Italien : Faschismus, deutsche Besatzung und die Bedeutung der Resistenza (2002 - 2000)

 

 

Übersicht:

 

            2001

 

            Juni 2001

-          Süddeutsche Zeitung, 06.06.2001: Italienische Zwangsarbeiter in Nazi-Deutschland /

Vom Waffenbruder zum Arbeitsknecht /

Hunderttausende Soldaten Roms wurden über die Alpen verschleppt –

nun fordern auch sie Entschädigung

           

Mai 2001

-          Süddeutsche Zeitung, 21.05.2001:

      Preis für die deutsche Wiederbewaffnung nach dem Krieg /

Kumpanei mit den Kriegsverbrechern /

Neu aufgefundene Dokumente belegen die milde Behandlung

der für Massaker in Italien verantwortlichen Nazi-Generale

-     AG Fossoli, 02.05.2001: SS-Offizier Erich Priebke: Keine Aufhebung des Hausarrests

 

April 2001

-     Der Spiegel, 23.04.2001: NS-Verbrechen / „Schrank der Schande“ /

Deutschland gerät international unter Druck,

Staatsanwälte sollen Ermittlungen gegen einen NS-Täter verschlampt haben.

Nur: Italienische Beamte hielten die Akten versteckt.

-     Die Welt, 21.04.2001: Italienische Regierung macht den Fall Engel zur Chefsache

-     Kontraste (ARD), 12.04.2001: Kriegsverbrecher in Deutschland – seit 56 Jahren unbehelligt

 

Februar 2001

-          Die Woche, 16.02.2001: Späte Sühne /

Italien steht vor einer neuen Prozesswelle gegen Kriegsverbrecher. /

Einige Verdächtige, ehemalige Angehörige der Waffen-SS, leben noch in Deutschland

 

 

2000

 

Dezember 2000

-     GedenkstättenRundbrief, 12.2000: „Orte der Erinnerung“ an Judenverfolgung und Deportation:

Überlegungen zum „Fall Italien“

 

November 2000

-     Süddeutsche Zeitung, 13.11.2000: Vertuschte Massaker /

      Rom will erst jetzt lange verheimlichte Gräuel der Wehrmacht verfolgen

 

      Mai 2000

-          Süddeutsche Zeitung, 03.05.2000: „Ich war nur ein einfacher Hauptmann“ /

Der als Kriegsverbrecher verurteilte Erich Priebke sieht sich als

unschuldiges Opfer einer „internationalen Manipulation“

 

 

     

 

2001

 

Juni 2001

 

„Süddeutsche Zeitung“, 06.06.2001

 

Italienische Zwangsarbeiter in Nazi-Deutschland

Vom Waffenbruder zum Arbeitsknecht

Hunderttausende Soldaten Roms wurden über die Alpen verschleppt –

nun fordern auch sie Entschädigung

 

Von Christiane Kohl

 

Rom. Carlo Gamba holten sie am 12. August 1944. Ein Trupp der deutschen Waffen-SS stand morgens vor der Tür seines Elternhauses, das am Kirchplatz des italienischen Bergdorfes Sant’ Anna di Stazzema steht. Der 17-Jährige musste mit einigen Soldaten die Berge hinaufsteigen und ein riesiges Funkgerät schleppen. Derweilen machten die anderen SS-ler das Dorf in den apuanischen Alpen bei Lucca dem Erdboden gleich. Sie töteten über 500 Bewohner, darunter viele Verwandte Gambas. Doch davon erfuhr der Junge damals nichts. Nach dem Gemetzel hatten die Soldaten ihn mit anderen Landsleuten in einen Zug verfrachtet. Er kam nach Bunzlau im heutigen Polen, wo er ein Jahr lang als Zwangsarbeiter eingesetzt wurde.

 

Heute ist Carlo Gamba ein alter Mann von 74 Jahren, der kaum noch Zähne hat, meistens trägt er eine Baskenmütze auf dem schlohweißen Haar. Für die Zeit der Zwangsarbeit hat er nie eine finanzielle Entschädigung bekommen, er war froh gewesen, überhaupt mit dem Leben davon gekommen zu sein. Wie Gamba erging es damals vielen jungen Italienern, die in den Dörfern der Toskana lebten. Teilweise hatten SS und Wehrmacht regelrechte Razzien veranstaltet, um Arbeitskräfte für die deutsche Kriegsmaschinerie zu rekrutieren.

 

Etwa 50.000 italienische Zivilpersonen wurden auf diese Weise zwischen 1943 und 1945 nach Deutschland oder in die sogenannten Ostgebiete verschleppt. Überdies deportierten die Nazis an die 650.000 italienische Soldaten zur Zwangsarbeit. Heute sind noch etwa 76.000 dieser ehemaligen italienische Zwangsarbeiter am Leben. Ob sie im deutschen Entschädigungsfonds berücksichtigt werden, ist noch ungewiss. Bislang stehen für die Zwangsarbeiter aus West- und Südeuropa in dem Fonds nur etwa 540 Millionen Mark zur Verfügung. „Das ist viel zu wenig“, sagt Enzo Orlanducci vom Zusammenschluss einstiger italienischer Internierter (ANRP) in Rom. Er schätzt die Zahl der im westeuropäischen Raum Berechtigten auf 170.000 Menschen, hingegen wird im deutschen Text nur von 17.000 gesprochen.

 

Umstritten ist vor allem, ob auch die italienische Soldaten, die zur Zwangsarbeit herangezogen wurden, Entschädigung erhalten sollen. Nach dem Stiftungstext sind Kriegsgefangene von Zuwendungen ausgeschlossen. Freilich argumentieren Orlanducci wie auch andere italienische Organisationen, dass die italienischen Soldaten von den Deutschen nicht als Kriegsgefangene behandelt wurden. Aus Sicht der Nazis waren sie vielmehr „die Verräter“. Deshalb hätten die Deutschen in ihrem Fall auch keine der für Kriegsgefangene gültigen Konventionen berücksichtigt, erklärt Orlanducci: Hitler selbst habe sie „Italienische Militärinternierte“ (IMI) genannt.

 

Am 8. September 1943 hatte Italien einen einseitigen Waffenstillstand mit den Alliierten verkündet, die „Achse“ Berlin-Rom zerbrach. Benoto Mussolini war schon gestürzt und wurde auf dem Gran Sasso östlich von Rom festgehalten. Die Deutschen befreiten den Diktator, errichteten mit ihm ein Marionetten-Regime am Gardasee und besetzten Italien, soweit es noch nicht von den Alliierten erobert worden war. Sann wurden die italienischen Soldaten entwaffnet, in Italien wie auch in Griechenland, Albanien und anderen dereinst von den „Achsenmächten“ besetzten Gebieten.

 

Italiener, die sich weigerten, ihre Waffen abzugeben, wurden vielerorts erschossen, so auf der griechischen Insel Kephallonia, wo mehr als 5000 Italiener umkamen. Andere Soldaten schickte man zur Zwangsarbeit nach Deutschland, sofern sie es abgelehnt hatten, künftig mit den Deutschen zu kämpfen. Nach dem Waffenstillstand waren viele italienische Soldaten nach Hause gegangen, deshalb machten die Nazis auch in italienischen Wohnhäusern Razzien auf die jungen Männer. Einige wurden beim Bau deutscher Kriegsbefestigungen eingesetzt, etwa an der Gotenlinie zwischen Florenz und Lucca. Andere mussten im deutschen Raketenbau schuften, beispielsweise in Dora-Mittelbau bei Nordhausen. Im August 1944 wurden die deportierten Soldaten zu „Zivilarbeitern“ erklärt, normalen Lohn bekamen sie freilich nicht.

 

Überdies verschleppten die Nazis seit Herbst 1943 etwa 40.000 Italiener in Vernichtungslager. Es waren Juden, Zigeuner und politische Widerständler, nur etwa 4000 kehrten lebend zurück. Für diese Für diese Unrechtstaten zahlte Deutschland nach dem Krieg 40 Millionen Mark Entschädigung an Italien. Entsprechend eines Abkommens vom 2. Juni 1961 war das Geld für die Opfer rassischer, glaubensmäßiger oder ideologischer Verfolgung bestimmt. Von Zwangsarbeit war nicht die Rede.

 

Mittlerweile liegen bei den italienischen Hilfsorganisationen 76.266 Anfragen vor, etwa 80 Prozent stammen von ehemaligen Soldaten. Augenblicklich werden den alten Leuten achtseitige Fragebögen zugesandt, die Antragssteller müssen selbst den Nachweis führen, zuwendungsberechtigt zu sein. Viele von ihnen bekommen heute eine Mindestpension um die 1000 Mark. „Eine Entschädigung von 15.000 Mark wäre für sie eine Verdoppelung ihrer Bezüge“, sagt Orlanducci. Bis Ende Juni will Berlin entscheiden, ob auch die Militärinternierten einbezogen werden. Für die Italiener geht es nicht nur um Geld, sagt Orlanducci: „Es soll vor allem die historische Wahrheit anerkannt werden.“

 

Bildunterschrift: Auf dem Weg in die Gefangenschaft: Italienische Soldaten verlassen ein brennendes Gebäude und ergeben sich deutschen Fallschirmjägern.

 

 

 

 

 

 

Mai 2001

 

“Süddeutsche Zeitung”, 21.05.2001

 

Preis für die deutsche Wiederbewaffnung nach dem Krieg

Kumpanei mit den Kriegsverbrechern

Neu aufgefundene Dokumente belegen die milde

Behandlung der für Massaker in Italien verantwortlichen Nazi-Generale

 

Nachdem Italien im Herbst 1943 Waffenstillstand mit den Alliierten geschlossen hatte, besetzten deutsche Truppen das Land und rächten sich fürchterlich für den „Verrat“ des Bündnispartners. Mehr als 10.000 italienische Zivilisten, darunter viele Frauen, Kinder und Alte, wurden von der Wehrmacht und von Sonderkommandos ermordet. Heinrich Senfft, langjähriger Presseanwalt und Buchautor fand in Archiven und Nachlässen eine merkwürdige Kumpanei der Alliierten nach dem Krieg, vor allem der Briten, mit deutschen Generalen, die Kriegsverbrechen begangen hatten. Im beginnenden Kalten Krieg war Deutschland als Bündnispartner wichtiger als die Sühnung der Verbrechen. Warum viele Massaker jahrzehntelang nicht verfolgt wurden, versucht Senfft am Montagabend im Film „Herrenpartie“ (WDR, 22.30 Uhr) zu klären.

 

Von Heinrich Senfft

 

Nach dem Zweiten Weltkrieg hieß es: „Nie wieder Soldaten!“ Oder gar: „Waffenlos in Gottes Hand“. Doch kaum hatten die Deutschen begonnen, willig oder unwillig, gerade zu begreifen, was sie getan hatten, da brach auch schon der Kalte Krieg aus. Sie wurden wieder gebraucht.

 

Im September 1946 hatte der amerikanische Außenminister James Francis Byrnes mit seiner „Speech of Hope“ genannten Rede den Westdeutschen die Rolle eines „Bollwerks gegen die rote Flut“ zugesprochen. Entnazifizierung hatte keine Priorität mehr. 1949 begannen die ersten Gespräche über die Wiederbewaffnung hinter verschlossenen Türen. Damals schon, im Mai 1949, sprach sich Lord Hankey, der einstmals Churchills rechte Hand gewesen war, im britischen Oberhaus für den Antrag des anglikanischen Bischofs George Bell aus, keine weiteren Verfahren gegen Deutsche mehr einzuleiten. Schon über die Nürnberger Prozesse war Hankey unglücklich gewesen. 1950 brach der heiße Krieg in Korea aus und beschleunigte die Überlegungen, die Deutschen wiederzubewaffnen. Im gleichen Maße gingen in der Bundesrepublik die Verfahren wegen Kriegsverbrechen zurück: 1950 wurden 809, 1951 nur noch 259 und 1952 nicht mehr als 191 Personen verurteilt. Nach 1952 war die Verfolgung praktisch am Ende.

 

Die Bonner Regierung, so heißt es oft, sei untätig geblieben und die Alliierten hätten nicht dagegen protestiert. Wohl war – aber untätig waren sie nicht. Kanzler Adenauer hatte gesagt, die Bundesregierung könne der Wiederbewaffnung nicht zustimmen, solange deutsche Soldaten noch in alliierter Haft säßen oder ihnen der Prozess gemacht werde. Deshalb begannen die Amerikaner 1951 Strafen herabzusetzen oder Verurteilte auf Bewährung freizulassen. Auch Churchill, der noch einmal britischer Premierminister wurde, war für Freilassung und Wiederbewaffnung, gemeinsam mit dem im Frühjahr 1952 ernannten ersten Nato-Generalsekretär Lord Hastings Ismay. Hankey kannte ihn gut: Ismay war Hankeys Stellvertreter, als dieser Kanzleichef von Winston Churchill war. Ismay drang in den Nato-Ländern darauf, Deutsche nicht mehr als Kriegsverbrecher anzuklagen und zu verurteilen.

 

Im Juli 1952 traf sich Hankey mit Lord Alexander of Tunis, dem früheren Oberbefehlshaber der englischen Armee in Nordafrika und Italien, und war sich mit ihm einig, Generalfeldmarschall Albert Kesselring, der von 1943 bis 1945 die deutschen Wehrmachtstruppen in Italien befehligt hatte, sollte entlassen werden. Kesselring war 1947 von einem britischen Militärgericht in Venedig wegen völkerrechtswidriger Erschießungen von Partisanen zum Tode durch Erschießen verurteilt worden, eine Strafe, die schon nach zwei Wochen in lebenslängliche Haft und später in zwanzig Jahre Gefängnis umgewandelt wurde. Der englische Oberstleutnant Patterson hatte als Zeuge ausgesagt, Lord Alexander sei der Meinung gewesen, Kesselring habe „fair und gut“ gekämpft. Dabei hatte Feldmarschall Alexander, der in Italien 1944 den zurückweichenden Truppen Kesselrings folgte, gesehen, welche Verbrechen Wehrmachtssoldaten dort unter Kesselrings Befehl begangen hatten.

 

Im Herbst 1952 entließen die Engländer Kesselring aus gesundheitlichen Gründen aus der Haft. Kaum in Freiheit, dankte Kesselring Hankey für dessen „aufrichtige Bemühungen, die Kriegsverbrecherfrage einer vernünftigen Regelung entgegenzuführen. Ich weiß auch, dass Sie sich für mich besonders eingesetzt haben.“ Als „ganz guter Kenner der Verhältnisse und als Leidtragender“ sei ihm klar, so Kesselring, dass in dieser Frage „keine Regelung auf rechtlicher Basis“ möglich sei. Er sehe in Hankey den „mutigsten und erfolgreichsten Vorkämpfer in der Kriegsverbrecherfrage und in der freundschaftlichen Annäherung unserer Völker“. Lady Hankey sandte er Blumen.

 

Am 18. November 1952 antwortet Hankey, ihn und seine Frau habe der Brief tief bewegt. Den wahren Grund für die Freude nennt er auch ganz offen: Auf der Begnadigung oder, noch lieber, der Amnestierung habe er nicht nur aus Gründen der Gerechtigkeit und Moral bestanden. Sie sei auch unerlässliche Voraussetzung der Politik der Nord-Atlantik-Mächte, die die Mitarbeit Deutschlands zur Sicherung des Friedens auf der Basis der Freundschaft und gemeinsamen Sicherheit suche. Allerdings fügt Hankey plötzlich besorgt hinzu: Er würde es vorziehen, wenn diese Korrespondenz nicht veröffentlich werde, bevor die Verträge mit Bonn ratifiziert seien.

 

Kesselring, 1885 als Schulratssohn geboren, starb, 74 Jahre alt, 1960. Zum Trauergottesdienst erschien auch der Inspekteur der Bundesluftwaffe, Generalleutnant Joesef Kammhuber. Seit Herbst 1943, als die Deutschen Italien besetzten, war Kesselring Befehlshaber einer Heeresgruppe im Kampf gegen die amerikanisch-englischen Invasionsstreitkräfte in Italien gewesen. Die Italiener, sagte Kesselring damals, könne er „nur noch hassen“; der Kriegsaustritt Italiens sei der „gemeinste Verrat“, es gebe „gegen Verräter keine Schonung“. Am 10. September 1943, zwei Tage nach Mussolinis Befreiung, erließ er den Befehl, italienische Kommandeure als Freischärler zu erschießen, wenn sie ihre Truppen nicht anwiesen, ihre Waffen an die deutschen Verbände zu übergeben.

 

Der XIV. Panzerkorps unter General Valentin Hube befahl im Kampf um Neapel schon am 12. September, „unter rücksichtslosestem und brutalstem Einsatz aller Machtmittel“ gegen die Italiener vorzugehen; Offiziere seien „sofort als Freischärler zu erschießen“. Und: Jedes noch so scharfe Durchgreifen“ werde „unter allen Umständen gedeckt“, „auch wenn ganz Neapel in Flammen aufgeht! Auf die Zivilbevölkerung kann keinerlei Rücksicht genommen werden.“ Am 23. September gaben die Feldmarschälle Erwin Rommel und Kesselring einen Befehl für die „Behandlung der zum italienischen Badoglio-Regime stehenden Truppen“ heraus: „Irgendwelche sentimentalen Hemmungen der deutschen Soldaten gegenüber Badoglio-hörigen Banden in der Uniform des ehemaligen Waffenkameraden sind völlig unangebracht. Wer von diesen gegen den deutschen Soldaten kämpft, hat das Anrecht auf Schonung verloren und ist mit der Härte zu behandeln, die dem Gesindel gebührt, das plötzlich seine Waffen gegen seinen Freund wendet ... „ Auch später versprach Kesselring, „zu scharfes Durchgreifen“ werde „niemals Grund zur Strafe sein“. Bald war der Marschall alleiniger deutscher Befehlshaber in Italien und zog mordend und brandschatzend nordwärts durch Italien.

 

Doch 1952 sagte er, die Italiener täten gut daran, ihm für sein Verhalten in der Zeit, in der er den Oberbefehl auf dem italienischen Kriegsschauplatz innehatte, ein Denkmal zu errichten. Und ein Jahr später schrieb er in seinen Memoiren: „Ich ... glaube, dass das deutsche Volk und die anderen Völker der westlichen Welt erfahren sollten, dass die deutschen Soldaten trotz des blutigen Kriegshandwerks sich in einem Ausmaß von humanen, kulturellen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten haben leiten lassen, wie sie Kriege dieses Ausmaßes ganz selten zeigen dürften.“

 

Ein gutes halbes Jahr später nach dem Briefwechsel mit Kesselring, am 25. Juni 1953, schreibt Hankey an den einstigen Generalfeldmarschall Erich von Manstein, wie glücklich er sei, dass dieser endlich entlassen worden sei, den die Briten 1943 zu 18 Jahren Haft verurteilt hatten. Zwar seien seine, Hankeys, offizielle Bemühungen für Manstein, der ein Befehlshaber im Ost-Feldzug gewesen sei, nicht der Rede wert, aber sie alle hätten zusammengearbeitet, und zu seinen öffentlichen Reden und Schreiben habe er viele Kontakte mit Ministern und hohen Funktionären gehabt und still an Mansteins Fall gearbeitet. Er könne ihn deswegen zu seiner verspäteten Freilassung beglückwünschen. Am 10. Juni 1953 antwortet Manstein, um Hankey für alles zu danken, was er für eine faire Lösung der Frage der „so genannten Kriegsverbrecher und besonders für mich“ getan habe.

 

„Gerecht und wirkungsvoll“

 

Am 14. November 1955 bedankt sich auch der einstige Großadmiral Erich Raeder, soeben aus der Haft in Spandau entlassen, für Hankeys „gerechtes und wirkungsvolles Eintreten zu Gunsten der so genannten deutschen ‚Kriegsverbrecher’“. Und neben einem Dankschreiben des 1947 in Nürnberg verurteilten Luftwaffen-Feldmarschalls Erhard Milch findet man in Hankeys Nachlass noch einen Brief von Karl Dönitz.

 

Hankey antwortet, es habe ihm stets leid getan, „dass meine Freunde und ich in Ihrem Fall nicht eine frühere Entlassung erwirken konnten“. Großadmiral Dönitz, vom „Führer“ 1945 zum letzten Regierungschef des Nazi-Reiches erhoben, wurde 1956 aus der Haft entlassen. Man kann verstehen, dass in Großbritannien der Opportunismus siegte, als es darum ging, die Kriegsverbrecher freizulassen, weil man die Westdeutschen im Kalten Krieg gegen die Sowjetunion wiederbewaffnen wollte. Aber für diesen Briefwechsel Hankeys (er starb 1963) mit so vielen Kriegsverbrechern, reicht die Erklärung, die Engländer seien nun einmal praktisch und unsentimental, nicht aus. Von heute auf morgen störte die Staatsnähe dieser Deutschen zum NS-Regime nicht mehr. Kurz war der Weg von Schuld und Strafe zur zweckmäßigen Vergebung.

 

Bildunterschrift: „Gegen Verräter keine Schonung“: deutsche Soldaten 1944 bei Kämpfen in Florenz.

 

 

 

 

 

AG Fossoli, 02.05.2001

 

SS-Offizier Erich Priebke:

Keine Aufhebung des Hausarrests

 

Rom (Div.). Roms Oberster Gerichtshof lehnt einen Antrag des ehemaligen SS-Offiziers Erich Priebke ab. Dieser hatte die Aufhebung seines Hausarrests durchsetzen wollen. Priebkes Antrag sei „vollkommen unzulässig“, lautet es in der Begründung des Berufungsgerichts

 

 

 

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April 2001

 

„Der Spiegel“ Nr. 17, 23.04.2001

 

NS-Verbrechen

„Schrank der Schande“

Deutschland gerät international unter Druck, Staatsanwälte

sollen Ermittlungen gegen einen NS-Täter verschlampt

haben. Nur: Italienische Beamte hielten die Akten versteckt.

 

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„Die Welt“, 21.04.2001

 

Italienische Regierung macht

den Fall Engel zur Chefsache

 

Die italienische Regierung dringt bei der Bundesregierung auf eine Strafverfolgung des seit Jahrzehnten unbehelligt in Hamburg lebenden ehemaligen SS-Chef von Genua, Friedrich Engel. Italiens Justizminister Piero Fassino forderte seine deutsche Amtskollegin Herta Däubler-Gmelin (SPD) in einem persönlichen Brief auf, sich für einen Prozess gegen den 92-Jährigen einzusetzen.

 

 

 

 

 

„Kontraste (ARD)“, 12.04.2001

 

Kriegsverbrecher in Deutschland – seit 56 Jahren unbehelligt

 

Autoren: René Althammer und Udo Gümpel

 

Vorbemerkung der AG Fossoli:

Der hier dokumentierte Bericht des ARD-Magazins „Kontraste“ über den NS-Kriegsverbrecher Friedrich Engel sorgte in Italien für Aufregung. Dort war Engel 1999 in Abwesenheit wegen 246fachen Mordes  zu lebenslanger Haft verurteilt worden. In Deutschland wurde ein Verfahren gegen ihn 1969 eingestellt. Nach der Ausstrahlung des Berichts ging ein Aufschrei der Empörung durch die italienische Öffentlichkeit.

 

* * * * *

 

Im nächsten Beitrag geht es um Verbrechen, die seit über 50 Jahren bekannt sind. Bekannt ist auch der Täter. Schon 1945 haben die Alliierten ihn auf eine Liste von Kriegsverbrechern gesetzt. Doch Friedrich Engel wurde 90 Jahre alt, ehe sich die deutsche Justiz ernsthaft für ihn interessierte. Es gibt drei Zeugen, die der Staatsanwaltschaft viel zu erzählen hätten. Bloß hat sich die Justiz bei uns bis vor kurzem nicht interessiert.

 

Grausame Erinnerungen von drei alten Männern. Udo Gümpel und Rene Althammer haben den Mann gefunden, der dafür verantwortlich ist.

 

Hamburg-Lokstedt, eines der wohlhabenden Wohnviertel der Hansestadt.

 

Friedrich Engel: „Nee, halten Sie mal weg.“

Kontraste: „Wir sind vom ersten deutschen Fernsehen. Ich würde mit ihnen gerne über Genua reden.“

Engel: „Was würden Sie?“

Kontraste: „Mit Ihnen gerne über Genua reden.“

Engel: „Nein.“

Kontraste: „Sie sind doch in Italien wegen Genua verurteilt worden.“

Engel: „Ne, das stimmt nicht, nein, nein. Das stimmt nicht. Wie kommen Sie denn darauf?“

Kontraste: „Aber Sie sind doch Dr. Siegfried Engel?“

Engel: „Nein, Dr. Friedrich Engel.“

 

Doch der Mann, der sich Dr. Friedrich Engel nennt, hat viele Vornamen. Sein vollständiger Name lautet: Dr. Friedrich Wilhelm Konrad Siegfried Engel. Geboren am 03. Januar 1909. Von 1944 bis 1945 war der ehemalige SS-Obersturmbannführer Chef der SS und der Polizei in Genua.

 

In Italien wurde Engel 1999 wegen 246fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

 

Friedrich Engel: „Lassen Sie mich jetzt in Ruhe.“

 

Doch in Deutschland lebt der in Italien verurteilte Mörder völlig unbehelligt. Engel hat eine hier bislang unbekannte Vergangenheit.

 

Diese drei Männer sind Engel vor mehr als 55 Jahren entkommen. Jeder ist jeweils der einzige Überlebende eines grausamen Massakers.

 

Franco Diodati ist einer von ihnen. 1945 war er schon einmal hier in diesem kleinen Bergdorf in der Nähe von Genua. Wenige Wochen vor Kriegsende wurden hier 18 Geiseln erschossen. Ein Terrorakt gegen die örtliche Bevölkerung. Die Angehörigen der Ermordeten treffen sich jedes Jahr am Ort des Massakers.

 

Franco Diodati war einer der Geiseln, die erschossen werden sollten. 19 Jahre war er damals alt, wie durch ein Wunder wurde er bei der ersten Salve nicht getroffen.

 

Franco Diodati: „Erst die zweite Salve traf mich, hier am Hals. Aber die Kugel durchschlug den Hals glatt, ohne mich tödlich zu verletzen. Doch dann fiel auch ich getroffen zu Boden, mitten zwischen meine Kameraden. Einer meiner Kameraden wälzte sich im Todeskampf noch über mich. Und so hielten sie mich für tot.“

 

Franco Diodati erinnert sich noch heute an die Offiziere, die die Erschießung der Geiseln leiteten.

 

Franco Diodati: „Natürlich.“

 

In Deutschland wurde Engel dafür bis heute nicht zur Verantwortung gezogen.

 

Enio Odino, der Überlebende eines zweiten Massakers. 1944 hatte er sich hier im Kloster Benedicta mit einigen Partisanen versteckt. Im April führten deutsche Truppen hier eine sogenannte Bandenaktion gegen Partisanen durch. Doch die Deutschen fanden vor allem Bauern und Fahnenflüchtige. Der Abschlussbericht der Wehrmacht weist 148 Tote aus. Doch die Deutschen hatten sich verzählt, es waren nur 147, ein Mann hat das Massaker überlebt.

 

Enio Odino: „Das hier ist der Ort, an dem ich eigentlich erschossen werden sollte. Wir waren zu fünft. Vor uns sind hier bereits über 20 Menschen ermordet worden. Ich habe einfach Glück gehabt, dass man mich nicht mit einem Gnadenschuss endgültig erledigt hat. Ich habe einen meiner Kameraden, der zuvor am Knie verletzt worden war, gestützt. Dieser Freund bekam all die Kugeln ab, die eigentlich für mich bestimmt waren. Dann fiel er über mich und begrub mich unter sich. Ich war überall mit Blut beschmiert. Und so hielt der SS-Mann auch mich für tot.“

 

Engel hat an diesem Militäreinsatz teilgenommen. Als SD-Mann traf er die Entscheidung über Leben und Tod. Dafür, so belegt ein Dokument aus dem Bundesarchiv, wurde er 1945 sogar ausgezeichnet – mit dem Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern. In der Begründung heißt es unter anderem: „Im Rahmen eines Unternehmens der 365. Infanterie-Division im Raum Massone hat er eine Einsatzgruppe vom 5. – 9.4.44 erfolgreich geführt.“

 

Der Turiner Staatsanwalt Rivello hat Engel auch wegen dieses Massakers des mehrfachen Mordes überführt. Nicht wegen der Partisanenbekämpfung, sondern wegen des Mordes an Wehrlosen.

 

Pier Paolo Rivello, Militärstaatsanwalt Turin: „Ungefähr 150 Personen hatten sich ergeben und waren entwaffnet worden. Dann befahl er, diese Menschen ohne jeden Prozess einfach erschießen zu lassen.“

 

Raimondo Ricci, er überlebte ein drittes Massaker. 1944 war er in Genua. Er saß im Stadtgefängnis von Marassi. Die SS unterhielt hier einen eigenen Zellentrakt vor allem für politische Gefangene. Aus ihren Reihen wurden immer wieder Opfer für sogenannte Sühnemaßnahmen, zu deutsch: Geiselerschießungen ausgewählt. Verantwortlich: der SS- und Polizeichef von Genua, Dr. Siegfried Friedrich Engel.

 

Einer der Inhaftierten war der spätere Senator Raimondo Ricci. Auch er kann sich noch gut an den Todes-Engel erinnern.

 

Senator Raimondo Ricci: „Er galt als besonders hart, grausam. So haben ihn auch alle anderen, die ihn kannten, beschrieben. Er war ein Mann, der nicht delegierte, sondern der es liebte, bei den Aktionen selber das Kommando zu führen.“

 

Am 14. Mai 1944 sollte Ricci durch diesen Wald zum Passo del Turchino geführt und zusammen mit 59 anderen Geiseln erschossen werden. Doch Ricci hatte Glück: die Wachmannschaften vergaßen ihn.

 

Hier fand das Massaker statt. Grausame Rache für einen Anschlag auf deutsche Truppen. Dieses Dokument aus dem Freiburger Militärarchiv beweist, dass Engel als SD-Chef von Genua für diese Mordaktion verantwortlich ist: „Opfer bei Sprengstoffanschlag Soldatenkino Genua erhöht auf 5 Tote, 15 Verletzte. Sühnemaßnahmen durch S.D. in Vorbereitung.“

 

Pier Paolo Rivello, Militärstaatsanwalt Turin: „Die Opfer wurden in Gruppen zum Erschießungsort gebracht und mussten auf einem Balken über einen Graben steigen, den jüdische Häftlinge ausgehoben hatten. In den Graben sahen sie all jene, die schon vorher erschossen worden waren. Doch damit der Grausamkeiten nicht genug. Eine Gruppe von Offizieren aß und trank fröhlich mit Blick auf die Erschießungen. Das war das Massaker von Turchino.“

 

17 Monate war Engel in Genua im Amt. Er hinterließ eine Blutspur. In Deutschland wurde er dafür strafrechtlich bisher nicht zur Verantwortung gezogen. Gegenüber deutschen Staatsanwälten verharmloste Engel seine damalige Tätigkeit in Genua schon vor Jahrzehnten:

 

„Seine Hauptaufgabe in Genua sei es gewesen, politisch beruhigend zu wirken, um die Partisanentätigkeit einzudämmen ... aber auch das Bandenunwesen (zu) bekämpfen.“

 

Hinter der angeblichen Bandenbekämpfung versteckten sich mehrere grausame Massaker. Obwohl diese Massaker seit Jahrzehnten bekannt sind, obwohl es Dokumente in deutschen Archiven und Zeugen in Italien gibt, gab es hierzulande kein Strafverfahren gegen Engel. Erst nachdem Zeitungen 1998 über das Verfahren in Italien berichten, leitet auch die zuständige Hamburger Staatsanwaltschaft endlich Ermittlungen ein.

 

Dabei stieß der Staatsanwalt auf einen ungeheuren Vorgang.

 

Wolfgang Kuhlmann, Oberstaatsanwalt: „Es hat in den sechziger Jahren ein Verfahren gegeben, das ist eingestellt worden. Dazu kann ich Ihnen aber nicht mehr sagen. Ich bin da auf eine Registereintragung angewiesen, danach ist eingestellt worden im Jahre 1969.“

Kontraste: „Gibt es diese Akte noch dieses Verfahrens?“

Kuhlmann: „Die habe ich zur Zeit nicht, ich vermute, dass sie im Archiv liegt, ich habe sie bisher nicht gefunden, aber ich suche weiterhin.“

Kontraste: „Und welche Eintragungen gab es in Sachen Engel, aus welchem Grunde wurde gegen ihn schon ermittelt hier?“

Kuhlmann: „Dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Ja, ich habe eine Eintragung, einen Vermerk in einer Akte gefunden, nachdem es auch um die Teilnahme bei Exekutionen in Italien ging.“

Kontraste: „Das heißt also, es wurde schon einmal wegen Erschießungen gegen ihn ermittelt?“

Kuhlmann: „Offensichtlich.“

 

Aber ohne Ergebnis.

 

Dr. Friedrich Engel trägt die Verantwortung für 264 Morde. Er ist einer der größten lebenden deutschen Kriegsverbrecher. 56 Jahre wohnte er ungeschoren mitten in Hamburg. Seit drei Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft. Ob Engel seinen Prozess noch erleben wird, ist fraglich.

 

Franco Diodati will keine Rache, aber Gerechtigkeit. Darauf wartet er seit 56 Jahren.

 

Friedrich Engel braucht nicht damit zu rechnen, nach Italien ausgeliefert zu werden. Ein deutscher Staatsbürger ist vor Auslieferung geschützt, auch wenn er in einem anderen Land rechtskräftig verurteilt wurde.

 

In diesen Tagen ist bei uns viel von Rechtssicherheit die Rede. Auch Franco Diodati, Enio Odino und Raimondo Ricci würden sich bestimmt gerne darauf verlassen, dass auch sie in der Bundesrepublik damit rechnen können.

 

 

 

 

 

 

 

Februar 2001

 

„Die Woche“, 16.02.2001

 

Späte Sühne

Italien steht vor einer neuen Prozesswelle gegen Kriegsverbrecher.

Einige Verdächtige, ehemalige Angehörige der Waffen-SS,

leben noch in Deutschland

 

Von Udo Gümpel

 

Routine-Termin im römischen Palazzo Frederico Cesi. Einmal im Jahr pflegt der römische Militär-Generalstaatsanwalt im herrschaftlichen Ambiente eine Bilanz seiner Tätigkeit zu präsentieren – vom Juristen-Italienisch eingelullt halten Minister, Diplomaten und Journalisten angestrengt die Augen auf. Dabei wäre den Versammelten beinahe entgangen, dass Generalstaatsanwalt Vindicio Bonagura dieses Mal mit einer höchst brisanten Nachricht aufwartete: 56 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges steht in Italien eine neue Welle von Kriegsverbrecherprozessen bevor – noch in diesem Jahr sollen zahlreiche Wehrmachts- und SS-Angehörige in zehn voneinander unabhängigen Verfahren wegen ihrer Beteiligung an Massakern unter der italienischen Zivilbevölkerung angeklagt werden. „Sie können getrost davon ausgehen“, gibt Generalstaatsanwalt Bonagura lächelnd zu verstehen, „dass es noch lebende Verdächtige gibt.“

 

Nach Schätzungen von Historikern haben deutsche Soldaten, vor allem Angehörige der Waffen-SS, in der Schlussphase des Zweiten Weltkriegs rund 40.000 italienische Zivilisten ermordet – Partisanen nicht eingerechnet. In den wenigsten Fällen kam es nach dem Krieg zu einer strafrechtlichen Verfolgung der deutschen Kriegsverbrecher: Weder amerikanische noch italienische Militärbehörden waren an einer lückenlosen Aufklärung der Gräueltaten wirklich interessiert.

 

Beispiel: Sant´Anna di Stazzema. Das Blutbad in dem zwischen Carrara und Viareggio gelegenen toskanischen Bergdörfchen gehört zu den schlimmsten Massakern, die sich deutsche Truppen in Italien zu Schulden kommen ließen: Angehörige der 16. SS-Panergrenadier-Division „Reichsführer SS“ brachten dort am 12. August 1944 insgesamt 560 Menschen um. Die Opfer waren Greise, Frauen und Kinder – das jüngste gerade mal drei Wochen alt.

 

Enio Macini, der heute das Museum von Sant´Anna  leitet und damals sieben Jahre alt war, erinnert sich noch genau daran, wie die deutschen Soldaten gegen sechs Uhr morgens in vier Gruppen in das Dorf einrückten. „Zuerst holten sie das Vieh aus den Ställen und sperrten die Menschen dort ein, dann warfen sie Handgranaten in die dicht gedrängte Menge, schossen mit Maschinengewehren und zündeten den Stall mit Flammenwerfern an. Andere Dorfbewohner wurden auf dem Platz vor der Kirche zusammengetrieben. Die Deutschen hatten dort ein Maschinengewehr aufgebaut und feuerten auf die Leute. Dann legten sie Kirchenbänke auf die Niedergesunkenen und zündeten alles an – einige lebten zu diesem Zeitpunkt noch. Zeugen hörten Hilferufe von Verletzten, das Wimmern von Kindern – sie wurden bei lebendigem Leibe verbrannt.“

 

Enio Mancini hat dieses Erlebnis bereits Hunderte Mal erzählt – jedes Mal, wenn Besuchergruppen den kurvigen Weg nach Sant´Anna hochkommen. Aber immer noch verliert der pensionierte Buchhalter die Fassung, wenn er vom Massaker am Kirchplatz erzählt: „Stellen Sie sich mal vor: Da brannten die Kadaver und die Soldaten setzen sich an den Rand des Scheiterhaufens und machten Brotzeit! Das waren keine Menschen mehr, das waren Bestien!“

 

Die Täter von Sant´Anna gleich nach dem Krieg zu verfolgen wäre ein Leichtes gewesen. Schon am 16. September 1944 gab ein Deserteur der 5. Kompanie des II. Bataillons der 16. SS-Panzergrenadier-Division, ein gewisser Wilhelm Haase, „wohnhaft Bader Straße 6, Friedeberg“, dem amerikanischen Militärstaatsanwalt Major Edwin Booth zu Protokoll, sein Bataillon habe das Massaker verübt und beschuldigte namentlich eine Reihe seiner Kameraden: SS-Oberscharführer Jansen sowie die Zugführer der 5. Kompanie, die Unteroffiziere Ruther, Wertmann und Leibssle. Nach Erkenntnissen der italienischen Ermittler leben mehrere Unteroffiziere, die an dem Massaker beteiligt waren, noch heute in Deutschland – sie sind meist über 80 Jahre alt. Wegen der laufenden Ermittlungen will die Generalstaatsanwaltschaft gegenwärtig noch keine Namen nennen, der WOCHE liegen allerdings die Namen von mindestens vier Unteroffizieren vor, die noch am Leben sind.

 

Dass tatsächlich das II. Bataillon des 35. Regimentes für das Massaker verantwortlich war, wussten die Amerikaner bereits seit 1944. Denn Aleramo Garibaldi, ein junger Einwohner von Sant´Anna, besaß als Beweisstück eine schriftliche Bestätigung von einem Oberscharführer der 5. Kompanie des 35. Regiments, der ihm in korrekter deutscher Manier seinen Dienst als Träger bescheinigt hatte. Garibaldi war nach dem Massaker von den SS-Truppen als Munitionsträger mit zurück ins Tal genommen worden – seine Frau und seine beiden Kinder hatten die SS-Soldaten zuvor ermordet. Als unbequemer Zeuge sollte auch Garibaldi erschossen werden: Im Chaos des Gefangenenlagers gelang es ihm jedoch, seine Herkunft aus Sant´Anna zu verheimlichen.

 

Im Mai 1947 wurde Max Simon, dem Kommandeuer der 16. SS-Panzergrenadier-Division, wegen mehrfacher Kriegsverbrechen in Padua der Prozess gemacht. Nach der Verurteilung der höchsten Chargen verloren die US-Militärbehörden allerdings das Interesse an Prozessen gegen Tausende von deutschen Offizieren: Sie gaben ihre Untersuchungsakten an die Italiener ab – mit der heimlichen Hoffnung, dass die Übergabe der beste Garant für ein Versanden der Verfahren sei, wie die Tübinger Historikerin Kerstin von Lingen in einem internen Schriftstück der US-Militärverwaltung entdeckt haben will.

 

Tatsächlich wusste die italienische Militärjustiz bereits in den 50er Jahren die Namen der mutmaßlichen Täter in 421 von insgesamt 695 registrierten Kriegsverbrechen. So jedenfalls steht es in einem internen Untersuchungsbericht des Obersten Rates der Militärjustiz (CSMM), der sich seit März 1999 mit der Vertuschung der Kriegsverbrechen in Italien beschäftigt. Die Akten dieser 695 Kriegsverbrechen waren 1944 im Palazzo Cesi wieder entdeckt worden – im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den SS-Hauptsturmführer Erich Priebke, der die Erschießung von 335 italienischen Geiseln in den Ardeatinischen Höhlen bei Rom 1944 befohlen hatte.

 

Am 14. Januar 1960 beschloss der damalige Generalstaatsanwalt Enrico Santacrose, diese Akten „provisorisch zu archivieren“, weil es angeblich „nicht mehr möglich ist, die Täter zu ermitteln“. Eine glatte Lüge, denn meist standen die Namen der Täter auf der ersten Seite unter dem Aktendeckel. Heute weiß man, dass die Archivierung von höchster Stelle angeordnet worden war: Der italienische Außenminister Gaetano Martino hatte bereits am 10. Oktober 1956 die Militärbehörde aufgefordert, keinen Streit über „das Verhalten der deutschen Soldaten“ anzufachen, weil die Bonner Regierung gerade damit beschäftigt sei, „den Widerstand in der deutschen Öffentlichkeit gegen die Wiederbewaffnung und den Beitritt zur Nato zu überwinden“. Ein höchst dubioses Verfahren: „In der Militärjustiz gibt es – genauso wie in der zivilen – keine ‚provisorische’ Archivierung“, sagt Generalstaatsanwalt Bonagura heute: „Aus juristischer Sicht kann das nur als illegaler Akt gewertet werden.“

 

58 Jahre nach der Tat sind die römischen Ermittler zur Aufklärung des Massakers auf schwierige Recherchen angewiesen: Eine Identifizierung von beteiligten SS-Männern über Fotos ist fast ausgeschlossen. Deswegen sammelte die Staatsanwaltschaft erst einmal alle Zeugenaussagen und Dokumente aus der Tatzeit. Dann identifizierten sie die beteiligten Truppeneinheiten und die Namen auch der niedrigen Chargen – was nicht einfach ist, weil sich das Kommando bei kämpfenden Einheiten oft alle paar Wochen änderte.

 

Die SS-Veteranenverbände selbst wissen, wie riskant es ist, die Kommandostruktur zu enthüllen. Von zu genauen Informationen über die 16. Panzergrenadier-Division hatte bereits der ehemalige SS-Stabsoffizier Ekkehard Albert in einem Brief von 1972 an den ehemaligen SS-General Paul Hausser abgeraten: „Wir müssen es vermeiden, den Italienern Daten und Namen zu nennen, um dann für Dinge angeklagt zu werden, die wahrscheinlich von den Partisanen begangen worden sind.“ Eine verklausulierte Formulierung für: Machen wir’s den Anklägern doch nicht zu leicht.

 

Auch im Geschichtsbuch der 16. SS-Panzergrenadier-Division „Im gleichen Schritt und Tritt“ gibt es selbstverständlich keinen Hinweis auf

Sant`Anna. Sorgsam wird ausgespart, wer die 5. Kompanie zum Zeitpunkt des Massakers auf Zugebene befehligte. Nur der Kommandant der 5. Kompanie – ein gewisser Theodor Sasse, der nach Recherchen der italienischen Zeitung „La Repubblica“ noch heute in einem Ort bei Mainz lebt – wird erwähnt: Sasse war wegen einer Verletzung zur Tatzeit jedoch nicht im Dienst. Kein Wort von den drei Zugführern der 5. Kompanie – den Hauptverdächtigen des Massakers, gegen die die Anklage gegenwärtig vorbereitet wird.

 

Einmal einem dieser Männer gegenüberstehen – das wünscht sich Enio Mancini. „Mich interessiert es nicht, einen 85-Jährigen hinter Gittern zu sehen. Aber meiner toten Verwandten wegen möchte ich den Tätern ein Gesicht geben. Es ist eine Botschaft an die vielen Massenmörder in der Welt: Wir werden euch kriegen, vielleicht spät, aber fühlt euch nicht zu sicher. Wir werden euch kriegen.“

 

 

 

 

 

 

2000

 

Dezember 2000

 

„GedenkstättenRundbrief“ Nr. 98, 12. 2000

 

„Orte der Erinnerung“ an

Judenverfolgung und Deportation:

Überlegungen zum „Fall Italien“

 

Tristano Matta

 

   Es ist nicht meine Absicht, Sie gewissermaßen auf eine Tour durch die einzelnen Gedächtnisorte zu führen, die in Italien an Ausgrenzung und Deportation erinnern: Ich werde mich auf einige kurze Hinweise auf die schon zu diesem Thema existierende Dokumentation beschränken, die man sich ja unschwer besorgen kann. Stattdessen werde ich versuchen, etwas Überblick über die unterschiedlichen Interpretationen des Begriffs „Gedächtnisort“ zu verschaffen, die in letzter Zeit sowohl in der Forschung und in der wissenschaftlichen Diskussion als auch in der breiten Öffentlichkeit aufgekommen sind, um dann deren Auswirkungen in Italien näher in Augenschein zu nehmen.

 

   Unter den zahllosen Zeitungsartikeln und Kommentaren, mit denen man uns anlässlich der Werbekampagne für Steven Spielbergs Film Der Soldat James Ryan überflutet hat, war auch eine kurze Pressemitteilung, die mir besonders aufgefallen ist und mich zum Nachdenken angeregt hat. Es hätten auf der Normandieküste schon öfters Reisende und Touristen nach dem Grab des im Film von Tom Hanks gespielten Offiziers gefragt und den Wunsch geäußert, es zu besuchen. Logischerweise existiert das Grab nicht, da ja der betreffende Offizier eine Schöpfung der Drehbuchautoren ist. Obwohl dieser Vorfall eigentlich bloß eine unterhaltsame, im gewissen Sinn auch komische Randnotiz darstellt, die noch dazu in ihrer Art nicht gänzlich neu ist, so bringt er doch zweierlei Phänomene ins Spiel, die uns hier interessieren und über die man sich Gedanken machen sollte.

 

   Einerseits sehe ich darin auf geradezu sensationelle Weise bestätigt (wobei es nicht die erste Bestätigung dieser Art ist, und noch lange nicht die letzte sein wird), wie das mächtige Netz der Massenmedien, das unsere Existenz umspannt und beherrscht, binnen kürzester Zeit nicht nur neue Mythen, sondern sogar falsche Erinnerungen, in diesem Fall sogar einen inexistenten Gedächtnisort zu schaffen vermag.

 

   Andererseits lässt dieser Vorfall erblicken, wie groß in der „Öffentlichkeit“ – um sich der in den Medien üblichen Bezeichnung zu bedienen – das Bedürfnis nach konkreten, greifbaren Symbolen und Zeichen ist, durch die sich an die Erinnerung an jenen Zeitabschnitt um den Zweiten Weltkrieg herum anknüpfen ließe, als unsere jüngste Vergangenheit ihre entscheidende Prägung empfangen hat. Im Vergleich zu den Symbolen und Zeichen, die zum Beispiel in Westeuropa dem Andenken an den Ersten Weltkrieg (in Italien auch der „Große Krieg“ genannt) gewidmet sind, sind diese auch tatsächlich bei weitem nicht so präsent, noch sind sie kodifizierte Bestandteile der „Zivilreligion“ geworden. Dieses weit verbreitete Bedürfnis wird durch die eingangs erwähnte Täuschung doch wohl irgendwie – sozusagen ersatzweise – befriedigt.

 

   Man kann daher nicht umhin, sich Gedanken über die Gefahr zu machen, die die Erinnerung an die Geschichte dieses Jahrhunderts nun läuft, infolge ihrer kommerziellen Ausbeutung durch die Massenmedien verzerrt oder gar manipuliert zu werden, - was doch im Grunde genommen nur eine modernen Variante jener „Erfindung der Tradition“ ist, die von Hobsbawm und Ranger treffend als ein durchaus nicht zweitrangiges Moment beim Aufbau der Vorstellungswelt einer nationalkulturellen Identität erkannt und erforscht worden ist. (1) Eine Gefahr, die keinem auch nur mäßig aufmerksamen Beobachter entgehen kann, und deren Tragweite weit über den von mir eingangs erwähnten, grundsätzlich harmlosen Vorfall hinausgeht.

 

   Zwei noch wichtigere Aspekte sind hier hervorzuheben. Einerseits ist es eine bedeutungsvolle und unbestreitbare Tatsache, dass es eben dieses Verlangen nach historischem Gedächtnis und nach Symbolen gibt, die an die Ereignisse der Judenverfolgung und der Deportation erinnern. Andererseits wurde und wird in Italien – trotz der vielen materiellen Zeugnisse, der zahlreichen Standorte, die mit gutem Recht zu Symbolstätten dieses Gedächtnisses werden könnten – seitens der so genannten zivilen Gesellschaft und der Behörden kaum etwas unternommen (im Vergleich zu dem, was in anderen Ländern, zum Beispiel in Deutschland, getan wird) (2), um deren Einhaltung zu sichern, deren Pflege zu fördern, deren Ressourcen zu vermehren – kurz gesagt, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Rolle als „Gedächtnisorte“ in vollem Maße gerecht zu werden. Besonders heikel ist das Problem bei Gedächtnisorten, die an Judenverfolgung und Deportation erinnern. Und eben diese sind hier Gegenstand unserer Überlegungen.

 

   Bevor ich näher auf dieses Problem eingehe, möchte ich noch kurz die Diskussion erwähnen, die sich in letzter Zeit um den Komplex Erinnerung/Geschichte/Gedächtnisorte entfaltet hat.

 

   Es könnte der Verdacht aufkommen – und einige recht oberflächliche, in der Presse erschienene Rezensionen könnten diesen Verdacht rechtfertigen -, dass die in den letzten Jahren um die problematischen Beziehungen zwischen Erinnerung und Geschichte stattfindende Diskussion und das Florieren von Schriften und Veranstaltungen zum Thema der Erinnerung, sowie um die Gedächtnisorte selbst, lediglich das Produkt einer momentanen, an Jahresfeiern und besonderen kalendarischen Anlässen gebundene Mode sei, z.B. den fünfzigsten Jahrestag seit Kriegsende oder die bis zum Überdruss ins Feld geführte „Bilanz zum Ende des Millenniums“. Oder auch, dass alles auf den Einfluss der Medien zurückzuführen sei, nachdem diese das Publikum „mittleren Alters“ und die „Senioren“ als finanzkräftige Zielgruppen entdeckt und daher beschlossen haben, sich in allen Gebieten des Infotainment (wie mit hässlichem Neologismus die Fusion von Entertainment und Information in der neuen Mediensprache genannt wird) zunehmend der Aktion Nostalgie/Erinnerung zu widmen.

 

   Unzweifelhaft ist, dass „Ort der Erinnerung“ zu einem Modebegriff geworden ist. Das mit dieser weiten Verbreitung auch die Gefahr von Missbrauch und Missverständnissen verbunden ist, liegt auf der Hand: Da veröffentlicht zum Beispiel eine vielgelesene Zeitschrift eine Serie unter diesem Titel – und widmet einen dieser Artikel der alten Eisenbahn der Pariser petite ceinture. Oft geht es um Orte, die ich eher als „Orte der Nostalgie“ bezeichnen würde, die – wie schon gesagt – in der heutigen Medienwelt guten Absatz finden, aber mit Gedächtnisorten kaum etwas gemeinsam haben. Die Gefahr, dass in der gegenwärtigen Massenkultur die Vorstellung, die sich mit den „Orten der Nostalgie“ verbindet, schließlich den Begriff „Ort der Erinnerung“, von dem die Historiker sprechen, verdrängt, ist reell und muss im Auge behalten werden. (3)

 

   Demgegenüber möchte ich hervorheben, wie gewichtig die Überlegungen sind, die unter Historikern zu dem Thema angestellt werden. Den Anlass dafür gab unleugbar ein besonderes historisches Ereignis und zwar das Ende des Kalten Krieges und der Teilung des Kontinents nach 1989, das Europa zum Nachdenken über Geschichte und Identität angeregt hat. Gleichzeitig entspringen diese Überlegungen aber auch – und vielleicht in sogar größerem Maße – dem wachsenden Bedürfnis nach einer Ausdehnung der historischen Forschung und Diskussion auf die Frage der Beteiligung der Zivilbevölkerung – der so genannten „kleinen Leute“ – an den großen historischen Ereignissen des 20. Jahrhunderts und insbesondere an denen um den Zweiten Weltkrieg. So kommt die Erinnerung der Protagonisten – Opfer, Täter, Zuschauer (um frei nach dem Titel von Hilbergs berühmten Werk zu zitieren) – wieder zur Geltung: Eine Dimension, die gerade in der Forschung über Ausgrenzung, Judenverfolgung und Deportation eine überaus wichtige Rolle spielt, und die, wie Anna Rossi-Doria in einem bedeutenden Aufsatz hervorgehoben hat (4), lange Jahre hindurch als Ersatz für das – wie die Autorin es nennt – „Schweigen der Historiker“ gedient hat.

 

    Eben weil man sich dieses Nachholbedarfs in der Forschung bewusst geworden ist, und nicht etwa, um einen Modetrend zu folgen, ist meiner Meinung nach unter Historikern die Diskussion über den Erinnerungskult in Angriff genommen worden, an der sich dann auch Laien beteiligt haben. In dieser Debatte, die man hier nur in großen Zügen skizzieren kann, standen sich zwei unterschiedliche Auffassungen gegenüber. Da wurde von der einen Seite die grundsätzliche Andersartigkeit von Erinnerung und Geschichte betont, wobei das Übermaß an Erinnerung und die Verbreitung des Erinnerungskults als eine Flucht aus dem Politischen, ein Verzicht auf Zukunftsvision gesehen wurde, oder zum anderen auch als ein bewusst eingesetztes, künstliches Mittel, um ausgrenzende Identitäten (seien sie nun lokal, ethnisch oder national) aufzubauen oder neu zu definieren. Von der anderen Seite wurde dagegen zwar auch berücksichtigt, dass Geschichte und Erinnerung unterschiedliche Dimensionen sind, jedoch eher die Frage nach deren Zusammenspiel in den Vordergrund gerückt, wobei der ersteren die Rolle des einzig wirksamen Gegenmittels gegen Vergessen und Manipulierung der Vergangenheit zukommt, die letztere aber das Fundament für ein authentisches, gegenwartsbezogene, in der Übernahme der Verantwortung für die eigene Vergangenheit und nicht in deren Mythisierung und/oder Kaschierung wurzelndes ziviles Bewusstsein ist. (5)

 

   Das hier behandelte Thema der „Gedächtnisorte“ ist logischerweise Teil dieser Diskussion. Selbstverständlich können auch Gedächtnisorte zu nicht ganz lauteren Zwecken missbraucht werden: Sie sind es in der Vergangenheit gewesen, sind es heute noch und werden es wahrscheinlich auch in Zukunft sein. Zum Beispiel werden sie wegen ihrer Symbolträchtigkeit, die sich bestens dafür eignet, starke Emotionen hervorzurufen, oft als Waffe im politischen Konflikt eingesetzt (es sei hier ein italienisches Beispiel genannt, der Streit um das Gedenken an das Lager der Risiera di San Sabba und an die berüchtigten karsischen Schluchten, die „foibe“ (6), und ein europäisches, der Fall Kosovo (7)); andere Formen des Missbrauchs sind die Neuerfindung/Manipulierung der Geschichte (wie 1995 in Frankreich bei den völlig aus dem geschichtlichen Zusammenhang gerissenen Gedenkfeiern zum Jahrestag des D-Day), die manchmal ausgrenzenden Sichtweisen (eine Gefahr, die laut einiger Kritiker in manchen Holocaust Memorials in den USA gegenwärtig ist) (8), der Versuch der Besetzung/Vereinnahmung (wie es – in besonders extremer Form – in Auschwitz (9) erst mit dem Karmelitinnenkloster und jetzt noch mit der Kreuz-Affäre geschehen ist), und schließlich die krasse Banalisierung und Vermarktung. (10) Mit diesen Gefahren muss man sich auseinandersetzen: Es gilt, wachsam zu sein, jeden Missbrauch aufzudecken und öffentlich zu verurteilen und zu verhindern, dass kritischer Umgang mit der Erinnerung mit Business der Erinnerung oder Erfindung der Erinnerung verwechselt wird.

 

   Der bekanntlich von Pierre Nora schon in den achtziger Jahren in Frankreich geprägte Begriff „lieux dèmoire“ (11) hat nun in alle großen Lexika Aufnahme gefunden. Im Robert lautet die Definition: „ein signifikantes, materielles oder immaterielles Ganzes, das Menschenwille oder der Lauf der Zeit in symbolisches Element einer Menschengemeinschaft verwandelt haben“. (12) Laut Nora ist die Entstehung der Gedächtnisorte auf die unsere Epoche kennzeichnende Entritualisierung zurückzuführen: Gedächtnisorte sind Überreste, Fragmente der Vergangenheit, die in einer Gesellschaft, die keine Rituale mehr kennt, zu Riten geworden sind. So verstanden tragen zwei Elemente entscheidend zu ihrer Entstehung bei: erstens der Wille der Menschen, einen Raum einzugrenzen, um darin ein Fragment der eigenen Vergangenheit aufzustellen und ihm eine sakrale Dimension zu geben, und zweitens der Lauf der Zeit, der einerseits das Fortleben der Erinnerung an jene Vergangenheit gefährdet, andererseits aber unter den verschiedenen Vergangenheitsfragmenten eine Auswahl trifft, so dass sich diejenigen erhalten, deren Fortbestehen als Monument mit sakraler Dimension sich für die Identität einer bestimmten Menschengemeinschaft als unabdingbar erweist. Etwas enger wurde der Begriff in jüngster Zeit wieder einmal in Frankreich mit dem Terminus lieux du souvenir definiert – Ersilia Alessandrone Perona hat in ihrem 1998 veröffentlichten, sehr aufschlussreichen Aufsatz darauf hingewiesen (13) -, um jene Orte der Erinnerung zu bezeichnen, die noch nicht Bestandteil des großen kollektiven Gedächtnisses an den Zweiten Weltkrieg geworden sind. (14) Und zwar sind dies in Frankreich die Orte, wo das eine oder andere der zahlreichen Fragmente erhalten ist, in denen sich – infolge der Komplexität der französischen Teilnahme am Kriegsgeschehen und der damit verbundenen Problematik – das Gedächtnis an den Krieg in der Nachkriegszeit sowohl räumlich als auch inhaltlich aufgesplittet hat. Diese „Orte des Andenkens“ könnten zwar im Lauf der Zeit zu „Orten der Erinnerung“ in dem von Pierre Nora definierten Sinn werden – und nach Meinung der Urheber dieser Definition könnte dies gerade bei den Memorials der Deportation der Fall sein -, es ist aber noch nicht gesagt, dass sich dies auch tatsächlich ereignen wird. Damit diese Umwandlung stattfindet, möchte ich hinzufügen, müssen noch die beiden im Robert genannten Elemente, die Zeit und insbesondere der Wille der Menschen ihre Wirkung ausgeübt haben.

 

   Diese von den französischen Wissenschaftlern vorgeschlagene begriffliche Unterscheidung ließe sich meiner Meinung nach mit nur geringfügigen Änderungen auch auf Italien übertragen, insbesondere da, wo es um „Orte der Erinnerung“ an Rassendiskriminierung und Deportation geht.

 

   Der erste der drei von Mario Isnenghi herausgegebenen Bände über die Gedächtnisorte des vereinigten Italiens enthält zwar einen Aufsatz von Paola Di Cori über die Rassengesetze. (15) Es besagt aber viel, dass in dem gesamten Werk kein einziges Stichwort auch nur einem der Standorte gewidmet ist, in denen Spuren und Gedächtnis der Verfolgung und Deportation erhalten sind. Während einzelne Kapitel sich mit den zum Teil auch künstlich errichteten Stätten befassen, die anderen Erinnerungen geweiht sind (wie das Vittoriano, Redipuglia, Monte Grappa), fehlt dagegen jeder Hinweis auf Standorte wie das Lager in Fossoli, die Risiera di San Sabba, das Internierungslager in Ferramonti, oder auch auf andere Orte, die an tief in unserem kollektiven Bewusstsein eingegrabene Ereignisse erinnern, wie zum Beispiel die von Nationalsozialisten verübten Massaker (es werden weder die Ardeatinischen Höhlen noch Montesole erwähnt). Ich bin mir sicher, dass diese Auslassungen durchaus nicht von Missachtung oder Mangel an Sensibilität seitens der Autoren gegenüber jenen Stätten und den damit verbundenen Ereignissen herrühren. Die Ursache dafür liegt wohl eher darin, dass diese Stätten im Grunde genommen doch nicht als „Gedächtnisorte“ aller Italiener betrachtet werden: Daher konnten sie in einem Werk, dessen Vorhaben es ist, eine in der kollektiven Vorstellungswelt der Italiener schon getroffene Auswahl zu protokollieren und nicht die bestmögliche Auslese zu empfehlen, kaum Aufnahme finden. Vermutlich sind diese Stätten und Orte an Segmente eines geteilten Gedächtnisses gebunden, gehören daher eher in die schon erwähnte Kategorie des „Andenkens“ – d.h. sie sind keine Orte, die das kollektive Gedächtnis der Italiener als ein bedeutungsvolles Element ihrer Vergangenheit empfindet. Wenn Isnenghi mit seiner Auswahl eine Art Bestandsaufnahme jener Stätten gemacht hat, in denen real existierender Standort und gedankliche Geographie der kollektiven Vorstellungswelt zusammenfallen, dann ist auch die Nichterwähnung dieser Stätten in seinem Werk nichts anderes als eine nüchterne Zur-Kenntnis-Nahme, dass dieser Zusammenhang zwischen Rassengesetzen und Standorten wie Ferramonti, Fossoli und die Risiera immer noch nicht hergestellt ist.

 

   Diesen Zusammenhang haben sich dagegen die Organisatoren der hervorragenden, vom Centro Furio Jesi 1994 in Bologna veranstalteten Ausstellung La menzogna della razza (Die Rassenlüge), (16) die in den darauffolgenden Jahren auch in zahlreichen anderen Städten Italiens gezeigt wurde, durchaus gegenwärtig gehalten. In dem der Verfolgungspraxis gewidmeten Teil der Ausstellung wurde veranschaulicht, dass es in Italien ebenfalls wichtige Gedächtnisorte gibt, die an Ausgrenzung und Verfolgung erinnern, und damit auf kluge Art – auch auf geschichtswissenschaftlicher Ebene – zumindest ansatzweise ein Zusammenhang zwischen faschistischer Verfolgungspraxis und nationalsozialistischer Vernichtungspolitik hergestellt. So beschränkte sich die Dokumentation nicht auf die Lager unter nationalsozialistischer Leitung (von denen die vier wichtigsten Fossoli, Bozen-Gries, die Risiera di San Sabba, und Borgo San Dalmazzo waren), sondern erstreckte sich auch auf jene, öffentlich bisher kaum bekannte italienische Besonderheit, d.h. die faschistische Internierung, deren Symbolstätte, soweit es die Juden betrifft, zweifelsohne das Lager in Ferramonti-Tarsia ist.

 

   Ein ähnliches Bestreben lag dem Projekt des Istituto regionale per la storia del movimento di liberazione nel Friuli-Venezia Giulia zugrunde, welches aber sämtliche Standorte der nationalsozialistischen und faschistischen Gewaltherrschaft in Italien mit einbezog und dann zur Veröffentlichung des Bandes Un percorso della memoria (17) geführt hat, dessen erstes Kapitel nicht zufällig dem Lager in Ferramonti gewidmet ist. Das Projekt ging auch von einer anderen Feststellung aus: Obwohl die kollektive Erinnerung der Italiener zu diesem Thema offensichtlich immer noch eine Lücke aufweist, so macht sich doch in jüngster Zeit ein Wiedererwachen des Interesses für einige Orte bemerkbar – wie Marzabotto-Montesole, die Risiera, Ferramonti, Fossoli, das Mahnmal-Museum der Deportation in Carpi. Zwar sind die betreffenden Projekte unterschiedlicher Qualität, oft episodenhaft, nicht untereinander koordiniert und befinden sich noch dazu in verschiedenen Entwicklungsstadien – sie haben dennoch Aufmerksamkeit erregt und die aktive Teilnahme nicht nur einzelner Stadtverwaltungen, sondern auch von Historikern, Forschern und Pädagogen bewirkt. Es galt daher, diese Anzeichen eines neu erwachten Interesses nicht zu vernachlässigen und binnen kurzer Zeit eine – vorerst zwar nur auf die erwähnte Publikation beschränkte – Verbindung zwischen den verschiedenen sich abzeichnenden Initiativen herzustellen, mit dem Ziel, als ersten Schritt einen Parcours der Erinnerung zu gestalten und in Zukunft auch eine Föderation der Gedenkstätten aufzubauen.

 

   Es waren gewiss hochgesteckte Ziele, auch weil man sich zusätzlich zur Aufgabe gemacht hatte, den Begriff „Gedächtnisreisen“ (auf italienisch oft „Wallfahrten zu den Gedenkstätten“ genannt) neu zu überdenken, d.h. über die insbesondere von Deportiertenverbänden gepflegte Tradition hinauszugehen, in der das Symbolische und Rituelle Vorrang hat, und stattdessen der pädagogischen und erzieherischen Tätigkeit von verschiedenartigen, an einzelne Standorte gebundenen Institutionen (ob Museum, Friedenspark, Friedensschule oder Kulturstiftung) eine entscheidende Rolle bei der Aufarbeitung der Erinnerung zu übertragen. Auf diese Weise erhalten Gedenkstätten neben dem herkömmlichen rituellen Aspekt noch eine zusätzliche Aufgabe und lassen sich konkret als Mittel zur Bewusstseinsbildung einsetzen, sowohl durch eine bessere Kenntnis der Geschichte, als auch auf der Ebene der Zivil- und Bürgerschaftswerte. Wenn einerseits Selbstverherrlichung und zum Selbstzweck gewordene Rituale auf die jüngeren Generationen eher abstoßend wirken, andererseits aber die Begegnung mit dem Gedächtnis, das diesem Ritus zugrunde liegt, für diese Generationen eine unverzichtbare Erfahrung ist, so muss man diese Begegnung eben anders gestalten.

 

   Überaus wichtig ist auch die Frage des Zusammenhangs zwischen Gedächtnis und Stätte, zwischen Vorstellungswelt und Erhaltung des

materiellen Standorts.

 

   Zwar lässt es sich nicht leugnen, dass „Gedächtnisorte“ sich in einigen Fällen auch ohne konkreten Ortsbezug kristallisieren können, doch ist es ebenso unbestreitbar, dass das Vorhandensein eines „authentischen“ und nicht nur symbolisch-evokativen „Standorts“ die Erhaltung der Erinnerung um ein Vielfaches erleichtert. Umgekehrt sind auch die Nationalsozialisten grundsätzlich von der gleichen Überzeugung ausgegangen, als sie daran gingen, soweit wie möglich die Spuren der Konzentrationslager zu tilgen. Dass die Täter versucht haben, die Beweise der von ihnen begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit zu vernichten, ist allerdings verständlich. Weitaus schwieriger ist es, Verständnis für diejenigen aufzubringen, deren Interesse es eigentlich gewesen wäre, auch durch diese Standorte die Erinnerung an jene Verbrechen wach zu halten, und die sie stattdessen in der Nachkriegszeit vielerorts verfallen, wenn nicht sogar abreißen lassen.

 

   Gewiss läst sich die Erinnerung auch dann erhalten, wenn nichts weiter als Trümmer bleiben, spärliche Reste, die sich nur noch mit der Akribie des Archäologen deuten lassen. Man denke nur an die intensive Tätigkeit der Stiftung Topographie des Terrors in Berlin, die aus dem Bedürfnis heraus entstanden ist, aus Trümmern die Erinnerung an einen in der deutschen Zeitgeschichte überaus bedeutenden Standort wiederherzustellen, und zwar an das Areal an der ehemaligen Prinz-Albrecht-Straße, wo die Terrorzentralen des Dritten Reiches ihren Sitz hatten (18) oder, in Italien, an das späte (aber vielleicht gerade deswegen lobenswertere) Engagement der Stadtverwaltung Bozen, um die Erinnerung an das ehemalige Lager in Bozen-Gries wiederaufleben zu lassen, nachdem jahrzehntelang die dortigen Behörden die Lagerbauten hatten abtragen lassen. (19) Es ist aber zweifelsohne ein äußert schwieriges Unterfangen, das im Endergebnis bestenfalls zur Dokumentation dienen kann.

 

   Im pädagogischen Aufsatz Educa il luogo (20), einem Beitrag im Sammelband II percorso della memoria, der sich sehr ausführlich mit dem Thema auseinandersetzt, haben Cova und Baiesi als denkbare Form des Umgangs mit den Gedächtnisorten, neben der Umwandlung in ein Monument oder der Wiederherstellung, auch die Alternative der Vernachlässigung in Betracht gezogen. Demgegenüber lautet ihr Vorschlag „appaesamento“, was so viel bedeutet wie „strukturelles“ Einbinden der Gedächtnisorte in die Stätten, in denen sich das soziale und zivile Leben abspielt, da nur unter dieser Voraussetzung dieser Orte auch im Alltag als eine authentische Friedensbotschaft erlebt werden können. So oder so ist die Entscheidung eine politische: Im letzteren Fall überwiegt eine Politik der Erinnerung, im ersteren eine Politik des Vergessens.

 

   Ein schmerzliches Beispiel dieser Politik des Vergessens ist die totale Vernachlässigung, die das Museum und die Gedenkstätte in Lipa durch den neuen kroatischen Staat erfahren haben. Dieses Dorf in der Nähe von Rijeka, das 1944 Schauplatz eines der grausamsten von Nationalsozialisten und Faschisten verübten Massakers war, wurde Anfang der achtziger Jahre vom jugoslawischen Staat als Gedenkstätte, teilweise nach dem Muster von Oradour in Frankreich, errichtet, befindet sich aber jetzt in völlig verwahrlostem Zustand.

 

   Solcherlei geschieht aber nicht nur in Ländern, die – wie Kroatien – gerade extrem schnelle Änderungsprozesse durchmachen und dabei sind, ihre Identität neu zu definieren. Mit großer Bitterkeit muss man zur Kenntnis nehmen, dass auch in Italien – obwohl gerade in letzter Zeit die bedeutende Rolle, die den Gedenkstätten zukommen sollte, intensiv und in immer breiteren Kreisen diskutiert wird, und die Debatte selbst von der breiten Öffentlichkeit mit zunehmender Aufmerksamkeit verfolgt wird – die Unwissenheit, Versäumnis und mangelnde Wachsamkeit der Behörden einen weiteren gravierenden Anschlag auf das schon gefährdete Erbe der Gedächtnisorte, die an die Internierung der Juden in Italien erinnern, möglich gemacht haben: Anfang 1998 wurde gesetzeswidrig eine der letzten Originalbaracken in Ferramonti abgerissen. (21)

 

   Wie schon erwähnt, hängt das Los der Gedächtnisorte unweigerlich von einer politischen, besser gesagt von einer kulturpolitischen Entscheidung ab. Es ist dies ein Punkt, auf den ich nun näher eingehen möchte. Wenn ich hervorhebe, wie wichtig eine Politik der Erinnerung ist, die der Politik des Vergessens Einhalt gebietet, so bedeutet dies keineswegs, dass ich mir ein von oben her, d.h. von der politischen Macht aufgezwungenes, integrationsstiftendes Gedächtnis herbeiwünsche: eine gefestigte Demokratie, glaube ich, bedarf zur eigenen Identitätsbildung keiner solchen Mittel. Ich denke dabei vielmehr an den von Maurice Halbwachs geprägten Begriff Wiederherstellung eines Gedächtnisses, d.h. die Art, wie gewisse Spuren der Vergangenheit in der Gegenwart, in unserer Gesellschaft neu aktiviert werden könnten, indem man sie strukturell in ein legitimes und zusammenhängendes Darstellungssystem einfügt und dadurch den jüngeren Generationen, die sie dann neu aufarbeiten werden, in der richtigen Weise zur Verfügung stellt. (22) In dieser Hinsicht, würde man meinen, müsste eine konsequente und konstante Tätigkeit zur Wahrung der materiellen Standorte, die in Italien an Ausgrenzung und Vernichtung erinnern, eine Selbstverständlichkeit und eine entscheidende Voraussetzung sein. Leider ist dem nicht so. Die Verankerung in einem authentischen, materiellen Ort, in welcher Form er auch immer bis zu uns gelangt ist (ob in Monument umgewandelt, wiederhergestellt oder verwahrlost), ist doch bei der Überlieferung des Gedächtnisses an Verfolgung und Deportation eine grundsätzliche, fast würde ich sagen unverzichtbare Ergänzung zu den Zeugnissen der Überlebenden. Claude Lanzmann hat dies hervorragend verstanden, und hat daher in seinem Meisterwerk Shoa, das wichtigste filmische Dokument zur Vernichtung der Juden Europas (Dokument und nicht Dokumentarfilm, da es keine historischen Dokumente zeigt), den Großteil der Interviews mit Überlebenden in den kahlen, nüchternen Standorten, so wie sie dem Zuschauer heute erscheinen, inszeniert (23) – wohl wissend, dass diese Orte trotz vergangener Zeit und fortschreitendem Verfall noch zu dem Besucher sprechen, der für ihre Stimme empfänglich ist. Von daher kommen auch die spezifische Rolle und das außerordentliche Potential jener Formen von aktiver Erhaltung und Überlieferung des Gedächtnisses, die eben dort entstanden sind, wo sich die Ereignisse, an die sie erinnern, tatsächlich abgespielt haben – Formen die, wie schon erwähnt, unterschiedlich sein können. Unter den italienischen Stätten der Verfolgung und der Deportation sei zum Beispiel Carpi erwähnt: In diesem Städtchen, zu dem auch der Ortsteil Fossoli gehört, sind seit Jahren eine Stiftung und ein Mahnmal-Museum der Deportation tätig, die sich besonders der Fortbildung von Lehrern und der Veranstaltung von Studienreisen widmen. (24) In Triest wurde in den siebziger Jahren die Risiera selbst als Mahnmal inszeniert; in deren Innerem wurde aber ein Historisches Museum errichtet, das auch über einen effizienten, von der Stadtverwaltung errichteten pädagogischen Dienst verfügt, und sich die Verbreitung der Erinnerungskultur unter den Museumsbesuchern und insbesondere in den Schulen zur Aufgabe gemacht hat. (25) In Ferramonti ist trotz unzähliger Schwierigkeiten, die von der noch ungelösten Frage des Umgangs mit den Überresten des ehemaligen Lagers herrühren, eine rege und nunmehr etablierte Stiftung tätig, die „Fondazione internazionale Ferramonti di Tarsia per l’ amicizia tra i popoli“ (Internationale Stiftung Ferramonti di Tarsia für Völkerfreundschaft). (26) Dieses Modell hat sich als erfolgreich erwiesen und war Anregung für ähnliche Unternehmungen, wie zum Beispiel die „Casa della Resistenza“, die vor einigen Jahren auf dem Areal in Fondotoce di Verbania errichtet worden ist. (27)

 

   In Bozen, wo das ehemalige Lager mit Ausnahme weniger Überreste der Umfassungsmauer verschwunden ist, gestaltet sich die Aufgabe logischerweise viel schwieriger.

 

   Eine eingehende Darstellung der Literatur zu den erwähnten Standorten ist an dieser Stelle nicht möglich. Wer Näheres erfahren möchte, sei neben den schon öfters genannten Un percorso della memoria, auch auf den ausführlichen, den verschiedenen Standorten gewidmeten Teil des schon erwähnten Katalogs der Ausstellung La menzogna della razza sowie auf den Aufsatz von Laura Federzoni La geografia die Lager in Italia. I punti di raccolta (28) verwiesen.

 

   Eine Entwicklung unserer heutigen Welt lässt das, was ich etwas grob als Verankerung in dem jeweiligen Ort, d.h. in der räumlichen und baulichen Dimension, bezeichnet habe, für die Erhaltung der Erinnerung noch aktueller und notwendiger erscheinen, und zwar ist dies die ständige Vermehrung jener identitätslosen, sich immer gleich wiederholenden, völlig künstlichen Orte (ob Flughäfen, Kaufhäuser, Autobahnraststätten oder Hotelketten); vielfach nichts als virtuelle Reproduktionen, die Antonella Tarpino in Anlehnung an Marc Augè „nicht-Orte“ (non-lieux) nennt, weil sie keine Erfahrungen vermitteln, keine Anregung zu einer authentischen Bewusstseinsbildung geben, sondern ganz im Gegenteil ein Gefühl von Verwirrung hervorrufen, in dem Dimensionen wie Geschichte und Gedächtnis jeden Sinn zu verlieren scheinen. (29) Es ist dies ein in hohem Maße beunruhigender Aspekt unserer Zeit, in der alles in einer ewigen Gegenwart zu verflachen droht. Weder eine sorgsame Kulturpolitik noch die Schule können unter diesen Umständen das „mnemagogische“ Potential der Gedächtnisorte – d.h. deren Fähigkeit, die Erinnerung zu wecken, um den von Primo Levi geprägten und von Alberto Cavaglion (30) wiederaufgenommenen Ausdruck zu verwenden – außer Acht lassen. Dass vom Unterrichtsministerium im Rahmen der Aktion „Il ´900. I giovani e la memoria“ (Das 20. Jahrhundert. Die jüngere Generation und das Gedächtnis) Geldmittel für Studienreisen zu einem nationalsozialistischen Vernichtungslager zur Verfügung gestellt worden sind, wobei die Reisen nicht als flüchtiges Erlebnis, sondern als Höhepunkt eines groß angelegten Bildungsprojekts gedacht sind, ist gewiss ein wichtiger erster Schritt; und doch wünscht man sich, dass den italienischen Gedächtnisorten eine ähnliche Aufmerksamkeit entgegengebracht werde. Auch wäre es an der Zeit, den Streit um das Datum eines Gedenktags der Deportation, der bisher die Verabschiedung des betreffenden, von Furio Colombo vorgeschlagenen Gesetzes verhindert hat, zu beenden. (31) Es wäre gut, wenn im Gesetz selbst die Orte, die dazu bestimmt sind, die Erinnerung an die Deportation auch durch Gedenkfeiern zu erhalten und zu überliefern, namentlich genannt wären. Und zwar müssten es, denke ich, wenn schon nicht alle vier vorhin erwähnten Lager, d.h. Borgo San Dalmazzo, Bolzano, Fossoli und die Risiera di San Sabba, so doch zumindest abwechselnd all diejenigen sein, deren Wiederherstellung schon beendet oder geplant ist.

 

   Abschließend möchte ich einige kurze, aber bedeutungsvolle Sätze von Paolo Rossi zitieren. Am Ende eines seiner Aufsätze schreibt er: Wenn „der Abgrund des Vergessens das Menschenleben in eine Reihe von Augenblicken zersplittern kann, die so jeglichen Sinnes entbehren“, so gilt dies nicht nur für den Einzelnen, „sondern auch für Menschengemeinschaften und Menschengruppen. Ich weiß wohl“ – fährt Rossi fort – „dass das gegenwärtige, fast krampfhafte Interesse für das Gedächtnis eng mit unserer Angst vor der Vergesslichkeit verbunden ist, mit unserer Unfähigkeit, zwischen Vergangenheit und Gegenwart einen Zusammenhang herzustellen. Und doch hoffe ich, dass dieses Interesse auch mit dem Bedürfnis verbunden ist, durch jenen Zusammenhang unsere kollektive Identität zu bestärken“. (32)

 

  Unsere schwierige Aufgabe ist es, die „Gedächtnisorte“ an dieser Bestärkung mitwirken zu lassen.

 

Dr. Tristano Matta unterrichtet Geschichte und Philosophie in Triest. Freigestellt vom Schulunterricht hat er als Mitarbeiter des Instituto regionale per la storia del movimento di liberazione nel Friuli-Venzia Giulia in Triest zu den Gedenkstätten faschistischer und nationalsozialistischer Gewalt in Italien gearbeitet und publiziert (Un percorso della memoria, Mailand 1996).

 

Übersetzung: Loredana Melissari

 

 

                     Anmerkungen:

 

                     ( 1) E. Hobsbawn / T. Ranger (Hrsg.), The Invention of Tradition, Cambridge University Press,

                     Cambridge 1983.

( 2) S.E. Collotti, Le rappresentazioni della memoria: mostre e luoghi monumentali, in E. Traverso (Hrsg.), Insegnare Auschwitz. Questioni etiche, storiografiche, educative, della deportazione e dello sterminio, Istituto di Ricerca, Sperimentazione, Aggiornamento Educativi del Piemonte / Bollati Boringhieri, Torino 1995, S. 78 – 96; sowie D. Hoffmann (Hrsg.), Das Gedächtnis der Dinge. KZ-Denkmäler 1945 – 1995, Campus Verlag, Frankfurt/New York 1998. Einige bedeutende Beispiele auch in T. Lutz (Hrsg.), Gedenkstätten für die Opfer des NS-Regimes – Eine Übersicht, „GedenkstättenRundbrief“, Sondernummer, Stiftung Topographie des Terrors, Berlin 1995.

                     ( 3) Diese Gefahr macht sich oft bei den in Zeitungskiosken erhältlichen Publikationen, Videofilmen

                     und CD-ROM bemerkbar, die sich mit Gegenwartsgeschichte befassen.

                     ( 4) A. Rossi-Doria, Memoria e storia: il caso della deportazione, Rubbettino, Soveria Mannelli 1998.

( 5) Über die verschiedenen Beiträge zu dieser Debatte kann hier nicht ausführlich berichtet werden. Einen guten Überblick bietet da schon erwähnte Buch von A. Rossi-Doria. Aus der umfangreichen Literatur zu diesem Thema seien hier noch erwähnt: L. Paggi (Hrsg.), La memoria del nazismo  nell`Europa di oggi, La Nuova Italia, Scandicci (Firenze) 1997; C. Pavone, La resistenza in Italia: memoria e rimozione, in “Rivista di storia  contemporanea”, Jg. XXII – XXXIV, Oktober 1994 – 1995, Nr. 4; Memory and History: on the Poverty of Remembering and Forgetting the Judeocide, in “Radical History Review”, Jg. LVI, Frühling 1993; A. Pezzino, Anatomia di un massacro. Controversia sopra una strage tedesca, Il Mulino, Bologna 1997; L. Paggi (Hrsg.), Storia e memoria di un massacro ordinario, manifestolibri, Roma 1995; La memoria e le cose, monographisches Heft von Parolechiave”, Jg. III (XXXIV), 1995, Nr. 9; N. Gallerano, Memoria e storia: un dibattito, in „Passato e presente“, Jg.  XII, 1994, Nr. 33, S. 105-111; G. Renzato, C. Maier, S. Woolf, I crimini nazisti, la memoria, I`Europa di oggi, in “Passato e presente”, Jg. XIII, 1995 Nr. 34, S. 15 – 37.

( 6) Siehe hierzu T. Matta, La Risiera di San Sabba: realtà e memoria di un Lager nazista a Trieste, in A.L. Valdevit, Fra guerra civile e presa del portere. Deportazione e foibe nella Venezia Giulia, maggio 1945, ebda. S. 611 – 629.

( 7) Siehe hierzu G. Bowman, Xenofobia, fantasma e nazione: la logica della violenza etnica nell’ex-Jugoslavia, in „Qualestoria“, Jg. XXIV, Nr. 2, Dezember 1996, S. 127 – 163.

( 8) Vgl. P. Dogliani, L’americanizzazione dell’Olocausto: I’United States Holocaust Memorial Museum. Diario di una visita, in “Ventesimo secolo”, Jg. IV, Nr. 10, April 1994, S. 7 – 31.

( 9) Zum Karmelitinnenkloster in Auschwitz und im allgemeinen zur “Christianisierung der Shoa” siehe G. Miccoli, Tra memoria, rimozioni, manipolazioni: aspetti dell’atteggiamento cattolico verso la Shoa, in „Oualestoria“, Jg. XIX, Nr. 2/3, August – Dezember 1991, S. 161 – 188.

(10) Vor einigen Jahren wurden zum Beispiel Billigausflüge zur Risiera di San Sabba veranstaltet, während denen Haushaltsartikel vorgeführt und verkauft wurden.

(11) P. Nora, Entre Mèmoria et Histoire. La problématique des lieux, in Id. (Hrsg.), Les lieux de mémoire, I, La République, Gallimard, Paris 1984, S. XVII - XLII.

                     (12) Gran Robert de la Langue Francaise, Ausgabe 1993, ad vocem.

                     (13) E. Alessandrone Perona, La Resistenza italiana nei musei, in „Passato e presente“,

                     Jg. XVI (1998), Nr. 45, S. 135 – 148.

                     (14) Siehe Barcellini / A. Wieviorka, Passant, souviens-toi! Les lieux du souvenir de la seconde

                     guerre mondiale en France, Plon, Par 1995.

(15) P. Di Cori, Le leggi razziali, in M. Isnenghi (Hrsg.), I luoghi della memoria. Simboli e miti dell’Italia unita, Laterza, Roma-Bari 1996, S. 461 – 476. Die Untertitel des zweiten und dritten Bandes, die 1997 veröffentlicht wurden, lauten Strutture ed eventi dell’Italia unita bzw. Personaggi e date dell’Italia unita.

                     (16) Der Ausstellungskatalog La menzogna della razza. Documenti ed immagini del razzismo e

 dell’ antisemitismo fascista, herausgegeben vom Centro Furio Jesi, Grafis, Bologna 1994, ist auch ein pädagogisch wertvolles Hilfsmittel, um das Thema der Rassengesetze richtig anzugehen.

(17) T. Matta (Hrsg.), Un percorso della memoria. Guida ai luoghi della violenza nazista e fascista in Italia. 1943 – 1945, Istituto regionale per la storia del movimento di liberazione nel Friuli-Venezia Giulia-Electa, Mailand 1996.

(18) Vgl. Reinhard Rürup (Hrsg.), Topographie des Terrors. Gestapo, SS und Reichssicherheitshauptamt auf dem „Prinz-Albrecht-Gelände“. Eine Dokumentation, Ausstellungskatalog, Arenhövel, Berlin 1994 (die Ausstellung wurde von Februar – März 1994 auch in Mailand gezeigt und der Katalog aus diesem Anlass in italienischer Sprache veröffentlicht). Siehe auch T. Lutz (Hrsg.), Gedenkstätten für die Opfer des NS-Regimes, erw., S. 11 und 65. Die Berliner Stiftung ist auch als Veranstalter von Studienreisen für Forscher und Sachbearbeiter zu den verschiedenen Gedenkstätten aktiv: ein Bericht über eine dieser Reisen in S. Fattorini, Come conservare gli ex Lager? Come spiegarli ai giovani? In “Triangolo Rosso”, N.S., Jg. XVIII, Nr. 1, Februar 1998, S. 38 – 43. Im Mai 1999 veranstaltete der Berliner Historiker Klaus Voigt von der Stiftung Topographie eine Studienreise deutscher im Gedenkstättenbereich Tätiger zu italienischen Gedenkstätten stattgefunden.

(19) Siehe hierzu C. Giacomozzi – G. Paleari, „Geschichte und Erinnerung“ und „ ... per non dimenticare“: Erfahrungen von zwei Gemeinden Italiens, in „International Journal – Studies on the Audio-visual Testimony of Victims of the Nazi Crimes and Genocides“, Nr. 1, herausgegeben von der Fondation Auschwitz, Brüssel 1998; einiges auch in C. Giacomozzi, L’ombra del buio. Lager a Bolzano 1945 – 1995, in „Protagonisti, trimestrale di Ricerca ed informazione dell’Istituto storico bellunese della Resistenza e dell’Etá contemporanea”, Jg. XVI, Nr. 61, Oktober – Dezember 1995, S. 60 - 61 (Rezension der gleichnamigen Photoausstellung).

                     (20) N. Baiesi – G. Cova, Educa il luogo, in T. Matta (Hrsg.), Un percorso della memoria …,

                     erw., S. 140 – 151.

                     (21) Siehe hierzu D. Meghnagi, La memoria di Ferramonti in pericolo, in „I’Unita“, 10. Oktober 1998.

(22) M. Halbwachs, Das kollektive Gedächtnis, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt a.M. 1985. Ich berufe mich hier auf die kurzgefassten Überlegungen zum Thema von T. Grande, La ricostruzione „in positivo“ di una esperienza di internamento: il campo di Ferramonti di Tarsia, in D. Barazzetti / C. Leccardi (Hrsg.), Responsabilità e memoria. Linee per il futuro, La Nuova Italia Scientifica, Roma 1997, S. 192.

(23) Zum Film siehe C. Lanzmann u.a., Au sujet de Shoa, le film de Claude Lanzmann, Editions Belin, Paris 1990. Überlegungen zum Thema der Verankerung in den jeweiligen Orten haben auch einige Seiten eines Interviews von Francois Gantheret an Claude Lanzmann gegeben, das in diesem Band unter dem bedeutungsvollen Titel Les non-lieux de la mémoire (S. 280 – 292, aber siehe insbesondere S. 290) enthalten ist, und in dem der französische Regisseur hervorhebt, wie wichtig für die Verwirklichung seines Films eben die Erhaltung von materiellen Spuren der verschiedenen Standorte gewesen ist, und wie schwierig es ist, eine zusammenhängende Erinnerung da wiederherzustellen, wo jene Spuren verschwunden sind, wie zum Beispiel in Chelmno, wo das Schloss nun als Warenlager verwendet wird (Lanzmann bezeichnet es als einen wahrhaftigen non-lieux de mémoire).

(24) Vgl. R. Gibertoni / A. Melodi (Hrsg.), II Museo Monumento al deportato a Carpi, Electa, Mailand 1993, oder Id., II Campo di Fossoli e il Museo Monumento al deportato di Carpi, in T. Matta (Hrsg.), Un percorso della memoria …, erw., S. 99 – 110. Das Museum hat zum Beispiel in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung von Carpi und der Fondazione Centro di Documentazione Ebraica Contemporanea in Mailand am 4. - 8. September 1998 einen Studienaufenthalt in Auschwitz (zum Thema Studiare per ricordare) für Schullehrer veranstaltet.

(25) Vgl. Capire la Risiera. A Trieste un Lager del sistema nazista, Comune di Trieste-Civici Musei di Storia ed Arte, Trieste 1996. Zur Verwandlung der Risiera in ein Denkmal siehe M. Mucci, La Risiera di San Sabba a Trieste. Un’architettura per la memoria, in “Qualestoria”, Jg. XXIV, Nr. 2, Dezember 1996. S. 69 – 126.

(26) Vgl. C.S. Capogreco, Ferramonti. La vita e gli uomini del piú grande campo di internamento fascista (1940 – 1943), Editrice La Giuntina, Firenze 1987, oder, in gekürzter Fassung, Id., II camopo di concentramento di Ferramonti, in T. Matta (Hrsg.), Un percorso della memoria …, erw., S. 36 – 55. 1998 hat die Stiftung ihr zehnjähriges Bestehen und ihre intensive Tätigkeit gefeiert. Unter anderem wird jährlich eine bedeutende internationale Konferenz zum Thema „Geschichte – Erinnerung – Identität“ veranstaltet. Für eine eingehende Untersuchung der Tätigkeit der Stiftung siehe T. Grande, La ricostruzione „in positivo“ di un’esperienza di internamento: iI campo di Ferramonti di Tarsia, erw., S. 143.

(27) Die 1996 fertiggestellte “Casa della Resistenza” von Fondotoce wird von einem Verein verwaltet, dem Partisanenverbände, Deportiertenverbände, Jüdische Gemeinschaften und das Istituto storico della resistenza e della societá contemporanea nel Novarese e nel VCO „P. Fornaia” angehören. Zweck ihrer Tätigkeit ist es, das historische Gedächtnis des Ortes (das Areal und Mahnmal Fondotoce) mit einem Dokumentations-, Forschungs-, Ausbildungs- und Informationszentrum zu verbinden, das einem weiten Benutzerkreis zugänglich sein soll.

(28) In G.P. Marchi – G. Massariello Merzagora (Hrsg.), II Lager ritorno della memoria, Aned / Lint, Triest 1997, in dem die Beiträge zur Internationalen Konferenz in Verona, 6. – 7. April 1995 veröffentlicht sind, S. 45 – 62.

(29) Vgl. A. Tarpino, Sentimenti del passato: la dimensione esistenziale del lavoro storico, La Nuova Italia, Scandicci (Firenze) 1997, S. 271 ff.

(30) A. Cavaglion, Mnemagoghi e memoriosi. Materiali per una unitá didattica, in E. Traverso (Hrsg.), Insegnare Auschwitz …, erw., S. 112 – 123.

(31) Inzwischen wurde das Gesetz, das den “Tag des Gedenkens” einführt, vom Abgeordnetenhaus in der Sitzung vom 28. März 2000 mit einstimmigen Votum verabschiedet. Als Datum wurde der 27. Januar gewählt, Jahrestag der Lagerbefreiung in Auschwitz. Im Gesetzentwurf, über den zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Beitrages im Senat verhandelt wird, sind am Gedenktag lediglich einige öffentliche Feiern vorgesehen.

(32) P. Rossi, Le arti della memoria: rinascite e trasfigurazioni, in L. Bolzoni – P. Corsi (Hrsg.), La cultura della memoria, II Mulino, Bologna 1992, S. 33 -  34.

 

 

 

 

 

 

November 2000

 

„Süddeutsche Zeitung“, 13.11.2000

 

Vertuschte Massaker

Rom will erst jetzt lange verheimlichte Gräuel der Wehrmacht verfolgen

 

Christiane Kohl

 

Kephallonia heißt die bezaubernde Insel in der Ägäis. Hier metzelten im September 1943 deutsche Soldaten mehrere tausend italienische Kameraden nieder. In den Nürnberger Prozessen gleich nach dem Krieg charakterisierte der amerikanische Ankläger Telford Taylor das Massaker noch als eines der schlimmsten Verbrechen der Wehrmacht. Dann bereitete sich jedoch 50 Jahre langes Schweigen über die Tat. Sie wurde bis heute nicht gesühnt. Eine Vertuschung, die aus „Staatsräson“ geschah, wie jetzt erstmals ein ehemaliges italienisches Regierungsmitglied bestätigt. „Der Kalte Krieg ließ uns keine andere Wahl“, sagte der einstige Verteidigungsminister Paolo Emilio Taviano dem Wochenblatt Espresso: Deutschland befand sich im Stadium der Wiederbewaffnung, da habe man dem neuen Nato-Partner keinen Prozess gegen die eigenen Soldaten zumuten können.

 

Im Oktober 1956 führte Taviano, der Mitglied der Democrazia Christina war, mit seinem Kollegen im Außenamt, dem Liberalen Gaetano Martino, einen folgenschweren Briefwechsel. Damals wollten italienische Militärstaatsanwälte gegen 30 deutsche Offiziere Ermittlungen im Fall Kephallonia aufnehmen. „Eine barbarische Tat, die keine Gnade verdient“, fand auch Außenminister Martino, doch ihre Verfolgung mochte er nicht befürworten, da sie nur „die Kritik am Verhalten deutscher Soldaten fördern“ werde. Gebot der Stunde sei es vielmehr, alles dazu beizutragen, „dass die Bundesrepublik den internen Widerstand gegen den Wiederaufbau der Bundeswehr überwindet“. Taviano erklärte sich damals voll einverstanden mit der Ansicht seines Kollegen: „Ich war ein Befürworter der deutschen Wiederbewaffnung.“ Doch lässt Taviano zugleich durchblicken, dass er sich heute vermutlich für eine Verfolgung der Täter einsetzen würde.

 

Der 88-Jährige könnte noch ein wichtiger Zeuge werden. Denn der Verteidigungsausschuss des italienischen Parlaments will jetzt die Verschleppung der Ermittlungen im Fall Kephallonia sowie einer ganzen Reihe anderer deutscher Kriegsverbrechen in Italien untersuchen. Erst vor einiger Zeit waren in der römischen Militär-Staatsanwaltschaft etwa 700 vergessene Ermittlungsakten gefunden worden mit den Namen von einigen hundert deutschen Wehrmachtsangehörigen, die niemals strafrechtlich verfolgt wurden. Daraufhin haben sich in einigen italienischen Orten, vor allem in der Toskana, Opfer-Organisationen an die Staatsanwaltschaften gewandt. Überdies wird erwogen, bei deutschen Ermittlungsbehörden Anzeige zu erstatten.

 

Das Massaker in Kephallonia hatten drei Einheiten der 1. Gebirgsdivision verübt. Kurz zuvor, am 08. September 1943, schloss die römische Regierung einen separaten Waffenstillstand mit den Alliierten. Auf der Ägäis-Insel verlangten die Deutschen daraufhin die Kapitulation ihrer vormaligen italienischen Verbündeten, doch diese weigerten sich. Zwischen dem 20. und 22. September 1943 wurden die Italiener auf Befehl Hitlers entwaffnet und erschossen. Nach einem Eintrag im Kriegstagebuch der Wehrmacht töteten die Deutschen 4000 Soldaten, in Italien wird sogar von mehr als 6000 Opfern gesprochen. Einige Beteiligte an der Massentötung sollen später hohe Offiziere der Bundeswehr geworden sein. Zwar hatten auch deutsche Behörden in den 60er Jahren ermittelt, doch das Verfahren wurde eingestellt.

 

 

 

 

 

 

Mai 2000

 

„Süddeutsche Zeitung“, 03.05.2000

 

„Ich war nur ein einfacher Hauptmann“

Der als Kriegsverbrecher verurteilte Erich Priebke

sieht sich als unschuldiges Opfer einer „internationalen Manipulation“

SZ: Herr Priebke, Sie verbüßen seit Dezember 1998 eine lebenslange Freiheitsstrafe, nachdem ein italienisches Militärgericht Sie mitschuldig sprach für die Erschießung von 335 Menschen in den Ardeatinischen Höhlen bei Rom im März 1944. Sie sitzen nicht im Gefängnis, stehen nur unter Hausarrest – ist das nicht ein besonderes Privileg für einen Lebenslänglichen?

Priebke: Nein, keineswegs. Ich bin 87 Jahre alt und seit 1994 meiner Freiheit beraubt. Zwei Jahre davon habe ich in einem Gefängnis, also hinter Gittern, verbringen müssen. Nach all diesen Verhören, endlosen Sitzungstagen und den schweren psychischen Belastungen, die ich erdulden musste, ist es den Richtern der Strafvollzugsbehörde offenbar klar geworden, dass eine derartige Behandlung der italienischen Verfassung und dem Europäischen Abkommen über Menschenrechte widerspricht. So haben sie mir im Februar 1999 Hausarrest bewilligt, weil es, ich zitiere, „eine sinnlose Strafverschärfung bedeuten und somit gemeingültiger Menschlichkeit widersprechen“ würde, „eine Person fortgeschrittensten Alters und zudem krank, wie das offenbar für Priebke zutrifft, in Haft zu halten. “

SZ: Wie sieht Ihr Tagesablauf im Hausarrest denn aus?

Priebke: Ich bin den ganzen Tag hier im Zimmer, draußen vor der Tür steht ein Polizeiwagen. Wenn ich, etwa für einen Arzt- oder Gerichtstermin, das Haus verlassen muss, brauche ich eine behördliche Genehmigung. Gegenwärtig verbringe ich meine Zeit damit, die vielen Briefe zu beantworten, mit denen mir Freunde und Bekannte aus aller Welt ihre Anteilnahme bezeugen. Außerdem schreibe ich ein Buch. Mir ist bewusst, dass mir nur noch wenig Zeit bleibt, und ich will Zeugnis geben, die Menschen sollen die Wahrheit über dieses Komplott gegen mich erfahren.

SZ: Das klingt, als fühlten Sie sich zu Unrecht verurteilt.

Priebke: Die Schreibtischtäter und die Verantwortlichen der zahllosen Unmenschlichkeiten, die im Zweiten Weltkrieg an schutzlosen Zivilpersonen begangen worden sind, hat man später meist als Retter der Nation gefeiert, jedenfalls wenn sie zu den Siegern zählten wie Churchill, Stalin und Truman. Der Fall, um den es bei mir geht, ist hingegen schon durch die Haager Konvention von 1907 als Repressalie grundsätzlich nach dem Kriegsrecht legitimiert, und diese Konvention gilt nach wie vor. Auch heute werden Repressalien angeordnet und Massaker begangen. Die Opfer sind oft Frauen und Kinder, nicht wie seinerseits bei der Repressalie der Deutschen 1944 in Rom allein Geiseln. Ich war nur ein einfacher Hauptmann, der einem Befehl gehorchte, und ich wurde verurteilt. Die historisch wirklich Verantwortlichen aber wurden immer wieder freigesprochen von den Siegergerichten.

SZ: Ihre Frau hat ein Gnadengesuch an den italienischen Staatspräsidenten gerichtet, zugleich versucht Ihr Anwalt ein altes italienisches Amnestiegesetz zu Ihren Gunsten zu aktivieren und in Straßburg läuft eine Klage wegen angeblichen Verstoßes gegen die Menschenrechte – was erhoffen Sie sich denn von diesen Aktivitäten?

Priebke: In meinem ersten Verfahren hat mir das Militärgericht Rom Straffreiheit zugebilligt. Doch dann wurde das Gericht am 1. August 1996 von Extremisten „besetzt“, die Richter und ich waren Opfer einer Freiheitsberaubung. Der Justizminister verhandelte mit den Besetzern, schließlich wurde ich in ein Gefängnis abgeführt, obwohl mir soeben Straffreiheit konzediert worden war. Und die Richter, die mich freigesprochen hatten, sahen sich einem Disziplinarverfahren ausgesetzt. So wurde durch handfeste Einschüchterung die richterliche Unabhängigkeit schon für das Folgeverfahren beschädigt: Mein Schicksal war in jener Augustnacht schon besiegelt! Was ich jetzt unternehme, ist nichts anderes, als die selbst gestellte Aufgabe eines über 80-Jährigen, der nicht in die Knie gehen wird und, solange er noch lebt, dafür eintreten will, dass die Wahrheit nicht für immer unter einer international eingefädelten Manipulation verschwindet. In Straßburg haben wir die offensichtlichen Verstöße gegen die Menschenrechte im Zusammenhang mit meinem Verfahren geltend gemacht. Bezüglich des italienischen Amnestiegesetzes von 1953 warte ich derzeit ab, ob der italienische Staat mir die gleichen Vergünstigungen zugesteht, die er allen wegen Kriegsverbrechen verurteilten Italienern gewährt hat: eben eine Amnestie. Aber die Medien haben mich zum Symbol eines gewissenlosen nazistischen Sadisten verzerrt, eine Art Monster aus dem Arsenal Hollywoods. Und diese Art moralischen „Lynchens“ geschieht mittels Beihilfe meiner Landsleute: Wir Deutsche werden mit unserer eigenen Zustimmung als Menschen zweiter Klasse eingestuft.

SZ: Sie leiden ja ganz offenbar nicht unter diesem deutschen Schuldkomplex. In zahlreichen Verleumdungsklagen verlangen Sie Schadensersatz von italienischen Zeitungen und Zeitzeugen – wie viel Geld haben Sie schon eingeklagt?

Priebke: Es geht mir nicht ums Geld. Ich möchte, dass die Zeitungen wahrheitsgemäß berichten. Das ist aber oftmals nicht der Fall gewesen. Es gibt Erfindungen wie meine angebliche Beteiligung an Judendeportationen in Verona, einem Massaker in Brescia, dem Tod des bekannten Gewerkschafters Bruno Buozzi. Dann die romanhafte Intrige um das Ende der Prinzessin Mafalda von Savoyen, der Tochter des Königs, mit der ich auch zu tun gehabt haben soll. Schließlich wollte man mir noch den Krimi um die 50 Kilo Gold anhängen, die 1943 den Juden in Rom entzogen wurden. Lauter nie bewiesene Geschichten. Doch wenn solche Lügenmärchen in die Zeitungen gesetzt werden, verwandeln sie sich in verbürgte Tatsachen, einfach nur durch die vielfache Wiederholung. Das wollte ich mir nicht weiter gefallen lassen.

SZ: Die Tat, wegen der Sie verurteilt wurden, liegt mehr als 55 Jahre zurück. Haben Sie noch konkrete Erinnerung daran?

Priebke: Ich erinnere mich an die Bombenteppiche, in Deutschland starben Frauen und Kinder zu Tausenden und Abertausenden unter den Trümmern. In Italien standen die Alliierten wenige Kilometer vor Rom, der Krieg war schon unwiderruflich verloren. Es kam das Attentat in der Via Rasella, die Kommunisten ermordeten mehr als 40 unserer Kameraden. Menschenteile deutscher Soldaten und italienischer Zivilisten bedeckten die Straße. Dann der Befehl zur Repressalie, wir protestierten zunächst gegen unsere Vorgesetzten, wir wollten nicht töten. Doch in seinem Soldbuch hatte jeder deutsche Soldat damals die zehn Gebote des Krieges vermerkt. Das letzte, das zehnte, lautete wörtlich: „Maßnahmen der Repressalie sind ausschließlich nach Anordnung des Truppenkommandos rechtmäßig. “ Für uns war es die Anordnung einer Repressalie und wir konnten uns nicht vorstellen, Entscheidungen von höheren Kommandostellen zu diskutieren oder uns gar über Regularien hinwegzusetzen – wie alle Militärs mussten wir gehorchen.

SZ: Die Geiseln wurden per Genickschuss getötet, auch Sie mussten schießen – wie fühlten Sie sich dabei?

Priebke: Ich hatte vor jenem Tag noch nie getötet. Trotz des Krieges gab es für uns nicht nur die Gewissenfrage, einem Mitmenschen in dieser Weise das Leben zu nehmen. Wir glaubten auch, das rein menschlich gar nicht tun zu können. Deshalb haben mein Vorgesetzter Oberst Herbert Kappler und andere versucht, mit anderen Vorschlägen die Sache abzuwenden. Es gab aber keinen Ausweg, die Repressalie war ein unumstößlicher Führerbefehl von Hitler. Er lautete: Zehn Italiener für jeden toten Deutschen. So musste auch ich zwei Geiseln erschießen. Das Schicksal ließ mich und meine Kameraden in jenem schrecklichen Drama der Ardeatine unausweichlich eine Rolle spielen, das hat mein Leben für immer gezeichnet.

SZ: Sie sollen die Nummer Zwei gewesen sein in der Via Tasso, der Gestapo-Zentrale in Rom nicht weit vom Lateranpalast – gewissermaßen die rechte Hand von Kappler und beschäftigten sich, wie es heißt, mit Gegenspionage?

Priebke: Ich war weder Kapplers Stellvertreter, noch habe ich mich je im Leben mit Spionage beschäftigt. Natürlich wäre ich damals gern was Größeres gewesen, in Wahrheit war ich aber der jüngste von elf Offizieren des Kommandos in der Via Tasso. Ich hatte drei Aufgabengebiete: Erstens fungierte ich als Verbindungsoffizier zur italienischen Polizei, zweitens stand ich dem Chef des Kommandos Hauptmann Carl Schütz im Verkehr mit dem Publikum zur Seite, weil dieser zum Jähzorn neigte und ihn Kappler daher gern der Öffentlichkeit fern halten wollte. Überdies hielt ich Verbindung mit einem päpstlichen Vermittler des Vatikans, dem Ordensoberen der Salvatorianer Pater Pancratius Pfeiffer. Der Geistliche kam ständig zu mir und bat um Gnade für einzelne Personen, ich habe diese Bitten an meinen Chef Schütz übermittelt. Wenn ich mich recht erinnere, hatte der Pater in 28 Fällen Erfolg. Meine Aufgaben waren also weitgehend durch meine guten italienischen Sprachkenntnisse bestimmt, ich hatte ja zuvor mal als Hotel-Sekretär in Rapallo gearbeitet. Aber wie ich in meinem Buch darlegen werde, hatte ich, wenn auch nur mittelbar, mit der Bekämpfung der Untergrundtätigkeit zu tun.

SZ: Meinen Sie den Kampf gegen Partisanen?

Priebke: Ich meine die Terrorabwehr, die Bekämpfung von Kriegstaten, die nicht von regulären Truppen und gegen das Genfer Abkommen über das Völkerrecht begangen wurden. Wir hatten in Rom beispielsweise Spione in eine dieser Terrorgruppen eingeschleust, die ihr Hauptquartier in der Via Giulia, im Herzen des alten Rom, hatte. Dort lagerten, wie wir bald erfuhren, mehr als 80 Kilo Sprengstoff. Damit war ein Anschlag geplant, weit schlimmer als der in der Via Rasella. Wir haben das Nest, zusammen mit italienischen Fallschirmjägern, gerade noch rechtzeitig ausgehoben.

SZ: Es gibt Überlebende der Besatzungszeit, die behaupten, von Ihnen verhört und gefoltert worden zu sein. Sie werden als „perfide“ beschrieben, weil Sie zugleich höflich gewesen seien – haben Sie gefoltert?

Priebke:Wer immer von solchen Untaten redet, tut das bestenfalls auf Grund falscher Informationen. Ich habe nie ein Verhör durchgeführt und ich habe nie irgendjemanden gewalttätig behandelt. Eine nach dem Krieg eigens zur Untersuchung der Missstände in der Via Tasso gegründete Kommission der Alliierten hat 1945 verschiedene Namen von Mitarbeitern genannt. Meiner wurde nie erwähnt, weder als Folterer, noch in irgendeinem Zusammenhang mit Gewalttätigkeit. Als die Alliierten mich am 28. August 1946 im Kriegsgefangenenlager Afragola bei Neapel verhörten, haben sie mir auch nichts dergleichen vorgeworfen. Im Prozess gegen Kappler 1948 wurde ich ebenfalls nie in diesem Sinne erwähnt. Warum werden heute, nach über 50 Jahren, plötzlich solche „Neuigkeiten“ über mich verbreitet? Zeugenaussagen vom Hörensagen oder von fragwürdiger Glaubwürdigkeit, und alles ohne die geringsten Belege. Der Militärgerichtshof hat es sogar abgelehnt, einen Augenzeugen und früheren Häftling der Via Tasso anzuhören, der für mich aussagen wollte.

SZ: Ihr einstiger Chef Kappler wurde 1948 zwar zu lebenslanger Haft verurteilt, fünf Ihrer Kameraden aber sprach das Gericht wegen Befehlsnotstands frei. So hätte es Ihnen auch ergehen können, wenn Sie damals nicht aus englischer Haft geflohen wären.

Priebke: Meine damalige Adresse war bekannt. Es hat mich jedoch niemand gesucht, weil ich ein kleiner Fisch war. Nach Kriegsende führten die Tribunale der Alliierten in Italien zunächst gegen Kapplers Vorgesetzte Prozesse: 1946 in Rom gegen die Generäle Eberhard von Mackensen und Kurt Mältzer, 1947 in Venedig gegen Generalfeldmarschall Albert Kesselring. Sie alle hatten den Befehl Hitlers zur Repressalie in der Ardeatine an das Kommando der Via Tasso weitergeleitet, sie wurden begnadigt und lebten unbehelligt bis an ihr Lebensende. Außer Mältzer, der vorher an einem Tumor gestorben war – und natürlich Kappler, der in der Festung Gaeta saß. Auch er war aber 1948 nur verurteilt worden, weil er angeblich eigenmächtig einige Geiseln mehr zu Tode gebracht hatte, als nach dem Befehl getötet werden sollten. Außer den fünf freigesprochenen Mitarbeitern bekam keiner einen Prozess. Der Chef des Kommandos Carl Schütz arbeitete nach dem Krieg sogar für den Bundesnachrichtendienst. Insofern ist das Gesetz gewiss nicht gleich für alle angewendet worden.

SZ: Doch Sie sollen verantwortlich dafür gewesen sein, dass fünf Gefangene mehr als die befehligten 330 getötet wurden. Führten Sie nicht die Liste der Todeskandidaten?

Priebke: Nein, das ist nicht wahr! Meine Anwälte haben das im Verfahren bewiesen. Es sind Unterstellungen, die auf Vermutungen und falschen Zeugenaussagen basieren. Meine Verurteilung ist nicht nur das Ergebnis gewöhnlicher Lügenmärchen und bestellter Tatsachenverdrehungen, schlimmer: Ihr eigentlicher Grund ist eine bedenkenlose Unterwürfigkeit gegenüber Rachegelüsten. Man gibt vor, nicht zu wissen, dass ich bei der Vergeltungsmaßnahme der Ardeatine auf Grund höheren Befehls und zu Kriegszeiten gehandelt habe, zweifellos ohne alle und jede Freiwilligkeit.

SZ: Führten Sie die Liste oder führten Sie sie nicht?

Priebke: Ich bekam, wie einige andere auch, den Befehl, die Namensliste zu halten. Ich hielt sie ungefähr zwei Stunden lang in Händen. Aber die Atmosphäre war fast unerträglich für uns, ich meine die Reihe der Todeskandidaten, die ich sah. Deshalb wurde ich abgelöst. Aber das Schlimmste war für mich das Töten selbst. Ich musste, während ich die Liste hielt, zweimal schießen.

SZ: So bleibt doch Ihre Mitschuld an dem Massaker in den Ardeatinischen Höhlen.

Priebke: Ich bin verantwortlich, indem ich als Soldat die Anordnung zum Töten befolgt habe. Aber der Befehl stammte nicht von mir. Drahtzieher der Inszenierung, die heute gegen mich stattfindet, sind die Wiesenthal-Zentren gewesen. Sie haben in sich die Zweckbestimmung, die Jagd auf die „Ex-Nazis“ zu betreiben, aber diese alten Menschen sterben nun nach und nach aus. Die Wiesenthal-Zentren hingegen tun alles, ihre Einrichtungen zu vergrößern, und müssen jetzt ihren Bestand und den Kostenaufwand rechtfertigen. Deshalb kratzen sie auf dem Boden ihres Topfes herum und begnügen sich mit unbedeutenden Hauptleuten wie ich einer war.

SZ: Sie sind 1948 mit Hilfe der katholischen Kirche und des Roten Kreuzes nach Argentinien gelangt. Dort erklärt man heute, Sie hätten sich ihren Ausweis „mit betrügerischen Mitteln“ beschafft.

Priebke: Das ist dummes Zeug. Die Kirche konnte mich gar nicht unterstützen, meine Anschrift war bei Italienern und Alliierten bekannt. Ich lebte in Sterzing, Via Diaz 250, unter meinem Namen und mit meiner Familie bis 1948, als meine fünf Kameraden freigesprochen wurden. Ich bin stolz darauf, dass ich bei Kriegsende mein Recht als Soldat wahrgenommen habe, dem Gefangenenlager durch Flucht zu entkommen. In solchen Fällen war es Brauch des Roten Kreuzes, Ausreisepapiere auf Namen auszustellen, die für Ex-Kriegsgefangene das Recht der Anonymität wahrten, weil man sonst Gefahr lief, ins Gefangenenlager zurückgebracht zu werden. Als unsere Herkunftsadresse stand Lettland in den Papieren. Kurz zuvor aber hatte Argentinien die generelle Einwanderungserlaubnis für Bürger zurückgerufen, die von jenseits des Eisernen Vorhangs kamen. Beinahe wären wir deshalb zurückgewiesen worden.

SZ: Sie haben mehr als fünfzig Jahre in Argentinien gelebt. Hat die deutsche Justiz, die ja Ihre Adresse kannte, Sie denn nie behelligt?

Priebke: Ich habe mich nie versteckt, war immer der deutsche Staatsbürger Erich Priebke, wohnhaft erst in Buenos Aires, dann in Bariloche, Patagonien. 1955 und 1969 führte ich Korrespondenzen mit den italienischen Finanzbehörden und der deutschen Botschaft um den Ausgleich von Bombenschäden zu erreichen, die wir in Bozen erlitten hatten. Zwei Mal bin ich nach Italien als Tourist gereist, elf Mal, von 1978 bis 1990, nach Deutschland, acht Mal in die Vereinigten Staaten – immer unter meinem Namen, mit meinem deutschen Pass. Damals gab es noch wichtigere Leute aus der NS-Zeit. Niemand interessierte sich für einen simplen Hauptmann.

SZ: Hatten Sie offizielle Kontakte nach Deutschland?

Priebke: Bei Deutschlandbesuchen habe ich drei Mal das Amt für Auslandsschulen in Köln besucht, meine Kontakte zur Kulturabteilung der Deutschen Botschaft in Buenos Aires waren auch recht intensiv. Gegen Ende der achtziger Jahre habe ich als Vorsitzender des deutsch-argentinischen Kulturvereins in unserer Schule in Bariloche eine sechsköpfige Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages empfangen. Am 15. Juni 1988 feierten wir unseren 50. Hochzeitstag, da saß an unserer Hochzeitstafel auch ein Mitglied des Deutschen Bundestages. Der CDU-Abgeordnete Klaus-Jürgen Hedrich war nach Buenos Aires gekommen, um am Gedenktag des 17. Juni zu sprechen. Die Deutsche Botschaft bat ihn dann, zu unserer Feier nach Bariloche zu fliegen, um die Grüße aus der Heimat zu überbringen. Seit 1989 habe ich den Austausch von Studenten organisiert, andere Hilfsaktivitäten in Angriff genommen. Ich wäre nie auf den Gedanken gekommen, dass ich mich vor irgendwem verbergen müsste. Und ich habe es auch nicht getan.

SZ: Doch es scheint Ihnen für das, was in den Ardeatinischen Höhlen geschehen ist, nur schwer ein Wort des Bedauerns über die Lippen zu kommen.

Priebke: Ich kann den fragwürdigen öffentlichen Exhibitionismus der so genannten Reumütigen („pentiti“) nicht gutheißen. Die bieten ihr Innerstes feil, nur um sich nicht unzweideutig mit dem Recht und den eigenen Verantwortlichkeiten auseinander setzen zu müssen. Ich will niemanden zum Mitleid mir gegenüber bewegen, sondern ich will Gerechtigkeit.

SZ: Eine Geste der Demut würde es auch den Familien der Opfer erleichtern, zu vergeben.

Priebke: Seit Beginn des Verfahrens hatte ich den Wunsch, mit einem offenen Brief an alle Angehörigen der Opfer mein Mitgefühl zu äußern. „Tief in meinem Herzen fühle ich das Bedürfnis, mein Beileid auszudrücken für den Schmerz der Anverwandten jener Opfer der Ardeatinischen Höhlen. Ich denke mit Verehrung an die Toten und ich fühle mich schwach gegenüber dem Schmerz der Lebenden“, heißt es darin. Ich habe diesen Brief vorgelesen, doch bekam nur Hohngelächter und Beschimpfungen von einigen Provokateuren dafür.

SZ: Wenn Sie, etwa durch eine Begnadigung, doch noch wählen könnten: Wie und wo möchten Sie Ihren letzten Lebensabschnitt verbringen?

Priebke: Ich weiß wohl, das meine Verfolger nicht zulassen werden, dass ich meine Frau Alice je wiedersehen werde. Sie ist wie ich 87 und schwer krank. Mit ihr gemeinsam verbrächte ich so gern die letzte Lebenszeit. Es war mein Wunsch, neben ihr auf einem kleinen grün bestandenen Friedhof bestattet zu werden, der auf einen wunderschönen See in Patagonien blickt. Aber Argentinien hat mich ausgewiesen und jetzt wende ich mich am Ende meiner Odyssee wieder dahin, wo mir das Leben geschenkt wurde. Ich denke an Deutschland, mein Heimatland.

Mit Erich Priebke sprach in Rom Christiane Kohl.

Bildunterschrift: Der frühere SS-Mann Erich Priebke gibt zu, selbst zwei Geiseln durch Genickschüsse getötet zu haben. Er hält sich aber nur für verantwortlich, „indem ich als Soldat die Anordnung zum Töten befolgt habe“.