„Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die

Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen

bei der Staatsanwaltschaft Dortmund“

 

 

Übersicht:

 

            2001

 

            Juli 2001

-          Lippe aktuell, 25.07.2001: Landesregierung weicht Fragen aus

-          Lippische Landes-Zeitung, 22.07.2001: „Unsensibel und ausweichend“ /

      Pauline-Durchsuchung: Ute Koczy kritisiert Landesregierung

-          Landtag Nordrhein-Westfalen, 11.07.2001:

Staatsschutz in Detmold auf Antrag eines ehemaligen NS-Verbrechers?

 

Juni 2001

-          Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW, 08.06.2001:

Grüne: Rolle der Nachkriegsjustiz bleibt undurchsichtig

 

Mai 2001

-          AG Fossoli, 05.2001:

Wie die Dortmunder Zentralstelle (nicht nur) über Karl Friedrich Titho ihre schützende Hand hielt

-          AG Fossoli, 05.2001: Dortmund – eine Zentralstelle feiert ihre vierzigjährige Untätigkeit ...

 

April 2001

-          Neue Westfälische, 23.04.2001: Behörden wider das Vergessen /

Vor 40 Jahren gründete NRW die „Zentralstellen zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen“

-          Süddeutsche Zeitung, 18.04.2001: Der letzte lebende Wachmann von Theresienstadt:

 „Was mir genau vorgeworfen wurde, kann ich eigentlich nicht sagen.“ /

Sie nannten ihn den schönen Toni /

Mit Peitschen und Knüppeln soll er Häftlinge erschlagen haben,

warum Anton Malloth erst jetzt, nach 56 Jahren, in München vor Gericht kommt

 

 

2000

 

Juni 2000

-          die tageszeitung (Ausgabe Ruhr), 21.06.2000: Nazis von Amts wegen geschützt

 

 

1999

 

Juni 1999

-          die tageszeitung, 22.06.1999: NS-Aufseher bleibt ungeschoren

 

 

1998

 

April 1998

-          Westfälische Wilhelms-Universität Münster, 04.1998:

Die nordrhein-westfälische Justiz und ihr Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit /

Forschungsbericht 1997

 

Januar 1998

-          Westfälische Forschungen 47/1997, 01.1998:

Die nordrhein-westfälische Justiz und ihr Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit /

Eine Projektskizze

 

 

1996

 

September 1996

-          Frankfurter Rundschau, 13.09.1996: Übergroße Nachsicht mit den Nazi-Tätern /

Der Fall Priebke zeigt wieder:

Verstrickt in die eigene Vergangenheit, behinderten Staatsanwälte die Ermittlungen

 

August 1996

-          Frankfurter Rundschau, 31.08.1996: Pannen im Fall Priebke schockieren den Minister /

Behrens findet aber keinen Beweis für vorsätzliches Handeln der Dortmunder Ermittler

-          Frankfurter Rundschau, 27.08.1996: Wenn alte Nazis Geschichte bewältigen /

Frühere NSDAP-Mitglieder sollten Täter ermitteln und ließen Fall Priebke schleifen

-          die tageszeitung, 26.08.1996: Nazi-Seilschaften schützten Priebke /

Dortmunder Staatsanwälte, die 1971 das Verfahren gegen den Kriegverbrecher einstellten,

waren selbst Nazis

      -     Berliner Zeitung, 26.08.1996: Frühere Nazi-Juristen leiteten NS-Fahndungsstelle

-          Frankfurter Rundschau, 23.08.1996: Vorwürfe gegen Priebke-Ermittler

-          Berliner Zeitung, 15.08.1996: Nach Priebke wurde nie gefahndet /

Die bundesdeutsche Justiz sah „keinen dringenden Tatverdacht“ gegen den SS-Mann

 

 

1995

 

Juni 1995

-          Landtag Nordrhein-Westfalen, 01.06.1995:

„Aufklärung von NS-Verbrechen durch die nordrhein-westfälische Justiz“

 

 

 

 

 

2001

 

 

Juli 2001

 

„Lippe aktuell“, 25.07.2001

 

Landesregierung weicht Fragen aus

 

Kreis Lippe. „Ich bin überrascht, wie unsensibel sich die Landesregierung in der Beantwortung meines Anliegens zeigt“ stellt die grüne Landtagsabgeordnete Ute Koczy aus Lippe nach Eingang der Antwort auf ihre Kleine Anfrage an die Landesregierung NRW vom 9. Juli 2001 fest. In dieser Kleinen Anfrage ging es um die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit von Karl Friedrich Titho durch die zuständige Zentralstelle in Dortmund, wie auch um die Hintergründe der Staatsschutzaktion in Detmold gegenüber denjenigen, die auf diese Vergangenheit hingewiesen hatten. „Ohne das kleinste Anzeichen eines Problembewusstseins wird die Handlungsweise der Dortmunder Zentralstelle dargestellt. Die Landesregierung geht über das Thema hinweg, als ob schon die Andeutung einer Kritik an der Zentralstelle überflüssig wäre“, moniert Koczy. „Daher habe ich einen Brief an den zuständigen Justizminister Jochen Diekmann geschrieben, denn ich sehe in diesem Fall eine wichtige Chance vertan. Ich finde es sehr bedauerlich, dass die Landesregierung nicht alle tut, um in der Aufarbeitung des Nationalsozialismus und Auswirkungen auf heute politische Zeichen zu setzen.“ Die Landesregierung führt in der Antwort (Landtagsdrucksache 13/1272 aus, dass sie keinen Anlass habe, die Sachbehandlung der Zentralstelle zum Gegenstand einer besonderen Überprüfung zu machen. Im Fall der Staatsschutzaktion gegenüber Mitgliedern der Kulturinitiative informiert die Landesregierung, dass das Verfahren auf eine Strafanzeige des Rechtsanwalts von Karl Friedrich Titho zurückgegangen sei. Auszug: „Den Durchsuchungen lagen Gerichtsbeschlüsse zu Grunde. Sie wurden ordnungsgemäß vollzogen. Zu weiteren Anmerkungen sieht sich die Landesregierung nicht veranlasst.“ Vier Tage nach der Beantwortung wies die Presse in Lippe darauf hin, dass das Amtsgericht Detmold die Durchsuchung der „alten Pauline“ für rechtswidrig erklärt hat.

 

 

 

 

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 22.07.2001

 

„Unsensibel und ausweichend“

Pauline-Durchsuchung: Ute Koczy kritisiert Landesregierung

 

Kreis Lippe. Die Landesregierung wird die Durchsuchung der Detmolder Kulturinitiative „Alte Pauline“ nicht überprüfen. Dies teilte das Innenministerium der Lemgoer Landtagsabgeordneten Ute Koczy (Bündnis 90/Die Grünen) auf deren Anfrage mit.

 

Am 6. April hatte die Polizei aufgrund einer Anzeige des mittlerweile verstorbenen Karl Friedrich Titho aus Horn Computer, Disketten und Flugblätter in dem Kulturzentrum beschlagnahmt. Titho hatte sich beleidigt gefühlt, da er auf einer Internetseite mit der Adresse der Alten Pauline als „Nazi-Mörder“ beschimpft worden war. Unterdessen hat das Amtsgericht die Durchsuchung für rechtswidrig erklärt – die LZ berichtete. Um so mehr wundert sich Koczy, dass die Landesregierung ihre Anfrage so „unsensibel und ausweichend“ beantwortet hat.

 

Koczy bezieht sich nicht nur auf die Staatsschutzaktion, sondern vor allem auf die Art und Weise, in der die NRW-Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund den Fall Titho aufgearbeitet habe. Titho sei unbestritten Leiter des Polizeidurchgangslagers in Fossoli gewesen. Doch die Zentralstelle habe kein Beweismaterial für die aktive Rolle Tithos bei der Tötung von Häftlingen gefunden. „Da stellen sich schon aus historischer Sicht viele Fragen“, so Ute Koczy. Doch sehe das Land keinen Anlass, die Sachbehandlung zu überprüfen. „Diese Handlungsweise der Zentralstelle wird ohne das kleinste Anzeichen des Problembewusstseins dargestellt. Die Landesregierung geht über das Thema hinweg, als ob schon die Andeutung einer kritischen Aufarbeitung überflüssig wäre. Ich finde es sehr bedauerlich, dass die Landesregierung nicht alles tut, um in der Aufarbeitung des Nationalsozialismus und Auswirkungen auf heute politische Zeichen zu setzen.“

 

 

 

 

 

Landtag Nordrhein-Westfalen, 11.07.2001

 

Staatsschutz in Detmold auf Antrag eines ehemaligen NS-Verbrechers?

 

 

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN                                               Drucksache 13/1411

13. Wahlperiode                                                                                                     11.07.2001

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

 

auf die Kleine Anfrage 454

der Abgeordneten Ute Kozcy und Sybille Haussmann  GRÜNE

Drucksache 13/1272

 

Diese Antwort der NRW- Landesregierung kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.

 

 

 

 

 

 

Juni 2001

 

Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW, 08.06.2001

 

Grüne: Rolle der Nachkriegsjustiz bleibt undurchsichtig

 

„Die Rolle der Nachkriegsjustiz in NRW ist noch immer nicht ausreichend aufgearbeitet“, so das Fazit der rechtspolitischen Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, Sybille Haussmann MdL, nach einer aktuellen rechtspolitischen Fachtagung über das Gutachten „Umgang der NRW-Justiz mit ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit“.

 

Das Gutachten war in der letzten Legislaturperiode auf Initiative der Grünen vom Justizministerium in Auftrag gegeben worden und liegt nun der Öffentlichkeit vor.

 

Einhellig sei begrüßt worden, so Haussmann, dass das vorgelegte Gutachten die personelle Kontinuität der Justiz vor und nach der Nazi-Diktatur deutlich gemacht habe. Allerdings sei die mangelnde Aufarbeitung insbesondere der Rolle der Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen in Dortmund und Köln ein deutliches Manko der Untersuchung. Gerade der aktuell in München mit einer Verurteilung abgeschlossene Prozess gegen Anton Malloth, dessen Verfahren in NRW mehrfach eingestellt wurde, lege nahe, dass die Verstrickung der Justiz mit ihrer eigenen Vergangenheit bis in die heutige Zeit ihre Spuren hinterlasse.

 

„Leider können wir anhand des Gutachtens noch immer nicht belegen, welche Auswirkungen auf Verlauf und Entscheidungen von Gerichtsverfahren die Tatsache hatte, dass in einigen Bezirken über 80% NSDAP-Mitglieder unter den Richtern und Staatsanwälten in den 50er Jahren zu zählen waren. Hier besteht noch erheblicher Forschungsbedarf“, so Haussmann abschließend.

 

 

 

 

 

Mai 2001

 

AG Fossoli, 05. 2001

 

1.)   Wie die Dortmunder Zentralstelle (nicht nur) über

       Karl Friedrich Titho ihre schützende Hand hielt

 2.) Dortmund – eine Zentralstelle feiert ihre

                              vierzigjährige Untätigkeit ...

 

Aus unserer Broschüre „Ein Täter lebt in Lippe“, die im Download-Bereich heruntergeladen werden kann oder direkt hier.

 

 

 

 

 

April 2001

 

„Neue Westfälische“, 23.04.2001

 

Behörden wider das Vergessen / Vor 40 Jahren gründete NRW die

„Zentralstellen zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen“

 

Von Stefan Brams

 

Recklinghausen. Sie ließ lange auf sich warten, die systematische Verfolgung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen durch die deutsche Justiz. Erst Ende der 50er Jahre kam diese ernsthaft in Gang. In NRW reagierte das Justizministerium und gründete 1961 in Köln und Dortmund zwei „Zentralstellen zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen“. In einer Rechtsverfügung wird das Ziel formuliert, nämlich die „beschleunigte Aufklärung und energische Durchführung der Strafverfahren, die nationalsozialistische Gewaltverbrechen zum Gegenstand haben.“ 40 Jahre ist das jetzt her. Zeit für eine Bilanz.

 

Bildunterschrift: Abgestempelt: Die Justiz war ein Teil des nationalsozialistischen Regimes. Auch nach 1945 tat sich die Justiz schwer, Verbrechen des NS-Staates zu verfolgen. Die Installation von Christoph Wilmsen-Wiegmann symbolisiert die Verstrickung der Behörden in den Terrorstaat.

 

In Zahlen sieht das so aus. In Dortmund wurde in 1.355 Verfahren gegen rund 25.000 Beschuldigte ermittelt. Angeklagt wurden aber lediglich 159 Personen; gegen 50 weitere Beschuldigte wurde das Verfahren nach der gerichtlichen Voruntersuchung eingestellt. Die Kölner Zentralstelle ermittelte gegen 5.000 Beschuldigte. Nur 76 von ihnen wurden angeklagt. Es ist die Diskrepanz zwischen der großen Zahl der Ermittlungen und den wenigen Anklagen und Verurteilungen, die seit der Existenz der Zentralstellen immer wieder Kritik aufkeimen lässt. Häufigster Vorwurf: Die Zentralstellen verschleppten, ermittelten zu spät, zeigten wenig Interesse an den Verfahren.

 

Dem widerspricht NRW-Justizminister Jochen Diekmann. Der sagt anlässlich des 40-jährigen Jubiläums: „Den Erfolg dieser Arbeit nur in Anklagen, Verurteilungen und Strafmaßen zu messen, greift zu kurz.“ Der Minister verweist auf anderes: „Die Arbeit der Zentralstellen hat wesentlich dazu beigetragen, die Phase des kollektiven Beschweigens zu beenden und die Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit in der Bundesrepublik voranzutreiben.“

 

Eine Einordnung, der auch Oberstaatsanwalt Gerhard Pauli, Leiter der Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ der Justizakademie des Landes NRW, zustimmt. Pauli hat in der Schriftenreihe „Juristische Zeitgeschichte“ den „Versuch einer Bilanz“ der Arbeit der Zentralstellen unternommen. Im Gespräch mit unserer Zeitung sagt er: „Die Urteile, dass zu spät, dass zu wenige Täter ermittelt wurden, dass zu milde geurteilt wurde, treffen jedes für sich genommen auf die deutsche Justiz zu.“ Doch der Oberstaatsanwalt schränkt zugleich ein: „Die Verantwortung für die verspätete Verfolgung der NS-Verbrechen trägt nicht die Justiz allein. Sie war selbst auch nur ein Teil der deutschen Gesellschaft, die bis zum Ende der 50er Jahre diesen Teil ihrer Geschichte verdrängte.“ Das Kartell des Beschweigens, die Schluss-Strich-Mentalität habe eben auch die Justiz erfasst, betont er.

 

1952 waren 80 Prozent der Justizbediensteten ehemalige Mitglieder der NSDAP

Dass die Justiz wenig Neigung hatte, die NS-Verbrechen zu verfolgen, belegt die Studie „Die nordrhein-westfälische Justiz und ihr Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit der Wilhelms-Universität in Münster. Im jetzt vorliegendem Abschlussbericht wird dokumentiert, dass „in den 50er und 60er Jahren in erheblichen Umfang Richter und Staatsanwälte, die zumindest eine formelle NS-Belastung aufweisen, im nordrhein-westfälischen Justizdienst verwendet wurden.“ So lag 1952 der Anteil ehemaliger NSDAP-Mitglieder bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes NRW bei über 80 Prozent. Mit Folgen. „Ein Umdenkungsprozess gegenüber all denjenigen, die in der NS-Zeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen einer radikalen Ausgrenzung und Verfolgung unterworfen worden waren, kam innerhalb dieser Juristengeneration nicht oder nur sehr halbherzig zustande. Dies scheint eine der Ursachen für die geringe Intensität der Verfolgung von NS-Unrecht in den 50er Jahren gewesen zu sein“, heißt es in der Studie.

 

Pauli bestätigt diese Befunde. Und auch die Zentralstellen waren am Beginn ihrer Arbeit mit ehemaligen Kriegsteilnehmern und im Falle des ersten Leiters der Kölner Zentralstelle, Werner Pframm, auch mit NSDAP-Mitgliedern, besetzt. Pauli: „Es gibt allerdings keine Belege dafür, dass einer der Staatsanwälte auf Grund seiner Biografie nicht ordnungsgemäß ermittelt hat.“ Pauli nennt die Versuche, dies den Staatsanwälten der Zentralstellen zu unterstellen „infam“. Wiederum scheint ihm die Münsteraner Studie Recht zu geben. Dort heißt es: „Es war nicht festzustellen, dass die hohe Zahl der eingestellten Verfahren in erster Linie auf individuelle und politische Fehlleistungen und Einflussnahmen zurückzuführen ist.“ Pauli sieht die Ursachen für die wenigen Verfahren eher in der Verjährung vieler Straftaten, die durch die späte Verfolgung der NS-Verbrechen bedingt worden sei, in dem Verfahren selbst, für die jede Erfahrung fehlte und in den Zeugen, deren Erinnerung nach so vielen Jahren eben nicht mehr exakt oder oft widersprüchlich gewesen seien. Seine Bilanz daher: „Die Zentralstellen stürzte dies in das Dilemma, Verfahren einstellen zu müssen, denen grauenvolle Taten zugrunde lagen und Beschuldigte außer Verfolgung zu setzen, deren Schuld mit Händen greifbar war.“

 

Auch im Jahr 2001 ist die Arbeit der Zentralstellen noch nicht beendet. Während die Kölner Zentralstelle derzeit abgewickelt wird, sind in Dortmund noch zahlreiche Verfahren anhängig. „Dies vor allem, weil mit der Öffnung der Archive in Osteuropa immer noch neue Verbrechen aus der NS-Zeit ans Tageslicht kommen“, betont Pauli, der prognostiziert, dass „die Arbeit in absehbarer Zeit noch lange nicht erledigt sein wird“. Zudem hätten die Zentralstellen mit ihren Archivbeständen eine immense Bedeutung für die Forschung. „Sie sind eben auch Behörden wieder das Vergessen“, bilanziert er eine weitere Funktion dieser 40-jährigen Einrichtung der Justiz.

 

 

 

 

 

 

 

„Süddeutsche Zeitung“, 18.04.2001

 

Der letzte lebende Wachmann von Theresienstadt:

„Was mir genau vorgeworfen wurde, kann ich eigentlich nicht sagen.“

Sie nannten ihn den schönen Toni

Mit Peitschen und Knüppeln soll er Häftlinge erschlagen haben ,

warum Anton Malloth erst jetzt, nach 56 Jahren, in München vor Gericht kommt

 

Von Hans Holzhaider

 

Theresienstadt, im April – Es ist die Kälte, die in Erinnerung bleibt. Diese dumpfe, feuchte Kälte, die in die Knochen kriecht und die noch nachwirkt, wenn man aus den Kasematten und den düsteren Einzelzellen der Kleinen Festung wieder hinaustritt in den milden böhmischen Frühlingstag. Über 200 Jahre lang hat diese Festung, die Kaiser Josef II. in den Jahren 1780 bis 1784 zur Verteidigung Nordböhmens errichten ließ, als Gefängnis gedient. Gavrilo Princip, der 1914 in Sarajevo den österreichischen Thronfolger Ferdinand erschoss, vermoderte in einer dieser Zellen, die in die mächtigen Festungswälle eingelassen sind.

 

In der Großen Festung, die knapp einen Kilometer entfernt an der Einmündung der Eger in der Elbe liegt, richteten die Nazis im November 1941 das „Ghetto Theresienstadt“ ein, ein Durchgangslager für deutsche und tschechische Juden auf dem Weg in die Vernichtungslager. Die Kleine Festung war schon im Juni 1940 von der Gestapo als Gefängnis übernommen worden. 27.000 Männer und 5.000 Frauen waren in den fünf Jahren der deutschen Okkupation hier inhaftiert. Unter ihnen waren vor allem Mitglieder tschechischer Widerstandsgruppen und Juden, deren Schuld zum Beispiel darin bestand, dass sie sich ohne den gelben Stern auf der Straße blicken ließen. Etwa 2.500 Gefangene kamen ums Leben – sie starben am Flecktyphus oder an Lungenentzündung, an Erschöpfung und Unterernährung, sie wurden hingerichtet oder von ihren Bewachern zu Tode geprügelt.

 

Unbehelligt in Südtirol

 

Von den Angehörigen der Wachmannschaft in der Kleinen Festung Theresienstadt lebt heute nur noch einer: Anton Malloth. Damals, vor fast sechs Jahrzehnten in Theresienstadt, nannten sie den feschen Südtiroler den „Schönen Toni“. Heute ist Anton Malloth 89 Jahre alt, ein kranker, gebrechlicher Greis. Am nächsten Montag soll vor dem Landgericht München I der Prozess gegen Anton Malloth beginnen. Die Anklage lautet auf Mord und versuchten Mord in drei Fällen.

 

Es ist nicht der erste Prozess gegen Anton Malloth. Am 24. September 1948 verurteilte das Außerordentliche Volksgericht im tschechischen Litomerice (Leitmeritz) Malloth in Abwesenheit zum Tod durch den Strang. „Laut übereinstimmender Aussagen aller Zeugen“, hieß es in dem Urteil, sei Malloth „einer der ärgsten, grausamsten und gefürchtetsten Aufseher in der Kleinen Festung“ gewesen. Hängen konnte man ihn nicht – Malloth hatte sich, wenige Tage ehe die Rote Armee am 8. Mai 1945 Theresienstadt erreichte, nach Österreich abgesetzt.

 

Wie Anton Malloth der tschechischen Justiz entwischte, wie er jahrzehnte lang in Südtirol ein unbehelligtes Leben mit Frau und Tochter führen konnte, wie eine deutsche Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelte und ermittelte, das Verfahren einstellte und wieder aufnahm und wieder einstellte, noch einmal aufnahm und noch einmal einstellte, und wie schließlich nach so vielen Jahren doch noch Anklage gegen Anton Malloth erhoben wurde, das ist eine groteske und in all ihren Verästelungen kaum nachvollziehbare Geschichte. Sie lässt sich Schritt für Schritt erzählen an Hand von Ermittlungsakten der Dortmunder Staatsanwaltschaft und von Unterlagen, welche die SZ in den Archiven Simon Wiesenthals und der Gedenkstätte Theresienstadt fand.

 

Am 29. Dezember 1947 wurde Malloth in Fulpmes in Tirol von der Gendarmerie verhaftet. Am 7. Januar 1948 teilte das österreichische Justizministerium mit, die tschechischen Behörden hätten eine ihnen gesetzte Frist zur Begründung ihres Auslieferungsantrags nicht eingehalten. Am 11. Januar übergab die tschechische Gesandtschaft in Wien das ausführlich begründete Todesurteil gegen Malloth. Vier Tage später hob das Landgericht Innsbruck die Auslieferungshaft auf und setzte Malloth auf freien Fuß. Der zögerte nicht lange und überschritt die Grenze nach Italien.

 

Von Beruf „Vertreter“

 

Im Jahr 1970 eröffnete die Staatsanwaltschaft Dortmund ein Ermittlungsverfahren über Misshandlungen und Tötungen von Gefangenen in der Kleine Festung Theresienstadt. Es war das erste derartige Verfahren in der Bundesrepublik. Nach Kriegsende wurden der Kommandant Heinrich Jöckel und sein Stellvertreter Wilhelm Schmidt, die Aufseher Rudolf Burian und Albert Neubauer in Leitmeritz zum Tode verurteilt und hingerichtet. 1963 verurteilte ein Gericht in Graz den Wachmann Stefan Rojko zu lebenslangem Kerker, 1968 fällte das Ostberliner Stadtgericht den Aufseher Kurt Wachholz zum Tode.

 

Auch von Anton Malloth nahm die Staatsanwaltschaft damals an, er sei in der Tschechoslowakei hingerichtet worden. Erst 1973 stellte sich heraus, dass Malloth noch am Leben war. In den Ermittlungsakten war sein Name allerdings mit einem (u) gekennzeichnet – sein Aufenthaltsort, sollte das bedeuten, sei unbekannt.

 

Aber Anton Malloths Aufenthaltsort war keineswegs unbekannt. Am 12. Mai 1962 hatte er sich in Meran polizeilich gemeldet. Als Beruf gab er „Vertreter“ an, als Wohnsitz die Via Petrarca 30. Am 13. Februar 1968 stellte das deutsche Generalkonsulat in Mailand für Anton Malloth den deutschen Pass mit der Nummer 1201625 aus, der im Februar 1973 für weitere fünf Jahre verlängert wurde. Federico Steinhaus, der Präsident der jüdischen Kultusgemeinde in Meran, übermittelte diese Erkenntnisse im April 1973 an das Bundeskanzleramt in Bonn. Von dort wanderte der Brief an das Bundesjustizministerium. Am 2. Mai schrieb das Ministerium an Federico Steinhaus: „ ... darf ich Ihnen mitteilen, dass im Bundesministerium der Justiz keine Vorgänge über Anton Malloth ermittelt werden konnten.“ Simon Wiesenthal, der Leiter des Dokumentationszentrums für Naziverbrechen in Wien, unterrichtete die Zentrale Stelle für die Verfolgung in Ludwigsburg von dem Vorgang. Zwei Jahre später versuchte die Staatsanwaltschaft Dortmund, Malloth im Wege der Amtshilfe durch das Gericht in Meran vernehmen zu lassen – ohne Erfolg. Die Italiener teilten mit, Malloth sei 1972 aus Italien ausgewiesen worden. Ungeachtet dessen stellte der Leiter des Meldeamts in Meran am 6. April 1973 eine „Meldeamtliche Bescheinigung“ für Anton Malloth aus – „für Unterstützungszwecke“.

 

Am 23. April 1973 stellte Oberstaatsanwalt Weissing in Dortmund das Ermittlungsverfahren gegen Anton Malloth ein. „Der Aufenthalt der mit (u) gekennzeichneten Beschuldigten konnte trotz umfangreicher Nachforschungen nicht geklärt werden. Die Fahndungsmöglichkeiten sind erschöpft“, hieß es in der Abschlussverfügung.

 

Nun ruhten die Akten auch im Fall Malloth bis zum Jahr 1988. Am 5. August dieses Jahres erreichte den Dortmunder Oberstaatsanwalt Klaus Schacht ein Anruf seines Kollegen Tarfusser aus Bozen: Die Polizei habe Anton Malloth in seinem Haus in der Via Petrarca „aufgegriffen“. In Dortmund war man nicht besonders scharf auf Malloth. Oberstaatsanwalt Schacht bot an, er könne nach Meran kommen, um Malloth zu befragen: „Sollte die Vernehmung eventuell gar einen dringenden Tatverdacht ergeben, könnte ein Haftbefehl beantragt werden.“ Die Formulierung lässt den Schluss zu, dass der Staatsanwalt diese Möglichkeit für eher fern liegend hielt. Aber fünf Tage später landete Malloth auf dem Flughafen München-Riem – die Italiener hatten es plötzlich mächtig eilig, den 76-jährigen loszuwerden. Wohl oder übel musste Schacht nun die Ermittlungen wieder aufnehmen. Am 22. August begab er sich ins Städtische Krankenhaus München-Harlaching, um den Beschuldigten zu vernehmen. Aus dem Vernehmungsprotokoll entsteht zum ersten Mal ein Bild des Menschen Anton Malloth.

 

Am 13. Februar 1912 in Innsbruck geboren, als uneheliches Kind der Weißnäherin Maria Malloth. „Meinen Vater kannte ich nicht.“ Die Mutter konnte sich nicht um das Kind kümmern, Anton wuchs bei „Zieheltern“ auf, Bauersleuten in Schenna bei Meran. Acht Jahre Volksschule, dann eine dreijährige Lehre als Fleischhauer.

 

1933 wurde Malloth zur italienischen Armee eingezogen, diente bei den Bersaglieri in Siena, arbeitete dann vier Jahre als Barmixer in einer Meraner Weinhandlung, wurde 1939 wieder eingezogen, und nahm dann im Herbst 1939, als Hitler Südtirol an Italien abtrat, die Gelegenheit wahr, deutscher Staatsbürger zu werden. Prompt wurde er für die Wehrmacht gemustert, und nach einer Ausbildung in die Grenzpolizeischule als Gefängnisaufseher nach Prag geschickt. Am 2. Juni 1940 trat er seinen Dienst in Theresienstadt an.

 

Über seine Tätigkeit in Theresienstadt schwieg Malloth in der Vernehmung durch Staatsanwalt Schacht. Er schilderte seine Festnahme in Österreich („Was mir genau vorgeworfen wurde, kann ich nicht sagen“), seine Flucht nach Italien, sein Leben in Meran. Er habe als Vertreter für eine Elektrofirma gearbeitet, bis er 1972 in Rente ging. In diesem Jahr sei er aus Italien ausgewiesen worden und habe seither im Verborgenen gelebt. „Ich habe mich nicht sehen lassen. Ich habe das Haus nur nachts verlassen. Auf diese Weise lebte ich die letzten etwa 18 Jahre.“ Jetzt sei er ein schwer kranker und mittelloser Mann. In Deutschland sei er auf fremde Hilfe angewiesen, er werde von der Fürsorge leben müssen.

 

Ein Zimmer im Altenheim

 

Hilfe wurde ihm zuteil: Im Auftrag des Vereins „Stille Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte e.V.“ besorgte Gudrun Burwitz, die in München lebende Tochter Heinrich Himmlers, ein Zimmer in einem Altenheim in Pullach. Familie Malloth war dankbar: Ehefrau und Tochter setzten Frau Burwitz zur alleinigen Erbin der persönlichen Dinge ein, die Anton Malloth im Falle seines Todes hinterlassen würde.

 

Im selben Sommer 1988 kauft sich der Journalist Peter Finkelgruen im Hafen von Piräus eine deutsche Zeitung und liest darin die Meldung, der in der CSSR als Kriegsverbrecher zum Tode verurteilte Anton Malloth sei von Italien in die Bundesrepublik abgeschoben worden. Finkelgruen weiß, dass sein Großvater Martin in der Kleinen Festung Theresienstadt erschlagen worden ist. Er archiviert den Zeitungsausschnitt. Ein halbes Jahr später besucht er seine 90jährige Tante Bela in einem Altersheim bei Prag. Sie erzählt ihm unter Tränen, was sie über den Tod von Martin Finkelgruen weiß: „Dieser Malloth hat ihn erschlagen.“ „Mit diesem Juden“, soll Malloth gesagt haben, während er auf dem alten Mann herumtrampelte, „werden wir auch noch fertig“.

 

Aber Tante Bela hat die Tat nicht selbst gesehen. Ein anderer Gefangener hat es ihr erzählt. Peter Finkelgruen, dessen Eltern vor den Nazis nach Shanghai geflohen waren, lässt die Sache keine Ruhe mehr. Er nimmt sich einen Anwalt, bekommt schließlich Einsicht in die Akten des Dortmunder Ermittlungsverfahrens. Er findet in der Einstellungsverfügung aus dem Jahr 1979 einen Hinweis auf den Tod seines Großvaters: Es ist Fall Nummer 39. Tatzeit: zweite Hälfte des Jahres 1942. Tatort: Block A der Kleinen Festung Theresienstadt. Täter: Malloth. Opfer: Ein alter Jude. Tötungsart: Erschlagen.

 

In den Akten findet Finkelgruen auch den Namen des Zeugen, der zu dieser Tat ausgesagt hat. Am 10. November 1989 sucht er den damals 76jährigen Josef K. in Prag auf. Er geht mit Josef K. ins staatliche Notariat und lässt sich eine eidesstattliche Versicherung geben. K. schildert, wie der Kommandant Jöckel einen neu angekommenen Häftling zu Boden warf, wie Malloth auf den Mann eingeschlagen habe und auf ihm herumgesprungen sei, bis ihm das Blut aus dem Mund spritzte. Später habe er den Mann in der Totenkammer liegen sehen. Finkelgruen legt dem Zeugen ein Foto seines Großvaters vor. K. sagt, er könne beschwören, dass es sich um den Mann handele, den Malloth erschlagen habe.

 

Aber Oberstaatsanwalt Schacht glaubt dem Zeugen nicht. Er hat K. schon selbst vernommen, ihm liegen Protokolle früherer Vernehmungen vor. Schacht verweist auf Widersprüche in den verschiedenen Aussagen. Einmal hat der Zeuge gesagt, er habe das Geschehen vom Hof aus gesehen, ein anderes Mal vom Garten aus. Einmal war es Mitte 1942, ein anderes Mal „um den 10. Dezember herum“. Eine solche Erinnerung der Tatzeit nach 47 Jahren begründe „erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Darstellung“: Am 17. Januar 1990 stellt Staatsanwalt Schacht das Ermittlungsverfahren gegen Anton Malloth erneut ein.

 

Schacht hat sich die Sache durchaus nicht leicht gemacht. Die Einstellungsverfügung ist 186 Seiten stark, sie listet akribisch 105 Fälle auf, in denen Malloth durch Zeugen belastet wurde. Keine einzige dieser Zeugenaussagen begründet nach Ansicht des Ermittlungsbeamten einen für eine Anklage ausreichenden Tatverdacht. Seit 1979 sind alle NS-Verbrechen mit Ausnahme von Mord verjährt. Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge können, so haarsträubend die Tatumstände sein mögen, nicht mehr verfolgt werden. Wenn es sich um eine von anderer Seite angeordnete Hinrichtung handelt, fehlt das für Mord notwendige Tatmerkmal der niedrigen Beweggründe. Wenn ein Zeuge nur vom Hörensagen berichtet, wenn er den Täter nicht eindeutig identifizieren konnte, ist es unsinnig, Anklage zu erheben.

 

Aber da ist auch der Fall Nummer 117: Der Zeuge Vojtech S. schildert, „in mehreren Fällen übereinstimmend“; so Schacht, wie fünf Aufseher, unter ihnen Malloth, regelmäßig am Samstag jüdische Häftlinge im Hof im Kreis laufen ließen und dabei so lange mit Peitschen und Knüppeln auf sie einschlugen, bis einer oder zwei tot liegen blieben. Die Staatsanwaltschaft kommentiert: „Aus der Tatsache allein, dass der Beschuldigte gemeinsam mit anderen auf die Juden eingeschlagen hat, kann nicht verlässlich gefolgert werden, dass der Tod des Opfers auf ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken aller beteiligter Aufseher zurückzuführen ist.“ Oder der Fall Nummer 569: Der Zeuge Frantisek S. berichtet, wie Malloth im 4. Hof der Festung mehrere Häftlinge mit einem Gummiknüppel derart verprügelt habe, dass einer von ihnen an den Verletzungen gestorben sei. „Sichere Rückschlüsse auf einen bedingten Tötungsvorsatz“ erkennt der Staatsanwalt nicht. Die Verwendung eines Gummiknüppels, schreibt er, „spricht eher gegen einen solchen Vorsatz“.

 

Noch einmal, im Jahr 1993, nimmt Oberstaatsanwalt Schacht die Ermittlungen wieder auf: In Stasi-Akten sind Unterlagen aus einem Ostberliner Prozess aufgetaucht, die auch bis dahin unbekannte Zeugenaussagen über die Taten Anton Malloths enthalten. Im April 1999 wird auch dieses Verfahren ergebnislos eingestellt. Am 18. Juni erhält Peter Finkelgruen den letzten Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm: Es gebe weiterhin keine Erkenntnisse, die für einen hinreichenden Tatverdacht gegen Malloth ausreichten. „Dies gilt auch für den beklagenswerten Tod Ihres Großvaters Martin Finkelgruen.“

 

Der unbekannte Zeuge

 

Im Februar 2000 meldet sich bei den tschechischen Behörden ein bis dahin unbekannter Zeuge. Er sagt, er habe gesehen, wie Malloth bei Erntearbeiten einen Gefangenen erschoss, der einen Blumenkohlkopf unter seiner Jacke versteckt hatte. Das Protokoll wird nach Dortmund geschickt, aber dort ist man des Falles endgültig leid geworden. Man schickt das Material nach München – er wohnt ja schließlich in Pullach. Die Münchener Staatsanwaltschaft handelt schnell. Weitere Zeugen werden ermittelt und vernommen, am 25. Mai 2000 wird Malloth in Untersuchungshaft genommen, im Dezember erhebt die Staatsanwaltschaft München I Anklage wegen Mordes in drei Fällen. Der Fall Finkelgruen ist nicht dabei; der Zeuge K. ist inzwischen gestorben.

 

Peter Finkelgruen wird den Prozess nicht als Zuschauer miterleben: „Wenn ich Nebenkläger sein könnte“, sagt er, „würde ich plädieren: Lebenslänglich auf Bewährung. Ich würde den Prozess machen, ich würde ihn verurteilen, und dann würde ich sagen: ‚Da ist die Tür’“

 

 

 

 

 

 

 

2000

 

Juni 2000

 

„die tageszeitung“ (Ausgabe Ruhr), 21.06.2000

 

Nazis von Amts wegen geschützt

 

Von David Schraven

 

Nordrhein-Westfalen hat nach Ansicht von Experten einen Justizskandal. Die Dortmunder Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen soll schleppend ermittelt, der leitende Staatsanwalt Klaus Schacht gar strafvereitelnd gehandelt haben.

 

Ministerpräsident Wolfgang Clement soll gegen den ehemaligen Leiter der Dortmunder Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen, Klaus Schacht, ein Verfahren wegen des Verdachts der Strafvereitlung im Amt einleiten. Dies fordert die ehemalige grüne Landtagsabgeordnete Brigitte Schumann. Schacht habe die Ermittlungen gegen den ehemaligen Wachmann des Gestapo-Gefängnisses „Kleine Festung Theresienstadt“, Anton Malloth, wegen des Verdachts des Mordes verschleppt und fälschlicherweise eingestellt. „Das ist ein Justizskandal“, sagt Schumann. „Alle NS-Ermittlungsverfahren an denen Schacht beteiligt war, müssen überprüft werden.“ Diese Ansicht teilen mehrere unabhängige Experten. Seit dem vergangenen Jahr ist Schacht in Pension.

 

Anlass für die harsche Kritik ist die Verhaftung Malloths am 25. Mai in München. Die dortige Staatsanwaltschaft wirft dem heute 88-Jährigen vor, im September 1943 einen jüdischen Zwangsarbeiter auf einem Feld bei Theresienstadt erschossen zu haben. Sein Vergehen: Der Arbeiter wollte einen Kohlkopf klauen. Ein tschechisches Gericht verurteilte Malloth wegen dieses Mordes 1948 in Abwesenheit zum Tode. 1968 wurde das Urteil aufgehoben. Bis vor einem Jahr wurde auch in Dortmund gegen Malloth ermittelt.

 

Dann stellte Schacht die Ermittlungen ein. Nach eigenen Angaben hatte der Dortmunder alle Fährten und Spuren überprüft. Dies bezweifelt die Grüne Schumann. Sie unterstellt ihm, absichtlich die Ermittlungen verschleppt zu haben. Aufgenommen hatte Schacht die Ermittlungen 1988. Damals hatten italienische Behörden den mutmaßlichen Kriegsverbrecher bei Verwandten in Meran festgenommen. Die Italiener wandten sich an die Dortmunder Zentralstelle, weil sie davon ausgingen, dass Malloth, der im Besitz eines ungültigen deutschen Passes war, Deutscher sei. Schon damals ging Schacht mit angezogener Handbremse in die Ermittlungen.

 

In einem Aktenvermerk stellte er fest, dass ein Haftbefehl nicht beantragt werden könne, da „kein dringender Tatverdacht“ bestehe. Auch die Vernehmung Malloths in Italien diente ihm vor allem dazu, das Verfahren abzuschließen. Sollte Malloth die Tat nicht zugeben, wäre „das Verfahren einzustellen.“ Nach Ansicht von Schumann hat Schacht nach der Festnahme nicht alles getan, um den Tatverdacht gegen Malloth zu überprüfen. So habe er weder die Akten aus dem tschechischen Prozess von 1948 überprüft, noch sich auf die Suche nach neuen Zeugen gemacht.

 

Auch der Kölner Schriftsteller Peter Finkelgruen erhebt schwere Vorwürfe gegen Schacht. Es seien nicht alle Zeugen vernommen worden, obwohl sie bekannt gewesen seien. Finkelgruen selbst hatte Schacht auf tschechische Zeugen aufmerksam gemacht. Die tschechische Staatsanwältin Jaroslava Novotna von der Obersten Staatsanwaltschaft in Prag hält die Bemühungen Schachts ebenfalls für unzureichend. Man könne die Zeugenaussagen von Überlebenden durchaus anders bewerten, als es Schacht getan habe.

 

Der Berater des Simon Wiesenthal-Zentrums Stefan Klemp wirft Schacht vor, nicht mit dem nötigen Ehrgeiz ermittelt zu haben. „Es wurden nicht alle Beweise herangeschafft, die hätten herangeschafft werden können.“ Klemp setzt sich seit mehreren Jahren kritisch mit der Arbeit der Dortmunder Zentralstelle zur Verfolgung der NS-Verbrechen auseinander. „Ich musste mehrmals feststellen, dass die Ermittlungen schlampig geführt wurden.“ Bei Befragungen sei Hinweisen nicht nachgegangen oder gerichtlich festgestellte Tatsachen ignoriert worden. Sein Urteil: „Entweder waren die Ermittler blind oder sie haben absichtlich Beweise weggelassen.“

 

Der Fall Malloth war nicht der einzige, bei dem die Dortmunder Ermittler durch Untätigkeit glänzten. Der bekannteste Fall ist der des Kriegsverbrechers Erich Priebke. Der ehemalige SS-Mann war an einem Massaker an 335 Zivilisten in den Ardeatinischen Höhlen bei Rom beteiligt. Akten darüber lagerten jahrelang im Keller der Behörde. Priebke selbst blieb unbehelligt. Auch im Fall Theodor Saevecke zeichnete sich die Behörde durch Untätigkeit aus. Der ehemalige SS-Hauptsturmführer wurde im vergangenen Jahr in Turin in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte 1944 ein Massaker an 15 Widerstandskämpfern angeordnet. Die Dortmunder sahen sich 1989 außerstande, belastendes Material gegen Saevecke zu beschaffen. Einige Jahre später besorgte ein italienischer Militärstaatsanwalt Beweismaterial aus London.

 

Für Brigitte Schumann waren diese Vorgänge Grund genug für mehrere Beschwerden gegen den damaligen Leiter der Dortmunder Zentralstelle Schacht. Wegen Untätigkeit sollte ihm die Verantwortung für die Ermittlungen entzogen werden. Doch im Justizministerium wurden die Beschwerden abgeschmettert. Für den Rückhalt im Ministerium machen interne Quellen Seilschaften und persönliche Beziehungen der Ermittler verantwortlich. In Dortmund arbeiteten bis weit in die siebziger Jahre frühere Nazi-Juristen. Im Justizministerium selbst wurden die Dortmunder von Ministerialrat Kapischke, einem engen Verwandten Schachts, gedeckt. Und bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm war Hermann Weissing für die Zentralstelle Dortmund zuständig. Er war Amtsvorgänger Schachts als Leiter der Zentralstelle und eng mit ihm befreundet.

 

Ulrich Maaß, der jetzige Chef der Zentralstelle, ein ehemaliger Untergebener Schachts, hält die Vorwürfe von Seilschaften und schützenden Bekanntschaften für unsinnig. „Dazu fällt mir gar nichts mehr ein, so absurd ist das.“ Auch in den Ermittlungen seines Vorgängers kann Maaß keine Fehler entdecken. „Die Vorwürfe sind unhaltbar.“ Gerade bei Malloth sei man allen Hinweisen nachgegangen, Zeugen sogar mehrfach vernommen worden. Ein Tatverdacht habe sich aber nicht beweisen lassen. Maaß hebt die juristischen Schwierigkeiten bei den Ermittlungen hervor, die für Laien schwer einzusehen seien. So könnten sich Täter wie Malloth auf einen Befehlsnotstand berufen. Ihnen müsse nachgewiesen werden, die Ermordung aus eigenem Antrieb gewollt zu haben. „Das sind die Grundlagen unserer Rechtsstaatlichkeit.“ Auch darin, dass die Münchener Staatsanwaltschaft nun einen Tatverdacht für gegeben hält, kann Maaß kein Versäumnis seines Vorgängers sehen. Es sei eine neue Lage eingetreten, nachdem ein neuer Zeuge „plötzlich“ in Tschechien ausgesagt habe. „Den Aussagen ist die Staatsanwaltschaft München nachgegangen und hat daraufhin die Verhaftung veranlasst.“ Maaß zieht die Glaubwürdigkeit des neuen Zeugen in Zweifel: „Erstaunlicherweise erinnert er sich erst nach 56 Jahren.“

 

Nun ist Ministerpräsident Wolfgang Clement gefragt. Die Grüne Schumann fordert ihn auf, die Vorgänge in Dortmund neu zu überprüfen. „Dabei darf er aber nicht nur einfach wieder in die alten Akten schauen.“ Vielmehr gelte es, die Ermittlungen von Schacht neu zu bewerten. Schacht selber konnte sich aus gesundheitlichen Gründen nicht zu den Vorwürfen äußern.

 

 

 

 

 

 

1999

 

 

Juni 1999

 

„die tageszeitung“, 22.06.1999

 

NS-Aufseher bleibt ungeschoren

 

Dortmund (dpa) – Die Dortmunder Zentralstelle zur Bekämpfung nationalsozialistischer Massenverbrechen hat das Verfahren gegen den mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher Anton Malloth aus Mangel an Beweisen eingestellt. Zwar sei nach den Ermittlungen davon auszugehen, dass sich der Beschuldigte als Aufseher im Polizeigefängnis „Kleine Festung“ in Theresienstadt während der deutschen Besatzung brutal an Gefangenen vergangen habe, hieß es in einer gestern veröffentlichten Mitteilung. Anklage könne aber nur erhoben werden, wenn eine Verurteilung wegen Mordes oder Beihilfe wahrscheinlich wäre.

 

 

 

 

 

1998

 

 

April 1998

 

Westfälische Wilhelms-Universität Münster, 04.1998

 

Die nordrhein-westfälische Justiz und ihr Umgang mit

der nationalsozialistischen Vergangenheit

 

 

Forschungsbericht 1997

 

Forschungsschwerpunkte 1997 – 1998

Fachbereich 07 – Geschichte / Philosophie

Historisches Seminar

Neuere und Neueste Geschichte

 

Die nordrhein-westfälische Justiz und ihr Umgang mit der nationalsozialistischen

Vergangenheit. Entnazifizierung und Aufklärung von NS-Unrecht unter den

Bedingungen personeller und strafrechtlicher Kontinuität nach 1945

 

Die deutsche Justiz hat sich nach 1945 nicht nur mit der Aufarbeitung ihrer eigenen Vergangenheit schwer getan, auch die justizielle Beurteilung der Verbrechen des Nationalsozialismus war häufig Gegenstand erbitterter Empörung und öffentlicher Diskussion. Mögliche Zusammenhänge zwischen einer unzureichenden Entnazifizierung und Demokratisierung des betreffenden Justizpersonals einerseits und der häufig zögerlichen und vom Ergebnis her nicht immer befriedigenden Tätigkeit der Justizbehörden bei der Verfolgung von NS-Verbrechern andererseits sind indes schon häufig vermutet und unterstellt, in letzter Konsequenz aber nie wissenschaftlich untersucht und bewiesen worden. Obwohl es der zeitgeschichtlichen Forschung in den letzten Jahren gelungen ist, den staatlichen Neubeginn nach 1945 auch für das Bundesland Nordrhein-Westfalen und ebenso Formen, Bedingungen und Verlauf der Entnazifizierung der Beamtenschaft weitgehend aufzuarbeiten, steht ein solches Unternehmen für den Bereich der Richter und Staatsanwälte noch aus. Auch ist es bisher noch nicht gelungen, die bald nach dem Krieg beginnende strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen einheitlich zu erfassen und diese hinsichtlich möglicher personeller oder strafrechtlicher Kontinuitäten einer zeit- und rechtsgeschichtlichen Analyse zu unterziehen. Das Forschungsprojekt will Zusammenhänge und Rückwirkungen zwischen einem nicht oder nur unzureichend erfolgten personellen Neubeginn der Justiztätigkeit nach 1945 und daraus resultierenden möglichen Versäumnissen einer nicht im vollen Umfang durchgeführten Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts analysieren. Bedingungen, Formen und Wirkungen des Umgangs der Justiz mit den erkennbaren Verbrechen des Nationalsozialismus sollen allgemein für die Oberlandesgerichtsbezirke Düsseldorf, Hamm und Köln und konkret auf der Ebene der mit NS-Strafprozessen und Wiedergutmachungsverfahren befassten, regionalen und überregionalen Entscheidungsträger untersucht werden. Angenommen werden kann, dass eine Beteiligung ehemaliger Richter und Staatsanwälte des Dritten Reiches an der strafrechtlichen Verfolgung von NS-Verbrechen generationsbedingt nur bis Anfang der siebziger Jahre möglich war und bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls die größte Zahl der Verfahren abgearbeitet werden konnte.

 

Drittmittelgeber: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Beteiligte Wissenschaftler: Prof. Dr. H.-U. Thamer (Leiter), Prof. Dr. R. Schulze (Leiter), Dr. H.-E. Niermann, K. van Bebber, M. Wogersien, H.  Holtmann                         

 

 

Veröffentlichungen:

 

Niermann, H.-E.: Die nordrhein-westfälische Justiz und ihr Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit. Eine Projektskizze, in: Westfälische Forschungen 47 (1997), S. 739 – 755. (1)

 

Thamer, H.-U.: Fragen eines Zeithistorikers an die Juristische Zeitgeschichte, in: Perspektiven und Projekte (Juristische Zeitgeschichte 2), hg. vom Justizministerium des Landes NRW, 1994, S. 53 – 64. (2)

 

(1)   Anmerkung der AG Fossoli: In den NRW-Landesbibliotheken ausleihbar, der Artikel ist in Ablichtung (Kopie) bei uns erhältlich.

(2)   Anmerkung der AG Fossoli: Bezug über die Justizakademie des Landes NRW, Postfach 100836, 45608 Recklinghausen; Telefon: (02361) 481202, Telefax: (02361) 481141, E-Mail: justizakademie@mail.jak.nrw.de

( Band 9, 2001,  beschäftigt sich mit den beiden NRW-Zentralstellen Dortmund und Köln).

 

 

 

 

 

 

Januar 1998

 

„Westfälische Forschungen“ 47/1997, 01. 1998

 

Die nordrhein-westfälische Justiz und ihr Umgang mit der

nationalsozialistischen Vergangenheit. Eine Projektskizze

 

Diese Projektskizze von Hans-Eckhard Niermann (16 Seiten) ist in Ablichtung (Kopie) bei der AG Fossoli beziehbar.

Ansonsten: Westfälische Forschungen, Zeitschrift des Westfälischen Instituts für Regionalgeschichte des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe; herausgegeben von Karl Treppe, Aschendorffsche Verlagsbuchhandlung Münster.

 

 

 

 

1996

 

 

September 1996

 

„Frankfurter Rundschau“, 13.09.1996

 

Übergroße Nachsicht mit den Nazi-Tätern

Der Fall Priebke zeigt wieder: Verstrickt in die eigene

Vergangenheit, behinderten Staatsanwälte die Ermittlungen

 

Von Ingrid Müller-Münch (Köln)

 

   Zunächst einmal schien die deutsche Justiz fein raus. Gerade hatte ein italienisches Militärgericht den früheren SS-Offizier Erich Priebke wegen seiner Beteiligung an Geiselerschießungen freigesprochen. In Rom hielten Protestdemonstrationen die Ordnungshüter auf Trab. Derweil der Leiter der Dortmunder Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Massenverbrechen, Oberstaatsanwalt Klaus Schacht, verkündete,  man werde nun gegen den in Rom als Zeuge aufgetretenen, an den Geiselerschießungen beteiligten, ehemaligen SS-Sturmbannführer Karl Hass einen Haftbefehl beantragen. So, als würde die deutsche Justiz, wann immer sie eines NS-Täters habhaft werde, auch blitzschnell zugreifen. Außer dem Auschwitz-Komitee und dem Bund der Antifaschisten, die umgehend auf den skandalösen Umgang der deutschen Justiz mit NS-Verbrechern hinwiesen, regte sich weiter nichts.

 

   Drei Wochen später platzte der Grünen-Landtagsabgeordneten Brigitte Schumann der Kragen. Hatte doch Oberstaatsanwalt Hermann Weissing von der Hammer Generalstaatsanwaltschaft in einem ARD-Fernsehmagazin eingeräumt, es seien bei der Dortmunder Zentralstelle „verheerende Pannen“ anlässlich der Ermittlungen gegen Priebke passiert. So hätten die Dortmunder Fahnder 1971 den Fall Priebke nur deshalb einstellen können, weil sie es versäumten, das ihnen in italienischer Sprache vorliegende Urteil gegen Priebkes Vorgesetzten Herbert Kappler übersetzen zu lassen. Eine Panne, die Weissing vor der Kamera als „nicht erklärbar“ bezeichnete.

 

   Für Brigitte Schumann, Bildungs- und Kulturpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag, war das zuviel. „Das lass’ ich mir von einem Oberstaatsanwalt wie Herrn Weissing nicht sagen“, wetterte sie und ging an die Öffentlichkeit. Für sie sind nämlich Pannen dieser Art nicht unerklärlich, sondern haben System. Zur Bekräftigung ihrer These zog sie die 137 Seiten umfassende Antwort Nummer 38 auf eine Große Anfrage ihrer Fraktion aus der Schublade. Ein Dokument, das unter dem Titel „Aufklärung von NS-Verbrechen durch die nordrhein-westfälische Justiz“ schon am 29. Mai 1995 vom damaligen NRW-Justizminister Rolf Krummsiek vor nur äußerst spärlichem Publikum vorgestellt worden war. In der Öffentlichkeit hatten die Informationen entsprechend wenig Resonanz gefunden.

 

   Sonst nämlich hätte man sich schon im Mai vorigen Jahres darüber empören können, dass in den beiden einzigen bundesdeutschen Zentralstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von NS-Taten, in Köln und Dortmund, alte NSDAP-Parteigenossen oder Mitglieder des Nationalsozialistischen Richterbundes das Sagen hatten. Über Jahre hinweg, als vorgesetzte Generalstaatsanwälte, als mitarbeitende und recherchierende Kräfte. Eine Information, die minutiös aufgelistet in der Antwort auf die Grünen-Anfrage steht.

 

   Wer gewollt hätte, hätte dies längst wissen können. Helmut Kramer, pensionierter Richter am Oberlandesgericht Braunschweig hat während seines Berufslebens ein umfangreiches Archiv darüber angelegt, wie viele staatsanwaltschaftliche Dezernate, die das Thema Vergangenheitsaufarbeitung zum Gegenstand hatten, „mit Nazi-Juristen besetzt waren“. Und der Bremer Strafverteidiger Heinrich Hannover kann sich gut daran erinnern, „dass man lang genug Kritik daran, dass die alten Nazis in der Justiz tätig waren, als Propaganda aus dem Osten abgetan hat. Sich nicht die Mühe machte, diese Vorwürfe ernst zu nehmen“. Für ihn ist es unverständlich, „dass man heute vorgibt, sich darüber zu wundern“.

 

   Vor allem ein Mann kam aus dem Staunen nicht heraus, als er in der Antwort des Justizministeriums blätterte. Staatsanwalt Rolf Holtfort, 58 Jahre alt, und von 1973 an über zehn Jahre lang an der Kölner Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen zuständig für Ermittlungen gegen in Frankreich aufgetretene Nazi-Täter. Sein oberster Dienstherr in Köln war seinerzeit der inzwischen verstorbene Generalstaatsanwalt Werner Pfromm, für den Posten offenbar unter anderem dadurch qualifiziert, dass er 1962 als Bonner Staatsanwalt die Ermittlungen gegen Adenauers Staatssekretär und einstigen Kommentator der Nürnberger Rassengesetze, Hans Globke, führte – und einstellte. Schon in Pfromms Amtszeit bis 1980 war an die Öffentlichkeit gedrungen, dass der Mann während des Krieges NS-Führungsoffizier gewesen war.

 

   Die Grünen hatten nun die Landesregierung gefragt, ob es irgendwelche Anzeichen dafür gäbe, „dass sich Pfromms NS-Vergangenheit negativ auf die Intensität und den Erfolg der Ermittlungsarbeit in Köln ausgewirkt“ habe? Eine Frage, die – entgegen den sonstigen Gepflogenheiten in dem äußerst ausführlichen Dokument – mit einem schlichten „Nein“ beantwortet wurde. Eine für Staatsanwalt Holtfort unerklärliche Antwort der Landesregierung. Ihn nämlich, der doch immerhin jahrelang unter Pfromm arbeitete, hat niemand gefragt, ob und in welcher Form der Generalstaatsanwalt auf die Arbeit der Zentralstelle einwirkte. Dann hätte Holtfort mit Bestimmtheit gesagt: „Pfromm hat eingegriffen und beeinflusst. So habe ich es jedenfalls empfunden.“

 

   Gleich nachdem der Prozess wegen der Deportation von 70000 Juden aus Frankreich gegen Kurt Lischka, Herbert Hagen und Ernst Heinrichsohn in Köln abgeschlossen war, habe der Generalstaatsanwalt ihn zum Beispiel persönlich angerufen und gesagt: „So, das Verfahren ist jetzt gelaufen. Jetzt ist aber auch genug.“ Und dann die Anweisung von oben zu geben, alle noch anhängigen Ermittlungen gegen Kommandeure französischer Städte wie Orleans, Angers oder Toulouse an Staatsanwaltschaften abzugeben, die an den Wohnorten der Beschuldigten ansässig waren. Eine Zersplitterung, die dazu führte, dass die vornehmlich wegen der Anordnung und Teilnahme an Deportationen geführten Ermittlungen eingestellt wurden. „Diesen Staatsanwaltschaften fehlte“, so Holtfort, „die enorme Sachkenntnis, die ich mir in all den Jahren zugelegt hatte. Die ist bewusst nicht genutzt worden.“

 

   Die Methoden, Ermittlungen abzublocken, zu behindern, einzuschläfern, waren vielfältig und wurden nicht nur von Staatsanwälten betrieben, die selber unter den Nazis Karriere gemacht hatten. Der pensionierte Oberlandesrichter Helmut Kramer meint, dass das Desinteresse, die Dinge voranzutreiben, einer allgemeinen Stimmung in der Bevölkerung entsprach. So wurde in Hamburg der dienstjüngste Staatsanwalt in einem besonders umfangreichen Ermittlungsverfahren mit den Recherchen betraut. „Der durchaus bemühte Dezernent“, berichtet Kramer, „musste sich in den riesigen Komplex jahrelang einarbeiten. Als er nach sechs Jahren eine hervorragende Anklageschrift zustandebrachte, war der mutmaßliche Täter verhandlungsunfähig.“

 

   Ex-Richter Kramer ist bei seinen Recherchen selten auf bewusste Verfahrensverschleppungen gestoßen, eher auf eine „übergroße Nachsichtigkeit“ NS-Tätern gegenüber. Und nach den Recherchen des ehemaligen Stern-Autors Günter Schwarzberg wurde von seiten der Staatsanwälte vor allem mit dem bewährten Mittel der wiederholten Zeugenvernehmung vorgegangen. Das sah dann so aus, „dass ein Opfer, meist ein ehemaliger KZ-Häftling so oft vernommen wurde, bis er sich in Widersprüche verwickelte“. Unterm Strich kam heraus: Die Staatsanwälte wollten nicht recht ran an diese Ermittlungen, arbeiteten im höchsten Fall nach Vorschrift, zeigten kaum Engagement. Wie die Behörde jenes Dortmunder Oberstaatsanwalts Klaus Schacht, der nun, da sich die Pannen-Vorwürfe häuften, nicht müde wird zu betonen, man könne ihm und seinen Kollegen die „Schlamperei“ mit den nicht anlasten. 1971 seien sie alle noch nicht im Amt gewesen.

 

   1979, da war der eine oder andere aber doch wohl tätig. Und hat die inzwischen wieder aufgenommenen Ermittlungen wegen mehrfachen Mordes gegen den Aufseher von Theresienstadt, Anton Malloth, eingestellt. Wie intensiv die Dortmunder Ermittler damals Malloths Aufenthalt versuchten ausfindig zu machen, zeigt eine kleine Episode am Rande. Ein Dachauer Ex-Häftling benötigte zehn Minuten und einen Blick ins Telefonbuch, um herauszufinden, wo Malloth seinerzeit in Meran lebte. Während die Dortmunder Staatsanwaltschaft ihre eifrige Suche nach Malloth mit folgenden Worten dokumentierte: „Wir haben immer mal wieder nachgefragt bei den italienischen Behörden – doch die trafen ihn nie an.“

 

 

 

 

 

August 1996

 

„Frankfurter Rundschau“, 31.08.1996

 

Pannen im Fall Priebke schockieren den Minister

Behrens findet aber keinen Beweis für vorsätzliches Handeln der Dortmunder Ermittler

 

Von Reinhard Voss

 

Düsseldorf, 30. August. Für den nordrhein-westfälischen Justizminister Fritz Behrens (SPD) ist es unbegreiflich, dass bis zu Beginn der siebziger Jahre in der Dortmunder Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen und bei der vorgesetzten Generalstaatsanwaltschaft in Hamm Juristen tätig waren, die Mitglieder der NSDAP, der SS und der SA waren. Ausgerechnet solche Juristen in dieser Behörde einzusetzen, könne er „nicht nachvollziehen“, erklärte Behrens am Freitag vor dem Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags.

 

Die Dortmunder Zentralstelle hatte 1971 die Ermittlungen gegen den ehemaligen SS-Hauptsturmführer Erich Priebke eingestellt. Behrens zeigte Verständnis für den Argwohn in der Öffentlichkeit, dass solche aus der NS-Zeit vorbelasteten Juristen auf die Einstellung des Verfahrens gegen Priebke Einfluss genommen haben könnten. Konkrete Anhaltspunkte für diesen Verdacht habe er aber nicht, versicherte der seit einem Jahr amtierende Justizminister. Der Sachverhalt bedrücke ihn „sehr“, sagte Behrens.

 

Die Fehler und Versäumnisse der Dortmunder Zentralstelle im Fall Priebke wirken sich nach Behrens Einschätzung „verheerend auf das Erscheinungsbild unserer Justiz im In- und Ausland aus“. Die Zusage, dass solche Fehler sich nicht wiederholen, ist nach Behrens Auffassung „zu wenig angesichts des schwerwiegenden Vorwurfs, Seilschaften von Nationalsozialisten hätten das Ermittlungsverfahren gegen Priebke mit dem Ziel der Einstellung beeinflusst“. Behrens versprach deshalb den Abgeordneten im Rechtsausschuss, dass das Justizministerium ein Forschungsprojekt über die nordrhein-westfälische Justiz und ihren Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit in Auftrag geben werde.

 

Darüber hinaus soll ein Gutachter von der Justizakademie Recklinghausen aufzuklären versuchen, wie der Fall des an der Ermordung von 335 Menschen beteiligten Priebke in der Dortmunder Zentralstelle behandelt wurde.

 

Die Grünen verlangten, dass der Fall Priebke unter der Aufsicht unabhängiger Zeithistoriker untersucht werden müsse. Nur so könne der Verdacht entkräftet werden, dass das Gutachten „der Selbstentlastung der Justiz dient“, betonte der Koalitionspartner der SPD.

 

 

 

 

 

 

„Frankfurter Rundschau“, 27.08.1996

 

Wenn alte Nazis Geschichte bewältigen

Frühere NSDAP-Mitglieder sollten Täter

ermitteln und ließen Fall Priebke schleifen

 

Von Matthias Arning (Frankfurt am Main)

 

Die schlampigen Ermittlungen gegen den früheren SS-Hauptsturmführer Erich Priebke haben für Aufsehen gesorgt, sind aber im Hinblick auf übliche Entnazifizierungspraktiken nicht verwunderlich. Strafverfolger, die in den 60er und 70er Jahren die zuständige Zentralstelle in Dortmund leiteten, waren nach einem Bericht des Düsseldorfer Justizministeriums, das damit Anschuldigungen der Grünen bestätigt, zuvor Mitglied der NSDAP gewesen. Das Bundesjustizministerium jedoch will sich dazu nicht äußern.

 

Die frühere NSDAP-Mitgliedschaft der Staatsanwälte, die an der Zentralstelle gegen Priebke ermittelten, „hat dort nie eine Rolle gespielt“, sagte Hermann Weissing auf Anfrage der FR. Er ist der Leitende Oberstaatsanwalt im westfälischen Hamm und war in der fraglichen Zeit der Ermittlungen gegen Priebke in der Zentralstelle tätig. Weissing hatte vorige Woche über „verheerende Pannen“ in dem Verfahren des früheren SS-Mannes berichtet. „Ein schlimmer Fall“, sagte der Jurist: Zwischen 1963 und 1971 sei belastendes Material gegen Priebke von den Strafverfolgern nicht ausgewertet worden. Priebke hatte kürzlich in Rom vor Gericht gestanden. Er musste sich wegen seiner Beteiligung an dem Massaker verantworten, das Nationalsozialisten 1944 in den Ardeatinischen Höllen nahe Roms angerichtet hatten. 335 Menschen wurden ermordet.

 

Das Verfahren in Deutschland wurde 1971 von der Behörde in Dortmund eingestellt. So recht überrascht das heute niemanden. „An der Zentralstelle Dortmund hatten von den insgesamt eingesetzten 78 Staatsanwälten acht der NSDAP angehört“, heißt es in einem der FR vorliegenden Bericht des nordrhein-westfälischen Justizministers, der auf eine Anfrage der Grünen Bezug nimmt.

 

Zu den Strafermittlern zählte in der für den Fall Priebke fraglichen Zeit etwa der Oberstaatsanwalt C. Dieser gehörte von 1962 an zur Dortmunder Zentralstelle und leitete diese von April 1964 an. 1933 war er der NSDAP und der SA beigetreten und hatte der Hitlerjugend als Rechtsberater zur Seite gestanden. 1947 stufte ihn die Militärregierung in die Kategorie V ein – C. war entlastet.

 

C. ist kein Einzelfall. Deswegen ist es nach Ansicht der Düsseldorfer Landtagsabgeordneten Brigitte Schumann (Grüne) an der Zeit zu sagen, wozu früheren Justizministern des Landes „der Mut“ gefehlt habe: „Die Zentralstellen sind ihrer Aufgabe nicht gerecht geworden.“ Eine Kommission müsse deren Arbeit beleuchten, forderte die Grüne. Zugleich wolle ihre Fraktion sich dafür einsetzen, den Fall „parlamentarisch zu behandeln“. Dagegen will das Bundesjustizministerium von dem Fall Priebke nichts wissen. Der Fall sei Sache der Landesbehörde, sagte eine Sprecherin von Minister Edzard Schmidt-Jortzig der FR. Sie verwies auch auf die von dem FDP-Politiker wiederholt gemachte Bemerkung, sicher habe die Justiz nicht immer alles getan, um Verbrechen von Nationalsozialisten aufzuarbeiten.

 

Erst im Juni vorigen Jahres nahm Dortmund die Ermittlungen gegen Priebke wegen Beihilfe zum Mord wieder auf. Deutsche Behörden bemühten sich um die Auslieferung des Mannes aus Argentinien. Von Kollegen vor Ort wurde dem Auswärtigen Amt einem der FR vorliegenden Schreiben zufolge empfohlen, „eine entsprechende Erklärung“ abzugeben, „um Vorwürfe eines deutschen Desinteresses an der Verfolgung von NS-Kriegsverbrechern vorzubeugen“.

 

 

 

 

 

„die tageszeitung“, 26.08.1996

 

Nazi-Seilschaften schützten Priebke

Dortmunder Staatsanwälte, die 1971 das Verfahren

 gegen den Kriegsverbrecher einstellten, waren selbst Nazis

 

Von Bernd Pickert

 

Berlin (taz). Die Schlampigkeiten, die 1971 zur Einstellung des Verfahrens gegen den Nazi-Verbrecher Erich Priebke in Deutschland führten, waren möglicherweise politisch motiviert.

 

Etliche der Staatsanwälte, die in den sechziger und siebziger Jahren bei den „Zentralstellen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfolgung nationalsozialistischer Massenverbrechen“ offiziell auf NS-Verbrecher-Suche waren, waren selbst ehemalige Nazis. Braune Justiz auch auf der nächsthöheren Ebene: Die Generalstaatsanwälte in Hamm und Köln waren in jenen Jahren allesamt ehemalige Mitglieder der NSDAP, des Nationalsozialistischen Richterbundes (NSRB), der SA oder anderer Nazi-Organisationen.

 

Das geht aus einer Antwort des damaligen nordrhein-westfälischen Justizministers Rolf Krumsiek (SPD) auf eine Große Anfrage der grünen Landtagsfraktion aus dem Jahr 1995 hervor, auf die jetzt die „Westfälische Rundschau“ bei ihren Recherchen stieß.

 

In den Zentralstellen ballten sich in den Nachkriegsjahren klassische Karrieren deutscher Juristen. Etwa Staatsanwalt A., der von 1967 bis 1969 an der Dortmunder Zentralstelle arbeitete: „Er war“, heißt es in Krumsieks Antwort, „Mitglied der NSDAP seit Mai 1937, der SA von 1934 bis 1937, des NSRB seit September 1939 (als Bezirksgruppenverwalter), des NSKK (Nationalsozialistisches Kraftfahrerkorps) von 1937 bis Februar 1939 (als Rottenführer) und Rechtsreferent der Hitlerjugend von Mai bis August 1939. Mit Bescheid der Militärregierung vom 13.03.1948 wurde er in Kategorie V (entlastet) eingestuft.“

 

„Entlastet“ waren bis auf einen leitenden Staatsanwalt auch alle anderen Juristen der nordrhein-westfälischen Zentralstellen – ihre Nazi-Vergangenheit jedoch hatten sie fast alle.

 

„Verheerende und für mich nicht erklärbare Pannen“ bei der Verfolgung des früheren SS-Hauptsturmbannführers Erich Priebke konstatierte in der vergangenen Woche im ARD-Magazin „Panorama“ der heute leitende Staatsanwalt Hermann Weissing von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm. Die Dortmunder Staatsanwälte hätten schlicht „nichts unternommen“, um Erich Priebke zu finden“, als sie 1963 bis 1971 erstmals wegen des Massakers an 335 Zivilisten in den Ardeatinischen Höhlen 1943 ermittelten. Vor allem aber hätten sie auch damals schon über eine ganze Reihe Unterlagen der italienischen Justiz verfügt, die ebenfalls gegen Priebke ermittelte. Eine Auswertung dieser Unterlagen hätte schon damals für einen Haftbefehl gegen Priebke wegen Mordes gereicht – wenn man sie gelesen hätte.

 

Das aber geschah nicht, die Unterlagen – darunter das Urteil gegen Priebkes ehemaligen Vorgesetzten Herbert Kappler – wurden nie übersetzt und wanderten ungelesen in die Akten. So wurde das Verfahren 1971 eingestellt.

 

Erst im vergangenen Jahr, als Priebke bereits aus Argentinien an Italien ausgeliefert war, wurde das Kappler-Urteil in Dortmund endlich übersetzt  und daraufhin ein Haftbefehl ausgestellt. Dieser ist jetzt Voraussetzung, um nach Priebkes Freispruch in Rom überhaupt ein Auslieferungsbegehren stellen zu können. Ob Priebke nach Deutschland überstellt wird, ist noch nicht entschieden.

 

 

 

 

 

„Berliner Zeitung“, 26.08.1996

 

Frühere Nazi-Juristen leiteten NS-Fahndungsstelle

 

Hamburg (dpa). In der Justiz-Affäre um den früheren SS-Hauptsturmführer Erich Priebke sind neue Details bekannt geworden. Wie die „Westfälische Rundschau“ berichtete, wurde die für die Strafverfolgung Priebkes in den 60er Jahren verantwortliche Staatsanwaltschaft Dortmund bis in die 70er Jahre hinein von früheren Nationalsozialisten geleitet. Das Verfahren gegen Priebke war 1971 eingestellt worden. Die Zeitung schrieb unter Berufung auf eine Antwort des früheren NRW-Justizministers Rolf Krumsiek (SPD) von 1995 auf eine Große Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion, auch die Generalstaatsanwälte dieser Jahre in Hamm und Köln, bei denen die Dienstaufsicht über die beiden Zentralstellen lag, hätten vor 1945 sämtlich der NSDAP und anderer NS-Organisationen wie SA und Nationalsozialistischem Richterbund (NSRB) angehört.

 

Der 83jährige Priebke war am 01. August vom Militärgericht in Rom wegen Verjährung der Verbrechen bei Rom freigesprochen, kurz darauf aber wieder festgenommen worden. Inzwischen hat die Bundesregierung in Italien die Auslieferung Priebkes und des ehemaligen SS-Sturmbannführers Karl Hass beantragt. Auch er soll an der Geiselerschießung beteiligt gewesen sein.

 

 

 

 

 

„Frankfurter Rundschau“, 23.08.1996

 

Vorwürfe gegen Priebke-Ermittler

 

Bonn, 22. August (rtr/afp). Bei den früheren Ermittlungen in Deutschland gegen den ehemaligen SS-Hauptsturmführer Erich Priebke, der kürzlich in Italien vor Gericht stand, sind nach Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft Hamm schwere Fehler gemacht worden. Der Leitende  Oberstaatsanwalt Hermann Weissing sagte dem ARD-Magazin „Panorama“ nach dessen Angaben vom Donnerstag: „Es sind verheerende und für mich nicht erklärbare Pannen passiert.“

 

Die Zentralstelle zur Bekämpfung von NS-Verbrechen in Dortmund, über die Weissing die Fachaufsicht führt, habe Angaben in dem ersten deutschen Ermittlungsverfahren gegen Priebke von 1963 bis 1971 belastende Dokumente nicht ausgewertet, sagte Weissing. Die deutschen Ermittler hätten damals das italienische Urteil gegen Priebkes ehemaligen Vorgesetzten Herbert Kappler nicht ins Deutsche übersetzt. Ein Gericht hatte Kappler, der 1944 an dem Massaker in den Ardeatinischen Höhlen beteiligt war, wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

   Wäre das Urteil übersetzt worden, so Weissing, hätte die deutsche Justiz ihr Verfahren gegen Priebke nicht einstellen können. Die Ermittler hätten aber Priebkes Beteiligung an den Erschießungen nur als Totschlag gewertet und als verjährt betrachtet. Das Verfahren gegen Priebke sei dann 1971 eingestellt worden.

 

Weissing berichtete ferner, die Staatsanwälte hätten nichts unternommen, um den früheren SS-Offizier zu finden. Priebke lebte damals unter seinem richtigen Namen in Argentinien.

 

 

 

 

 

„Berliner Zeitung“, 15.08.1996

 

Nach Priebke wurde nie gefahndet

Die bundesdeutsche Justiz sah "keinen dringenden Tatverdacht" gegen den SS-Mann

 

Von Hinnerk Berlekamp

Ein alter Mann bewegt die Gemüter in Italien und nicht nur dort: Erich Priebke, 83 Jahre alt, im Zweiten Weltkrieg als SS-Offizier in Rom und Umgebung im Einsatz und verantwortlich für schwere Kriegsverbrechen. Dass er seine Schuld bisher nicht sühnen musste, dafür sorgte zuletzt ein römischer Militärrichter, der Priebke vor zwei Wochen wegen Verjährung freisprach. Doch das umstrittene Urteil ist nur das vorläufig letzte Kapitel einer langen Geschichte von Skandalen, deren Einzelheiten jetzt langsam publik werden. Ko-Autorin: Die bundesdeutsche Justiz, die am Dienstag Priebkes Auslieferung offiziell beantragte. Sie muss mit dem Vorwurf leben, durch - unbewusste oder bewusste - Nachlässigkeit eine Strafverfolgung Priebkes jahrzehntelang hintertrieben zu haben.

Unbekannt in Südamerika

Im Sommer 1963, immerhin 18 Jahre nach Kriegsende, hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund erstmals Ermittlungen gegen Erich Priebke eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens waren unter anderem die Deportation von mehreren tausend italienischen Juden sowie Massaker an der Zivilbevölkerung während der deutschen Besatzung. 1971 wurden die Ermittlungen eingestellt, die Unterlagen wanderten ins Archiv.

Alle üblichen Nachforschungen hätten seinerzeit lediglich ergeben, dass sich der frühere SS-Mann "unbekannt in Südamerika" aufhalte, zitiert die Staatsanwaltschaft aus den Akten. Erst 1994 habe man erfahren, dass Priebke im argentinischen Bariloche lebte und regelmäßig zu Gast in der bundesdeutschen Botschaft in Buenos Aires war, um sich seine Papiere erneuern zu lassen. Warum die in den sechziger Jahren mit dem Fall betrauten, mittlerweile längst pensionierten Staatsanwälte nie auf die Idee kamen, sich dort einfach einmal zu erkundigen - schließlich war und ist Argentinien bekanntermaßen der wichtigste Hort der Altnazis in Südamerika -, bleibt offen.

Eine Anfrage in Buenos Aires wäre indessen nicht einmal nötig gewesen, wenn die Staatsanwaltschaft das Nächstliegende getan und per Haftbefehl nach Priebke gesucht hätte. Stichhaltige Gründe dafür gab es genug: Seit dem Kappler-Prozess 1948 war aktenkundig, dass Priebke an der Erschießung von 335 Geiseln im März 1944 in den Ardeatinischen Höhlen bei Rom beteiligt war. Italienische Zeugen hatten zudem ausgesagt, er habe persönlich im Gestapo-Gefängnis in Brescia gefoltert, und das Simon-Wiesenthal-Zentrum hatte Belege dafür zusammengetragen, dass Priebke führend an Juden-Deportationen beteiligt war.

Wenn es also einen Haftbefehl gegeben hätte, dann wäre Priebkes Name ins Fahndungsbuch aufgenommen worden, und die zuständigen Beamten im deutschen Konsulat hätten automatisch das Bundeskriminalamt in Wiesbaden informiert, sobald Priebke das nächste Mal zur Verlängerung seines Passes aufgetaucht wäre. Wenn. Denn ein Haftbefehl gegen den Flüchtigen wurde, wie die Justizbehörden jetzt bestätigten, nie ausgestellt und auch nie beantragt.

Nach den Gründen befragt, sind die Staatsanwälte in Dortmund auf Vermutungen angewiesen. Voraussetzung für einen Haftbefehl ist "dringender Tatverdacht" etwa wegen Mordes oder Beihilfe zum Mord, berufen sie sich zunächst auf ihre Vorschriften. Das sei - nach Auffassung der damals ermittelnden Beamten - "offenbar nicht der Fall" gewesen. Trotz des Geiselmordes in den Ardeatinischen Höhlen? Was, bitte, muss ein Mensch noch tun, um "dringend tatverdächtig" zu sein? Eine Antwort bleibt aus.

Ein Teufelskreis

Hätte nicht zufällig ein Fernsehteam 1994 Priebke in Argentinien aufgespürt und ihm das Eingeständnis entlockt, eigenhändig zwei der Geiseln in den Ardeatinischen Höhlen erschossen zu haben - er säße noch heute unbehelligt in Bariloche, statt in einem römischen Haftkrankenhaus die Entscheidung über seine Auslieferung abzuwarten. Für die deutsche Justiz hatte sich der Bogen längst geschlossen: Ohne eine Befragung Priebkes keine Erhärtung des Tatverdachts, ohne dringenden Tatverdacht kein Haftbefehl, ohne Haftbefehl keine Fahndung, ohne Fahndung kein Angeklagter, ohne Angeklagten kein Prozess, ohne Prozess keine Befragung des Verdächtigen.

Ein Teufelskreis, den zu durchbrechen vor allem eines nötig gewesen wäre: ernsthafter Wille. Die damals zuständigen Staatsanwälte brachten diesen offenbar nicht auf.

 

 

1995

 

 

 

Juni 1995

 

Landtag Nordrhein-Westfalen, 01.06.1995

 

„Aufklärung von NS-Verbrechen

durch die nordrhein-westfälische Justiz“

 

Diese 137 Seite umfassende Drucksache (vgl. den Artikel über die Dortmunder Zentralstelle in unserer Broschüre) ist unter Angabe der Drucksache-Nr. 11/8832 kostenlos zu beziehen beim:

 

Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen

Postfach 101143

40002 Düsseldorf

Telefon: (0211) 884-2439

 

Wir dokumentieren im Folgenden die ersten beiden Seiten:

 

Landtag Nordrhein-Westfalen                                                                          Drucksache 11/8832

11. Wahlperiode                                                                                                              01.06.1995

 

Antwort

Der Landesregierung

 

Auf die Große Anfrage 38

Der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

-         Drucksache 11/74432 –

 

Aufklärung von NS-Verbrechen durch die nordrhein-westfälische Justiz

 

Der Justizminister hat die Große Anfrage 38 namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

 

Vorwort der antragstellenden Fraktion

 

Die deutsche Justiz hat sich mit der Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus sehr schwer getan. Nur wenige der Schergen und Schreibtischtäter des NS-Staates mussten sich vor einem bundesdeutschen Gericht verantworten. Zahlreiche Ermittlungsverfahren zogen sich über viele Jahre hin und verliefen am Ende gänzlich im Sande.

 

Angesichts der Entwicklungen des Rechtsextremismus in der jüngsten Zeit kommt der Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit eine besondere Bedeutung zu.

 

Aktueller Anlass für die Große Anfrage ist die in der Öffentlichkeit stark beachtete Kontroverse zwischen den Schriftstellern Peter Finkelgruen und Ralph Giordano auf der einen und dem Leiter der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung nationalsozialistischer Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, Oberstaatsanwalt Klaus Schacht, auf der anderen Seite.

 

Beide Schriftsteller erhoben öffentlich den Vorwurf, die nordrhein-westfälische Justiz schütze einen mutmaßlichen NS-Verbrecher. In seinem 1992 veröffentlichten Buch „Haus Deutschland“ hatte der Autor Peter Finkelgruen die Geschichte des ungesühnten Mordes an seinem Großvater Martin Finkelgruen in der „Kleinen Festung Theresienstadt“ geschildert und neues belastendes Material über den mutmaßlichen Mörder Anton Malloth zusammengetragen.

 

Der zuständige Leiter der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund stellte dennoch das Ermittlungsverfahren gegen Malloth ein. Erst nach jahrelangem öffentlichen Druck wurde im April 1994 bekannt gegeben, dass das Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen wurde.

 

In das Blickfeld der Medien kam die Arbeitsweise der Dortmunder Zentralstelle nicht zuletzt durch das Verhalten ihres Leiters, Oberstaatsanwalt Klaus Schacht. Er hinterließ den nachhaltig schädlichen Eindruck, mehr Energie in die strafrechtliche Verfolgung seiner Kritiker Ralph Giordano und Peter Finkelgruen zu legen als in die Aufklärung von NS-Verbrechen.

 

Auch die Arbeit der Zentralstelle Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen in Konzentrationslagern bei der Staatsanwaltschaft Köln war in der Vergangenheit heftiger Kritik ausgesetzt.

 

Beinahe 50 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs scheint es daher dringend an der Zeit, dass sich auch der Landtag von Nordrhein-Westfalen ein umfassendes Bild über die Aufarbeitung von NS-Verbrechen durch die Justiz in Nordrhein-Westfalen verschafft. Daher werden in der Großen Anfrage exemplarisch auch einige schon längere Zeit zurückliegende Vorgänge wieder aufgegriffen.

 

Wir müssen aus der Vergangenheit die richtigen Konsequenzen und Lehren ziehen. Dies kann aber nur gelingen, wenn eine selbstkritische, unvoreingenommene Überprüfung der Justizpolitik des Landes und der zuständigen Organe erfolgt. Dem soll die Große Anfrage dienen.

 

Ziel der Großen Anfrage ist nicht Rache an den inzwischen ins Greisenalter gekommenen NS-Verbrechen. Ziel ist es vielmehr, durch kritische Aufarbeitung und stete Erinnerung zu versuchen, dazu beizutragen, dass die Opfer ihre verlorene menschliche Würde zurückgewinnen.

 

 

 

 

1971

 

 

 

 

Februar 1971

 

Staatsanwaltschaft Dortmund, 12.02.1971

 

... ist dem Beschuldigten Titho mangels subjektiver

Voraussetzungen eine strafbare Förderung

der Tötung von Juden nicht nachzuweisen.

 

Der Leiter der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen

für die Bearbeitung von nationalsozialistischen

Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund

 

 

45 Js 12/63                                                                                                 Dortmund, den 12.02.1971

 

 

Verfügung

 

1.)   Vermerk:

 

A.     Gegenstand des Verfahrens

 

Gegenstand des Verfahrens sind die in der Zeit von Herbst 1943 bis Mai 1945 durchgeführten Deportationen und Tötungen von etwa 6.000 – 7.000 Juden aus Mittel- und Norditalien insbesondere durch Angehörige der Dienststelle des Befehlshabers der Sicherheitspolizei und des SD (BdS) Italien in Verona und durch Angehörige der diesem unterstehenden Außendienststellen. ( ... )

 

Auszug betreffend Karl Friedrich Titho (S. 242 – 246)

 

Der Beschuldigte SS-Hauptsturmführer Karl Titho hat das Schlosser- und Schmiedehandwerk erlernt und ist 1932 in die SS eingetreten. Ab 1937 war er Kraftfahrer bei den SD-Stellen in Frankfurt/Main und Kassel. Von Mai bis August diente er als Panzerschütze bei der Wehrmacht. Anschließend holte ihn sein früherer Chef Dr. Harster in Kassel nach Den Haag, wo dieser inzwischen Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD (BdS) Niederlande geworden war. Im Sommer 1942 wurde der Beschuldigte als erster Kraftfahrer im Polizeidurchgangslager Amersfoort/Holland eingesetzt. Als Dr. Harster im Herbst 1943 BdS in Italien wurde, nahm er den Beschuldigten als seinen persönlichen Fahrer mit und setzte ihn im März 1944 nach der Beförderung zum SS-Untersturmführer als Leiter des Polizeidurchgangslagers Fossoli ein.

Der Beschuldigte Titho hat sich wie folgt eingelassen (Bd. V Bl. 11 ff / Bd. XIX Bl. 25 ff / Bd. XXXIX Bl. 89 ff / Bd. XLIII Bl. 119 ff):

Auf den Abtransport der Juden aus Fossoli und Bozen habe er – wie das gesamte deutsche Lagerpersonal – keinen Einfluß gehabt. Die jüdischen Häftlinge hätten nicht der Schutzhaftabteilung beim BdS in Verona, sondern dem dortigen Judenreferat unterstanden. Entsprechend seien die Meldungen über die Einlieferungen von Juden und über die jeweilige Gesamtzahl der inhaftierten Juden an das Judenreferat in Verona erstattet worden. Insoweit habe er gelegentlich seiner Besuche in Verona auch dem zuständigen Judenreferenten, SS-Sturmbannführer Bosshammer, Mitteilungen gemacht. Die Zusammenstellung der Judentransporte ins Reich, die Bekanntgabe der Zeitpunkte des Abtransportes, die Auswahl der Betroffenen, die Gestaltung des Transportmaterials und des Begleitpersonals sei ausnahmslos in Verona geregelt worden. Vor jedem Judentransport seien ein oder zwei Angehörige des Referats IV B 4 aus Verona mit ihren Unterlagen im Lager erschienen und hätten das Erforderliche veranlasst. In den Lagern Fossoli und Bozen seien nur Karteikarten über die inhaftierten Juden geführt worden. Vor jedem Transport habe Haage auf Weisung von Verona die Listen für den Abtransport schreiben müssen.

 

Der Beschuldigte räumt ein, dass er sich vom Lager Bozen aus an die Dienststelle in Verona gewandt habe, wenn das gesamte Polizeidurchgangslager überbelegt gewesen sei. Er will damit jedoch nie die Beseitigung von Gefangenen durch deren Tötung, sondern eine Verminderung der Belegstärke beabsichtigt haben, da bei Überfüllung des Lagers unverantwortliche Zustände eingetreten wären.

Der Beschuldigte stellt in Abrede, den Zweck der Judendeportationen gekannt zu haben. Er gibt zwar zu, dass der SS-Sturmbannführer Bosshammer ihm allgemein gesagt haben könne, dass die Juden aus Italien in Konzentrationslagern im Reich untergebracht würden und dass bei diesen Gelegenheiten Namen einzelner Konzentrationslager genannt worden seien. Er leugnet jedoch, aus solchen Angaben erkannt oder erfahren zu haben, welches das weitere Schicksal der Juden sein werde. Der Beschuldigte will auch nicht gewusst haben, dass bei der Verlegung des Polizeidurchgangslagers von Fossoli nach Bozen die jüdischen Menschen in verschiedenen Transporten nach Auschwitz, Buchenwald und Ravensbrück aufgeteilt worden sind. Desweiteren lässt er sich ein, er könne sich an den mit seinem Namen unterzeichneten Funkspruch an das Konzentrationslager Flossenbürg wegen des Abtransports von 63 Juden nicht erinnern. Er vermute, dass eine andere Person diesen Funkspruch aufgesetzt und mit seinem Namen unterzeichnet habe, weil er – Titho – zu den wenigen Personen in Bozen gehört habe, die bei der Funkstelle des BdS Bozen eine Zeichnungsbefugnis gehabt hätten.

 

Der Beschuldigte behauptet schließlich, er habe nicht gewusst, dass die aus Italien deportierten Juden in Konzentrationslagern getötet werden sollten und getötet worden seien.

 

Diese Einlassung des Beschuldigten Titho über seine Unkenntnis von dem Schicksal der deportierten Juden ist in hohem Maße unglaubhaft. Als Leiter des Polizeidurchgangslagers sind ihm sicherlich die jeweiligen Ziele der Transporte bekannt gewesen. Das ergibt sich nicht nur aus seiner Einlassung über seine Gespräche mit dem Judenreferenten Bosshammer, sondern auch aus den Aussagen der ihm unterstellten SS-Angehörigen, die auf den Wagenlaufzetteln die Zielorte Auschwitz, Buchenwald usw. gelesen haben. Außerdem ist seine Behauptung, er habe den Funkspruch an das KL Flossenbürg nicht selbst unterzeichnet, sehr unwahrscheinlich. Schließlich sind – wenn auch durch Angehörige der Dienststelle des BdS in Verona – bei jedem Transport innerhalb des Lagers so umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen notwendig gewesen, dass ihm als Lagerführer auch dadurch Einzelheiten über das Ziel der Transporte bekannt geworden sein müssen.

 

Dem Beschuldigten kann jedoch nicht mit hinreichender Sicherheit die Kenntnis davon nachgewiesen werden, dass die deportierten jüdischen Gefangenen später in den Konzentrationslagern getötet werden sollten.

 

Für seine Kenntnis von der beabsichtigten Tötung könnte zwar der Umstand sprechen, dass er in den Jahren 1940 bis 1943 in den Niederlanden als Kraftfahrer des BdS Niederlande sowie im Polizeidurchgangslager Amersfoort die Deportation holländischer Juden miterlebt und später in den Jahren 1944/45 während der Deportationen in Italien, als die Massenvernichtung der Juden im Osten bereits abgeschlossen war, auch erfahren haben wird, dass die Tötung aller Juden beabsichtigt war. Konkrete Aussagen oder Beweismittel darüber, dass der Beschuldigte positive Kenntnis von der Tötung der Juden hatte, die aus Fossoli und Bozen abtransportiert wurden, sind andererseits nicht vorhanden. Zudem kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass die besondere Situation der Juden in Italien und das nahende Kriegsende es für den Beschuldigten möglich erscheinen lassen konnte, dass die aus Italien deportierten Juden nicht mehr getötet werden würden.

Bei dieser Beweislage ist dem Beschuldigten Titho mangels subjektiver Voraussetzungen eine strafbare Förderung der Tötung von Juden nicht nachzuweisen.