Italien :
Faschismus, deutsche Besatzung und die Bedeutung der Resistenza (2002 - 2000)
Übersicht:
2001
Juni
2001
-
Süddeutsche Zeitung,
06.06.2001: Italienische Zwangsarbeiter in Nazi-Deutschland /
Vom Waffenbruder zum
Arbeitsknecht /
Hunderttausende
Soldaten Roms wurden über die Alpen verschleppt –
nun fordern auch sie
Entschädigung
Mai 2001
-
Süddeutsche Zeitung,
21.05.2001:
Preis für die deutsche Wiederbewaffnung nach
dem Krieg /
Kumpanei mit den
Kriegsverbrechern /
Neu aufgefundene Dokumente
belegen die milde Behandlung
der für Massaker in
Italien verantwortlichen Nazi-Generale
- AG Fossoli, 02.05.2001:
SS-Offizier Erich Priebke: Keine Aufhebung des Hausarrests
April 2001
- Der Spiegel, 23.04.2001:
NS-Verbrechen / „Schrank der Schande“ /
Deutschland gerät international unter Druck,
Staatsanwälte sollen Ermittlungen gegen einen NS-Täter verschlampt haben.
Nur:
Italienische Beamte hielten die Akten versteckt.
- Die Welt, 21.04.2001:
Italienische Regierung macht den Fall Engel zur Chefsache
- Kontraste (ARD), 12.04.2001:
Kriegsverbrecher in Deutschland – seit 56 Jahren unbehelligt
Februar 2001
-
Die Woche,
16.02.2001: Späte Sühne /
Italien
steht vor einer neuen Prozesswelle gegen Kriegsverbrecher. /
Einige Verdächtige,
ehemalige Angehörige der Waffen-SS, leben noch in Deutschland
2000
Dezember 2000
- GedenkstättenRundbrief, 12.2000:
„Orte der Erinnerung“ an Judenverfolgung und Deportation:
Überlegungen
zum „Fall Italien“
November
2000
- Süddeutsche Zeitung, 13.11.2000:
Vertuschte Massaker /
Rom will erst jetzt lange verheimlichte
Gräuel der Wehrmacht verfolgen
Mai 2000
-
Süddeutsche Zeitung, 03.05.2000: „Ich
war nur ein einfacher Hauptmann“ /
Der als Kriegsverbrecher
verurteilte Erich Priebke sieht sich als
unschuldiges
Opfer einer „internationalen Manipulation“
2001
Juni
2001
„Süddeutsche
Zeitung“, 06.06.2001
Italienische Zwangsarbeiter in
Nazi-Deutschland
Vom
Waffenbruder zum Arbeitsknecht
Hunderttausende Soldaten Roms wurden über
die Alpen verschleppt –
nun fordern auch sie Entschädigung
Von Christiane Kohl
Rom. Carlo
Gamba holten sie am 12. August 1944. Ein Trupp der deutschen Waffen-SS stand
morgens vor der Tür seines Elternhauses, das am Kirchplatz des italienischen
Bergdorfes Sant’ Anna di Stazzema steht. Der 17-Jährige musste mit einigen
Soldaten die Berge hinaufsteigen und ein riesiges Funkgerät schleppen.
Derweilen machten die anderen SS-ler das Dorf in den apuanischen Alpen bei
Lucca dem Erdboden gleich. Sie töteten über 500 Bewohner, darunter viele
Verwandte Gambas. Doch davon erfuhr der Junge damals nichts. Nach dem Gemetzel
hatten die Soldaten ihn mit anderen Landsleuten in einen Zug verfrachtet. Er
kam nach Bunzlau im heutigen Polen, wo er ein Jahr lang als Zwangsarbeiter
eingesetzt wurde.
Heute ist
Carlo Gamba ein alter Mann von 74 Jahren, der kaum noch Zähne hat, meistens
trägt er eine Baskenmütze auf dem schlohweißen Haar. Für die Zeit der
Zwangsarbeit hat er nie eine finanzielle Entschädigung bekommen, er war froh
gewesen, überhaupt mit dem Leben davon gekommen zu sein. Wie Gamba erging es
damals vielen jungen Italienern, die in den Dörfern der Toskana lebten.
Teilweise hatten SS und Wehrmacht regelrechte Razzien veranstaltet, um
Arbeitskräfte für die deutsche Kriegsmaschinerie zu rekrutieren.
Etwa 50.000
italienische Zivilpersonen wurden auf diese Weise zwischen 1943 und 1945 nach
Deutschland oder in die sogenannten Ostgebiete verschleppt. Überdies
deportierten die Nazis an die 650.000 italienische Soldaten zur Zwangsarbeit.
Heute sind noch etwa 76.000 dieser ehemaligen italienische Zwangsarbeiter am
Leben. Ob sie im deutschen Entschädigungsfonds berücksichtigt werden, ist noch
ungewiss. Bislang stehen für die Zwangsarbeiter aus West- und Südeuropa in dem
Fonds nur etwa 540 Millionen Mark zur Verfügung. „Das ist viel zu wenig“, sagt
Enzo Orlanducci vom Zusammenschluss einstiger italienischer Internierter (ANRP)
in Rom. Er schätzt die Zahl der im westeuropäischen Raum Berechtigten auf
170.000 Menschen, hingegen wird im deutschen Text nur von 17.000 gesprochen.
Umstritten ist
vor allem, ob auch die italienische Soldaten, die zur Zwangsarbeit herangezogen
wurden, Entschädigung erhalten sollen. Nach dem Stiftungstext sind
Kriegsgefangene von Zuwendungen ausgeschlossen. Freilich argumentieren
Orlanducci wie auch andere italienische Organisationen, dass die italienischen
Soldaten von den Deutschen nicht als Kriegsgefangene behandelt wurden. Aus
Sicht der Nazis waren sie vielmehr „die Verräter“. Deshalb hätten die Deutschen
in ihrem Fall auch keine der für Kriegsgefangene gültigen Konventionen
berücksichtigt, erklärt Orlanducci: Hitler selbst habe sie „Italienische
Militärinternierte“ (IMI) genannt.
Am 8.
September 1943 hatte Italien einen einseitigen Waffenstillstand mit den
Alliierten verkündet, die „Achse“ Berlin-Rom zerbrach. Benoto Mussolini war
schon gestürzt und wurde auf dem Gran Sasso östlich von Rom festgehalten. Die
Deutschen befreiten den Diktator, errichteten mit ihm ein Marionetten-Regime am
Gardasee und besetzten Italien, soweit es noch nicht von den Alliierten erobert
worden war. Sann wurden die italienischen Soldaten entwaffnet, in Italien wie
auch in Griechenland, Albanien und anderen dereinst von den „Achsenmächten“
besetzten Gebieten.
Italiener, die
sich weigerten, ihre Waffen abzugeben, wurden vielerorts erschossen, so auf der
griechischen Insel Kephallonia, wo mehr als 5000 Italiener umkamen. Andere
Soldaten schickte man zur Zwangsarbeit nach Deutschland, sofern sie es
abgelehnt hatten, künftig mit den Deutschen zu kämpfen. Nach dem
Waffenstillstand waren viele italienische Soldaten nach Hause gegangen, deshalb
machten die Nazis auch in italienischen Wohnhäusern Razzien auf die jungen
Männer. Einige wurden beim Bau deutscher Kriegsbefestigungen eingesetzt, etwa
an der Gotenlinie zwischen Florenz und Lucca. Andere mussten im deutschen Raketenbau
schuften, beispielsweise in Dora-Mittelbau bei Nordhausen. Im August 1944
wurden die deportierten Soldaten zu „Zivilarbeitern“ erklärt, normalen Lohn
bekamen sie freilich nicht.
Überdies
verschleppten die Nazis seit Herbst 1943 etwa 40.000 Italiener in
Vernichtungslager. Es waren Juden, Zigeuner und politische Widerständler, nur
etwa 4000 kehrten lebend zurück. Für diese Für diese Unrechtstaten zahlte
Deutschland nach dem Krieg 40 Millionen Mark Entschädigung an Italien.
Entsprechend eines Abkommens vom 2. Juni 1961 war das Geld für die Opfer
rassischer, glaubensmäßiger oder ideologischer Verfolgung bestimmt. Von
Zwangsarbeit war nicht die Rede.
Mittlerweile
liegen bei den italienischen Hilfsorganisationen 76.266 Anfragen vor, etwa 80
Prozent stammen von ehemaligen Soldaten. Augenblicklich werden den alten Leuten
achtseitige Fragebögen zugesandt, die Antragssteller müssen selbst den Nachweis
führen, zuwendungsberechtigt zu sein. Viele von ihnen bekommen heute eine
Mindestpension um die 1000 Mark. „Eine Entschädigung von 15.000 Mark wäre für
sie eine Verdoppelung ihrer Bezüge“, sagt Orlanducci. Bis Ende Juni will Berlin
entscheiden, ob auch die Militärinternierten einbezogen werden. Für die
Italiener geht es nicht nur um Geld, sagt Orlanducci: „Es soll vor allem die
historische Wahrheit anerkannt werden.“
Bildunterschrift:
Auf dem Weg in die Gefangenschaft: Italienische Soldaten verlassen ein
brennendes Gebäude und ergeben sich deutschen Fallschirmjägern.
Mai
2001
“Süddeutsche
Zeitung”, 21.05.2001
Preis für die deutsche Wiederbewaffnung
nach dem Krieg
Kumpanei
mit den Kriegsverbrechern
Neu aufgefundene Dokumente belegen die
milde
Behandlung der für Massaker in Italien
verantwortlichen Nazi-Generale
Nachdem Italien
im Herbst 1943 Waffenstillstand mit den Alliierten geschlossen hatte, besetzten
deutsche Truppen das Land und rächten sich fürchterlich für den „Verrat“ des
Bündnispartners. Mehr als 10.000 italienische Zivilisten, darunter viele
Frauen, Kinder und Alte, wurden von der Wehrmacht und von Sonderkommandos
ermordet. Heinrich Senfft, langjähriger Presseanwalt und Buchautor fand in
Archiven und Nachlässen eine merkwürdige Kumpanei der Alliierten nach dem
Krieg, vor allem der Briten, mit deutschen Generalen, die Kriegsverbrechen
begangen hatten. Im beginnenden Kalten Krieg war Deutschland als Bündnispartner
wichtiger als die Sühnung der Verbrechen. Warum viele Massaker jahrzehntelang
nicht verfolgt wurden, versucht Senfft am Montagabend im Film „Herrenpartie“
(WDR, 22.30 Uhr) zu klären.
Von Heinrich Senfft
Nach dem
Zweiten Weltkrieg hieß es: „Nie wieder Soldaten!“ Oder gar: „Waffenlos in
Gottes Hand“. Doch kaum hatten die Deutschen begonnen, willig oder unwillig,
gerade zu begreifen, was sie getan hatten, da brach auch schon der Kalte Krieg
aus. Sie wurden wieder gebraucht.
Im September
1946 hatte der amerikanische Außenminister James Francis Byrnes mit seiner
„Speech of Hope“ genannten Rede den Westdeutschen die Rolle eines „Bollwerks
gegen die rote Flut“ zugesprochen. Entnazifizierung hatte keine Priorität mehr.
1949 begannen die ersten Gespräche über die Wiederbewaffnung hinter
verschlossenen Türen. Damals schon, im Mai 1949, sprach sich Lord Hankey, der
einstmals Churchills rechte Hand gewesen war, im britischen Oberhaus für den
Antrag des anglikanischen Bischofs George Bell aus, keine weiteren Verfahren
gegen Deutsche mehr einzuleiten. Schon über die Nürnberger Prozesse war Hankey
unglücklich gewesen. 1950 brach der heiße Krieg in Korea aus und beschleunigte
die Überlegungen, die Deutschen wiederzubewaffnen. Im gleichen Maße gingen in
der Bundesrepublik die Verfahren wegen Kriegsverbrechen zurück: 1950 wurden
809, 1951 nur noch 259 und 1952 nicht mehr als 191 Personen verurteilt. Nach
1952 war die Verfolgung praktisch am Ende.
Die Bonner
Regierung, so heißt es oft, sei untätig geblieben und die Alliierten hätten
nicht dagegen protestiert. Wohl war – aber untätig waren sie nicht. Kanzler
Adenauer hatte gesagt, die Bundesregierung könne der Wiederbewaffnung nicht
zustimmen, solange deutsche Soldaten noch in alliierter Haft säßen oder ihnen
der Prozess gemacht werde. Deshalb begannen die Amerikaner 1951 Strafen
herabzusetzen oder Verurteilte auf Bewährung freizulassen. Auch Churchill, der
noch einmal britischer Premierminister wurde, war für Freilassung und
Wiederbewaffnung, gemeinsam mit dem im Frühjahr 1952 ernannten ersten
Nato-Generalsekretär Lord Hastings Ismay. Hankey kannte ihn gut: Ismay war
Hankeys Stellvertreter, als dieser Kanzleichef von Winston Churchill war. Ismay
drang in den Nato-Ländern darauf, Deutsche nicht mehr als Kriegsverbrecher
anzuklagen und zu verurteilen.
Im Juli 1952
traf sich Hankey mit Lord Alexander of Tunis, dem früheren Oberbefehlshaber der
englischen Armee in Nordafrika und Italien, und war sich mit ihm einig,
Generalfeldmarschall Albert Kesselring, der von 1943 bis 1945 die deutschen
Wehrmachtstruppen in Italien befehligt hatte, sollte entlassen werden.
Kesselring war 1947 von einem britischen Militärgericht in Venedig wegen völkerrechtswidriger
Erschießungen von Partisanen zum Tode durch Erschießen verurteilt worden, eine
Strafe, die schon nach zwei Wochen in lebenslängliche Haft und später in
zwanzig Jahre Gefängnis umgewandelt wurde. Der englische Oberstleutnant
Patterson hatte als Zeuge ausgesagt, Lord Alexander sei der Meinung gewesen,
Kesselring habe „fair und gut“ gekämpft. Dabei hatte Feldmarschall Alexander,
der in Italien 1944 den zurückweichenden Truppen Kesselrings folgte, gesehen,
welche Verbrechen Wehrmachtssoldaten dort unter Kesselrings Befehl begangen
hatten.
Im Herbst 1952
entließen die Engländer Kesselring aus gesundheitlichen Gründen aus der Haft.
Kaum in Freiheit, dankte Kesselring Hankey für dessen „aufrichtige Bemühungen,
die Kriegsverbrecherfrage einer vernünftigen Regelung entgegenzuführen. Ich
weiß auch, dass Sie sich für mich besonders eingesetzt haben.“ Als „ganz guter
Kenner der Verhältnisse und als Leidtragender“ sei ihm klar, so Kesselring,
dass in dieser Frage „keine Regelung auf rechtlicher Basis“ möglich sei. Er
sehe in Hankey den „mutigsten und erfolgreichsten Vorkämpfer in der
Kriegsverbrecherfrage und in der freundschaftlichen Annäherung unserer Völker“.
Lady Hankey sandte er Blumen.
Am 18.
November 1952 antwortet Hankey, ihn und seine Frau habe der Brief tief bewegt.
Den wahren Grund für die Freude nennt er auch ganz offen: Auf der Begnadigung
oder, noch lieber, der Amnestierung habe er nicht nur aus Gründen der
Gerechtigkeit und Moral bestanden. Sie sei auch unerlässliche Voraussetzung der
Politik der Nord-Atlantik-Mächte, die die Mitarbeit Deutschlands zur Sicherung
des Friedens auf der Basis der Freundschaft und gemeinsamen Sicherheit suche.
Allerdings fügt Hankey plötzlich besorgt hinzu: Er würde es vorziehen, wenn
diese Korrespondenz nicht veröffentlich werde, bevor die Verträge mit Bonn
ratifiziert seien.
Kesselring,
1885 als Schulratssohn geboren, starb, 74 Jahre alt, 1960. Zum
Trauergottesdienst erschien auch der Inspekteur der Bundesluftwaffe,
Generalleutnant Joesef Kammhuber. Seit Herbst 1943, als die Deutschen Italien
besetzten, war Kesselring Befehlshaber einer Heeresgruppe im Kampf gegen die
amerikanisch-englischen Invasionsstreitkräfte in Italien gewesen. Die
Italiener, sagte Kesselring damals, könne er „nur noch hassen“; der Kriegsaustritt
Italiens sei der „gemeinste Verrat“, es gebe „gegen Verräter keine Schonung“.
Am 10. September 1943, zwei Tage nach Mussolinis Befreiung, erließ er den
Befehl, italienische Kommandeure als Freischärler zu erschießen, wenn sie ihre
Truppen nicht anwiesen, ihre Waffen an die deutschen Verbände zu übergeben.
Der XIV.
Panzerkorps unter General Valentin Hube befahl im Kampf um Neapel schon am 12.
September, „unter rücksichtslosestem und brutalstem Einsatz aller Machtmittel“
gegen die Italiener vorzugehen; Offiziere seien „sofort als Freischärler zu
erschießen“. Und: Jedes noch so scharfe Durchgreifen“ werde „unter allen
Umständen gedeckt“, „auch wenn ganz Neapel in Flammen aufgeht! Auf die
Zivilbevölkerung kann keinerlei Rücksicht genommen werden.“ Am 23. September
gaben die Feldmarschälle Erwin Rommel und Kesselring einen Befehl für die
„Behandlung der zum italienischen Badoglio-Regime stehenden Truppen“ heraus:
„Irgendwelche sentimentalen Hemmungen der deutschen Soldaten gegenüber
Badoglio-hörigen Banden in der Uniform des ehemaligen Waffenkameraden sind
völlig unangebracht. Wer von diesen gegen den deutschen Soldaten kämpft, hat
das Anrecht auf Schonung verloren und ist mit der Härte zu behandeln, die dem
Gesindel gebührt, das plötzlich seine Waffen gegen seinen Freund wendet ... „
Auch später versprach Kesselring, „zu scharfes Durchgreifen“ werde „niemals
Grund zur Strafe sein“. Bald war der Marschall alleiniger deutscher
Befehlshaber in Italien und zog mordend und brandschatzend nordwärts durch Italien.
Doch 1952
sagte er, die Italiener täten gut daran, ihm für sein Verhalten in der Zeit, in
der er den Oberbefehl auf dem italienischen Kriegsschauplatz innehatte, ein
Denkmal zu errichten. Und ein Jahr später schrieb er in seinen Memoiren: „Ich
... glaube, dass das deutsche Volk und die anderen Völker der westlichen Welt
erfahren sollten, dass die deutschen Soldaten trotz des blutigen
Kriegshandwerks sich in einem Ausmaß von humanen, kulturellen und
wirtschaftlichen Gesichtspunkten haben leiten lassen, wie sie Kriege dieses
Ausmaßes ganz selten zeigen dürften.“
Ein gutes
halbes Jahr später nach dem Briefwechsel mit Kesselring, am 25. Juni 1953,
schreibt Hankey an den einstigen Generalfeldmarschall Erich von Manstein, wie
glücklich er sei, dass dieser endlich entlassen worden sei, den die Briten 1943
zu 18 Jahren Haft verurteilt hatten. Zwar seien seine, Hankeys, offizielle
Bemühungen für Manstein, der ein Befehlshaber im Ost-Feldzug gewesen sei, nicht
der Rede wert, aber sie alle hätten zusammengearbeitet, und zu seinen
öffentlichen Reden und Schreiben habe er viele Kontakte mit Ministern und hohen
Funktionären gehabt und still an Mansteins Fall gearbeitet. Er könne ihn
deswegen zu seiner verspäteten Freilassung beglückwünschen. Am 10. Juni 1953
antwortet Manstein, um Hankey für alles zu danken, was er für eine faire Lösung
der Frage der „so genannten Kriegsverbrecher und besonders für mich“ getan
habe.
„Gerecht
und wirkungsvoll“
Am 14. November
1955 bedankt sich auch der einstige Großadmiral Erich Raeder, soeben aus der
Haft in Spandau entlassen, für Hankeys „gerechtes und wirkungsvolles Eintreten
zu Gunsten der so genannten deutschen ‚Kriegsverbrecher’“. Und neben einem
Dankschreiben des 1947 in Nürnberg verurteilten Luftwaffen-Feldmarschalls
Erhard Milch findet man in Hankeys Nachlass noch einen Brief von Karl Dönitz.
Hankey
antwortet, es habe ihm stets leid getan, „dass meine Freunde und ich in Ihrem
Fall nicht eine frühere Entlassung erwirken konnten“. Großadmiral Dönitz, vom
„Führer“ 1945 zum letzten Regierungschef des Nazi-Reiches erhoben, wurde 1956
aus der Haft entlassen. Man kann verstehen, dass in Großbritannien der
Opportunismus siegte, als es darum ging, die Kriegsverbrecher freizulassen,
weil man die Westdeutschen im Kalten Krieg gegen die Sowjetunion
wiederbewaffnen wollte. Aber für diesen Briefwechsel Hankeys (er starb 1963)
mit so vielen Kriegsverbrechern, reicht die Erklärung, die Engländer seien nun
einmal praktisch und unsentimental, nicht aus. Von heute auf morgen störte die
Staatsnähe dieser Deutschen zum NS-Regime nicht mehr. Kurz war der Weg von
Schuld und Strafe zur zweckmäßigen Vergebung.
Bildunterschrift:
„Gegen Verräter keine Schonung“: deutsche Soldaten 1944 bei Kämpfen in Florenz.
AG
Fossoli, 02.05.2001
SS-Offizier
Erich Priebke:
Keine
Aufhebung des Hausarrests
Rom (Div.).
Roms Oberster Gerichtshof lehnt einen Antrag des ehemaligen SS-Offiziers Erich
Priebke ab. Dieser hatte die Aufhebung seines Hausarrests durchsetzen wollen.
Priebkes Antrag sei „vollkommen unzulässig“, lautet es in der Begründung des
Berufungsgerichts
.
April
2001
„Der
Spiegel“ Nr. 17, 23.04.2001
NS-Verbrechen
Deutschland gerät international unter Druck,
Staatsanwälte
sollen Ermittlungen gegen einen NS-Täter
verschlampt
haben. Nur: Italienische Beamte hielten
die Akten versteckt.
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„Die
Welt“, 21.04.2001
Italienische
Regierung macht
den
Fall Engel zur Chefsache
Die
italienische Regierung dringt bei der Bundesregierung auf eine Strafverfolgung
des seit Jahrzehnten unbehelligt in Hamburg lebenden ehemaligen SS-Chef von
Genua, Friedrich Engel. Italiens Justizminister Piero Fassino forderte seine
deutsche Amtskollegin Herta Däubler-Gmelin (SPD) in einem persönlichen Brief
auf, sich für einen Prozess gegen den 92-Jährigen einzusetzen.
„Kontraste
(ARD)“, 12.04.2001
Kriegsverbrecher
in Deutschland – seit 56 Jahren unbehelligt
Autoren: René Althammer und Udo
Gümpel
Vorbemerkung
der AG Fossoli:
Der hier
dokumentierte Bericht des ARD-Magazins „Kontraste“ über den NS-Kriegsverbrecher
Friedrich Engel sorgte in Italien für Aufregung. Dort war Engel 1999
in Abwesenheit wegen 246fachen Mordes
zu lebenslanger Haft verurteilt worden. In Deutschland wurde ein
Verfahren gegen ihn 1969 eingestellt. Nach der Ausstrahlung des Berichts ging
ein Aufschrei der Empörung durch die italienische Öffentlichkeit.
* * * * *
Im nächsten
Beitrag geht es um Verbrechen, die seit über 50 Jahren bekannt sind. Bekannt
ist auch der Täter. Schon 1945 haben die Alliierten ihn auf eine Liste von
Kriegsverbrechern gesetzt. Doch Friedrich Engel wurde 90 Jahre alt, ehe sich
die deutsche Justiz ernsthaft für ihn interessierte. Es gibt drei Zeugen, die
der Staatsanwaltschaft viel zu erzählen hätten. Bloß hat sich die Justiz bei
uns bis vor kurzem nicht interessiert.
Grausame
Erinnerungen von drei alten Männern. Udo Gümpel und Rene Althammer haben den
Mann gefunden, der dafür verantwortlich ist.
Hamburg-Lokstedt,
eines der wohlhabenden Wohnviertel der Hansestadt.
Friedrich
Engel: „Nee, halten
Sie mal weg.“
Kontraste: „Wir sind vom ersten deutschen
Fernsehen. Ich würde mit ihnen gerne über Genua reden.“
Engel: „Was würden Sie?“
Kontraste: „Mit Ihnen gerne über Genua reden.“
Engel: „Nein.“
Kontraste: „Sie sind doch in Italien wegen Genua
verurteilt worden.“
Engel: „Ne, das stimmt nicht, nein, nein.
Das stimmt nicht. Wie kommen Sie denn darauf?“
Kontraste: „Aber Sie sind doch Dr. Siegfried
Engel?“
Engel: „Nein, Dr. Friedrich Engel.“
Doch der Mann,
der sich Dr. Friedrich Engel nennt, hat viele Vornamen. Sein vollständiger Name
lautet: Dr. Friedrich Wilhelm Konrad Siegfried Engel. Geboren am 03. Januar
1909. Von 1944 bis 1945 war der ehemalige SS-Obersturmbannführer Chef der SS
und der Polizei in Genua.
In Italien
wurde Engel 1999 wegen 246fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Friedrich
Engel: „Lassen Sie
mich jetzt in Ruhe.“
Doch in
Deutschland lebt der in Italien verurteilte Mörder völlig unbehelligt. Engel
hat eine hier bislang unbekannte Vergangenheit.
Diese drei
Männer sind Engel vor mehr als 55 Jahren entkommen. Jeder ist jeweils der
einzige Überlebende eines grausamen Massakers.
Franco Diodati
ist einer von ihnen. 1945 war er schon einmal hier in diesem kleinen Bergdorf
in der Nähe von Genua. Wenige Wochen vor Kriegsende wurden hier 18 Geiseln
erschossen. Ein Terrorakt gegen die örtliche Bevölkerung. Die Angehörigen der
Ermordeten treffen sich jedes Jahr am Ort des Massakers.
Franco Diodati
war einer der Geiseln, die erschossen werden sollten. 19 Jahre war er damals
alt, wie durch ein Wunder wurde er bei der ersten Salve nicht getroffen.
Franco
Diodati: „Erst die
zweite Salve traf mich, hier am Hals. Aber die Kugel durchschlug den Hals
glatt, ohne mich tödlich zu verletzen. Doch dann fiel auch ich getroffen zu
Boden, mitten zwischen meine Kameraden. Einer meiner Kameraden wälzte sich im
Todeskampf noch über mich. Und so hielten sie mich für tot.“
Franco Diodati
erinnert sich noch heute an die Offiziere, die die Erschießung der Geiseln
leiteten.
Franco
Diodati: „Natürlich.“
In Deutschland
wurde Engel dafür bis heute nicht zur Verantwortung gezogen.
Enio Odino,
der Überlebende eines zweiten Massakers. 1944 hatte er sich hier im Kloster
Benedicta mit einigen Partisanen versteckt. Im April führten deutsche Truppen
hier eine sogenannte Bandenaktion gegen Partisanen durch. Doch die Deutschen
fanden vor allem Bauern und Fahnenflüchtige. Der Abschlussbericht der Wehrmacht
weist 148 Tote aus. Doch die Deutschen hatten sich verzählt, es waren nur 147,
ein Mann hat das Massaker überlebt.
Enio Odino: „Das hier ist der Ort, an dem ich
eigentlich erschossen werden sollte. Wir waren zu fünft. Vor uns sind hier
bereits über 20 Menschen ermordet worden. Ich habe einfach Glück gehabt, dass
man mich nicht mit einem Gnadenschuss endgültig erledigt hat. Ich habe einen
meiner Kameraden, der zuvor am Knie verletzt worden war, gestützt. Dieser
Freund bekam all die Kugeln ab, die eigentlich für mich bestimmt waren. Dann
fiel er über mich und begrub mich unter sich. Ich war überall mit Blut
beschmiert. Und so hielt der SS-Mann auch mich für tot.“
Engel hat an
diesem Militäreinsatz teilgenommen. Als SD-Mann traf er die Entscheidung über
Leben und Tod. Dafür, so belegt ein Dokument aus dem Bundesarchiv, wurde er
1945 sogar ausgezeichnet – mit dem Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern. In der
Begründung heißt es unter anderem: „Im Rahmen eines Unternehmens der 365.
Infanterie-Division im Raum Massone hat er eine Einsatzgruppe vom 5. – 9.4.44
erfolgreich geführt.“
Der Turiner
Staatsanwalt Rivello hat Engel auch wegen dieses Massakers des mehrfachen
Mordes überführt. Nicht wegen der Partisanenbekämpfung, sondern wegen des
Mordes an Wehrlosen.
Pier Paolo
Rivello, Militärstaatsanwalt Turin: „Ungefähr 150 Personen hatten sich ergeben und waren
entwaffnet worden. Dann befahl er, diese Menschen ohne jeden Prozess einfach
erschießen zu lassen.“
Raimondo Ricci,
er überlebte ein drittes Massaker. 1944 war er in Genua. Er saß im
Stadtgefängnis von Marassi. Die SS unterhielt hier einen eigenen Zellentrakt
vor allem für politische Gefangene. Aus ihren Reihen wurden immer wieder Opfer
für sogenannte Sühnemaßnahmen, zu deutsch: Geiselerschießungen ausgewählt.
Verantwortlich: der SS- und Polizeichef von Genua, Dr. Siegfried Friedrich
Engel.
Einer der
Inhaftierten war der spätere Senator Raimondo Ricci. Auch er kann sich noch gut
an den Todes-Engel erinnern.
Senator
Raimondo Ricci: „Er
galt als besonders hart, grausam. So haben ihn auch alle anderen, die ihn
kannten, beschrieben. Er war ein Mann, der nicht delegierte, sondern der es
liebte, bei den Aktionen selber das Kommando zu führen.“
Am 14. Mai
1944 sollte Ricci durch diesen Wald zum Passo del Turchino geführt und zusammen
mit 59 anderen Geiseln erschossen werden. Doch Ricci hatte Glück: die
Wachmannschaften vergaßen ihn.
Hier fand das
Massaker statt. Grausame Rache für einen Anschlag auf deutsche Truppen. Dieses
Dokument aus dem Freiburger Militärarchiv beweist, dass Engel als SD-Chef von
Genua für diese Mordaktion verantwortlich ist: „Opfer bei Sprengstoffanschlag
Soldatenkino Genua erhöht auf 5 Tote, 15 Verletzte. Sühnemaßnahmen durch S.D.
in Vorbereitung.“
Pier Paolo
Rivello, Militärstaatsanwalt Turin: „Die Opfer wurden in Gruppen zum Erschießungsort gebracht und
mussten auf einem Balken über einen Graben steigen, den jüdische Häftlinge
ausgehoben hatten. In den Graben sahen sie all jene, die schon vorher
erschossen worden waren. Doch damit der Grausamkeiten nicht genug. Eine Gruppe
von Offizieren aß und trank fröhlich mit Blick auf die Erschießungen. Das war
das Massaker von Turchino.“
17 Monate war
Engel in Genua im Amt. Er hinterließ eine Blutspur. In Deutschland wurde er
dafür strafrechtlich bisher nicht zur Verantwortung gezogen. Gegenüber
deutschen Staatsanwälten verharmloste Engel seine damalige Tätigkeit in Genua
schon vor Jahrzehnten:
„Seine
Hauptaufgabe in Genua sei es gewesen, politisch beruhigend zu wirken, um die
Partisanentätigkeit einzudämmen ... aber auch das Bandenunwesen (zu)
bekämpfen.“
Hinter der
angeblichen Bandenbekämpfung versteckten sich mehrere grausame Massaker. Obwohl
diese Massaker seit Jahrzehnten bekannt sind, obwohl es Dokumente in deutschen
Archiven und Zeugen in Italien gibt, gab es hierzulande kein Strafverfahren
gegen Engel. Erst nachdem Zeitungen 1998 über das Verfahren in Italien
berichten, leitet auch die zuständige Hamburger Staatsanwaltschaft endlich
Ermittlungen ein.
Dabei stieß
der Staatsanwalt auf einen ungeheuren Vorgang.
Wolfgang
Kuhlmann, Oberstaatsanwalt:
„Es hat in den sechziger Jahren ein Verfahren gegeben, das ist eingestellt
worden. Dazu kann ich Ihnen aber nicht mehr sagen. Ich bin da auf eine Registereintragung
angewiesen, danach ist eingestellt worden im Jahre 1969.“
Kontraste: „Gibt es diese Akte noch dieses
Verfahrens?“
Kuhlmann: „Die habe ich zur Zeit nicht, ich
vermute, dass sie im Archiv liegt, ich habe sie bisher nicht gefunden, aber ich
suche weiterhin.“
Kontraste: „Und welche Eintragungen gab es in
Sachen Engel, aus welchem Grunde wurde gegen ihn schon ermittelt hier?“
Kuhlmann: „Dazu kann ich Ihnen nichts sagen.
Ja, ich habe eine Eintragung, einen Vermerk in einer Akte gefunden, nachdem es auch
um die Teilnahme bei Exekutionen in Italien ging.“
Kontraste: „Das heißt also, es wurde schon
einmal wegen Erschießungen gegen ihn ermittelt?“
Kuhlmann: „Offensichtlich.“
Aber ohne
Ergebnis.
Dr. Friedrich
Engel trägt die Verantwortung für 264 Morde. Er ist einer der größten lebenden
deutschen Kriegsverbrecher. 56 Jahre wohnte er ungeschoren mitten in Hamburg.
Seit drei Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft. Ob Engel seinen Prozess noch
erleben wird, ist fraglich.
Franco Diodati
will keine Rache, aber Gerechtigkeit. Darauf wartet er seit 56 Jahren.
Friedrich
Engel braucht nicht damit zu rechnen, nach Italien ausgeliefert zu werden. Ein
deutscher Staatsbürger ist vor Auslieferung geschützt, auch wenn er in einem
anderen Land rechtskräftig verurteilt wurde.
In diesen
Tagen ist bei uns viel von Rechtssicherheit die Rede. Auch Franco Diodati, Enio
Odino und Raimondo Ricci würden sich bestimmt gerne darauf verlassen, dass auch
sie in der Bundesrepublik damit rechnen können.
Februar
2001
„Die
Woche“, 16.02.2001
Späte
Sühne
Italien steht vor einer neuen
Prozesswelle gegen Kriegsverbrecher.
Einige Verdächtige, ehemalige Angehörige
der Waffen-SS,
leben noch in Deutschland
Von Udo Gümpel
Routine-Termin
im römischen Palazzo Frederico Cesi. Einmal im Jahr pflegt der römische
Militär-Generalstaatsanwalt im herrschaftlichen Ambiente eine Bilanz seiner
Tätigkeit zu präsentieren – vom Juristen-Italienisch eingelullt halten
Minister, Diplomaten und Journalisten angestrengt die Augen auf. Dabei wäre den
Versammelten beinahe entgangen, dass Generalstaatsanwalt Vindicio Bonagura
dieses Mal mit einer höchst brisanten Nachricht aufwartete: 56 Jahre nach dem
Ende des Zweiten Weltkrieges steht in Italien eine neue Welle von
Kriegsverbrecherprozessen bevor – noch in diesem Jahr sollen zahlreiche
Wehrmachts- und SS-Angehörige in zehn voneinander unabhängigen Verfahren wegen
ihrer Beteiligung an Massakern unter der italienischen Zivilbevölkerung
angeklagt werden. „Sie können getrost davon ausgehen“, gibt Generalstaatsanwalt
Bonagura lächelnd zu verstehen, „dass es noch lebende Verdächtige gibt.“
Nach
Schätzungen von Historikern haben deutsche Soldaten, vor allem Angehörige der
Waffen-SS, in der Schlussphase des Zweiten Weltkriegs rund 40.000 italienische
Zivilisten ermordet – Partisanen nicht eingerechnet. In den wenigsten Fällen
kam es nach dem Krieg zu einer strafrechtlichen Verfolgung der deutschen
Kriegsverbrecher: Weder amerikanische noch italienische Militärbehörden waren
an einer lückenlosen Aufklärung der Gräueltaten wirklich interessiert.
Beispiel: Sant´Anna di Stazzema. Das Blutbad in dem zwischen Carrara und
Viareggio gelegenen toskanischen Bergdörfchen gehört zu den schlimmsten Massakern,
die sich deutsche Truppen in Italien zu Schulden kommen ließen: Angehörige der
16. SS-Panergrenadier-Division „Reichsführer SS“ brachten dort am 12. August
1944 insgesamt 560 Menschen um. Die Opfer waren Greise, Frauen und Kinder – das
jüngste gerade mal drei Wochen alt.
Enio Macini,
der heute das Museum von Sant´Anna
leitet und damals sieben Jahre alt war, erinnert sich noch genau daran,
wie die deutschen Soldaten gegen sechs Uhr morgens in vier Gruppen in das Dorf
einrückten. „Zuerst holten sie das Vieh aus den Ställen und sperrten die
Menschen dort ein, dann warfen sie Handgranaten in die dicht gedrängte Menge,
schossen mit Maschinengewehren und zündeten den Stall mit Flammenwerfern an.
Andere Dorfbewohner wurden auf dem Platz vor der Kirche zusammengetrieben. Die
Deutschen hatten dort ein Maschinengewehr aufgebaut und feuerten auf die Leute.
Dann legten sie Kirchenbänke auf die Niedergesunkenen und zündeten alles an –
einige lebten zu diesem Zeitpunkt noch. Zeugen hörten Hilferufe von Verletzten,
das Wimmern von Kindern – sie wurden bei lebendigem Leibe verbrannt.“
Enio Mancini
hat dieses Erlebnis bereits Hunderte Mal erzählt – jedes Mal, wenn
Besuchergruppen den kurvigen Weg nach Sant´Anna hochkommen. Aber immer noch
verliert der pensionierte Buchhalter die Fassung, wenn er vom Massaker am
Kirchplatz erzählt: „Stellen Sie sich mal vor: Da brannten die Kadaver und die
Soldaten setzen sich an den Rand des Scheiterhaufens und machten Brotzeit! Das
waren keine Menschen mehr, das waren Bestien!“
Die Täter von
Sant´Anna gleich nach dem Krieg zu verfolgen wäre ein Leichtes gewesen. Schon
am 16. September 1944 gab ein Deserteur der 5. Kompanie des II. Bataillons der
16. SS-Panzergrenadier-Division, ein gewisser Wilhelm Haase, „wohnhaft Bader
Straße 6, Friedeberg“, dem amerikanischen Militärstaatsanwalt Major Edwin Booth
zu Protokoll, sein Bataillon habe das Massaker verübt und beschuldigte
namentlich eine Reihe seiner Kameraden: SS-Oberscharführer Jansen sowie die
Zugführer der 5. Kompanie, die Unteroffiziere Ruther, Wertmann und Leibssle.
Nach Erkenntnissen der italienischen Ermittler leben mehrere Unteroffiziere,
die an dem Massaker beteiligt waren, noch heute in Deutschland – sie sind meist
über 80 Jahre alt. Wegen der laufenden Ermittlungen will die
Generalstaatsanwaltschaft gegenwärtig noch keine Namen nennen, der WOCHE liegen
allerdings die Namen von mindestens vier Unteroffizieren vor, die noch am Leben
sind.
Dass
tatsächlich das II. Bataillon des 35. Regimentes für das Massaker
verantwortlich war, wussten die Amerikaner bereits seit 1944. Denn Aleramo
Garibaldi, ein junger Einwohner von Sant´Anna, besaß als Beweisstück eine
schriftliche Bestätigung von einem Oberscharführer der 5. Kompanie des 35.
Regiments, der ihm in korrekter deutscher Manier seinen Dienst als Träger
bescheinigt hatte. Garibaldi war nach dem Massaker von den SS-Truppen als
Munitionsträger mit zurück ins Tal genommen worden – seine Frau und seine
beiden Kinder hatten die SS-Soldaten zuvor ermordet. Als unbequemer Zeuge
sollte auch Garibaldi erschossen werden: Im Chaos des Gefangenenlagers gelang
es ihm jedoch, seine Herkunft aus Sant´Anna zu verheimlichen.
Im Mai 1947
wurde Max Simon, dem Kommandeuer der 16. SS-Panzergrenadier-Division, wegen
mehrfacher Kriegsverbrechen in Padua der Prozess gemacht. Nach der Verurteilung
der höchsten Chargen verloren die US-Militärbehörden allerdings das Interesse
an Prozessen gegen Tausende von deutschen Offizieren: Sie gaben ihre
Untersuchungsakten an die Italiener ab – mit der heimlichen Hoffnung, dass die
Übergabe der beste Garant für ein Versanden der Verfahren sei, wie die Tübinger
Historikerin Kerstin von Lingen in einem internen Schriftstück der
US-Militärverwaltung entdeckt haben will.
Tatsächlich
wusste die italienische Militärjustiz bereits in den 50er Jahren die Namen der
mutmaßlichen Täter in 421 von insgesamt 695 registrierten Kriegsverbrechen. So
jedenfalls steht es in einem internen Untersuchungsbericht des Obersten Rates
der Militärjustiz (CSMM), der sich seit März 1999 mit der Vertuschung der
Kriegsverbrechen in Italien beschäftigt. Die Akten dieser 695 Kriegsverbrechen
waren 1944 im Palazzo Cesi wieder entdeckt worden – im Zusammenhang mit den
Ermittlungen gegen den SS-Hauptsturmführer Erich Priebke, der die Erschießung
von 335 italienischen Geiseln in den Ardeatinischen Höhlen bei Rom 1944
befohlen hatte.
Am 14. Januar
1960 beschloss der damalige Generalstaatsanwalt Enrico Santacrose, diese Akten
„provisorisch zu archivieren“, weil es angeblich „nicht mehr möglich ist, die
Täter zu ermitteln“. Eine glatte Lüge, denn meist standen die Namen der Täter
auf der ersten Seite unter dem Aktendeckel. Heute weiß man, dass die
Archivierung von höchster Stelle angeordnet worden war: Der italienische
Außenminister Gaetano Martino hatte bereits am 10. Oktober 1956 die
Militärbehörde aufgefordert, keinen Streit über „das Verhalten der deutschen
Soldaten“ anzufachen, weil die Bonner Regierung gerade damit beschäftigt sei,
„den Widerstand in der deutschen Öffentlichkeit gegen die Wiederbewaffnung und
den Beitritt zur Nato zu überwinden“. Ein höchst dubioses Verfahren: „In der
Militärjustiz gibt es – genauso wie in der zivilen – keine ‚provisorische’
Archivierung“, sagt Generalstaatsanwalt Bonagura heute: „Aus juristischer Sicht
kann das nur als illegaler Akt gewertet werden.“
58 Jahre nach
der Tat sind die römischen Ermittler zur Aufklärung des Massakers auf
schwierige Recherchen angewiesen: Eine Identifizierung von beteiligten
SS-Männern über Fotos ist fast ausgeschlossen. Deswegen sammelte die Staatsanwaltschaft
erst einmal alle Zeugenaussagen und Dokumente aus der Tatzeit. Dann
identifizierten sie die beteiligten Truppeneinheiten und die Namen auch der
niedrigen Chargen – was nicht einfach ist, weil sich das Kommando bei
kämpfenden Einheiten oft alle paar Wochen änderte.
Die
SS-Veteranenverbände selbst wissen, wie riskant es ist, die Kommandostruktur zu
enthüllen. Von zu genauen Informationen über die 16. Panzergrenadier-Division
hatte bereits der ehemalige SS-Stabsoffizier Ekkehard Albert in einem Brief von
1972 an den ehemaligen SS-General Paul Hausser abgeraten: „Wir müssen es
vermeiden, den Italienern Daten und Namen zu nennen, um dann für Dinge
angeklagt zu werden, die wahrscheinlich von den Partisanen begangen worden
sind.“ Eine verklausulierte Formulierung für: Machen wir’s den Anklägern doch
nicht zu leicht.
Auch im
Geschichtsbuch der 16. SS-Panzergrenadier-Division „Im gleichen Schritt und
Tritt“ gibt es selbstverständlich keinen Hinweis auf
Sant`Anna.
Sorgsam wird ausgespart, wer die 5. Kompanie zum Zeitpunkt des Massakers auf
Zugebene befehligte. Nur der Kommandant der 5. Kompanie – ein gewisser Theodor
Sasse, der nach Recherchen der italienischen Zeitung „La Repubblica“ noch heute
in einem Ort bei Mainz lebt – wird erwähnt: Sasse war wegen einer Verletzung
zur Tatzeit jedoch nicht im Dienst. Kein Wort von den drei Zugführern der 5.
Kompanie – den Hauptverdächtigen des Massakers, gegen die die Anklage
gegenwärtig vorbereitet wird.
Einmal einem
dieser Männer gegenüberstehen – das wünscht sich Enio Mancini. „Mich
interessiert es nicht, einen 85-Jährigen hinter Gittern zu sehen. Aber meiner
toten Verwandten wegen möchte ich den Tätern ein Gesicht geben. Es ist eine
Botschaft an die vielen Massenmörder in der Welt: Wir werden euch kriegen,
vielleicht spät, aber fühlt euch nicht zu sicher. Wir werden euch kriegen.“
2000
Dezember
2000
„GedenkstättenRundbrief“
Nr. 98, 12. 2000
„Orte
der Erinnerung“ an
Judenverfolgung
und Deportation:
Überlegungen zum „Fall Italien“
Tristano Matta
Es
ist nicht meine Absicht, Sie gewissermaßen auf eine Tour durch die einzelnen
Gedächtnisorte zu führen, die in Italien an Ausgrenzung und Deportation
erinnern: Ich werde mich auf einige kurze Hinweise auf die schon zu diesem
Thema existierende Dokumentation beschränken, die man sich ja unschwer besorgen
kann. Stattdessen werde ich versuchen, etwas Überblick über die
unterschiedlichen Interpretationen des Begriffs „Gedächtnisort“ zu verschaffen,
die in letzter Zeit sowohl in der Forschung und in der wissenschaftlichen
Diskussion als auch in der breiten Öffentlichkeit aufgekommen sind, um dann
deren Auswirkungen in Italien näher in Augenschein zu nehmen.
Unter den zahllosen Zeitungsartikeln und
Kommentaren, mit denen man uns anlässlich der Werbekampagne für Steven
Spielbergs Film Der Soldat James Ryan überflutet hat, war auch eine
kurze Pressemitteilung, die mir besonders aufgefallen ist und mich zum
Nachdenken angeregt hat. Es hätten auf der Normandieküste schon öfters Reisende
und Touristen nach dem Grab des im Film von Tom Hanks gespielten Offiziers
gefragt und den Wunsch geäußert, es zu besuchen. Logischerweise existiert das
Grab nicht, da ja der betreffende Offizier eine Schöpfung der Drehbuchautoren
ist. Obwohl dieser Vorfall eigentlich bloß eine unterhaltsame, im gewissen Sinn
auch komische Randnotiz darstellt, die noch dazu in ihrer Art nicht gänzlich
neu ist, so bringt er doch zweierlei Phänomene ins Spiel, die uns hier
interessieren und über die man sich Gedanken machen sollte.
Einerseits sehe ich darin auf geradezu
sensationelle Weise bestätigt (wobei es nicht die erste Bestätigung dieser Art
ist, und noch lange nicht die letzte sein wird), wie das mächtige Netz der
Massenmedien, das unsere Existenz umspannt und beherrscht, binnen kürzester Zeit
nicht nur neue Mythen, sondern sogar falsche Erinnerungen, in diesem Fall sogar
einen inexistenten Gedächtnisort zu schaffen vermag.
Andererseits lässt dieser Vorfall
erblicken, wie groß in der „Öffentlichkeit“ – um sich der in den Medien
üblichen Bezeichnung zu bedienen – das Bedürfnis nach konkreten, greifbaren
Symbolen und Zeichen ist, durch die sich an die Erinnerung an jenen
Zeitabschnitt um den Zweiten Weltkrieg herum anknüpfen ließe, als unsere
jüngste Vergangenheit ihre entscheidende Prägung empfangen hat. Im Vergleich zu
den Symbolen und Zeichen, die zum Beispiel in Westeuropa dem Andenken an den
Ersten Weltkrieg (in Italien auch der „Große Krieg“ genannt) gewidmet sind,
sind diese auch tatsächlich bei weitem nicht so präsent, noch sind sie kodifizierte
Bestandteile der „Zivilreligion“ geworden. Dieses weit verbreitete Bedürfnis
wird durch die eingangs erwähnte Täuschung doch wohl irgendwie – sozusagen
ersatzweise – befriedigt.
Man kann daher nicht umhin, sich Gedanken
über die Gefahr zu machen, die die Erinnerung an die Geschichte dieses
Jahrhunderts nun läuft, infolge ihrer kommerziellen Ausbeutung durch die
Massenmedien verzerrt oder gar manipuliert zu werden, - was doch im Grunde
genommen nur eine modernen Variante jener „Erfindung der Tradition“ ist, die
von Hobsbawm und Ranger treffend als ein durchaus nicht zweitrangiges Moment
beim Aufbau der Vorstellungswelt einer nationalkulturellen Identität erkannt
und erforscht worden ist. (1) Eine Gefahr, die keinem auch nur mäßig aufmerksamen
Beobachter entgehen kann, und deren Tragweite weit über den von mir eingangs
erwähnten, grundsätzlich harmlosen Vorfall hinausgeht.
Zwei noch wichtigere Aspekte sind hier
hervorzuheben. Einerseits ist es eine bedeutungsvolle und unbestreitbare
Tatsache, dass es eben dieses Verlangen nach historischem Gedächtnis und nach
Symbolen gibt, die an die Ereignisse der Judenverfolgung und der Deportation
erinnern. Andererseits wurde und wird in Italien – trotz der vielen materiellen
Zeugnisse, der zahlreichen Standorte, die mit gutem Recht zu Symbolstätten
dieses Gedächtnisses werden könnten – seitens der so genannten zivilen
Gesellschaft und der Behörden kaum etwas unternommen (im Vergleich zu dem, was
in anderen Ländern, zum Beispiel in Deutschland, getan wird) (2), um deren
Einhaltung zu sichern, deren Pflege zu fördern, deren Ressourcen zu vermehren –
kurz gesagt, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Rolle als „Gedächtnisorte“
in vollem Maße gerecht zu werden. Besonders heikel ist das Problem bei
Gedächtnisorten, die an Judenverfolgung und Deportation erinnern. Und eben
diese sind hier Gegenstand unserer Überlegungen.
Bevor ich näher auf dieses Problem eingehe,
möchte ich noch kurz die Diskussion erwähnen, die sich in letzter Zeit um den
Komplex Erinnerung/Geschichte/Gedächtnisorte entfaltet hat.
Es könnte der Verdacht aufkommen – und
einige recht oberflächliche, in der Presse erschienene Rezensionen könnten
diesen Verdacht rechtfertigen -, dass die in den letzten Jahren um die problematischen
Beziehungen zwischen Erinnerung und Geschichte stattfindende Diskussion und das
Florieren von Schriften und Veranstaltungen zum Thema der Erinnerung, sowie um
die Gedächtnisorte selbst, lediglich das Produkt einer momentanen, an Jahresfeiern
und besonderen kalendarischen Anlässen gebundene Mode sei, z.B. den fünfzigsten
Jahrestag seit Kriegsende oder die bis zum Überdruss ins Feld geführte „Bilanz
zum Ende des Millenniums“. Oder auch, dass alles auf den Einfluss der Medien
zurückzuführen sei, nachdem diese das Publikum „mittleren Alters“ und die
„Senioren“ als finanzkräftige Zielgruppen entdeckt und daher beschlossen haben,
sich in allen Gebieten des Infotainment (wie mit hässlichem Neologismus die
Fusion von Entertainment und Information in der neuen Mediensprache genannt
wird) zunehmend der Aktion Nostalgie/Erinnerung zu widmen.
Unzweifelhaft ist, dass „Ort der
Erinnerung“ zu einem Modebegriff geworden ist. Das mit dieser weiten
Verbreitung auch die Gefahr von Missbrauch und Missverständnissen verbunden
ist, liegt auf der Hand: Da veröffentlicht zum Beispiel eine vielgelesene
Zeitschrift eine Serie unter diesem Titel – und widmet einen dieser Artikel der
alten Eisenbahn der Pariser petite ceinture. Oft geht es um Orte, die
ich eher als „Orte der Nostalgie“ bezeichnen würde, die – wie schon gesagt – in
der heutigen Medienwelt guten Absatz finden, aber mit Gedächtnisorten kaum
etwas gemeinsam haben. Die Gefahr, dass in der gegenwärtigen Massenkultur die
Vorstellung, die sich mit den „Orten der Nostalgie“ verbindet, schließlich den
Begriff „Ort der Erinnerung“, von dem die Historiker sprechen, verdrängt, ist
reell und muss im Auge behalten werden. (3)
Demgegenüber möchte ich hervorheben, wie
gewichtig die Überlegungen sind, die unter Historikern zu dem Thema angestellt
werden. Den Anlass dafür gab unleugbar ein besonderes historisches Ereignis und
zwar das Ende des Kalten Krieges und der Teilung des Kontinents nach 1989, das
Europa zum Nachdenken über Geschichte und Identität angeregt hat. Gleichzeitig
entspringen diese Überlegungen aber auch – und vielleicht in sogar größerem
Maße – dem wachsenden Bedürfnis nach einer Ausdehnung der historischen
Forschung und Diskussion auf die Frage der Beteiligung der Zivilbevölkerung –
der so genannten „kleinen Leute“ – an den großen historischen Ereignissen des
20. Jahrhunderts und insbesondere an denen um den Zweiten Weltkrieg. So kommt
die Erinnerung der Protagonisten – Opfer, Täter, Zuschauer (um frei nach dem
Titel von Hilbergs berühmten Werk zu zitieren) – wieder zur Geltung: Eine
Dimension, die gerade in der Forschung über Ausgrenzung, Judenverfolgung und
Deportation eine überaus wichtige Rolle spielt, und die, wie Anna Rossi-Doria
in einem bedeutenden Aufsatz hervorgehoben hat (4), lange Jahre hindurch als
Ersatz für das – wie die Autorin es nennt – „Schweigen der Historiker“ gedient
hat.
Eben weil man sich dieses Nachholbedarfs
in der Forschung bewusst geworden ist, und nicht etwa, um einen Modetrend zu
folgen, ist meiner Meinung nach unter Historikern die Diskussion über den
Erinnerungskult in Angriff genommen worden, an der sich dann auch Laien
beteiligt haben. In dieser Debatte, die man hier nur in großen Zügen skizzieren
kann, standen sich zwei unterschiedliche Auffassungen gegenüber. Da wurde von
der einen Seite die grundsätzliche Andersartigkeit von Erinnerung und
Geschichte betont, wobei das Übermaß an Erinnerung und die Verbreitung des
Erinnerungskults als eine Flucht aus dem Politischen, ein Verzicht auf
Zukunftsvision gesehen wurde, oder zum anderen auch als ein bewusst
eingesetztes, künstliches Mittel, um ausgrenzende Identitäten (seien sie nun
lokal, ethnisch oder national) aufzubauen oder neu zu definieren. Von der
anderen Seite wurde dagegen zwar auch berücksichtigt, dass Geschichte und
Erinnerung unterschiedliche Dimensionen sind, jedoch eher die Frage nach deren
Zusammenspiel in den Vordergrund gerückt, wobei der ersteren die Rolle des
einzig wirksamen Gegenmittels gegen Vergessen und Manipulierung der
Vergangenheit zukommt, die letztere aber das Fundament für ein authentisches,
gegenwartsbezogene, in der Übernahme der Verantwortung für die eigene
Vergangenheit und nicht in deren Mythisierung und/oder Kaschierung wurzelndes
ziviles Bewusstsein ist. (5)
Das hier behandelte Thema der
„Gedächtnisorte“ ist logischerweise Teil dieser Diskussion. Selbstverständlich
können auch Gedächtnisorte zu nicht ganz lauteren Zwecken missbraucht werden:
Sie sind es in der Vergangenheit gewesen, sind es heute noch und werden es
wahrscheinlich auch in Zukunft sein. Zum Beispiel werden sie wegen ihrer
Symbolträchtigkeit, die sich bestens dafür eignet, starke Emotionen
hervorzurufen, oft als Waffe im politischen Konflikt eingesetzt (es sei hier
ein italienisches Beispiel genannt, der Streit um das Gedenken an das Lager der
Risiera di San Sabba und an die berüchtigten karsischen Schluchten, die „foibe“
(6), und ein europäisches, der Fall Kosovo (7)); andere Formen des Missbrauchs
sind die Neuerfindung/Manipulierung der Geschichte (wie 1995 in Frankreich bei
den völlig aus dem geschichtlichen Zusammenhang gerissenen Gedenkfeiern zum
Jahrestag des D-Day), die manchmal ausgrenzenden Sichtweisen (eine Gefahr, die
laut einiger Kritiker in manchen Holocaust Memorials in den USA gegenwärtig
ist) (8), der Versuch der Besetzung/Vereinnahmung (wie es – in besonders
extremer Form – in Auschwitz (9) erst mit dem Karmelitinnenkloster und jetzt
noch mit der Kreuz-Affäre geschehen ist), und schließlich die krasse
Banalisierung und Vermarktung. (10) Mit diesen Gefahren muss man sich
auseinandersetzen: Es gilt, wachsam zu sein, jeden Missbrauch aufzudecken und
öffentlich zu verurteilen und zu verhindern, dass kritischer Umgang mit der
Erinnerung mit Business der Erinnerung oder Erfindung der Erinnerung
verwechselt wird.
Der
bekanntlich von Pierre Nora schon in den achtziger Jahren in Frankreich
geprägte Begriff „lieux dèmoire“ (11) hat nun in alle großen Lexika Aufnahme
gefunden. Im Robert lautet die Definition: „ein signifikantes,
materielles oder immaterielles Ganzes, das Menschenwille oder der Lauf der Zeit
in symbolisches Element einer Menschengemeinschaft verwandelt haben“. (12) Laut
Nora ist die Entstehung der Gedächtnisorte auf die unsere Epoche kennzeichnende
Entritualisierung zurückzuführen: Gedächtnisorte sind Überreste, Fragmente der
Vergangenheit, die in einer Gesellschaft, die keine Rituale mehr kennt, zu
Riten geworden sind. So verstanden tragen zwei Elemente entscheidend zu ihrer
Entstehung bei: erstens der Wille der Menschen, einen Raum einzugrenzen, um
darin ein Fragment der eigenen Vergangenheit aufzustellen und ihm eine sakrale
Dimension zu geben, und zweitens der Lauf der Zeit, der einerseits das
Fortleben der Erinnerung an jene Vergangenheit gefährdet, andererseits aber
unter den verschiedenen Vergangenheitsfragmenten eine Auswahl trifft, so dass
sich diejenigen erhalten, deren Fortbestehen als Monument mit sakraler
Dimension sich für die Identität einer bestimmten Menschengemeinschaft als
unabdingbar erweist. Etwas enger wurde der Begriff in jüngster Zeit wieder
einmal in Frankreich mit dem Terminus lieux du souvenir definiert –
Ersilia Alessandrone Perona hat in ihrem 1998 veröffentlichten, sehr
aufschlussreichen Aufsatz darauf hingewiesen (13) -, um jene Orte der
Erinnerung zu bezeichnen, die noch nicht Bestandteil des großen kollektiven
Gedächtnisses an den Zweiten Weltkrieg geworden sind. (14) Und zwar sind dies
in Frankreich die Orte, wo das eine oder andere der zahlreichen Fragmente
erhalten ist, in denen sich – infolge der Komplexität der französischen
Teilnahme am Kriegsgeschehen und der damit verbundenen Problematik – das
Gedächtnis an den Krieg in der Nachkriegszeit sowohl räumlich als auch
inhaltlich aufgesplittet hat. Diese „Orte des Andenkens“ könnten zwar im Lauf
der Zeit zu „Orten der Erinnerung“ in dem von Pierre Nora definierten Sinn
werden – und nach Meinung der Urheber dieser Definition könnte dies gerade bei
den Memorials der Deportation der Fall sein -, es ist aber noch nicht
gesagt, dass sich dies auch tatsächlich ereignen wird. Damit diese Umwandlung
stattfindet, möchte ich hinzufügen, müssen noch die beiden im Robert genannten
Elemente, die Zeit und insbesondere der Wille der Menschen ihre Wirkung
ausgeübt haben.
Diese von den französischen
Wissenschaftlern vorgeschlagene begriffliche Unterscheidung ließe sich meiner
Meinung nach mit nur geringfügigen Änderungen auch auf Italien übertragen,
insbesondere da, wo es um „Orte der Erinnerung“ an Rassendiskriminierung und
Deportation geht.
Der erste der drei von Mario Isnenghi
herausgegebenen Bände über die Gedächtnisorte des vereinigten Italiens enthält
zwar einen Aufsatz von Paola Di Cori über die Rassengesetze. (15) Es besagt
aber viel, dass in dem gesamten Werk kein einziges Stichwort auch nur einem der
Standorte gewidmet ist, in denen Spuren und Gedächtnis der Verfolgung und
Deportation erhalten sind. Während einzelne Kapitel sich mit den zum Teil auch
künstlich errichteten Stätten befassen, die anderen Erinnerungen geweiht sind
(wie das Vittoriano, Redipuglia, Monte Grappa), fehlt dagegen jeder Hinweis auf
Standorte wie das Lager in Fossoli, die Risiera di San Sabba, das
Internierungslager in Ferramonti, oder auch auf andere Orte, die an tief in
unserem kollektiven Bewusstsein eingegrabene Ereignisse erinnern, wie zum
Beispiel die von Nationalsozialisten verübten Massaker (es werden weder die
Ardeatinischen Höhlen noch Montesole erwähnt). Ich bin mir sicher, dass diese
Auslassungen durchaus nicht von Missachtung oder Mangel an Sensibilität seitens
der Autoren gegenüber jenen Stätten und den damit verbundenen Ereignissen
herrühren. Die Ursache dafür liegt wohl eher darin, dass diese Stätten im
Grunde genommen doch nicht als „Gedächtnisorte“ aller Italiener betrachtet
werden: Daher konnten sie in einem Werk, dessen Vorhaben es ist, eine in der
kollektiven Vorstellungswelt der Italiener schon getroffene Auswahl zu
protokollieren und nicht die bestmögliche Auslese zu empfehlen, kaum Aufnahme
finden. Vermutlich sind diese Stätten und Orte an Segmente eines geteilten
Gedächtnisses gebunden, gehören daher eher in die schon erwähnte Kategorie des
„Andenkens“ – d.h. sie sind keine Orte, die das kollektive Gedächtnis der
Italiener als ein bedeutungsvolles Element ihrer Vergangenheit empfindet. Wenn
Isnenghi mit seiner Auswahl eine Art Bestandsaufnahme jener Stätten gemacht
hat, in denen real existierender Standort und gedankliche Geographie der
kollektiven Vorstellungswelt zusammenfallen, dann ist auch die Nichterwähnung
dieser Stätten in seinem Werk nichts anderes als eine nüchterne
Zur-Kenntnis-Nahme, dass dieser Zusammenhang zwischen Rassengesetzen und
Standorten wie Ferramonti, Fossoli und die Risiera immer noch nicht hergestellt
ist.
Diesen Zusammenhang haben sich dagegen die
Organisatoren der hervorragenden, vom Centro Furio Jesi 1994 in Bologna
veranstalteten Ausstellung La menzogna della razza (Die Rassenlüge),
(16) die in den darauffolgenden Jahren auch in zahlreichen anderen Städten
Italiens gezeigt wurde, durchaus gegenwärtig gehalten. In dem der
Verfolgungspraxis gewidmeten Teil der Ausstellung wurde veranschaulicht, dass
es in Italien ebenfalls wichtige Gedächtnisorte gibt, die an Ausgrenzung und
Verfolgung erinnern, und damit auf kluge Art – auch auf geschichtswissenschaftlicher
Ebene – zumindest ansatzweise ein Zusammenhang zwischen faschistischer
Verfolgungspraxis und nationalsozialistischer Vernichtungspolitik hergestellt.
So beschränkte sich die Dokumentation nicht auf die Lager unter
nationalsozialistischer Leitung (von denen die vier wichtigsten Fossoli,
Bozen-Gries, die Risiera di San Sabba, und Borgo San Dalmazzo waren), sondern
erstreckte sich auch auf jene, öffentlich bisher kaum bekannte italienische
Besonderheit, d.h. die faschistische Internierung, deren Symbolstätte, soweit
es die Juden betrifft, zweifelsohne das Lager in Ferramonti-Tarsia ist.
Ein ähnliches Bestreben lag dem Projekt des
Istituto regionale per la storia del movimento di liberazione nel
Friuli-Venezia Giulia zugrunde, welches aber sämtliche Standorte der
nationalsozialistischen und faschistischen Gewaltherrschaft in Italien mit
einbezog und dann zur Veröffentlichung des Bandes Un percorso della memoria (17)
geführt hat, dessen erstes Kapitel nicht zufällig dem Lager in Ferramonti gewidmet
ist. Das Projekt ging auch von einer anderen Feststellung aus: Obwohl die
kollektive Erinnerung der Italiener zu diesem Thema offensichtlich immer noch
eine Lücke aufweist, so macht sich doch in jüngster Zeit ein Wiedererwachen des
Interesses für einige Orte bemerkbar – wie Marzabotto-Montesole, die Risiera,
Ferramonti, Fossoli, das Mahnmal-Museum der Deportation in Carpi. Zwar sind die
betreffenden Projekte unterschiedlicher Qualität, oft episodenhaft, nicht
untereinander koordiniert und befinden sich noch dazu in verschiedenen
Entwicklungsstadien – sie haben dennoch Aufmerksamkeit erregt und die aktive
Teilnahme nicht nur einzelner Stadtverwaltungen, sondern auch von Historikern,
Forschern und Pädagogen bewirkt. Es galt daher, diese Anzeichen eines neu
erwachten Interesses nicht zu vernachlässigen und binnen kurzer Zeit eine –
vorerst zwar nur auf die erwähnte Publikation beschränkte – Verbindung zwischen
den verschiedenen sich abzeichnenden Initiativen herzustellen, mit dem Ziel,
als ersten Schritt einen Parcours der Erinnerung zu gestalten und in
Zukunft auch eine Föderation der Gedenkstätten aufzubauen.
Es waren gewiss hochgesteckte Ziele, auch
weil man sich zusätzlich zur Aufgabe gemacht hatte, den Begriff
„Gedächtnisreisen“ (auf italienisch oft „Wallfahrten zu den Gedenkstätten“
genannt) neu zu überdenken, d.h. über die insbesondere von
Deportiertenverbänden gepflegte Tradition hinauszugehen, in der das Symbolische
und Rituelle Vorrang hat, und stattdessen der pädagogischen und erzieherischen
Tätigkeit von verschiedenartigen, an einzelne Standorte gebundenen
Institutionen (ob Museum, Friedenspark, Friedensschule oder Kulturstiftung)
eine entscheidende Rolle bei der Aufarbeitung der Erinnerung zu übertragen. Auf
diese Weise erhalten Gedenkstätten neben dem herkömmlichen rituellen Aspekt
noch eine zusätzliche Aufgabe und lassen sich konkret als Mittel zur
Bewusstseinsbildung einsetzen, sowohl durch eine bessere Kenntnis der
Geschichte, als auch auf der Ebene der Zivil- und Bürgerschaftswerte. Wenn
einerseits Selbstverherrlichung und zum Selbstzweck gewordene Rituale auf die
jüngeren Generationen eher abstoßend wirken, andererseits aber die Begegnung
mit dem Gedächtnis, das diesem Ritus zugrunde liegt, für diese Generationen
eine unverzichtbare Erfahrung ist, so muss man diese Begegnung eben anders
gestalten.
Überaus wichtig ist auch die Frage des
Zusammenhangs zwischen Gedächtnis und Stätte, zwischen Vorstellungswelt und
Erhaltung des
materiellen
Standorts.
Zwar lässt es sich nicht leugnen, dass
„Gedächtnisorte“ sich in einigen Fällen auch ohne konkreten Ortsbezug
kristallisieren können, doch ist es ebenso unbestreitbar, dass das
Vorhandensein eines „authentischen“ und nicht nur symbolisch-evokativen
„Standorts“ die Erhaltung der Erinnerung um ein Vielfaches erleichtert.
Umgekehrt sind auch die Nationalsozialisten grundsätzlich von der gleichen
Überzeugung ausgegangen, als sie daran gingen, soweit wie möglich die Spuren
der Konzentrationslager zu tilgen. Dass die Täter versucht haben, die Beweise
der von ihnen begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit
zu vernichten, ist allerdings verständlich. Weitaus schwieriger ist es,
Verständnis für diejenigen aufzubringen, deren Interesse es eigentlich gewesen
wäre, auch durch diese Standorte die Erinnerung an jene Verbrechen wach zu
halten, und die sie stattdessen in der Nachkriegszeit vielerorts verfallen,
wenn nicht sogar abreißen lassen.
Gewiss läst sich die Erinnerung auch dann
erhalten, wenn nichts weiter als Trümmer bleiben, spärliche Reste, die sich nur
noch mit der Akribie des Archäologen deuten lassen. Man denke nur an die
intensive Tätigkeit der Stiftung Topographie des Terrors in Berlin, die aus dem
Bedürfnis heraus entstanden ist, aus Trümmern die Erinnerung an einen in der
deutschen Zeitgeschichte überaus bedeutenden Standort wiederherzustellen, und
zwar an das Areal an der ehemaligen Prinz-Albrecht-Straße, wo die
Terrorzentralen des Dritten Reiches ihren Sitz hatten (18) oder, in Italien, an
das späte (aber vielleicht gerade deswegen lobenswertere) Engagement der
Stadtverwaltung Bozen, um die Erinnerung an das ehemalige Lager in Bozen-Gries
wiederaufleben zu lassen, nachdem jahrzehntelang die dortigen Behörden die
Lagerbauten hatten abtragen lassen. (19) Es ist aber zweifelsohne ein äußert
schwieriges Unterfangen, das im Endergebnis bestenfalls zur Dokumentation
dienen kann.
Im pädagogischen Aufsatz Educa il luogo
(20), einem Beitrag im Sammelband II percorso della memoria, der sich sehr ausführlich
mit dem Thema auseinandersetzt, haben Cova und Baiesi als denkbare Form des
Umgangs mit den Gedächtnisorten, neben der Umwandlung in ein Monument oder der
Wiederherstellung, auch die Alternative der Vernachlässigung in Betracht
gezogen. Demgegenüber lautet ihr Vorschlag „appaesamento“, was so viel bedeutet
wie „strukturelles“ Einbinden der Gedächtnisorte in die Stätten, in denen sich
das soziale und zivile Leben abspielt, da nur unter dieser Voraussetzung dieser
Orte auch im Alltag als eine authentische Friedensbotschaft erlebt werden
können. So oder so ist die Entscheidung eine politische: Im letzteren Fall
überwiegt eine Politik der Erinnerung, im ersteren eine Politik des Vergessens.
Ein schmerzliches Beispiel dieser Politik
des Vergessens ist die totale Vernachlässigung, die das Museum und die
Gedenkstätte in Lipa durch den neuen kroatischen Staat erfahren haben. Dieses
Dorf in der Nähe von Rijeka, das 1944 Schauplatz eines der grausamsten von
Nationalsozialisten und Faschisten verübten Massakers war, wurde Anfang der
achtziger Jahre vom jugoslawischen Staat als Gedenkstätte, teilweise nach dem
Muster von Oradour in Frankreich, errichtet, befindet sich aber jetzt in völlig
verwahrlostem Zustand.
Solcherlei geschieht aber nicht nur in Ländern,
die – wie Kroatien – gerade extrem schnelle Änderungsprozesse durchmachen und
dabei sind, ihre Identität neu zu definieren. Mit großer Bitterkeit muss man
zur Kenntnis nehmen, dass auch in Italien – obwohl gerade in letzter Zeit die
bedeutende Rolle, die den Gedenkstätten zukommen sollte, intensiv und in immer
breiteren Kreisen diskutiert wird, und die Debatte selbst von der breiten
Öffentlichkeit mit zunehmender Aufmerksamkeit verfolgt wird – die Unwissenheit,
Versäumnis und mangelnde Wachsamkeit der Behörden einen weiteren gravierenden
Anschlag auf das schon gefährdete Erbe der Gedächtnisorte, die an die
Internierung der Juden in Italien erinnern, möglich gemacht haben: Anfang 1998
wurde gesetzeswidrig eine der letzten Originalbaracken in Ferramonti
abgerissen. (21)
Wie schon erwähnt, hängt das Los der
Gedächtnisorte unweigerlich von einer politischen, besser gesagt von einer
kulturpolitischen Entscheidung ab. Es ist dies ein Punkt, auf den ich nun näher
eingehen möchte. Wenn ich hervorhebe, wie wichtig eine Politik der Erinnerung
ist, die der Politik des Vergessens Einhalt gebietet, so bedeutet dies
keineswegs, dass ich mir ein von oben her, d.h. von der politischen Macht
aufgezwungenes, integrationsstiftendes Gedächtnis herbeiwünsche: eine gefestigte
Demokratie, glaube ich, bedarf zur eigenen Identitätsbildung keiner solchen
Mittel. Ich denke dabei vielmehr an den von Maurice Halbwachs geprägten Begriff
Wiederherstellung eines Gedächtnisses, d.h. die Art, wie gewisse Spuren
der Vergangenheit in der Gegenwart, in unserer Gesellschaft neu aktiviert
werden könnten, indem man sie strukturell in ein legitimes und
zusammenhängendes Darstellungssystem einfügt und dadurch den jüngeren
Generationen, die sie dann neu aufarbeiten werden, in der richtigen Weise zur
Verfügung stellt. (22) In dieser Hinsicht, würde man meinen, müsste eine
konsequente und konstante Tätigkeit zur Wahrung der materiellen Standorte, die
in Italien an Ausgrenzung und Vernichtung erinnern, eine Selbstverständlichkeit
und eine entscheidende Voraussetzung sein. Leider ist dem nicht so. Die
Verankerung in einem authentischen, materiellen Ort, in welcher Form er auch
immer bis zu uns gelangt ist (ob in Monument umgewandelt, wiederhergestellt
oder verwahrlost), ist doch bei der Überlieferung des Gedächtnisses an
Verfolgung und Deportation eine grundsätzliche, fast würde ich sagen
unverzichtbare Ergänzung zu den Zeugnissen der Überlebenden. Claude Lanzmann
hat dies hervorragend verstanden, und hat daher in seinem Meisterwerk Shoa,
das wichtigste filmische Dokument zur Vernichtung der Juden Europas (Dokument
und nicht Dokumentarfilm, da es keine historischen Dokumente zeigt), den
Großteil der Interviews mit Überlebenden in den kahlen, nüchternen Standorten,
so wie sie dem Zuschauer heute erscheinen, inszeniert (23) – wohl wissend, dass
diese Orte trotz vergangener Zeit und fortschreitendem Verfall noch zu dem
Besucher sprechen, der für ihre Stimme empfänglich ist. Von daher kommen auch
die spezifische Rolle und das außerordentliche Potential jener Formen von
aktiver Erhaltung und Überlieferung des Gedächtnisses, die eben dort entstanden
sind, wo sich die Ereignisse, an die sie erinnern, tatsächlich abgespielt haben
– Formen die, wie schon erwähnt, unterschiedlich sein können. Unter den
italienischen Stätten der Verfolgung und der Deportation sei zum Beispiel Carpi
erwähnt: In diesem Städtchen, zu dem auch der Ortsteil Fossoli gehört, sind
seit Jahren eine Stiftung und ein Mahnmal-Museum der Deportation tätig, die
sich besonders der Fortbildung von Lehrern und der Veranstaltung von
Studienreisen widmen. (24) In Triest wurde in den siebziger Jahren die Risiera
selbst als Mahnmal inszeniert; in deren Innerem wurde aber ein Historisches
Museum errichtet, das auch über einen effizienten, von der Stadtverwaltung
errichteten pädagogischen Dienst verfügt, und sich die Verbreitung der
Erinnerungskultur unter den Museumsbesuchern und insbesondere in den Schulen
zur Aufgabe gemacht hat. (25) In Ferramonti ist trotz unzähliger
Schwierigkeiten, die von der noch ungelösten Frage des Umgangs mit den
Überresten des ehemaligen Lagers herrühren, eine rege und nunmehr etablierte
Stiftung tätig, die „Fondazione internazionale Ferramonti di Tarsia per l’
amicizia tra i popoli“ (Internationale Stiftung Ferramonti di Tarsia für
Völkerfreundschaft). (26) Dieses Modell hat sich als erfolgreich erwiesen und
war Anregung für ähnliche Unternehmungen, wie zum Beispiel die „Casa della
Resistenza“, die vor einigen Jahren auf dem Areal in Fondotoce di Verbania
errichtet worden ist. (27)
In Bozen, wo das ehemalige Lager mit
Ausnahme weniger Überreste der Umfassungsmauer verschwunden ist, gestaltet sich
die Aufgabe logischerweise viel schwieriger.
Eine eingehende Darstellung der Literatur
zu den erwähnten Standorten ist an dieser Stelle nicht möglich. Wer Näheres
erfahren möchte, sei neben den schon öfters genannten Un percorso della
memoria, auch auf den ausführlichen, den verschiedenen Standorten
gewidmeten Teil des schon erwähnten Katalogs der Ausstellung La menzogna
della razza sowie auf den Aufsatz von Laura Federzoni La geografia die
Lager in Italia. I punti di raccolta (28)
verwiesen.
Eine Entwicklung unserer heutigen Welt
lässt das, was ich etwas grob als Verankerung in dem jeweiligen Ort, d.h. in
der räumlichen und baulichen Dimension, bezeichnet habe, für die Erhaltung der
Erinnerung noch aktueller und notwendiger erscheinen, und zwar ist dies die
ständige Vermehrung jener identitätslosen, sich immer gleich wiederholenden,
völlig künstlichen Orte (ob Flughäfen, Kaufhäuser, Autobahnraststätten oder
Hotelketten); vielfach nichts als virtuelle Reproduktionen, die Antonella
Tarpino in Anlehnung an Marc Augè „nicht-Orte“ (non-lieux) nennt, weil sie
keine Erfahrungen vermitteln, keine Anregung zu einer authentischen Bewusstseinsbildung
geben, sondern ganz im Gegenteil ein Gefühl von Verwirrung hervorrufen, in dem
Dimensionen wie Geschichte und Gedächtnis jeden Sinn zu verlieren scheinen.
(29) Es ist dies ein in hohem Maße beunruhigender Aspekt unserer Zeit, in der
alles in einer ewigen Gegenwart zu verflachen droht. Weder eine sorgsame
Kulturpolitik noch die Schule können unter diesen Umständen das „mnemagogische“
Potential der Gedächtnisorte – d.h. deren Fähigkeit, die Erinnerung zu wecken,
um den von Primo Levi geprägten und von Alberto Cavaglion (30)
wiederaufgenommenen Ausdruck zu verwenden – außer Acht lassen. Dass vom
Unterrichtsministerium im Rahmen der Aktion „Il ´900. I giovani e la
memoria“ (Das 20. Jahrhundert.
Die jüngere Generation und das Gedächtnis) Geldmittel für Studienreisen zu
einem nationalsozialistischen Vernichtungslager zur Verfügung gestellt worden
sind, wobei die Reisen nicht als flüchtiges Erlebnis, sondern als Höhepunkt
eines groß angelegten Bildungsprojekts gedacht sind, ist gewiss ein wichtiger
erster Schritt; und doch wünscht man sich, dass den italienischen
Gedächtnisorten eine ähnliche Aufmerksamkeit entgegengebracht werde. Auch wäre
es an der Zeit, den Streit um das Datum eines Gedenktags der Deportation, der
bisher die Verabschiedung des betreffenden, von Furio Colombo vorgeschlagenen
Gesetzes verhindert hat, zu beenden. (31) Es wäre gut, wenn im Gesetz selbst
die Orte, die dazu bestimmt sind, die Erinnerung an die Deportation auch durch
Gedenkfeiern zu erhalten und zu überliefern, namentlich genannt wären. Und zwar
müssten es, denke ich, wenn schon nicht alle vier vorhin erwähnten Lager, d.h.
Borgo San Dalmazzo, Bolzano, Fossoli und die Risiera di San Sabba, so doch
zumindest abwechselnd all diejenigen sein, deren Wiederherstellung schon beendet
oder geplant ist.
Abschließend möchte ich einige kurze, aber
bedeutungsvolle Sätze von Paolo Rossi zitieren. Am Ende eines seiner Aufsätze
schreibt er: Wenn „der Abgrund des Vergessens das Menschenleben in eine Reihe
von Augenblicken zersplittern kann, die so jeglichen Sinnes entbehren“, so gilt
dies nicht nur für den Einzelnen, „sondern auch für Menschengemeinschaften und
Menschengruppen. Ich weiß wohl“ – fährt Rossi fort – „dass das gegenwärtige,
fast krampfhafte Interesse für das Gedächtnis eng mit unserer Angst vor der
Vergesslichkeit verbunden ist, mit unserer Unfähigkeit, zwischen Vergangenheit
und Gegenwart einen Zusammenhang herzustellen. Und doch hoffe ich, dass dieses
Interesse auch mit dem Bedürfnis verbunden ist, durch jenen Zusammenhang unsere
kollektive Identität zu bestärken“. (32)
Unsere schwierige Aufgabe ist es, die
„Gedächtnisorte“ an dieser Bestärkung mitwirken zu lassen.
Dr.
Tristano Matta unterrichtet Geschichte und Philosophie in Triest. Freigestellt
vom Schulunterricht hat er als Mitarbeiter des Instituto regionale per la
storia del movimento di liberazione nel Friuli-Venzia Giulia in Triest zu den
Gedenkstätten faschistischer und nationalsozialistischer Gewalt in Italien
gearbeitet und publiziert (Un percorso della memoria, Mailand 1996).
Übersetzung:
Loredana Melissari
Anmerkungen:
( 1) E. Hobsbawn / T. Ranger (Hrsg.),
The Invention of Tradition, Cambridge University Press,
Cambridge 1983.
( 2) S.E. Collotti, Le rappresentazioni
della memoria: mostre e luoghi monumentali, in E. Traverso (Hrsg.), Insegnare
Auschwitz. Questioni etiche, storiografiche, educative, della deportazione e
dello sterminio, Istituto di Ricerca, Sperimentazione, Aggiornamento Educativi
del Piemonte / Bollati Boringhieri, Torino 1995, S. 78 – 96; sowie D. Hoffmann
(Hrsg.), Das Gedächtnis der Dinge. KZ-Denkmäler 1945 –
1995, Campus Verlag, Frankfurt/New York 1998. Einige bedeutende Beispiele auch
in T. Lutz (Hrsg.), Gedenkstätten für die Opfer des NS-Regimes – Eine
Übersicht, „GedenkstättenRundbrief“, Sondernummer, Stiftung Topographie des
Terrors, Berlin 1995.
( 3) Diese Gefahr macht
sich oft bei den in Zeitungskiosken erhältlichen Publikationen, Videofilmen
und CD-ROM bemerkbar, die
sich mit Gegenwartsgeschichte befassen.
( 4) A. Rossi-Doria, Memoria e storia: il
caso della deportazione, Rubbettino, Soveria Mannelli 1998.
(
5) Über die verschiedenen Beiträge zu dieser Debatte kann hier nicht
ausführlich berichtet werden. Einen guten Überblick bietet da schon erwähnte
Buch von A. Rossi-Doria. Aus der umfangreichen Literatur zu diesem Thema seien hier noch erwähnt: L.
Paggi (Hrsg.), La memoria del nazismo
nell`Europa di oggi, La Nuova Italia, Scandicci (Firenze) 1997; C.
Pavone, La resistenza in Italia: memoria e rimozione, in “Rivista di
storia contemporanea”, Jg. XXII – XXXIV, Oktober 1994 – 1995, Nr.
4; Memory and History: on the Poverty of Remembering and Forgetting the
Judeocide, in “Radical History Review”, Jg. LVI, Frühling 1993; A. Pezzino, Anatomia di un massacro.
Controversia sopra una strage tedesca, Il Mulino, Bologna 1997; L. Paggi
(Hrsg.), Storia e memoria di un massacro ordinario, manifestolibri, Roma 1995;
La memoria e le cose, monographisches Heft von Parolechiave”, Jg. III (XXXIV),
1995, Nr. 9; N. Gallerano, Memoria e storia: un dibattito, in „Passato e presente“,
Jg. XII, 1994, Nr. 33, S. 105-111; G.
Renzato, C. Maier, S. Woolf, I crimini nazisti, la memoria, I`Europa di oggi,
in “Passato e presente”, Jg. XIII, 1995 Nr. 34,
S. 15 – 37.
( 6) Siehe hierzu T. Matta, La Risiera di
San Sabba: realtà e memoria di un Lager nazista a Trieste, in A.L. Valdevit,
Fra guerra civile e presa del portere. Deportazione e foibe nella Venezia
Giulia, maggio 1945, ebda. S. 611 – 629.
( 7) Siehe hierzu G. Bowman, Xenofobia,
fantasma e nazione: la logica della violenza etnica nell’ex-Jugoslavia, in
„Qualestoria“, Jg. XXIV, Nr. 2, Dezember 1996, S. 127 –
163.
( 8) Vgl. P. Dogliani, L’americanizzazione
dell’Olocausto: I’United States Holocaust Memorial Museum. Diario di una
visita, in “Ventesimo secolo”, Jg. IV, Nr. 10, April 1994, S. 7 – 31.
( 9) Zum Karmelitinnenkloster in Auschwitz
und im allgemeinen zur “Christianisierung der Shoa” siehe G. Miccoli, Tra
memoria, rimozioni, manipolazioni: aspetti dell’atteggiamento cattolico verso
la Shoa, in „Oualestoria“, Jg. XIX, Nr. 2/3, August
– Dezember 1991, S. 161 – 188.
(10)
Vor einigen Jahren wurden zum Beispiel Billigausflüge zur Risiera di San Sabba
veranstaltet, während denen Haushaltsartikel vorgeführt und verkauft wurden.
(11) P. Nora, Entre Mèmoria et Histoire. La
problématique des lieux, in Id. (Hrsg.), Les lieux de mémoire, I, La
République, Gallimard, Paris 1984, S. XVII - XLII.
(12) Gran Robert de la Langue Francaise,
Ausgabe 1993, ad vocem.
(13)
E. Alessandrone Perona, La Resistenza italiana nei musei, in „Passato e
presente“,
Jg. XVI (1998), Nr. 45, S. 135 – 148.
(14)
Siehe Barcellini / A. Wieviorka, Passant, souviens-toi! Les lieux du souvenir
de la seconde
guerre
mondiale en France, Plon, Par 1995.
(15) P. Di Cori, Le leggi razziali, in M.
Isnenghi (Hrsg.), I luoghi della memoria. Simboli e miti dell’Italia unita,
Laterza, Roma-Bari 1996, S. 461 – 476. Die
Untertitel des zweiten und dritten Bandes, die 1997 veröffentlicht wurden,
lauten Strutture ed eventi dell’Italia unita bzw. Personaggi e date dell’Italia
unita.
(16) Der Ausstellungskatalog La menzogna
della razza. Documenti ed immagini del razzismo e
dell’
antisemitismo fascista, herausgegeben vom Centro Furio Jesi, Grafis, Bologna
1994, ist auch ein pädagogisch wertvolles Hilfsmittel, um das Thema der
Rassengesetze richtig anzugehen.
(17) T. Matta (Hrsg.), Un percorso della
memoria. Guida ai luoghi della violenza nazista e fascista in Italia. 1943 –
1945, Istituto regionale per la storia del movimento di liberazione nel
Friuli-Venezia Giulia-Electa, Mailand 1996.
(18)
Vgl. Reinhard Rürup (Hrsg.), Topographie des Terrors. Gestapo, SS und
Reichssicherheitshauptamt auf dem „Prinz-Albrecht-Gelände“. Eine Dokumentation,
Ausstellungskatalog, Arenhövel, Berlin 1994 (die Ausstellung wurde von Februar
– März 1994 auch in Mailand gezeigt und der Katalog aus diesem Anlass in
italienischer Sprache veröffentlicht). Siehe auch T. Lutz (Hrsg.),
Gedenkstätten für die Opfer des NS-Regimes, erw., S. 11 und 65. Die Berliner Stiftung
ist auch als Veranstalter von Studienreisen für Forscher und Sachbearbeiter zu
den verschiedenen Gedenkstätten aktiv: ein Bericht über eine dieser Reisen in
S. Fattorini, Come conservare gli ex Lager? Come spiegarli ai giovani? In “Triangolo Rosso”, N.S.,
Jg. XVIII, Nr. 1, Februar 1998, S. 38 – 43. Im Mai
1999 veranstaltete der Berliner Historiker Klaus Voigt von der Stiftung
Topographie eine Studienreise deutscher im Gedenkstättenbereich Tätiger zu
italienischen Gedenkstätten stattgefunden.
(19)
Siehe hierzu C. Giacomozzi – G. Paleari, „Geschichte und Erinnerung“ und „ ...
per non dimenticare“: Erfahrungen von zwei Gemeinden Italiens, in
„International Journal – Studies on the Audio-visual Testimony of Victims of
the Nazi Crimes and Genocides“, Nr. 1, herausgegeben von der Fondation
Auschwitz, Brüssel 1998; einiges auch in C. Giacomozzi, L’ombra del buio. Lager a Bolzano 1945 – 1995, in
„Protagonisti, trimestrale di Ricerca ed informazione dell’Istituto storico
bellunese della Resistenza e dell’Etá contemporanea”, Jg. XVI,
Nr. 61, Oktober – Dezember 1995, S. 60 - 61 (Rezension der gleichnamigen
Photoausstellung).
(20) N. Baiesi – G. Cova, Educa il luogo,
in T. Matta (Hrsg.), Un percorso della memoria …,
erw.,
S. 140 – 151.
(21)
Siehe hierzu D. Meghnagi, La memoria di Ferramonti in pericolo, in „I’Unita“,
10. Oktober 1998.
(22)
M. Halbwachs, Das kollektive Gedächtnis, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt
a.M. 1985. Ich berufe mich
hier auf die kurzgefassten Überlegungen zum Thema von T. Grande, La ricostruzione
„in positivo“ di una esperienza di internamento: il campo di Ferramonti di
Tarsia, in D. Barazzetti / C. Leccardi (Hrsg.), Responsabilità e memoria. Linee
per il futuro, La Nuova Italia Scientifica, Roma 1997, S. 192.
(23)
Zum Film siehe C. Lanzmann u.a., Au sujet de Shoa, le film de Claude Lanzmann,
Editions Belin, Paris 1990. Überlegungen zum Thema der Verankerung in den
jeweiligen Orten haben auch einige Seiten eines Interviews von Francois
Gantheret an Claude Lanzmann gegeben, das in diesem Band unter dem
bedeutungsvollen Titel Les non-lieux de la mémoire (S. 280 – 292, aber siehe
insbesondere S. 290) enthalten ist, und in dem der französische Regisseur
hervorhebt, wie wichtig für die Verwirklichung seines Films eben die Erhaltung
von materiellen Spuren der verschiedenen Standorte gewesen ist, und wie
schwierig es ist, eine zusammenhängende Erinnerung da wiederherzustellen, wo
jene Spuren verschwunden sind, wie zum Beispiel in Chelmno, wo das Schloss nun
als Warenlager verwendet wird (Lanzmann bezeichnet es als einen wahrhaftigen
non-lieux de mémoire).
(24) Vgl. R. Gibertoni / A. Melodi (Hrsg.),
II Museo Monumento al deportato a Carpi, Electa, Mailand 1993, oder Id., II
Campo di Fossoli e il Museo Monumento al deportato di Carpi, in T. Matta (Hrsg.),
Un percorso della memoria …, erw., S. 99 – 110. Das
Museum hat zum Beispiel in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung von Carpi
und der Fondazione Centro di Documentazione Ebraica Contemporanea in Mailand am
4. - 8. September 1998 einen Studienaufenthalt in Auschwitz (zum Thema Studiare
per ricordare) für Schullehrer veranstaltet.
(25) Vgl. Capire la Risiera. A Trieste un
Lager del sistema nazista, Comune di Trieste-Civici Musei di Storia ed Arte, Trieste
1996. Zur Verwandlung der Risiera in ein Denkmal siehe M. Mucci, La Risiera di
San Sabba a Trieste. Un’architettura per la memoria, in “Qualestoria”, Jg. XXIV,
Nr. 2, Dezember 1996. S. 69 – 126.
(26) Vgl. C.S. Capogreco, Ferramonti. La
vita e gli uomini del piú grande campo di internamento fascista (1940 – 1943),
Editrice La Giuntina, Firenze 1987, oder, in gekürzter Fassung, Id., II camopo
di concentramento di Ferramonti, in T. Matta (Hrsg.), Un percorso della memoria
…, erw., S. 36 – 55. 1998 hat die Stiftung ihr zehnjähriges
Bestehen und ihre intensive Tätigkeit gefeiert. Unter anderem wird jährlich
eine bedeutende internationale Konferenz zum Thema „Geschichte – Erinnerung –
Identität“ veranstaltet. Für eine eingehende Untersuchung der Tätigkeit der
Stiftung siehe T. Grande, La ricostruzione „in positivo“ di un’esperienza di
internamento: iI campo di Ferramonti di Tarsia, erw., S. 143.
(27)
Die 1996 fertiggestellte “Casa della Resistenza” von Fondotoce wird von einem
Verein verwaltet, dem Partisanenverbände, Deportiertenverbände, Jüdische
Gemeinschaften und das Istituto storico della resistenza e della societá
contemporanea nel Novarese e nel VCO „P. Fornaia” angehören. Zweck ihrer
Tätigkeit ist es, das historische Gedächtnis des Ortes (das Areal und Mahnmal
Fondotoce) mit einem Dokumentations-, Forschungs-, Ausbildungs- und
Informationszentrum zu verbinden, das einem weiten Benutzerkreis zugänglich
sein soll.
(28)
In G.P. Marchi – G. Massariello Merzagora (Hrsg.), II Lager ritorno della
memoria, Aned / Lint, Triest 1997, in dem die Beiträge zur Internationalen
Konferenz in Verona, 6. – 7. April 1995 veröffentlicht sind, S. 45 – 62.
(29) Vgl. A. Tarpino, Sentimenti del
passato: la dimensione esistenziale del lavoro storico, La Nuova Italia,
Scandicci (Firenze) 1997, S. 271 ff.
(30) A. Cavaglion, Mnemagoghi e memoriosi.
Materiali per una unitá didattica, in E. Traverso (Hrsg.), Insegnare Auschwitz
…, erw., S. 112 – 123.
(31)
Inzwischen wurde das Gesetz, das den “Tag des Gedenkens” einführt, vom Abgeordnetenhaus
in der Sitzung vom 28. März 2000 mit einstimmigen Votum verabschiedet. Als
Datum wurde der 27. Januar gewählt, Jahrestag der Lagerbefreiung in Auschwitz.
Im Gesetzentwurf, über den zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Beitrages im
Senat verhandelt wird, sind am Gedenktag lediglich einige öffentliche Feiern
vorgesehen.
(32) P. Rossi, Le arti della memoria:
rinascite e trasfigurazioni, in L. Bolzoni – P. Corsi (Hrsg.), La cultura della
memoria, II Mulino, Bologna 1992, S. 33 -
34.
November
2000
„Süddeutsche
Zeitung“, 13.11.2000
Vertuschte
Massaker
Rom will erst jetzt lange verheimlichte
Gräuel der Wehrmacht verfolgen
Christiane Kohl
Kephallonia heißt die bezaubernde Insel in der Ägäis. Hier metzelten
im September 1943 deutsche Soldaten mehrere tausend italienische Kameraden
nieder. In den Nürnberger Prozessen gleich nach dem Krieg charakterisierte der
amerikanische Ankläger Telford Taylor das Massaker noch als eines der
schlimmsten Verbrechen der Wehrmacht. Dann bereitete sich jedoch 50 Jahre
langes Schweigen über die Tat. Sie wurde bis heute nicht gesühnt. Eine
Vertuschung, die aus „Staatsräson“ geschah, wie jetzt erstmals ein ehemaliges
italienisches Regierungsmitglied bestätigt. „Der Kalte Krieg ließ uns keine
andere Wahl“, sagte der einstige Verteidigungsminister Paolo Emilio Taviano dem
Wochenblatt Espresso: Deutschland befand sich im Stadium der Wiederbewaffnung,
da habe man dem neuen Nato-Partner keinen Prozess gegen die eigenen Soldaten
zumuten können.
Im Oktober 1956 führte Taviano, der Mitglied der Democrazia
Christina war, mit seinem Kollegen im Außenamt, dem Liberalen Gaetano Martino,
einen folgenschweren Briefwechsel. Damals wollten italienische
Militärstaatsanwälte gegen 30 deutsche Offiziere Ermittlungen im Fall
Kephallonia aufnehmen. „Eine barbarische Tat, die keine Gnade verdient“, fand
auch Außenminister Martino, doch ihre Verfolgung mochte er nicht befürworten,
da sie nur „die Kritik am Verhalten deutscher Soldaten fördern“ werde. Gebot
der Stunde sei es vielmehr, alles dazu beizutragen, „dass die Bundesrepublik
den internen Widerstand gegen den Wiederaufbau der Bundeswehr überwindet“.
Taviano erklärte sich damals voll einverstanden mit der Ansicht seines
Kollegen: „Ich war ein Befürworter der deutschen Wiederbewaffnung.“ Doch lässt
Taviano zugleich durchblicken, dass er sich heute vermutlich für eine
Verfolgung der Täter einsetzen würde.
Der 88-Jährige könnte noch ein wichtiger Zeuge werden. Denn der Verteidigungsausschuss
des italienischen Parlaments will jetzt die Verschleppung der Ermittlungen im
Fall Kephallonia sowie einer ganzen Reihe anderer deutscher Kriegsverbrechen in
Italien untersuchen. Erst vor einiger Zeit waren in der römischen Militär-Staatsanwaltschaft
etwa 700 vergessene Ermittlungsakten gefunden worden mit den Namen von einigen
hundert deutschen Wehrmachtsangehörigen, die niemals strafrechtlich verfolgt
wurden. Daraufhin haben sich in einigen italienischen Orten, vor allem in der
Toskana, Opfer-Organisationen an die Staatsanwaltschaften gewandt. Überdies
wird erwogen, bei deutschen Ermittlungsbehörden Anzeige zu erstatten.
Das Massaker in Kephallonia hatten drei Einheiten der 1.
Gebirgsdivision verübt. Kurz zuvor, am 08. September 1943, schloss die römische
Regierung einen separaten Waffenstillstand mit den Alliierten. Auf der
Ägäis-Insel verlangten die Deutschen daraufhin die Kapitulation ihrer
vormaligen italienischen Verbündeten, doch diese weigerten sich. Zwischen dem
20. und 22. September 1943 wurden die Italiener auf Befehl Hitlers entwaffnet
und erschossen. Nach einem Eintrag im Kriegstagebuch der Wehrmacht töteten die
Deutschen 4000 Soldaten, in Italien wird sogar von mehr als 6000 Opfern
gesprochen. Einige Beteiligte an der Massentötung sollen später hohe Offiziere
der Bundeswehr geworden sein. Zwar hatten auch deutsche Behörden in den 60er
Jahren ermittelt, doch das Verfahren wurde eingestellt.
Mai
2000
„Süddeutsche
Zeitung“, 03.05.2000
„Ich
war nur ein einfacher Hauptmann“
Der als Kriegsverbrecher verurteilte
Erich Priebke
sieht sich als unschuldiges Opfer einer
„internationalen Manipulation“
SZ: Herr Priebke, Sie verbüßen seit
Dezember 1998 eine lebenslange Freiheitsstrafe, nachdem ein italienisches
Militärgericht Sie mitschuldig sprach für die Erschießung von 335 Menschen in
den Ardeatinischen Höhlen bei Rom im März 1944. Sie sitzen nicht im Gefängnis,
stehen nur unter Hausarrest – ist das nicht ein besonderes Privileg für einen
Lebenslänglichen?
Priebke: Nein, keineswegs. Ich bin 87 Jahre alt
und seit 1994 meiner Freiheit beraubt. Zwei Jahre davon habe ich in einem
Gefängnis, also hinter Gittern, verbringen müssen. Nach all diesen Verhören,
endlosen Sitzungstagen und den schweren psychischen Belastungen, die ich erdulden
musste, ist es den Richtern der Strafvollzugsbehörde offenbar klar geworden,
dass eine derartige Behandlung der italienischen Verfassung und dem
Europäischen Abkommen über Menschenrechte widerspricht. So haben sie mir im
Februar 1999 Hausarrest bewilligt, weil es, ich zitiere, „eine sinnlose
Strafverschärfung bedeuten und somit gemeingültiger Menschlichkeit
widersprechen“ würde, „eine Person fortgeschrittensten Alters und zudem krank,
wie das offenbar für Priebke zutrifft, in Haft zu halten. “
SZ: Wie sieht Ihr Tagesablauf im
Hausarrest denn aus?
Priebke: Ich bin den ganzen Tag hier im Zimmer,
draußen vor der Tür steht ein Polizeiwagen. Wenn ich, etwa für einen Arzt- oder
Gerichtstermin, das Haus verlassen muss, brauche ich eine behördliche
Genehmigung. Gegenwärtig verbringe ich meine Zeit damit, die vielen Briefe zu
beantworten, mit denen mir Freunde und Bekannte aus aller Welt ihre Anteilnahme
bezeugen. Außerdem schreibe ich ein Buch. Mir ist bewusst, dass mir nur noch
wenig Zeit bleibt, und ich will Zeugnis geben, die Menschen sollen die Wahrheit
über dieses Komplott gegen mich erfahren.
SZ: Das klingt, als fühlten Sie sich zu Unrecht verurteilt.
Priebke: Die Schreibtischtäter und die
Verantwortlichen der zahllosen Unmenschlichkeiten, die im Zweiten Weltkrieg an
schutzlosen Zivilpersonen begangen worden sind, hat man später meist als Retter
der Nation gefeiert, jedenfalls wenn sie zu den Siegern zählten wie Churchill,
Stalin und Truman. Der Fall, um den es bei mir geht, ist hingegen schon durch
die Haager Konvention von 1907 als Repressalie grundsätzlich nach dem
Kriegsrecht legitimiert, und diese Konvention gilt nach wie vor. Auch heute
werden Repressalien angeordnet und Massaker begangen. Die Opfer sind oft Frauen
und Kinder, nicht wie seinerseits bei der Repressalie der Deutschen 1944 in Rom
allein Geiseln. Ich war nur ein einfacher Hauptmann, der einem Befehl
gehorchte, und ich wurde verurteilt. Die historisch wirklich Verantwortlichen
aber wurden immer wieder freigesprochen von den Siegergerichten.
SZ: Ihre Frau hat ein Gnadengesuch an den
italienischen Staatspräsidenten gerichtet, zugleich versucht Ihr Anwalt ein
altes italienisches Amnestiegesetz zu Ihren Gunsten zu aktivieren und in
Straßburg läuft eine Klage wegen angeblichen Verstoßes gegen die Menschenrechte
– was erhoffen Sie sich denn von diesen Aktivitäten?
Priebke: In meinem ersten Verfahren hat mir das
Militärgericht Rom Straffreiheit zugebilligt. Doch dann wurde das Gericht am 1.
August 1996 von Extremisten „besetzt“, die Richter und ich waren Opfer einer
Freiheitsberaubung. Der Justizminister verhandelte mit den Besetzern,
schließlich wurde ich in ein Gefängnis abgeführt, obwohl mir soeben
Straffreiheit konzediert worden war. Und die Richter, die mich freigesprochen
hatten, sahen sich einem Disziplinarverfahren ausgesetzt. So wurde durch
handfeste Einschüchterung die richterliche Unabhängigkeit schon für das
Folgeverfahren beschädigt: Mein Schicksal war in jener Augustnacht schon
besiegelt! Was ich jetzt unternehme, ist nichts anderes, als die selbst
gestellte Aufgabe eines über 80-Jährigen, der nicht in die Knie gehen wird und,
solange er noch lebt, dafür eintreten will, dass die Wahrheit nicht für immer
unter einer international eingefädelten Manipulation verschwindet. In Straßburg
haben wir die offensichtlichen Verstöße gegen die Menschenrechte im
Zusammenhang mit meinem Verfahren geltend gemacht. Bezüglich des italienischen
Amnestiegesetzes von 1953 warte ich derzeit ab, ob der italienische Staat mir
die gleichen Vergünstigungen zugesteht, die er allen wegen Kriegsverbrechen
verurteilten Italienern gewährt hat: eben eine Amnestie. Aber die Medien haben
mich zum Symbol eines gewissenlosen nazistischen Sadisten verzerrt, eine Art
Monster aus dem Arsenal Hollywoods. Und diese Art moralischen „Lynchens“
geschieht mittels Beihilfe meiner Landsleute: Wir Deutsche werden mit unserer
eigenen Zustimmung als Menschen zweiter Klasse eingestuft.
SZ: Sie leiden ja ganz offenbar nicht unter
diesem deutschen Schuldkomplex. In zahlreichen Verleumdungsklagen verlangen Sie
Schadensersatz von italienischen Zeitungen und Zeitzeugen – wie viel Geld haben
Sie schon eingeklagt?
Priebke: Es geht mir nicht ums Geld. Ich
möchte, dass die Zeitungen wahrheitsgemäß berichten. Das ist aber oftmals nicht
der Fall gewesen. Es gibt Erfindungen wie meine angebliche Beteiligung an
Judendeportationen in Verona, einem Massaker in Brescia, dem Tod des bekannten
Gewerkschafters Bruno Buozzi. Dann die romanhafte Intrige um das Ende der
Prinzessin Mafalda von Savoyen, der Tochter des Königs, mit der ich auch zu tun
gehabt haben soll. Schließlich wollte man mir noch den Krimi um die 50 Kilo
Gold anhängen, die 1943 den Juden in Rom entzogen wurden. Lauter nie bewiesene
Geschichten. Doch wenn solche Lügenmärchen in die Zeitungen gesetzt werden,
verwandeln sie sich in verbürgte Tatsachen, einfach nur durch die vielfache
Wiederholung. Das wollte ich mir nicht weiter gefallen lassen.
SZ: Die Tat, wegen der Sie verurteilt wurden, liegt mehr als 55
Jahre zurück. Haben Sie noch konkrete Erinnerung daran?
Priebke: Ich erinnere mich an die
Bombenteppiche, in Deutschland starben Frauen und Kinder zu Tausenden und
Abertausenden unter den Trümmern. In Italien standen die Alliierten wenige
Kilometer vor Rom, der Krieg war schon unwiderruflich verloren. Es kam das
Attentat in der Via Rasella, die Kommunisten ermordeten mehr als 40 unserer
Kameraden. Menschenteile deutscher Soldaten und italienischer Zivilisten
bedeckten die Straße. Dann der Befehl zur Repressalie, wir protestierten
zunächst gegen unsere Vorgesetzten, wir wollten nicht töten. Doch in seinem
Soldbuch hatte jeder deutsche Soldat damals die zehn Gebote des Krieges
vermerkt. Das letzte, das zehnte, lautete wörtlich: „Maßnahmen der Repressalie
sind ausschließlich nach Anordnung des Truppenkommandos rechtmäßig. “ Für uns
war es die Anordnung einer Repressalie und wir konnten uns nicht vorstellen,
Entscheidungen von höheren Kommandostellen zu diskutieren oder uns gar über
Regularien hinwegzusetzen – wie alle Militärs mussten wir gehorchen.
SZ: Die Geiseln wurden per Genickschuss
getötet, auch Sie mussten schießen – wie fühlten Sie sich dabei?
Priebke: Ich hatte vor jenem Tag noch nie
getötet. Trotz des Krieges gab es für uns nicht nur die Gewissenfrage, einem
Mitmenschen in dieser Weise das Leben zu nehmen. Wir glaubten auch, das rein
menschlich gar nicht tun zu können. Deshalb haben mein Vorgesetzter Oberst
Herbert Kappler und andere versucht, mit anderen Vorschlägen die Sache
abzuwenden. Es gab aber keinen Ausweg, die Repressalie war ein unumstößlicher
Führerbefehl von Hitler. Er lautete: Zehn Italiener für jeden toten Deutschen.
So musste auch ich zwei Geiseln erschießen. Das Schicksal ließ mich und meine
Kameraden in jenem schrecklichen Drama der Ardeatine unausweichlich eine Rolle
spielen, das hat mein Leben für immer gezeichnet.
SZ: Sie sollen die Nummer Zwei gewesen
sein in der Via Tasso, der Gestapo-Zentrale in Rom nicht weit vom Lateranpalast
– gewissermaßen die rechte Hand von Kappler und beschäftigten sich, wie es
heißt, mit Gegenspionage?
Priebke: Ich war weder Kapplers Stellvertreter,
noch habe ich mich je im Leben mit Spionage beschäftigt. Natürlich wäre ich
damals gern was Größeres gewesen, in Wahrheit war ich aber der jüngste von elf
Offizieren des Kommandos in der Via Tasso. Ich hatte drei Aufgabengebiete:
Erstens fungierte ich als Verbindungsoffizier zur italienischen Polizei,
zweitens stand ich dem Chef des Kommandos Hauptmann Carl Schütz im Verkehr mit
dem Publikum zur Seite, weil dieser zum Jähzorn neigte und ihn Kappler daher
gern der Öffentlichkeit fern halten wollte. Überdies hielt ich Verbindung mit
einem päpstlichen Vermittler des Vatikans, dem Ordensoberen der Salvatorianer
Pater Pancratius Pfeiffer. Der Geistliche kam ständig zu mir und bat um Gnade
für einzelne Personen, ich habe diese Bitten an meinen Chef Schütz übermittelt.
Wenn ich mich recht erinnere, hatte der Pater in 28 Fällen Erfolg. Meine
Aufgaben waren also weitgehend durch meine guten italienischen Sprachkenntnisse
bestimmt, ich hatte ja zuvor mal als Hotel-Sekretär in Rapallo gearbeitet. Aber
wie ich in meinem Buch darlegen werde, hatte ich, wenn auch nur mittelbar, mit
der Bekämpfung der Untergrundtätigkeit zu tun.
SZ: Meinen Sie den Kampf gegen Partisanen?
Priebke: Ich meine die Terrorabwehr, die
Bekämpfung von Kriegstaten, die nicht von regulären Truppen und gegen das
Genfer Abkommen über das Völkerrecht begangen wurden. Wir hatten in Rom
beispielsweise Spione in eine dieser Terrorgruppen eingeschleust, die ihr
Hauptquartier in der Via Giulia, im Herzen des alten Rom, hatte. Dort lagerten,
wie wir bald erfuhren, mehr als 80 Kilo Sprengstoff. Damit war ein Anschlag
geplant, weit schlimmer als der in der Via Rasella. Wir haben das Nest,
zusammen mit italienischen Fallschirmjägern, gerade noch rechtzeitig
ausgehoben.
SZ: Es gibt Überlebende der
Besatzungszeit, die behaupten, von Ihnen verhört und gefoltert worden zu sein.
Sie werden als „perfide“ beschrieben, weil Sie zugleich höflich gewesen seien –
haben Sie gefoltert?
Priebke:Wer immer von solchen Untaten redet,
tut das bestenfalls auf Grund falscher Informationen. Ich habe nie ein Verhör
durchgeführt und ich habe nie irgendjemanden gewalttätig behandelt. Eine nach
dem Krieg eigens zur Untersuchung der Missstände in der Via Tasso gegründete
Kommission der Alliierten hat 1945 verschiedene Namen von Mitarbeitern genannt.
Meiner wurde nie erwähnt, weder als Folterer, noch in irgendeinem Zusammenhang
mit Gewalttätigkeit. Als die Alliierten mich am 28. August 1946 im
Kriegsgefangenenlager Afragola bei Neapel verhörten, haben sie mir auch nichts
dergleichen vorgeworfen. Im Prozess gegen Kappler 1948 wurde ich ebenfalls nie
in diesem Sinne erwähnt. Warum werden heute, nach über 50 Jahren, plötzlich
solche „Neuigkeiten“ über mich verbreitet? Zeugenaussagen vom Hörensagen oder
von fragwürdiger Glaubwürdigkeit, und alles ohne die geringsten Belege. Der
Militärgerichtshof hat es sogar abgelehnt, einen Augenzeugen und früheren
Häftling der Via Tasso anzuhören, der für mich aussagen wollte.
SZ: Ihr einstiger Chef Kappler wurde 1948
zwar zu lebenslanger Haft verurteilt, fünf Ihrer Kameraden aber sprach das
Gericht wegen Befehlsnotstands frei. So hätte es Ihnen auch ergehen können,
wenn Sie damals nicht aus englischer Haft geflohen wären.
Priebke: Meine damalige Adresse war bekannt. Es
hat mich jedoch niemand gesucht, weil ich ein kleiner Fisch war. Nach
Kriegsende führten die Tribunale der Alliierten in Italien zunächst gegen
Kapplers Vorgesetzte Prozesse: 1946 in Rom gegen die Generäle Eberhard von
Mackensen und Kurt Mältzer, 1947 in Venedig gegen Generalfeldmarschall Albert
Kesselring. Sie alle hatten den Befehl Hitlers zur Repressalie in der Ardeatine
an das Kommando der Via Tasso weitergeleitet, sie wurden begnadigt und lebten
unbehelligt bis an ihr Lebensende. Außer Mältzer, der vorher an einem Tumor
gestorben war – und natürlich Kappler, der in der Festung Gaeta saß. Auch er
war aber 1948 nur verurteilt worden, weil er angeblich eigenmächtig einige
Geiseln mehr zu Tode gebracht hatte, als nach dem Befehl getötet werden
sollten. Außer den fünf freigesprochenen Mitarbeitern bekam keiner einen
Prozess. Der Chef des Kommandos Carl Schütz arbeitete nach dem Krieg sogar für
den Bundesnachrichtendienst. Insofern ist das Gesetz gewiss nicht gleich für
alle angewendet worden.
SZ: Doch Sie sollen verantwortlich dafür
gewesen sein, dass fünf Gefangene mehr als die befehligten 330 getötet wurden.
Führten Sie nicht die Liste der Todeskandidaten?
Priebke: Nein, das ist nicht wahr! Meine
Anwälte haben das im Verfahren bewiesen. Es sind Unterstellungen, die auf
Vermutungen und falschen Zeugenaussagen basieren. Meine Verurteilung ist nicht
nur das Ergebnis gewöhnlicher Lügenmärchen und bestellter
Tatsachenverdrehungen, schlimmer: Ihr eigentlicher Grund ist eine bedenkenlose
Unterwürfigkeit gegenüber Rachegelüsten. Man gibt vor, nicht zu wissen, dass
ich bei der Vergeltungsmaßnahme der Ardeatine auf Grund höheren Befehls und zu
Kriegszeiten gehandelt habe, zweifellos ohne alle und jede Freiwilligkeit.
SZ: Führten Sie die Liste oder führten Sie
sie nicht?
Priebke: Ich bekam, wie einige andere auch, den
Befehl, die Namensliste zu halten. Ich hielt sie ungefähr zwei Stunden lang in
Händen. Aber die Atmosphäre war fast unerträglich für uns, ich meine die Reihe
der Todeskandidaten, die ich sah. Deshalb wurde ich abgelöst. Aber das
Schlimmste war für mich das Töten selbst. Ich musste, während ich die Liste
hielt, zweimal schießen.
SZ: So bleibt doch Ihre Mitschuld an dem
Massaker in den Ardeatinischen Höhlen.
Priebke: Ich bin verantwortlich, indem ich als
Soldat die Anordnung zum Töten befolgt habe. Aber der Befehl stammte nicht von
mir. Drahtzieher der Inszenierung, die heute gegen mich stattfindet, sind die
Wiesenthal-Zentren gewesen. Sie haben in sich die Zweckbestimmung, die Jagd auf
die „Ex-Nazis“ zu betreiben, aber diese alten Menschen sterben nun nach und
nach aus. Die Wiesenthal-Zentren hingegen tun alles, ihre Einrichtungen zu
vergrößern, und müssen jetzt ihren Bestand und den Kostenaufwand rechtfertigen.
Deshalb kratzen sie auf dem Boden ihres Topfes herum und begnügen sich mit
unbedeutenden Hauptleuten wie ich einer war.
SZ: Sie sind 1948 mit Hilfe der
katholischen Kirche und des Roten Kreuzes nach Argentinien gelangt. Dort
erklärt man heute, Sie hätten sich ihren Ausweis „mit betrügerischen Mitteln“
beschafft.
Priebke: Das ist dummes Zeug. Die Kirche konnte
mich gar nicht unterstützen, meine Anschrift war bei Italienern und Alliierten
bekannt. Ich lebte in Sterzing, Via Diaz 250, unter meinem Namen und mit meiner
Familie bis 1948, als meine fünf Kameraden freigesprochen wurden. Ich bin stolz
darauf, dass ich bei Kriegsende mein Recht als Soldat wahrgenommen habe, dem
Gefangenenlager durch Flucht zu entkommen. In solchen Fällen war es Brauch des
Roten Kreuzes, Ausreisepapiere auf Namen auszustellen, die für
Ex-Kriegsgefangene das Recht der Anonymität wahrten, weil man sonst Gefahr
lief, ins Gefangenenlager zurückgebracht zu werden. Als unsere Herkunftsadresse
stand Lettland in den Papieren. Kurz zuvor aber hatte Argentinien die generelle
Einwanderungserlaubnis für Bürger zurückgerufen, die von jenseits des Eisernen
Vorhangs kamen. Beinahe wären wir deshalb zurückgewiesen worden.
SZ: Sie haben mehr als fünfzig Jahre in
Argentinien gelebt. Hat die deutsche Justiz, die ja Ihre Adresse kannte, Sie
denn nie behelligt?
Priebke: Ich habe mich nie versteckt, war immer
der deutsche Staatsbürger Erich Priebke, wohnhaft erst in Buenos Aires, dann in
Bariloche, Patagonien. 1955 und 1969 führte ich Korrespondenzen mit den
italienischen Finanzbehörden und der deutschen Botschaft um den Ausgleich von
Bombenschäden zu erreichen, die wir in Bozen erlitten hatten. Zwei Mal bin ich
nach Italien als Tourist gereist, elf Mal, von 1978 bis 1990, nach Deutschland,
acht Mal in die Vereinigten Staaten – immer unter meinem Namen, mit meinem
deutschen Pass. Damals gab es noch wichtigere Leute aus der NS-Zeit. Niemand
interessierte sich für einen simplen Hauptmann.
SZ: Hatten Sie offizielle Kontakte nach
Deutschland?
Priebke: Bei Deutschlandbesuchen habe ich drei
Mal das Amt für Auslandsschulen in Köln besucht, meine Kontakte zur
Kulturabteilung der Deutschen Botschaft in Buenos Aires waren auch recht
intensiv. Gegen Ende der achtziger Jahre habe ich als Vorsitzender des
deutsch-argentinischen Kulturvereins in unserer Schule in Bariloche eine
sechsköpfige Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages empfangen. Am 15.
Juni 1988 feierten wir unseren 50. Hochzeitstag, da saß an unserer
Hochzeitstafel auch ein Mitglied des Deutschen Bundestages. Der CDU-Abgeordnete
Klaus-Jürgen Hedrich war nach Buenos Aires gekommen, um am Gedenktag des 17.
Juni zu sprechen. Die Deutsche Botschaft bat ihn dann, zu unserer Feier nach
Bariloche zu fliegen, um die Grüße aus der Heimat zu überbringen. Seit 1989
habe ich den Austausch von Studenten organisiert, andere Hilfsaktivitäten in
Angriff genommen. Ich wäre nie auf den Gedanken gekommen, dass ich mich vor
irgendwem verbergen müsste. Und ich habe es auch nicht getan.
SZ: Doch es scheint Ihnen für das, was in
den Ardeatinischen Höhlen geschehen ist, nur schwer ein Wort des Bedauerns über
die Lippen zu kommen.
Priebke: Ich kann den fragwürdigen öffentlichen
Exhibitionismus der so genannten Reumütigen („pentiti“) nicht gutheißen. Die
bieten ihr Innerstes feil, nur um sich nicht unzweideutig mit dem Recht und den
eigenen Verantwortlichkeiten auseinander setzen zu müssen. Ich will niemanden
zum Mitleid mir gegenüber bewegen, sondern ich will Gerechtigkeit.
SZ: Eine Geste der Demut würde es auch den
Familien der Opfer erleichtern, zu vergeben.
Priebke: Seit Beginn des Verfahrens hatte ich
den Wunsch, mit einem offenen Brief an alle Angehörigen der Opfer mein
Mitgefühl zu äußern. „Tief in meinem Herzen fühle ich das Bedürfnis, mein
Beileid auszudrücken für den Schmerz der Anverwandten jener Opfer der
Ardeatinischen Höhlen. Ich denke mit Verehrung an die Toten und ich fühle mich
schwach gegenüber dem Schmerz der Lebenden“, heißt es darin. Ich habe diesen
Brief vorgelesen, doch bekam nur Hohngelächter und Beschimpfungen von einigen
Provokateuren dafür.
SZ: Wenn Sie, etwa durch eine Begnadigung,
doch noch wählen könnten: Wie und wo möchten Sie Ihren letzten Lebensabschnitt
verbringen?
Priebke: Ich weiß wohl, das meine Verfolger nicht
zulassen werden, dass ich meine Frau Alice je wiedersehen werde. Sie ist wie
ich 87 und schwer krank. Mit ihr gemeinsam verbrächte ich so gern die letzte
Lebenszeit. Es war mein Wunsch, neben ihr auf einem kleinen grün bestandenen
Friedhof bestattet zu werden, der auf einen wunderschönen See in Patagonien
blickt. Aber Argentinien hat mich ausgewiesen und jetzt wende ich mich am Ende
meiner Odyssee wieder dahin, wo mir das Leben geschenkt wurde. Ich denke an
Deutschland, mein Heimatland.
Mit Erich Priebke sprach in
Rom Christiane Kohl.
Bildunterschrift: Der
frühere SS-Mann Erich Priebke gibt zu, selbst zwei Geiseln durch Genickschüsse
getötet zu haben. Er hält sich aber nur für verantwortlich, „indem ich als
Soldat die Anordnung zum Töten befolgt habe“.