Beispiele für den Umgang mit NS-TäterInnen

 

 

Übersicht:

 

I. TäterInnen allgemein

 

            2001

 

            Mai 2001

-          Neue Westfälische, 28.05.2001: Heinrich Lübke

-          Ossietzky, 19.05.2001: Geschützte Schwerverbrecher

 

April 2001

-          Süddeutsche Zeitung, 18.04.2001: Der letzte lebende Wachmann von Theresienstadt:

„Was mir genau Vorgeworfen wurde, kann ich eigentlich nicht sagen.“ /

Sie nannten ihn den schönen Toni / Mit Peitschen und Knüppeln soll er Häftlinge erschlagen haben,

warum Anton Malloth erst jetzt, nach 56 Jahren, in München vor Gericht kommt

-          Kontraste (ARD), 12.04.2001: Kriegsverbrecher in Deutschland – seit 56 Jahren unbehelligt

-          Blick-nach-rechts.de, 12.04.2001: NS-Mörder in Hessen enttarnt / Verurteilter Nazi bleibt in Freiheit

 

März 2001

-          Lotta Nr. 5, 03.2001: Eine deutsche Karriere ging zu Ende /

Theodor Saevecke, der „Henker von Loretoplatz“, wurde zur „großen Armee abberufen“ – ein Nachruf

 

 

2000

 

Juni 2000

-          die tageszeitung (Ausgabe Ruhr), 21.06.2000: Nazis von Amts wegen geschützt

 

Mai 2000

-     Süddeutsche Zeitung, 03.05.2000: „Ich war nur ein einfacher Hauptmann“ /

Der als Kriegsverbrecher verurteilte Erich Priebke sieht sich als

unschuldiges Opfer einer „internationalen Manipulation“

 

 

      1996

 

      August 1996

-          Berliner Zeitung, 08.08.1996: SS-Mann Hass war bis 1964 für die Kriegsgräberfürsorge tätig /

Neues Priebke-Verfahren wegen Mordes an Gefangenen

 

 

 

 

 

 

II. TäterInnen aus Ostwestfalen-Lippe (OWL)

 

 

1947

-     Freie Presse / Lippische Volksblatt, 29.11.1947: „Novemberstürmer“ auf der Anklagebank /

Ein Kapitel von spontanen Volkszorn – Nicht immer haben Mameluken Bekennermut

 

 

 

 

 

 

 

 

I. TäterInnen allgemein

 

 

 

 

2001

 

Mai 2001

 

„Neue Westfälische“, 28.05.2001

 

Heinrich Lübke,

 

früherer Bundespräsident, war nach Erkenntnissen des Historikers Jens-Christian Wagner im Zweiten Weltkrieg für den Einsatz von KZ-Häftlingen verantwortlich. Er habe in Eigenregie ein KZ-Häftlingskommando dirigiert, sagte Wagner, der die KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora leitet, dem Spiegel. Lübke sei zeitweilig Bauleiter des Raketenzentrums in Peenemünde (Usedom) gewesen, wo die V2 getestet wurde.

 

 

 

 

„Ossietzky“, 19.05.2001

 

Geschützte Schwerverbrecher

 

Esther Schapira und Georg M. Hafner haben jahrelang dem in Frankreich zum Tode verurteilten, aber nicht ergriffenen, jetzt zum zweiten Mal angeklagten, in Deutschland nie zur Rechenschaft gezogenen Räuber und Mörder Alois Brunner nachgeforscht. Keine der juristischen und politischen Instanzen hierzulande, die nach mehrfacher Anzeige durch überlebende Opfer und Angehörige pflichtgemäß mit dem Fall Brunner befasst waren und noch sind, hat den schweren Beschuldigten je ernsthaft verfolgt; im Gegenteil: Sie blockierten die Verfolgung. Schapira und Hafner weisen das den zuständigen Beamten der Staatsanwaltschaft und des Auswärtigen Amtes schlüssig nach.

 

Brunner, dessen Adresse und Telefonnummer in Syrien spätestens seit 1985 bekannt sind, ist mehrfach interviewt worden, hat vor Zeugen bereitwillig ausgesagt und sich seiner Taten sogar gerühmt. Die 1938 von Adolf Eichmann gegründete „Zentralstelle für jüdische Auswanderung“ hatte ihn zunächst mit der „Entjudung“ Wiens beauftragt, wo damals 178.000 jüdische Bürger lebten. Im Zweiten Weltkrieg hinterließ der Judenjäger Brunner Blutspuren in ganz Europa. Noch zwei Wochen bevor die Wehrmacht Paris aufgab, noch in den letzten Minuten vor der Räumung Bratislavas wurden auf seinen Befehl hin, von ihm persönlich sorgfältig überprüft, letzte Transporte mit tausenden Juden nach Auschwitz in die Gaskammern geschickt. Auch 11.000 jüdische Kinder allein aus Frankreich mussten diese Reise antreten; die letzten 200 wurden aus den Kinderheimen der „Vereinigung der Israeliten Frankreichs“ geholt. Beate und Serge Klarsfeld haben die Namenslisten zusammengestellt. Der Name auf der Liste ist meist alles, was von den ermordeten Kindern – das jüngste war neun Tage alt – geblieben ist. Während eines Transportes nach Riga folterte und erschoss Brunner eigenhändig den schwer lungenkranken Wiener Großkaufmann Siegmund Bosel – vor Zeugen. Und er raubte in jener Zeit ein Vermögen zusammen.

 

Nach 1945 wurde er in seiner burgenländischen Heimat mehrmals gesehen. Unter den Augen der US-amerikanischen Besatzungsmacht, der er zeitweilig als Kraftfahrer diente, gelang es ihm, sich eine neue Identität zu verschaffen und mit Hilfe des Bischofs Hudal konnte er dann ganz offiziell und öffentlich in Syrien Wohnung nehmen und Geschäfte machen. Viele seiner Mittäter rückten in der Bundesrepublik in hohe staatliche Positionen auf. Nur wenige mussten einen Preis für ihre Untaten zahlen. Soweit sie nicht ganz frei ausgingen, wurden sie nach kurzer Haft begnadigt.

 

Acht der 17 Kapitel des Buches befassen sich mit der deutschen und österreichischen Unlust, die Verbrechen aufzuklären und zu ahnden. Auch der US-Geheimdienst CIA beschützte im Kalten Krieg viele NS-Täter. Heute verstecken sich alle zuständigen deutschen Stellen von Außenminister Fischer bis zu den Staatsanwälten in Frankfurt a. M. und Köln dahinter, dass den Syrern nichts zu entlocken sei. Und die Syrer bleiben einfach dabei, dass es in ihrem Land den Brunner alias Dr. Fischer nicht gebe. Obwohl man ihn telefonisch erreichen kann.

Karl Bartels

 

Georg M. Hafner / Esther Schapira: „Die Akte Brunner – Warum einer der größten Naziverbrecher noch immer auf freiem Fuß ist“, Campus Verlag, 300 Seiten und Anmerkungen, 39,80 Mark

 

 

 

 

 

 

April 2001

 

 

„Süddeutsche Zeitung“, 18.04.2001

 

Der letzte lebende Wachmann von Theresienstadt:

„Was mir genau vorgeworfen wurde, kann ich eigentlich nicht sagen.“

Sie nannten ihn den schönen Toni

Mit Peitschen und Knüppeln soll er Häftlinge erschlagen haben ,

warum Anton Malloth erst jetzt, nach 56 Jahren, in München vor Gericht kommt

 

Von Hans Holzhaider

 

Theresienstadt, im April – Es ist die Kälte, die in Erinnerung bleibt. Diese dumpfe, feuchte Kälte, die in die Knochen kriecht und die noch nachwirkt, wenn man aus den Kasematten und den düsteren Einzelzellen der Kleinen Festung wieder hinaustritt in den milden böhmischen Frühlingstag. Über 200 Jahre lang hat diese Festung, die Kaiser Josef II. in den Jahren 1780 bis 1784 zur Verteidigung Nordböhmens errichten ließ, als Gefängnis gedient. Gavrilo Princip, der 1914 in Sarajevo den österreichischen Thronfolger Ferdinand erschoss, vermoderte in einer dieser Zellen, die in die mächtigen Festungswälle eingelassen sind.

 

In der Großen Festung, die knapp einen Kilometer entfernt an der Einmündung der Eger in der Elbe liegt, richteten die Nazis im November 1941 das „Ghetto Theresienstadt“ ein, ein Durchgangslager für deutsche und tschechische Juden auf dem Weg in die Vernichtungslager. Die Kleine Festung war schon im Juni 1940 von der Gestapo als Gefängnis übernommen worden. 27.000 Männer und 5.000 Frauen waren in den fünf Jahren der deutschen Okkupation hier inhaftiert. Unter ihnen waren vor allem Mitglieder tschechischer Widerstandsgruppen und Juden, deren Schuld zum Beispiel darin bestand, dass sie sich ohne den gelben Stern auf der Straße blicken ließen. Etwa 2.500 Gefangene kamen ums Leben – sie starben am Flecktyphus oder an Lungenentzündung, an Erschöpfung und Unterernährung, sie wurden hingerichtet oder von ihren Bewachern zu Tode geprügelt.

 

Unbehelligt in Südtirol

 

Von den Angehörigen der Wachmannschaft in der Kleinen Festung Theresienstadt lebt heute nur noch einer: Anton Malloth. Damals, vor fast sechs Jahrzehnten in Theresienstadt, nannten sie den feschen Südtiroler den „Schönen Toni“. Heute ist Anton Malloth 89 Jahre alt, ein kranker, gebrechlicher Greis. Am nächsten Montag soll vor dem Landgericht München I der Prozess gegen Anton Malloth beginnen. Die Anklage lautet auf Mord und versuchten Mord in drei Fällen.

 

Es ist nicht der erste Prozess gegen Anton Malloth. Am 24. September 1948 verurteilte das Außerordentliche Volksgericht im tschechischen Litomerice (Leitmeritz) Malloth in Abwesenheit zum Tod durch den Strang. „Laut übereinstimmender Aussagen aller Zeugen“, hieß es in dem Urteil, sei Malloth „einer der ärgsten, grausamsten und gefürchtetsten Aufseher in der Kleinen Festung“ gewesen. Hängen konnte man ihn nicht – Malloth hatte sich, wenige Tage ehe die Rote Armee am 8. Mai 1945 Theresienstadt erreichte, nach Österreich abgesetzt.

 

Wie Anton Malloth der tschechischen Justiz entwischte, wie er jahrzehnte lang in Südtirol ein unbehelligtes Leben mit Frau und Tochter führen konnte, wie eine deutsche Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelte und ermittelte, das Verfahren einstellte und wieder aufnahm und wieder einstellte, noch einmal aufnahm und noch einmal einstellte, und wie schließlich nach so vielen Jahren doch noch Anklage gegen Anton Malloth erhoben wurde, das ist eine groteske und in all ihren Verästelungen kaum nachvollziehbare Geschichte. Sie lässt sich Schritt für Schritt erzählen an Hand von Ermittlungsakten der Dortmunder Staatsanwaltschaft und von Unterlagen, welche die SZ in den Archiven Simon Wiesenthals und der Gedenkstätte Theresienstadt fand.

 

Am 29. Dezember 1947 wurde Malloth in Fulpmes in Tirol von der Gendarmerie verhaftet. Am 7. Januar 1948 teilte das österreichische Justizministerium mit, die tschechischen Behörden hätten eine ihnen gesetzte Frist zur Begründung ihres Auslieferungsantrags nicht eingehalten. Am 11. Januar übergab die tschechische Gesandtschaft in Wien das ausführlich begründete Todesurteil gegen Malloth. Vier Tage später hob das Landgericht Innsbruck die Auslieferungshaft auf und setzte Malloth auf freien Fuß. Der zögerte nicht lange und überschritt die Grenze nach Italien.

 

Von Beruf „Vertreter“

 

Im Jahr 1970 eröffnete die Staatsanwaltschaft Dortmund ein Ermittlungsverfahren über Misshandlungen und Tötungen von Gefangenen in der Kleine Festung Theresienstadt. Es war das erste derartige Verfahren in der Bundesrepublik. Nach Kriegsende wurden der Kommandant Heinrich Jöckel und sein Stellvertreter Wilhelm Schmidt, die Aufseher Rudolf Burian und Albert Neubauer in Leitmeritz zum Tode verurteilt und hingerichtet. 1963 verurteilte ein Gericht in Graz den Wachmann Stefan Rojko zu lebenslangem Kerker, 1968 fällte das Ostberliner Stadtgericht den Aufseher Kurt Wachholz zum Tode.

 

Auch von Anton Malloth nahm die Staatsanwaltschaft damals an, er sei in der Tschechoslowakei hingerichtet worden. Erst 1973 stellte sich heraus, dass Malloth noch am Leben war. In den Ermittlungsakten war sein Name allerdings mit einem (u) gekennzeichnet – sein Aufenthaltsort, sollte das bedeuten, sei unbekannt.

 

Aber Anton Malloths Aufenthaltsort war keineswegs unbekannt. Am 12. Mai 1962 hatte er sich in Meran polizeilich gemeldet. Als Beruf gab er „Vertreter“ an, als Wohnsitz die Via Petrarca 30. Am 13. Februar 1968 stellte das deutsche Generalkonsulat in Mailand für Anton Malloth den deutschen Pass mit der Nummer 1201625 aus, der im Februar 1973 für weitere fünf Jahre verlängert wurde. Federico Steinhaus, der Präsident der jüdischen Kultusgemeinde in Meran, übermittelte diese Erkenntnisse im April 1973 an das Bundeskanzleramt in Bonn. Von dort wanderte der Brief an das Bundesjustizministerium. Am 2. Mai schrieb das Ministerium an Federico Steinhaus: „ ... darf ich Ihnen mitteilen, dass im Bundesministerium der Justiz keine Vorgänge über Anton Malloth ermittelt werden konnten.“ Simon Wiesenthal, der Leiter des Dokumentationszentrums für Naziverbrechen in Wien, unterrichtete die Zentrale Stelle für die Verfolgung in Ludwigsburg von dem Vorgang. Zwei Jahre später versuchte die Staatsanwaltschaft Dortmund, Malloth im Wege der Amtshilfe durch das Gericht in Meran vernehmen zu lassen – ohne Erfolg. Die Italiener teilten mit, Malloth sei 1972 aus Italien ausgewiesen worden. Ungeachtet dessen stellte der Leiter des Meldeamts in Meran am 6. April 1973 eine „Meldeamtliche Bescheinigung“ für Anton Malloth aus – „für Unterstützungszwecke“.

 

Am 23. April 1973 stellte Oberstaatsanwalt Weissing in Dortmund das Ermittlungsverfahren gegen Anton Malloth ein. „Der Aufenthalt der mit (u) gekennzeichneten Beschuldigten konnte trotz umfangreicher Nachforschungen nicht geklärt werden. Die Fahndungsmöglichkeiten sind erschöpft“, hieß es in der Abschlussverfügung.

 

Nun ruhten die Akten auch im Fall Malloth bis zum Jahr 1988. Am 5. August dieses Jahres erreichte den Dortmunder Oberstaatsanwalt Klaus Schacht ein Anruf seines Kollegen Tarfusser aus Bozen: Die Polizei habe Anton Malloth in seinem Haus in der Via Petrarca „aufgegriffen“. In Dortmund war man nicht besonders scharf auf Malloth. Oberstaatsanwalt Schacht bot an, er könne nach Meran kommen, um Malloth zu befragen: „Sollte die Vernehmung eventuell gar einen dringenden Tatverdacht ergeben, könnte ein Haftbefehl beantragt werden.“ Die Formulierung lässt den Schluss zu, dass der Staatsanwalt diese Möglichkeit für eher fern liegend hielt. Aber fünf Tage später landete Malloth auf dem Flughafen München-Riem – die Italiener hatten es plötzlich mächtig eilig, den 76-jährigen loszuwerden. Wohl oder übel musste Schacht nun die Ermittlungen wieder aufnehmen. Am 22. August begab er sich ins Städtische Krankenhaus München-Harlaching, um den Beschuldigten zu vernehmen. Aus dem Vernehmungsprotokoll entsteht zum ersten Mal ein Bild des Menschen Anton Malloth.

 

Am 13. Februar 1912 in Innsbruck geboren, als uneheliches Kind der Weißnäherin Maria Malloth. „Meinen Vater kannte ich nicht.“ Die Mutter konnte sich nicht um das Kind kümmern, Anton wuchs bei „Zieheltern“ auf, Bauersleuten in Schenna bei Meran. Acht Jahre Volksschule, dann eine dreijährige Lehre als Fleischhauer.

 

1933 wurde Malloth zur italienischen Armee eingezogen, diente bei den Bersaglieri in Siena, arbeitete dann vier Jahre als Barmixer in einer Meraner Weinhandlung, wurde 1939 wieder eingezogen, und nahm dann im Herbst 1939, als Hitler Südtirol an Italien abtrat, die Gelegenheit wahr, deutscher Staatsbürger zu werden. Prompt wurde er für die Wehrmacht gemustert, und nach einer Ausbildung in die Grenzpolizeischule als Gefängnisaufseher nach Prag geschickt. Am 2. Juni 1940 trat er seinen Dienst in Theresienstadt an.

 

Über seine Tätigkeit in Theresienstadt schwieg Malloth in der Vernehmung durch Staatsanwalt Schacht. Er schilderte seine Festnahme in Österreich („Was mir genau vorgeworfen wurde, kann ich nicht sagen“), seine Flucht nach Italien, sein Leben in Meran. Er habe als Vertreter für eine Elektrofirma gearbeitet, bis er 1972 in Rente ging. In diesem Jahr sei er aus Italien ausgewiesen worden und habe seither im Verborgenen gelebt. „Ich habe mich nicht sehen lassen. Ich habe das Haus nur nachts verlassen. Auf diese Weise lebte ich die letzten etwa 18 Jahre.“ Jetzt sei er ein schwer kranker und mittelloser Mann. In Deutschland sei er auf fremde Hilfe angewiesen, er werde von der Fürsorge leben müssen.

 

Ein Zimmer im Altenheim

 

Hilfe wurde ihm zuteil: Im Auftrag des Vereins „Stille Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte e.V.“ besorgte Gudrun Burwitz, die in München lebende Tochter Heinrich Himmlers, ein Zimmer in einem Altenheim in Pullach. Familie Malloth war dankbar: Ehefrau und Tochter setzten Frau Burwitz zur alleinigen Erbin der persönlichen Dinge ein, die Anton Malloth im Falle seines Todes hinterlassen würde.

 

Im selben Sommer 1988 kauft sich der Journalist Peter Finkelgruen im Hafen von Piräus eine deutsche Zeitung und liest darin die Meldung, der in der CSSR als Kriegsverbrecher zum Tode verurteilte Anton Malloth sei von Italien in die Bundesrepublik abgeschoben worden. Finkelgruen weiß, dass sein Großvater Martin in der Kleinen Festung Theresienstadt erschlagen worden ist. Er archiviert den Zeitungsausschnitt. Ein halbes Jahr später besucht er seine 90jährige Tante Bela in einem Altersheim bei Prag. Sie erzählt ihm unter Tränen, was sie über den Tod von Martin Finkelgruen weiß: „Dieser Malloth hat ihn erschlagen.“ „Mit diesem Juden“, soll Malloth gesagt haben, während er auf dem alten Mann herumtrampelte, „werden wir auch noch fertig“.

 

Aber Tante Bela hat die Tat nicht selbst gesehen. Ein anderer Gefangener hat es ihr erzählt. Peter Finkelgruen, dessen Eltern vor den Nazis nach Shanghai geflohen waren, lässt die Sache keine Ruhe mehr. Er nimmt sich einen Anwalt, bekommt schließlich Einsicht in die Akten des Dortmunder Ermittlungsverfahrens. Er findet in der Einstellungsverfügung aus dem Jahr 1979 einen Hinweis auf den Tod seines Großvaters: Es ist Fall Nummer 39. Tatzeit: zweite Hälfte des Jahres 1942. Tatort: Block A der Kleinen Festung Theresienstadt. Täter: Malloth. Opfer: Ein alter Jude. Tötungsart: Erschlagen.

 

In den Akten findet Finkelgruen auch den Namen des Zeugen, der zu dieser Tat ausgesagt hat. Am 10. November 1989 sucht er den damals 76jährigen Josef K. in Prag auf. Er geht mit Josef K. ins staatliche Notariat und lässt sich eine eidesstattliche Versicherung geben. K. schildert, wie der Kommandant Jöckel einen neu angekommenen Häftling zu Boden warf, wie Malloth auf den Mann eingeschlagen habe und auf ihm herumgesprungen sei, bis ihm das Blut aus dem Mund spritzte. Später habe er den Mann in der Totenkammer liegen sehen. Finkelgruen legt dem Zeugen ein Foto seines Großvaters vor. K. sagt, er könne beschwören, dass es sich um den Mann handele, den Malloth erschlagen habe.

 

Aber Oberstaatsanwalt Schacht glaubt dem Zeugen nicht. Er hat K. schon selbst vernommen, ihm liegen Protokolle früherer Vernehmungen vor. Schacht verweist auf Widersprüche in den verschiedenen Aussagen. Einmal hat der Zeuge gesagt, er habe das Geschehen vom Hof aus gesehen, ein anderes Mal vom Garten aus. Einmal war es Mitte 1942, ein anderes Mal „um den 10. Dezember herum“. Eine solche Erinnerung der Tatzeit nach 47 Jahren begründe „erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Darstellung“: Am 17. Januar 1990 stellt Staatsanwalt Schacht das Ermittlungsverfahren gegen Anton Malloth erneut ein.

 

Schacht hat sich die Sache durchaus nicht leicht gemacht. Die Einstellungsverfügung ist 186 Seiten stark, sie listet akribisch 105 Fälle auf, in denen Malloth durch Zeugen belastet wurde. Keine einzige dieser Zeugenaussagen begründet nach Ansicht des Ermittlungsbeamten einen für eine Anklage ausreichenden Tatverdacht. Seit 1979 sind alle NS-Verbrechen mit Ausnahme von Mord verjährt. Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge können, so haarsträubend die Tatumstände sein mögen, nicht mehr verfolgt werden. Wenn es sich um eine von anderer Seite angeordnete Hinrichtung handelt, fehlt das für Mord notwendige Tatmerkmal der niedrigen Beweggründe. Wenn ein Zeuge nur vom Hörensagen berichtet, wenn er den Täter nicht eindeutig identifizieren konnte, ist es unsinnig, Anklage zu erheben.

 

Aber da ist auch der Fall Nummer 117: Der Zeuge Vojtech S. schildert, „in mehreren Fällen übereinstimmend“; so Schacht, wie fünf Aufseher, unter ihnen Malloth, regelmäßig am Samstag jüdische Häftlinge im Hof im Kreis laufen ließen und dabei so lange mit Peitschen und Knüppeln auf sie einschlugen, bis einer oder zwei tot liegen blieben. Die Staatsanwaltschaft kommentiert: „Aus der Tatsache allein, dass der Beschuldigte gemeinsam mit anderen auf die Juden eingeschlagen hat, kann nicht verlässlich gefolgert werden, dass der Tod des Opfers auf ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken aller beteiligter Aufseher zurückzuführen ist.“ Oder der Fall Nummer 569: Der Zeuge Frantisek S. berichtet, wie Malloth im 4. Hof der Festung mehrere Häftlinge mit einem Gummiknüppel derart verprügelt habe, dass einer von ihnen an den Verletzungen gestorben sei. „Sichere Rückschlüsse auf einen bedingten Tötungsvorsatz“ erkennt der Staatsanwalt nicht. Die Verwendung eines Gummiknüppels, schreibt er, „spricht eher gegen einen solchen Vorsatz“.

 

Noch einmal, im Jahr 1993, nimmt Oberstaatsanwalt Schacht die Ermittlungen wieder auf: In Stasi-Akten sind Unterlagen aus einem Ostberliner Prozess aufgetaucht, die auch bis dahin unbekannte Zeugenaussagen über die Taten Anton Malloths enthalten. Im April 1999 wird auch dieses Verfahren ergebnislos eingestellt. Am 18. Juni erhält Peter Finkelgruen den letzten Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm: Es gebe weiterhin keine Erkenntnisse, die für einen hinreichenden Tatverdacht gegen Malloth ausreichten. „Dies gilt auch für den beklagenswerten Tod Ihres Großvaters Martin Finkelgruen.“

 

Der unbekannte Zeuge

 

Im Februar 2000 meldet sich bei den tschechischen Behörden ein bis dahin unbekannter Zeuge. Er sagt, er habe gesehen, wie Malloth bei Erntearbeiten einen Gefangenen erschoss, der einen Blumenkohlkopf unter seiner Jacke versteckt hatte. Das Protokoll wird nach Dortmund geschickt, aber dort ist man des Falles endgültig leid geworden. Man schickt das Material nach München – er wohnt ja schließlich in Pullach. Die Münchener Staatsanwaltschaft handelt schnell. Weitere Zeugen werden ermittelt und vernommen, am 25. Mai 2000 wird Malloth in Untersuchungshaft genommen, im Dezember erhebt die Staatsanwaltschaft München I Anklage wegen Mordes in drei Fällen. Der Fall Finkelgruen ist nicht dabei; der Zeuge K. ist inzwischen gestorben.

 

Peter Finkelgruen wird den Prozess nicht als Zuschauer miterleben: „Wenn ich Nebenkläger sein könnte“, sagt er, „würde ich plädieren: Lebenslänglich auf Bewährung. Ich würde den Prozess machen, ich würde ihn verurteilen, und dann würde ich sagen: ‚Da ist die Tür’“

 

 

 

 

 

„Kontraste (ARD)“, 12.04.2001

 

Kriegsverbrecher in Deutschland – seit 56 Jahren unbehelligt

 

Autoren: René Althammer und Udo Gümpel

 

Vorbemerkung der AG Fossoli:

Der hier dokumentierte Bericht des ARD-Magazins „Kontraste“ über den NS-Kriegsverbrecher Friedrich Engel sorgte in Italien für Aufregung. Dort war Engel 1999 in Abwesenheit wegen 246fachen Mordes  zu lebenslanger Haft verurteilt worden. In Deutschland wurde ein Verfahren gegen ihn 1969 eingestellt. Nach der Ausstrahlung des Berichts ging ein Aufschrei der Empörung durch die italienische Öffentlichkeit.

 

* * * * *

 

Im nächsten Beitrag geht es um Verbrechen, die seit über 50 Jahren bekannt sind. Bekannt ist auch der Täter. Schon 1945 haben die Alliierten ihn auf eine Liste von Kriegsverbrechern gesetzt. Doch Friedrich Engel wurde 90 Jahre alt, ehe sich die deutsche Justiz ernsthaft für ihn interessierte. Es gibt drei Zeugen, die der Staatsanwaltschaft viel zu erzählen hätten. Bloß hat sich die Justiz bei uns bis vor kurzem nicht interessiert.

 

Grausame Erinnerungen von drei alten Männern. Udo Gümpel und Rene Althammer haben den Mann gefunden, der dafür verantwortlich ist.

 

Hamburg-Lokstedt, eines der wohlhabenden Wohnviertel der Hansestadt.

 

Friedrich Engel: „Nee, halten Sie mal weg.“

Kontraste: „Wir sind vom ersten deutschen Fernsehen. Ich würde mit ihnen gerne über Genua reden.“

Engel: „Was würden Sie?“

Kontraste: „Mit Ihnen gerne über Genua reden.“

Engel: „Nein.“

Kontraste: „Sie sind doch in Italien wegen Genua verurteilt worden.“

Engel: „Ne, das stimmt nicht, nein, nein. Das stimmt nicht. Wie kommen Sie denn darauf?“

Kontraste: „Aber Sie sind doch Dr. Siegfried Engel?“

Engel: „Nein, Dr. Friedrich Engel.“

 

Doch der Mann, der sich Dr. Friedrich Engel nennt, hat viele Vornamen. Sein vollständiger Name lautet: Dr. Friedrich Wilhelm Konrad Siegfried Engel. Geboren am 03. Januar 1909. Von 1944 bis 1945 war der ehemalige SS-Obersturmbannführer Chef der SS und der Polizei in Genua.

 

In Italien wurde Engel 1999 wegen 246fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

 

Friedrich Engel: „Lassen Sie mich jetzt in Ruhe.“

 

Doch in Deutschland lebt der in Italien verurteilte Mörder völlig unbehelligt. Engel hat eine hier bislang unbekannte Vergangenheit.

 

Diese drei Männer sind Engel vor mehr als 55 Jahren entkommen. Jeder ist jeweils der einzige Überlebende eines grausamen Massakers.

 

Franco Diodati ist einer von ihnen. 1945 war er schon einmal hier in diesem kleinen Bergdorf in der Nähe von Genua. Wenige Wochen vor Kriegsende wurden hier 18 Geiseln erschossen. Ein Terrorakt gegen die örtliche Bevölkerung. Die Angehörigen der Ermordeten treffen sich jedes Jahr am Ort des Massakers.

 

Franco Diodati war einer der Geiseln, die erschossen werden sollten. 19 Jahre war er damals alt, wie durch ein Wunder wurde er bei der ersten Salve nicht getroffen.

 

Franco Diodati: „Erst die zweite Salve traf mich, hier am Hals. Aber die Kugel durchschlug den Hals glatt, ohne mich tödlich zu verletzen. Doch dann fiel auch ich getroffen zu Boden, mitten zwischen meine Kameraden. Einer meiner Kameraden wälzte sich im Todeskampf noch über mich. Und so hielten sie mich für tot.“

 

Franco Diodati erinnert sich noch heute an die Offiziere, die die Erschießung der Geiseln leiteten.

 

Franco Diodati: „Natürlich.“

 

In Deutschland wurde Engel dafür bis heute nicht zur Verantwortung gezogen.

 

Enio Odino, der Überlebende eines zweiten Massakers. 1944 hatte er sich hier im Kloster Benedicta mit einigen Partisanen versteckt. Im April führten deutsche Truppen hier eine sogenannte Bandenaktion gegen Partisanen durch. Doch die Deutschen fanden vor allem Bauern und Fahnenflüchtige. Der Abschlussbericht der Wehrmacht weist 148 Tote aus. Doch die Deutschen hatten sich verzählt, es waren nur 147, ein Mann hat das Massaker überlebt.

 

Enio Odino: „Das hier ist der Ort, an dem ich eigentlich erschossen werden sollte. Wir waren zu fünft. Vor uns sind hier bereits über 20 Menschen ermordet worden. Ich habe einfach Glück gehabt, dass man mich nicht mit einem Gnadenschuss endgültig erledigt hat. Ich habe einen meiner Kameraden, der zuvor am Knie verletzt worden war, gestützt. Dieser Freund bekam all die Kugeln ab, die eigentlich für mich bestimmt waren. Dann fiel er über mich und begrub mich unter sich. Ich war überall mit Blut beschmiert. Und so hielt der SS-Mann auch mich für tot.“

 

Engel hat an diesem Militäreinsatz teilgenommen. Als SD-Mann traf er die Entscheidung über Leben und Tod. Dafür, so belegt ein Dokument aus dem Bundesarchiv, wurde er 1945 sogar ausgezeichnet – mit dem Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern. In der Begründung heißt es unter anderem: „Im Rahmen eines Unternehmens der 365. Infanterie-Division im Raum Massone hat er eine Einsatzgruppe vom 5. – 9.4.44 erfolgreich geführt.“

 

Der Turiner Staatsanwalt Rivello hat Engel auch wegen dieses Massakers des mehrfachen Mordes überführt. Nicht wegen der Partisanenbekämpfung, sondern wegen des Mordes an Wehrlosen.

 

Pier Paolo Rivello, Militärstaatsanwalt Turin: „Ungefähr 150 Personen hatten sich ergeben und waren entwaffnet worden. Dann befahl er, diese Menschen ohne jeden Prozess einfach erschießen zu lassen.“

 

Raimondo Ricci, er überlebte ein drittes Massaker. 1944 war er in Genua. Er saß im Stadtgefängnis von Marassi. Die SS unterhielt hier einen eigenen Zellentrakt vor allem für politische Gefangene. Aus ihren Reihen wurden immer wieder Opfer für sogenannte Sühnemaßnahmen, zu deutsch: Geiselerschießungen ausgewählt. Verantwortlich: der SS- und Polizeichef von Genua, Dr. Siegfried Friedrich Engel.

 

Einer der Inhaftierten war der spätere Senator Raimondo Ricci. Auch er kann sich noch gut an den Todes-Engel erinnern.

 

Senator Raimondo Ricci: „Er galt als besonders hart, grausam. So haben ihn auch alle anderen, die ihn kannten, beschrieben. Er war ein Mann, der nicht delegierte, sondern der es liebte, bei den Aktionen selber das Kommando zu führen.“

 

Am 14. Mai 1944 sollte Ricci durch diesen Wald zum Passo del Turchino geführt und zusammen mit 59 anderen Geiseln erschossen werden. Doch Ricci hatte Glück: die Wachmannschaften vergaßen ihn.

 

Hier fand das Massaker statt. Grausame Rache für einen Anschlag auf deutsche Truppen. Dieses Dokument aus dem Freiburger Militärarchiv beweist, dass Engel als SD-Chef von Genua für diese Mordaktion verantwortlich ist: „Opfer bei Sprengstoffanschlag Soldatenkino Genua erhöht auf 5 Tote, 15 Verletzte. Sühnemaßnahmen durch S.D. in Vorbereitung.“

 

Pier Paolo Rivello, Militärstaatsanwalt Turin: „Die Opfer wurden in Gruppen zum Erschießungsort gebracht und mussten auf einem Balken über einen Graben steigen, den jüdische Häftlinge ausgehoben hatten. In den Graben sahen sie all jene, die schon vorher erschossen worden waren. Doch damit der Grausamkeiten nicht genug. Eine Gruppe von Offizieren aß und trank fröhlich mit Blick auf die Erschießungen. Das war das Massaker von Turchino.“

 

17 Monate war Engel in Genua im Amt. Er hinterließ eine Blutspur. In Deutschland wurde er dafür strafrechtlich bisher nicht zur Verantwortung gezogen. Gegenüber deutschen Staatsanwälten verharmloste Engel seine damalige Tätigkeit in Genua schon vor Jahrzehnten:

 

„Seine Hauptaufgabe in Genua sei es gewesen, politisch beruhigend zu wirken, um die Partisanentätigkeit einzudämmen ... aber auch das Bandenunwesen (zu) bekämpfen.“

 

Hinter der angeblichen Bandenbekämpfung versteckten sich mehrere grausame Massaker. Obwohl diese Massaker seit Jahrzehnten bekannt sind, obwohl es Dokumente in deutschen Archiven und Zeugen in Italien gibt, gab es hierzulande kein Strafverfahren gegen Engel. Erst nachdem Zeitungen 1998 über das Verfahren in Italien berichten, leitet auch die zuständige Hamburger Staatsanwaltschaft endlich Ermittlungen ein.

 

Dabei stieß der Staatsanwalt auf einen ungeheuren Vorgang.

 

Wolfgang Kuhlmann, Oberstaatsanwalt: „Es hat in den sechziger Jahren ein Verfahren gegeben, das ist eingestellt worden. Dazu kann ich Ihnen aber nicht mehr sagen. Ich bin da auf eine Registereintragung angewiesen, danach ist eingestellt worden im Jahre 1969.“

Kontraste: „Gibt es diese Akte noch dieses Verfahrens?“

Kuhlmann: „Die habe ich zur Zeit nicht, ich vermute, dass sie im Archiv liegt, ich habe sie bisher nicht gefunden, aber ich suche weiterhin.“

Kontraste: „Und welche Eintragungen gab es in Sachen Engel, aus welchem Grunde wurde gegen ihn schon ermittelt hier?“

Kuhlmann: „Dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Ja, ich habe eine Eintragung, einen Vermerk in einer Akte gefunden, nachdem es auch um die Teilnahme bei Exekutionen in Italien ging.“

Kontraste: „Das heißt also, es wurde schon einmal wegen Erschießungen gegen ihn ermittelt?“

Kuhlmann: „Offensichtlich.“

 

Aber ohne Ergebnis.

 

Dr. Friedrich Engel trägt die Verantwortung für 264 Morde. Er ist einer der größten lebenden deutschen Kriegsverbrecher. 56 Jahre wohnte er ungeschoren mitten in Hamburg. Seit drei Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft. Ob Engel seinen Prozess noch erleben wird, ist fraglich.

 

Franco Diodati will keine Rache, aber Gerechtigkeit. Darauf wartet er seit 56 Jahren.

 

Friedrich Engel braucht nicht damit zu rechnen, nach Italien ausgeliefert zu werden. Ein deutscher Staatsbürger ist vor Auslieferung geschützt, auch wenn er in einem anderen Land rechtskräftig verurteilt wurde.

 

In diesen Tagen ist bei uns viel von Rechtssicherheit die Rede. Auch Franco Diodati, Enio Odino und Raimondo Ricci würden sich bestimmt gerne darauf verlassen, dass auch sie in der Bundesrepublik damit rechnen können.

 

 

 

 

 

 

„klick-nach-rechts.de., 12.04.2001

 

NS-Mörder in Hessen enttarnt / Verurteilter Nazi bleibt in Freiheit

Der in Ringgau (Nordhessen) lebende und in den Niederlanden zum Tode

verurteilte NS-Kriegsverbrecher Dirk Hoogendam bleibt weiterhin auf freiem Fuß.

 

Der ehemalige SS-Offizier Hoogendamm wurde nach Angaben der niederländischen Zeitung „De Telegraaf“ 1950 wegen Landesverrates zum Tode verurteilt, weil er eine nicht bekannte Zahl von Niederländern ermordet hat. Nach „De Telegraaf“ soll der heute 79 Jahre alte Nazi, welcher den Spitznamen „Der Boxer“ trug, in den Niederlanden vor allem Jagd auf untergetauchte Jüdinnen und Juden gemacht haben. Die niederländische Zeitung hatte am vergangenen Samstag den Aufenthaltsort von Hoogendam veröffentlicht.

 

Seit 1946 lebt er mit gefälschter Identität in Ringgau und hat die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen. Nach Auskünften des Wiesbadener Justizministeriums werde der nun vorliegende Auslieferungsantrag an die Niederlande zügig bearbeitet, eine schnelle Entscheidung ist jedoch unwahrscheinlich. Da Hoogendam jedoch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist eine Auslieferung unwahrscheinlich. Ob ihm bei der Entscheidung über eine Auslieferung seine vorgetäuschte Identität noch nachträglich zum Verhängnis werden könnte, ist derzeit noch nicht geklärt. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Niederlande die Übernahme der Strafverfolgung in Deutschland beantragen. Sollte dies geschehen, dann würde die deutsche Justiz die Ermittlungen übernehmen.

 

Bisher sieht die Staatsanwaltschaft in Kassel, in deren Zuständigkeitsbereich sich Hoogendam aufhält, keinen Anlass von sich aus tätig zu werden. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Michael Geidis, teilte lediglich mit, dass niemand innerhalb der Staaten des Schengener Abkommens für ein Verbrechen zweimal belangt werden könne und die von Hoogendam begangene Urkundenfälschung sei nach fünf Jahren verjährt.

 

 

 

 

 

 

März 2001

 

„Lotta“ Nr. 5, 03. 2001

 

Eine deutsche Karriere ging zu Ende

Theodor Saevecke, der „Henker von Loretoplatz“,

wurde zur „großen Armee abberufen“ – ein Nachruf

 

Theodor Saevecke (vgl. zu ihm u.a. Antifaschistische Zeitung NRW, Nr. 17, Sommer 1998 und Lotta Nr. 1, S. 26) kommt ungeschoren davon. Diesmal nicht, weil die Justiz versagt hat, sondern weil der Mann aus Bad Rothenfelde im Alter von 90 Jahren gestorben ist. Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft hat deswegen kürzlich die Akten zum Fall Saevecke geschlossen. Einen Schuldspruch von deutschen Gerichten wird es also nicht geben. Weder dafür, dass Saevecke von Judenräten in Tunesien fünfzig Millionen Franc und 43 Kilogramm Gold erpresste. Noch dafür, dass er mehr als 2.000 Menschen von Italien in deutsche Vernichtungslager deportieren ließ. Und ungesühnt wird auch die Ermordung von 15 Partisanen im August 1944 bleiben, die SS-Hauptsturmführer Saevecke als Chef der deutschen Sicherheitspolizei in Mailand befahl.

 

Saevecke kam ungeschoren davon. Mehr noch: Er machte in der Bundesrepublik Deutschland Karriere. US-amerikanische Truppen verhafteten den Mann zwar 1945, lieferten ihn aber nicht an Italien aus, sondern engagierten ihn als Berater. Nachdem Saevecke dem CIA gute Dienste geleistet hatte, wechselte er 1951 zum Bundeskriminalamt (BKA). Dort leitete er in der „Sicherheitsgruppe Bonn“ die Abteilung Hoch- und Landesverrat und sorgte 1962 mit der Erstürmung der Spiegel-Redaktion für Schlagzeilen. Ein Angriff auf die Pressefreiheit, der Innenminister Franz-Josef Strauß das Amt kostete. Ab 1971 konnte der Regierungskriminalrat Saevecke seine Pension genießen.

 

Dabei wusste das BKA sehr wohl, dass es einen „alten Kämpfer“ in die Behörde geholt hatte, der schon 1929 der NSDAP beigetreten war. Wegen belastender Aussagen aus Italien musste Saevecke Mitte der 50er Jahre sogar einen Zwangsurlaub einlegen. Das Disziplinarverfahren wurde allerdings sang- und klanglos wieder eingestellt. Ebenso zwei Ermittlungsverfahren bei der „Zentralstelle im Lande NRW für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen“ in Dortmund. Ein Indiz für Unschuld ist das nicht; bis 1971 waren die Leiter der Zentralstelle alte SA- und NSDAP-Kämpfer; insgesamt hatten acht Staatsanwälte braunen Dreck am Stecken.

 

Erleichternd kam für Nazis hinzu, dass die junge Bundesrepublik Deutschland kein Interesse hatte, NS-Verbrecher zu verfolgen. Der Westen war dabei, Deutschland mit seiner Bundeswehr als Nato-Partner zu etablieren. Wehrmachtsoffiziere auf der Anklagebank hätten diese Bemühungen nur gestört. Deswegen ließ auch der römische Generalstaatsanwalt 1960 Akten von fast 700 Ermittlungsverfahren verschwinden – darunter auch die von Saevecke. Erst dreißig Jahre später wurden die Akten wieder gefunden, Ermittlungen eingeleitet und Urteile gefällt. Das Turiner Militärgericht sah es als erwiesen an, dass es Saevecke war, der die 15 Partisanen ohne Prozess auf der Piazza Loreto erschießen ließ und verurteilte ihn in Abwesenheit zu lebenslanger Haft. Der Schuldspruch rief die deutsche Justiz auf den Plan – diesmal die Osnabrücker Staatsanwaltschaft. Weit gekommen ist sie mit ihren Ermittlungen nicht mehr.

 

Lotta – antifaschistische Zeitung aus NRW erscheint alle drei Monate: http://www.free.de/lotta

 

 

 

 

 

 

2000

 

 

Juni 2000

 

„die tageszeitung“ (Ausgabe Ruhr), 21.06.2000

 

Nazis von Amts wegen geschützt

 

Von David Schraven

 

Nordrhein-Westfalen hat nach Ansicht von Experten einen Justizskandal. Die Dortmunder Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen soll schleppend ermittelt, der leitende Staatsanwalt Klaus Schacht gar strafvereitelnd gehandelt haben.

 

Ministerpräsident Wolfgang Clement soll gegen den ehemaligen Leiter der Dortmunder Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen, Klaus Schacht, ein Verfahren wegen des Verdachts der Strafvereitlung im Amt einleiten. Dies fordert die ehemalige grüne Landtagsabgeordnete Brigitte Schumann. Schacht habe die Ermittlungen gegen den ehemaligen Wachmann des Gestapo-Gefängnisses „Kleine Festung Theresienstadt“, Anton Malloth, wegen des Verdachts des Mordes verschleppt und fälschlicherweise eingestellt. „Das ist ein Justizskandal“, sagt Schumann. „Alle NS-Ermittlungsverfahren an denen Schacht beteiligt war, müssen überprüft werden.“ Diese Ansicht teilen mehrere unabhängige Experten. Seit dem vergangenen Jahr ist Schacht in Pension.

 

Anlass für die harsche Kritik ist die Verhaftung Malloths am 25. Mai in München. Die dortige Staatsanwaltschaft wirft dem heute 88-Jährigen vor, im September 1943 einen jüdischen Zwangsarbeiter auf einem Feld bei Theresienstadt erschossen zu haben. Sein Vergehen: Der Arbeiter wollte einen Kohlkopf klauen. Ein tschechisches Gericht verurteilte Malloth wegen dieses Mordes 1948 in Abwesenheit zum Tode. 1968 wurde das Urteil aufgehoben. Bis vor einem Jahr wurde auch in Dortmund gegen Malloth ermittelt.

 

Dann stellte Schacht die Ermittlungen ein. Nach eigenen Angaben hatte der Dortmunder alle Fährten und Spuren überprüft. Dies bezweifelt die Grüne Schumann. Sie unterstellt ihm, absichtlich die Ermittlungen verschleppt zu haben. Aufgenommen hatte Schacht die Ermittlungen 1988. Damals hatten italienische Behörden den mutmaßlichen Kriegsverbrecher bei Verwandten in Meran festgenommen. Die Italiener wandten sich an die Dortmunder Zentralstelle, weil sie davon ausgingen, dass Malloth, der im Besitz eines ungültigen deutschen Passes war, Deutscher sei. Schon damals ging Schacht mit angezogener Handbremse in die Ermittlungen.

 

In einem Aktenvermerk stellte er fest, dass ein Haftbefehl nicht beantragt werden könne, da „kein dringender Tatverdacht“ bestehe. Auch die Vernehmung Malloths in Italien diente ihm vor allem dazu, das Verfahren abzuschließen. Sollte Malloth die Tat nicht zugeben, wäre „das Verfahren einzustellen.“ Nach Ansicht von Schumann hat Schacht nach der Festnahme nicht alles getan, um den Tatverdacht gegen Malloth zu überprüfen. So habe er weder die Akten aus dem tschechischen Prozess von 1948 überprüft, noch sich auf die Suche nach neuen Zeugen gemacht.

 

Auch der Kölner Schriftsteller Peter Finkelgruen erhebt schwere Vorwürfe gegen Schacht. Es seien nicht alle Zeugen vernommen worden, obwohl sie bekannt gewesen seien. Finkelgruen selbst hatte Schacht auf tschechische Zeugen aufmerksam gemacht. Die tschechische Staatsanwältin Jaroslava Novotna von der Obersten Staatsanwaltschaft in Prag hält die Bemühungen Schachts ebenfalls für unzureichend. Man könne die Zeugenaussagen von Überlebenden durchaus anders bewerten, als es Schacht getan habe.

 

Der Berater des Simon Wiesenthal-Zentrums Stefan Klemp wirft Schacht vor, nicht mit dem nötigen Ehrgeiz ermittelt zu haben. „Es wurden nicht alle Beweise herangeschafft, die hätten herangeschafft werden können.“ Klemp setzt sich seit mehreren Jahren kritisch mit der Arbeit der Dortmunder Zentralstelle zur Verfolgung der NS-Verbrechen auseinander. „Ich musste mehrmals feststellen, dass die Ermittlungen schlampig geführt wurden.“ Bei Befragungen sei Hinweisen nicht nachgegangen oder gerichtlich festgestellte Tatsachen ignoriert worden. Sein Urteil: „Entweder waren die Ermittler blind oder sie haben absichtlich Beweise weggelassen.“

 

Der Fall Malloth war nicht der einzige, bei dem die Dortmunder Ermittler durch Untätigkeit glänzten. Der bekannteste Fall ist der des Kriegsverbrechers Erich Priebke. Der ehemalige SS-Mann war an einem Massaker an 335 Zivilisten in den Ardeatinischen Höhlen bei Rom beteiligt. Akten darüber lagerten jahrelang im Keller der Behörde. Priebke selbst blieb unbehelligt. Auch im Fall Theodor Saevecke zeichnete sich die Behörde durch Untätigkeit aus. Der ehemalige SS-Hauptsturmführer wurde im vergangenen Jahr in Turin in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte 1944 ein Massaker an 15 Widerstandskämpfern angeordnet. Die Dortmunder sahen sich 1989 außerstande, belastendes Material gegen Saevecke zu beschaffen. Einige Jahre später besorgte ein italienischer Militärstaatsanwalt Beweismaterial aus London.

 

Für Brigitte Schumann waren diese Vorgänge Grund genug für mehrere Beschwerden gegen den damaligen Leiter der Dortmunder Zentralstelle Schacht. Wegen Untätigkeit sollte ihm die Verantwortung für die Ermittlungen entzogen werden. Doch im Justizministerium wurden die Beschwerden abgeschmettert. Für den Rückhalt im Ministerium machen interne Quellen Seilschaften und persönliche Beziehungen der Ermittler verantwortlich. In Dortmund arbeiteten bis weit in die siebziger Jahre frühere Nazi-Juristen. Im Justizministerium selbst wurden die Dortmunder von Ministerialrat Kapischke, einem engen Verwandten Schachts, gedeckt. Und bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm war Hermann Weissing für die Zentralstelle Dortmund zuständig. Er war Amtsvorgänger Schachts als Leiter der Zentralstelle und eng mit ihm befreundet.

 

Ulrich Maaß, der jetzige Chef der Zentralstelle, ein ehemaliger Untergebener Schachts, hält die Vorwürfe von Seilschaften und schützenden Bekanntschaften für unsinnig. „Dazu fällt mir gar nichts mehr ein, so absurd ist das.“ Auch in den Ermittlungen seines Vorgängers kann Maaß keine Fehler entdecken. „Die Vorwürfe sind unhaltbar.“ Gerade bei Malloth sei man allen Hinweisen nachgegangen, Zeugen sogar mehrfach vernommen worden. Ein Tatverdacht habe sich aber nicht beweisen lassen. Maaß hebt die juristischen Schwierigkeiten bei den Ermittlungen hervor, die für Laien schwer einzusehen seien. So könnten sich Täter wie Malloth auf einen Befehlsnotstand berufen. Ihnen müsse nachgewiesen werden, die Ermordung aus eigenem Antrieb gewollt zu haben. „Das sind die Grundlagen unserer Rechtsstaatlichkeit.“ Auch darin, dass die Münchener Staatsanwaltschaft nun einen Tatverdacht für gegeben hält, kann Maaß kein Versäumnis seines Vorgängers sehen. Es sei eine neue Lage eingetreten, nachdem ein neuer Zeuge „plötzlich“ in Tschechien ausgesagt habe. „Den Aussagen ist die Staatsanwaltschaft München nachgegangen und hat daraufhin die Verhaftung veranlasst.“ Maaß zieht die Glaubwürdigkeit des neuen Zeugen in Zweifel: „Erstaunlicherweise erinnert er sich erst nach 56 Jahren.“

 

Nun ist Ministerpräsident Wolfgang Clement gefragt. Die Grüne Schumann fordert ihn auf, die Vorgänge in Dortmund neu zu überprüfen. „Dabei darf er aber nicht nur einfach wieder in die alten Akten schauen.“ Vielmehr gelte es, die Ermittlungen von Schacht neu zu bewerten. Schacht selber konnte sich aus gesundheitlichen Gründen nicht zu den Vorwürfen äußern.

 

 

 

 

 

 

Mai 2000

 

„Süddeutsche Zeitung“, 03.05.2000

 

„Ich war nur ein einfacher Hauptmann“

Der als Kriegsverbrecher verurteilte Erich Priebke

sieht sich als unschuldiges Opfer einer „internationalen Manipulation“

 

Mit Erich Priebke sprach in Rom Christiane Kohl.

SZ: Herr Priebke, Sie verbüßen seit Dezember 1998 eine lebenslange Freiheitsstrafe, nachdem ein italienisches Militärgericht Sie mitschuldig sprach für die Erschießung von 335 Menschen in den Ardeatinischen Höhlen bei Rom im März 1944. Sie sitzen nicht im Gefängnis, stehen nur unter Hausarrest – ist das nicht ein besonderes Privileg für einen Lebenslänglichen?

Priebke: Nein, keineswegs. Ich bin 87 Jahre alt und seit 1994 meiner Freiheit beraubt. Zwei Jahre davon habe ich in einem Gefängnis, also hinter Gittern, verbringen müssen. Nach all diesen Verhören, endlosen Sitzungstagen und den schweren psychischen Belastungen, die ich erdulden musste, ist es den Richtern der Strafvollzugsbehörde offenbar klar geworden, dass eine derartige Behandlung der italienischen Verfassung und dem Europäischen Abkommen über Menschenrechte widerspricht. So haben sie mir im Februar 1999 Hausarrest bewilligt, weil es, ich zitiere, „eine sinnlose Strafverschärfung bedeuten und somit gemeingültiger Menschlichkeit widersprechen“ würde, „eine Person fortgeschrittensten Alters und zudem krank, wie das offenbar für Priebke zutrifft, in Haft zu halten. “

SZ: Wie sieht Ihr Tagesablauf im Hausarrest denn aus?

Priebke: Ich bin den ganzen Tag hier im Zimmer, draußen vor der Tür steht ein Polizeiwagen. Wenn ich, etwa für einen Arzt- oder Gerichtstermin, das Haus verlassen muss, brauche ich eine behördliche Genehmigung. Gegenwärtig verbringe ich meine Zeit damit, die vielen Briefe zu beantworten, mit denen mir Freunde und Bekannte aus aller Welt ihre Anteilnahme bezeugen. Außerdem schreibe ich ein Buch. Mir ist bewusst, dass mir nur noch wenig Zeit bleibt, und ich will Zeugnis geben, die Menschen sollen die Wahrheit über dieses Komplott gegen mich erfahren.

SZ: Das klingt, als fühlten Sie sich zu Unrecht verurteilt.

Priebke: Die Schreibtischtäter und die Verantwortlichen der zahllosen Unmenschlichkeiten, die im Zweiten Weltkrieg an schutzlosen Zivilpersonen begangen worden sind, hat man später meist als Retter der Nation gefeiert, jedenfalls wenn sie zu den Siegern zählten wie Churchill, Stalin und Truman. Der Fall, um den es bei mir geht, ist hingegen schon durch die Haager Konvention von 1907 als Repressalie grundsätzlich nach dem Kriegsrecht legitimiert, und diese Konvention gilt nach wie vor. Auch heute werden Repressalien angeordnet und Massaker begangen. Die Opfer sind oft Frauen und Kinder, nicht wie seinerseits bei der Repressalie der Deutschen 1944 in Rom allein Geiseln. Ich war nur ein einfacher Hauptmann, der einem Befehl gehorchte, und ich wurde verurteilt. Die historisch wirklich Verantwortlichen aber wurden immer wieder freigesprochen von den Siegergerichten.

SZ: Ihre Frau hat ein Gnadengesuch an den italienischen Staatspräsidenten gerichtet, zugleich versucht Ihr Anwalt ein altes italienisches Amnestiegesetz zu Ihren Gunsten zu aktivieren und in Straßburg läuft eine Klage wegen angeblichen Verstoßes gegen die Menschenrechte – was erhoffen Sie sich denn von diesen Aktivitäten?

Priebke: In meinem ersten Verfahren hat mir das Militärgericht Rom Straffreiheit zugebilligt. Doch dann wurde das Gericht am 1. August 1996 von Extremisten „besetzt“, die Richter und ich waren Opfer einer Freiheitsberaubung. Der Justizminister verhandelte mit den Besetzern, schließlich wurde ich in ein Gefängnis abgeführt, obwohl mir soeben Straffreiheit konzediert worden war. Und die Richter, die mich freigesprochen hatten, sahen sich einem Disziplinarverfahren ausgesetzt. So wurde durch handfeste Einschüchterung die richterliche Unabhängigkeit schon für das Folgeverfahren beschädigt: Mein Schicksal war in jener Augustnacht schon besiegelt! Was ich jetzt unternehme, ist nichts anderes, als die selbst gestellte Aufgabe eines über 80-Jährigen, der nicht in die Knie gehen wird und, solange er noch lebt, dafür eintreten will, dass die Wahrheit nicht für immer unter einer international eingefädelten Manipulation verschwindet. In Straßburg haben wir die offensichtlichen Verstöße gegen die Menschenrechte im Zusammenhang mit meinem Verfahren geltend gemacht. Bezüglich des italienischen Amnestiegesetzes von 1953 warte ich derzeit ab, ob der italienische Staat mir die gleichen Vergünstigungen zugesteht, die er allen wegen Kriegsverbrechen verurteilten Italienern gewährt hat: eben eine Amnestie. Aber die Medien haben mich zum Symbol eines gewissenlosen nazistischen Sadisten verzerrt, eine Art Monster aus dem Arsenal Hollywoods. Und diese Art moralischen „Lynchens“ geschieht mittels Beihilfe meiner Landsleute: Wir Deutsche werden mit unserer eigenen Zustimmung als Menschen zweiter Klasse eingestuft.

SZ: Sie leiden ja ganz offenbar nicht unter diesem deutschen Schuldkomplex. In zahlreichen Verleumdungsklagen verlangen Sie Schadensersatz von italienischen Zeitungen und Zeitzeugen – wie viel Geld haben Sie schon eingeklagt?

Priebke: Es geht mir nicht ums Geld. Ich möchte, dass die Zeitungen wahrheitsgemäß berichten. Das ist aber oftmals nicht der Fall gewesen. Es gibt Erfindungen wie meine angebliche Beteiligung an Judendeportationen in Verona, einem Massaker in Brescia, dem Tod des bekannten Gewerkschafters Bruno Buozzi. Dann die romanhafte Intrige um das Ende der Prinzessin Mafalda von Savoyen, der Tochter des Königs, mit der ich auch zu tun gehabt haben soll. Schließlich wollte man mir noch den Krimi um die 50 Kilo Gold anhängen, die 1943 den Juden in Rom entzogen wurden. Lauter nie bewiesene Geschichten. Doch wenn solche Lügenmärchen in die Zeitungen gesetzt werden, verwandeln sie sich in verbürgte Tatsachen, einfach nur durch die vielfache Wiederholung. Das wollte ich mir nicht weiter gefallen lassen.

SZ: Die Tat, wegen der Sie verurteilt wurden, liegt mehr als 55 Jahre zurück. Haben Sie noch konkrete Erinnerung daran?

Priebke: Ich erinnere mich an die Bombenteppiche, in Deutschland starben Frauen und Kinder zu Tausenden und Abertausenden unter den Trümmern. In Italien standen die Alliierten wenige Kilometer vor Rom, der Krieg war schon unwiderruflich verloren. Es kam das Attentat in der Via Rasella, die Kommunisten ermordeten mehr als 40 unserer Kameraden. Menschenteile deutscher Soldaten und italienischer Zivilisten bedeckten die Straße. Dann der Befehl zur Repressalie, wir protestierten zunächst gegen unsere Vorgesetzten, wir wollten nicht töten. Doch in seinem Soldbuch hatte jeder deutsche Soldat damals die zehn Gebote des Krieges vermerkt. Das letzte, das zehnte, lautete wörtlich: „Maßnahmen der Repressalie sind ausschließlich nach Anordnung des Truppenkommandos rechtmäßig. “ Für uns war es die Anordnung einer Repressalie und wir konnten uns nicht vorstellen, Entscheidungen von höheren Kommandostellen zu diskutieren oder uns gar über Regularien hinwegzusetzen – wie alle Militärs mussten wir gehorchen.

SZ: Die Geiseln wurden per Genickschuss getötet, auch Sie mussten schießen – wie fühlten Sie sich dabei?

Priebke: Ich hatte vor jenem Tag noch nie getötet. Trotz des Krieges gab es für uns nicht nur die Gewissenfrage, einem Mitmenschen in dieser Weise das Leben zu nehmen. Wir glaubten auch, das rein menschlich gar nicht tun zu können. Deshalb haben mein Vorgesetzter Oberst Herbert Kappler und andere versucht, mit anderen Vorschlägen die Sache abzuwenden. Es gab aber keinen Ausweg, die Repressalie war ein unumstößlicher Führerbefehl von Hitler. Er lautete: Zehn Italiener für jeden toten Deutschen. So musste auch ich zwei Geiseln erschießen. Das Schicksal ließ mich und meine Kameraden in jenem schrecklichen Drama der Ardeatine unausweichlich eine Rolle spielen, das hat mein Leben für immer gezeichnet.

SZ: Sie sollen die Nummer Zwei gewesen sein in der Via Tasso, der Gestapo-Zentrale in Rom nicht weit vom Lateranpalast – gewissermaßen die rechte Hand von Kappler und beschäftigten sich, wie es heißt, mit Gegenspionage?

Priebke: Ich war weder Kapplers Stellvertreter, noch habe ich mich je im Leben mit Spionage beschäftigt. Natürlich wäre ich damals gern was Größeres gewesen, in Wahrheit war ich aber der jüngste von elf Offizieren des Kommandos in der Via Tasso. Ich hatte drei Aufgabengebiete: Erstens fungierte ich als Verbindungsoffizier zur italienischen Polizei, zweitens stand ich dem Chef des Kommandos Hauptmann Carl Schütz im Verkehr mit dem Publikum zur Seite, weil dieser zum Jähzorn neigte und ihn Kappler daher gern der Öffentlichkeit fern halten wollte. Überdies hielt ich Verbindung mit einem päpstlichen Vermittler des Vatikans, dem Ordensoberen der Salvatorianer Pater Pancratius Pfeiffer. Der Geistliche kam ständig zu mir und bat um Gnade für einzelne Personen, ich habe diese Bitten an meinen Chef Schütz übermittelt. Wenn ich mich recht erinnere, hatte der Pater in 28 Fällen Erfolg. Meine Aufgaben waren also weitgehend durch meine guten italienischen Sprachkenntnisse bestimmt, ich hatte ja zuvor mal als Hotel-Sekretär in Rapallo gearbeitet. Aber wie ich in meinem Buch darlegen werde, hatte ich, wenn auch nur mittelbar, mit der Bekämpfung der Untergrundtätigkeit zu tun.

SZ: Meinen Sie den Kampf gegen Partisanen?

Priebke: Ich meine die Terrorabwehr, die Bekämpfung von Kriegstaten, die nicht von regulären Truppen und gegen das Genfer Abkommen über das Völkerrecht begangen wurden. Wir hatten in Rom beispielsweise Spione in eine dieser Terrorgruppen eingeschleust, die ihr Hauptquartier in der Via Giulia, im Herzen des alten Rom, hatte. Dort lagerten, wie wir bald erfuhren, mehr als 80 Kilo Sprengstoff. Damit war ein Anschlag geplant, weit schlimmer als der in der Via Rasella. Wir haben das Nest, zusammen mit italienischen Fallschirmjägern, gerade noch rechtzeitig ausgehoben.

SZ: Es gibt Überlebende der Besatzungszeit, die behaupten, von Ihnen verhört und gefoltert worden zu sein. Sie werden als „perfide“ beschrieben, weil Sie zugleich höflich gewesen seien – haben Sie gefoltert?

Priebke:Wer immer von solchen Untaten redet, tut das bestenfalls auf Grund falscher Informationen. Ich habe nie ein Verhör durchgeführt und ich habe nie irgendjemanden gewalttätig behandelt. Eine nach dem Krieg eigens zur Untersuchung der Missstände in der Via Tasso gegründete Kommission der Alliierten hat 1945 verschiedene Namen von Mitarbeitern genannt. Meiner wurde nie erwähnt, weder als Folterer, noch in irgendeinem Zusammenhang mit Gewalttätigkeit. Als die Alliierten mich am 28. August 1946 im Kriegsgefangenenlager Afragola bei Neapel verhörten, haben sie mir auch nichts dergleichen vorgeworfen. Im Prozess gegen Kappler 1948 wurde ich ebenfalls nie in diesem Sinne erwähnt. Warum werden heute, nach über 50 Jahren, plötzlich solche „Neuigkeiten“ über mich verbreitet? Zeugenaussagen vom Hörensagen oder von fragwürdiger Glaubwürdigkeit, und alles ohne die geringsten Belege. Der Militärgerichtshof hat es sogar abgelehnt, einen Augenzeugen und früheren Häftling der Via Tasso anzuhören, der für mich aussagen wollte.

SZ: Ihr einstiger Chef Kappler wurde 1948 zwar zu lebenslanger Haft verurteilt, fünf Ihrer Kameraden aber sprach das Gericht wegen Befehlsnotstands frei. So hätte es Ihnen auch ergehen können, wenn Sie damals nicht aus englischer Haft geflohen wären.

Priebke: Meine damalige Adresse war bekannt. Es hat mich jedoch niemand gesucht, weil ich ein kleiner Fisch war. Nach Kriegsende führten die Tribunale der Alliierten in Italien zunächst gegen Kapplers Vorgesetzte Prozesse: 1946 in Rom gegen die Generäle Eberhard von Mackensen und Kurt Mältzer, 1947 in Venedig gegen Generalfeldmarschall Albert Kesselring. Sie alle hatten den Befehl Hitlers zur Repressalie in der Ardeatine an das Kommando der Via Tasso weitergeleitet, sie wurden begnadigt und lebten unbehelligt bis an ihr Lebensende. Außer Mältzer, der vorher an einem Tumor gestorben war – und natürlich Kappler, der in der Festung Gaeta saß. Auch er war aber 1948 nur verurteilt worden, weil er angeblich eigenmächtig einige Geiseln mehr zu Tode gebracht hatte, als nach dem Befehl getötet werden sollten. Außer den fünf freigesprochenen Mitarbeitern bekam keiner einen Prozess. Der Chef des Kommandos Carl Schütz arbeitete nach dem Krieg sogar für den Bundesnachrichtendienst. Insofern ist das Gesetz gewiss nicht gleich für alle angewendet worden.

SZ: Doch Sie sollen verantwortlich dafür gewesen sein, dass fünf Gefangene mehr als die befehligten 330 getötet wurden. Führten Sie nicht die Liste der Todeskandidaten?

Priebke: Nein, das ist nicht wahr! Meine Anwälte haben das im Verfahren bewiesen. Es sind Unterstellungen, die auf Vermutungen und falschen Zeugenaussagen basieren. Meine Verurteilung ist nicht nur das Ergebnis gewöhnlicher Lügenmärchen und bestellter Tatsachenverdrehungen, schlimmer: Ihr eigentlicher Grund ist eine bedenkenlose Unterwürfigkeit gegenüber Rachegelüsten. Man gibt vor, nicht zu wissen, dass ich bei der Vergeltungsmaßnahme der Ardeatine auf Grund höheren Befehls und zu Kriegszeiten gehandelt habe, zweifellos ohne alle und jede Freiwilligkeit.

SZ: Führten Sie die Liste oder führten Sie sie nicht?

Priebke: Ich bekam, wie einige andere auch, den Befehl, die Namensliste zu halten. Ich hielt sie ungefähr zwei Stunden lang in Händen. Aber die Atmosphäre war fast unerträglich für uns, ich meine die Reihe der Todeskandidaten, die ich sah. Deshalb wurde ich abgelöst. Aber das Schlimmste war für mich das Töten selbst. Ich musste, während ich die Liste hielt, zweimal schießen.

SZ: So bleibt doch Ihre Mitschuld an dem Massaker in den Ardeatinischen Höhlen.

Priebke: Ich bin verantwortlich, indem ich als Soldat die Anordnung zum Töten befolgt habe. Aber der Befehl stammte nicht von mir. Drahtzieher der Inszenierung, die heute gegen mich stattfindet, sind die Wiesenthal-Zentren gewesen. Sie haben in sich die Zweckbestimmung, die Jagd auf die „Ex-Nazis“ zu betreiben, aber diese alten Menschen sterben nun nach und nach aus. Die Wiesenthal-Zentren hingegen tun alles, ihre Einrichtungen zu vergrößern, und müssen jetzt ihren Bestand und den Kostenaufwand rechtfertigen. Deshalb kratzen sie auf dem Boden ihres Topfes herum und begnügen sich mit unbedeutenden Hauptleuten wie ich einer war.

SZ: Sie sind 1948 mit Hilfe der katholischen Kirche und des Roten Kreuzes nach Argentinien gelangt. Dort erklärt man heute, Sie hätten sich ihren Ausweis „mit betrügerischen Mitteln“ beschafft.

Priebke: Das ist dummes Zeug. Die Kirche konnte mich gar nicht unterstützen, meine Anschrift war bei Italienern und Alliierten bekannt. Ich lebte in Sterzing, Via Diaz 250, unter meinem Namen und mit meiner Familie bis 1948, als meine fünf Kameraden freigesprochen wurden. Ich bin stolz darauf, dass ich bei Kriegsende mein Recht als Soldat wahrgenommen habe, dem Gefangenenlager durch Flucht zu entkommen. In solchen Fällen war es Brauch des Roten Kreuzes, Ausreisepapiere auf Namen auszustellen, die für Ex-Kriegsgefangene das Recht der Anonymität wahrten, weil man sonst Gefahr lief, ins Gefangenenlager zurückgebracht zu werden. Als unsere Herkunftsadresse stand Lettland in den Papieren. Kurz zuvor aber hatte Argentinien die generelle Einwanderungserlaubnis für Bürger zurückgerufen, die von jenseits des Eisernen Vorhangs kamen. Beinahe wären wir deshalb zurückgewiesen worden.

SZ: Sie haben mehr als fünfzig Jahre in Argentinien gelebt. Hat die deutsche Justiz, die ja Ihre Adresse kannte, Sie denn nie behelligt?

Priebke: Ich habe mich nie versteckt, war immer der deutsche Staatsbürger Erich Priebke, wohnhaft erst in Buenos Aires, dann in Bariloche, Patagonien. 1955 und 1969 führte ich Korrespondenzen mit den italienischen Finanzbehörden und der deutschen Botschaft um den Ausgleich von Bombenschäden zu erreichen, die wir in Bozen erlitten hatten. Zwei Mal bin ich nach Italien als Tourist gereist, elf Mal, von 1978 bis 1990, nach Deutschland, acht Mal in die Vereinigten Staaten – immer unter meinem Namen, mit meinem deutschen Pass. Damals gab es noch wichtigere Leute aus der NS-Zeit. Niemand interessierte sich für einen simplen Hauptmann.

SZ: Hatten Sie offizielle Kontakte nach Deutschland?

Priebke: Bei Deutschlandbesuchen habe ich drei Mal das Amt für Auslandsschulen in Köln besucht, meine Kontakte zur Kulturabteilung der Deutschen Botschaft in Buenos Aires waren auch recht intensiv. Gegen Ende der achtziger Jahre habe ich als Vorsitzender des deutsch-argentinischen Kulturvereins in unserer Schule in Bariloche eine sechsköpfige Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages empfangen. Am 15. Juni 1988 feierten wir unseren 50. Hochzeitstag, da saß an unserer Hochzeitstafel auch ein Mitglied des Deutschen Bundestages. Der CDU-Abgeordnete Klaus-Jürgen Hedrich war nach Buenos Aires gekommen, um am Gedenktag des 17. Juni zu sprechen. Die Deutsche Botschaft bat ihn dann, zu unserer Feier nach Bariloche zu fliegen, um die Grüße aus der Heimat zu überbringen. Seit 1989 habe ich den Austausch von Studenten organisiert, andere Hilfsaktivitäten in Angriff genommen. Ich wäre nie auf den Gedanken gekommen, dass ich mich vor irgendwem verbergen müsste. Und ich habe es auch nicht getan.

SZ: Doch es scheint Ihnen für das, was in den Ardeatinischen Höhlen geschehen ist, nur schwer ein Wort des Bedauerns über die Lippen zu kommen.

Priebke: Ich kann den fragwürdigen öffentlichen Exhibitionismus der so genannten Reumütigen („pentiti“) nicht gutheißen. Die bieten ihr Innerstes feil, nur um sich nicht unzweideutig mit dem Recht und den eigenen Verantwortlichkeiten auseinander setzen zu müssen. Ich will niemanden zum Mitleid mir gegenüber bewegen, sondern ich will Gerechtigkeit.

SZ: Eine Geste der Demut würde es auch den Familien der Opfer erleichtern, zu vergeben.

Priebke: Seit Beginn des Verfahrens hatte ich den Wunsch, mit einem offenen Brief an alle Angehörigen der Opfer mein Mitgefühl zu äußern. „Tief in meinem Herzen fühle ich das Bedürfnis, mein Beileid auszudrücken für den Schmerz der Anverwandten jener Opfer der Ardeatinischen Höhlen. Ich denke mit Verehrung an die Toten und ich fühle mich schwach gegenüber dem Schmerz der Lebenden“, heißt es darin. Ich habe diesen Brief vorgelesen, doch bekam nur Hohngelächter und Beschimpfungen von einigen Provokateuren dafür.

SZ: Wenn Sie, etwa durch eine Begnadigung, doch noch wählen könnten: Wie und wo möchten Sie Ihren letzten Lebensabschnitt verbringen?

Priebke: Ich weiß wohl, das meine Verfolger nicht zulassen werden, dass ich meine Frau Alice je wiedersehen werde. Sie ist wie ich 87 und schwer krank. Mit ihr gemeinsam verbrächte ich so gern die letzte Lebenszeit. Es war mein Wunsch, neben ihr auf einem kleinen grün bestandenen Friedhof bestattet zu werden, der auf einen wunderschönen See in Patagonien blickt. Aber Argentinien hat mich ausgewiesen und jetzt wende ich mich am Ende meiner Odyssee wieder dahin, wo mir das Leben geschenkt wurde. Ich denke an Deutschland, mein Heimatland.

Bildunterschrift: Der frühere SS-Mann Erich Priebke gibt zu, selbst zwei Geiseln durch Genickschüsse getötet zu haben. Er hält sich aber nur für verantwortlich, „indem ich als Soldat die Anordnung zum Töten befolgt habe“.

 

 

 

 

1996

 

 

August 1996

 

„Berliner Zeitung“, 08.08.1996

 

SS-Mann Hass war bis 1964 für die Kriegsgräberfürsorge tätig

Neues Priebke-Verfahren wegen Mordes an Gefangenen

 

Rom / Berlin (hb). Die Militärstaatsanwaltschaft in Rom hat gegen den Kriegsverbrecher Erich Priebke ein neues Ermittlungsverfahren wegen Erschießung von Gefangenen eröffnet.

 

Priebke wird beschuldigt, gemeinsam mit den früheren SS-Mann Karl Haß am Mord an 14 italienischen Widerstandskämpfern am 04. Juni 1944 in La Storta bei Rom beteiligt gewesen zu sein. Haß wies in einem Interview Priebke die Hauptverantwortung für das Massaker zu. Ebenso wie Priebke bestreitet er aber seine eigene Anwesenheit in La Storta.

 

Haß war ins Licht der Öffentlichkeit geraten, als er im Juni 1996 – für die deutsche Justiz völlig überraschend – im Priebke-Prozess als Zeuge auftrat und dabei auch seine eigene Teilnahme am Massaker in den Ardeatinischen Höhlen 1944 eingestand. Das Amtsgericht Charlottenburg hatte den früheren SS-Sturmbannführer, der am 05. Oktober 84 Jahre alt wird, bereits am 13. November 1953 für tot erklärt. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Haß wegen dessen Beteiligung an Kriegsverbrechen eingestellt, sein Name wurde aus dem Fahndungsbuch gestrichen. Derzeit befindet sich Haß unter strengen Sicherheitsvorkehrungen in einer Klinik bei Rom. Seine Auslieferung nach Deutschland ist beantragt.

 

Haß selbst wies in den letzten Tagen die Darstellung zurück, er habe sich 50 Jahre lang vor der Justiz versteckt. Von 1956 bis 1966 sei er sogar im Auftrag der deutschen Regierung tätig gewesen und habe Soldatenfriedhöfe in Süditalien ermittelt. Wie der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. gestern auf Anfrage der Berliner Zeitung bestätigte, arbeitete Haß bis zum 30. April 1964 unter seinem wirklichen Namen im Umbettungsdienst des Volksbundes. Dieser pflegt und unterhält nach dem deutsch-italienischen Kriegsgräberabkommen von 1955 im Auftrag der Bundesregierung die deutschen Soldatenfriedhöfe in Italien.

 

 

 

 

 

 

 

II. TäterInnen aus Ostwestfalen-Lippe (OWL)

 

 

 

 

 

1947

 

November 1947

 

„Freie Presse / Lippische Volksblatt“, 29.11.1947

 

„Novemberstürmer“ auf der Anklagebank

Ein Kapitel von spontanem Volkszorn – Nicht immer haben Mameluken Bekennermut

 

Eine eindringliche Beleuchtung erfuhr vor dem Paderborner Landgericht jene „Kristallnacht“ im November 1938, die von den sozusagen Generalstäblern der Nazis von langer Hand und in allen Einzelheiten sorgfältig vorbereitet, hinterdrein dreist und grundverlogen als „spontane Äußerung des Volkszorns“ drapiert wurde.

 

Augenscheinlich trug die Führung Bedenken, die armseligen Kreaturen, die ihr aller Orten gedankenlos nachliefen, unmittelbar an ihren Wohnsitzen zu verwenden. Sie dirigierte deshalb die Truppe zweckbewusst nach auswärts gelegenen Orten, und auf diese Weise geriet in jener Nacht eine „braune Kolonne“ aus Horn in Lippe in die Paderborner Gegend nach der Ortschaft Haaren im Kreis Büren.

 

Es waren:

 

Herm. Droste, Feldrom, Pg. Seit 1930 Mitglied der SA seit 1932 (Sturmführer)

 

Karl Jülicher, Horn, Mitglied der DAF

 

Albert Koch, Horn, z. Zt. Internierungslager Rechlinghausen, Pg. Seit 1929 (stellv. Ortsgruppenleiter), Mitglied der SA seit 1932

 

Adolf Brenker, Horn, Pg. Seit 1933 (Ortsgruppenleiter in Varenholz und Schulungsleiter der Ogr. Horn), seit 1933 in der SA (Verwaltungsführer, Oberscharführer)

 

Erich Müller, Horn 1932/33 Pg.

 

Friedrich Lahme, Horn, Pg. Seit Mai 1933 (Zellenleiter), seit 1934 Mitglied der SA

 

Heinrich Wiedemeier, Horn, Pg. Seit 1931

 

Man traf sich „zufällig unbekannterweise“ in einer Kneipe in Horn und als der Revierförster Droste zu einer guten Hausmacher-Leberwurst einlud, ging es mit 2 PKW nach Haaren.

 

Die Zeugenaussagen ergaben ein erschütterndes Bild jener Nacht vom 09. auf den 10. November 1938, wobei die Haarener Geschehnisse nur eine Kopie der tausend Zerstörungs-, Plünderungs- und Vergewaltigungsakte waren, die zur gleichen Zeit von Verbrechern für ganz Deutschland befohlen waren. Da stand Frau Herta Stern, eine der wenigen Überlebenden aus Hitlers Konzentrationslager und schilderte die Schreckensnacht von Haaren, wie man die Männer der jüdischen Gemeinde verhaftete, um sie nach Buchenwald zu transportieren, wie in den Wohnungen geplündert und zerstört und nicht einmal das Bethaus geschont wurde. Sie erkannte die Stimme von Droste, den sie lange Jahre kannte, als die Welle aus Lippe hereinbrach. Die Bestätigung gaben ihr am nächsten Tage Einwohner des Dorfes. Selbst der damalige Bürgermeister Trapphahn, „hatte den Eindruck gehabt, dass Droste mit der Sache zu tun hatte.“ Eine Abschrift des Polizeiberichts des Polizeimeisters Danz, Atteln, war eine allesssagender Beweis, eine ungeheure Anklage.

 

Der Staatsanwalt beantragte für Droste 18 Monate Zuchthaus und 3 Jahre Ehrverlust, Jülicher 6 Monate Gefängnis, Brenker 1 Jahr Gefängnis, Müller, Wiedemeier und Lahme je 6 Monate Gefängnis. Nach den Verteidigungsreden zog sich das Gericht zurück und kam in den Abendstunden zu folgendem Urteil:

 

Für die Gruppe aus Horn/Lippe:

 

Droste: 1 Jahr, 3 Monate Gefängnis

Koch: 1 Jahr Gefängnis

Jülicher: 4 Monate Gefängnis

Brenker: 6 Monate Gefängnis

Müller, Lahme, Wiedemeier je 6 Monate Gefängnis

 

Obwohl die Angeklagten die Mittäterschaft bis zum letzten Augenblick bestritten, erkannte das Gericht die vorhandenen Beweise als ausreichend an.

 

Außer dieser Gemeinschaft von zu jeder Schandtat fähigen Ehrenmänner aus Horn war in Haaren noch ein durch die SA-Standarte Paderborn befohlene Gruppe aus Essentho in Tätigkeit gebracht. Auch sie wurden in diesem Verfahren abgeurteilt.