„Zentralstelle
im Lande Nordrhein-Westfalen für die
Bearbeitung
von nationalsozialistischen Massenverbrechen
bei
der Staatsanwaltschaft Dortmund“
Übersicht:
2001
Juli
2001
-
Lippe aktuell,
25.07.2001: Landesregierung weicht Fragen aus
-
Lippische Landes-Zeitung,
22.07.2001: „Unsensibel und ausweichend“ /
Pauline-Durchsuchung: Ute Koczy
kritisiert Landesregierung
-
Landtag Nordrhein-Westfalen,
11.07.2001:
Staatsschutz
in Detmold auf Antrag eines ehemaligen NS-Verbrechers?
Juni 2001
-
Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW,
08.06.2001:
Grüne:
Rolle der Nachkriegsjustiz bleibt undurchsichtig
Mai 2001
-
AG Fossoli,
05.2001:
Wie
die Dortmunder Zentralstelle (nicht nur) über Karl Friedrich Titho ihre
schützende Hand hielt
-
AG Fossoli,
05.2001: Dortmund – eine Zentralstelle feiert ihre vierzigjährige
Untätigkeit ...
April 2001
-
Neue Westfälische,
23.04.2001: Behörden wider das Vergessen /
Vor
40 Jahren gründete NRW die „Zentralstellen zur Verfolgung
nationalsozialistischer Gewaltverbrechen“
-
Süddeutsche Zeitung,
18.04.2001: Der letzte lebende Wachmann von Theresienstadt:
„Was mir genau vorgeworfen wurde, kann ich
eigentlich nicht sagen.“ /
Sie nannten ihn den
schönen Toni /
Mit Peitschen und
Knüppeln soll er Häftlinge erschlagen haben,
warum Anton Malloth
erst jetzt, nach 56 Jahren, in München vor Gericht kommt
2000
Juni 2000
-
die tageszeitung (Ausgabe Ruhr),
21.06.2000: Nazis von Amts wegen geschützt
1999
Juni 1999
-
die tageszeitung, 22.06.1999:
NS-Aufseher bleibt ungeschoren
1998
April 1998
-
Westfälische Wilhelms-Universität
Münster, 04.1998:
Die
nordrhein-westfälische Justiz und ihr Umgang mit
der nationalsozialistischen Vergangenheit /
Forschungsbericht
1997
Januar 1998
-
Westfälische Forschungen
47/1997, 01.1998:
Die
nordrhein-westfälische Justiz und ihr Umgang mit der nationalsozialistischen
Vergangenheit /
Eine Projektskizze
1996
September 1996
-
Frankfurter Rundschau,
13.09.1996: Übergroße Nachsicht
mit den Nazi-Tätern /
Der Fall Priebke zeigt wieder:
Verstrickt in die eigene Vergangenheit, behinderten Staatsanwälte die
Ermittlungen
August 1996
-
Frankfurter
Rundschau, 31.08.1996: Pannen im Fall Priebke schockieren den Minister /
Behrens findet aber keinen Beweis für vorsätzliches Handeln der Dortmunder
Ermittler
-
Frankfurter
Rundschau, 27.08.1996: Wenn alte Nazis Geschichte bewältigen /
Frühere NSDAP-Mitglieder sollten Täter ermitteln und ließen Fall Priebke
schleifen
-
die
tageszeitung, 26.08.1996: Nazi-Seilschaften schützten Priebke /
Dortmunder Staatsanwälte, die 1971 das Verfahren gegen den
Kriegverbrecher einstellten,
waren selbst Nazis
- Berliner
Zeitung, 26.08.1996: Frühere Nazi-Juristen leiteten NS-Fahndungsstelle
-
Frankfurter
Rundschau, 23.08.1996: Vorwürfe gegen Priebke-Ermittler
-
Berliner
Zeitung, 15.08.1996: Nach Priebke wurde nie gefahndet /
Die bundesdeutsche Justiz sah „keinen dringenden Tatverdacht“ gegen den
SS-Mann
1995
Juni 1995
-
Landtag
Nordrhein-Westfalen, 01.06.1995:
„Aufklärung von NS-Verbrechen durch die
nordrhein-westfälische Justiz“
2001
Juli
2001
„Lippe
aktuell“, 25.07.2001
Landesregierung
weicht Fragen aus
Kreis Lippe.
„Ich bin überrascht, wie unsensibel sich die Landesregierung in der Beantwortung
meines Anliegens zeigt“ stellt die grüne Landtagsabgeordnete Ute Koczy aus
Lippe nach Eingang der Antwort auf ihre Kleine Anfrage an die Landesregierung
NRW vom 9. Juli 2001 fest. In dieser Kleinen Anfrage ging es um die
Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit von Karl Friedrich Titho
durch die zuständige Zentralstelle in Dortmund, wie auch um die Hintergründe
der Staatsschutzaktion in Detmold gegenüber denjenigen, die auf diese
Vergangenheit hingewiesen hatten. „Ohne das kleinste Anzeichen eines
Problembewusstseins wird die Handlungsweise der Dortmunder Zentralstelle
dargestellt. Die Landesregierung geht über das Thema hinweg, als ob schon die
Andeutung einer Kritik an der Zentralstelle überflüssig wäre“, moniert Koczy.
„Daher habe ich einen Brief an den zuständigen Justizminister Jochen Diekmann
geschrieben, denn ich sehe in diesem Fall eine wichtige Chance vertan. Ich
finde es sehr bedauerlich, dass die Landesregierung nicht alle tut, um in der
Aufarbeitung des Nationalsozialismus und Auswirkungen auf heute politische
Zeichen zu setzen.“ Die Landesregierung führt in der Antwort
(Landtagsdrucksache 13/1272 aus, dass sie keinen Anlass habe, die
Sachbehandlung der Zentralstelle zum Gegenstand einer besonderen Überprüfung zu
machen. Im Fall der Staatsschutzaktion gegenüber Mitgliedern der
Kulturinitiative informiert die Landesregierung, dass das Verfahren auf eine
Strafanzeige des Rechtsanwalts von Karl Friedrich Titho zurückgegangen sei.
Auszug: „Den Durchsuchungen lagen Gerichtsbeschlüsse zu Grunde. Sie wurden
ordnungsgemäß vollzogen. Zu weiteren Anmerkungen sieht sich die Landesregierung
nicht veranlasst.“ Vier Tage nach der Beantwortung wies die Presse in Lippe
darauf hin, dass das Amtsgericht Detmold die Durchsuchung der „alten Pauline“
für rechtswidrig erklärt hat.
„Lippische
Landes-Zeitung“, 22.07.2001
„Unsensibel
und ausweichend“
Pauline-Durchsuchung:
Ute Koczy kritisiert Landesregierung
Kreis Lippe.
Die Landesregierung wird die Durchsuchung der Detmolder Kulturinitiative „Alte
Pauline“ nicht überprüfen. Dies teilte das Innenministerium der Lemgoer
Landtagsabgeordneten Ute Koczy (Bündnis 90/Die Grünen) auf deren Anfrage mit.
Am 6. April
hatte die Polizei aufgrund einer Anzeige des mittlerweile verstorbenen Karl
Friedrich Titho aus Horn Computer, Disketten und Flugblätter in dem
Kulturzentrum beschlagnahmt. Titho hatte sich beleidigt gefühlt, da er auf
einer Internetseite mit der Adresse der Alten Pauline als „Nazi-Mörder“
beschimpft worden war. Unterdessen hat das Amtsgericht die Durchsuchung für
rechtswidrig erklärt – die LZ berichtete. Um so mehr wundert sich Koczy, dass
die Landesregierung ihre Anfrage so „unsensibel und ausweichend“ beantwortet
hat.
Koczy bezieht
sich nicht nur auf die Staatsschutzaktion, sondern vor allem auf die Art und
Weise, in der die NRW-Zentralstelle für die Bearbeitung von
nationalsozialistischen Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund
den Fall Titho aufgearbeitet habe. Titho sei unbestritten Leiter des
Polizeidurchgangslagers in Fossoli gewesen. Doch die Zentralstelle habe kein
Beweismaterial für die aktive Rolle Tithos bei der Tötung von Häftlingen
gefunden. „Da stellen sich schon aus historischer Sicht viele Fragen“, so Ute
Koczy. Doch sehe das Land keinen Anlass, die Sachbehandlung zu überprüfen.
„Diese Handlungsweise der Zentralstelle wird ohne das kleinste Anzeichen des
Problembewusstseins dargestellt. Die Landesregierung geht über das Thema
hinweg, als ob schon die Andeutung einer kritischen Aufarbeitung überflüssig
wäre. Ich finde es sehr bedauerlich, dass die Landesregierung nicht alles tut,
um in der Aufarbeitung des Nationalsozialismus und Auswirkungen auf heute
politische Zeichen zu setzen.“
Landtag
Nordrhein-Westfalen, 11.07.2001
Staatsschutz
in Detmold auf Antrag eines ehemaligen NS-Verbrechers?
LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
Drucksache 13/1411
13.
Wahlperiode 11.07.2001
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 454
der Abgeordneten Ute Kozcy und Sybille
Haussmann GRÜNE
Drucksache 13/1272
Diese Antwort der NRW- Landesregierung
kann im Downloadbereich
heruntergeladen werden.
Juni
2001
Bündnis
90/Die Grünen im Landtag NRW, 08.06.2001
Grüne:
Rolle der Nachkriegsjustiz bleibt undurchsichtig
„Die Rolle der
Nachkriegsjustiz in NRW ist noch immer nicht ausreichend aufgearbeitet“, so das
Fazit der rechtspolitischen Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, Sybille
Haussmann MdL, nach einer aktuellen rechtspolitischen Fachtagung über das
Gutachten „Umgang der NRW-Justiz mit ihrer nationalsozialistischen
Vergangenheit“.
Das Gutachten
war in der letzten Legislaturperiode auf Initiative der Grünen vom
Justizministerium in Auftrag gegeben worden und liegt nun der Öffentlichkeit
vor.
Einhellig sei
begrüßt worden, so Haussmann, dass das vorgelegte Gutachten die personelle
Kontinuität der Justiz vor und nach der Nazi-Diktatur deutlich gemacht habe.
Allerdings sei die mangelnde Aufarbeitung insbesondere der Rolle der
Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bearbeitung von nationalsozialistischen
Massenverbrechen in Dortmund und Köln ein deutliches Manko der Untersuchung.
Gerade der aktuell in München mit einer Verurteilung abgeschlossene Prozess
gegen Anton Malloth, dessen Verfahren in NRW mehrfach eingestellt wurde, lege
nahe, dass die Verstrickung der Justiz mit ihrer eigenen Vergangenheit bis in
die heutige Zeit ihre Spuren hinterlasse.
„Leider können
wir anhand des Gutachtens noch immer nicht belegen, welche Auswirkungen auf
Verlauf und Entscheidungen von Gerichtsverfahren die Tatsache hatte, dass in
einigen Bezirken über 80% NSDAP-Mitglieder unter den Richtern und
Staatsanwälten in den 50er Jahren zu zählen waren. Hier besteht noch
erheblicher Forschungsbedarf“, so Haussmann abschließend.
Mai 2001
AG Fossoli, 05. 2001
1.) Wie
die Dortmunder Zentralstelle (nicht nur) über
Karl Friedrich Titho ihre schützende
Hand hielt
2.) Dortmund – eine Zentralstelle feiert ihre
vierzigjährige
Untätigkeit ...
Aus unserer
Broschüre „Ein Täter lebt in Lippe“, die im Download-Bereich heruntergeladen
werden kann oder direkt hier.
April
2001
„Neue
Westfälische“, 23.04.2001
Behörden
wider das Vergessen / Vor 40 Jahren gründete NRW die
„Zentralstellen
zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen“
Von Stefan Brams
Recklinghausen.
Sie ließ lange auf sich warten, die systematische Verfolgung von
nationalsozialistischen Gewaltverbrechen durch die deutsche Justiz. Erst Ende
der 50er Jahre kam diese ernsthaft in Gang. In NRW reagierte das
Justizministerium und gründete 1961 in Köln und Dortmund zwei „Zentralstellen
zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen“. In einer
Rechtsverfügung wird das Ziel formuliert, nämlich die „beschleunigte Aufklärung
und energische Durchführung der Strafverfahren, die nationalsozialistische Gewaltverbrechen
zum Gegenstand haben.“ 40 Jahre ist das jetzt her. Zeit für eine Bilanz.
Bildunterschrift:
Abgestempelt: Die Justiz war ein Teil des nationalsozialistischen
Regimes. Auch nach 1945 tat sich die Justiz schwer, Verbrechen des NS-Staates
zu verfolgen. Die Installation von Christoph Wilmsen-Wiegmann symbolisiert die
Verstrickung der Behörden in den Terrorstaat.
In Zahlen
sieht das so aus. In Dortmund wurde in 1.355 Verfahren gegen rund 25.000
Beschuldigte ermittelt. Angeklagt wurden aber lediglich 159 Personen; gegen 50
weitere Beschuldigte wurde das Verfahren nach der gerichtlichen Voruntersuchung
eingestellt. Die Kölner Zentralstelle ermittelte gegen 5.000 Beschuldigte. Nur
76 von ihnen wurden angeklagt. Es ist die Diskrepanz zwischen der großen Zahl
der Ermittlungen und den wenigen Anklagen und Verurteilungen, die seit der
Existenz der Zentralstellen immer wieder Kritik aufkeimen lässt. Häufigster
Vorwurf: Die Zentralstellen verschleppten, ermittelten zu spät, zeigten wenig
Interesse an den Verfahren.
Dem
widerspricht NRW-Justizminister Jochen Diekmann. Der sagt anlässlich des
40-jährigen Jubiläums: „Den Erfolg dieser Arbeit nur in Anklagen,
Verurteilungen und Strafmaßen zu messen, greift zu kurz.“ Der Minister verweist
auf anderes: „Die Arbeit der Zentralstellen hat wesentlich dazu beigetragen,
die Phase des kollektiven Beschweigens zu beenden und die Auseinandersetzung
mit der eigenen Vergangenheit in der Bundesrepublik voranzutreiben.“
Eine
Einordnung, der auch Oberstaatsanwalt Gerhard Pauli, Leiter der Dokumentations-
und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ der Justizakademie des
Landes NRW, zustimmt. Pauli hat in der Schriftenreihe „Juristische
Zeitgeschichte“ den „Versuch einer Bilanz“ der Arbeit der Zentralstellen
unternommen. Im Gespräch mit unserer Zeitung sagt er: „Die Urteile, dass zu
spät, dass zu wenige Täter ermittelt wurden, dass zu milde geurteilt wurde,
treffen jedes für sich genommen auf die deutsche Justiz zu.“ Doch der
Oberstaatsanwalt schränkt zugleich ein: „Die Verantwortung für die verspätete
Verfolgung der NS-Verbrechen trägt nicht die Justiz allein. Sie war selbst auch
nur ein Teil der deutschen Gesellschaft, die bis zum Ende der 50er Jahre diesen
Teil ihrer Geschichte verdrängte.“ Das Kartell des Beschweigens, die
Schluss-Strich-Mentalität habe eben auch die Justiz erfasst, betont er.
1952 waren
80 Prozent der Justizbediensteten ehemalige Mitglieder der NSDAP
Dass die
Justiz wenig Neigung hatte, die NS-Verbrechen zu verfolgen, belegt die Studie
„Die nordrhein-westfälische Justiz und ihr Umgang mit der
nationalsozialistischen Vergangenheit der Wilhelms-Universität in Münster. Im
jetzt vorliegendem Abschlussbericht wird dokumentiert, dass „in den 50er und
60er Jahren in erheblichen Umfang Richter und Staatsanwälte, die zumindest eine
formelle NS-Belastung aufweisen, im nordrhein-westfälischen Justizdienst
verwendet wurden.“ So lag 1952 der Anteil ehemaliger NSDAP-Mitglieder bei den
Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes NRW bei über 80 Prozent. Mit
Folgen. „Ein Umdenkungsprozess gegenüber all denjenigen, die in der NS-Zeit aus
politischen, rassischen oder religiösen Gründen einer radikalen Ausgrenzung und
Verfolgung unterworfen worden waren, kam innerhalb dieser Juristengeneration
nicht oder nur sehr halbherzig zustande. Dies scheint eine der Ursachen für die
geringe Intensität der Verfolgung von NS-Unrecht in den 50er Jahren gewesen zu
sein“, heißt es in der Studie.
Pauli
bestätigt diese Befunde. Und auch die Zentralstellen waren am Beginn ihrer Arbeit
mit ehemaligen Kriegsteilnehmern und im Falle des ersten Leiters der Kölner
Zentralstelle, Werner Pframm, auch mit NSDAP-Mitgliedern, besetzt. Pauli: „Es
gibt allerdings keine Belege dafür, dass einer der Staatsanwälte auf Grund
seiner Biografie nicht ordnungsgemäß ermittelt hat.“ Pauli nennt die Versuche,
dies den Staatsanwälten der Zentralstellen zu unterstellen „infam“. Wiederum
scheint ihm die Münsteraner Studie Recht zu geben. Dort heißt es: „Es war nicht
festzustellen, dass die hohe Zahl der eingestellten Verfahren in erster Linie
auf individuelle und politische Fehlleistungen und Einflussnahmen
zurückzuführen ist.“ Pauli sieht die Ursachen für die wenigen Verfahren eher in
der Verjährung vieler Straftaten, die durch die späte Verfolgung der NS-Verbrechen
bedingt worden sei, in dem Verfahren selbst, für die jede Erfahrung fehlte und
in den Zeugen, deren Erinnerung nach so vielen Jahren eben nicht mehr exakt
oder oft widersprüchlich gewesen seien. Seine Bilanz daher: „Die Zentralstellen
stürzte dies in das Dilemma, Verfahren einstellen zu müssen, denen grauenvolle
Taten zugrunde lagen und Beschuldigte außer Verfolgung zu setzen, deren Schuld
mit Händen greifbar war.“
Auch im Jahr
2001 ist die Arbeit der Zentralstellen noch nicht beendet. Während die Kölner
Zentralstelle derzeit abgewickelt wird, sind in Dortmund noch zahlreiche
Verfahren anhängig. „Dies vor allem, weil mit der Öffnung der Archive in
Osteuropa immer noch neue Verbrechen aus der NS-Zeit ans Tageslicht kommen“,
betont Pauli, der prognostiziert, dass „die Arbeit in absehbarer Zeit noch
lange nicht erledigt sein wird“. Zudem hätten die Zentralstellen mit ihren
Archivbeständen eine immense Bedeutung für die Forschung. „Sie sind eben auch
Behörden wieder das Vergessen“, bilanziert er eine weitere Funktion dieser
40-jährigen Einrichtung der Justiz.
„Süddeutsche
Zeitung“, 18.04.2001
Der letzte lebende Wachmann von
Theresienstadt:
„Was mir genau vorgeworfen wurde, kann
ich eigentlich nicht sagen.“
Sie
nannten ihn den schönen Toni
Mit Peitschen und Knüppeln soll er
Häftlinge erschlagen haben ,
warum Anton Malloth erst jetzt, nach 56
Jahren, in München vor Gericht kommt
Von Hans Holzhaider
Theresienstadt, im April – Es ist die Kälte, die in
Erinnerung bleibt. Diese dumpfe, feuchte Kälte, die in die Knochen kriecht und
die noch nachwirkt, wenn man aus den Kasematten und den düsteren Einzelzellen
der Kleinen Festung wieder hinaustritt in den milden böhmischen Frühlingstag.
Über 200 Jahre lang hat diese Festung, die Kaiser Josef II. in den Jahren 1780
bis 1784 zur Verteidigung Nordböhmens errichten ließ, als Gefängnis gedient.
Gavrilo Princip, der 1914 in Sarajevo den österreichischen Thronfolger
Ferdinand erschoss, vermoderte in einer dieser Zellen, die in die mächtigen
Festungswälle eingelassen sind.
In der Großen
Festung, die knapp einen Kilometer entfernt an der Einmündung der Eger in der
Elbe liegt, richteten die Nazis im November 1941 das „Ghetto Theresienstadt“
ein, ein Durchgangslager für deutsche und tschechische Juden auf dem Weg in die
Vernichtungslager. Die Kleine Festung war schon im Juni 1940 von der Gestapo
als Gefängnis übernommen worden. 27.000 Männer und 5.000 Frauen waren in den
fünf Jahren der deutschen Okkupation hier inhaftiert. Unter ihnen waren vor
allem Mitglieder tschechischer Widerstandsgruppen und Juden, deren Schuld zum
Beispiel darin bestand, dass sie sich ohne den gelben Stern auf der Straße
blicken ließen. Etwa 2.500 Gefangene kamen ums Leben – sie starben am
Flecktyphus oder an Lungenentzündung, an Erschöpfung und Unterernährung, sie
wurden hingerichtet oder von ihren Bewachern zu Tode geprügelt.
Unbehelligt
in Südtirol
Von den
Angehörigen der Wachmannschaft in der Kleinen Festung Theresienstadt lebt heute
nur noch einer: Anton Malloth. Damals, vor fast sechs Jahrzehnten in Theresienstadt,
nannten sie den feschen Südtiroler den „Schönen Toni“. Heute ist Anton Malloth
89 Jahre alt, ein kranker, gebrechlicher Greis. Am nächsten Montag soll vor dem
Landgericht München I der Prozess gegen Anton Malloth beginnen. Die Anklage lautet
auf Mord und versuchten Mord in drei Fällen.
Es ist nicht
der erste Prozess gegen Anton Malloth. Am 24. September 1948 verurteilte das
Außerordentliche Volksgericht im tschechischen Litomerice (Leitmeritz) Malloth
in Abwesenheit zum Tod durch den Strang. „Laut übereinstimmender Aussagen aller
Zeugen“, hieß es in dem Urteil, sei Malloth „einer der ärgsten, grausamsten und
gefürchtetsten Aufseher in der Kleinen Festung“ gewesen. Hängen konnte man ihn
nicht – Malloth hatte sich, wenige Tage ehe die Rote Armee am 8. Mai 1945
Theresienstadt erreichte, nach Österreich abgesetzt.
Wie Anton
Malloth der tschechischen Justiz entwischte, wie er jahrzehnte lang in Südtirol
ein unbehelligtes Leben mit Frau und Tochter führen konnte, wie eine deutsche
Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelte und ermittelte, das Verfahren
einstellte und wieder aufnahm und wieder einstellte, noch einmal aufnahm und
noch einmal einstellte, und wie schließlich nach so vielen Jahren doch noch
Anklage gegen Anton Malloth erhoben wurde, das ist eine groteske und in all
ihren Verästelungen kaum nachvollziehbare Geschichte. Sie lässt sich Schritt
für Schritt erzählen an Hand von Ermittlungsakten der Dortmunder
Staatsanwaltschaft und von Unterlagen, welche die SZ in den Archiven Simon
Wiesenthals und der Gedenkstätte Theresienstadt fand.
Am 29.
Dezember 1947 wurde Malloth in Fulpmes in Tirol von der Gendarmerie verhaftet.
Am 7. Januar 1948 teilte das österreichische Justizministerium mit, die
tschechischen Behörden hätten eine ihnen gesetzte Frist zur Begründung ihres
Auslieferungsantrags nicht eingehalten. Am 11. Januar übergab die tschechische
Gesandtschaft in Wien das ausführlich begründete Todesurteil gegen Malloth.
Vier Tage später hob das Landgericht Innsbruck die Auslieferungshaft auf und setzte
Malloth auf freien Fuß. Der zögerte nicht lange und überschritt die Grenze nach
Italien.
Von Beruf
„Vertreter“
Im Jahr 1970
eröffnete die Staatsanwaltschaft Dortmund ein Ermittlungsverfahren über Misshandlungen
und Tötungen von Gefangenen in der Kleine Festung Theresienstadt. Es war das
erste derartige Verfahren in der Bundesrepublik. Nach Kriegsende wurden der
Kommandant Heinrich Jöckel und sein Stellvertreter Wilhelm Schmidt, die
Aufseher Rudolf Burian und Albert Neubauer in Leitmeritz zum Tode verurteilt
und hingerichtet. 1963 verurteilte ein Gericht in Graz den Wachmann Stefan
Rojko zu lebenslangem Kerker, 1968 fällte das Ostberliner Stadtgericht den
Aufseher Kurt Wachholz zum Tode.
Auch von Anton
Malloth nahm die Staatsanwaltschaft damals an, er sei in der Tschechoslowakei
hingerichtet worden. Erst 1973 stellte sich heraus, dass Malloth noch am Leben
war. In den Ermittlungsakten war sein Name allerdings mit einem (u)
gekennzeichnet – sein Aufenthaltsort, sollte das bedeuten, sei unbekannt.
Aber Anton
Malloths Aufenthaltsort war keineswegs unbekannt. Am 12. Mai 1962 hatte er sich
in Meran polizeilich gemeldet. Als Beruf gab er „Vertreter“ an, als Wohnsitz
die Via Petrarca 30. Am 13. Februar 1968 stellte das deutsche Generalkonsulat
in Mailand für Anton Malloth den deutschen Pass mit der Nummer 1201625 aus, der
im Februar 1973 für weitere fünf Jahre verlängert wurde. Federico Steinhaus,
der Präsident der jüdischen Kultusgemeinde in Meran, übermittelte diese
Erkenntnisse im April 1973 an das Bundeskanzleramt in Bonn. Von dort wanderte
der Brief an das Bundesjustizministerium. Am 2. Mai schrieb das Ministerium an
Federico Steinhaus: „ ... darf ich Ihnen mitteilen, dass im Bundesministerium
der Justiz keine Vorgänge über Anton Malloth ermittelt werden konnten.“ Simon
Wiesenthal, der Leiter des Dokumentationszentrums für Naziverbrechen in Wien,
unterrichtete die Zentrale Stelle für die Verfolgung in Ludwigsburg von dem
Vorgang. Zwei Jahre später versuchte die Staatsanwaltschaft Dortmund, Malloth
im Wege der Amtshilfe durch das Gericht in Meran vernehmen zu lassen – ohne
Erfolg. Die Italiener teilten mit, Malloth sei 1972 aus Italien ausgewiesen
worden. Ungeachtet dessen stellte der Leiter des Meldeamts in Meran am 6. April
1973 eine „Meldeamtliche Bescheinigung“ für Anton Malloth aus – „für
Unterstützungszwecke“.
Am 23. April
1973 stellte Oberstaatsanwalt Weissing in Dortmund das Ermittlungsverfahren
gegen Anton Malloth ein. „Der Aufenthalt der mit (u) gekennzeichneten
Beschuldigten konnte trotz umfangreicher Nachforschungen nicht geklärt werden.
Die Fahndungsmöglichkeiten sind erschöpft“, hieß es in der Abschlussverfügung.
Nun ruhten die
Akten auch im Fall Malloth bis zum Jahr 1988. Am 5. August dieses Jahres
erreichte den Dortmunder Oberstaatsanwalt Klaus Schacht ein Anruf seines
Kollegen Tarfusser aus Bozen: Die Polizei habe Anton Malloth in seinem Haus in
der Via Petrarca „aufgegriffen“. In Dortmund war man nicht besonders scharf auf
Malloth. Oberstaatsanwalt Schacht bot an, er könne nach Meran kommen, um
Malloth zu befragen: „Sollte die Vernehmung eventuell gar einen dringenden
Tatverdacht ergeben, könnte ein Haftbefehl beantragt werden.“ Die Formulierung
lässt den Schluss zu, dass der Staatsanwalt diese Möglichkeit für eher fern
liegend hielt. Aber fünf Tage später landete Malloth auf dem Flughafen
München-Riem – die Italiener hatten es plötzlich mächtig eilig, den 76-jährigen
loszuwerden. Wohl oder übel musste Schacht nun die Ermittlungen wieder aufnehmen.
Am 22. August begab er sich ins Städtische Krankenhaus München-Harlaching, um
den Beschuldigten zu vernehmen. Aus dem Vernehmungsprotokoll entsteht zum
ersten Mal ein Bild des Menschen Anton Malloth.
Am 13. Februar
1912 in Innsbruck geboren, als uneheliches Kind der Weißnäherin Maria Malloth.
„Meinen Vater kannte ich nicht.“ Die Mutter konnte sich nicht um das Kind
kümmern, Anton wuchs bei „Zieheltern“ auf, Bauersleuten in Schenna bei Meran.
Acht Jahre Volksschule, dann eine dreijährige Lehre als Fleischhauer.
1933 wurde
Malloth zur italienischen Armee eingezogen, diente bei den Bersaglieri in
Siena, arbeitete dann vier Jahre als Barmixer in einer Meraner Weinhandlung,
wurde 1939 wieder eingezogen, und nahm dann im Herbst 1939, als Hitler Südtirol
an Italien abtrat, die Gelegenheit wahr, deutscher Staatsbürger zu werden.
Prompt wurde er für die Wehrmacht gemustert, und nach einer Ausbildung in die
Grenzpolizeischule als Gefängnisaufseher nach Prag geschickt. Am 2. Juni 1940
trat er seinen Dienst in Theresienstadt an.
Über seine
Tätigkeit in Theresienstadt schwieg Malloth in der Vernehmung durch
Staatsanwalt Schacht. Er schilderte seine Festnahme in Österreich („Was mir
genau vorgeworfen wurde, kann ich nicht sagen“), seine Flucht nach Italien,
sein Leben in Meran. Er habe als Vertreter für eine Elektrofirma gearbeitet,
bis er 1972 in Rente ging. In diesem Jahr sei er aus Italien ausgewiesen worden
und habe seither im Verborgenen gelebt. „Ich habe mich nicht sehen lassen. Ich
habe das Haus nur nachts verlassen. Auf diese Weise lebte ich die letzten etwa
18 Jahre.“ Jetzt sei er ein schwer kranker und mittelloser Mann. In Deutschland
sei er auf fremde Hilfe angewiesen, er werde von der Fürsorge leben müssen.
Ein Zimmer
im Altenheim
Hilfe wurde ihm
zuteil: Im Auftrag des Vereins „Stille Hilfe für Kriegsgefangene und
Internierte e.V.“ besorgte Gudrun Burwitz, die in München lebende Tochter
Heinrich Himmlers, ein Zimmer in einem Altenheim in Pullach. Familie Malloth
war dankbar: Ehefrau und Tochter setzten Frau Burwitz zur alleinigen Erbin der
persönlichen Dinge ein, die Anton Malloth im Falle seines Todes hinterlassen
würde.
Im selben
Sommer 1988 kauft sich der Journalist Peter Finkelgruen im Hafen von Piräus
eine deutsche Zeitung und liest darin die Meldung, der in der CSSR als
Kriegsverbrecher zum Tode verurteilte Anton Malloth sei von Italien in die
Bundesrepublik abgeschoben worden. Finkelgruen weiß, dass sein Großvater Martin
in der Kleinen Festung Theresienstadt erschlagen worden ist. Er archiviert den
Zeitungsausschnitt. Ein halbes Jahr später besucht er seine 90jährige Tante
Bela in einem Altersheim bei Prag. Sie erzählt ihm unter Tränen, was sie über
den Tod von Martin Finkelgruen weiß: „Dieser Malloth hat ihn erschlagen.“ „Mit
diesem Juden“, soll Malloth gesagt haben, während er auf dem alten Mann
herumtrampelte, „werden wir auch noch fertig“.
Aber Tante
Bela hat die Tat nicht selbst gesehen. Ein anderer Gefangener hat es ihr
erzählt. Peter Finkelgruen, dessen Eltern vor den Nazis nach Shanghai geflohen
waren, lässt die Sache keine Ruhe mehr. Er nimmt sich einen Anwalt, bekommt
schließlich Einsicht in die Akten des Dortmunder Ermittlungsverfahrens. Er
findet in der Einstellungsverfügung aus dem Jahr 1979 einen Hinweis auf den Tod
seines Großvaters: Es ist Fall Nummer 39. Tatzeit: zweite Hälfte des Jahres
1942. Tatort: Block A der Kleinen Festung Theresienstadt. Täter: Malloth.
Opfer: Ein alter Jude. Tötungsart: Erschlagen.
In den Akten
findet Finkelgruen auch den Namen des Zeugen, der zu dieser Tat ausgesagt hat.
Am 10. November 1989 sucht er den damals 76jährigen Josef K. in Prag auf. Er
geht mit Josef K. ins staatliche Notariat und lässt sich eine eidesstattliche
Versicherung geben. K. schildert, wie der Kommandant Jöckel einen neu angekommenen
Häftling zu Boden warf, wie Malloth auf den Mann eingeschlagen habe und auf ihm
herumgesprungen sei, bis ihm das Blut aus dem Mund spritzte. Später habe er den
Mann in der Totenkammer liegen sehen. Finkelgruen legt dem Zeugen ein Foto
seines Großvaters vor. K. sagt, er könne beschwören, dass es sich um den Mann
handele, den Malloth erschlagen habe.
Aber
Oberstaatsanwalt Schacht glaubt dem Zeugen nicht. Er hat K. schon selbst
vernommen, ihm liegen Protokolle früherer Vernehmungen vor. Schacht verweist
auf Widersprüche in den verschiedenen Aussagen. Einmal hat der Zeuge gesagt, er
habe das Geschehen vom Hof aus gesehen, ein anderes Mal vom Garten aus. Einmal
war es Mitte 1942, ein anderes Mal „um den 10. Dezember herum“. Eine solche
Erinnerung der Tatzeit nach 47 Jahren begründe „erhebliche Zweifel an der
Richtigkeit der Darstellung“: Am 17. Januar 1990 stellt Staatsanwalt Schacht
das Ermittlungsverfahren gegen Anton Malloth erneut ein.
Schacht hat
sich die Sache durchaus nicht leicht gemacht. Die Einstellungsverfügung ist 186
Seiten stark, sie listet akribisch 105 Fälle auf, in denen Malloth durch Zeugen
belastet wurde. Keine einzige dieser Zeugenaussagen begründet nach Ansicht des
Ermittlungsbeamten einen für eine Anklage ausreichenden Tatverdacht. Seit 1979
sind alle NS-Verbrechen mit Ausnahme von Mord verjährt. Totschlag,
Körperverletzung mit Todesfolge können, so haarsträubend die Tatumstände sein
mögen, nicht mehr verfolgt werden. Wenn es sich um eine von anderer Seite
angeordnete Hinrichtung handelt, fehlt das für Mord notwendige Tatmerkmal der
niedrigen Beweggründe. Wenn ein Zeuge nur vom Hörensagen berichtet, wenn er den
Täter nicht eindeutig identifizieren konnte, ist es unsinnig, Anklage zu
erheben.
Aber da ist
auch der Fall Nummer 117: Der Zeuge Vojtech S. schildert, „in mehreren Fällen
übereinstimmend“; so Schacht, wie fünf Aufseher, unter ihnen Malloth,
regelmäßig am Samstag jüdische Häftlinge im Hof im Kreis laufen ließen und
dabei so lange mit Peitschen und Knüppeln auf sie einschlugen, bis einer oder
zwei tot liegen blieben. Die Staatsanwaltschaft kommentiert: „Aus der Tatsache
allein, dass der Beschuldigte gemeinsam mit anderen auf die Juden eingeschlagen
hat, kann nicht verlässlich gefolgert werden, dass der Tod des Opfers auf ein
bewusstes und gewolltes Zusammenwirken aller beteiligter Aufseher
zurückzuführen ist.“ Oder der Fall Nummer 569: Der Zeuge Frantisek S.
berichtet, wie Malloth im 4. Hof der Festung mehrere Häftlinge mit einem
Gummiknüppel derart verprügelt habe, dass einer von ihnen an den Verletzungen
gestorben sei. „Sichere Rückschlüsse auf einen bedingten Tötungsvorsatz“
erkennt der Staatsanwalt nicht. Die Verwendung eines Gummiknüppels, schreibt
er, „spricht eher gegen einen solchen Vorsatz“.
Noch einmal,
im Jahr 1993, nimmt Oberstaatsanwalt Schacht die Ermittlungen wieder auf: In
Stasi-Akten sind Unterlagen aus einem Ostberliner Prozess aufgetaucht, die auch
bis dahin unbekannte Zeugenaussagen über die Taten Anton Malloths enthalten. Im
April 1999 wird auch dieses Verfahren ergebnislos eingestellt. Am 18. Juni
erhält Peter Finkelgruen den letzten Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft in
Hamm: Es gebe weiterhin keine Erkenntnisse, die für einen hinreichenden
Tatverdacht gegen Malloth ausreichten. „Dies gilt auch für den beklagenswerten
Tod Ihres Großvaters Martin Finkelgruen.“
Der
unbekannte Zeuge
Im Februar
2000 meldet sich bei den tschechischen Behörden ein bis dahin unbekannter
Zeuge. Er sagt, er habe gesehen, wie Malloth bei Erntearbeiten einen Gefangenen
erschoss, der einen Blumenkohlkopf unter seiner Jacke versteckt hatte. Das
Protokoll wird nach Dortmund geschickt, aber dort ist man des Falles endgültig
leid geworden. Man schickt das Material nach München – er wohnt ja schließlich
in Pullach. Die Münchener Staatsanwaltschaft handelt schnell. Weitere Zeugen
werden ermittelt und vernommen, am 25. Mai 2000 wird Malloth in
Untersuchungshaft genommen, im Dezember erhebt die Staatsanwaltschaft München I
Anklage wegen Mordes in drei Fällen. Der Fall Finkelgruen ist nicht dabei; der
Zeuge K. ist inzwischen gestorben.
Peter
Finkelgruen wird den Prozess nicht als Zuschauer miterleben: „Wenn ich
Nebenkläger sein könnte“, sagt er, „würde ich plädieren: Lebenslänglich auf
Bewährung. Ich würde den Prozess machen, ich würde ihn verurteilen, und dann
würde ich sagen: ‚Da ist die Tür’“
2000
Juni
2000
„die
tageszeitung“ (Ausgabe Ruhr), 21.06.2000
Von David Schraven
Nordrhein-Westfalen hat nach
Ansicht von Experten einen Justizskandal. Die Dortmunder Zentralstelle zur
Verfolgung von NS-Verbrechen soll schleppend ermittelt, der leitende
Staatsanwalt Klaus Schacht gar strafvereitelnd gehandelt haben.
Ministerpräsident Wolfgang
Clement soll gegen den ehemaligen Leiter der Dortmunder Zentralstelle zur
Verfolgung von NS-Verbrechen, Klaus Schacht, ein Verfahren wegen des Verdachts
der Strafvereitlung im Amt einleiten. Dies fordert die ehemalige grüne
Landtagsabgeordnete Brigitte Schumann. Schacht habe die Ermittlungen gegen den
ehemaligen Wachmann des Gestapo-Gefängnisses „Kleine Festung Theresienstadt“,
Anton Malloth, wegen des Verdachts des Mordes verschleppt und fälschlicherweise
eingestellt. „Das ist ein Justizskandal“, sagt Schumann. „Alle NS-Ermittlungsverfahren
an denen Schacht beteiligt war, müssen überprüft werden.“ Diese Ansicht teilen
mehrere unabhängige Experten. Seit dem vergangenen Jahr ist Schacht in Pension.
Anlass für die harsche
Kritik ist die Verhaftung Malloths am 25. Mai in München. Die dortige
Staatsanwaltschaft wirft dem heute 88-Jährigen vor, im September 1943 einen
jüdischen Zwangsarbeiter auf einem Feld bei Theresienstadt erschossen zu haben.
Sein Vergehen: Der Arbeiter wollte einen Kohlkopf klauen. Ein tschechisches
Gericht verurteilte Malloth wegen dieses Mordes 1948 in Abwesenheit zum Tode.
1968 wurde das Urteil aufgehoben. Bis vor einem Jahr wurde auch in Dortmund
gegen Malloth ermittelt.
Dann stellte Schacht die
Ermittlungen ein. Nach eigenen Angaben hatte der Dortmunder alle Fährten und
Spuren überprüft. Dies bezweifelt die Grüne Schumann. Sie unterstellt ihm,
absichtlich die Ermittlungen verschleppt zu haben. Aufgenommen hatte Schacht
die Ermittlungen 1988. Damals hatten italienische Behörden den mutmaßlichen
Kriegsverbrecher bei Verwandten in Meran festgenommen. Die Italiener wandten
sich an die Dortmunder Zentralstelle, weil sie davon ausgingen, dass Malloth,
der im Besitz eines ungültigen deutschen Passes war, Deutscher sei. Schon
damals ging Schacht mit angezogener Handbremse in die Ermittlungen.
In einem Aktenvermerk
stellte er fest, dass ein Haftbefehl nicht beantragt werden könne, da „kein
dringender Tatverdacht“ bestehe. Auch die Vernehmung Malloths in Italien diente
ihm vor allem dazu, das Verfahren abzuschließen. Sollte Malloth die Tat nicht
zugeben, wäre „das Verfahren einzustellen.“ Nach Ansicht von Schumann hat
Schacht nach der Festnahme nicht alles getan, um den Tatverdacht gegen Malloth
zu überprüfen. So habe er weder die Akten aus dem tschechischen Prozess von
1948 überprüft, noch sich auf die Suche nach neuen Zeugen gemacht.
Auch der Kölner
Schriftsteller Peter Finkelgruen erhebt schwere Vorwürfe gegen Schacht. Es
seien nicht alle Zeugen vernommen worden, obwohl sie bekannt gewesen seien.
Finkelgruen selbst hatte Schacht auf tschechische Zeugen aufmerksam gemacht.
Die tschechische Staatsanwältin Jaroslava Novotna von der Obersten
Staatsanwaltschaft in Prag hält die Bemühungen Schachts ebenfalls für
unzureichend. Man könne die Zeugenaussagen von Überlebenden durchaus anders
bewerten, als es Schacht getan habe.
Der Berater des Simon
Wiesenthal-Zentrums Stefan Klemp wirft Schacht vor, nicht mit dem nötigen
Ehrgeiz ermittelt zu haben. „Es wurden nicht alle Beweise herangeschafft, die
hätten herangeschafft werden können.“ Klemp setzt sich seit mehreren Jahren
kritisch mit der Arbeit der Dortmunder Zentralstelle zur Verfolgung der
NS-Verbrechen auseinander. „Ich musste mehrmals feststellen, dass die
Ermittlungen schlampig geführt wurden.“ Bei Befragungen sei Hinweisen nicht
nachgegangen oder gerichtlich festgestellte Tatsachen ignoriert worden. Sein
Urteil: „Entweder waren die Ermittler blind oder sie haben absichtlich Beweise
weggelassen.“
Der Fall Malloth war nicht
der einzige, bei dem die Dortmunder Ermittler durch Untätigkeit glänzten. Der
bekannteste Fall ist der des Kriegsverbrechers Erich Priebke. Der ehemalige
SS-Mann war an einem Massaker an 335 Zivilisten in den Ardeatinischen Höhlen
bei Rom beteiligt. Akten darüber lagerten jahrelang im Keller der Behörde.
Priebke selbst blieb unbehelligt. Auch im Fall Theodor Saevecke zeichnete sich
die Behörde durch Untätigkeit aus. Der ehemalige SS-Hauptsturmführer wurde im
vergangenen Jahr in Turin in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt. Er
hatte 1944 ein Massaker an 15 Widerstandskämpfern angeordnet. Die Dortmunder
sahen sich 1989 außerstande, belastendes Material gegen Saevecke zu beschaffen.
Einige Jahre später besorgte ein italienischer Militärstaatsanwalt
Beweismaterial aus London.
Für Brigitte Schumann waren
diese Vorgänge Grund genug für mehrere Beschwerden gegen den damaligen Leiter
der Dortmunder Zentralstelle Schacht. Wegen Untätigkeit sollte ihm die
Verantwortung für die Ermittlungen entzogen werden. Doch im Justizministerium
wurden die Beschwerden abgeschmettert. Für den Rückhalt im Ministerium machen
interne Quellen Seilschaften und persönliche Beziehungen der Ermittler
verantwortlich. In Dortmund arbeiteten bis weit in die siebziger Jahre frühere
Nazi-Juristen. Im Justizministerium selbst wurden die Dortmunder von
Ministerialrat Kapischke, einem engen Verwandten Schachts, gedeckt. Und bei der
Generalstaatsanwaltschaft in Hamm war Hermann Weissing für die Zentralstelle
Dortmund zuständig. Er war Amtsvorgänger Schachts als Leiter der Zentralstelle
und eng mit ihm befreundet.
Ulrich Maaß, der jetzige
Chef der Zentralstelle, ein ehemaliger Untergebener Schachts, hält die Vorwürfe
von Seilschaften und schützenden Bekanntschaften für unsinnig. „Dazu fällt mir
gar nichts mehr ein, so absurd ist das.“ Auch in den Ermittlungen seines
Vorgängers kann Maaß keine Fehler entdecken. „Die Vorwürfe sind unhaltbar.“
Gerade bei Malloth sei man allen Hinweisen nachgegangen, Zeugen sogar mehrfach
vernommen worden. Ein Tatverdacht habe sich aber nicht beweisen lassen. Maaß
hebt die juristischen Schwierigkeiten bei den Ermittlungen hervor, die für
Laien schwer einzusehen seien. So könnten sich Täter wie Malloth auf einen
Befehlsnotstand berufen. Ihnen müsse nachgewiesen werden, die Ermordung aus
eigenem Antrieb gewollt zu haben. „Das sind die Grundlagen unserer
Rechtsstaatlichkeit.“ Auch darin, dass die Münchener Staatsanwaltschaft nun
einen Tatverdacht für gegeben hält, kann Maaß kein Versäumnis seines Vorgängers
sehen. Es sei eine neue Lage eingetreten, nachdem ein neuer Zeuge „plötzlich“
in Tschechien ausgesagt habe. „Den Aussagen ist die Staatsanwaltschaft München
nachgegangen und hat daraufhin die Verhaftung veranlasst.“ Maaß zieht die
Glaubwürdigkeit des neuen Zeugen in Zweifel: „Erstaunlicherweise erinnert er
sich erst nach 56 Jahren.“
Nun ist Ministerpräsident
Wolfgang Clement gefragt. Die Grüne Schumann fordert ihn auf, die Vorgänge in
Dortmund neu zu überprüfen. „Dabei darf er aber nicht nur einfach wieder in die
alten Akten schauen.“ Vielmehr gelte es, die Ermittlungen von Schacht neu zu
bewerten. Schacht selber konnte sich aus gesundheitlichen Gründen nicht zu den
Vorwürfen äußern.
1999
Juni
1999
„die
tageszeitung“, 22.06.1999
NS-Aufseher
bleibt ungeschoren
Dortmund (dpa)
– Die Dortmunder Zentralstelle zur Bekämpfung nationalsozialistischer
Massenverbrechen hat das Verfahren gegen den mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher
Anton Malloth aus Mangel an Beweisen eingestellt. Zwar sei nach den Ermittlungen
davon auszugehen, dass sich der Beschuldigte als Aufseher im Polizeigefängnis
„Kleine Festung“ in Theresienstadt während der deutschen Besatzung brutal an
Gefangenen vergangen habe, hieß es in einer gestern veröffentlichten
Mitteilung. Anklage könne aber nur erhoben werden, wenn eine Verurteilung wegen
Mordes oder Beihilfe wahrscheinlich wäre.
1998
April
1998
Westfälische
Wilhelms-Universität Münster, 04.1998
Forschungsbericht 1997
Forschungsschwerpunkte 1997 – 1998
Historisches Seminar
Neuere und Neueste Geschichte
Die nordrhein-westfälische Justiz und ihr Umgang mit
der nationalsozialistischen
Vergangenheit. Entnazifizierung und Aufklärung von
NS-Unrecht unter den
Bedingungen personeller und strafrechtlicher
Kontinuität nach 1945
Die deutsche Justiz hat sich
nach 1945 nicht nur mit der Aufarbeitung ihrer eigenen Vergangenheit schwer
getan, auch die justizielle Beurteilung der Verbrechen des Nationalsozialismus
war häufig Gegenstand erbitterter Empörung und öffentlicher Diskussion.
Mögliche Zusammenhänge zwischen einer unzureichenden Entnazifizierung und
Demokratisierung des betreffenden Justizpersonals einerseits und der häufig
zögerlichen und vom Ergebnis her nicht immer befriedigenden Tätigkeit der
Justizbehörden bei der Verfolgung von NS-Verbrechern andererseits sind indes
schon häufig vermutet und unterstellt, in letzter Konsequenz aber nie wissenschaftlich
untersucht und bewiesen worden. Obwohl es der zeitgeschichtlichen Forschung in
den letzten Jahren gelungen ist, den staatlichen Neubeginn nach 1945 auch für
das Bundesland Nordrhein-Westfalen und ebenso Formen, Bedingungen und Verlauf
der Entnazifizierung der Beamtenschaft weitgehend aufzuarbeiten, steht ein
solches Unternehmen für den Bereich der Richter und Staatsanwälte noch aus.
Auch ist es bisher noch nicht gelungen, die bald nach dem Krieg beginnende
strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen einheitlich zu erfassen und diese
hinsichtlich möglicher personeller oder strafrechtlicher Kontinuitäten einer
zeit- und rechtsgeschichtlichen Analyse zu unterziehen. Das Forschungsprojekt
will Zusammenhänge und Rückwirkungen zwischen einem nicht oder nur unzureichend
erfolgten personellen Neubeginn der Justiztätigkeit nach 1945 und daraus
resultierenden möglichen Versäumnissen einer nicht im vollen Umfang
durchgeführten Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts analysieren.
Bedingungen, Formen und Wirkungen des Umgangs der Justiz mit den erkennbaren
Verbrechen des Nationalsozialismus sollen allgemein für die
Oberlandesgerichtsbezirke Düsseldorf, Hamm und Köln und konkret auf der Ebene
der mit NS-Strafprozessen und Wiedergutmachungsverfahren befassten, regionalen
und überregionalen Entscheidungsträger untersucht werden. Angenommen werden
kann, dass eine Beteiligung ehemaliger Richter und Staatsanwälte des Dritten
Reiches an der strafrechtlichen Verfolgung von NS-Verbrechen generationsbedingt
nur bis Anfang der siebziger Jahre möglich war und bis zu diesem Zeitpunkt
ebenfalls die größte Zahl der Verfahren abgearbeitet werden konnte.
Drittmittelgeber: Justizministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen
Beteiligte Wissenschaftler:
Prof. Dr. H.-U. Thamer (Leiter), Prof. Dr. R. Schulze (Leiter), Dr. H.-E.
Niermann, K. van Bebber, M. Wogersien, H.
Holtmann
Veröffentlichungen:
Niermann,
H.-E.: Die nordrhein-westfälische Justiz und ihr Umgang mit der nationalsozialistischen
Vergangenheit. Eine Projektskizze, in: Westfälische Forschungen 47 (1997), S.
739 – 755. (1)
Thamer,
H.-U.: Fragen eines Zeithistorikers an die Juristische Zeitgeschichte,
in: Perspektiven und Projekte (Juristische Zeitgeschichte 2), hg. vom
Justizministerium des Landes NRW, 1994, S. 53 – 64. (2)
(1) Anmerkung der AG Fossoli: In den
NRW-Landesbibliotheken ausleihbar, der Artikel ist in Ablichtung (Kopie) bei
uns erhältlich.
(2) Anmerkung der AG Fossoli: Bezug über die
Justizakademie des Landes NRW, Postfach 100836, 45608 Recklinghausen; Telefon:
(02361) 481202, Telefax: (02361) 481141, E-Mail: justizakademie@mail.jak.nrw.de
( Band 9, 2001, beschäftigt sich mit den beiden NRW-Zentralstellen
Dortmund und Köln).
Januar
1998
„Westfälische
Forschungen“ 47/1997, 01. 1998
nationalsozialistischen
Vergangenheit. Eine Projektskizze
Diese
Projektskizze von Hans-Eckhard Niermann (16 Seiten) ist in Ablichtung
(Kopie) bei der AG Fossoli beziehbar.
Ansonsten: Westfälische
Forschungen, Zeitschrift des Westfälischen Instituts für Regionalgeschichte
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe; herausgegeben von Karl Treppe, Aschendorffsche
Verlagsbuchhandlung Münster.
1996
September
1996
„Frankfurter
Rundschau“, 13.09.1996
Übergroße
Nachsicht mit den Nazi-Tätern
Der
Fall Priebke zeigt wieder: Verstrickt in die eigene
Vergangenheit,
behinderten Staatsanwälte die Ermittlungen
Von Ingrid Müller-Münch (Köln)
Zunächst einmal schien die deutsche Justiz
fein raus. Gerade hatte ein italienisches Militärgericht den früheren
SS-Offizier Erich Priebke wegen seiner Beteiligung an Geiselerschießungen
freigesprochen. In Rom hielten Protestdemonstrationen die Ordnungshüter auf
Trab. Derweil der Leiter der Dortmunder Zentralstelle zur Verfolgung
nationalsozialistischer Massenverbrechen, Oberstaatsanwalt Klaus Schacht,
verkündete, man werde nun gegen den in
Rom als Zeuge aufgetretenen, an den Geiselerschießungen beteiligten, ehemaligen
SS-Sturmbannführer Karl Hass einen Haftbefehl beantragen. So, als würde die
deutsche Justiz, wann immer sie eines NS-Täters habhaft werde, auch
blitzschnell zugreifen. Außer dem Auschwitz-Komitee und dem Bund der
Antifaschisten, die umgehend auf den skandalösen Umgang der deutschen Justiz
mit NS-Verbrechern hinwiesen, regte sich weiter nichts.
Drei Wochen später platzte der
Grünen-Landtagsabgeordneten Brigitte Schumann der Kragen. Hatte doch
Oberstaatsanwalt Hermann Weissing von der Hammer Generalstaatsanwaltschaft in
einem ARD-Fernsehmagazin eingeräumt, es seien bei der Dortmunder
Zentralstelle „verheerende Pannen“ anlässlich der Ermittlungen gegen Priebke
passiert. So hätten die Dortmunder Fahnder 1971 den Fall Priebke nur deshalb
einstellen können, weil sie es versäumten, das ihnen in italienischer Sprache
vorliegende Urteil gegen Priebkes Vorgesetzten Herbert Kappler übersetzen zu
lassen. Eine Panne, die Weissing vor der Kamera als „nicht erklärbar“
bezeichnete.
Für Brigitte Schumann, Bildungs- und
Kulturpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im
nordrhein-westfälischen Landtag, war das zuviel. „Das lass’ ich mir von einem
Oberstaatsanwalt wie Herrn Weissing nicht sagen“, wetterte sie und ging an die
Öffentlichkeit. Für sie sind nämlich Pannen dieser Art nicht unerklärlich,
sondern haben System. Zur Bekräftigung ihrer These zog sie die 137 Seiten
umfassende Antwort Nummer 38 auf eine Große Anfrage ihrer Fraktion aus der
Schublade. Ein Dokument, das unter dem Titel „Aufklärung von NS-Verbrechen
durch die nordrhein-westfälische Justiz“ schon am 29. Mai 1995 vom damaligen
NRW-Justizminister Rolf Krummsiek vor nur äußerst spärlichem Publikum
vorgestellt worden war. In der Öffentlichkeit hatten die Informationen
entsprechend wenig Resonanz gefunden.
Sonst nämlich hätte man sich schon im Mai
vorigen Jahres darüber empören können, dass in den beiden einzigen
bundesdeutschen Zentralstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von NS-Taten, in
Köln und Dortmund, alte NSDAP-Parteigenossen oder Mitglieder des
Nationalsozialistischen Richterbundes das Sagen hatten. Über Jahre hinweg, als
vorgesetzte Generalstaatsanwälte, als mitarbeitende und recherchierende Kräfte.
Eine Information, die minutiös aufgelistet in der Antwort auf die
Grünen-Anfrage steht.
Wer gewollt hätte, hätte dies längst wissen
können. Helmut Kramer, pensionierter Richter am Oberlandesgericht Braunschweig
hat während seines Berufslebens ein umfangreiches Archiv darüber angelegt, wie
viele staatsanwaltschaftliche Dezernate, die das Thema
Vergangenheitsaufarbeitung zum Gegenstand hatten, „mit Nazi-Juristen besetzt
waren“. Und der Bremer Strafverteidiger Heinrich Hannover kann sich gut daran
erinnern, „dass man lang genug Kritik daran, dass die alten Nazis in der Justiz
tätig waren, als Propaganda aus dem Osten abgetan hat. Sich nicht die Mühe
machte, diese Vorwürfe ernst zu nehmen“. Für ihn ist es unverständlich, „dass
man heute vorgibt, sich darüber zu wundern“.
Vor allem ein Mann kam aus dem Staunen
nicht heraus, als er in der Antwort des Justizministeriums blätterte.
Staatsanwalt Rolf Holtfort, 58 Jahre alt, und von 1973 an über zehn Jahre lang
an der Kölner Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen zuständig für
Ermittlungen gegen in Frankreich aufgetretene Nazi-Täter. Sein oberster
Dienstherr in Köln war seinerzeit der inzwischen verstorbene
Generalstaatsanwalt Werner Pfromm, für den Posten offenbar unter anderem
dadurch qualifiziert, dass er 1962 als Bonner Staatsanwalt die Ermittlungen
gegen Adenauers Staatssekretär und einstigen Kommentator der Nürnberger
Rassengesetze, Hans Globke, führte – und einstellte. Schon in Pfromms Amtszeit
bis 1980 war an die Öffentlichkeit gedrungen, dass der Mann während des Krieges
NS-Führungsoffizier gewesen war.
Die Grünen hatten nun die Landesregierung
gefragt, ob es irgendwelche Anzeichen dafür gäbe, „dass sich Pfromms
NS-Vergangenheit negativ auf die Intensität und den Erfolg der Ermittlungsarbeit
in Köln ausgewirkt“ habe? Eine Frage, die – entgegen den sonstigen
Gepflogenheiten in dem äußerst ausführlichen Dokument – mit einem schlichten
„Nein“ beantwortet wurde. Eine für Staatsanwalt Holtfort unerklärliche Antwort
der Landesregierung. Ihn nämlich, der doch immerhin jahrelang unter Pfromm
arbeitete, hat niemand gefragt, ob und in welcher Form der Generalstaatsanwalt
auf die Arbeit der Zentralstelle einwirkte. Dann hätte Holtfort mit
Bestimmtheit gesagt: „Pfromm hat eingegriffen und beeinflusst. So habe ich es
jedenfalls empfunden.“
Gleich nachdem der Prozess wegen der
Deportation von 70000 Juden aus Frankreich gegen Kurt Lischka, Herbert Hagen
und Ernst Heinrichsohn in Köln abgeschlossen war, habe der Generalstaatsanwalt
ihn zum Beispiel persönlich angerufen und gesagt: „So, das Verfahren ist jetzt
gelaufen. Jetzt ist aber auch genug.“ Und dann die Anweisung von oben zu geben,
alle noch anhängigen Ermittlungen gegen Kommandeure französischer Städte wie
Orleans, Angers oder Toulouse an Staatsanwaltschaften abzugeben, die an den
Wohnorten der Beschuldigten ansässig waren. Eine Zersplitterung, die dazu
führte, dass die vornehmlich wegen der Anordnung und Teilnahme an Deportationen
geführten Ermittlungen eingestellt wurden. „Diesen Staatsanwaltschaften
fehlte“, so Holtfort, „die enorme Sachkenntnis, die ich mir in all den Jahren
zugelegt hatte. Die ist bewusst nicht genutzt worden.“
Die Methoden, Ermittlungen abzublocken, zu
behindern, einzuschläfern, waren vielfältig und wurden nicht nur von
Staatsanwälten betrieben, die selber unter den Nazis Karriere gemacht hatten.
Der pensionierte Oberlandesrichter Helmut Kramer meint, dass das Desinteresse,
die Dinge voranzutreiben, einer allgemeinen Stimmung in der Bevölkerung
entsprach. So wurde in Hamburg der dienstjüngste Staatsanwalt in einem
besonders umfangreichen Ermittlungsverfahren mit den Recherchen betraut. „Der
durchaus bemühte Dezernent“, berichtet Kramer, „musste sich in den riesigen
Komplex jahrelang einarbeiten. Als er nach sechs Jahren eine hervorragende
Anklageschrift zustandebrachte, war der mutmaßliche Täter verhandlungsunfähig.“
Ex-Richter Kramer ist bei seinen Recherchen
selten auf bewusste Verfahrensverschleppungen gestoßen, eher auf eine
„übergroße Nachsichtigkeit“ NS-Tätern gegenüber. Und nach den Recherchen des
ehemaligen Stern-Autors Günter Schwarzberg wurde von seiten der
Staatsanwälte vor allem mit dem bewährten Mittel der wiederholten
Zeugenvernehmung vorgegangen. Das sah dann so aus, „dass ein Opfer, meist ein ehemaliger
KZ-Häftling so oft vernommen wurde, bis er sich in Widersprüche verwickelte“.
Unterm Strich kam heraus: Die Staatsanwälte wollten nicht recht ran an diese
Ermittlungen, arbeiteten im höchsten Fall nach Vorschrift, zeigten kaum
Engagement. Wie die Behörde jenes Dortmunder Oberstaatsanwalts Klaus Schacht,
der nun, da sich die Pannen-Vorwürfe häuften, nicht müde wird zu betonen, man
könne ihm und seinen Kollegen die „Schlamperei“ mit den nicht anlasten. 1971
seien sie alle noch nicht im Amt gewesen.
1979, da war der eine oder andere aber doch
wohl tätig. Und hat die inzwischen wieder aufgenommenen Ermittlungen wegen
mehrfachen Mordes gegen den Aufseher von Theresienstadt, Anton Malloth,
eingestellt. Wie intensiv die Dortmunder Ermittler damals Malloths Aufenthalt
versuchten ausfindig zu machen, zeigt eine kleine Episode am Rande. Ein
Dachauer Ex-Häftling benötigte zehn Minuten und einen Blick ins Telefonbuch, um
herauszufinden, wo Malloth seinerzeit in Meran lebte. Während die Dortmunder
Staatsanwaltschaft ihre eifrige Suche nach Malloth mit folgenden Worten
dokumentierte: „Wir haben immer mal wieder nachgefragt bei den italienischen
Behörden – doch die trafen ihn nie an.“
August
1996
„Frankfurter
Rundschau“, 31.08.1996
Pannen
im Fall Priebke schockieren den Minister
Behrens findet aber keinen Beweis für
vorsätzliches Handeln der Dortmunder Ermittler
Von Reinhard Voss
Düsseldorf,
30. August. Für den nordrhein-westfälischen Justizminister Fritz Behrens (SPD)
ist es unbegreiflich, dass bis zu Beginn der siebziger Jahre in der Dortmunder
Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen und bei der
vorgesetzten Generalstaatsanwaltschaft in Hamm Juristen tätig waren, die
Mitglieder der NSDAP, der SS und der SA waren. Ausgerechnet solche Juristen in
dieser Behörde einzusetzen, könne er „nicht nachvollziehen“, erklärte Behrens
am Freitag vor dem Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags.
Die Dortmunder
Zentralstelle hatte 1971 die Ermittlungen gegen den ehemaligen
SS-Hauptsturmführer Erich Priebke eingestellt. Behrens zeigte Verständnis für
den Argwohn in der Öffentlichkeit, dass solche aus der NS-Zeit vorbelasteten
Juristen auf die Einstellung des Verfahrens gegen Priebke Einfluss genommen
haben könnten. Konkrete Anhaltspunkte für diesen Verdacht habe er aber nicht,
versicherte der seit einem Jahr amtierende Justizminister. Der Sachverhalt
bedrücke ihn „sehr“, sagte Behrens.
Die Fehler und
Versäumnisse der Dortmunder Zentralstelle im Fall Priebke wirken sich nach Behrens
Einschätzung „verheerend auf das Erscheinungsbild unserer Justiz im In- und
Ausland aus“. Die Zusage, dass solche Fehler sich nicht wiederholen, ist nach
Behrens Auffassung „zu wenig angesichts des schwerwiegenden Vorwurfs,
Seilschaften von Nationalsozialisten hätten das Ermittlungsverfahren gegen
Priebke mit dem Ziel der Einstellung beeinflusst“. Behrens versprach deshalb
den Abgeordneten im Rechtsausschuss, dass das Justizministerium ein
Forschungsprojekt über die nordrhein-westfälische Justiz und ihren Umgang mit
der nationalsozialistischen Vergangenheit in Auftrag geben werde.
Darüber hinaus
soll ein Gutachter von der Justizakademie Recklinghausen aufzuklären versuchen,
wie der Fall des an der Ermordung von 335 Menschen beteiligten Priebke in der
Dortmunder Zentralstelle behandelt wurde.
Die Grünen
verlangten, dass der Fall Priebke unter der Aufsicht unabhängiger
Zeithistoriker untersucht werden müsse. Nur so könne der Verdacht entkräftet
werden, dass das Gutachten „der Selbstentlastung der Justiz dient“, betonte der
Koalitionspartner der SPD.
„Frankfurter
Rundschau“, 27.08.1996
Frühere
NSDAP-Mitglieder sollten Täter
ermitteln
und ließen Fall Priebke schleifen
Von Matthias Arning (Frankfurt am Main)
Die
schlampigen Ermittlungen gegen den früheren SS-Hauptsturmführer Erich Priebke
haben für Aufsehen gesorgt, sind aber im Hinblick auf übliche
Entnazifizierungspraktiken nicht verwunderlich. Strafverfolger, die in den 60er
und 70er Jahren die zuständige Zentralstelle in Dortmund leiteten, waren nach
einem Bericht des Düsseldorfer Justizministeriums, das damit Anschuldigungen
der Grünen bestätigt, zuvor Mitglied der NSDAP gewesen. Das
Bundesjustizministerium jedoch will sich dazu nicht äußern.
Die frühere NSDAP-Mitgliedschaft
der Staatsanwälte, die an der Zentralstelle gegen Priebke ermittelten, „hat
dort nie eine Rolle gespielt“, sagte Hermann Weissing auf Anfrage der FR. Er
ist der Leitende Oberstaatsanwalt im westfälischen Hamm und war in der
fraglichen Zeit der Ermittlungen gegen Priebke in der Zentralstelle tätig.
Weissing hatte vorige Woche über „verheerende Pannen“ in dem Verfahren des
früheren SS-Mannes berichtet. „Ein schlimmer Fall“, sagte der Jurist: Zwischen
1963 und 1971 sei belastendes Material gegen Priebke von den Strafverfolgern
nicht ausgewertet worden. Priebke hatte kürzlich in Rom vor Gericht gestanden.
Er musste sich wegen seiner Beteiligung an dem Massaker verantworten, das
Nationalsozialisten 1944 in den Ardeatinischen Höllen nahe Roms angerichtet
hatten. 335 Menschen wurden ermordet.
Das Verfahren
in Deutschland wurde 1971 von der Behörde in Dortmund eingestellt. So recht
überrascht das heute niemanden. „An der Zentralstelle Dortmund hatten von den
insgesamt eingesetzten 78 Staatsanwälten acht der NSDAP angehört“, heißt es in
einem der FR vorliegenden Bericht des nordrhein-westfälischen Justizministers,
der auf eine Anfrage der Grünen Bezug nimmt.
Zu den
Strafermittlern zählte in der für den Fall Priebke fraglichen Zeit etwa der
Oberstaatsanwalt C. Dieser gehörte von 1962 an zur Dortmunder Zentralstelle und
leitete diese von April 1964 an. 1933 war er der NSDAP und der SA beigetreten
und hatte der Hitlerjugend als Rechtsberater zur Seite gestanden. 1947 stufte
ihn die Militärregierung in die Kategorie V ein – C. war entlastet.
C. ist kein
Einzelfall. Deswegen ist es nach Ansicht der Düsseldorfer Landtagsabgeordneten
Brigitte Schumann (Grüne) an der Zeit zu sagen, wozu früheren Justizministern
des Landes „der Mut“ gefehlt habe: „Die Zentralstellen sind ihrer Aufgabe nicht
gerecht geworden.“ Eine Kommission müsse deren Arbeit beleuchten, forderte die
Grüne. Zugleich wolle ihre Fraktion sich dafür einsetzen, den Fall
„parlamentarisch zu behandeln“. Dagegen will das Bundesjustizministerium von
dem Fall Priebke nichts wissen. Der Fall sei Sache der Landesbehörde, sagte
eine Sprecherin von Minister Edzard Schmidt-Jortzig der FR. Sie verwies auch
auf die von dem FDP-Politiker wiederholt gemachte Bemerkung, sicher habe die
Justiz nicht immer alles getan, um Verbrechen von Nationalsozialisten
aufzuarbeiten.
Erst im Juni
vorigen Jahres nahm Dortmund die Ermittlungen gegen Priebke wegen Beihilfe zum
Mord wieder auf. Deutsche Behörden bemühten sich um die Auslieferung des Mannes
aus Argentinien. Von Kollegen vor Ort wurde dem Auswärtigen Amt einem der FR
vorliegenden Schreiben zufolge empfohlen, „eine entsprechende Erklärung“
abzugeben, „um Vorwürfe eines deutschen Desinteresses an der Verfolgung von
NS-Kriegsverbrechern vorzubeugen“.
„die
tageszeitung“, 26.08.1996
Nazi-Seilschaften
schützten Priebke
Dortmunder Staatsanwälte, die 1971 das
Verfahren
gegen den Kriegsverbrecher einstellten, waren selbst Nazis
Von Bernd Pickert
Berlin (taz).
Die Schlampigkeiten, die 1971 zur Einstellung des Verfahrens gegen den
Nazi-Verbrecher Erich Priebke in Deutschland führten, waren möglicherweise
politisch motiviert.
Etliche der
Staatsanwälte, die in den sechziger und siebziger Jahren bei den
„Zentralstellen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfolgung
nationalsozialistischer Massenverbrechen“ offiziell auf NS-Verbrecher-Suche
waren, waren selbst ehemalige Nazis. Braune Justiz auch auf der nächsthöheren
Ebene: Die Generalstaatsanwälte in Hamm und Köln waren in jenen Jahren allesamt
ehemalige Mitglieder der NSDAP, des Nationalsozialistischen Richterbundes
(NSRB), der SA oder anderer Nazi-Organisationen.
Das geht aus
einer Antwort des damaligen nordrhein-westfälischen Justizministers Rolf
Krumsiek (SPD) auf eine Große Anfrage der grünen Landtagsfraktion aus dem Jahr
1995 hervor, auf die jetzt die „Westfälische Rundschau“ bei ihren Recherchen
stieß.
In den
Zentralstellen ballten sich in den Nachkriegsjahren klassische Karrieren
deutscher Juristen. Etwa Staatsanwalt A., der von 1967 bis 1969 an der
Dortmunder Zentralstelle arbeitete: „Er war“, heißt es in Krumsieks Antwort,
„Mitglied der NSDAP seit Mai 1937, der SA von 1934 bis 1937, des NSRB seit
September 1939 (als Bezirksgruppenverwalter), des NSKK (Nationalsozialistisches
Kraftfahrerkorps) von 1937 bis Februar 1939 (als Rottenführer) und
Rechtsreferent der Hitlerjugend von Mai bis August 1939. Mit Bescheid der
Militärregierung vom 13.03.1948 wurde er in Kategorie V (entlastet)
eingestuft.“
„Entlastet“
waren bis auf einen leitenden Staatsanwalt auch alle anderen Juristen der
nordrhein-westfälischen Zentralstellen – ihre Nazi-Vergangenheit jedoch hatten
sie fast alle.
„Verheerende
und für mich nicht erklärbare Pannen“ bei der Verfolgung des früheren
SS-Hauptsturmbannführers Erich Priebke konstatierte in der vergangenen Woche im
ARD-Magazin „Panorama“ der heute leitende Staatsanwalt Hermann Weissing von der
Generalstaatsanwaltschaft Hamm. Die Dortmunder Staatsanwälte hätten schlicht
„nichts unternommen“, um Erich Priebke zu finden“, als sie 1963 bis 1971
erstmals wegen des Massakers an 335 Zivilisten in den Ardeatinischen Höhlen
1943 ermittelten. Vor allem aber hätten sie auch damals schon über eine ganze
Reihe Unterlagen der italienischen Justiz verfügt, die ebenfalls gegen Priebke
ermittelte. Eine Auswertung dieser Unterlagen hätte schon damals für einen
Haftbefehl gegen Priebke wegen Mordes gereicht – wenn man sie gelesen hätte.
Das aber
geschah nicht, die Unterlagen – darunter das Urteil gegen Priebkes ehemaligen
Vorgesetzten Herbert Kappler – wurden nie übersetzt und wanderten ungelesen in
die Akten. So wurde das Verfahren 1971 eingestellt.
Erst im
vergangenen Jahr, als Priebke bereits aus Argentinien an Italien ausgeliefert
war, wurde das Kappler-Urteil in Dortmund endlich übersetzt und daraufhin ein Haftbefehl ausgestellt.
Dieser ist jetzt Voraussetzung, um nach Priebkes Freispruch in Rom überhaupt
ein Auslieferungsbegehren stellen zu können. Ob Priebke nach Deutschland
überstellt wird, ist noch nicht entschieden.
„Berliner
Zeitung“, 26.08.1996
Frühere
Nazi-Juristen leiteten NS-Fahndungsstelle
Hamburg (dpa).
In der Justiz-Affäre um den früheren SS-Hauptsturmführer Erich Priebke sind
neue Details bekannt geworden. Wie die „Westfälische Rundschau“ berichtete,
wurde die für die Strafverfolgung Priebkes in den 60er Jahren verantwortliche
Staatsanwaltschaft Dortmund bis in die 70er Jahre hinein von früheren
Nationalsozialisten geleitet. Das Verfahren gegen Priebke war 1971 eingestellt
worden. Die Zeitung schrieb unter Berufung auf eine Antwort des früheren
NRW-Justizministers Rolf Krumsiek (SPD) von 1995 auf eine Große Anfrage der
Grünen-Landtagsfraktion, auch die Generalstaatsanwälte dieser Jahre in Hamm und
Köln, bei denen die Dienstaufsicht über die beiden Zentralstellen lag, hätten
vor 1945 sämtlich der NSDAP und anderer NS-Organisationen wie SA und
Nationalsozialistischem Richterbund (NSRB) angehört.
Der 83jährige
Priebke war am 01. August vom Militärgericht in Rom wegen Verjährung der
Verbrechen bei Rom freigesprochen, kurz darauf aber wieder festgenommen worden.
Inzwischen hat die Bundesregierung in Italien die Auslieferung Priebkes und des
ehemaligen SS-Sturmbannführers Karl Hass beantragt. Auch er soll an der
Geiselerschießung beteiligt gewesen sein.
„Frankfurter
Rundschau“, 23.08.1996
Bonn, 22. August (rtr/afp).
Bei den früheren Ermittlungen in Deutschland gegen den ehemaligen
SS-Hauptsturmführer Erich Priebke, der kürzlich in Italien vor Gericht stand,
sind nach Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft Hamm schwere Fehler
gemacht worden. Der Leitende
Oberstaatsanwalt Hermann Weissing sagte dem ARD-Magazin „Panorama“ nach
dessen Angaben vom Donnerstag: „Es sind verheerende und für mich nicht erklärbare
Pannen passiert.“
Die Zentralstelle zur
Bekämpfung von NS-Verbrechen in Dortmund, über die Weissing die Fachaufsicht
führt, habe Angaben in dem ersten deutschen Ermittlungsverfahren gegen Priebke
von 1963 bis 1971 belastende Dokumente nicht ausgewertet, sagte Weissing. Die
deutschen Ermittler hätten damals das italienische Urteil gegen Priebkes
ehemaligen Vorgesetzten Herbert Kappler nicht ins Deutsche übersetzt. Ein
Gericht hatte Kappler, der 1944 an dem Massaker in den Ardeatinischen Höhlen
beteiligt war, wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Wäre das Urteil übersetzt worden, so Weissing, hätte die
deutsche Justiz ihr Verfahren gegen Priebke nicht einstellen können. Die
Ermittler hätten aber Priebkes Beteiligung an den Erschießungen nur als
Totschlag gewertet und als verjährt betrachtet. Das Verfahren gegen Priebke sei
dann 1971 eingestellt worden.
Weissing berichtete ferner,
die Staatsanwälte hätten nichts unternommen, um den früheren SS-Offizier zu
finden. Priebke lebte damals unter seinem richtigen Namen in Argentinien.
„Berliner
Zeitung“, 15.08.1996
Von Hinnerk Berlekamp
Ein alter Mann bewegt die Gemüter
in Italien und nicht nur dort: Erich Priebke, 83 Jahre alt, im Zweiten
Weltkrieg als SS-Offizier in Rom und Umgebung im Einsatz und verantwortlich für
schwere Kriegsverbrechen. Dass er seine Schuld bisher nicht sühnen musste,
dafür sorgte zuletzt ein römischer Militärrichter, der Priebke vor zwei Wochen
wegen Verjährung freisprach. Doch das umstrittene Urteil ist nur das vorläufig
letzte Kapitel einer langen Geschichte von Skandalen, deren Einzelheiten jetzt
langsam publik werden. Ko-Autorin: Die bundesdeutsche Justiz, die am Dienstag
Priebkes Auslieferung offiziell beantragte. Sie muss mit dem Vorwurf leben,
durch - unbewusste oder bewusste - Nachlässigkeit eine Strafverfolgung Priebkes
jahrzehntelang hintertrieben zu haben.
Unbekannt in Südamerika
Im Sommer 1963, immerhin 18
Jahre nach Kriegsende, hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund erstmals
Ermittlungen gegen Erich Priebke eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens waren
unter anderem die Deportation von mehreren tausend italienischen Juden sowie Massaker
an der Zivilbevölkerung während der deutschen Besatzung. 1971 wurden die
Ermittlungen eingestellt, die Unterlagen wanderten ins Archiv.
Alle üblichen Nachforschungen
hätten seinerzeit lediglich ergeben, dass sich der frühere SS-Mann
"unbekannt in Südamerika" aufhalte, zitiert die Staatsanwaltschaft
aus den Akten. Erst 1994 habe man erfahren, dass Priebke im argentinischen
Bariloche lebte und regelmäßig zu Gast in der bundesdeutschen Botschaft in
Buenos Aires war, um sich seine Papiere erneuern zu lassen. Warum die in den
sechziger Jahren mit dem Fall betrauten, mittlerweile längst pensionierten
Staatsanwälte nie auf die Idee kamen, sich dort einfach einmal zu erkundigen -
schließlich war und ist Argentinien bekanntermaßen der wichtigste Hort der Altnazis
in Südamerika -, bleibt offen.
Eine Anfrage in Buenos Aires
wäre indessen nicht einmal nötig gewesen, wenn die Staatsanwaltschaft das
Nächstliegende getan und per Haftbefehl nach Priebke gesucht hätte.
Stichhaltige Gründe dafür gab es genug: Seit dem Kappler-Prozess 1948 war
aktenkundig, dass Priebke an der Erschießung von 335 Geiseln im März 1944 in
den Ardeatinischen Höhlen bei Rom beteiligt war. Italienische Zeugen hatten
zudem ausgesagt, er habe persönlich im Gestapo-Gefängnis in Brescia gefoltert,
und das Simon-Wiesenthal-Zentrum hatte Belege dafür zusammengetragen, dass
Priebke führend an Juden-Deportationen beteiligt war.
Wenn es also einen Haftbefehl
gegeben hätte, dann wäre Priebkes Name ins Fahndungsbuch aufgenommen worden,
und die zuständigen Beamten im deutschen Konsulat hätten automatisch das
Bundeskriminalamt in Wiesbaden informiert, sobald Priebke das nächste Mal zur
Verlängerung seines Passes aufgetaucht wäre. Wenn. Denn ein Haftbefehl gegen
den Flüchtigen wurde, wie die Justizbehörden jetzt bestätigten, nie ausgestellt
und auch nie beantragt.
Nach den Gründen befragt, sind
die Staatsanwälte in Dortmund auf Vermutungen angewiesen. Voraussetzung für
einen Haftbefehl ist "dringender Tatverdacht" etwa wegen Mordes oder
Beihilfe zum Mord, berufen sie sich zunächst auf ihre Vorschriften. Das sei -
nach Auffassung der damals ermittelnden Beamten - "offenbar nicht der
Fall" gewesen. Trotz des Geiselmordes in den Ardeatinischen Höhlen? Was,
bitte, muss ein Mensch noch tun, um "dringend tatverdächtig" zu sein?
Eine Antwort bleibt aus.
Ein Teufelskreis
Hätte nicht zufällig ein
Fernsehteam 1994 Priebke in Argentinien aufgespürt und ihm das Eingeständnis
entlockt, eigenhändig zwei der Geiseln in den Ardeatinischen Höhlen erschossen
zu haben - er säße noch heute unbehelligt in Bariloche, statt in einem
römischen Haftkrankenhaus die Entscheidung über seine Auslieferung abzuwarten.
Für die deutsche Justiz hatte sich der Bogen längst geschlossen: Ohne eine
Befragung Priebkes keine Erhärtung des Tatverdachts, ohne dringenden
Tatverdacht kein Haftbefehl, ohne Haftbefehl keine Fahndung, ohne Fahndung kein
Angeklagter, ohne Angeklagten kein Prozess, ohne Prozess keine Befragung des
Verdächtigen.
Ein Teufelskreis, den zu
durchbrechen vor allem eines nötig gewesen wäre: ernsthafter Wille. Die damals
zuständigen Staatsanwälte brachten diesen offenbar nicht auf.
1995
Juni
1995
Landtag
Nordrhein-Westfalen, 01.06.1995
durch
die nordrhein-westfälische Justiz“
Diese 137 Seite umfassende
Drucksache (vgl. den Artikel über die Dortmunder Zentralstelle in unserer
Broschüre) ist unter Angabe der Drucksache-Nr. 11/8832 kostenlos
zu beziehen beim:
Archiv des Landtags
Nordrhein-Westfalen
Postfach
101143
40002 Düsseldorf
Telefon: (0211) 884-2439
Wir dokumentieren im
Folgenden die ersten beiden Seiten:
Landtag Nordrhein-Westfalen Drucksache 11/8832
11. Wahlperiode 01.06.1995
Der Landesregierung
Auf die Große Anfrage 38
Der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
-
Drucksache 11/74432 –
Der Justizminister hat die
Große Anfrage 38 namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:
Vorwort der
antragstellenden Fraktion
Die deutsche Justiz hat
sich mit der Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus sehr schwer
getan. Nur wenige der Schergen und Schreibtischtäter des NS-Staates mussten
sich vor einem bundesdeutschen Gericht verantworten. Zahlreiche
Ermittlungsverfahren zogen sich über viele Jahre hin und verliefen am Ende
gänzlich im Sande.
Angesichts der
Entwicklungen des Rechtsextremismus in der jüngsten Zeit kommt der
Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit eine besondere
Bedeutung zu.
Aktueller Anlass für die
Große Anfrage ist die in der Öffentlichkeit stark beachtete Kontroverse
zwischen den Schriftstellern Peter Finkelgruen und Ralph Giordano auf der einen
und dem Leiter der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die
Bearbeitung nationalsozialistischer Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft
Dortmund, Oberstaatsanwalt Klaus Schacht, auf der anderen Seite.
Beide Schriftsteller
erhoben öffentlich den Vorwurf, die nordrhein-westfälische Justiz schütze einen
mutmaßlichen NS-Verbrecher. In seinem 1992 veröffentlichten Buch „Haus
Deutschland“ hatte der Autor Peter Finkelgruen die Geschichte des ungesühnten
Mordes an seinem Großvater Martin Finkelgruen in der „Kleinen Festung
Theresienstadt“ geschildert und neues belastendes Material über den
mutmaßlichen Mörder Anton Malloth zusammengetragen.
Der zuständige Leiter der
Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von
nationalsozialistischen Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund
stellte dennoch das Ermittlungsverfahren gegen Malloth ein. Erst nach jahrelangem
öffentlichen Druck wurde im April 1994 bekannt gegeben, dass das
Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen wurde.
In das Blickfeld der
Medien kam die Arbeitsweise der Dortmunder Zentralstelle nicht zuletzt durch
das Verhalten ihres Leiters, Oberstaatsanwalt Klaus Schacht. Er hinterließ den
nachhaltig schädlichen Eindruck, mehr Energie in die strafrechtliche Verfolgung
seiner Kritiker Ralph Giordano und Peter Finkelgruen zu legen als in die
Aufklärung von NS-Verbrechen.
Auch die Arbeit der
Zentralstelle Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von
nationalsozialistischen Massenverbrechen in Konzentrationslagern bei der
Staatsanwaltschaft Köln war in der Vergangenheit heftiger Kritik ausgesetzt.
Beinahe 50 Jahre nach
Ende des Zweiten Weltkriegs scheint es daher dringend an der Zeit, dass sich
auch der Landtag von Nordrhein-Westfalen ein umfassendes Bild über die
Aufarbeitung von NS-Verbrechen durch die Justiz in Nordrhein-Westfalen
verschafft. Daher werden in der Großen Anfrage exemplarisch auch einige schon
längere Zeit zurückliegende Vorgänge wieder aufgegriffen.
Wir müssen aus der
Vergangenheit die richtigen Konsequenzen und Lehren ziehen. Dies kann aber nur
gelingen, wenn eine selbstkritische, unvoreingenommene Überprüfung der
Justizpolitik des Landes und der zuständigen Organe erfolgt. Dem soll die Große
Anfrage dienen.
Ziel der Großen Anfrage
ist nicht Rache an den inzwischen ins Greisenalter gekommenen NS-Verbrechen.
Ziel ist es vielmehr, durch kritische Aufarbeitung und stete Erinnerung zu versuchen,
dazu beizutragen, dass die Opfer ihre verlorene menschliche Würde
zurückgewinnen.
1971
Februar
1971
Staatsanwaltschaft
Dortmund, 12.02.1971
...
ist dem Beschuldigten Titho mangels subjektiver
Voraussetzungen
eine strafbare Förderung
der
Tötung von Juden nicht nachzuweisen.
Der Leiter der
Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen
für die
Bearbeitung von nationalsozialistischen
Massenverbrechen
bei der Staatsanwaltschaft Dortmund
45
Js 12/63 Dortmund, den 12.02.1971
1.) Vermerk:
A. Gegenstand des Verfahrens
Gegenstand des
Verfahrens sind die in der Zeit von Herbst 1943 bis Mai 1945 durchgeführten Deportationen
und Tötungen von etwa 6.000 – 7.000 Juden aus Mittel- und Norditalien
insbesondere durch Angehörige der Dienststelle des Befehlshabers der
Sicherheitspolizei und des SD (BdS) Italien in Verona und durch Angehörige der
diesem unterstehenden Außendienststellen. ( ... )
Auszug betreffend Karl Friedrich Titho (S.
242 – 246)
Der
Beschuldigte SS-Hauptsturmführer Karl Titho hat das Schlosser- und
Schmiedehandwerk erlernt und ist 1932 in die SS eingetreten. Ab 1937 war er Kraftfahrer
bei den SD-Stellen in Frankfurt/Main und Kassel. Von Mai bis August diente er
als Panzerschütze bei der Wehrmacht. Anschließend holte ihn sein früherer Chef
Dr. Harster in Kassel nach Den Haag, wo dieser inzwischen Befehlshaber der
Sicherheitspolizei und des SD (BdS) Niederlande geworden war. Im Sommer 1942
wurde der Beschuldigte als erster Kraftfahrer im Polizeidurchgangslager
Amersfoort/Holland eingesetzt. Als Dr. Harster im Herbst 1943 BdS in Italien
wurde, nahm er den Beschuldigten als seinen persönlichen Fahrer mit und setzte
ihn im März 1944 nach der Beförderung zum SS-Untersturmführer als Leiter des
Polizeidurchgangslagers Fossoli ein.
Der
Beschuldigte Titho hat sich wie folgt eingelassen (Bd. V Bl. 11 ff / Bd. XIX Bl. 25
ff / Bd. XXXIX Bl. 89 ff / Bd. XLIII Bl.
119 ff):
Auf
den Abtransport der Juden aus Fossoli und Bozen habe er – wie das gesamte
deutsche Lagerpersonal – keinen Einfluß gehabt. Die jüdischen Häftlinge hätten
nicht der Schutzhaftabteilung beim BdS in Verona, sondern dem dortigen
Judenreferat unterstanden. Entsprechend seien die Meldungen über die
Einlieferungen von Juden und über die jeweilige Gesamtzahl der inhaftierten
Juden an das Judenreferat in Verona erstattet worden. Insoweit habe er
gelegentlich seiner Besuche in Verona auch dem zuständigen Judenreferenten,
SS-Sturmbannführer Bosshammer, Mitteilungen gemacht. Die Zusammenstellung der
Judentransporte ins Reich, die Bekanntgabe der Zeitpunkte des Abtransportes,
die Auswahl der Betroffenen, die Gestaltung des Transportmaterials und des
Begleitpersonals sei ausnahmslos in Verona geregelt worden. Vor jedem
Judentransport seien ein oder zwei Angehörige des Referats IV B 4 aus Verona
mit ihren Unterlagen im Lager erschienen und hätten das Erforderliche
veranlasst. In den Lagern Fossoli und Bozen seien nur Karteikarten über die
inhaftierten Juden geführt worden. Vor jedem Transport habe Haage auf Weisung
von Verona die Listen für den Abtransport schreiben müssen.
Der
Beschuldigte räumt ein, dass er sich vom Lager Bozen aus an die Dienststelle in
Verona gewandt habe, wenn das gesamte Polizeidurchgangslager überbelegt gewesen
sei. Er will damit jedoch nie die Beseitigung von Gefangenen durch deren
Tötung, sondern eine Verminderung der Belegstärke beabsichtigt haben, da bei
Überfüllung des Lagers unverantwortliche Zustände eingetreten wären.
Der
Beschuldigte stellt in Abrede, den Zweck der Judendeportationen gekannt zu
haben. Er gibt zwar zu, dass der SS-Sturmbannführer Bosshammer ihm allgemein
gesagt haben könne, dass die Juden aus Italien in Konzentrationslagern im Reich
untergebracht würden und dass bei diesen Gelegenheiten Namen einzelner
Konzentrationslager genannt worden seien. Er leugnet jedoch, aus solchen
Angaben erkannt oder erfahren zu haben, welches das weitere Schicksal der Juden
sein werde. Der Beschuldigte will auch nicht gewusst haben, dass bei der
Verlegung des Polizeidurchgangslagers von Fossoli nach Bozen die jüdischen
Menschen in verschiedenen Transporten nach Auschwitz, Buchenwald und
Ravensbrück aufgeteilt worden sind. Desweiteren lässt er sich ein, er könne
sich an den mit seinem Namen unterzeichneten Funkspruch an das
Konzentrationslager Flossenbürg wegen des Abtransports von 63 Juden nicht
erinnern. Er vermute, dass eine andere Person diesen Funkspruch aufgesetzt und
mit seinem Namen unterzeichnet habe, weil er – Titho – zu den wenigen Personen
in Bozen gehört habe, die bei der Funkstelle des BdS Bozen eine
Zeichnungsbefugnis gehabt hätten.
Der
Beschuldigte behauptet schließlich, er habe nicht gewusst, dass die aus Italien
deportierten Juden in Konzentrationslagern getötet werden sollten und getötet
worden seien.
Diese
Einlassung des Beschuldigten Titho über seine Unkenntnis von dem Schicksal der
deportierten Juden ist in hohem Maße unglaubhaft. Als Leiter des
Polizeidurchgangslagers sind ihm sicherlich die jeweiligen Ziele der Transporte
bekannt gewesen. Das ergibt sich nicht nur aus seiner Einlassung über seine
Gespräche mit dem Judenreferenten Bosshammer, sondern auch aus den Aussagen der
ihm unterstellten SS-Angehörigen, die auf den Wagenlaufzetteln die Zielorte
Auschwitz, Buchenwald usw. gelesen haben. Außerdem ist seine Behauptung, er
habe den Funkspruch an das KL Flossenbürg nicht selbst unterzeichnet, sehr
unwahrscheinlich. Schließlich sind – wenn auch durch Angehörige der
Dienststelle des BdS in Verona – bei jedem Transport innerhalb des Lagers so
umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen notwendig gewesen, dass ihm als Lagerführer
auch dadurch Einzelheiten über das Ziel der Transporte bekannt geworden sein müssen.
Dem
Beschuldigten kann jedoch nicht mit hinreichender Sicherheit die Kenntnis davon
nachgewiesen werden, dass die deportierten jüdischen Gefangenen später in den
Konzentrationslagern getötet werden sollten.
Für
seine Kenntnis von der beabsichtigten Tötung könnte zwar der Umstand sprechen,
dass er in den Jahren 1940 bis 1943 in den Niederlanden als Kraftfahrer des BdS
Niederlande sowie im Polizeidurchgangslager Amersfoort die Deportation
holländischer Juden miterlebt und später in den Jahren 1944/45 während der
Deportationen in Italien, als die Massenvernichtung der Juden im Osten bereits
abgeschlossen war, auch erfahren haben wird, dass die Tötung aller Juden
beabsichtigt war. Konkrete Aussagen oder Beweismittel darüber, dass der
Beschuldigte positive Kenntnis von der Tötung der Juden hatte, die aus Fossoli
und Bozen abtransportiert wurden, sind andererseits nicht vorhanden. Zudem kann
nicht unberücksichtigt bleiben, dass die besondere Situation der Juden in
Italien und das nahende Kriegsende es für den Beschuldigten möglich erscheinen
lassen konnte, dass die aus Italien deportierten Juden nicht mehr getötet
werden würden.
Bei dieser Beweislage ist dem
Beschuldigten Titho mangels subjektiver Voraussetzungen eine strafbare
Förderung der Tötung von Juden nicht nachzuweisen.