Beispiele
für den Umgang mit NS-TäterInnen
Übersicht:
I. TäterInnen allgemein
2001
Mai
2001
-
Neue Westfälische,
28.05.2001: Heinrich Lübke
-
Ossietzky,
19.05.2001: Geschützte Schwerverbrecher
April 2001
-
Süddeutsche Zeitung,
18.04.2001: Der letzte lebende Wachmann von Theresienstadt:
„Was mir genau
Vorgeworfen wurde, kann ich eigentlich nicht sagen.“ /
Sie nannten ihn den schönen Toni / Mit Peitschen und Knüppeln soll er Häftlinge erschlagen haben,
warum Anton Malloth
erst jetzt, nach 56 Jahren, in München vor Gericht kommt
-
Kontraste
(ARD), 12.04.2001: Kriegsverbrecher in Deutschland – seit 56 Jahren
unbehelligt
-
Blick-nach-rechts.de,
12.04.2001: NS-Mörder in Hessen enttarnt / Verurteilter Nazi bleibt in
Freiheit
März 2001
-
Lotta Nr. 5, 03.2001:
Eine deutsche Karriere ging zu Ende /
Theodor
Saevecke, der „Henker von Loretoplatz“, wurde zur „großen Armee abberufen“ –
ein Nachruf
2000
Juni 2000
-
die tageszeitung (Ausgabe Ruhr),
21.06.2000: Nazis von Amts wegen geschützt
Mai 2000
- Süddeutsche
Zeitung, 03.05.2000: „Ich war nur ein
einfacher Hauptmann“ /
Der als Kriegsverbrecher verurteilte Erich Priebke sieht sich als
unschuldiges Opfer einer „internationalen Manipulation“
1996
August 1996
-
Berliner Zeitung,
08.08.1996: SS-Mann Hass war bis 1964 für die Kriegsgräberfürsorge tätig
/
Neues
Priebke-Verfahren wegen Mordes an Gefangenen
II. TäterInnen aus Ostwestfalen-Lippe
(OWL)
1947
-
Freie
Presse / Lippische Volksblatt, 29.11.1947: „Novemberstürmer“ auf
der Anklagebank /
Ein Kapitel von
spontanen Volkszorn – Nicht immer haben Mameluken Bekennermut
I. TäterInnen allgemein
2001
Mai
2001
„Neue
Westfälische“, 28.05.2001
Heinrich
Lübke,
früherer Bundespräsident,
war nach Erkenntnissen des Historikers Jens-Christian Wagner im Zweiten
Weltkrieg für den Einsatz von KZ-Häftlingen verantwortlich. Er habe in
Eigenregie ein KZ-Häftlingskommando dirigiert, sagte Wagner, der die
KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora leitet, dem Spiegel. Lübke sei zeitweilig
Bauleiter des Raketenzentrums in Peenemünde (Usedom) gewesen, wo die V2
getestet wurde.
„Ossietzky“,
19.05.2001
Geschützte
Schwerverbrecher
Esther
Schapira und Georg M. Hafner haben jahrelang dem in Frankreich zum Tode
verurteilten, aber nicht ergriffenen, jetzt zum zweiten Mal angeklagten, in
Deutschland nie zur Rechenschaft gezogenen Räuber und Mörder Alois Brunner
nachgeforscht. Keine der juristischen und politischen Instanzen hierzulande,
die nach mehrfacher Anzeige durch überlebende Opfer und Angehörige pflichtgemäß
mit dem Fall Brunner befasst waren und noch sind, hat den schweren
Beschuldigten je ernsthaft verfolgt; im Gegenteil: Sie blockierten die
Verfolgung. Schapira und Hafner weisen das den zuständigen Beamten der
Staatsanwaltschaft und des Auswärtigen Amtes schlüssig nach.
Brunner,
dessen Adresse und Telefonnummer in Syrien spätestens seit 1985 bekannt sind,
ist mehrfach interviewt worden, hat vor Zeugen bereitwillig ausgesagt und sich
seiner Taten sogar gerühmt. Die 1938 von Adolf Eichmann gegründete
„Zentralstelle für jüdische Auswanderung“ hatte ihn zunächst mit der
„Entjudung“ Wiens beauftragt, wo damals 178.000 jüdische Bürger lebten. Im
Zweiten Weltkrieg hinterließ der Judenjäger Brunner Blutspuren in ganz Europa.
Noch zwei Wochen bevor die Wehrmacht Paris aufgab, noch in den letzten Minuten
vor der Räumung Bratislavas wurden auf seinen Befehl hin, von ihm persönlich
sorgfältig überprüft, letzte Transporte mit tausenden Juden nach Auschwitz in
die Gaskammern geschickt. Auch 11.000 jüdische Kinder allein aus Frankreich
mussten diese Reise antreten; die letzten 200 wurden aus den Kinderheimen der
„Vereinigung der Israeliten Frankreichs“ geholt. Beate und Serge Klarsfeld
haben die Namenslisten zusammengestellt. Der Name auf der Liste ist meist
alles, was von den ermordeten Kindern – das jüngste war neun Tage alt –
geblieben ist. Während eines Transportes nach Riga folterte und erschoss
Brunner eigenhändig den schwer lungenkranken Wiener Großkaufmann Siegmund Bosel
– vor Zeugen. Und er raubte in jener Zeit ein Vermögen zusammen.
Nach 1945
wurde er in seiner burgenländischen Heimat mehrmals gesehen. Unter den Augen
der US-amerikanischen Besatzungsmacht, der er zeitweilig als Kraftfahrer
diente, gelang es ihm, sich eine neue Identität zu verschaffen und mit Hilfe
des Bischofs Hudal konnte er dann ganz offiziell und öffentlich in Syrien
Wohnung nehmen und Geschäfte machen. Viele seiner Mittäter rückten in der
Bundesrepublik in hohe staatliche Positionen auf. Nur wenige mussten einen
Preis für ihre Untaten zahlen. Soweit sie nicht ganz frei ausgingen, wurden sie
nach kurzer Haft begnadigt.
Acht der 17
Kapitel des Buches befassen sich mit der deutschen und österreichischen Unlust,
die Verbrechen aufzuklären und zu ahnden. Auch der US-Geheimdienst CIA
beschützte im Kalten Krieg viele NS-Täter. Heute verstecken sich alle
zuständigen deutschen Stellen von Außenminister Fischer bis zu den
Staatsanwälten in Frankfurt a. M. und Köln dahinter, dass den Syrern nichts zu
entlocken sei. Und die Syrer bleiben einfach dabei, dass es in ihrem Land den
Brunner alias Dr. Fischer nicht gebe. Obwohl man ihn telefonisch erreichen
kann.
Karl
Bartels
Georg M. Hafner
/ Esther Schapira: „Die Akte Brunner – Warum einer der größten Naziverbrecher
noch immer auf freiem Fuß ist“, Campus Verlag, 300 Seiten und Anmerkungen,
39,80 Mark
April
2001
„Süddeutsche
Zeitung“, 18.04.2001
Der letzte lebende Wachmann von
Theresienstadt:
„Was mir genau vorgeworfen wurde, kann
ich eigentlich nicht sagen.“
Sie
nannten ihn den schönen Toni
Mit Peitschen und Knüppeln soll er
Häftlinge erschlagen haben ,
warum Anton Malloth erst jetzt, nach 56 Jahren,
in München vor Gericht kommt
Von Hans Holzhaider
Theresienstadt, im April – Es ist die Kälte, die in
Erinnerung bleibt. Diese dumpfe, feuchte Kälte, die in die Knochen kriecht und
die noch nachwirkt, wenn man aus den Kasematten und den düsteren Einzelzellen
der Kleinen Festung wieder hinaustritt in den milden böhmischen Frühlingstag.
Über 200 Jahre lang hat diese Festung, die Kaiser Josef II. in den Jahren 1780
bis 1784 zur Verteidigung Nordböhmens errichten ließ, als Gefängnis gedient.
Gavrilo Princip, der 1914 in Sarajevo den österreichischen Thronfolger
Ferdinand erschoss, vermoderte in einer dieser Zellen, die in die mächtigen
Festungswälle eingelassen sind.
In der Großen
Festung, die knapp einen Kilometer entfernt an der Einmündung der Eger in der
Elbe liegt, richteten die Nazis im November 1941 das „Ghetto Theresienstadt“
ein, ein Durchgangslager für deutsche und tschechische Juden auf dem Weg in die
Vernichtungslager. Die Kleine Festung war schon im Juni 1940 von der Gestapo
als Gefängnis übernommen worden. 27.000 Männer und 5.000 Frauen waren in den
fünf Jahren der deutschen Okkupation hier inhaftiert. Unter ihnen waren vor
allem Mitglieder tschechischer Widerstandsgruppen und Juden, deren Schuld zum
Beispiel darin bestand, dass sie sich ohne den gelben Stern auf der Straße
blicken ließen. Etwa 2.500 Gefangene kamen ums Leben – sie starben am
Flecktyphus oder an Lungenentzündung, an Erschöpfung und Unterernährung, sie
wurden hingerichtet oder von ihren Bewachern zu Tode geprügelt.
Unbehelligt
in Südtirol
Von den
Angehörigen der Wachmannschaft in der Kleinen Festung Theresienstadt lebt heute
nur noch einer: Anton Malloth. Damals, vor fast sechs Jahrzehnten in
Theresienstadt, nannten sie den feschen Südtiroler den „Schönen Toni“. Heute
ist Anton Malloth 89 Jahre alt, ein kranker, gebrechlicher Greis. Am nächsten
Montag soll vor dem Landgericht München I der Prozess gegen Anton Malloth
beginnen. Die Anklage lautet auf Mord und versuchten Mord in drei Fällen.
Es ist nicht der
erste Prozess gegen Anton Malloth. Am 24. September 1948 verurteilte das
Außerordentliche Volksgericht im tschechischen Litomerice (Leitmeritz) Malloth
in Abwesenheit zum Tod durch den Strang. „Laut übereinstimmender Aussagen aller
Zeugen“, hieß es in dem Urteil, sei Malloth „einer der ärgsten, grausamsten und
gefürchtetsten Aufseher in der Kleinen Festung“ gewesen. Hängen konnte man ihn
nicht – Malloth hatte sich, wenige Tage ehe die Rote Armee am 8. Mai 1945
Theresienstadt erreichte, nach Österreich abgesetzt.
Wie Anton
Malloth der tschechischen Justiz entwischte, wie er jahrzehnte lang in Südtirol
ein unbehelligtes Leben mit Frau und Tochter führen konnte, wie eine deutsche
Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelte und ermittelte, das Verfahren einstellte
und wieder aufnahm und wieder einstellte, noch einmal aufnahm und noch einmal
einstellte, und wie schließlich nach so vielen Jahren doch noch Anklage gegen
Anton Malloth erhoben wurde, das ist eine groteske und in all ihren
Verästelungen kaum nachvollziehbare Geschichte. Sie lässt sich Schritt für
Schritt erzählen an Hand von Ermittlungsakten der Dortmunder Staatsanwaltschaft
und von Unterlagen, welche die SZ in den Archiven Simon Wiesenthals und der
Gedenkstätte Theresienstadt fand.
Am 29.
Dezember 1947 wurde Malloth in Fulpmes in Tirol von der Gendarmerie verhaftet.
Am 7. Januar 1948 teilte das österreichische Justizministerium mit, die
tschechischen Behörden hätten eine ihnen gesetzte Frist zur Begründung ihres
Auslieferungsantrags nicht eingehalten. Am 11. Januar übergab die tschechische
Gesandtschaft in Wien das ausführlich begründete Todesurteil gegen Malloth.
Vier Tage später hob das Landgericht Innsbruck die Auslieferungshaft auf und
setzte Malloth auf freien Fuß. Der zögerte nicht lange und überschritt die
Grenze nach Italien.
Von Beruf
„Vertreter“
Im Jahr 1970
eröffnete die Staatsanwaltschaft Dortmund ein Ermittlungsverfahren über
Misshandlungen und Tötungen von Gefangenen in der Kleine Festung
Theresienstadt. Es war das erste derartige Verfahren in der Bundesrepublik.
Nach Kriegsende wurden der Kommandant Heinrich Jöckel und sein Stellvertreter
Wilhelm Schmidt, die Aufseher Rudolf Burian und Albert Neubauer in Leitmeritz
zum Tode verurteilt und hingerichtet. 1963 verurteilte ein Gericht in Graz den
Wachmann Stefan Rojko zu lebenslangem Kerker, 1968 fällte das Ostberliner
Stadtgericht den Aufseher Kurt Wachholz zum Tode.
Auch von Anton
Malloth nahm die Staatsanwaltschaft damals an, er sei in der Tschechoslowakei
hingerichtet worden. Erst 1973 stellte sich heraus, dass Malloth noch am Leben
war. In den Ermittlungsakten war sein Name allerdings mit einem (u)
gekennzeichnet – sein Aufenthaltsort, sollte das bedeuten, sei unbekannt.
Aber Anton
Malloths Aufenthaltsort war keineswegs unbekannt. Am 12. Mai 1962 hatte er sich
in Meran polizeilich gemeldet. Als Beruf gab er „Vertreter“ an, als Wohnsitz
die Via Petrarca 30. Am 13. Februar 1968 stellte das deutsche Generalkonsulat
in Mailand für Anton Malloth den deutschen Pass mit der Nummer 1201625 aus, der
im Februar 1973 für weitere fünf Jahre verlängert wurde. Federico Steinhaus,
der Präsident der jüdischen Kultusgemeinde in Meran, übermittelte diese
Erkenntnisse im April 1973 an das Bundeskanzleramt in Bonn. Von dort wanderte
der Brief an das Bundesjustizministerium. Am 2. Mai schrieb das Ministerium an
Federico Steinhaus: „ ... darf ich Ihnen mitteilen, dass im Bundesministerium
der Justiz keine Vorgänge über Anton Malloth ermittelt werden konnten.“ Simon
Wiesenthal, der Leiter des Dokumentationszentrums für Naziverbrechen in Wien,
unterrichtete die Zentrale Stelle für die Verfolgung in Ludwigsburg von dem
Vorgang. Zwei Jahre später versuchte die Staatsanwaltschaft Dortmund, Malloth
im Wege der Amtshilfe durch das Gericht in Meran vernehmen zu lassen – ohne
Erfolg. Die Italiener teilten mit, Malloth sei 1972 aus Italien ausgewiesen
worden. Ungeachtet dessen stellte der Leiter des Meldeamts in Meran am 6. April
1973 eine „Meldeamtliche Bescheinigung“ für Anton Malloth aus – „für
Unterstützungszwecke“.
Am 23. April
1973 stellte Oberstaatsanwalt Weissing in Dortmund das Ermittlungsverfahren
gegen Anton Malloth ein. „Der Aufenthalt der mit (u) gekennzeichneten
Beschuldigten konnte trotz umfangreicher Nachforschungen nicht geklärt werden.
Die Fahndungsmöglichkeiten sind erschöpft“, hieß es in der Abschlussverfügung.
Nun ruhten die
Akten auch im Fall Malloth bis zum Jahr 1988. Am 5. August dieses Jahres
erreichte den Dortmunder Oberstaatsanwalt Klaus Schacht ein Anruf seines
Kollegen Tarfusser aus Bozen: Die Polizei habe Anton Malloth in seinem Haus in
der Via Petrarca „aufgegriffen“. In Dortmund war man nicht besonders scharf auf
Malloth. Oberstaatsanwalt Schacht bot an, er könne nach Meran kommen, um
Malloth zu befragen: „Sollte die Vernehmung eventuell gar einen dringenden
Tatverdacht ergeben, könnte ein Haftbefehl beantragt werden.“ Die Formulierung
lässt den Schluss zu, dass der Staatsanwalt diese Möglichkeit für eher fern
liegend hielt. Aber fünf Tage später landete Malloth auf dem Flughafen
München-Riem – die Italiener hatten es plötzlich mächtig eilig, den 76-jährigen
loszuwerden. Wohl oder übel musste Schacht nun die Ermittlungen wieder
aufnehmen. Am 22. August begab er sich ins Städtische Krankenhaus
München-Harlaching, um den Beschuldigten zu vernehmen. Aus dem
Vernehmungsprotokoll entsteht zum ersten Mal ein Bild des Menschen Anton
Malloth.
Am 13. Februar
1912 in Innsbruck geboren, als uneheliches Kind der Weißnäherin Maria Malloth.
„Meinen Vater kannte ich nicht.“ Die Mutter konnte sich nicht um das Kind
kümmern, Anton wuchs bei „Zieheltern“ auf, Bauersleuten in Schenna bei Meran.
Acht Jahre Volksschule, dann eine dreijährige Lehre als Fleischhauer.
1933 wurde
Malloth zur italienischen Armee eingezogen, diente bei den Bersaglieri in
Siena, arbeitete dann vier Jahre als Barmixer in einer Meraner Weinhandlung,
wurde 1939 wieder eingezogen, und nahm dann im Herbst 1939, als Hitler Südtirol
an Italien abtrat, die Gelegenheit wahr, deutscher Staatsbürger zu werden.
Prompt wurde er für die Wehrmacht gemustert, und nach einer Ausbildung in die
Grenzpolizeischule als Gefängnisaufseher nach Prag geschickt. Am 2. Juni 1940
trat er seinen Dienst in Theresienstadt an.
Über seine
Tätigkeit in Theresienstadt schwieg Malloth in der Vernehmung durch
Staatsanwalt Schacht. Er schilderte seine Festnahme in Österreich („Was mir
genau vorgeworfen wurde, kann ich nicht sagen“), seine Flucht nach Italien,
sein Leben in Meran. Er habe als Vertreter für eine Elektrofirma gearbeitet,
bis er 1972 in Rente ging. In diesem Jahr sei er aus Italien ausgewiesen worden
und habe seither im Verborgenen gelebt. „Ich habe mich nicht sehen lassen. Ich
habe das Haus nur nachts verlassen. Auf diese Weise lebte ich die letzten etwa
18 Jahre.“ Jetzt sei er ein schwer kranker und mittelloser Mann. In Deutschland
sei er auf fremde Hilfe angewiesen, er werde von der Fürsorge leben müssen.
Ein Zimmer
im Altenheim
Hilfe wurde
ihm zuteil: Im Auftrag des Vereins „Stille Hilfe für Kriegsgefangene und
Internierte e.V.“ besorgte Gudrun Burwitz, die in München lebende Tochter
Heinrich Himmlers, ein Zimmer in einem Altenheim in Pullach. Familie Malloth
war dankbar: Ehefrau und Tochter setzten Frau Burwitz zur alleinigen Erbin der
persönlichen Dinge ein, die Anton Malloth im Falle seines Todes hinterlassen
würde.
Im selben
Sommer 1988 kauft sich der Journalist Peter Finkelgruen im Hafen von Piräus
eine deutsche Zeitung und liest darin die Meldung, der in der CSSR als
Kriegsverbrecher zum Tode verurteilte Anton Malloth sei von Italien in die Bundesrepublik
abgeschoben worden. Finkelgruen weiß, dass sein Großvater Martin in der Kleinen
Festung Theresienstadt erschlagen worden ist. Er archiviert den
Zeitungsausschnitt. Ein halbes Jahr später besucht er seine 90jährige Tante
Bela in einem Altersheim bei Prag. Sie erzählt ihm unter Tränen, was sie über
den Tod von Martin Finkelgruen weiß: „Dieser Malloth hat ihn erschlagen.“ „Mit
diesem Juden“, soll Malloth gesagt haben, während er auf dem alten Mann
herumtrampelte, „werden wir auch noch fertig“.
Aber Tante
Bela hat die Tat nicht selbst gesehen. Ein anderer Gefangener hat es ihr
erzählt. Peter Finkelgruen, dessen Eltern vor den Nazis nach Shanghai geflohen
waren, lässt die Sache keine Ruhe mehr. Er nimmt sich einen Anwalt, bekommt
schließlich Einsicht in die Akten des Dortmunder Ermittlungsverfahrens. Er
findet in der Einstellungsverfügung aus dem Jahr 1979 einen Hinweis auf den Tod
seines Großvaters: Es ist Fall Nummer 39. Tatzeit: zweite Hälfte des Jahres
1942. Tatort: Block A der Kleinen Festung Theresienstadt. Täter: Malloth.
Opfer: Ein alter Jude. Tötungsart: Erschlagen.
In den Akten
findet Finkelgruen auch den Namen des Zeugen, der zu dieser Tat ausgesagt hat.
Am 10. November 1989 sucht er den damals 76jährigen Josef K. in Prag auf. Er
geht mit Josef K. ins staatliche Notariat und lässt sich eine eidesstattliche
Versicherung geben. K. schildert, wie der Kommandant Jöckel einen neu
angekommenen Häftling zu Boden warf, wie Malloth auf den Mann eingeschlagen
habe und auf ihm herumgesprungen sei, bis ihm das Blut aus dem Mund spritzte.
Später habe er den Mann in der Totenkammer liegen sehen. Finkelgruen legt dem
Zeugen ein Foto seines Großvaters vor. K. sagt, er könne beschwören, dass es
sich um den Mann handele, den Malloth erschlagen habe.
Aber Oberstaatsanwalt
Schacht glaubt dem Zeugen nicht. Er hat K. schon selbst vernommen, ihm liegen
Protokolle früherer Vernehmungen vor. Schacht verweist auf Widersprüche in den
verschiedenen Aussagen. Einmal hat der Zeuge gesagt, er habe das Geschehen vom
Hof aus gesehen, ein anderes Mal vom Garten aus. Einmal war es Mitte 1942, ein
anderes Mal „um den 10. Dezember herum“. Eine solche Erinnerung der Tatzeit
nach 47 Jahren begründe „erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der
Darstellung“: Am 17. Januar 1990 stellt Staatsanwalt Schacht das
Ermittlungsverfahren gegen Anton Malloth erneut ein.
Schacht hat
sich die Sache durchaus nicht leicht gemacht. Die Einstellungsverfügung ist 186
Seiten stark, sie listet akribisch 105 Fälle auf, in denen Malloth durch Zeugen
belastet wurde. Keine einzige dieser Zeugenaussagen begründet nach Ansicht des
Ermittlungsbeamten einen für eine Anklage ausreichenden Tatverdacht. Seit 1979
sind alle NS-Verbrechen mit Ausnahme von Mord verjährt. Totschlag,
Körperverletzung mit Todesfolge können, so haarsträubend die Tatumstände sein
mögen, nicht mehr verfolgt werden. Wenn es sich um eine von anderer Seite
angeordnete Hinrichtung handelt, fehlt das für Mord notwendige Tatmerkmal der
niedrigen Beweggründe. Wenn ein Zeuge nur vom Hörensagen berichtet, wenn er den
Täter nicht eindeutig identifizieren konnte, ist es unsinnig, Anklage zu
erheben.
Aber da ist
auch der Fall Nummer 117: Der Zeuge Vojtech S. schildert, „in mehreren Fällen
übereinstimmend“; so Schacht, wie fünf Aufseher, unter ihnen Malloth,
regelmäßig am Samstag jüdische Häftlinge im Hof im Kreis laufen ließen und
dabei so lange mit Peitschen und Knüppeln auf sie einschlugen, bis einer oder
zwei tot liegen blieben. Die Staatsanwaltschaft kommentiert: „Aus der Tatsache
allein, dass der Beschuldigte gemeinsam mit anderen auf die Juden eingeschlagen
hat, kann nicht verlässlich gefolgert werden, dass der Tod des Opfers auf ein
bewusstes und gewolltes Zusammenwirken aller beteiligter Aufseher
zurückzuführen ist.“ Oder der Fall Nummer 569: Der Zeuge Frantisek S.
berichtet, wie Malloth im 4. Hof der Festung mehrere Häftlinge mit einem
Gummiknüppel derart verprügelt habe, dass einer von ihnen an den Verletzungen
gestorben sei. „Sichere Rückschlüsse auf einen bedingten Tötungsvorsatz“
erkennt der Staatsanwalt nicht. Die Verwendung eines Gummiknüppels, schreibt
er, „spricht eher gegen einen solchen Vorsatz“.
Noch einmal,
im Jahr 1993, nimmt Oberstaatsanwalt Schacht die Ermittlungen wieder auf: In
Stasi-Akten sind Unterlagen aus einem Ostberliner Prozess aufgetaucht, die auch
bis dahin unbekannte Zeugenaussagen über die Taten Anton Malloths enthalten. Im
April 1999 wird auch dieses Verfahren ergebnislos eingestellt. Am 18. Juni
erhält Peter Finkelgruen den letzten Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft in
Hamm: Es gebe weiterhin keine Erkenntnisse, die für einen hinreichenden
Tatverdacht gegen Malloth ausreichten. „Dies gilt auch für den beklagenswerten
Tod Ihres Großvaters Martin Finkelgruen.“
Der
unbekannte Zeuge
Im Februar
2000 meldet sich bei den tschechischen Behörden ein bis dahin unbekannter
Zeuge. Er sagt, er habe gesehen, wie Malloth bei Erntearbeiten einen Gefangenen
erschoss, der einen Blumenkohlkopf unter seiner Jacke versteckt hatte. Das
Protokoll wird nach Dortmund geschickt, aber dort ist man des Falles endgültig
leid geworden. Man schickt das Material nach München – er wohnt ja schließlich
in Pullach. Die Münchener Staatsanwaltschaft handelt schnell. Weitere Zeugen
werden ermittelt und vernommen, am 25. Mai 2000 wird Malloth in Untersuchungshaft
genommen, im Dezember erhebt die Staatsanwaltschaft München I Anklage wegen
Mordes in drei Fällen. Der Fall Finkelgruen ist nicht dabei; der Zeuge K. ist
inzwischen gestorben.
Peter
Finkelgruen wird den Prozess nicht als Zuschauer miterleben: „Wenn ich
Nebenkläger sein könnte“, sagt er, „würde ich plädieren: Lebenslänglich auf
Bewährung. Ich würde den Prozess machen, ich würde ihn verurteilen, und dann
würde ich sagen: ‚Da ist die Tür’“
„Kontraste
(ARD)“, 12.04.2001
Kriegsverbrecher
in Deutschland – seit 56 Jahren unbehelligt
Autoren: René Althammer und Udo
Gümpel
Vorbemerkung
der AG Fossoli:
Der hier
dokumentierte Bericht des ARD-Magazins „Kontraste“ über den NS-Kriegsverbrecher
Friedrich Engel sorgte in Italien für Aufregung. Dort war Engel 1999
in Abwesenheit wegen 246fachen Mordes
zu lebenslanger Haft verurteilt worden. In Deutschland wurde ein
Verfahren gegen ihn 1969 eingestellt. Nach der Ausstrahlung des Berichts ging
ein Aufschrei der Empörung durch die italienische Öffentlichkeit.
* * * * *
Im nächsten
Beitrag geht es um Verbrechen, die seit über 50 Jahren bekannt sind. Bekannt
ist auch der Täter. Schon 1945 haben die Alliierten ihn auf eine Liste von
Kriegsverbrechern gesetzt. Doch Friedrich Engel wurde 90 Jahre alt, ehe sich
die deutsche Justiz ernsthaft für ihn interessierte. Es gibt drei Zeugen, die
der Staatsanwaltschaft viel zu erzählen hätten. Bloß hat sich die Justiz bei
uns bis vor kurzem nicht interessiert.
Grausame
Erinnerungen von drei alten Männern. Udo Gümpel und Rene Althammer haben den
Mann gefunden, der dafür verantwortlich ist.
Hamburg-Lokstedt,
eines der wohlhabenden Wohnviertel der Hansestadt.
Friedrich
Engel: „Nee, halten
Sie mal weg.“
Kontraste: „Wir sind vom ersten deutschen
Fernsehen. Ich würde mit ihnen gerne über Genua reden.“
Engel: „Was würden Sie?“
Kontraste: „Mit Ihnen gerne über Genua reden.“
Engel: „Nein.“
Kontraste: „Sie sind doch in Italien wegen Genua
verurteilt worden.“
Engel: „Ne, das stimmt nicht, nein, nein.
Das stimmt nicht. Wie kommen Sie denn darauf?“
Kontraste: „Aber Sie sind doch Dr. Siegfried
Engel?“
Engel: „Nein, Dr. Friedrich Engel.“
Doch der Mann,
der sich Dr. Friedrich Engel nennt, hat viele Vornamen. Sein vollständiger Name
lautet: Dr. Friedrich Wilhelm Konrad Siegfried Engel. Geboren am 03. Januar
1909. Von 1944 bis 1945 war der ehemalige SS-Obersturmbannführer Chef der SS
und der Polizei in Genua.
In Italien
wurde Engel 1999 wegen 246fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Friedrich
Engel: „Lassen Sie
mich jetzt in Ruhe.“
Doch in
Deutschland lebt der in Italien verurteilte Mörder völlig unbehelligt. Engel
hat eine hier bislang unbekannte Vergangenheit.
Diese drei
Männer sind Engel vor mehr als 55 Jahren entkommen. Jeder ist jeweils der einzige
Überlebende eines grausamen Massakers.
Franco Diodati
ist einer von ihnen. 1945 war er schon einmal hier in diesem kleinen Bergdorf
in der Nähe von Genua. Wenige Wochen vor Kriegsende wurden hier 18 Geiseln
erschossen. Ein Terrorakt gegen die örtliche Bevölkerung. Die Angehörigen der
Ermordeten treffen sich jedes Jahr am Ort des Massakers.
Franco Diodati
war einer der Geiseln, die erschossen werden sollten. 19 Jahre war er damals
alt, wie durch ein Wunder wurde er bei der ersten Salve nicht getroffen.
Franco
Diodati: „Erst die
zweite Salve traf mich, hier am Hals. Aber die Kugel durchschlug den Hals
glatt, ohne mich tödlich zu verletzen. Doch dann fiel auch ich getroffen zu
Boden, mitten zwischen meine Kameraden. Einer meiner Kameraden wälzte sich im
Todeskampf noch über mich. Und so hielten sie mich für tot.“
Franco Diodati
erinnert sich noch heute an die Offiziere, die die Erschießung der Geiseln
leiteten.
Franco
Diodati: „Natürlich.“
In Deutschland
wurde Engel dafür bis heute nicht zur Verantwortung gezogen.
Enio Odino,
der Überlebende eines zweiten Massakers. 1944 hatte er sich hier im Kloster
Benedicta mit einigen Partisanen versteckt. Im April führten deutsche Truppen
hier eine sogenannte Bandenaktion gegen Partisanen durch. Doch die Deutschen
fanden vor allem Bauern und Fahnenflüchtige. Der Abschlussbericht der Wehrmacht
weist 148 Tote aus. Doch die Deutschen hatten sich verzählt, es waren nur 147,
ein Mann hat das Massaker überlebt.
Enio Odino: „Das hier ist der Ort, an dem ich
eigentlich erschossen werden sollte. Wir waren zu fünft. Vor uns sind hier
bereits über 20 Menschen ermordet worden. Ich habe einfach Glück gehabt, dass
man mich nicht mit einem Gnadenschuss endgültig erledigt hat. Ich habe einen
meiner Kameraden, der zuvor am Knie verletzt worden war, gestützt. Dieser
Freund bekam all die Kugeln ab, die eigentlich für mich bestimmt waren. Dann
fiel er über mich und begrub mich unter sich. Ich war überall mit Blut
beschmiert. Und so hielt der SS-Mann auch mich für tot.“
Engel hat an
diesem Militäreinsatz teilgenommen. Als SD-Mann traf er die Entscheidung über
Leben und Tod. Dafür, so belegt ein Dokument aus dem Bundesarchiv, wurde er
1945 sogar ausgezeichnet – mit dem Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern. In der
Begründung heißt es unter anderem: „Im Rahmen eines Unternehmens der 365.
Infanterie-Division im Raum Massone hat er eine Einsatzgruppe vom 5. – 9.4.44
erfolgreich geführt.“
Der Turiner
Staatsanwalt Rivello hat Engel auch wegen dieses Massakers des mehrfachen
Mordes überführt. Nicht wegen der Partisanenbekämpfung, sondern wegen des
Mordes an Wehrlosen.
Pier Paolo
Rivello, Militärstaatsanwalt Turin: „Ungefähr 150 Personen hatten sich ergeben und waren
entwaffnet worden. Dann befahl er, diese Menschen ohne jeden Prozess einfach
erschießen zu lassen.“
Raimondo
Ricci, er überlebte ein drittes Massaker. 1944 war er in Genua. Er saß im
Stadtgefängnis von Marassi. Die SS unterhielt hier einen eigenen Zellentrakt
vor allem für politische Gefangene. Aus ihren Reihen wurden immer wieder Opfer
für sogenannte Sühnemaßnahmen, zu deutsch: Geiselerschießungen ausgewählt.
Verantwortlich: der SS- und Polizeichef von Genua, Dr. Siegfried Friedrich
Engel.
Einer der
Inhaftierten war der spätere Senator Raimondo Ricci. Auch er kann sich noch gut
an den Todes-Engel erinnern.
Senator
Raimondo Ricci: „Er
galt als besonders hart, grausam. So haben ihn auch alle anderen, die ihn
kannten, beschrieben. Er war ein Mann, der nicht delegierte, sondern der es
liebte, bei den Aktionen selber das Kommando zu führen.“
Am 14. Mai
1944 sollte Ricci durch diesen Wald zum Passo del Turchino geführt und zusammen
mit 59 anderen Geiseln erschossen werden. Doch Ricci hatte Glück: die
Wachmannschaften vergaßen ihn.
Hier fand das
Massaker statt. Grausame Rache für einen Anschlag auf deutsche Truppen. Dieses
Dokument aus dem Freiburger Militärarchiv beweist, dass Engel als SD-Chef von
Genua für diese Mordaktion verantwortlich ist: „Opfer bei Sprengstoffanschlag
Soldatenkino Genua erhöht auf 5 Tote, 15 Verletzte. Sühnemaßnahmen durch S.D.
in Vorbereitung.“
Pier Paolo
Rivello, Militärstaatsanwalt Turin: „Die Opfer wurden in Gruppen zum Erschießungsort gebracht und
mussten auf einem Balken über einen Graben steigen, den jüdische Häftlinge
ausgehoben hatten. In den Graben sahen sie all jene, die schon vorher
erschossen worden waren. Doch damit der Grausamkeiten nicht genug. Eine Gruppe
von Offizieren aß und trank fröhlich mit Blick auf die Erschießungen. Das war
das Massaker von Turchino.“
17 Monate war
Engel in Genua im Amt. Er hinterließ eine Blutspur. In Deutschland wurde er
dafür strafrechtlich bisher nicht zur Verantwortung gezogen. Gegenüber
deutschen Staatsanwälten verharmloste Engel seine damalige Tätigkeit in Genua
schon vor Jahrzehnten:
„Seine
Hauptaufgabe in Genua sei es gewesen, politisch beruhigend zu wirken, um die
Partisanentätigkeit einzudämmen ... aber auch das Bandenunwesen (zu)
bekämpfen.“
Hinter der
angeblichen Bandenbekämpfung versteckten sich mehrere grausame Massaker. Obwohl
diese Massaker seit Jahrzehnten bekannt sind, obwohl es Dokumente in deutschen
Archiven und Zeugen in Italien gibt, gab es hierzulande kein Strafverfahren
gegen Engel. Erst nachdem Zeitungen 1998 über das Verfahren in Italien
berichten, leitet auch die zuständige Hamburger Staatsanwaltschaft endlich
Ermittlungen ein.
Dabei stieß
der Staatsanwalt auf einen ungeheuren Vorgang.
Wolfgang
Kuhlmann, Oberstaatsanwalt:
„Es hat in den sechziger Jahren ein Verfahren gegeben, das ist eingestellt
worden. Dazu kann ich Ihnen aber nicht mehr sagen. Ich bin da auf eine
Registereintragung angewiesen, danach ist eingestellt worden im Jahre 1969.“
Kontraste: „Gibt es diese Akte noch dieses
Verfahrens?“
Kuhlmann: „Die habe ich zur Zeit nicht, ich
vermute, dass sie im Archiv liegt, ich habe sie bisher nicht gefunden, aber ich
suche weiterhin.“
Kontraste: „Und welche Eintragungen gab es in
Sachen Engel, aus welchem Grunde wurde gegen ihn schon ermittelt hier?“
Kuhlmann: „Dazu kann ich Ihnen nichts sagen.
Ja, ich habe eine Eintragung, einen Vermerk in einer Akte gefunden, nachdem es
auch um die Teilnahme bei Exekutionen in Italien ging.“
Kontraste: „Das heißt also, es wurde schon
einmal wegen Erschießungen gegen ihn ermittelt?“
Kuhlmann: „Offensichtlich.“
Aber ohne
Ergebnis.
Dr. Friedrich
Engel trägt die Verantwortung für 264 Morde. Er ist einer der größten lebenden
deutschen Kriegsverbrecher. 56 Jahre wohnte er ungeschoren mitten in Hamburg.
Seit drei Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft. Ob Engel seinen Prozess noch
erleben wird, ist fraglich.
Franco Diodati
will keine Rache, aber Gerechtigkeit. Darauf wartet er seit 56 Jahren.
Friedrich
Engel braucht nicht damit zu rechnen, nach Italien ausgeliefert zu werden. Ein
deutscher Staatsbürger ist vor Auslieferung geschützt, auch wenn er in einem
anderen Land rechtskräftig verurteilt wurde.
In diesen
Tagen ist bei uns viel von Rechtssicherheit die Rede. Auch Franco Diodati, Enio
Odino und Raimondo Ricci würden sich bestimmt gerne darauf verlassen, dass auch
sie in der Bundesrepublik damit rechnen können.
„klick-nach-rechts.de.,
12.04.2001
NS-Mörder
in Hessen enttarnt / Verurteilter Nazi bleibt in Freiheit
Der in Ringgau (Nordhessen) lebende und
in den Niederlanden zum Tode
verurteilte NS-Kriegsverbrecher Dirk Hoogendam
bleibt weiterhin auf freiem Fuß.
Der ehemalige
SS-Offizier Hoogendamm wurde nach Angaben der niederländischen Zeitung „De
Telegraaf“ 1950 wegen Landesverrates zum Tode verurteilt, weil er eine nicht
bekannte Zahl von Niederländern ermordet hat. Nach „De Telegraaf“ soll der
heute 79 Jahre alte Nazi, welcher den Spitznamen „Der Boxer“ trug, in den
Niederlanden vor allem Jagd auf untergetauchte Jüdinnen und Juden gemacht
haben. Die niederländische Zeitung hatte am vergangenen Samstag den Aufenthaltsort
von Hoogendam veröffentlicht.
Seit 1946 lebt
er mit gefälschter Identität in Ringgau und hat die deutsche
Staatsangehörigkeit angenommen. Nach Auskünften des Wiesbadener
Justizministeriums werde der nun vorliegende Auslieferungsantrag an die
Niederlande zügig bearbeitet, eine schnelle Entscheidung ist jedoch
unwahrscheinlich. Da Hoogendam jedoch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
ist eine Auslieferung unwahrscheinlich. Ob ihm bei der Entscheidung über eine
Auslieferung seine vorgetäuschte Identität noch nachträglich zum Verhängnis
werden könnte, ist derzeit noch nicht geklärt. Allerdings besteht die
Möglichkeit, dass die Niederlande die Übernahme der Strafverfolgung in
Deutschland beantragen. Sollte dies geschehen, dann würde die deutsche Justiz die
Ermittlungen übernehmen.
Bisher sieht
die Staatsanwaltschaft in Kassel, in deren Zuständigkeitsbereich sich Hoogendam
aufhält, keinen Anlass von sich aus tätig zu werden. Der Sprecher der
Staatsanwaltschaft, Michael Geidis, teilte lediglich mit, dass niemand
innerhalb der Staaten des Schengener Abkommens für ein Verbrechen zweimal
belangt werden könne und die von Hoogendam begangene Urkundenfälschung sei nach
fünf Jahren verjährt.
März 2001
„Lotta“ Nr. 5, 03. 2001
Eine
deutsche Karriere ging zu Ende
Theodor Saevecke, der „Henker von
Loretoplatz“,
wurde zur „großen Armee abberufen“ – ein
Nachruf
Theodor
Saevecke (vgl. zu ihm u.a. Antifaschistische Zeitung NRW, Nr. 17, Sommer 1998
und Lotta Nr. 1, S. 26) kommt ungeschoren davon. Diesmal nicht, weil die Justiz
versagt hat, sondern weil der Mann aus Bad Rothenfelde im Alter von 90 Jahren
gestorben ist. Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft hat deswegen kürzlich die
Akten zum Fall Saevecke geschlossen. Einen Schuldspruch von deutschen Gerichten
wird es also nicht geben. Weder dafür, dass Saevecke von Judenräten in Tunesien
fünfzig Millionen Franc und 43 Kilogramm Gold erpresste. Noch dafür, dass er
mehr als 2.000 Menschen von Italien in deutsche Vernichtungslager deportieren
ließ. Und ungesühnt wird auch die Ermordung von 15 Partisanen im August 1944
bleiben, die SS-Hauptsturmführer Saevecke als Chef der deutschen
Sicherheitspolizei in Mailand befahl.
Saevecke kam
ungeschoren davon. Mehr noch: Er machte in der Bundesrepublik Deutschland
Karriere. US-amerikanische Truppen verhafteten den Mann zwar 1945, lieferten
ihn aber nicht an Italien aus, sondern engagierten ihn als Berater. Nachdem
Saevecke dem CIA gute Dienste geleistet hatte, wechselte er 1951 zum
Bundeskriminalamt (BKA). Dort leitete er in der „Sicherheitsgruppe Bonn“ die
Abteilung Hoch- und Landesverrat und sorgte 1962 mit der Erstürmung der
Spiegel-Redaktion für Schlagzeilen. Ein Angriff auf die Pressefreiheit, der
Innenminister Franz-Josef Strauß das Amt kostete. Ab 1971 konnte der
Regierungskriminalrat Saevecke seine Pension genießen.
Dabei wusste
das BKA sehr wohl, dass es einen „alten Kämpfer“ in die Behörde geholt hatte,
der schon 1929 der NSDAP beigetreten war. Wegen belastender Aussagen aus
Italien musste Saevecke Mitte der 50er Jahre sogar einen Zwangsurlaub einlegen.
Das Disziplinarverfahren wurde allerdings sang- und klanglos wieder
eingestellt. Ebenso zwei Ermittlungsverfahren bei der „Zentralstelle im Lande
NRW für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen“ in
Dortmund. Ein Indiz für Unschuld ist das nicht; bis 1971 waren die Leiter der
Zentralstelle alte SA- und NSDAP-Kämpfer; insgesamt hatten acht Staatsanwälte
braunen Dreck am Stecken.
Erleichternd
kam für Nazis hinzu, dass die junge Bundesrepublik Deutschland kein Interesse
hatte, NS-Verbrecher zu verfolgen. Der Westen war dabei, Deutschland mit seiner
Bundeswehr als Nato-Partner zu etablieren. Wehrmachtsoffiziere auf der
Anklagebank hätten diese Bemühungen nur gestört. Deswegen ließ auch der
römische Generalstaatsanwalt 1960 Akten von fast 700 Ermittlungsverfahren
verschwinden – darunter auch die von Saevecke. Erst dreißig Jahre später wurden
die Akten wieder gefunden, Ermittlungen eingeleitet und Urteile gefällt. Das
Turiner Militärgericht sah es als erwiesen an, dass es Saevecke war, der die 15
Partisanen ohne Prozess auf der Piazza Loreto erschießen ließ und verurteilte
ihn in Abwesenheit zu lebenslanger Haft. Der Schuldspruch rief die deutsche
Justiz auf den Plan – diesmal die Osnabrücker Staatsanwaltschaft. Weit gekommen
ist sie mit ihren Ermittlungen nicht mehr.
Lotta –
antifaschistische Zeitung aus NRW erscheint alle drei Monate: http://www.free.de/lotta
2000
Juni
2000
„die
tageszeitung“ (Ausgabe Ruhr), 21.06.2000
Nazis
von Amts wegen geschützt
Von David Schraven
Nordrhein-Westfalen hat nach
Ansicht von Experten einen Justizskandal. Die Dortmunder Zentralstelle zur
Verfolgung von NS-Verbrechen soll schleppend ermittelt, der leitende
Staatsanwalt Klaus Schacht gar strafvereitelnd gehandelt haben.
Ministerpräsident Wolfgang
Clement soll gegen den ehemaligen Leiter der Dortmunder Zentralstelle zur
Verfolgung von NS-Verbrechen, Klaus Schacht, ein Verfahren wegen des Verdachts der
Strafvereitlung im Amt einleiten. Dies fordert die ehemalige grüne
Landtagsabgeordnete Brigitte Schumann. Schacht habe die Ermittlungen gegen den
ehemaligen Wachmann des Gestapo-Gefängnisses „Kleine Festung Theresienstadt“,
Anton Malloth, wegen des Verdachts des Mordes verschleppt und fälschlicherweise
eingestellt. „Das ist ein Justizskandal“, sagt Schumann. „Alle
NS-Ermittlungsverfahren an denen Schacht beteiligt war, müssen überprüft
werden.“ Diese Ansicht teilen mehrere unabhängige Experten. Seit dem
vergangenen Jahr ist Schacht in Pension.
Anlass für die harsche
Kritik ist die Verhaftung Malloths am 25. Mai in München. Die dortige
Staatsanwaltschaft wirft dem heute 88-Jährigen vor, im September 1943 einen
jüdischen Zwangsarbeiter auf einem Feld bei Theresienstadt erschossen zu haben.
Sein Vergehen: Der Arbeiter wollte einen Kohlkopf klauen. Ein tschechisches
Gericht verurteilte Malloth wegen dieses Mordes 1948 in Abwesenheit zum Tode.
1968 wurde das Urteil aufgehoben. Bis vor einem Jahr wurde auch in Dortmund
gegen Malloth ermittelt.
Dann stellte Schacht die
Ermittlungen ein. Nach eigenen Angaben hatte der Dortmunder alle Fährten und
Spuren überprüft. Dies bezweifelt die Grüne Schumann. Sie unterstellt ihm,
absichtlich die Ermittlungen verschleppt zu haben. Aufgenommen hatte Schacht
die Ermittlungen 1988. Damals hatten italienische Behörden den mutmaßlichen
Kriegsverbrecher bei Verwandten in Meran festgenommen. Die Italiener wandten
sich an die Dortmunder Zentralstelle, weil sie davon ausgingen, dass Malloth,
der im Besitz eines ungültigen deutschen Passes war, Deutscher sei. Schon
damals ging Schacht mit angezogener Handbremse in die Ermittlungen.
In einem Aktenvermerk
stellte er fest, dass ein Haftbefehl nicht beantragt werden könne, da „kein
dringender Tatverdacht“ bestehe. Auch die Vernehmung Malloths in Italien diente
ihm vor allem dazu, das Verfahren abzuschließen. Sollte Malloth die Tat nicht
zugeben, wäre „das Verfahren einzustellen.“ Nach Ansicht von Schumann hat
Schacht nach der Festnahme nicht alles getan, um den Tatverdacht gegen Malloth
zu überprüfen. So habe er weder die Akten aus dem tschechischen Prozess von
1948 überprüft, noch sich auf die Suche nach neuen Zeugen gemacht.
Auch der Kölner
Schriftsteller Peter Finkelgruen erhebt schwere Vorwürfe gegen Schacht. Es
seien nicht alle Zeugen vernommen worden, obwohl sie bekannt gewesen seien.
Finkelgruen selbst hatte Schacht auf tschechische Zeugen aufmerksam gemacht.
Die tschechische Staatsanwältin Jaroslava Novotna von der Obersten Staatsanwaltschaft
in Prag hält die Bemühungen Schachts ebenfalls für unzureichend. Man könne die
Zeugenaussagen von Überlebenden durchaus anders bewerten, als es Schacht getan
habe.
Der Berater des Simon
Wiesenthal-Zentrums Stefan Klemp wirft Schacht vor, nicht mit dem nötigen
Ehrgeiz ermittelt zu haben. „Es wurden nicht alle Beweise herangeschafft, die
hätten herangeschafft werden können.“ Klemp setzt sich seit mehreren Jahren
kritisch mit der Arbeit der Dortmunder Zentralstelle zur Verfolgung der
NS-Verbrechen auseinander. „Ich musste mehrmals feststellen, dass die
Ermittlungen schlampig geführt wurden.“ Bei Befragungen sei Hinweisen nicht
nachgegangen oder gerichtlich festgestellte Tatsachen ignoriert worden. Sein
Urteil: „Entweder waren die Ermittler blind oder sie haben absichtlich Beweise
weggelassen.“
Der Fall Malloth war nicht
der einzige, bei dem die Dortmunder Ermittler durch Untätigkeit glänzten. Der
bekannteste Fall ist der des Kriegsverbrechers Erich Priebke. Der ehemalige
SS-Mann war an einem Massaker an 335 Zivilisten in den Ardeatinischen Höhlen
bei Rom beteiligt. Akten darüber lagerten jahrelang im Keller der Behörde.
Priebke selbst blieb unbehelligt. Auch im Fall Theodor Saevecke zeichnete sich
die Behörde durch Untätigkeit aus. Der ehemalige SS-Hauptsturmführer wurde im
vergangenen Jahr in Turin in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt. Er
hatte 1944 ein Massaker an 15 Widerstandskämpfern angeordnet. Die Dortmunder
sahen sich 1989 außerstande, belastendes Material gegen Saevecke zu beschaffen.
Einige Jahre später besorgte ein italienischer Militärstaatsanwalt
Beweismaterial aus London.
Für Brigitte Schumann waren
diese Vorgänge Grund genug für mehrere Beschwerden gegen den damaligen Leiter
der Dortmunder Zentralstelle Schacht. Wegen Untätigkeit sollte ihm die
Verantwortung für die Ermittlungen entzogen werden. Doch im Justizministerium
wurden die Beschwerden abgeschmettert. Für den Rückhalt im Ministerium machen
interne Quellen Seilschaften und persönliche Beziehungen der Ermittler verantwortlich.
In Dortmund arbeiteten bis weit in die siebziger Jahre frühere Nazi-Juristen.
Im Justizministerium selbst wurden die Dortmunder von Ministerialrat Kapischke,
einem engen Verwandten Schachts, gedeckt. Und bei der Generalstaatsanwaltschaft
in Hamm war Hermann Weissing für die Zentralstelle Dortmund zuständig. Er war
Amtsvorgänger Schachts als Leiter der Zentralstelle und eng mit ihm befreundet.
Ulrich Maaß, der jetzige
Chef der Zentralstelle, ein ehemaliger Untergebener Schachts, hält die Vorwürfe
von Seilschaften und schützenden Bekanntschaften für unsinnig. „Dazu fällt mir
gar nichts mehr ein, so absurd ist das.“ Auch in den Ermittlungen seines
Vorgängers kann Maaß keine Fehler entdecken. „Die Vorwürfe sind unhaltbar.“
Gerade bei Malloth sei man allen Hinweisen nachgegangen, Zeugen sogar mehrfach
vernommen worden. Ein Tatverdacht habe sich aber nicht beweisen lassen. Maaß
hebt die juristischen Schwierigkeiten bei den Ermittlungen hervor, die für
Laien schwer einzusehen seien. So könnten sich Täter wie Malloth auf einen
Befehlsnotstand berufen. Ihnen müsse nachgewiesen werden, die Ermordung aus
eigenem Antrieb gewollt zu haben. „Das sind die Grundlagen unserer
Rechtsstaatlichkeit.“ Auch darin, dass die Münchener Staatsanwaltschaft nun
einen Tatverdacht für gegeben hält, kann Maaß kein Versäumnis seines Vorgängers
sehen. Es sei eine neue Lage eingetreten, nachdem ein neuer Zeuge „plötzlich“
in Tschechien ausgesagt habe. „Den Aussagen ist die Staatsanwaltschaft München
nachgegangen und hat daraufhin die Verhaftung veranlasst.“ Maaß zieht die
Glaubwürdigkeit des neuen Zeugen in Zweifel: „Erstaunlicherweise erinnert er
sich erst nach 56 Jahren.“
Nun ist Ministerpräsident
Wolfgang Clement gefragt. Die Grüne Schumann fordert ihn auf, die Vorgänge in
Dortmund neu zu überprüfen. „Dabei darf er aber nicht nur einfach wieder in die
alten Akten schauen.“ Vielmehr gelte es, die Ermittlungen von Schacht neu zu
bewerten. Schacht selber konnte sich aus gesundheitlichen Gründen nicht zu den
Vorwürfen äußern.
Mai
2000
„Süddeutsche
Zeitung“, 03.05.2000
„Ich
war nur ein einfacher Hauptmann“
Der als Kriegsverbrecher verurteilte
Erich Priebke
sieht sich als unschuldiges Opfer einer
„internationalen Manipulation“
Mit Erich Priebke sprach in Rom Christiane Kohl.
SZ: Herr Priebke, Sie verbüßen seit
Dezember 1998 eine lebenslange Freiheitsstrafe, nachdem ein italienisches
Militärgericht Sie mitschuldig sprach für die Erschießung von 335 Menschen in
den Ardeatinischen Höhlen bei Rom im März 1944. Sie sitzen nicht im Gefängnis,
stehen nur unter Hausarrest – ist das nicht ein besonderes Privileg für einen
Lebenslänglichen?
Priebke: Nein, keineswegs. Ich bin 87 Jahre alt
und seit 1994 meiner Freiheit beraubt. Zwei Jahre davon habe ich in einem
Gefängnis, also hinter Gittern, verbringen müssen. Nach all diesen Verhören,
endlosen Sitzungstagen und den schweren psychischen Belastungen, die ich
erdulden musste, ist es den Richtern der Strafvollzugsbehörde offenbar klar
geworden, dass eine derartige Behandlung der italienischen Verfassung und dem
Europäischen Abkommen über Menschenrechte widerspricht. So haben sie mir im
Februar 1999 Hausarrest bewilligt, weil es, ich zitiere, „eine sinnlose
Strafverschärfung bedeuten und somit gemeingültiger Menschlichkeit
widersprechen“ würde, „eine Person fortgeschrittensten Alters und zudem krank,
wie das offenbar für Priebke zutrifft, in Haft zu halten. “
SZ: Wie sieht Ihr Tagesablauf im
Hausarrest denn aus?
Priebke: Ich bin den ganzen Tag hier im Zimmer,
draußen vor der Tür steht ein Polizeiwagen. Wenn ich, etwa für einen Arzt- oder
Gerichtstermin, das Haus verlassen muss, brauche ich eine behördliche
Genehmigung. Gegenwärtig verbringe ich meine Zeit damit, die vielen Briefe zu
beantworten, mit denen mir Freunde und Bekannte aus aller Welt ihre Anteilnahme
bezeugen. Außerdem schreibe ich ein Buch. Mir ist bewusst, dass mir nur noch
wenig Zeit bleibt, und ich will Zeugnis geben, die Menschen sollen die Wahrheit
über dieses Komplott gegen mich erfahren.
SZ: Das klingt, als fühlten Sie sich zu Unrecht verurteilt.
Priebke: Die Schreibtischtäter und die
Verantwortlichen der zahllosen Unmenschlichkeiten, die im Zweiten Weltkrieg an
schutzlosen Zivilpersonen begangen worden sind, hat man später meist als Retter
der Nation gefeiert, jedenfalls wenn sie zu den Siegern zählten wie Churchill,
Stalin und Truman. Der Fall, um den es bei mir geht, ist hingegen schon durch
die Haager Konvention von 1907 als Repressalie grundsätzlich nach dem
Kriegsrecht legitimiert, und diese Konvention gilt nach wie vor. Auch heute
werden Repressalien angeordnet und Massaker begangen. Die Opfer sind oft Frauen
und Kinder, nicht wie seinerseits bei der Repressalie der Deutschen 1944 in Rom
allein Geiseln. Ich war nur ein einfacher Hauptmann, der einem Befehl
gehorchte, und ich wurde verurteilt. Die historisch wirklich Verantwortlichen
aber wurden immer wieder freigesprochen von den Siegergerichten.
SZ: Ihre Frau hat ein Gnadengesuch an den
italienischen Staatspräsidenten gerichtet, zugleich versucht Ihr Anwalt ein
altes italienisches Amnestiegesetz zu Ihren Gunsten zu aktivieren und in
Straßburg läuft eine Klage wegen angeblichen Verstoßes gegen die Menschenrechte
– was erhoffen Sie sich denn von diesen Aktivitäten?
Priebke: In meinem ersten Verfahren hat mir das
Militärgericht Rom Straffreiheit zugebilligt. Doch dann wurde das Gericht am 1.
August 1996 von Extremisten „besetzt“, die Richter und ich waren Opfer einer
Freiheitsberaubung. Der Justizminister verhandelte mit den Besetzern,
schließlich wurde ich in ein Gefängnis abgeführt, obwohl mir soeben
Straffreiheit konzediert worden war. Und die Richter, die mich freigesprochen
hatten, sahen sich einem Disziplinarverfahren ausgesetzt. So wurde durch
handfeste Einschüchterung die richterliche Unabhängigkeit schon für das Folgeverfahren
beschädigt: Mein Schicksal war in jener Augustnacht schon besiegelt! Was ich
jetzt unternehme, ist nichts anderes, als die selbst gestellte Aufgabe eines
über 80-Jährigen, der nicht in die Knie gehen wird und, solange er noch lebt,
dafür eintreten will, dass die Wahrheit nicht für immer unter einer
international eingefädelten Manipulation verschwindet. In Straßburg haben wir
die offensichtlichen Verstöße gegen die Menschenrechte im Zusammenhang mit
meinem Verfahren geltend gemacht. Bezüglich des italienischen Amnestiegesetzes
von 1953 warte ich derzeit ab, ob der italienische Staat mir die gleichen
Vergünstigungen zugesteht, die er allen wegen Kriegsverbrechen verurteilten
Italienern gewährt hat: eben eine Amnestie. Aber die Medien haben mich zum Symbol
eines gewissenlosen nazistischen Sadisten verzerrt, eine Art Monster aus dem
Arsenal Hollywoods. Und diese Art moralischen „Lynchens“ geschieht mittels
Beihilfe meiner Landsleute: Wir Deutsche werden mit unserer eigenen Zustimmung
als Menschen zweiter Klasse eingestuft.
SZ: Sie leiden ja ganz offenbar nicht unter
diesem deutschen Schuldkomplex. In zahlreichen Verleumdungsklagen verlangen Sie
Schadensersatz von italienischen Zeitungen und Zeitzeugen – wie viel Geld haben
Sie schon eingeklagt?
Priebke: Es geht mir nicht ums Geld. Ich
möchte, dass die Zeitungen wahrheitsgemäß berichten. Das ist aber oftmals nicht
der Fall gewesen. Es gibt Erfindungen wie meine angebliche Beteiligung an
Judendeportationen in Verona, einem Massaker in Brescia, dem Tod des bekannten
Gewerkschafters Bruno Buozzi. Dann die romanhafte Intrige um das Ende der
Prinzessin Mafalda von Savoyen, der Tochter des Königs, mit der ich auch zu tun
gehabt haben soll. Schließlich wollte man mir noch den Krimi um die 50 Kilo
Gold anhängen, die 1943 den Juden in Rom entzogen wurden. Lauter nie bewiesene
Geschichten. Doch wenn solche Lügenmärchen in die Zeitungen gesetzt werden,
verwandeln sie sich in verbürgte Tatsachen, einfach nur durch die vielfache
Wiederholung. Das wollte ich mir nicht weiter gefallen lassen.
SZ: Die Tat, wegen der Sie verurteilt wurden, liegt mehr als
55 Jahre zurück. Haben Sie noch konkrete Erinnerung daran?
Priebke: Ich erinnere mich an die
Bombenteppiche, in Deutschland starben Frauen und Kinder zu Tausenden und Abertausenden
unter den Trümmern. In Italien standen die Alliierten wenige Kilometer vor Rom,
der Krieg war schon unwiderruflich verloren. Es kam das Attentat in der Via
Rasella, die Kommunisten ermordeten mehr als 40 unserer Kameraden.
Menschenteile deutscher Soldaten und italienischer Zivilisten bedeckten die
Straße. Dann der Befehl zur Repressalie, wir protestierten zunächst gegen
unsere Vorgesetzten, wir wollten nicht töten. Doch in seinem Soldbuch hatte
jeder deutsche Soldat damals die zehn Gebote des Krieges vermerkt. Das letzte,
das zehnte, lautete wörtlich: „Maßnahmen der Repressalie sind ausschließlich
nach Anordnung des Truppenkommandos rechtmäßig. “ Für uns war es die Anordnung
einer Repressalie und wir konnten uns nicht vorstellen, Entscheidungen von
höheren Kommandostellen zu diskutieren oder uns gar über Regularien
hinwegzusetzen – wie alle Militärs mussten wir gehorchen.
SZ: Die Geiseln wurden per Genickschuss
getötet, auch Sie mussten schießen – wie fühlten Sie sich dabei?
Priebke: Ich hatte vor jenem Tag noch nie
getötet. Trotz des Krieges gab es für uns nicht nur die Gewissenfrage, einem
Mitmenschen in dieser Weise das Leben zu nehmen. Wir glaubten auch, das rein
menschlich gar nicht tun zu können. Deshalb haben mein Vorgesetzter Oberst Herbert
Kappler und andere versucht, mit anderen Vorschlägen die Sache abzuwenden. Es
gab aber keinen Ausweg, die Repressalie war ein unumstößlicher Führerbefehl von
Hitler. Er lautete: Zehn Italiener für jeden toten Deutschen. So musste auch
ich zwei Geiseln erschießen. Das Schicksal ließ mich und meine Kameraden in
jenem schrecklichen Drama der Ardeatine unausweichlich eine Rolle spielen, das
hat mein Leben für immer gezeichnet.
SZ: Sie sollen die Nummer Zwei gewesen
sein in der Via Tasso, der Gestapo-Zentrale in Rom nicht weit vom Lateranpalast
– gewissermaßen die rechte Hand von Kappler und beschäftigten sich, wie es
heißt, mit Gegenspionage?
Priebke: Ich war weder Kapplers Stellvertreter,
noch habe ich mich je im Leben mit Spionage beschäftigt. Natürlich wäre ich
damals gern was Größeres gewesen, in Wahrheit war ich aber der jüngste von elf
Offizieren des Kommandos in der Via Tasso. Ich hatte drei Aufgabengebiete:
Erstens fungierte ich als Verbindungsoffizier zur italienischen Polizei,
zweitens stand ich dem Chef des Kommandos Hauptmann Carl Schütz im Verkehr mit
dem Publikum zur Seite, weil dieser zum Jähzorn neigte und ihn Kappler daher
gern der Öffentlichkeit fern halten wollte. Überdies hielt ich Verbindung mit
einem päpstlichen Vermittler des Vatikans, dem Ordensoberen der Salvatorianer
Pater Pancratius Pfeiffer. Der Geistliche kam ständig zu mir und bat um Gnade
für einzelne Personen, ich habe diese Bitten an meinen Chef Schütz übermittelt.
Wenn ich mich recht erinnere, hatte der Pater in 28 Fällen Erfolg. Meine
Aufgaben waren also weitgehend durch meine guten italienischen Sprachkenntnisse
bestimmt, ich hatte ja zuvor mal als Hotel-Sekretär in Rapallo gearbeitet. Aber
wie ich in meinem Buch darlegen werde, hatte ich, wenn auch nur mittelbar, mit
der Bekämpfung der Untergrundtätigkeit zu tun.
SZ: Meinen Sie den Kampf gegen Partisanen?
Priebke: Ich meine die Terrorabwehr, die
Bekämpfung von Kriegstaten, die nicht von regulären Truppen und gegen das
Genfer Abkommen über das Völkerrecht begangen wurden. Wir hatten in Rom
beispielsweise Spione in eine dieser Terrorgruppen eingeschleust, die ihr
Hauptquartier in der Via Giulia, im Herzen des alten Rom, hatte. Dort lagerten,
wie wir bald erfuhren, mehr als 80 Kilo Sprengstoff. Damit war ein Anschlag
geplant, weit schlimmer als der in der Via Rasella. Wir haben das Nest,
zusammen mit italienischen Fallschirmjägern, gerade noch rechtzeitig
ausgehoben.
SZ: Es gibt Überlebende der
Besatzungszeit, die behaupten, von Ihnen verhört und gefoltert worden zu sein.
Sie werden als „perfide“ beschrieben, weil Sie zugleich höflich gewesen seien –
haben Sie gefoltert?
Priebke:Wer immer von solchen Untaten redet,
tut das bestenfalls auf Grund falscher Informationen. Ich habe nie ein Verhör
durchgeführt und ich habe nie irgendjemanden gewalttätig behandelt. Eine nach
dem Krieg eigens zur Untersuchung der Missstände in der Via Tasso gegründete
Kommission der Alliierten hat 1945 verschiedene Namen von Mitarbeitern genannt.
Meiner wurde nie erwähnt, weder als Folterer, noch in irgendeinem Zusammenhang
mit Gewalttätigkeit. Als die Alliierten mich am 28. August 1946 im
Kriegsgefangenenlager Afragola bei Neapel verhörten, haben sie mir auch nichts
dergleichen vorgeworfen. Im Prozess gegen Kappler 1948 wurde ich ebenfalls nie
in diesem Sinne erwähnt. Warum werden heute, nach über 50 Jahren, plötzlich
solche „Neuigkeiten“ über mich verbreitet? Zeugenaussagen vom Hörensagen oder
von fragwürdiger Glaubwürdigkeit, und alles ohne die geringsten Belege. Der
Militärgerichtshof hat es sogar abgelehnt, einen Augenzeugen und früheren
Häftling der Via Tasso anzuhören, der für mich aussagen wollte.
SZ: Ihr einstiger Chef Kappler wurde 1948
zwar zu lebenslanger Haft verurteilt, fünf Ihrer Kameraden aber sprach das
Gericht wegen Befehlsnotstands frei. So hätte es Ihnen auch ergehen können,
wenn Sie damals nicht aus englischer Haft geflohen wären.
Priebke: Meine damalige Adresse war bekannt. Es
hat mich jedoch niemand gesucht, weil ich ein kleiner Fisch war. Nach
Kriegsende führten die Tribunale der Alliierten in Italien zunächst gegen
Kapplers Vorgesetzte Prozesse: 1946 in Rom gegen die Generäle Eberhard von
Mackensen und Kurt Mältzer, 1947 in Venedig gegen Generalfeldmarschall Albert
Kesselring. Sie alle hatten den Befehl Hitlers zur Repressalie in der Ardeatine
an das Kommando der Via Tasso weitergeleitet, sie wurden begnadigt und lebten
unbehelligt bis an ihr Lebensende. Außer Mältzer, der vorher an einem Tumor
gestorben war – und natürlich Kappler, der in der Festung Gaeta saß. Auch er
war aber 1948 nur verurteilt worden, weil er angeblich eigenmächtig einige
Geiseln mehr zu Tode gebracht hatte, als nach dem Befehl getötet werden
sollten. Außer den fünf freigesprochenen Mitarbeitern bekam keiner einen
Prozess. Der Chef des Kommandos Carl Schütz arbeitete nach dem Krieg sogar für
den Bundesnachrichtendienst. Insofern ist das Gesetz gewiss nicht gleich für
alle angewendet worden.
SZ: Doch Sie sollen verantwortlich dafür
gewesen sein, dass fünf Gefangene mehr als die befehligten 330 getötet wurden.
Führten Sie nicht die Liste der Todeskandidaten?
Priebke: Nein, das ist nicht wahr! Meine
Anwälte haben das im Verfahren bewiesen. Es sind Unterstellungen, die auf
Vermutungen und falschen Zeugenaussagen basieren. Meine Verurteilung ist nicht
nur das Ergebnis gewöhnlicher Lügenmärchen und bestellter
Tatsachenverdrehungen, schlimmer: Ihr eigentlicher Grund ist eine bedenkenlose
Unterwürfigkeit gegenüber Rachegelüsten. Man gibt vor, nicht zu wissen, dass
ich bei der Vergeltungsmaßnahme der Ardeatine auf Grund höheren Befehls und zu
Kriegszeiten gehandelt habe, zweifellos ohne alle und jede Freiwilligkeit.
SZ: Führten Sie die Liste oder führten Sie
sie nicht?
Priebke: Ich bekam, wie einige andere auch, den
Befehl, die Namensliste zu halten. Ich hielt sie ungefähr zwei Stunden lang in
Händen. Aber die Atmosphäre war fast unerträglich für uns, ich meine die Reihe
der Todeskandidaten, die ich sah. Deshalb wurde ich abgelöst. Aber das
Schlimmste war für mich das Töten selbst. Ich musste, während ich die Liste hielt,
zweimal schießen.
SZ: So bleibt doch Ihre Mitschuld an dem
Massaker in den Ardeatinischen Höhlen.
Priebke: Ich bin verantwortlich, indem ich als
Soldat die Anordnung zum Töten befolgt habe. Aber der Befehl stammte nicht von
mir. Drahtzieher der Inszenierung, die heute gegen mich stattfindet, sind die
Wiesenthal-Zentren gewesen. Sie haben in sich die Zweckbestimmung, die Jagd auf
die „Ex-Nazis“ zu betreiben, aber diese alten Menschen sterben nun nach und
nach aus. Die Wiesenthal-Zentren hingegen tun alles, ihre Einrichtungen zu
vergrößern, und müssen jetzt ihren Bestand und den Kostenaufwand rechtfertigen.
Deshalb kratzen sie auf dem Boden ihres Topfes herum und begnügen sich mit
unbedeutenden Hauptleuten wie ich einer war.
SZ: Sie sind 1948 mit Hilfe der
katholischen Kirche und des Roten Kreuzes nach Argentinien gelangt. Dort
erklärt man heute, Sie hätten sich ihren Ausweis „mit betrügerischen Mitteln“
beschafft.
Priebke: Das ist dummes Zeug. Die Kirche konnte
mich gar nicht unterstützen, meine Anschrift war bei Italienern und Alliierten
bekannt. Ich lebte in Sterzing, Via Diaz 250, unter meinem Namen und mit meiner
Familie bis 1948, als meine fünf Kameraden freigesprochen wurden. Ich bin stolz
darauf, dass ich bei Kriegsende mein Recht als Soldat wahrgenommen habe, dem
Gefangenenlager durch Flucht zu entkommen. In solchen Fällen war es Brauch des
Roten Kreuzes, Ausreisepapiere auf Namen auszustellen, die für
Ex-Kriegsgefangene das Recht der Anonymität wahrten, weil man sonst Gefahr
lief, ins Gefangenenlager zurückgebracht zu werden. Als unsere Herkunftsadresse
stand Lettland in den Papieren. Kurz zuvor aber hatte Argentinien die generelle
Einwanderungserlaubnis für Bürger zurückgerufen, die von jenseits des Eisernen
Vorhangs kamen. Beinahe wären wir deshalb zurückgewiesen worden.
SZ: Sie haben mehr als fünfzig Jahre in
Argentinien gelebt. Hat die deutsche Justiz, die ja Ihre Adresse kannte, Sie
denn nie behelligt?
Priebke: Ich habe mich nie versteckt, war immer
der deutsche Staatsbürger Erich Priebke, wohnhaft erst in Buenos Aires, dann in
Bariloche, Patagonien. 1955 und 1969 führte ich Korrespondenzen mit den
italienischen Finanzbehörden und der deutschen Botschaft um den Ausgleich von
Bombenschäden zu erreichen, die wir in Bozen erlitten hatten. Zwei Mal bin ich
nach Italien als Tourist gereist, elf Mal, von 1978 bis 1990, nach Deutschland,
acht Mal in die Vereinigten Staaten – immer unter meinem Namen, mit meinem
deutschen Pass. Damals gab es noch wichtigere Leute aus der NS-Zeit. Niemand
interessierte sich für einen simplen Hauptmann.
SZ: Hatten Sie offizielle Kontakte nach
Deutschland?
Priebke: Bei Deutschlandbesuchen habe ich drei
Mal das Amt für Auslandsschulen in Köln besucht, meine Kontakte zur
Kulturabteilung der Deutschen Botschaft in Buenos Aires waren auch recht
intensiv. Gegen Ende der achtziger Jahre habe ich als Vorsitzender des
deutsch-argentinischen Kulturvereins in unserer Schule in Bariloche eine
sechsköpfige Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages empfangen. Am 15.
Juni 1988 feierten wir unseren 50. Hochzeitstag, da saß an unserer
Hochzeitstafel auch ein Mitglied des Deutschen Bundestages. Der CDU-Abgeordnete
Klaus-Jürgen Hedrich war nach Buenos Aires gekommen, um am Gedenktag des 17.
Juni zu sprechen. Die Deutsche Botschaft bat ihn dann, zu unserer Feier nach
Bariloche zu fliegen, um die Grüße aus der Heimat zu überbringen. Seit 1989
habe ich den Austausch von Studenten organisiert, andere Hilfsaktivitäten in
Angriff genommen. Ich wäre nie auf den Gedanken gekommen, dass ich mich vor
irgendwem verbergen müsste. Und ich habe es auch nicht getan.
SZ: Doch es scheint Ihnen für das, was in
den Ardeatinischen Höhlen geschehen ist, nur schwer ein Wort des Bedauerns über
die Lippen zu kommen.
Priebke: Ich kann den fragwürdigen öffentlichen
Exhibitionismus der so genannten Reumütigen („pentiti“) nicht gutheißen. Die
bieten ihr Innerstes feil, nur um sich nicht unzweideutig mit dem Recht und den
eigenen Verantwortlichkeiten auseinander setzen zu müssen. Ich will niemanden
zum Mitleid mir gegenüber bewegen, sondern ich will Gerechtigkeit.
SZ: Eine Geste der Demut würde es auch den
Familien der Opfer erleichtern, zu vergeben.
Priebke: Seit Beginn des Verfahrens hatte ich
den Wunsch, mit einem offenen Brief an alle Angehörigen der Opfer mein
Mitgefühl zu äußern. „Tief in meinem Herzen fühle ich das Bedürfnis, mein
Beileid auszudrücken für den Schmerz der Anverwandten jener Opfer der
Ardeatinischen Höhlen. Ich denke mit Verehrung an die Toten und ich fühle mich
schwach gegenüber dem Schmerz der Lebenden“, heißt es darin. Ich habe diesen
Brief vorgelesen, doch bekam nur Hohngelächter und Beschimpfungen von einigen
Provokateuren dafür.
SZ: Wenn Sie, etwa durch eine Begnadigung,
doch noch wählen könnten: Wie und wo möchten Sie Ihren letzten Lebensabschnitt
verbringen?
Priebke: Ich weiß wohl, das meine Verfolger nicht zulassen
werden, dass ich meine Frau Alice je wiedersehen werde. Sie ist wie ich 87 und
schwer krank. Mit ihr gemeinsam verbrächte ich so gern die letzte Lebenszeit.
Es war mein Wunsch, neben ihr auf einem kleinen grün bestandenen Friedhof
bestattet zu werden, der auf einen wunderschönen See in Patagonien blickt. Aber
Argentinien hat mich ausgewiesen und jetzt wende ich mich am Ende meiner
Odyssee wieder dahin, wo mir das Leben geschenkt wurde. Ich denke an
Deutschland, mein Heimatland.
Bildunterschrift: Der frühere SS-Mann
Erich Priebke gibt zu, selbst zwei Geiseln durch Genickschüsse getötet zu
haben. Er hält sich aber nur für verantwortlich, „indem ich als Soldat die Anordnung
zum Töten befolgt habe“.
1996
August
1996
„Berliner
Zeitung“, 08.08.1996
SS-Mann
Hass war bis 1964 für die Kriegsgräberfürsorge tätig
Neues Priebke-Verfahren wegen Mordes an
Gefangenen
Rom / Berlin (hb).
Die Militärstaatsanwaltschaft in Rom hat gegen den Kriegsverbrecher Erich
Priebke ein neues Ermittlungsverfahren wegen Erschießung von Gefangenen
eröffnet.
Priebke wird
beschuldigt, gemeinsam mit den früheren SS-Mann Karl Haß am Mord an 14
italienischen Widerstandskämpfern am 04. Juni 1944 in La Storta bei Rom
beteiligt gewesen zu sein. Haß wies in einem Interview Priebke die
Hauptverantwortung für das Massaker zu. Ebenso wie Priebke bestreitet er aber
seine eigene Anwesenheit in La Storta.
Haß war ins
Licht der Öffentlichkeit geraten, als er im Juni 1996 – für die deutsche Justiz
völlig überraschend – im Priebke-Prozess als Zeuge auftrat und dabei auch seine
eigene Teilnahme am Massaker in den Ardeatinischen Höhlen 1944 eingestand. Das
Amtsgericht Charlottenburg hatte den früheren SS-Sturmbannführer, der am 05.
Oktober 84 Jahre alt wird, bereits am 13. November 1953 für tot erklärt.
Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Haß wegen dessen
Beteiligung an Kriegsverbrechen eingestellt, sein Name wurde aus dem
Fahndungsbuch gestrichen. Derzeit befindet sich Haß unter strengen
Sicherheitsvorkehrungen in einer Klinik bei Rom. Seine Auslieferung nach
Deutschland ist beantragt.
Haß selbst
wies in den letzten Tagen die Darstellung zurück, er habe sich 50 Jahre lang
vor der Justiz versteckt. Von 1956 bis 1966 sei er sogar im Auftrag der
deutschen Regierung tätig gewesen und habe Soldatenfriedhöfe in Süditalien
ermittelt. Wie der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. gestern auf Anfrage
der Berliner Zeitung bestätigte, arbeitete Haß bis zum 30. April 1964 unter
seinem wirklichen Namen im Umbettungsdienst des Volksbundes. Dieser pflegt und
unterhält nach dem deutsch-italienischen Kriegsgräberabkommen von 1955 im
Auftrag der Bundesregierung die deutschen Soldatenfriedhöfe in Italien.
II. TäterInnen aus Ostwestfalen-Lippe
(OWL)
1947
November
1947
„Freie
Presse / Lippische Volksblatt“, 29.11.1947
„Novemberstürmer“
auf der Anklagebank
Ein Kapitel von spontanem Volkszorn – Nicht
immer haben Mameluken Bekennermut
Eine
eindringliche Beleuchtung erfuhr vor dem Paderborner Landgericht jene
„Kristallnacht“ im November 1938, die von den sozusagen Generalstäblern der
Nazis von langer Hand und in allen Einzelheiten sorgfältig vorbereitet,
hinterdrein dreist und grundverlogen als „spontane Äußerung des Volkszorns“
drapiert wurde.
Augenscheinlich
trug die Führung Bedenken, die armseligen Kreaturen, die ihr aller Orten
gedankenlos nachliefen, unmittelbar an ihren Wohnsitzen zu verwenden. Sie
dirigierte deshalb die Truppe zweckbewusst nach auswärts gelegenen Orten, und
auf diese Weise geriet in jener Nacht eine „braune Kolonne“ aus Horn in Lippe
in die Paderborner Gegend nach der Ortschaft Haaren im Kreis Büren.
Es waren:
Herm. Droste,
Feldrom, Pg. Seit 1930 Mitglied der SA seit 1932 (Sturmführer)
Karl Jülicher,
Horn, Mitglied der DAF
Albert Koch,
Horn, z. Zt. Internierungslager Rechlinghausen, Pg. Seit 1929 (stellv.
Ortsgruppenleiter), Mitglied der SA seit 1932
Adolf Brenker,
Horn, Pg. Seit 1933 (Ortsgruppenleiter in Varenholz und Schulungsleiter der
Ogr. Horn), seit 1933 in der SA (Verwaltungsführer, Oberscharführer)
Erich Müller,
Horn 1932/33 Pg.
Friedrich
Lahme, Horn, Pg. Seit Mai 1933 (Zellenleiter), seit 1934 Mitglied der SA
Heinrich
Wiedemeier, Horn, Pg. Seit 1931
Man traf sich
„zufällig unbekannterweise“ in einer Kneipe in Horn und als der Revierförster
Droste zu einer guten Hausmacher-Leberwurst einlud, ging es mit 2 PKW nach
Haaren.
Die
Zeugenaussagen ergaben ein erschütterndes Bild jener Nacht vom 09. auf den 10.
November 1938, wobei die Haarener Geschehnisse nur eine Kopie der tausend
Zerstörungs-, Plünderungs- und Vergewaltigungsakte waren, die zur gleichen Zeit
von Verbrechern für ganz Deutschland befohlen waren. Da stand Frau Herta Stern,
eine der wenigen Überlebenden aus Hitlers Konzentrationslager und schilderte
die Schreckensnacht von Haaren, wie man die Männer der jüdischen Gemeinde
verhaftete, um sie nach Buchenwald zu transportieren, wie in den Wohnungen geplündert
und zerstört und nicht einmal das Bethaus geschont wurde. Sie erkannte die
Stimme von Droste, den sie lange Jahre kannte, als die Welle aus Lippe
hereinbrach. Die Bestätigung gaben ihr am nächsten Tage Einwohner des Dorfes.
Selbst der damalige Bürgermeister Trapphahn, „hatte den Eindruck gehabt, dass
Droste mit der Sache zu tun hatte.“ Eine Abschrift des Polizeiberichts des
Polizeimeisters Danz, Atteln, war eine allesssagender Beweis, eine ungeheure
Anklage.
Der
Staatsanwalt beantragte für Droste 18 Monate Zuchthaus und 3 Jahre Ehrverlust,
Jülicher 6 Monate Gefängnis, Brenker 1 Jahr Gefängnis, Müller, Wiedemeier und
Lahme je 6 Monate Gefängnis. Nach den Verteidigungsreden zog sich das Gericht
zurück und kam in den Abendstunden zu folgendem Urteil:
Für die Gruppe
aus Horn/Lippe:
Droste: 1
Jahr, 3 Monate Gefängnis
Koch: 1 Jahr
Gefängnis
Jülicher: 4
Monate Gefängnis
Brenker: 6
Monate Gefängnis
Müller, Lahme,
Wiedemeier je 6 Monate Gefängnis
Obwohl die
Angeklagten die Mittäterschaft bis zum letzten Augenblick bestritten, erkannte
das Gericht die vorhandenen Beweise als ausreichend an.
Außer dieser
Gemeinschaft von zu jeder Schandtat fähigen Ehrenmänner aus Horn war in Haaren
noch ein durch die SA-Standarte Paderborn befohlene Gruppe aus Essentho in
Tätigkeit gebracht. Auch sie wurden in diesem Verfahren abgeurteilt.