Veröffentlichungen zu Titho und der AG Fossoli (2002 - 2000)

 

 

Übersicht:

 

           

  

            2002

            August 2002

      -     Lippische Landes-Zeitung, 14.08.2002: Namen mahnen /

      -     Straßenbenennung nach Nazi-Opfern:

      -     Kontroverse zwischen Stadt und Arbeitsgemeinschaft Fossoli

      -     Stadt Horn-Bad Meinberg, 07.08.2002:

      -     ... insbesondere um die Vorgänge Karl Friedrich Titho und Fossoli ...

 

            Juli 2002

      -     AG Fossoli, 17.07.2002: Offener Brief an den Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg /

      -     ... Missachtung und Verhöhnung - auch und gerade - dieser Menschen!

o

            Juni 2002

      -     Lippische Landes-Zeitung, 22./23.06.2002: Feiern nur ohne Glatzen /

      -     Kundgebung gegen rechte Aktivitäten an den Externsteinen

      -     AG Fossoli, 21.06.2002: ... nach einem Deportationsopfer aus Fossoli zu bennenen ... /

      -     Redebeitrag der AG Fossoli auf der Kundgebung "Gemeinsam gegen

      -     Sonnenwendfeiern von Neonazis" in Horn-Bad Meinberg

o

            März 2002

      -     Klaus Voigt, 09.03.2002: ... Straße nach einem Opfer der Deportation benannt werden sollte

      -     WDR, 03.03.2002: Die Ruhestörer / Vom Umgang mit der Vergangenheit

o

            Januar 2002

      -     AG Fossoli, 07.01.2002: Straßenbennenung nach einem Deportationsopfer aus Italien

         

            2001

 

            Dezember 2001

-          Lippische Landes-Zeitung (Der lokale Jahresrückblick), 31.12.2001:

Titho und alte Pauline / Staatsschutz aktiv

 

            November 2001

      -     Lippische Rundschau, 26.11.2001: Ausstellung über das Bozener Lager

      -     Lippische Landes-Zeitung, 12.11.2001: Band zwischen Gestern und Heute /

Symposium über NS-Lager und Deportationen in Italien

-          Lippische Rundschau, 12.11.2001: Symposium „Von Italien nach Auschwitz“ /

Zeitzeuge berichtet aus Lager in Bozen

      -     Lippische Landes-Zeitung, 10.11.2001: Gedenkfeier über Grenzen hinweg /

Fossoli und Bozen waren präsent an der Alten Synagoge

-          Lippische Landes-Zeitung, 10.11.2001: Empfang als Zeichen der Verantwortung

-          Lippische Landes-Zeitung, 09.11.2001: Totengebet und das Lagerlied / Heute Gedenkstunden

-          Lippische Landes-Zeitung, 09.11.2001: Zeichen für Verantwortung setzen /

SPD-Ortsverein Veldrom stellt Antrag für Opfer-Gedenktafel und Straßenumbenennung

 

            Oktober 2001

      -     BürgerInnenantrag an den Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg, 27.10.2001: Ihre Anteilnahme zählt

-          Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Lippe e.V. (u.a.), 22.10.2001:

Von Italien nach Auschwitz / Fossoli und Bozen: Stationen der Deportation 1944/45 /

            Symposium am 10. und 11. November 2001 im Nordrhein-Westfälischen Staatsarchiv Detmold

-          Lippische Landes-Zeitung, 05.10.2001: Vergangenheit in Braun /

Symposium: Von Italien nach Auschwitz

-          Lippische Rundschau, 05.10.2001:

Symposium im Staatsarchiv befasst sich mit Durchgangslagern im Zweiten Weltkrieg /

Aufarbeitung eines schwarzen Kapitels

-          Rechtsanwalt Günter Meyners, 02.10.2001: Presseinformation /

Staatsanwaltschaft Detmold stellt Ermittlungsverfahren gegen zwei

Vorstandsmitglieder der Kulturinitiative Detmold e.V. (alte Pauline) ein

 

September 2001

      -     La Memoria (italienisch), 26.09.2001: Il Polizeiliches Durchgangslager di Bolzano

 

Juli 2001

-          Lippe aktuell, 25.07.2001: Landesregierung weicht Fragen aus

-          Lippische Landes-Zeitung, 21.07.2001: „Unsensibel und ausweichend“ /

Ute Koczy kritisiert Landesregierung

-     MdL Ute Koczy, 19.07.2001: Der Minister für Justiz / ... Durchsuchung der Kulturinitiative ...

-          Lippische Landes-Zeitung, 14.07.2001: Zum Wochenende / Verantwortung

-          Lippische Landes-Zeitung, 13.07.2001: Razzia in „Pauline“ illegal / Verfahren vor Einstellung

-          Lippische Rundschau, 13.07.2001: Anordnungen waren abgelaufen /

Durchsuchung der „Pauline“ rechtswidrig

-          Rechtsanwalt Günter Meyners, 11.07.2001: Presseinformation /

Justiz stellt Rechtswidrigkeit der am 06.04.2001 erfolgten Durchsuchung der alten Pauline

      und der Privatwohnungen von zwei Vorstandsmitgliedern der Kulturinitiative Detmold e.V. fest.  /

Peinliche Schlappe des Staatsschutzes beim juristischen Nachspiel im Fall Titho.

-          Landtag Nordrhein-Westfalen, 11.07.2001:

Staatsschutz in Detmold auf Antrag eines ehemaligen NS-Verbrechers?

-          Landgericht Detmold, 05.07.2001: 4 Qs 126/01 / Beschluss / ... wegen übler Nachrede ...

-          Landgericht Detmold, 05.07.2001: 4 Qs 127, 128/01 / Beschluss /

... dass die Beschwerden gegenstandslos geworden sind.

 

Juni 2001

-          Neue Westfälische, 25.06.2001: SS-Offizier Titho in Lippe gestorben

-          Lippische Landes-Zeitung, 23.06.2001: Titho verstorben / Stille Beisetzung

-          Lippische Landes-Zeitung, 23.06.2001: Anzeige / Gedenke nicht der Sünden meiner Jugend

-          Lippische Landes-Zeitung, 23.06.2001: Anzeige / Nachruf

-          L’Arena (italienisch), 22.06.2001: Era stato prosciolto per crimini di guerra /

Il maresciallo Titho è morto in Germania 

-     Il Resto del Carlino (italienisch), 22.06.2001: “Vogliono 5 milioni per il mio gatto rapito” 

-          Il Resto del Carlino (italienisch), 22.06.2001: Morto Titho, resta I´incubo di Fossoli 

-     Il Corriere della Sera (italienisch), 22.06.2001: Morto in Germania l’es SS Titho, il “boia di Fossoli”

-          Lippe aktuell, 06.06.2001: Kleine Anfrage von Ute Koczy: Durchsuchung der “alten Pauline“

 

Mai 2001

-          Amtsgericht Detmold, 29.05.2001: 4 Gs 708/01 / Beschluss / ... für rechtswidrig erklärt.

-          Landtag Nordrhein-Westfalen, 28.05.2001:

Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Koczy und Sybille Hausmann /

Staatsschutzaktion in Detmold auf Antrag eines ehemaligen NS-Verbrechers?

-          Lippische Landes-Zeitung, 11.05.2001:

Schauplätze unter dem Hakenkreuz / Historischer Stadtrundgang in Horn

-          Bundesjustizministerium, 09.05.2001: ... Auslieferung Deutscher

-          Das kritische Tagebuch, 07.05.2001: ... unter Verweis auf die Unabhängigkeit der Justiz

-          Lippische Landes-Zeitung, 07.05.2001:

Die Geschichte vom Lagerleiter / Titho-Information in der Burgscheune

-          Lippische Landes-Zeitung, 07.05.2001: „Ganz deutliche Verantwortung“ /

Informationsveranstaltung über Karl Friedrich Titho in der Burgscheune

-          Lippische Landes-Zeitung, 05.05.2001: Am Beispiel Karl Friedrich Titho

-          AG Fossoli, 04.05.2001: Wider dem Verdrängen und Vergessen /

Einladung zum Stadtrundgang / „Horn unterm Hakenkreuz“

-          Lippische Landes-Zeitung, 04.05.2001: „Es war ein Verhängnis“ /

Karl Friedrich Titho bekundet Bereitschaft zum Gespräch

-     WDR, Lokalzeit OWL, 04.05.2001: Karl Friedrich Titho – ehemaliger Lagerleiter von Fossoli

-          Lippische Landes-Zeitung, 03.05.2001: „Titho ist kein Thema“ /

Interview mit dem italienischen Historiker Dr. Paolo Paoletti /

Vorbemerkungen der AG Fossoli

-          Lippische Landes-Zeitung, 03.05.2001: Titho als Beispiel /

Diskussion über NS-Täter in der Burgscheune – Plakate verschwunden

-          Bielefelder StadtBlatt, 03.05.2001: Nationalsozialismus / Späte Signale /

Einige NS-Verbrecher werden jetzt von ihrer Vergangenheit eingeholt –

auch Karl Friedrich Titho aus Horn in Lippe

-          WDR 2, 02.05.2001: Karl Friedrich Titho – ehemaliger Lagerleiter von Fossoli

 

April 2001

-          Lippische Landes-Zeitung, 27.04.2001: Grüne stärken Kulturinitiative den Rücken /

Scharfe Kritik an CDU-Antrag zu „alter Pauline“, aber auch an „gewissen Rechtsorganen“

-          Rat der Stadt Detmold, 26.04.2001:

Die Grünen distanzieren sich von den Durchsuchungen des Staatsschutzes in der alten Pauline! /

Redebeitrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen

-          Lippische Landes-Zeitung, 26.04.2001: Einigkeit über Plakat / Streit beigelegt

-          Lippische Landes-Zeitung, 25.04.2001: Statt „Täter“ eine weiße Lücke /

 Streit um Plakat für Titho-Veranstaltung geht weiter

-          Kulturinitiative Detmold e.V., 25.04.2001: Presseerklärung der Kulturinitiative Detmold e.V. /

Zu der CDU-Kampagne gegen die alte Pauline

-     Stadt Horn-Bad Meinberg, 24.04.2001: Da ich Ihrem Widerspruch nicht abhelfen kann ...

-          Lippische Landes-Zeitung, 24.04.2001: „Verantwortung zeigen“ /

Veranstaltung in der Burgscheune beschäftigt sich mit Karl Friedrich Titho

-          Lippische Landes-Zeitung, 24.04.2001: Plakatieren verboten / Stadt sieht Straftatbestand

-          AG Fossoli, 23.04.2001: Widerspruch zum Plakatierungsverbot

-     AG Fossoli, 23.04.2001: In diesem Plakat haben wir lediglich das Wort „Täter“ entfernt.

-          Lippische Landes-Zeitung, 21.04.2001: Titho bittet um Verzeihung /

      Erklärung wird im italienischen Fernsehen gesendet

-          CDU Detmold, 21.04.2001: (Dokumentation der) Presseerklärung vom 21.04.2001 /

CDU besorgt über Entwicklung um „alte Pauline“

-          Il Rest del Carlino (italienisch), 20.04.2001:

 “Riaprite I´inchiesta su Titho, è lui lo sterminatore di Fossoli” 

-          Lippische Landes-Zeitung, 17.04.2001: Leserbrief: Normaler Vorgang? /

 Durchsuchungsaktion in der „alten Pauline“ / Fall Titho

-          Lippe aktuell, 14.04.2001: Verleumdungsanzeige war Vorwand / Recht peinliche Staatsschutzaktion

-          Lippische Rundschau, 13.04.2001: „Mitschuld an den Taten“

-          Lippische Landes-Zeitung, 12./13.04.2001: Justiz in Verzug? / Durchsuchungsaktion

-          Lippische Rundschau, 12.04.2001: Kritik an den Hausdurchsuchungen

-          Stadt Horn-Bad Meinberg, 12.04.2001: ... Tatbestand einer Straftat ...

-          WDR 2, Nachrichten aus OWL, 11.04.2001: Staatsanwaltschaft weist Vorwürfe zurück

-          Lippische Rundschau, 10.04.2001: Hausdurchsuchung in der „alten Pauline“ /

Plakate und Computer von Polizei beschlagnahmt

-          Bielefelder StadtBlatt, 10.04.2001: Durchsuchungen / Nazi-Skandal

-          Lippische Landes-Zeitung“, 10.04.2001: Nicht gegen Pauline / Durchsuchungsaktion

-          Lippische Landes-Zeitung, 09.04.2001: Polizeiaktion in der „alten Pauline“ /

Ehemaliger SS-Offizier stellt Strafanzeige wegen Verleumdung – Staatsschutz sucht nach Beweisen

-          Lippische Landes-Zeitung, 09.04.2001: Zielort Vernichtungslager /

Ermittlungen, aber keine Anklage gegen Karl Friedrich Titho –

 „Beweislage „extrem ungenau“

 

März 2001

-          AG Fossoli, 26.03.2001: Fossoli * Bozen * Bergen-Belsen * Auschwitz / Ein Täter lebt in Horn /

 Veranstaltung zu Karl Friedrich Titho

-          MdB Annelie Buntenbach, 14.03.2001: ... Änderung Art. 16 ...

-     AG Fossoli, 06.03.2001: Veranstaltung zu Karl Friedrich Titho ... anmelden /

Anlage: Zeitzeuginnen und Zeitzeugen gesucht

 

Februar 2001

-          Staatsanwaltschaft Dortmund, 02.02.2001: ... sind mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.

 

Januar 2001

-          Bundesarchiv, - Außenstelle Ludwigsburg -, 26.01.2001: ... gegen T. ein Ermittlungsverfahren führte ...

 

 

2000

 

      Dezember 2000

-          Notiziario ANPI, 12.2000: AG Fossoli: Cercasi testimoni

 

September 2000

-          Bielefelder StadtBlatt, 28.09.2000: Geschichte / „Ich war ein anständiger Mensch“ /

In Horn lebt der ehemalige NS-Lagerleiter Karl Friedrich Titho /

      Antifaschisten wollen den Mann zur Rechenschaft ziehen und stören den Kleinstadtfrieden

 

      August 2000

-          Amtsgericht Detmold, 11.08.2000: 4 Gs 1095 / Beschluss / ... verleumderischen Inhalt ...

 

Juni 2000

-          AG Fossoli, 21.06.2000: Titho muss für seine Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden /

Redebeitrag auf der Kundgebung „Gemeinsam gegen  Sonnenwendfeiern von Neonazis“ /

Anlage: Flugblatt der Veranstalterin (01.06.2000) und Bewertungen des Staatsschutzes   

 

 

2002

August 2002

„Lippische Landes-Zeitung“, 14.08.2002

Kontroverse um Namensnennung

Horn-Bad Meinberg. Die Benennung einer Straße nach einem von den Nazis ermordeten Kind sorgt für Kontroversen zwischen der Stadt Horn-Bad Meinberg und der Arbeitsgemeinschaft Fossoli: Die AG wirft der Stadt mangelnde Sensibilität vor. >SEITE 21

Namen mahnen
Straßenbennenung nach Nazi-Opfern:
Kontroverse zwischen Stadt und Arbeitsgemeinschaft Fossoli

Von Ulrich Pfaff

Horn-Bad Meinberg. Erinnerung, Gedenken, Mahnung - das sind die Beweggründe der Arbeitsgemeinschaft Fossoli, die Umbennenung einer Straße im Stadtkern von Horn zu fordern. Sie wollen daran erinnern, dass ein Hornscher Bürger während des Zweiten Weltkrieges in die Deportation italienischer Juden in die Gaskammern der Nazis verstrickt war. Aber in eben dieser geschichtlichen Dimension liegt der Stolperstein.

Die Umbennenung sollte "eine Geste als Ausdruck des Respekts gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen" sein, so Dieter Zoremba und Diether Kuhlmann von der AG Fossoli in einem offenen Brief an Bürgermeister Eberhard Block. In diesem Schreiben beklagen beide, dass sich seit der Titho-Debatte in Horn-Bad Meinberg nichts getan habe: "Leider haben wir den Eindruck gewonnen, dass nach dem Tode des Karl Friedrich Titho viele von Ihnen bemüht sind, eine Diskussion um diesen Teil der Vergangenheit zu verhindern." Dass das Ansinnen seit acht MOnaten vorliege und nicht beraten werde, nennen Zoremba und Kuhlmann eine "offensichtliche Weigerung, den Deportationsopfern ein Stück ihrer Würde zurückzugeben."

Bürgermeister Eberhard Block zeigte sich gegenüber der LZ konsterniert über die Vorwürfe in dem offenen Brief. Er stehe mit der AG Fossoli wegen der Namensgebung in Kontakt, der Kulturausschuss habe bereits beschlossen, ein Symposium zu diesem Thema zu veranstalten, um die Bürgerschaft zu sensibilisieren. "Hier muss Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen", so Block. Die Umbennenung einer Straße im Stadtkern sei nicht einfach, zumal alle diese Straßennamen eine mehr als 600 Jahre alte Tradition hätten. Er selbst plädiere für die Benennung einer ganz neuen Straße in Horn. Wie Block der AG Fossoli schriftlich mitteilte, soll in Kürze vom Kulturausschuss ein Votum an den zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung erfolgen. Außerdem werde nach der Sommerpause ein Arbeitskreis gebildet, der sich generell mit Vorschlägen befassen werde, "wie den Schicksalen der Opfer in würdiger Weise öffentlich gefacht werden kann."

Karl Friedrich Titho starb im vergangenen Sommer im Alter von 90 Jahren. Als junger Mann hatte er in der SS gedient und in den letzten Kriegsjahren ein Lager im italienischen Fossoli geleitet - von dort aus waren Juden in die Gaskammern deportiert und ermordet worden. Tithos mutmaßliche Verantwortung für diese Deportationen war Gegenstand mehrerer Ermittlungsverfahren - zu einer Anklage war es jedoch weder in Deutschland noch in Italien gekommen. Die AG Fossoli hatte unter anderem mit einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung im Mai vergangenen Jahres in Horn thematisiert, dass ein Bürger mit dieser Vergangenheit unbehelligt in seinem Heimatort leben konnte. Eine ihrer Forderungen: Die Pfuhlstraße, in der Titho seinen Lebensabend verbrachte, sollte nach einem Mädchen benannt werden, das im Alter von sechs Wochen deportiert worden war - Gina Labi. In der ganzen Diskussion war allerdings der AG ein FEhler unterlaufen: Wie sich durch die Recherchen eines Berliner Historikers ergeben hatte, überlebte Gina Labi das KZ Bergen-Belsen. Das kleinste ermordete Kind war ein jüdischer Junge namens Robert Silberstein, der schon sieben Wochen nach seiner Geburt nach Auschwitz deportiert worden war. Deshalb schlug die Arbeitsgemeinschaft bereits vor Monaten dessen Namen für eine Straße vor.

Stadt Horn-Bad Meinberg, 07.08.2002

... insbesondere um die Vorgänge Karl Friedrich Titho und Fossoli ...

 

Stadt Horn – Bad Meinberg
Der Bürgermeister
Organisation, Personal und Stadtmarketing
( ... )

Arbeitsgemeinschaft Fossoli
Postfach 1309
32703 Detmold

07. August 2002

Offener Brief vom 17. Juli 2002

Sehr geehrter Herr Zoremba,
sehr geehrter Herr Kuhlmann,

mit Bedauern habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie den Eindruck gewonnen haben, dass hier eine Diskussion über die Vergangenheit, insbesondere um die Vorgänge Karl Friedrich Titho und Fossoli, verhindert werden soll.

Neben Ihrem Antrag auf Straßenumbenennung liegen weitere Anträge auf öffentliche Würdigung von Opfern aus der vergangenen Zeit vor. Diese Anträge sind insgesamt dem Rat in den Sitzungen am 18.11.2001 und 14.02.2002 zur Kenntnis vorgelegt worden. Danach, nach weiteren Vorarbeiten durch die Verwaltung, hat sich zwischenzeitlich der Schul- und Kulturausschuss am 14.03.2002 mit der Angelegenheit befasst und wird sich hinsichtlich einer Straßenumbenennung in Kürze der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen ein Votum abgeben.

Konkret sind allerdings Beschlüsse zur Umsetzung vorgeschlagener Maßnahmen noch nicht gefasst worden. Angesichts der Bedeutung und der Tragweite soll zunächst zu dieser Thematik ein Arbeitskreis sich mit den verschiedenen Vorschlägen beschäftigen und darlegen, in welcher Weise die Verbrechen der Täter des Nationalsozialismus in Horn-Bad Meinberg verdeutlicht und wie den Schicksalen der Opfer in würdiger Weise öffentlich gedacht werden kann. Dieser Arbeitskreis soll nach der diesjährigen Sommerurlaubszeit gebildet und eingeladen werden.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. ( ... )

 

 

 

Juli 2002

 

 

 

AG Fossoli, 17.07.2002

Offener Brief an den Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg
... Missachtung und Verhöhnung – auch und gerade – dieser Menschen!

Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg
Marktplatz 4
32805 Horn-Bad Meinberg

„Bei Ihnen gab es die Opfer, der Täter lebte hier bei uns.“

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben in Ihrer Stadt öffentlich darauf hingewiesen, dass der ehemalige Kommandant der Polizei- und Durchgangslager Fossoli und Bozen in Italien, Karl Friedrich Titho, seit 1953 nahezu unbehelligt in der Pfuhlstraße lebte.

Wir erinnerten daran, dass aus diesen beiden Lagern wenigstens 3.198 Jüdinnen und Juden sowie mindestens 2.470 politische Gefangene in die deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz, Bergen-Belsen, Buchenwald, Mauthausen und Ravensbrück deportiert wurden.

Am 21. Juni 2000 machten wir auf einer Kundgebung erstmals den Vorschlag, diesen Menschen Namen und Gesichter zu geben: Eine Straßenumbenennung sollte die Erinnerung an sie lebendig halten, eine Geste als Ausdruck des Respektes gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen. (1)

Damals waren mehr Mitglieder der Polizei und des Staatsschutzes vor dem Wohnhaus Tithos – als Kundgebungsteilnehmerinnen und -teilnehmer auf dem Marktplatz – versammelt.

Soweit es in der Folgezeit Auseinandersetzungen gab, waren sie vor allem von Schuldabwehr und massiven Anfeindungen geprägt.

Doch das Selbstbild des Täters Karl Friedrich Titho als 'nicht verantwortlicher Befehlsempfänger' war u.a. durch eine intensive Medienberichterstattung und unsere Veranstaltung am 04. Mai 2001 in der Burgscheune („Fossoli * Bozen * Bergen-Belsen * Auschwitz – Ein Täter lebt in Horn“) nicht länger haltbar. Die Chance, in Horn-Bad Meinberg sich nun öffentlich der eigenen Vergangenheit zu stellen und Zeichen zu setzen für die Opfer des Nationalsozialismus, sie wurde vertan.

Mit einer Ausnahme: Am 09. November 2001 empfing Herr Block in der Burg u.a. Zeitzeuginnen und -zeugen aus Fossoli und Bozen sowie den Bürgermeister von Carpi, Demos Malavasi. Herr Block betonte hierbei: „Bei Ihnen gab es die Opfer, der Täter lebte hier bei uns.“

Vor den italienischen Gästen mahnte Ihr Bürgermeister zu Recht: „Heute gilt es in der Stadt Horn-Bad Meinberg, sich der Verantwortung aus der Geschichte zu stellen.“

Auf dem Symposium „Von Italien nach Auschwitz – Fossoli und Bozen: Stationen der Deportation 1944/45“ am 10. und 11. November 2001 in Detmold, wurde unser Antrag auf eine Straßenbenennung unterstützt. Der Berliner Historiker Dr. Klaus Voigt schloss jedoch nicht aus, dass Gina Labi, die am 20. Mai 1944 aus Fossoli deportiert wurde, in Bergen-Belsen überlebt haben könnte.

Nach einer Recherche in Italien, die diese Vermutung bestätigte, informierten wir Sie darüber schriftlich am 07. Januar 2002 und schlugen Ihnen nunmehr den Namen Richard Silberstein vor. Die Herausgeberin des Gedenkbuches für die aus Italien deportierten Jüdinnen und Juden („Il libro della memoria. Gli ebrei deportati dall'Italia. 1943 – 1945“), Liliana Picciotto, teilte hierzu mit:

Richard Silberstein wurde am 29. März 1944 im Krankenhaus von Carpi geboren, am selben Tag in Fossoli gefangen genommen, aus dem Polizei- und Durchgangslager am 16. Mai deportiert und unmittelbar nach der Ankunft in Auschwitz am 23. Mai ermordet. Die entsprechenden Dokumente fügten wir unserem Brief – auch in deutscher Übersetzung – bei.

Am 09. März 2002 schrieb Ihnen Dr. Voigt:

„ ... von meinen Kollegen in Detmold erfuhr ich, dass die Stadt Horn-Bad Meinberg plant, eine Straße nach einem aus Fossoli bei Carpi deportierten Kind zu benennen. ( ... ) Die Initiative der Stadt Horn hat die Mitarbeiter des Jüdischen Dokumentationszentrums in Mailand sehr beeindruckt. Sie wird in Italien, vor allem in den Jüdischen Gemeinden, als Zeichen der Besinnung einer Stadt auf ihre Vergangenheit sehr positiv aufgenommen werden. Ich würde mir daher von Herzen wünschen, dass die Initiative, für die ich in Deutschland kein zweites Beispiel nennen kann, erfolgreich ist. ( ... )“

Leider haben wir inzwischen den Eindruck gewonnen, dass nach dem Tode des Karl Friedrich Titho viele von Ihnen darum bemüht sind, eine Diskussion um diesen Teil der eigenen Vergangenheit zu verhindern.

Die letzte öffentliche Äußerung der Stadt Horn-Bad Meinberg stammt vom 09. November 2001, als Herr Block in seiner oben zitierten Ansprache, unseren Antrag gegenüber den Gästen aus Italien erwähnte.

Wir fragen: Ist es mangelnde Sensibilität oder Geschichtsverantwortungslosigkeit, dass die Bitte, eine Straße nach dem kleinsten Kind, das aus Fossoli deportiert und in Auschwitz ermordet wurde, zu benennen, Ihnen seit über acht Monaten vorliegt, aber nicht beraten wird?

Ihre offensichtliche Weigerung, den Deportationsopfern aus Fossoli und Bozen ein Stück ihrer Würde zurückzugeben, ist das eine. Ihr Mehrheitsbeschluss vom 16. Mai 2002 aber, das NS-Wappen „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ wieder am Rathaus anzubringen, bedeutet eine Missachtung und Verhöhnung – auch und gerade – dieser Menschen!

(1)
Konkret schlugen wir vor, die Pfuhlstraße in „Gina Labi-Straße“ umzubenennen. Dies und das Folgende können Sie detailliert auf unserer Hompage „www.agfossoli.de“ im Link „Veröffentlichungen“ nachlesen.

Für die Arbeitsgemeinschaft Fossoli: Dieter Zoremba / Diether Kuhlmann

 

 

Juni 2002

„Lippische Landes-Zeitung“, 22./23.06.2002

Feiern nur ohne Glatzen
Kundgebung gegen rechte Aktivitäten an den Externsteinen

Horn-Bad Meinberg (Sam). Gekommen waren nicht viele. Aber die, die sich gestern auf dem Marktplatz Horn versammelten, machten deutlich, was ihnen stinkt: Nazis bei der Sonnenwendfeier an den Externsteinen.

Aufgerufen zu der Kundgebung hatte der Antifaschistische Arbeitskreis Detmold. In dessen Namen erklärte Volker Wiemann, dass die Sonnenwend-Aktivitäten der rechten Szene seit einigen Jahren wieder zunehmen. Wiemann: „Wir feiern nicht gemeinsam mit Menschen, die bereit sind, andere Menschen wegen ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihres Andersseins sogar zu ermorden. Wir kennen auch andere schöne Plätze, wo man ungestört feiern, lachen oder trommeln kann.“

Er rief dazu auf, eine Atmosphäre zu schaffen, in der menschenverachtendes Gedankengut keinen Platz habe. Dies werde möglich durch das „Einmischen, wenn jemand rassistische Sprüche äußert“, durch die Annäherung der unterschiedlichen Kulturen, durch die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit.

Sein Unverständnis darüber, dass der Ex-Kommandant des italienischen Polizei- und Durchgangslagers Fossoli, Karl Friedrich Titho, bis zu seinem Tod nahezu unbehelligt in Horn-Bad Meinberg leben konnte, brachte Dieter Zoremba (Arbeitsgemeinschaft Fossoli) zum Ausdruck: „So gehört es in Deutschland offensichtlich zur ganz normalen Auffassung, dass der Kommandant eines Lagers, aus dem Juden in die Vernichtung geschickt wurden, eigentlich gar nichts getan hat.“

Bildunterschrift: Zumindest gabs vom Hessischen Rundfunk Resonanz auf die Kundgebung in Horn. Ein Kamerateam aus Frankfurt war angereist, um über die Demo und die Sonnenwendfeier an den Externsteinen zu berichten. Rechts im Bild: Volker Wiemann.

AG Fossoli, 21.06.2002

... nach einem Deportationsopfer aus Fossoli zu bennenen ...
Redebeitrag der AG Fossoli auf der Kundgebung „Gemeinsam gegen
Sonnenwendfeiern von Neonazis“ in Horn-Bad Meinberg

Wir haben vor zwei Jahren an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass in dieser Stadt der Kommandant der Polizei- und Durchgangslager Fossoli und Bozen in Italien lebte.

Wir haben darauf hingewiesen, dass von diesen Lagern aus zahlreiche italienische Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer sowie mehrere tausend Jüdinnen und Juden in die deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert worden sind.

Wir haben darauf hingewiesen, dass der Kommandant dieser Lager – Karl Friedrich Titho – so wie die meisten Nazi-Schergen von der bundesrepublikanischen Justiz nie wirklich belangt worden sind.

Wir hatten gefordert, dass Titho für seine Verbrechen zur Verantwortung gezogen wird.

Wie kaum anders zu erwarten, sah sich die deutsche Justiz dazu nicht veranlasst. Gegen Täter, die nicht aus eigenem Antrieb gemordet oder einen Mord veranlasst haben, wird in der Regel ein Verfahren gar nicht erst eröffnet.

Uns so gehört es in Deutschland offensichtlich zur ganz normalen Auffassung, dass der Kommandant zweier Lager, von denen aus Jüdinnen und Juden in die Vernichtung geschickt wurden, eigentlich gar nichts getan hat und dann natürlich auch nicht gerichtlich zu belangen ist.

Mensch kann, wenn die Haltung der bundesrepublikanischen Justiz zugespitzt interpretiert wird, zu der Auffassung gelangen, dass der gesamte Vernichtungsapparat bestückt war mit einer Vielzahl von „kleinen Lichtern“. Getan hat eigentlich bis auf ganz wenige Nazi-Größen keine und keiner was. Verantwortung für seine Taten übernehmen, das muß dann auch keine und keiner.

Das ist genau jene Haltung, die wir heute allerorten antreffen, wenn Flüchtlinge in Folterstaaten abgeschoben werden. Dann sind allen Beteiligten von der Sachbearbeiterin bis zum Präsidenten des OVG „irgendwie die Hände gebunden“, alle führen irgendeine Vorschrift für ihr Tun an, alle beklagen sich, dass sie keine andere Möglichkeit hätten – und letztendlich verantwortlich ist irgendwie auch keine und keiner. Dabei geht es in solchen Fällen einfach nur darum, dass bißchen Courage aufzubringen, was auf Hochglanzplakaten und sogenannten „Runden Tischen für Mitmenschlichkeit und Toleranz“ in die Welt hinaus posaunt wird.

Der Kommandant der Lager Fossoli und Bozen ist inzwischen gestorben:
Die deutsche Justiz hat ihn natürlich nicht mehr belangt.
Er selbst hat das Unrecht seines Tuns eigentlich nicht eingesehen.
Und in Horn ist mensch offensichtlich ganz froh, dass der Trubel um die Person Titho vorbei ist.
Und in Horn ist mensch offensichtlich bemüht zu verhindern, dass irgend etwas aus dieser Diskussion um die eigene Vergangenheit hängenbleibt.

Wie anders ist es zu verstehen, dass unser Antrag, eine Straße in Horn-Bad Meinberg nach einem Deportationsopfer aus Fossoli zu benennen, dem Rat der Stadt zwar seit über einem halben Jahr vorliegt, aber irgendwie nicht bearbeitet wird.

Dabei hatte der Historiker Klaus Voigt noch am 09. März diesen Jahres an den Bürgermeister geschrieben:

„Die Idee, eine Straße in Horn nach einem aus Fossoli deportierten Kind zu benennen, ist von meinen Kollegen am jüdischen Dokumentationszentrum in Mailand sehr gut aufgenommen worden. Sie wird in Italien, vor allem in den jüdischen Gemeinden, als Zeichen der Besinnung einer Stadt auf ihre Vergangenheit sehr positiv aufgenommen werden. Ich würde mir daher von Herzen wünschen, dass die Initiative, für die ich in Deutschland kein zweites Beispiel nennen kann, erfolgreich ist.“

Wir fordern die Kommunalpolitikerinen und -politiker in Horn-Bad Meinberg auf, diesem Wunsch endlich nachzukommen! - Oder will mensch in Horn wirklich verhindern, dass aus der Diskussion um Titho etwas „hängen bleibt“?

Lasst mir noch einen skeptischen Nachsatz:

Der Beschluss des Rates, dass der im Jahre 1934 im Rathaus angebrachte Spruch „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ wieder an Ort und Stelle angebracht werden wird, macht hinsichtlich unseres Vorhabens nicht gerade Hoffnung.

 

 

März 2002

 

Klaus Voigt, 09.03.2002:

... Straße nach einem Opfer der Deportation benannt werden sollte.

An den Bürgermeister
der Stadt Horn-Bad Meinberg
Herrn Eberhard Block

Berlin-Charlottenburg, am 9. März 2002

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

von meinen Kollegen in Detmold erfuhr ich, dass die Stadt Horn-Bad Meinberg plant, eine Straße nach einem aus Fossoli bei Carpi deportierten Kind zu benennen. Auf Bitten meiner Kollegen habe ich mich deshalb an das Jüdische Dokumentationszentrum in Mailand und die an ihm tätige Herausgeberin des Gedenkbuchs für die aus Italien deportierten Juden (Il libro della memoria. Gli ebrei deportati dall'Italia. 1943 – 1945) gewandt, die mir bei der Suche nach dem kleinsten aus Fossoli deportierten Kind behilflich war. Wir sind beide der Ansicht, dass die Straße nach einem Opfer der Deportation benannt werden sollte. Insofern käme Regina Labi, deren Eltern aus Libyen stammten, nicht in Betracht, denn sie hat in Bergen-Belsen überlebt. Frau Picciotto schlägt deshalb Richard Silberstein vor, der am 29. März 1944 im Krankenhaus von Carpi geboren und am 18. Mai 1944 mit seinen Eltern von Fossoli nach Auschwitz gebracht wurde. Die Eltern stammten aus Wien und waren wahrscheinlich nach der Übernahme der italienischen Besatzungszone Frankreichs im Herbst 1943 durch deutsche Truppen nach Italien geflohen.

Die Initiative der Stadt Horn hat die Mitarbeiter des Jüdischen Dokumentationszentrums in Mailand sehr beeindruckt. Sie wird in Italien, vor allem in den Jüdischen Gemeinden, als Zeichen der Besinnung einer Stadt auf ihre Vergangenheit sehr positiv aufgenommen werden. Ich würde mir daher von Herzen wünschen, dass die Initiative, für die ich in Deutschland kein zweiters Beispiel nennen kann, erfolgreich ist.

Ich beschäftige mich als Historiker besonders mit der Geschichte der jüdischen Flüchtlinge in Italien. In diesem Zusammenhang habe ich im November an dem in Detmold veranstalteten Symposium „Von Italien nach Auschwitz“ teilgenommen und war ich zu Gast in Horn beim Empfang für Demos Malavasi, den Bürgermeister von Carpi. Vor kurzem habe ich in der Stadt Nonantola bei Carpi eine kleine Ausstellung „Die jüdischen Kinder der Villa Emma“ durchgeführt, die Ende Januar 2003 auch in Detmold gezeigt werden wird.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

WDR, 03.03. 2002

Die Ruhestörer
Vom Umgang mit der Vergangenheit

Im Mai 2001 zieht eine Gruppe junger Leute durch den Ort und hängt Plakate auf: "Ein Täter lebt in Horn". Gemeint ist Karl Friedrich Titho, im 2. Weltkrieg Kommandant von SS-Lagern in Italien und nach dem Krieg in Holland zweimal wegen Kriegsverbrechen verurteilt. Seit 50 Jahren lebt er unbehelligt in Horn-Bad Meinberg, einer Kleinstadt im Lippischen.


Aber nun ist es nun vorbei mit der Ruhe in Horn. Die Gruppe fordert eine Diskussion und setzt sich mit verschiedenen Aktionen dafür ein, dass sich Horn der braunen Vergangenheit stellt. Der Täter soll sich bekennen, Verantwortung übernehmen und seine Heimatstadt soll eine Straße umbenennen, ein Zeichen setzen für ein Opfer des Nationalsozialismus. Aber Titho schweigt und auch sonst mag kaum jemand in Horn über dieses Thema sprechen.


Stattdessen gibt es aber andere Reaktionen: die Plakate verschwinden über Nacht, die Polizei durchsucht mit großem Aufgebot ein autonomes Kulturzentrum und observiert die Teilnehmer eines Stadtrundgangs auf den Spuren des Nationalsozialismus. Reaktionen auf eine Ruhestörung, die nicht bestellt war. Und als Karl Friedrich Titho im Sommer 2001 im Alter von 90 Jahren stirbt, hoffen viele, dass damit auch die Diskussion um die Vergangenheit beendet ist.


Uli Veith hat sich in Horn umgesehen und dokumentiert, was in einer kleinen Stadt geschieht, wenn unliebsame, alte Geschichten nicht vergessen bleiben
.

 

 

   Januar 2002

     

 

 

AG Fossoli, 07.01.2002

Straßenbennenung nach einem Deportationsopfer aus Italien

Stadt Horn-Bad Meinberg
Bürgermeister Block
Marktplatz 4
32805 Horn-Bad Meinberg

Sehr geehrter Herr Block,

wie ich Ihnen schon im Dezember letzten Jahres am Telefon mitteilte, hat Gina Labi – anders als bisher von uns angenommen – die NS-Lager überlebt. Das ist natürlich eine gute Nachricht.

Wenn man sich bei einer Straßenbennenung jedoch für ein Opfer entscheiden will, dass Auschwitz nicht überlebt hat, sollte man den Vorschlag von Dr. Klaus Voigt (Historiker aus Berlin und Referent beim Detmolder Symposium „Von Italien nach Auschwitz“ vom November 2001) folgen, der uns schreibt:

„Die Idee, eine Straße in Horn nach einem aus Fossoli deportiertem Kind zu bennen, ist von meinen Kollegen am Jüdischen Dokumentationszentrum in Mailand sehr gut aufgenommen worden. Liliana Picciotto hat mir den Namen von Richard Silberstein genannt, dem kleinsten Kind, das aus Fossoli deportiert und in Auschwitz getötet worden ist. Seine Eltern stammen aus Wien und wurden mit ihm deportiert.“

Die von Liliana Picciotto mitgegebenen Informationen zu Richard Silberstein und seinen Eltern lege ich diesem Schreiben bei.

Es wäre ein gutes Zeichen lokaler Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit, wenn sich die Stadt Horn für die Bennenung einer Straße nach einem Deportationsopfer aus Italien entscheiden würde.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Zoremba

(Anlage:)

„Il libro della memoria. Gli ebrei deportati dall'Italia. 1943 – 1945“
(Gedenkbuch für die aus Italien deportierten Jüdinnen und Juden)

HAHN EDITH, nata a Vienna in Austria il 07.02.1911, figlia di Gyula e Weltmann Irma, coniugata con Silberstein Walter. Ultima residenza: Firenze.
Arrestata a Firenze il 20.01.1944 da *** . Detenuta a Firenze, Fossoli campo.
Deportata da Fossoli il 16.05.1944 a Auschwitz.
Immatricolazione dubbia.
Deceduta in luogo e data ignoti.
Fonte 1a, convoglio 10

HAHN EDITH, geboren in Wien / Österreich am 07.12.1911. Tochter von Gyula und Weltmann Irma. Verheiratet mit Silberstein Walter. Letzter amtlicher Wohnort: Florenz.
Verhaftet am 20.01.1944, Ort unbekannt. Gefangen in Florenz, Lager Fossoli.
Deportiert von Fossoli am 16.05.1944 nach Auschwitz.
Die Eintragung ist zweifelhaft.
Datum und Ort des Todes unbekannt.
Quelle 1a, Transport 10


SILBERSTEIN RICHARD, nato a Carpi (MO) il 29.03.1944, figlio di Walter e Hahn Edith. Ultima residenza nota: Modena.
Arrestato a Fossoli (MO) il 29.03.1944 da tedeschi. Detenuto a Fossoli campo.
Deportato da Fossoli il 16.05.1944 a Auschwitz.
Ucciso all'arrivo a Auschwitz il 23.05.1944.
Fonte 1a, convoglio 10

SILBERSTEIN RICHARD, geboren in Carpi (MO) am 29.03.1944. Sohn von Walter und Hahn Edith.
Letzter amtlicher Wohnort: Modena.
Gefangennahme in Fossoli (MO) am 29.03.1944 von Deutschen. Häftling im Lager Fossoli.
Deportiert von Fossoli am 16.05.1944 nach Auschwitz.
Umgebracht nach der Ankunft in Auschwitz am 23.05.1944.
Quelle 1a, Transport 10


SILBERSTEIN WALTER, nato a Vienna in Austria il 14.07.1911, figlio di Heinrich e Bruell Augusta Sara, coniugato con Hahn Edith. Ultima residenza nota: Firenze.
Arrestato a Firenze il 20.01.1944 da *** . Detenuto a Firenze, Fossoli campo.
Deportato da Fossoli il 16.05.1944 a Auschwitz.
Matricola n. *** .
Deceduto in luogo ignoto dopo I'11.07.1944.
Fonte 1a, convoglio 10

SILBERSTEIN WALTER, geboren in Wien / Österreich am 14.07.1911. Sohn von Heinrich und Bruell Augusta Sara. Verheiratet mit Hahn Edith. Letzter amtlicher Wohnsitz: Florenz.
Verhaftet in Florenz am 20.01.1944, Ort unbekannt. Gefangen in Florenz, Lager Fossoli.
Deportiert von Fossoli am 16.05.1944 nach Auschwitz.
Registrier-Nr. unbekannt.
Verstorben nach dem 11.07.1944, Ort unbekannt.
Quelle 1a, Transport 10

 

 

2001

 

 

Dezember 2001

 

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 31.12.2001

(Der lokale Jahresrückblick)

 

Titho und alte Pauline

Staatsschutz aktiv

 

Die Öffentlichkeit interessiert sich wieder für den ehemaligen SS-Offizier Karl Friedrich Titho aus Horn-Bad Meinberg – im Zweiten Weltkrieg Kommandant des Polizeidurchgangslagers Fossoli in der italienischen Provinz Modena. Die „Arbeitsgemeinschaft Fossoli“ organisiert dazu am 04. Mai in Horn eine Veranstaltung. Zuvor werden am 06. April die „alte Pauline“ in Detmold und die Privatwohnungen von zwei Mitgliedern des Vereins „Kulturinitiative Detmold“ von Beamten des Staatsschutzes aus Bielefeld durchsucht. Grund: Titho hat Strafanzeige wegen Beleidigung und übler Nachrede gestellt, da er auf einer Internetseite mit der Adresse „alte Pauline“ als „Henker von Fossoli“ und „Nazimörder“ bezeichnet wird. Am 18. Juni stirbt Karl Friedrich Titho im Alter von 90 Jahren. Zuvor stellt am 29. Mai das Amtsgericht Detmold die Rechtswidrigkeit des Vorgehens gegen die „alte Pauline“ fest. Gleiches stellt das Landgericht Detmold am 05. Juli bezüglich der Durchsuchung der Privatwohnungen fest. In beiden Fällen wurden keine Beweise gefunden.

 

 

 

 

November 2001

 

 

„Lippische Rundschau“, 26.11.2001

 

Ausstellung über das Bozener Lager

 

Detmold (LR). Die Ausstellung des Stadtarchivs Bozen ist auch weiterhin im Staatsarchiv Detmold zu sehen. Bekanntlich befand sich in Bozen von 1944 bis 45 ein polizeiliches Durchgangslager, dessen Kommandant der inzwischen verstorbene Horner Bürger Karl Friedrich Titho war. Die Ausstellung ist im Staatsarchiv, Willi-Hofmann-Straße, montags bis donnerstags, 8 bis 15.30 Uhr, sowie freitags, 8 bis 13 Uhr, zu sehen.

 

 

 

 

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 12.11.2001

 

Band zwischen Gestern und Heute

Symposium über NS-Lager und Deportationen in Italien

 

Detmold (upf). „Der Tod war unter den Nazis keine Bestrafung. Er war eine Gewohnheit. Um die Feinde zu bestrafen, brauchte man etwas mehr als den Tod.“ 180 Kalorien am Tag, bis ans Lebensende, das war die Bestrafung, die Vittore Bochhetta im KZ Flossenbürg bekam, genau wie alle anderen. Er kam trotzdem mit dem Leben davon. Der heute 83-jährige Literaturprofessor schilderte am Wochenende in Detmold eindringlich das Grauen, das er in den letzten beiden Kriegsjahren erlebte. Das Symposium im Staatsarchiv „Von Italien nach Auschwitz“ beschäftigte sich insbesondere mit den Ereignissen in und den Deportationen aus den italienischen Lagern Fossoli und Bozen in den Jahren 1944 und 1945.

 

Bildunterschrift: Eine Ausstellung über das SS-Durchgangslager Bozen zeigt das Staatsarchiv anlässlich des Symposiums. Von links: Bürgermeister Demos Malawasi, Professor Vittore Bochhetta, Ingrid Schäfer, Dr. Jutta Prieur-Pohl und Andreas Mickel (Deutsch-Italienische Gesellschaft).

 

Vittore Bochhetta hat etwas zu sagen. Nicht nur in den Szenen, die er aus dem Lager Hersbruck, einem Außenlager des KZ Flossenbürg, schildert. Menschen, die so schwach sind, dass der Gang zu der primitiven Latrine schnell zum Todesurteil werden kann. Leichen, die dort so liegen, wie die Häftlinge gestorben sind – wer seine Notdurft verrichten will, muss über die Toten klettern. Hersbruck war ein Arbeitslager. Und für den jungen Bochhetta hätte es den Tod bedeutet, als ihm im Winter die Holzschuhe gestohlen wurden. Der Lagerarzt schenkte ihm ein kaputtes, zu hohe Temperatur anzeigendes Thermometer, als er vorgab krank zu sein – weil er sich an den Häftling erinnerte, der Französisch sprach und Voltaire gelesen hatte. „Mein Leben war dieses Thermometer. Es war natürlich auch nicht in gutem Zustand.“

 

„Mein Leben war dieses Thermometer“

VITTORE BOCHHETTA

 

Bochhettas grimmiger Humor täuscht nicht über das unglaubliche Ausmaß des Schreckens hinweg, er macht es nur noch plastischer. Bochhetta spricht nicht nur über die Lager und die Nazis, er spricht auch über Italien. Als Antifaschist und Widerständler war er verhaftet, gefoltert, über das Lager Bozen nach Flossenbürg deportiert worden. Als er 1945 nach Hause zurückkehrte, glaubte er, er könne ein besseres Leben angehen, weil „ich das Schlimmste schon erlebt hatte“. Aber der Umgang mit Partisanen im Nachkriegsitalien glich einem Spießrutenlauf: „Man verheimlichte es besser, Partisan gewesen zu sein. Man bekam keine Arbeit.“ Diese Beleidigung war schlimmer als die Lager. Bochhetta verließ Italien und kehrte erst 1992 zurück. Seine Erkenntnis: „Demokrat sein heißt nicht, Antifaschist sein.“ Und das gelte noch heute.

 

Bildunterschrift: Roberta Gibertoni leitete die Gedenkstätte Fossoli.

 

Die SS-Durchgangslager in Fossoli bei Carpi und in Bozen wurden von einem Offizier kommandiert, der aus Horn stammte: Karl Friedrich Titho. Als er im Sommer dieses Jahres in seiner Heimatstadt starb, war das Symposium längst geplant. Der Bezug zu Lippe bestehe aber auch in ihrem persönlichen Kontakt zu den Familien italienischer Nazi-Opfer, sagte die Historikerin Ingrid Schäfer, die die Veranstaltung mit organisiert hatte. So wurde Tithos Rolle bei den Deportationen und der Erschießung von Gefangenen von den Referenten zwar näher beleuchtet, aber im Laufe der Vorträge zeigte sich, dass die italienischen Gäste nicht allein wegen der Darstellung der Vergangenheit nach Detmold gekommen waren. Die Verbindung zwischen Gestern und Heute war ein weiterer, gewichtiger Grund.

 

„Ein Volk das kein Verständnis für die Geschichte hat, ist verdammt, sie wieder zu erleben“, stellte Demos Malawasi, Bürgermeister von Carpi, fest. Der so genannte Schrank der Schande mit über 600 unbearbeiteten Akten aus der Zeit nach der deutschen Besatzung Italiens zeige „die staatlichen Anstrengungen, Aufklärung zu verhindern“. Bis Mitte der 90-er Jahre schlummerten die Akten im Keller eines Amtsgebäudes, die Türen des Schranks waren zur Wand gedreht. Auch Carpi sei aufgefordert, zu untersuchen, warum dies geschehen sei, betonte Malawasi. „Es geht uns nicht um Rache, es geht um die Stärkung der Demokratie.“

 

Bildunterschrift: Christiane Kohl berichtete über die Rolle der Justiz.

 

Dass es da noch viel in Italien zu tun geben könnte, unterstrich Giuseppe Paleari. Er hat einen Film produziert, der Schülern und Lehrern helfen soll, an die Thematik Konzentrationslager heranzugehen – jährlich besuchen Tausende von Schulklassen Gedenkstätten in Italien und Deutschland. Es heiße immer seitens der Obrigkeit, die Aufarbeitung von Zeitdokumenten sei enorm teuer, so Paleari, aber er halte dies für eine Schutzbehauptung. „Es kostet nicht viel Geld, nur guten Willen.“ Über das Schicksal zigtausender italienischer Opfer sei noch über 55 Jahre nach Kriegsende so gut wie nichts bekannt. Für Paleari ein Versäumnis des italienischen Staates, ein bewusstes, aber auch ein gefährliches.

 

Warum sowohl die deutsche als auch die italienische Justiz in der Nachkriegszeit wenig Neigung verspürte, die Verbrechen aufzuklären, versuchte die Journalistin Christiane Kohl dem Publikum zu verdeutlichen. In den Jahren unmittelbar nach dem Krieg habe man in Italien befürchtet, bei Ermittlungen und Prozessen gegen deutsche Kriegsverbrecher die eigene unrühmliche Rolle wieder ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, in den 50-er Jahren sei es die Rücksicht auf den neuen Nato-Partner Deutschland gewesen. Ermittlungen, die in Deutschland aufgrund von Aktenüberstellungen aus Italien begonnen wurden, seien oft „nicht besonders nachhaltig geführt“ worden. Erst mit dem Fall der Berliner Mauer und der Öffnung von Archiven in westlichen Staaten sei ein neuer Schub entstanden.

 

NRW-Kultusministerin Gabriele Behler, die das Symposium am Samstag eröffnete, ging auf die bedeutende Rolle ein, die der Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit in den Schulen Nordrhein-Westfalens eingeräumt werde. „Das ist immer noch eine Herausforderung. Es gibt immer noch Fragen, was geleistet werden kann und welche Fehler gemacht wurden.“

 

Dr. Jutta Prieur-Pohl, Leitende Direktorin des Staatsarchivs, zog eine positive Bilanz der gut besuchten Veranstaltung: „Es hat sich eine menschliche Ebene ergeben, die für eine solche Tagung nicht selbstverständlich ist.“ Der direkte Austausch zwischen Menschen aus der „Täter- und der Opferregion“ sei bemerkenswert.

 

 

 

 

 

 

 

„Lippische Rundschau“, 12.11.2001

 

Symposium „Von Italien nach Auschwitz“

Zeitzeuge berichtet aus Lager in Bozen

 

Detmold (pr). Einem Kapitel dunkelster Geschichte Deutschlands und ganz Europas hat sich am Wochenende ein Symposium in Detmold gewidmet: Unter dem Titel „Von Italien nach Auschwitz – Fossoli und Bozen: Stationen der Deportation 1944/45“ beleuchtete es die Geschehnisse in den beiden Lagern Norditaliens, deren Leiter der inzwischen verstorbene Karl Friedrich Titho aus Horn war. Zahlreiche Gäste waren eigens aus Italien angereist, um dabei zu sein.

 

Die Detmolder Historikerin Ingrid Schäfer hatte gemeinsam mit zehn lippischen Organisationen in das Staatsarchiv Detmold eingeladen. Das Symposium stand unter der Schirmherrschaft des italienischen Konsulats in Dortmund. „Persönliche Betroffenheit nach mehreren Besuchen in Fossoli und die Tatsache, dass der Leiter des Lagers aus Lippe kam, haben mich dazu bewogen, das Symposium ins Leben zu rufen“, erklärte Schäfer.

 

Das Kolloquium sei ein Novum im Bereich der geschichtlichen Forschung in einem „Europa der Regionen“. Erstmals kämen Vertreter der Region der Opfer mit Vertretern der Region der Täter zu einem Symposium zusammen, wie die Historikerin erläuterte. Der Begriff Holocaust werde gemeinsam synonym zum Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau gebraucht. Dass die NS-Verbrechen jedoch in allen besetzten Gebieten Europas begangen wurden, sei von der Forschung häufig nicht beachtet und der Öffentlichkeit nicht in einem angemessenen Rahmen mitgeteilt worden.

 

Demos Malavasi, Bürgermeister der Stadt Carpi / Fossoli, rief dazu auf, die Vergangenheit zu bewältigen, bevor man zukünftige Projekte in Angriff nimmt. „Europa muss mit seiner Geschichte fertig werden, damit es sie nicht noch einmal erlebt“, erläuterte Malavasi, der mit vielen weiteren Gästen aus Italien der Veranstaltung beiwohnte.

 

So berichtete der 83 Jahre alte Zeitzeuge Professor Vittore Bocchetta von seinen Erlebnissen im Lager Bozen. Dr. Carla Giacomozzi vom Staatsarchiv Bozen präsentierte die Wanderausstellung „Lager in Bozen“, die am Samstag eröffnet wurde und in der nächsten Zeit im Staatsarchiv zu sehen sein wird. Gezeigt werden Fotos, Originaldokumente und Fundstücke aus dem Lager

 

Zahlreiche Vorträge als Diskussionsbasis

 

Zahlreiche Vorträge boten den Teilnehmern am Symposium Gelegenheit zur umfassenden Information und dienten als Diskussionsgrundlage. Die Geschehnisse in den Lagern Norditaliens wurden erst Mitte der 90er Jahre aufgedeckt, als der „Schrank der Schande“ mit 600 Akten entdeckt wurde, erfuhren die Zuhörer.

 

5000 Menschen passierten das Durchgangslager Fossoli, 11.000 Menschen wurden in Bozen registriert, habe man bei deren Auswertung herausgefunden. Viele von ihnen seien mit der Eisenbahn in Vernichtungslager überführt worden.

 

Bildunterschrift: Die Detmolder Historikerin Ingrid Schäfer vor der Wanderausstellung „Lager in Bozen“: Sie hatte zahlreiche Fachwissenschaftler zu einem Symposium in das Staatsarchiv in Detmold eingeladen. An beiden Tagen wurde den Besuchern umfangreiche Information geboten.

 

 

 

 

 

 

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 10.11.2001

 

Gedenkfeier über Grenzen hinweg

Fossoli und Bozen waren präsent an der Alten Synagoge

 

Detmold (der). Nicht derart viele Menschen wie im vergangenen Jahr, als etwa 350 Detmolder dicht gedrängt an der Gedenkstätte Alte Synagoge der Opfer des Nationalsozialismus gedachten, kamen gestern an gleicher Stelle bei der Gedenkfeier zur Reichspogromnacht des 9. November 1938 zusammen.

 

200, 250 Menschen gedachten im Jahr nach der Schändung des Jüdischen Friedhofs in Detmold, gegen die die Menge damals ein Zeichen gesetzt hatte, trotzdem in besonderer Art und Weise der Opfer über Grenzen hinweg. Fossoli und Bozen waren gestern präsent. Der Grund: Mit der Geschichte der beiden Konzentrationslager in Südtirol befasst sich dieses Wochenende ein Symposium im Detmolder Staatsarchiv, an dem Gäste aus Bozen teilnehmen, die gestern gleichfalls an der Gedenkstätte an der Exterstraße sprachen.

 

Dabei erinnerte die Historikerin Ingrid Schäfer in ihrer Ansprache an die beiden Konzentrationslager, von denen das Lager Fossoli von dem aus Lippe stammenden Karl Friedrich Titho kommandiert worden war: „Ich möchte heute Abend eine besondere Opfergruppe in unsere Gedenken einbeziehen, die Opfer aus den Lagern Fossoli und Bozen. In den beiden letzten Jahren ist eine traurige Verknüpfung zwischen unserer Region hier und den beiden Lagern bekannt geworden, eine Verknüpfung zwischen Tätern und Opfern.“ Der Dachkammerchor Wöbbel unter Leitung von Theo Weddigen sang danach das „Lagerlied von Bozen“, das unter den damaligen Gefangenen entstanden war.

 

Paul Shalom Herrlinger von der Jüdischen Gemeinde Herford sprach zusammen mit Peter Wagner den Kaddisch, das jüdische Totengebet, Schüler des Felix-Fechenbach-Berufskollegs stellten das Leben von acht der 162 Detmolder Opfer vor, und die stellvertretenden Bürgermeister Gerd Röttgen und Johannes Heumann legten den Kranz der Stadt Detmold nieder. Zuvor hatte die Evangelische und Katholische Jugend in Lippe am Gedenkstein an der Lortzingstraße einen Kranz niedergelegt. Und zum Ende spielte noch einmal der Bläserchor des CVJM unter der Leitung von Wilhelm Kuhfuß. >WEITERER BERICHT

 

 

 

 

 

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 10.11.2001

 

Empfang als Zeichen der Verantwortung

 

Horn-Bad Meinberg (upf). Drei Städte, die ein eher tragisches und bedrückendes Band verbindet: Bei Carpi und in Bozen standen die SS-Lager, in Horn lebte ihr früherer Kommandant. Grund genug für Bürgermeister Eberhard Block (links), Vertreter beider Kommunen und auch Zeitzeugen – die heute und morgen an einem Symposium in Detmold teilnehmen – gestern Abend zu einem Empfang in die Burg einzuladen. „Bei Ihnen gab es die Opfer, der Täter lebte hier bei uns“, stellte Block in seiner Ansprache fest. Heute gelte es in der Stadt Horn-Bad Meinberg, sich der Verantwortung aus der Geschichte zu stellen, so Block. Dazu gehört für ihn auch das gegenseitige Kennen lernen und der Gedankenaustausch, „um gemeinsame Strategien gegen Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit zu finden.“ Demos Malavasi, Bürgermeister von Carpi, (4. v. l.), betonte besonders die Rolle der Jugend bei der Schaffung eines „Europas des Friedens und der Freundschaft“.

 

Es gelte noch immer, gegen die Wurzeln des Rassismus zu kämpfen, aus denen der Zweite Weltkrieg entstanden sei – „eine harte und schwierige Aufgabe“. Malavasi lud Block offiziell nach Carpi zum Gegenbesuch ein.

 

Historikerin Ingrid Schäfer (2. v. l.), die das Symposium mit organisiert hat, nannte den Empfang einen „Ausdruck demokratischer Aufrichtigkeit: Es ist der Bruch des Tabus, über Täterschaft zu reden. Das erfordert Mut.“

 

 

 

 

 

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 09.11.2001

 

Totengebet und das Lagerlied

Heute Gedenkstunden

 

Die Gedenkfeier zur Reichspogromnacht am 9. November 1938 steht in Detmold in diesem Jahr im Zeichen zweier Orte in Südtirol: Fossoli und Bozen. Mit der Geschichte der dortigen Konzentrationslager befasst sich am Wochenende ein Symposium, zu dem auch Gäste aus Bozen erwartet werden. Sie wirken bereits an der Gedenkfeier am Freitag, 9. November, mit.

 

Die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Lippe lädt gemeinsam mit anderen Organisationen dazu ein. Beginn ist um 17.30 Uhr am Gedenkstein Lortzingstraße, wo Vertreter der Evangelischen und der Katholischen Jugend in Lippe einen Kranz niederlegen. Um 18 Uhr wird die Feier an der Gedenkstätte Alte Synagoge Exterstraße mit der Kranzniederlegung der Stadt Detmold fortgesetzt.

 

Die Historikerin Ingrid Schäfer geht in ihrer Ansprache auf die beiden Konzentrationslager in Italien ein. Das Lager Fossoli wurde von einem aus Lippe stammenden Leiter kommandiert. Der Dachkammerchor Wöbbel unter Leitung von Theo Weddigen singt das „Lagerlied von Bozen“, das unter den Gefangenen entstanden ist. Vor dem Grußwort der italienischen Gäste singt Paul Shalom Herrlinger von der Jüdischen Gemeinde Herford den Kaddisch, das jüdische Totengebet.

 

Weitere Gedenkstunden im Kreis Lippe gibt es heute in Barntrup, Bad Salzuflen, Lage und Lemgo. >WEITERER BERICHT

 

 

 

 

 

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 09.11.2001

 

Zeichen für Verantwortung setzen

SPD-Ortsverein Veldrom stellt Antrag für Opfer-Gedenktafel und Straßenumbenennung

 

Horn-Bad Meinberg / Veldrom. Der SPD-Ortsverein Veldrom hat sich auf einer Versammlung mit der NS-Vergangenheit in Horn-Bad Meinberg auseinandergesetzt.

 

Zur Diskussion waren als Gäste Bürgermeister Eberhard Block und zwei Mitglieder der AG Fossoli – Dieter Zoremba und Raphaela Kula eingeladen. Im Laufe des Abends wurde auch die Frage nach dem Sinn einer Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus nach so einer langen Zeit gestellt. Hierbei wurden speziell Begriffe wie Schuld, Mitschuld, allgemeine und persönliche Verantwortung diskutiert. Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass es nicht um die Person des früheren NS-Lagerleiters Karl Friedrich Titho aus Horn gehe, sondern um die Verantwortung für die Zukunft, dass sich solche Dinge nicht wiederholen können. Der Bürgermeister zeigte sich aufgeschlossen und versicherte, er werde sich dafür einsetzen, dass Horn-Bad Meinberg sich ihrer Verantwortung stelle und eine konstruktive Auseinandersetzung anstrebe.

 

Abschließend wurde vom Ortsverein einstimmig ein Antrag beschlossen, der dem Bürgermeister übergeben wurde. Da es im Stadtgebiet weder einen Hinweis auf die Opfer des NS-Regimes in Horn-Bad Meinberg noch auf die von Titho kommandierten Lager Fossoli und Bozen gebe, soll als Zeichen der Verantwortung eine Straße in der Innenstadt nach dem sechs Wochen alten Säugling Gina Labi benannt werden – sie wurde aus Fossoli nach Bergen-Belsen deportiert und ermordet. Auch soll an zentraler Stelle eine Tafel aufgestellt werden, die an die Opfer des Nationalsozialismus in Horn-Bad Meinberg namentlich erinnert.

 

Bildunterschrift: Die NS-Vergangenheit in Horn-Bad Meinberg aufarbeiten: SPD-Ortsvereinvorsitzender Ditmar Ahrweiler, Dieter Zoremba und Raphaela Kula (AG Fossoli) sowie Bürgermeister Eberhard Block.

 

 

 

 

 

 

Oktober 2001

 

 

BürgerInnenantrag an den Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg, 27.10.2001

 

Ihre Anteilnahme zählt

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Stadt Horn-Bad Meinberg,

 

sicherlich haben Sie in der Presse die Geschehnisse um Karl Friedrich Titho, ein Bürger unserer Stadt, verfolgt. Titho war 1944/45 Kommandant der Durchgangslager Fossoli und Bozen in Norditalien. Von diesen Lagern aus wurden Menschen aus dem Widerstand und Jüdinnen und Juden in die Vernichtungslager (z.B. Auschwitz, Bergen-Belsen) zur Ermordung deportiert.

 

Karl Friedrich Titho wurde von der deutschen Justiz nicht  zur Rechenschaft gezogen. Dies ist aber kein Grund, die Geschichte in Vergessenheit geraten zu lassen, denn wir alle wollen, dass sich die Verbrechen der Nazizeit nicht wiederholen.

 

Umso wichtiger ist es, Zeichen zu setzen, dass wir aus der Geschichte lernen wollen und z.B. unseren Kindern andere Werte (Toleranz, Zivilcourage etc.) mitgeben wollen.

 

Unser Rechtssystem ist so ausgelegt, dass wir Täterinnen und Täter, welche ihre Haftstrafe verbüßt haben, oder „Täter“ die, wie im Fall Titho durch die Rechtssprechung nicht belangt werden, in unserer Mitte leben dürfen. Dies ist ein tragender Grundwert unserer Gesellschaft, zu dem wir uns bekennen.

 

Die Resonanz auf die Vorwürfe an Karl Friedrich Titho lässt darauf schließen, dass es schwer fällt, sich am Beispiel der Person Titho mit der NS-Vergangenheit in Horn auseinander zu setzen.

 

Wenn auch Sie eine Auseinandersetzung um die NS-Vergangenheit unserer Stadt für wünschenswert halten, so unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift  doch folgenden Antrag an den Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg.

 

An den Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg

 

Hiermit beantragen die Unterschreibendes folgendes:

 

Im Stadtgebiet gibt es keinen Hinweis auf die Opfer des NS-Regimes in unserer Stadt und schon gar keinen Hinweis auf die Lager Fossoli und Bozen, deren Kommandant ein Bürger unserer Stadt war.

 

Um ein Zeichen zu setzen, dass Bürgerinnen und Bürger von Horn-Bad Meinberg zu Ihrer Verantwortung stehen, schlagen wir vor:

 

1,

In der Innenstadt von Horn soll eine Straße nach Gina Labi benannt werden

mit einer entsprechenden Hinweistafel angeeigneter Stelle. Gina Labi war ein

6 Wochen alter Säugling und wurde aus Fossoli nach Bergen-Belsen deportiert und ermordet.

 

2.

In der Stadt gibt es keinen öffentlichen Hinweis auf Menschen aus Horn,

die durch Rassismus, Antisemitismus oder Verfolgung getötet

wurden. Daher soll an zentraler Stelle eine Tafel aufgestellt werden,

die an diese Opfer namentlich erinnert.

 

Verantwortlich für den BürgerInnenantrag: Ditmar Ahrweiler, Ingeborg Macke, Heinrich-Schacht-Weg 17,

32805 Horn-Bad Meinberg - Telefon: 05234 – 820811

 

E-Mail: jimmy-ahrweiler@owl-online.de

 

 

 

.

 

„Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Lippe e.V. (u.a.), 22.10.2001

 

 

 

 

 

Von Italien nach Auschwitz
Fossoli und Bozen: Stationen der Deportation 1944/45

 

Symposium am 10. und 11. November 2001

Im Nordrhein-Westfälischen Staatsarchiv Detmold, Willi-Hofmann-Str. 2

 

 

Unter der Schirmherrschaft des

Consolato di Italia, Dortmund

 

Ehrengäste:

 

Demos Malavasi

Bürgermeister der Stadt Carpi / Fossoli

 

Dr. Sandro Repetto

Stadtrat für Kultur, Bozen

 

 

 

Empfang:

Freitag, 09. November

Durch den Bürgermeister der Stadt Horn-Bad Meinberg im Rittersaal der Burg in Horn

 

 

 

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Programm

 

 

11.00 – 20.00 h Samstag, 10. November

Begrüßung: Dr. Jutta Prieur-Pohl, Leitende Direktorin des NW-Staatsarchivs Detmold

Eröffnung:
Gabriele Behler, Ministerin für Schule, Wissenschaft und Forschung NRW
Grußworte:
Demos Malavasi, Bürgermeister der Stadt Carpi
Dr. Sandro Repetto, Stadtrat für Kultur der Stadt Bozen

• Ingrid Schäfer:
Warum dieses Thema in unserer Region? – Eine Einführung


• Dr. Klaus Voigt:
„Die Judenverfolgung im faschistischen Italien vor und während der deutschen Besetzung“
Mittagspause (Imbiss im Staatsarchiv)


• Roberta Gibertoni:
„Fossoli – Station auf dem Weg in die Vernichtung“

Bericht über das ehemalige Polizei- und Durchgangslager Fossoli während der Besetzung der Deutschen.


• Prof. Vittore Bocchetta:
„Inhaftiert in Bozen“ – Ein Zeitzeuge berichtet.
Kaffeepause 16.30–17.00 h


• Giuseppe Paleari:
„Studienreise in ein KZ“


18.00 h • Dr. Hermann Niebuhr,
Staatsarchiv Detmold: Eröffnung der Wanderausstellung „Lager in Bozen“


•Dr. Carla Giacomozzi:
„Bozen: Station auf dem Weg in die Vernichtung“


Abendessen im Lippischen Hof

 



11.00 – 13.30 h Sonntag, 11. November

• Carlo Gentile:
„Politische Soldaten“ und „ganz normale Männer“:

Wehrmacht, Polizei und SS in Italien 1943 – 1945“ Journalisten berichten


• Roberto Giardina:
“Warum Italien die Naziverbrecher nach 50 Jahren entdecken will“


• Christiane Kohl:
Als deutsche Journalistin in Italien: „Warum Recherchen über Kriegsverbrechen immer noch aktuell sind“


Mittagessen im Napoli

 

 

 

 

 

Referenten und Referentinnen

 

xx
Prof. Vittore Bocchetta

Verona, ehemals Inhaftierter in Bozen und Flossenbürg


Carlo Gentile

Köln, Historiker und Gutachter für italienische Militärstaatsanwaltschaften bei Kriegsverbrecherprozessen.


Dr. Carla Giacomozzi

Stadtarchivarin Bozen, Leiterin der Gedenkstättenarbeit des Lagers Bozen


Roberto Giardina
Berlin, Journalist und arbeitet für diverse italienische Tageszeitungen.

Roberta Gibertoni

Carpi bei Modena, leitete fast 10 Jahre die Gedenkstätten- und Museumsarbeit in Fossoli/Carpi.


Christiane Kohl

Rom, Italienkorrespondentin der Süddeutschen Zeitung und Autorin des Buches:

„Der Jude und das Mädchen. Eine verbotene Freundschaft in Nazideutschland“


Ingrid Schäfer

Detmold, Historikerin


Giuseppe Paleari

Leiter der Biblioteca Civica Popolare in Nova Milanese/Italien, Arbeits- und Forschungsschwerpunkt:

Zeitzeugenbefragung der Überlebenden der Nazilager


Dr. Hermann Niebuhr

Detmold, Historiker und Oberarchivrat Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv


Dr. Klaus Voigt

Berlin, Historiker und Übersetzer sowie Autor des zweibändigen Werkes: „Zuflucht auf Widerruf: Exil in Italien 1933 – 1945“

 

Moderation:

Dr. Andreas Ruppert, Detmold, Historiker, Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv

 

 

 

 

 

Veranstalter und Veranstalterinnen

 

 


• Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Lippe-Detmold e.V.


• Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv Detmold


• Deutsch-Italienische Gesellschaft Lippe


• Volkshochschule Detmold, Horn-Bad Meinberg, Schlangen


• Arbeitsgemeinschaft „Arbeit und Leben Detmold e.V.“


• Institut für Lippische Landeskunde, Lemgo


• Filmarchiv Lippe e.V.

• „Wege der Erinnerung“ Projekt: Geschichte in OWL 1933–1945, Gütersloh/Paderborn


• Dietrich Bonhoeffer-Berufskolleg des Kreises Lippe


• Bildstelle des Kreises Lippe

 

• Das Symposium wird gefördert von der Landeszentrale für politische Bildung des Landes NRW, Düsseldorf

 

 

Unterstützt durch die Firma Rolf Grote, Malerfachbetrieb GmbH, Detmold

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren!

 

Die Beispiele der beiden Lager Fossoli bei Carpi (Modena) und Bozen, deren Leiter aus Lippe kam, stehen exemplarisch für die „Endlösung der Judenfrage in Europa“.

Sie stehen allerdings auch für die Vernichtung von italienischen Bürgern und Bürgerinnen nichtmosaischen Glaubens während der deutschen Besatzung.

 

Der unmittelbare Zusammenhang zwischen den Geschehnissen in diesen beiden italienischen Lagern und einer Person unserer Region, veranlasst die Veranstalter zur Durchführung dieses Symposiums.

 

Bekannte Fachwissenschaftler, Zeitzeugen, die Leiterinnen der Gedenkstättenarbeit der beiden Lager wie auch Journalisten aus Italien und Deutschland werden zu Wort kommen.

 

Darüber hinaus wird am Samstag um 18.00 Uhr die Wanderausstellung „Lager in Bozen“ eröffnet, die bis Ende des Jahres im Nordrhein-Westfälischen Staatsarchiv Detmold zu sehen ist.

 

Wir erwarten reges Interesse und würden uns zusammen mit unseren italienischen Gästen und Freunden über Ihre Teilnahme freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen

die Veranstalter

i.A. Ingrid Schäfer

 

 

 

 

 

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 05.10.2001

 

Vergangenheit in Braun

Symposium: Von Italien nach Auschwitz

 

Kreis Lippe (Sam). Die mörderische Allianz zwischen Nazi-Deutschland und dem faschistischen Italien ist Thema eines Symposiums im Staatsarchiv Detmold. Unter dem Titel „Von Italien nach Auschwitz – Fossoli und Bozen: Stationen der Deportation 1944/45“ werden Historiker, Zeitzeugen und Journalisten das traurigste Kapitel deutsch-italienischer Beziehungen beleuchten. Auf den ersten Blick eine Veranstaltung ohne lokalen Bezug. Auf den zweiten Blick schon: Der frühere Leiter des Polizei- und Durchgangslagers Fossoli, Karl Friedrich Titho, war Lipper.

 

Mit dem Symposium (Wochenende 10./11. November) stellen die Veranstalter die Vernichtung der Juden in Italien in den Zusammenhang der „Endlösung der Judenfrage in Europa“. Das Symposium widmet sich aber ebenso dem Schicksal von politisch Verfolgten. Welche Rolle dabei den Durchgangslagern zugeteilt wurde, zeigt das Beispiel Fossoli. Dass der vor Monaten verstorbene Ex-Lagerleiter Karl Friedrich Titho (Horn-Bad Meinberg) Teil der braunen Vergangenheit Italiens ist, veranlasste die Organisatoren, das Symposium auf die Beine zu stellen.

 

Historikerin Ingrid Schäfer stellte gestern das Programm vor. Nach einer kurzen Einführung am Samstag um 10 Uhr wird der Historiker Dr. Klaus Voigt über die Judenverfolgung in Italien sprechen. Roberta Gibertoni, früher Leiterin der Fossoli-Gedenkstätte, schließt sich mit einem Referat über das Titho-Lager an. Prof. Vittore Bochetta berichtet als ehemaliger Inhaftierter über die Geschehnisse im Lager Bozen. Eine „Studienreise in ein KZ“ schildert Giuseppe Paleari, Bibliothekar aus Nova Milanese. Um 18 Uhr wird eine Ausstellung über das Bozener Lager von Dr. Hermann Niebuhr (Staatsarchiv) eröffnet.

 

„Studienreise in ein KZ“

 

Am Sonntag geht es um 10 Uhr mit Vorträgen über Wehrmacht, SS und Polizei in Italien (Historiker Carlo Gentile), die Pressearbeit in Italien zum Fall Titho (SZ-Italienkorrespondentin Christiane Kohl) und die Aufarbeitung der italienischen Nazi-Vergangenheit (Roberto Giardina, Berlin-Korrespondent für italienische Zeitungen) weiter.

 

An dem Projekt arbeiten zahlreiche Organisationen mit – darunter die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, die Deutsch-Italienische Gesellschaft Lippe und die AG Arbeit und Leben Detmold.

 

Das Vorhaben wird unterstützt von der Landeszentrale für politische Bildung in Düsseldorf. Auch die italienische Seite misst dem Symposium große Bedeutung bei. Um dies zu dokumentieren, nehmen der Bürgermeister von Carpi/Fossoli, Demos Malavasi, und der Bozener Stadtrat für Kultur, Dr. Sandro Repetto, teil.

 

 

 

 

 

 

Lippische Rundschau“, 05.10.2001

 

Symposium im Staatsarchiv befasst sich

mit Durchgangslagern im Zweiten Weltkrieg

Aufarbeitung eines schwarzen Kapitels

 

Detmold (itz). Es geht um die Aufarbeitung eines schwarzen Kapitels der deutsch-italienischen Geschichte – ein Kapitel, das mit den grausamen Misshandlungen und brutalen Morden an Juden und Staatsfeinden im Zweiten Weltkrieg in Verbindung steht. Es geht um die Polizei- und Durchgangslager in Fossoli und Bozen, dessen Leiter der verstorbene Lipper Karl Friedrich Titho war. In einem Symposium im Staatsarchiv Lippe wollen Fachwissenschaftler und Zeitzeugen Hintergründe zu dem wenig erforschten Thema liefern.

 

Vittore Bocchetta war ein Insasse des Durchgangslager Bozen. „Er ist ein Überlebender“, sagte gestern die Historikerin Ingrid Schäfer von der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit. Der hochbetagte Professor wird bei der Veranstaltung am 10. und 11. November als Gast erwartet. Er nimmt die weite Reise von Italien nach Lippe auf sich, um in Detmold über seine Erlebnisse in Bozen zu erzählen. Sein Bericht steht im Mittelpunkt der Vortragsveranstaltung, die mit dem Titel „Von Italien nach Auschwitz – Fossoli und Bozen: Stationen der Deportation 1944/45“ überschrieben ist.

 

Neben der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit und dem Staatsarchiv gehören weitere Kooperationspartner zu den Organisatoren: Das sind die Volkshochschule Detmold, die Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben, die Deutsch-Italienische Gesellschaft in Lippe, das Institut für Lippische Landeskunde, das Filmarchiv Lippe, das Dietrich-Bonhoeffer-Berufskolleg, die Bildstelle des Kreises Lippe, die Aktion Sühnezeichen Friedensdienste Berlin und das Projekt  „Wege der Erinnerung“, das sich mit der Geschichte von 1933 bis 1945 in Ostwestfalen-Lippe auseinandersetzt.

 

Andreas Mickel von der Deutsch-Italienischen Gesellschaft und Gertrud Wagner von der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit betonen, dass das Thema bislang stiefmütterlich behandelt worden sei. Jürgen Reithemeier, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben, stellte klar, dass das Symposium nicht dazu dienen solle, Karl Friedrich Titho an den Pranger zu stellen. „Es geht darum, sich das Geschehene klar zu machen und ein kritisches Bewusstsein zu erhalten.“

 

Das Symposium startet am 9. November mit einem Empfang der italienischen Gäste beim Horn-Bad Meinberger Bürgermeister Eberhard Block. Am Samstag und Sonntag finden die Vorträge von 10 Uhr an statt. Zu den Referenten gehört Dr. Klaus Voigt, Autor des Werkes „Zuflucht auf Widerruf – Exil in Italien 1933 bis 45“. Weitere Gäste sind der Bürgermeister von Carpi/Fossoli und der Stadtrat für Kultur aus Bozen.

 

 

 

 

 

 

Rechtsanwalt Günter Meyners, 02.10.2001

 

Presseinformation

Staatsanwaltschaft Detmold stellt Ermittlungsverfahren gegen

zwei Vorstandsmitglieder der Kulturinitiative Detmold e.V. (alte Pauline) ein

 

Die Staatsanwaltschaft Detmold hat das gegen zwei Vorstandsmitglieder der Kulturinitiative Detmold e.V. aufgrund einer Strafanzeige des zwischenzeitlich verstorbenen Herrn Karl Friedrich Titho eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede eingestellt. Im Rahmen dieses Strafverfahrens waren am 06.04.2001 die alte Pauline und die Privatwohnungen der zwei Vorstandsmitglieder durchsucht worden. Durch Beschlüsse des Amtsgerichts und des Landgerichts waren diese Durchsuchungen bereits vor längerer Zeit für rechtswidrig erklärt worden.

 

Auch die bei diesen rechtswidrigen Durchsuchungen beschlagnahmten Unterlagen enthielten keinerlei Hinweise auf die Verantwortlichkeit der zwei Vorstandsmitglieder für die der Strafanzeige des Herrn Karl Friedrich Titho zugrundeliegendende Internetseite über Herrn Titho. Da somit keine Beweise für die Urheberschaft der zwei Vorstandsmitglieder vorliegen, hat die Staatsanwaltschaft Detmold die Ermittlungsverfahren gegen beide Vorstandsmitglieder eingestellt. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zeigt nochmals, dass die damaligen Durchsuchungsbeschlüsse hinsichtlich der alten Pauline und der Privatwohnungen mehr auf Spekulationen als auf Tatsachen beruhten. Auch durch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wird deutlich, dass die Durchsuchungen der alten Pauline und der Privatwohnungen der zwei Vorstandsmitglieder von vielen Seiten zu Recht als skandalös kritisiert wurden.

 

 

 

 

 

 

September 2001

 

„La Memoria“, 26.09.2001

 

Il Polizeiliches Durchgangslager di Bolzano

 

Oltre alla Risiera di San Sabba, vero e proprio campo di sterminio, nel periodo dell’occupazione nazista funzionarono in Italia due Polizeiliches Durchgangslager, campi di concentramento di transito e smistamento gestiti dalle SS dove migliaia di ebrei, partigiani e antifascisti vennero rinchiusi in attesa dell’organizzazione materiale della loro deportazione nei lager oltralpe.

 

Alla fine del luglio 1944 l’avanzata delle armate angloamericane portò alla chiusura del primo dei due campi, ubicato a Fossoli di Carpi (Modena), e al trasferimento degli internati nel nuovo campo aperto dal 1. agosto a Gries (Bolzano), sull’area dell’attuale numero civico 80 di via Resia.

 

Più di 11.000 tra partigiani, antifascisti e ebrei transitarono per il lager di Bolzano, e ancora 3.500 vi erano rinchiusi all’arrivo delle truppe alleate.

 

Stime incomplete, e di certo largamente inferiori alla realtà, fanno ammontare a 42 i casi di morte avvenuti nel campo, ai quali sono da aggiungersi i ventitre fucilati del 12 settembre 1944.

 

Commandante e vicecommandante di entrambi i campi furono l’SS-Obersturmführer (tenente) Karl Friedrich Titho, già in servizio presso i due lager olandesi di Amersfoort, e l’SS-Hauptscharführer (maresciallo) Hans Haage.

 

Risultando essere Titho prigioniero degli alleati in quel di Bolzano, nel luglio 1946 la procura di Bologna ne richiese il transferimento alle locali carceri militari, ricevendone in cambio la risposta che nulla sapevano gli alleati della sorte di Titho e che, essendo anche loro interessati all’ex SS, chiedevano, qualora fosse stato catturato dagli italiani, di non condannarlo o di non rilasciarlo prima di averli interpellati.

 

Dopo ulteriori e inascoltate sollecitazioni della procura di Bologna in direzione della Commissione delle Nazioni Unite e del procuratore generale militare Borsari, il 6 agosto 1947 gli inglesi informarono che Titho era prigioniero degli americani e che stava per essere consegnato agli olandesi, come di fatto avvenne, nonostante le richieste italiane di estradizione.

 

Condannato a sei anni di reclusione per i crimini da lui commessi in Olanda, Titho, in virtù del periodo di carcerazione già scontata – negli anni in cui secondo gli alleati era introvabile – il 30 marzo 1953 ritornò libero in Germania.

 

Un nuovo mandato di cattura, emesso dalla procura bolognese il 10 giugno 1954, venne vanificato il 17 novembre 1954 da Michele De Pietro, Guardasigilli del primo monocolore democristiano, che giudicò l’accusa di omicidio e strage addebitata a Titho “fatti delittuosi di carattere politico”. Il caso fu così archiviato fino al 1996, quando venne riaperto dalle procure militari di La Spezia e di Verona, in seguito al rinvenimento dei fascicoli a carico di criminali di guerra nazisti presso la procura generale di Roma.

 

Nel dicembre 1999, dopo una lunga istruttoria per accertarne le responsabilità in merito alle violenze avvenute a Gries, e alla fucilazione di ventitre prigionieri, la Procura militare di Verona ha richiesto l’archiviazione delle imputazioni ascritte a Titho e Haage essendo quest’ultimo nel frattempo deceduto e non avendo raccolto sufficienti elementi probatori per il rinvio a giudizio di Titho.

 

Ugualmente archiviata per unsufficienza di prove è stata l’istruttoria avviata dalla procura militare di La Spezia per l’uccisione di 67 antifascisti, prelevati dal campo di Fossoli e fucilati al poligono di Cibeno (Mo) il 16 luglio 1944.

 

Karl Friedrich Titho è deceduto il 21 giugno 2001 a Horn-Bad Meinberg, nella regione tedesca della Westfalia settentrionale.

 

 

 

 

 

 

Juli 2001

 

„Lippe aktuell“, 25.07.2001

 

Landesregierung weicht Fragen aus

 

Kreis Lippe. „Ich bin überrascht, wie unsensibel sich die Landesregierung in der Beantwortung meines Anliegens zeigt“ stellt die grüne Landtagsabgeordnete Ute Kotczy aus Lippe nach Eingang der Antwort auf ihre Kleine Anfrage an die Landesregierung NRW vom 9. Juli 2001 fest. In dieser Kleinen Anfrage ging es um die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit von Karl Friedrich Titho durch die zuständige Zentralstelle in Dortmund, wie auch um die Hintergründe der Staatsschutzaktion in Detmold gegenüber denjenigen, die auf diese Vergangenheit hingewiesen hatten. „Ohne das kleinste Anzeichen eines Problembewusstseins wird die Handlungsweise der Dortmunder Zentralstelle dargestellt. Die Landesregierung geht über das Thema hinweg, als ob schon die Andeutung einer Kritik an der Zentralstelle überflüssig wäre“, moniert Kozcy. „Daher habe ich einen Brief an den zuständigen Justizminister Jochen Diekmann geschrieben, denn ich sehe in diesem Fall eine wichtige Chance vertan. Ich finde es sehr bedauerlich, dass die Landesregierung nicht alles tut, um in der Aufarbeitung des Nationalsozialismus und Auswirkungen auf heute politische Zeichen zu setzen.“ Die Landesregierung führt in der Antwort (Landtagsdrucksache 13/1272) aus, dass sie keinen Anlass habe, die Sachbehandlung der Zentralstelle zum Gegenstand einer besonderen Überprüfung zu machen. Im Fall der Staatsschutzaktion gegenüber Mitgliedern der Kulturinitiative informiert die Landesregierung, dass das Verfahren auf eine Strafanzeige des Rechtsanwalts von Karl Friedrich Titho zurückgegangen sei: „Den Durchsuchungen lagen Gerichtsbeschlüsse zu Grunde. Sie wurden ordnungsgemäß vollzogen. Zu weiteren Anmerkungen sieht sich die Landesregierung nicht veranlasst.“ Vier Tage nach der Beantwortung wies die Presse in Lippe darauf hin, dass das Amtsgericht Detmold die Durchsuchung der „alten Pauline“ für rechtswidrig erklärt hat.

 

 

 

 

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 21.07.2001

 

„Unsensibel und ausweichend“

Pauline-Durchsuchung: Ute Koczy kritisiert Landesregierung

 

Kreis Lippe. Die Landesregierung wird die Durchsuchung der Detmolder Kulturinitiative „alte Pauline“ nicht überprüfen. Dies teilte das Innenministerium der Lemgoer Landtagsabgeordneten Ute Koczy (Bündnis 90/Die Grünen) auf deren Anfrage mit.

 

Am 6. April hatte die Polizei aufgrund einer Anzeige des mittlerweile verstorbenen Karl Friedrich Titho aus Horn Computer, Disketten und Flugblätter in dem Kulturzentrum beschlagnahmt. Titho hatte sich beleidigt gefühlt, da er auf einer Internetseite mit der Adresse der Alten Pauline als „Nazimörder“ beschimpft worden war. Unterdessen hat das Amtsgericht die Durchsuchung für rechtswidrig erklärt – die LZ berichtete. Um so mehr wundert sich Kozcy, dass die Landesregierung ihre Anfrage so „unsensibel und ausweichend“ beantwortet hat.

 

Koczy bezieht sich nicht nur auf die Staatsschutzaktion, sondern vor allem auf die Art und Weise, in der die NRW-Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund den Fall Titho aufgearbeitet habe. Titho sei unbestritten Leiter des Polizeidurchgangslagers in Fossoli gewesen. Doch die Zentralstelle habe kein Beweismaterial für die aktive Rolle Tithos bei der Tötung von Häftlingen gefunden. „Da stellen sich schon aus historischer Sicht viele Fragen“, so Ute Koczy. Doch sehe das Land keinen Anlass, die Sachbehandlung zu überprüfen. „Diese Handlungsweise der Zentralstelle wird ohne das kleinste Anzeichen des Problembewusstseins dargestellt. Die Landesregierung geht über das Thema hinweg, als ob schon die Andeutung einer kritischen Aufarbeitung überflüssig wäre. Ich finde es sehr bedauerlich, dass die Landesregierung nicht alles tut, um in der Aufarbeitung des Nationalsozialismus und Auswirkungen auf heute politische Zeichen zu setzen.“

 

 

 

 

 

MdL Ute Koczy, 19.07.2000

                                                                                 

... Durchsuchung der Kulturinitiative ...

 

 

 

Der Minister für Justiz

Herr Jochen Dieckmann

Martin-Luther-Platz 40

 

40 212 Düsseldorf

 

 

 

                                                                                                                                 19.07.2001

 

 

 

LT-Drucksache 13/1272

 

Antwort auf die kleine Anfrage 454 der Abgeordneten Ute Koczy und Sybille Haussmann (Grüne) vom 05.06.2001 mit Datum vom 9.Juli 2001

 

 

 

Sehr geehrter Herr Minister Dieckmann,

 

im Einvernehmen mit dem Innenministerium hatten Sie mir in Vertretung durch Herrn Schwanhold auf die kleine Anfrage „Staatsschutzaktion in Detmold auf Antrag eines ehemaligen NS-Verbrechers?“ geantwortet.

 

In dieser kleinen Anfrage ging es um das Thema der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit von Karl Friedrich Titho durch die Zentralstelle in Dortmund, wie auch um die Hintergründe der Staatsschutzaktion in Detmold gegen diejenigen, die auf diese Vergangenheit hingewiesen haben.

 

Ich bin überrascht, wie unsensibel sich die Landesregierung in der Beantwortung dieser kleinen Anfrage zeigt. Ohne das kleinste Anzeichen eines Problembewusstseins wird die Handlungsweise der Zentralstelle in Dortmund dargestellt. Die Landesregierung geht über das Thema hinweg, als ob schon die Andeutung einer kritischen Aufarbeitung der Arbeit der Zentralstelle in Dortmund überflüssig wäre.

 

Im jüngst durch das Justizministerium veröffentlichten Gutachten „Umgang der NRW-Justiz mit ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit“ wurde darauf hingewiesen, dass es eine personelle Kontinuität der Justiz vor und nach der Nazi-Diktatur gegeben hat. Dies hatte auch Auswirkungen in der Verfolgung von ehemaligen NS-Verbrechern. Gerade der im Mai mit einer Verurteilung abgeschlossene Prozess gegen Anton Malloth, dessen Verfahren in NRW mehrfach eingestellt wurde, legt nahe, dass die Verstrickung der Justiz mit ihrer eigenen Vergangenheit bis in die heutige Zeit ihre Spuren hinterlassen.

 

Karl Friedrich Titho ist inzwischen gestorben, ohne dass es je zu einem Prozess in NRW kam. Doch unbestritten ist, dass er Leiter eines Polizeidurchgangslagers in Fossoli und später in Bozen war. Doch die Zentralstelle in Dortmund hat weder 1971 noch 1998 Beweismittel für die aktive Rolle von Titho bei der Tötung von Häftlingen in Italien gefunden. Da stellen sich schon aus historischer Sicht viele Fragen. Aber die Landesregierung hat gemäß Ihrer Antwort keinen Anlass, die Sachbehandlung der Zentralstelle zum Gegenstand einer besonderen Überprüfung zu machen.

 

Da sich die Landesregierung bei der Beantwortung des zweiten Teil der kleinen Anfrage auf einen juristischen Standpunkt zurückzieht, dass nämlich die Gerichtsbeschlüsse für die Durchsuchungen der Kulturinitiative ordnungsgemäß vollzogen wurden, möchte ich Sie darüber informieren, dass das Amtsgericht Detmold die Durchsuchung der „alten Pauline“ vom 6.April 2001 am 13. Juli für rechtswidrig erklärt hat.

 

Ich finde es sehr bedauerlich, dass die Landesregierung nicht alles tut, um in der Aufarbeitung von Geschichte des Nationalsozialismus und Auswirkungen auf heute politische Zeichen zu setzen. In diesem Fall ist eine wichtige Chance vertan worden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Ute Koczy

 

 

 

 

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 14.07.2001

 

Zum Wochenende

Verantwortung

 

Von Michael Dahl

 

Peinlich, peinlich für Staatsschutz, Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht. Die in Detmold aufgrund einer Anzeige des ehemaligen NS-Lagerleiters Karl Friedrich Titho aus Horn Anfang April vorgenommenen Durchsuchungen waren nicht nur rechtswidrig, sie haben auch nichts gebracht. Das nun jene sich bestärkt fühlen, die von vornherein in der Razzia nur eine politisch motivierte Aktion gegen unbequeme Zeitgenossen gesehen haben, müssen sich die Verantwortlichen selbst zuschreiben. Allein schon der Zeitpunkt der Aktion – mitten in einer gerade begonnenen politischen Diskussion um die Person Tithos – unterstützt geradezu derartige Spekulationen.

 

Immerhin, das Rechtssystem hat funktioniert, und so ist jetzt der Zeitpunkt erreicht, diese Fußnote abzuhaken und zu den wirklich wichtigen Aspekten des Falles zurückzukehren. Und diese notwendige Diskussion um Täter und Opfer im Nationalsozialismus, um Schuld und Verantwortung, um Sühne und die Aufarbeitung der eigenen Geschichte gehört nicht vor die Schranken des Gerichtes, sondern in die breite Öffentlichkeit, in Diskussionsrunden und Schulen.

 

Und davor darf sich keiner drücken, auch die Justiz nicht, die sich überall nicht gerade leicht tut mit der eigenen Vergangenheit. Da steht noch einiges an Nachforschungen aus, gerade wenn es um Nachkriegskarrieren oder den Umgang mit Nazitätern geht. Auch 56 Jahre später ist es bitter notwendig, über Forschung und Aufklärung dafür zu sorgen, dass sich die Gräuel der NS-Zeit nicht wiederholen. Kein Deutscher, kein Lipper kann seine Geschichte entkommen, mögen auch noch so viele nach Schluss der Debatte rufen.

 

Kein Zweifel, die Justiz steht hier nur stellvertretend für viele Berufsgruppen – für Lehrer, für Wissenschaftler, für Soldaten und natürlich auch für Journalisten.

 

 

 

 

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 13.07.2001

 

Razzia in „Pauline“ illegal / Verfahren vor Einstellung

 

Detmold (da). Die Durchsuchungen des „Autonomen Kultur- und Kommunikationszentrums alte Pauline“ und der Privatwohnungen von zwei Vorstandsmitgliedern der Kulturinitiative Detmold waren rechtswidrig. Das hat die Justiz in zwei Beschlüssen festgestellt.

 

Bei der Razzia am 6. April hatte die Polizei Computer, Datenträger und Flugblätter beschlagnahmt. Staatsschutz und Staatsanwaltschaft waren aufgrund der Anzeige des inzwischen verstorbenen ehemaligen NS-Lagerleiters und SS-Offiziers Karl-Friedrich Titho aus Horn tätig geworden. Dieser hatte sich durch eine Internetseite mit der Adresse der „alten Pauline“ beleidigt gefühlt, auf der Titho als „Henker von Fossoli“ und „Nazimörder“ bezeichnet worden war.

 

Das seinerzeit konfiszierte Material sei inzwischen zurückgegeben worden, sagte gestern Oberstaatsanwalt Diethard Höbrink. Das damit in Zusammenhang stehende Strafverfahren werde voraussichtlich in Kürze eingestellt. Es hätten sich keine Erkenntnisse ergeben, dass die Betroffenen für die Inhalte der Internetseite verantwortlich gemacht werden könnten.

 

Wie Rechtsanwalt Günter Meyners berichtet, hat das Amtsgericht Detmold die Rechtswidrigkeit des Vorgehens gegen die „alte Pauline“ bereits am 29. Mai bestätigt (Az.: 4 Gs 708/01). Begründung: Die Gültigkeit des Durchsuchungsbeschlusses war abgelaufen.

 

Mit Beschluss vom 5. Juli (Az.: 4 Qs 126/01) sei vom Landgericht bezüglich der Durchsuchung der Privatwohnungen Gleiches festgestellt worden. Außerdem, so Meyners, habe in diesen beiden Fällen der Durchsuchungsbeschluss nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. Angesichts der verfassungsrechtlich garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung hätten der Rahmen, die Grenzen und der Zweck der in Aussicht genommenen Durchsuchungen genauer umrissen werden müssen.

 

Für Meyners sind die Beschlüsse „ein weiteres Glied in der Kette der Peinlichkeiten der Aktionen des Staatsschutzes gegen die alte Pauline im Fall Titho“. Ihm, Meyners, dränge sich der Eindruck auf, dass die Strafanzeige willkommener Anlass gewesen sei zur Informationsbeschaffung über ein seit langem im Visier des Staatsschutzes stehendes Objekt. Höbrink hatte Mutmaßungen, die Aktion sei politisch motiviert, schon in der Vergangenheit mehrfach zurückgewiesen.

 

 

 

 

 

„Lippische Rundschau“, 13.07.2001

 

Anordnungen waren abgelaufen

Durchsuchung der „Pauline“ rechtswidrig

 

Das Amtsgericht Detmold hat die Durchsuchung der „alten Pauline“ am 6. April für rechtswidrig erklärt. Das bestätigte gestern auf Anfrage dieser Zeitung Gerichtssprecher Hanno Gerhardt. Auch die Durchsuchung der Privatwohnung von zwei Vorstandsmitgliedern der Kulturinitiative Detmold sei nicht rechtens gewesen. Dies habe das Landgericht festgestellt.

 

Zum Hintergrund: Im Rahmen der Ermittlungen einer Verleumdungsklage des inzwischen verstorbenen Karl Friedrich Titho hatte der Staatsschutz Bielefeld im April die „alte Pauline“ und die Privatwohnung zweier Vorstandsmitglieder durchsucht und Beweismittel sicher gestellt. Bei der Klage des 90-jährigen Horn-Bad Meinbergers ging es vor allem um eine Internetseite, auf der der ehemalige Kommandant eines Lagers in Italien unter anderem als „Nazi-Mörder“ bezeichnet wurde (wir berichteten).

 

Die Durchsuchung der „alten Pauline“ sei rechtswidrig gewesen, weil die zugrunde liegenden Anordnungen vom 11. August 2000 am 6. April abgelaufen gewesen seien, erläuterte Gerhardt. Am 11. Februar aber sei sie erloschen.

 

Ähnlich urteilte das Landgericht Detmold über die Beschwerde der Vorstandsmitglieder, deren Wohnungen durchsucht worden waren: Die Anordnungen seien aber nicht nur abgelaufen gewesen. Hinzu komme, so das Landgericht laut Gerhardt, dass „keine ausreichenden Angaben zum Inhalt des Tatvorwurfs“ gemacht worden seien, zudem seien die Verdachtsgründe „nicht hinreichend bezeichnet“ worden.

 

In seiner Ansicht bestätigt sieht sich durch die Feststellung der Gerichte der Detmolder Rechtsanwalt Günter Meyners: Er hielt die Durchsuchungen von Anfang an nicht für gerechtfertigt. „Ich gehe davon aus, dass nun nur noch die Einstellung des Verfahrens gegen die Kulturinitiative und die Vorstandsmitglieder erfolgt – auch wenn diese Sache nichts mit der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchungen zu tun hat“, erklärte der Rechtsvertreter eines der betroffenen Vorstandsmitglieder.

 

Er hoffe, betont der Anwalt, „dass dieser Nebenkriegsschauplatz nun endlich abgeschlossen ist und der Blick frei wird für die Diskussion um den Umgang der Justiz mit Nazi-Tätern.“

 

 

 

 

 

Rechtsanwalt Günter Meyners, 11.07.2001

 

Presseinformation

Justiz stellt Rechtswidrigkeit der am 06.04.2001 erfolgten Durchsuchung

 der alten Pauline und der Privatwohnungen von zwei Vorstandsmitgliedern

 der Kulturinitiative Detmold e.V. fest.

Peinliche Schlappe des Staatsschutzes beim juristischen Nachspiel im Fall Titho.

 

Bereits mit einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 29.05.2001, Az.: 4 Gs 708/01, hat das Amtsgericht Detmold die am 06.04.2001 erfolgte Durchsuchung der alten Pauline für rechtswidrig erklärt. Nach Ansicht des Amtsgerichts lag der Durchsuchung kein wirksamer Durchsuchungsbeschluss zugrunde. Die Wirkungsdauer des Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Detmold vom 11.08.2000 war auch nach Ansicht des Amtsgerichts zum Zeitpunkt der Durchsuchung bereits abgelaufen. Die Gültigkeit des Beschlusses vom 11.08.2000 war auf die Dauer von 3 Monaten beschränkt. Mit Beschluss vom 16.01.2001 hat das Amtsgericht Detmold die Gültigkeitsdauer des Durchsuchungsbeschlusses vom 11.08.2000 um 3 Monate verlängert. Die Gesamtgültigkeitsdauer des Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Detmold vom 11.08.2000 betrug somit 6 Monate und war somit lediglich bis zum 11.02.2001 gültig. Die polizeiliche Durchsuchung der alten Pauline erfolgte jedoch erst am 06.04.2001 und somit nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Durchsuchungsbeschlusses. Die Durchsuchung der alten Pauline erfolgte somit ohne Rechtsgrundlage und war daher rechtswidrig.

 

Mit Beschluss vom 05.07.2001, Az.: Qs 126/01, hat das Landgericht Detmold auf die von den Betroffenen eingelegten Beschwerden festgestellt, dass auch die Durchsuchung der Privatwohnungen der Vorstandsmitglieder rechtswidrig war. Nach Ansicht des Landgerichts genügten die der Durchsuchung zugrundeliegenden Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts nicht den gesetzlichen Anforderungen. Angesichts der verfassungsrechtlich garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) hätte das Amtsgericht den Rahmen, die Grenzen und den Zweck der in Aussicht genommenen Durchsuchungen definieren müssen, d.h. durch geeignete Formulierungen im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherstellen müssen, dass der mit der Durchsuchung verbundene Grundrechtseingriff auf das unbedingt Erforderliche begrenzt wird und zugleich messbar und kontrollierbar bleibt. Die lediglich pauschalen Angaben des Amtsgerichts Detmold in den Durchsuchungsbeschlüssen vom 11.08.2000 würden diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht.

 

Hinzu kommt, dass nach Ansicht des Landgerichts die Gültigkeitsdauer der Durchsuchungsbeschlüsse hinsichtlich der Privatwohnungen vom 11.08.2000 ebenfalls zum Zeitpunkt der Durchsuchung bereits abgelaufen waren. Die Durchsuchungsbeschlüsse vom 11.08.2000 bezüglich der Privatwohnungen waren auf eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten, somit bis zum 11.02.2001, beschränkt. Auf diese Gültigkeitsdauer hat nach Ansicht des Landgerichts der Verlängerungsbeschluss des Amtsgerichts Detmold vom 27.02.2001 keinerlei Einfluss, zumal der Verlängerungsbeschluss erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Durchsuchungsanordnung erging.

 

Die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlüsse ist ein weiteres Glied in der Kette der Peinlichkeiten der Aktion des Staatsschutzes gegen die „alte Pauline“ im Fall Titho. Dass der zwischenzeitlich verstorbene Herr Karl Friedrich Titho, der 1951 von einem Gericht in Utrecht wegen Mitwirkung an der Erschießung von 70 sowjetischen Kriegsgefangenen zu 6 Jahren Haft verurteilt worden war, sich durch die Bezeichnung „Nazi-Mörder“ und „Henker von Fossoli“ auf einer Internetseite beleidigt und verleumdet fühlte, ist sicherlich kein Umstand, der eine Hausdurchsuchung rechtfertigt. Da es sich bei der auf der Internetseite ebenfalls enthaltenen Bemerkung, der Verfahrensbevollmächtigte des Herrn Titho sei Mitglied der Waffen-SS, Leibstandarte Adolf Hitler gewesen, angesichts seines Geburtsjahres 1944 um ein offensichtliches Versehen handelt, kann auch diese irrtümliche Behauptung die Durchsuchungsaktion des Staatsschutzes nicht rechtfertigen. Darüber hinaus sind auch die für eine Urheberschaft der betroffenen Vorstandsmitglieder vom Staatsschutz genannten Anhaltspunkte zum Teil unzutreffend und derart spekulativ, dass sich leider der Eindruck aufdrängt, dass für den Staatsschutz Bielefeld die Strafanzeige des Herrn Titho und das daraufhin eingeleitete Ermittlungsverfahren nicht der Grund, sondern lediglich ein willkommener Anlass zur Informationsbeschaffung über ein seit langem im Visier des Staatsschutzes stehendes Objekt war. Es ist nur zu begrüßen, dass die Gerichte zumindest im Nachhinein die Informationsbeschaffung in der erfolgten Art für rechtswidrig erklärt haben.

 

 

 

 

 

Landtag Nordrhein-Westfalen, 11.07.2001

 

Staatsschutz in Detmold auf Antrag eines ehemaligen NS-Verbrechers?

 

 

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN                                                                                  Drucksache

13. Wahlperiode                                                                                                    13/1411

 

 

                                                                                                                                                          11.07.2001   

Antwort

 

der Landesregierung

 

auf die Kleine Anfrage 454

der Abgeordneten Ute Koczy und Sybille Hausßmann  GRÜNE

Drucksache 13/1272

 

 

Diese Antwort der NRW- Landesregierung kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.

 

 

 

 

 

 

Landgericht Detmold, 05.07.2001

 

... wegen übler Nachrede ...

 

 

 

4 Qs 126/01 LG  Detmold

4 Gs 1117/00 AG Detmold

4 Gs 320/01 AG Detmold

 

 

 

 

LANDGERICHT DETMOLD

 

BESCHLUSS

 

 

In dem Ermittlungsverfahren

 

 

g e g e n          

 

w e g e n           übler Nachrede u.  a.

 

- Verteidiger: Rechtsanwalt Meyners in Detmold –

 

Auf die Beschwerde des Beschuldigten gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts vom 11. August 2000 (4 Gs 1117/00) und vom 27. Februar  2001 (4 Gs 320/01) hat die Strafkammer I des Landgerichts Detmold am 5. Juli 2001 durch

 

            den Vorsitzenden Richter am Landgericht Reineke

            den Richter am Landgericht Dr. Mertens und

            den Richter am Landgericht Pohlmeier

 

nach Anhörung der Staatsanwaltschaft   b e s c h l o s s e n:

 

Es wird festgestellt, dass die am 6. April 2001 vorgenommene Durchsuchung der Wohnung sowie der Nebenwohnung des Beschuldigten rechtswidrig war.

 

Die weitergehende Beschwerde wird verworfen.

 

Der Beschuldigte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, jedoch werden die Gerichtsgebühr um die Hälfte ermäßigt und die gerichtlichen und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten zur Hälfte der Staatskasse auferlegt.

 

G r ü n d e :

 

Durch den Beschluss vom 11. August 2000 ordnete das Amtsgericht „in dem Ermittlungsverfahren gegen“ den Beschwerdeführer „wegen übler Nachrede“ u. a.“ die Durchsuchung seiner Person, seiner Wohnung, seiner Fahrzeuge und „der sonstigen von ihm benutzten Aufenthalts- und Geschäftsräume in seiner Nebenwohnung ... , und in seiner Hauptwohnung ... in 32756 Detmold“ an, da zu erwarten sei, dass die

Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln führen werde, nämlich „Datenträger auf Festplatten, Schriftsätzen und Plakaten, die die Mitwirkung an dem Inhalt der Internetseite belegen“ könnten. Weiter heißt es in der angefochtenen Entscheidung:

 

„Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, bei der Fertigung von Flugblättern und einer Internetseite mitgewirkt zu haben, die einen verleumderischen Inhalt zum Nachteil der Zeugen Karl Titho und Rechtsanwalt Arndt Kuhlmann aufweisen.“

         

Zugleich ordnete das Amtsgericht die Beschlagnahme der vorgefundenen Beweisstücke an und beschränkte die Gültigkeit seines Beschlusses auf sechs Monate. Durch den weiteren Beschluss vom 27. Februar 2001 verlängerte es die Gültigkeit seiner Durchsuchungsanordnung vom 11. August 2000 – ohne nähere Begründung – um drei Monate.

 

Am Vormittag des 6. April 2001 durchsuchten Beamte der Kriminalpolizei in Bielefeld die Wohnung und die Nebenwohnung des Beschuldigten und beschlagnahmten dessen PC, dessen Laptop, vier Disketten und sechs CD-Roms. Während sich die Disketten und die CD-Roms nach wie vor im Gewahrsam der Kriminalpolizei befinden, wurden alle weiteren beschlagnahmten Gegenstände dem Beschuldigten inzwischen wieder zurückgegeben.

 

Mit seiner Mitte April eingegangenen Beschwerde begehrt der Beschuldigte die Aufhebung der angefochtenen Beschlüsse sowie die Feststellung, dass die Durchsuchung rechtswidrig war. Er meint, dass gegen ihn kein hinreichender Tatverdacht der Verleumdung bestanden habe. Der weitere Beschluss vom 27. Februar 2001 sei ebenfalls rechtswidrig, da er erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Durchsuchungsanordnung vom 11. August 2000 ergangen sei.

 

Die Beschwerde hat teilweise Erfolg.

 

Die Durchsuchung der Wohnung und der Nebenwohnung des Beschuldigten vom 6. April war rechtswidrig, weil sie einer ausreichenden rechtlichen Grundlage entbehrte.

 

Eine Durchsuchung – sei es beim Verdächtigen (§ 102 StPO) oder bei anderen Personen (§ 103 StPO) – bedarf nach § 105 Abs. 1 StPO grundsätzlich einer richterlichen Anordnung, zumal eine solche Strafverfolgungsmaßnahme schon ihrer Natur nach regelmäßig schwerwiegend in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen, namentlich auch in das Grundrecht aus Art. 13 GG eingreift (BVerfG, NJW 1992, Seite 551). Allerdings schafft nur ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss, der den Rahmen, die Grenzen und den Zweck der in Aussicht genommenen Durchsuchung definiert, d. h. durch geeignete Formulierungen im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherstellt, dass der mit der Durchsuchung verbundene Grundrechtseingriff auf das unbedingt Erforderliche begrenzt wird und zugleich messbar und kontrollierbar bleibt, eine hinreichende rechtliche Grundlage für die konkrete Maßnahme (BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 1997 – 2 BvR 1992/92 – und Beschluss vom 5. Mai 2000 – 2 BvR 2212/99). Um rechtsstaatlichen Mindestanforderungen zu genügen, muss eine Durchsuchungsanordnung folgerichtig den Tatvorwurf so eingrenzen, dass sowohl die Durchsuchungsbeamten als auch der Betroffene klar erkennen können, worauf die Durchsuchung zielt. Dazu reicht es nicht aus, nur den jeweiligen Straftatbestand zu nennen. Vielmehr muss der dem Vorwurf zugrunde liegende Lebenssachverhalt durch tatsächliche Angaben umrissen werden. In welchem Umfang dies im Einzelfall zu geschehen hat, bestimmt sich nach der jeweiligen Deliktsart und dem Stand der Ermittlungen im Zeitpunkt der Durchsuchungsanordnung. Regelmäßig werden aber Angaben zum Tatopfer, zu Tatort und –zeit und zum Tathergang dazugehören. Ferner müssen die den Tatverdacht begründenden konkreten Anhaltspunkte benannt sein. Insoweit genügt allerdings eine nur umrisshafte Darstellung, um den Ermittlungszweck nicht zu gefährden. Schließlich sind die zu durchsuchenden Räumlichkeiten und gegebenenfalls die aufzufindenden Beweismittel so genau wie möglich zu bezeichnen.

 

Die Durchsuchungsanordnung vom 11. August 2000 wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Sie enthält keine zureichenden tatsächlichen Angaben zum Inhalt des Tatvorwurfs. Obwohl es nach dem damaligen Ermittlungsstand ohne weiteres möglich gewesen wäre, den Tatvorwurf näher zu konkretisieren, ist in dem Beschluss nur ganz pauschal davon die Rede, dass der Beschuldigte „bei der Fertigung von Flugblättern und einer Internetseite“ mit  „verleumderischen Inhalt“ mitgewirkt habe. Daneben enthält die Durchsuchungsanordnung nur noch den Hinweis „wegen übler Nachrede u. a.“. Angaben zu dem „verleumderischen Inhalt“ der Flugblätter und der Internetseite fehlen dagegen.

 

Weiter kommt hier entscheiden hinzu, dass die Durchsuchungsanordnung  schon nicht mehr gültig war, als die Wohnung und die Nebenwohnung des Beschuldigten durchsucht wurden. Dies geschah am 6. April 2001. Der Beschluss vom 11. August 2000 war aber nur sechs Monate, also bis zum 11. Februar 2001 gültig. Daran vermochte auch der weitere Beschluss vom 27. Februar 2001 nichts mehr zu ändern, zumal er erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Durchsuchungsanordnung erging.

 

Die Beschwerde des Beschuldigten ist unbegründet, soweit sie sich gegen die am 6. April 2001 vorgenommene Beschlagnahme richtet. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen besteht der begründete Verdacht, dass sich der Beschuldigte eines Vergehens der üblen Nachrede nach § 186 StGB zum Nachteil des Rechtsanwalts Arnd Kuhlmann in Detmold schuldig gemacht hat. In einem undatierten „Brief“, der sich mit dem Vorleben eines seiner Mandanten befasst und der über das Internet verbreitet wurde, wurde Rechtsanwalt Kuhlmann als „ehemaliges Mitglied der SS-Leibstandarte Adolf Hitler“ bezeichnet. Diese ehrenrührige Tatsachenbehauptung ist erwiesenermaßen unwahr. Rechtsanwalt Kuhlmann wurde erst im Jahre 1944 geboren. Es bestehen überdies zureichende Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte daran beteiligt war, den „Brief“ mit der ehrenrührigen Behauptung zu verfassen und über das Internet zu verbreiten. Zwar haben sich in dem „Brief“ dessen Verfasser und Absender nicht namentlich zu erkennen gegeben. Sie haben darin aber ihre e-mail-Adresse mit dummefrage@alte-pauline.de angegeben. Nach der Ermittlungen der Kriminalpolizei handelt es sich dabei um die e-mail-Adresse der „Kulturinitiative Detmold e.V.“, dessen Vorstands-Vorsitzende der Beschuldigte ist. Zugleich ist er nach den Internetüberprüfung als Verantwortliche für die Hompage des Vereines mit den Namen „alte-pauline.de“ anzusehen.

 

Im übrigen ist die Beschlagnahme auch nicht unverhältnismäßig, ist die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat doch mit Freiheitsstrafe bedroht.

 

Die Kostenentscheidung folgt aus § 473 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4

StPO.

 

( ... )

 

 

 

 

 

 

Landgericht Detmold, 05.07.2001

 

... dass die Beschwerden gegenstandslos geworden sind.

 

 

 

4 Qs 127, 128/01 LG Detmold

4 Gs 1095/00 AG Detmold

4 Gs 56/01 AG Detmold

 

 

 

 

LANDGERICHT DETMOLD

 

BESCHLUSS

 

 

In dem Ermittlungsverfahren

 

 

g e g e n        1.)

                       

 

                        2.)

                        

 

w e g e n         übler Nachrede u. a.

 

- Verteidiger zu 1.) : Rechtsanwalt Meyners in Detmold  -

- Verteidiger zu 2.) : Rechtsanwalt Robbers in Bielefeld -

 

weitere Beschwerdeführerin:

Kulturinitiative Detmold e.V. (alte Pauline), vertreten durch den Vereinsvorsitzenden ...

 

- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Meyners in Detmold -

 

Auf die Beschwerden der Beschuldigten und der weiteren Beschwerdeführerin gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Detmold vom 11. August 2000 (4 Gs 1095/00) und vom 16. Januar 2001 (4 Gs 56/01) hat die Strafkammer I des Landgerichts Detmold am 5. Juli 2001 durch

 

            den Vorsitzenden Richter am Landgericht Reineke,

            den Richter am Landgericht Dr. Mertens und

            den Richter am Landgericht Pohlmeier

 

nach Anhörung der Staatsanwaltschaft    b e s c h l o s s e n:

 

Es wird festgestellt, dass die Beschwerden gegenstandslos geworden sind.

 

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beschuldigten und der weiteren   Beschwerdeführerin  fallen der Staatskasse zur Last. 

 

G r ü n d e :

 

Durch den angefochtenen Beschluss vom 11. August 2000 ordnete das Amtsgericht „in dem Ermittlungsverfahren gegen“ die beiden Beschuldigten „wegen übler Nachrede u. a.“ die Durchsuchung der Vereinsräume der weiteren Beschwerdeführerin im Hause Bielefelder Straße 3 in Detmold an, da zu erwarten sei, dass die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln führen werde, nämlich „Datenträger auf Festplatten, Schriftsätzen und Plakaten, die die Mitwirkung an dem Inhalt der Internetseite belegen“ könnten. Weiter heißt es in der angefochtenen Entscheidung:

 

„Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, bei der Fertigung von Flugblättern und einer Internetseite mitgewirkt zu haben, die einen verleumderischen Inhalt zum Nachteil der Zeugen Karl Titho und Rechtsanwalt Arnd Kuhlmann aufweisen. Die Internetseite gibt den Verein als Adresse an, weshalb die begründete Annahme besteht, dass die Durchsuchung der Räumlichkeiten zur Auffindung von Beweismitteln führt.“

 

Zugleich ordnete das Amtsgericht die Beschlagnahme der vorgefundenen Beweisstücke an und beschränkte die Gültigkeit seines Beschlusses auf drei Monate. Durch den weiteren Beschluss vom 16. Januar 2001 verlängerte es die Gültigkeit seiner Durchsuchungsanordnung vom 11. August 2000 – ohne nähere Begründung – um drei Monate.

 

Am Vormittag des 6. April durchsuchten Beamte der Kriminalpolizei in Bielefeld die Vereinsräume der weiteren Beschwerdeführerin und beschlagnahmten einen Ordner mit Vereinsunterlagen und diverse Schriftstücke. Sämtliche beschlagnahmten Gegenstände wurden Ende Mai an den Beschuldigten ... zurückgegeben.

 

Mit ihren Mitte April und Mitte Mai eingelegten Beschwerden begehren sowohl die Beschuldigten als auch die weitere Beschwerdeführerin die Aufhebung der beiden angefochtenen Beschlüsse sowie die Feststellung, dass die Durchsuchung rechtswidrig gewesen sei. Sie meinen, dass der Durchsuchungsbeschluss vom 11. August 2000 schon nicht hinreichend erkennen lasse, welche Straftaten den Beschuldigten überhaupt angelastet würden. Der weitere Beschluss vom 16. Januar 2001 sei schon deshalb rechtswidrig, da er erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Durchsuchungsanordnung vom 11. August 2000 ergangen sei.

 

Durch Beschluss vom 29. Mai 2001 hat das Amtsgericht den Beschwerden teilweise abgeholfen und die Durchsuchung der Vereinsräume der weiteren Beschwerdeführerin vom 6. April 2001 für rechtswidrig erklärt.

 

Die weitergehenden Beschwerden sind gegenstandslos geworden.

 

Die Beschuldigten und die weitere Beschwerdeführerin sind durch die in dem Beschluss vom 11. August 2000 enthaltene Beschlagnahmeanordnung nicht länger beschwert. Sämtliche der in den Vereinsräumen der weiteren Beschwerdeführerin beschlagnahmten Gegenstände sind Ende Mai, also nach Rechtsmitteleinlegung dem Beschuldigten ... zurückgegeben worden.

 

Für eine Entscheidung der Kammer über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme vom 6. April 2001 besteht ansonsten kein Rechtsschutzinteresse mehr. Dass eine Wiederholungsgefahr oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch die an sich beendete Beschlagnahme besteht, ist von den Beschuldigten und der weiteren Beschwerdeführerin weder dargetan noch sonst ersichtlich. Anders etwa als die Durchsuchung gehört die Beschlagnahme auch nicht zu den Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angefochtenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann, und in denen deshalb nach der Beendigung des Grundrechtseingriffs stets von einem Fortbestand des Rechtsschutzinteresses auszugehen ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 30. April 1997 – 2 BvR 817/90).

 

Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des & 467 Abs. 1 stopp.

 

( ... )

 

 

 

 

    

Juni 2001

 

„Neue Westfälische“, 25.06.2001

 

SS-Offizier Titho in Lippe gestorben

 

Horn-Bad Meinberg (dpa). Der frühere SS-Offizier und Leiter des Polizeidurchgangslagers Fossoli bei Modena (Italien), Karl Friedrich Titho, ist tot. Er starb bereits am vergangenen Montag nach langer, schwerer Krankheit im Alter von 90 Jahren in seiner Heimatstadt Horn-Bad Meinberg (Kreis Lippe), hieß es in Familienkreisen. Der Ex-Kommandant soll während des Zweiten Weltkriegs in Italien an Morden und fortgesetzter Gewaltanwendung gegen Lagerinsassen beteiligt gewesen sein. Die deutsche Justiz hatte Ermittlungen gegen Titho 1971 aus Mangel an Beweisen eingestellt.

 

 

 

 

 

„Lippische Landes-Zeitung, 23.06.2001

 

Titho verstorben / Stille Beisetzung

 

Horn-Bad Meinberg. Karl Friedrich Titho ist tot. Er verstarb im Alter von 90 Jahren am vergangenen Montag und wird im Stillen beigesetzt.

 

Titho, der in Horn-Bad Meinberg wohnte, hatte von April 1944 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges das Polizeidurchgangslager in der Provinz Modena geleitet. In den vergangenen Monaten hatte es eine öffentliche Diskussion über Tithos Verantwortung gegeben, unter anderem hatte die Arbeitsgemeinschaft Fossoli einen Informationsabend organisiert. >ANZEIGEN

 

 

 

 

 

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 23.06.2001

 

Anzeige

 

Gedenke nicht der Sünden meiner Jugend

und meiner Übertretungen;

Gedenke aber mein nach deiner

Barmherzigkeit um deiner Güte willen.

Psalm 25, 7

 

Karl Titho

* 14. Mai 1911             t 18. Juni 2001

 

Wir haben in aller Stille Abschied

genommen.

 

Gudrun und Ernst

Gunter und Traudel

Enkelkinder und Urenkel

 

32805 Horn-Bad Meinberg, Pfuhlstraße 4

 

Auf Wunsch der Verstorbenen findet die Urnenbei-

setzung zu einem späteren Zeitpunkt im engsten

Familienkreis statt.

 

Bestattungen Garnjost, Grüne Straße 16, 32805 Horn-Bad Meinberg

 

 

 

 

 

 

 

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 23.06.2001

 

Anzeige

 

Nachruf

 

Tief betroffen geben wir davon Kenntnis, dass unser

Mitarbeiter

 

Karl Titho

 

im Alter von 90 Jahren verstorben ist.

Während seiner langjährigen Betriebszugehörigkeit haben

wir ihn als pflichtbewussten und zuverlässigen Mitarbeiter

geschätzt.

Wir werden ihm ein ehrenvolles Andenken bewahren.

 

Geschäftsleitung

Betriebsrat und Belegschaft der

Hornitex Werke, Horn-Bad Meinberg

 

Die Beisetzung fand in aller Stille statt

 

 

 

 

 

„l’Arena“, 22.06.2001

 

Era stato prosciolto per i crimini di guerra

Il maresciallo Titho è morto in Germania

 

È morto in Germania Karl Friedrich Titho, di 90 anni, ex ufficiale delle SS che fu indagato dalla magistratura militare italiana per la strage di Fossoli nel Modenese e da quella militare veronese per le violenze compiute nel lager di Bolzano. Lo ha confermato il procuratore militare di Verona Bartolomeo Costantini, precisando di avere appreso la notizia «da fonte degna di fede».


Titho è stato dal febbraio al luglio del 1944 comandante del campo di prigionia di Fossoli, nel Modenese. Lo stesso dove furono uccisi 70 italiani, di cui 67 trucidati per fucilazione come rappresaglia all'uccisione di sei tedeschi il 19 giugno del '44 a via del Campo a Genova. Quando Fossoli fu chiuso, Titho passò al comando del lager di Bolzano divenendo quindi anche il superiore di Michael detto «Micha» Seifert, l'ex Ss residente in Canada condannato all'ergastolo a Verona lo scorso autunno per uccisioni nel campo bolzanino.


Indagini avviate in Italia sul conto dell'ex ufficiale delle SS sono state archiviate alla fine del '99 dalla procura di La Spezia per insufficienza di prove. Inchieste che invece hanno portato alla condanna all'ergastolo per Seifert, suo sottoposto.
Titho è morto a Horn Bad Meinberg, nella regione tedesca del Nord Reno Westfalia.

 

 

 

 

 

„ll Resto del Calino’“, 22.06.2001

 

“Vogliono 5 milioni per il mio gatto rapito”

 

È morto in Germania Karl Friedrich Titho, di anni (nella foto), ex ufficiale delle SS che fu indagato dalla magistratura militare italiana per la strage di Fossoli. Titho è stato dal febbraio al luglio del 1944 commandante del campo di prigionia presso Carpi, dove furono uccisi 70 italiani, di cui 67 trucidati per fucilazione come rappresaglia all´uccisione di sei tedeschi a Genova. Le indagini in Italia sul conto dell´ex ufficiale delle SS sono state archiviate alla fine del ´99 dalla procura di La Spezia per insufficienza di prove. >WEITERER BERICHT

 

 

 

 

 

Morto Titho, resta l'incubo di Fossoli

di Cesare Pradella

Karl Titho, l'ex comandante del campo di concentramento di Fossoli negli anni 44-45, è morto ieri in Germania all'età di 90 anni.
Si conclude così l'esistenza di questo ex ufficiale delle Ss che era stato di recente nuovamente indagato per la strage di Cibeno di Carpi (67 fucilati nel campo di Fossoli) e per altri delitti compiuti quando, dopo Fossoli, venne destinato a comandare il campo di concentramento di Gries (Bolzano). Questi episodi erano stati archiviati dalla magistratura militare italiana: quello di Cibeno dal tribunale militare di La Spezia e i fatti di Bolzano dalla magistratura di Verona.


Ma recentemente il Comune di Carpi e l'Aned, l'associazione nazionale dei deportati, presieduta dall'avvocato Gianfranco Maris, hanno chiesto la riapertura del 'caso'. Il perchè lo spiega lo stesso avvocato Maris: «Come rappresaglia per una azione militare dei partigiani a Genova, le SS decisero di fucilare 67 ostaggi più una spia (episodio immortalato dal film 'Il generale Della Rovere' di De Sica). Li scelsero uno alla volta – spiega Maris – tra i detenuti di Fossoli al cospetto del comandante Titho, con l'aiuto del suo vice Hans Haage. Il giorno seguente all'alba (il 12 luglio del 1944), vedemmo i camion lasciare il campo e dirigersi verso il poligono di tiro di Cibeno dove dieci prigionieri ebrei erano stati incaricati di scavare profonde fosse che dovevano contenere i corpi dei fucilati. Poco prima della fucilazione ci fu una colluttazione con alcuni condannati che, con la forza della disperazione, avevano cercato di reagire: nella confusione due di essi riuscirono a fuggire e in seguito a raccontare il drammatico episodio» . Maris finì anch'egli in un lager nazista, a Mauthausen, da dove uscì fortunosamente vivo e ora difende la memoria dei deceduti su richiesta dei familiari.


Sulla base di queste ed altre testimonianze, si è dunque deciso di chiedere la riapertura del caso e indurre l'autorità giudiziaria militare a riaprire il fascicolo riguardante sia Karl Titho che il suo vice Hans Haage. Sia nei fatti di Bolzano che per quelli di Cibeno-Fossoli, è l'opinione dei ricorrenti, ci fu una partecipazione diretta dei due ufficiali nazisti e, sia il Comune di Carpi che l'Aned, ritenevano giusto che essi fossero chiamati a rispondere dei loro delitti. Per la partecipazione ad alcuni di questi, è stato invece condannato all'ergastolo l'ex caporale delle Ss Michael Seifert, che si trova tuttavia libero in Canada.


La morte di Titho ieri pomeriggio in Germania mette la parola fine ad una e penosa querelle che ha riportato alla memoria il sacrificio di tanti innocenti.

 

 

 

 

 

 

“Il Corriere della Sera”, 22.06.2001

 

Morto in Germania l’es SS Titho,

il “boia di Fossoli”

 

Berlino. E’ morto in Germania a 90 anni, Karl Friedrich Titho, l’ex ufficale SS indagato dalla magistratura militare italiana per la strage di Fossoli (Modena) e le violenze nel lager di Bolzano. Titho fu per sei mesi, nel’ 44, commandante del campo di prigionia di Fossoli, dove furono uccisi 70 italiani, 67 dei quali fucilati come rappresaglia all’uccisione di sei tedeschi a Via del Campo, a Genova.

 

 



 

 

„Lippe aktuell“, 06.06.2001

 

Kleine Anfrage von Ute Koczy:

Durchsuchung der „alten Pauline“

 

Detmold. Am 6. April wurden in Detmold das Autonome Kultur- und Kommunikationszentrum „alte Pauline“ sowie Privatwohnungen von Mitgliedern Mitgliedern der „Kulturinitiative Detmold“ durchsucht. Anlass war die Anzeige des früheren SS-Offiziers Karl Friedrich Titho, der sich durch die Veröffentlichungen über seine Vergangenheit und durch die Bezeichnung als „Nazi-Mörder“ und „Henker von Fossoli“ verleumdet sieht. In einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung will die lippische Abgeordnete Ute Koczy zusammen mit der Abgeordneten Sybille Haussmann die Hintergründe dieser Aktion sowie die des Falles Karl Friedrich Titho offen legen.

 

„Ich möchte von der Landesregierung genau wissen“, so Ute Koczy, „wie sie auf den entstandenen Eindruck reagiert, dass ehemalige NS-Täter mehr Unterstützung durch die Justizbehörden erfahren, als die Aufklärungsarbeit durch engagierte Bürgerinnen und Bürger. Mir ist auch völlig unklar“, so Koczy weiter „wieso zwei gegen Titho im Jahre 1996 aufgenommene Verfahren wieder eingestellt worden sind. Hier erwarte ich von der Landesregierung Aufklärung.“

 

Eine Antwort auf die Kleine Anfrage wird in spätestens vier Wochen erwartet.

 

 

 

 

 

 

Mai 2001

 

Amtsgericht Detmold, 29.05.2001

 

... für rechtswidrig erklärt.

 

 

4 Gs 708/01

 

 

AMTSGERICHT DETMOLD

 

BESCHLUSS

 

 

 

In dem Ermittlungsverfahren gegen

 

1. ...

 

2. ...

 

wegen übler Nachrede u.a.

 

wird die am 06.04.2001 erfolgte Durchsuchung der Vereinsräume der Kulturinitiative Detmold e.V. (alte Pauline), Bielefelder Str. 3, 32756 Detmold, für rechtswidrig erklärt.

 

Gründe:

 

Die Durchsuchung vom 06.04.2001 lag kein wirksamer Durchsuchungsbeschluss zugrunde.

 

Mit Beschluss des Amtsgerichts Detmold vom 11.08.2000 (ursprüngliches Aktenzeichen: 4 Gs 1095/00) wurde die Durchsuchung der oben genannten Vereinsräume angeordnet. Die Gültigkeit des Beschlusses wurde auf die Dauer von 3 Monaten beschränkt.

 

Mit Beschluss des Amtsgerichts Detmold vom 16.01.2001 wurde die Gültigkeitsdauer des ersten Durchsuchungsbeschlusses um 3 Monate verlängert. Der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Detmold war somit für 6 Monate und damit bis zum 11.02.2001 gültig. Die polizeiliche Durchsuchung erfolgte jedoch erst am 06.04.2001 und somit nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Durchsuchungsbeschlusses.

 

Detmold, den 29.05.2001

Amtsgericht Detmold

Hempel

Richterin am Amtsgericht

 

 

 

 

 

 

Landtag Nordrhein-Westfalen, 28.05.2001

 

Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Koczy und Sybille Haussmann

Staatsschutzaktion in Detmold auf Antrag eines ehemaligen NS-Verbrechers?

 

Am 6. April wurden in Detmold das Autonome Kultur- und Kommunikationszentrum „alte Pauline“ sowie Privatwohnungen von Mitgliedern der „Kulturinitiative Detmold“ durchsucht. Es wurden Computer, Datenträger, Vereinsunterlagen der K.I.D. e.V. und Flugblätter beschlagnahmt. Anlass war die Anzeige des NS-Verbrechers Karl Friedrich Titho, der sich durch die Veröffentlichungen über seine Vergangenheit und durch die Bezeichnung als „Nazi-Mörder“ und „Henker von Fossoli“ verleumdet sieht.

 

Karl Friedrich Titho wurde in den Niederlanden wegen Misshandlungen im KZ Herzogenbosch (Vught) und wegen der Mitwirkung an der Erschießung von mind. 65 sowjetischen Kriegsgefangenen verurteilt. Diese Verurteilungen beziehen sich auf die Zeit zwischen 1942 und Herbst 1943. 1944 wurde der SS-Untersturmführer Titho Lagerleiter des Polizeidurchgangslagers in Fossoli (Italien) und später in Bozen. Von dort wurden Juden und Oppositionelle in die deutschen Vernichtungslager deportiert. Er war an der Vorbereitung der Erschießung von 67 italienischen Gefangenen beteiligt.

 

Nach seiner Verurteilung in den Niederlanden wurde Titho in den fünfziger Jahren nach Deutschland abgeschoben. Seit dieser Zeit lebt er im lippischen Horn. In den siebziger Jahren ermittelte zwar die „Zentrale Stelle im Land Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund“, stellte das Verfahren aber 1971 ein. In der Begründung der Staatsanwaltschaft wurde zwar festgehalten, dass man seine Unkenntnis über das Schicksal der deportierten Juden für „in hohem Maße unglaubhaft“ hält, dass man aber dem SS-Offizier unterstellte, dass „die besondere Situation der Juden in Italien und das nahende Kriegsende es für den Beschuldigten möglich erscheinen lassen konnte, dass die aus Italien deportierten Juden nicht mehr getötet werden würden“. Auch zwei im Jahre 1996 aufgenommene Verfahren stellte die Dortmunder Zentralstelle 1998 bzw. 1999 wieder ein.

 

Nachdem es in den letzten Jahren zur verstärkter Aufmerksamkeit gegenüber ehemaligen Naziverbrecher kam und auch die Vergangenheit von Carl Friedrich Titho öffentlich hinterfragt wurde, reagierte er über seinen Rechtsanwalt. Wie uns bekannt ist, waren die Durchsuchungsbefehle durch das Amtsgericht Detmold bereits am 11. August 2000 ausgestellt worden.

 

Wir fragen deshalb die Landesregierung:

 

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Verfahrensweise der Dortmunder Zentralstelle im Falle von Karl Friedrich Titho?
  2. Welches war der Gegenstand der Ermittlungsverfahren gegen Titho von 1996 und warum wurden sie eingestellt?
  3. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für eine Überprüfung der Verfahren im Fall Titho, die durch die Dortmunder Zentralstelle eingestellt wurden?
  4. Aufgrund welcher Beschuldigungen veranlasste die Oberstaatsanwaltschaft die Hausdurchsuchungen in der „alten Pauline“ sowie bei den Mitgliedern der Kulturinitiative Detmold?
  5. Wie will die Landesregierung auf den entstandenen Eindruck reagieren, dass ehemalige NS-Tätern mehr Unterstützung durch die Justizbehörden erfahren, als die Aufklärungsarbeit durch engagierte Bürgerinnen und Bürger?

 

Ute Koczy, MdL; Sybille Haussmann, MdL     (Drucksache 13/1272, Landtag NRW, 13. Wahlperiode)

 

 

 

 

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 11.05.2001

 

Schauplätze unter dem Hakenkreuz

Historischer Stadtrundgang in Horn

 

Horn-Bad Meinberg. „Gegen Vergessen und Verdrängen“ richtet sich der Stadtrundgang mit dem Titel „Horn unterm Hakenkreuz“, den die Arbeitsgemeinschaft Fossoli und der Antifaschistische Arbeitskreis Detmold am Sonntag, 13. Mai, gemeinsam veranstalten. Ziel des Rundgangs, der um 15 Uhr auf dem Marktplatz in Horn startet, ist der Besuch von historischen Orten, an denen den Teilnehmern Leben und Alltag der Hornschen Bürger im Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 erläutert wird. Die Teilnahme ist kostenlos.

 

 

 

 

 

Bundesjustizministerium, 09.05.2001

 

... Auslieferung Deutscher

 

 

Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin MdB

Bundesministerin der Justiz

 

Jerusalemer Strasse 27

10117 Berlin

Telefon (030) 2025-9000

Telefax (030) 2025-9043

 

9. Mai 2001

 

An das

Mitglied des Deutschen Bundestages

Frau Annelie Buntenbach

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

Sehr geehrte Frau Kollegin,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. März 2001, mit dem Sie um nähere Angaben darüber bitten, wie und wann die tatsächlichen Voraussetzungen für eine Auslieferung Deutscher an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschaffen werden.

 

Die von Ihnen angesprochene Grundgesetzänderung soll neben einer Überstellung an Internationale Strafgerichtshöfe auch die Auslieferung Deutscher an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglichen, um der erreichten und noch angestrebten europäischen Integration Rechnung zu tragen.

 

Bereits das Auslieferungsübereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 27. September 1996 sieht in seinem Artikel 7 Absatz 1 vor, dass die Auslieferung nicht allein mit der Begründung abgelehnt werden darf, bei dem Verfolgten handele es sich um  einen eigenen Staatsangehörigen. Allerdings ermöglicht Absatz 2 den Mitgliedstaaten die Einlegung eines zeitlich befristeten Vorbehaltes, eigene Staatsangehörige nicht auszuliefern, was auch Deutschland anlässlich der Ratifikation des Übereinkommens im Dezember 1998, also vor der Änderung des Grundgesetzes, getan hat.

 

Das Übereinkommen ist bisher von einer Reihe wichtiger Partnerstaaten wie Italien, Frankreich, Belgien und Schweden leider immer noch nicht ratifiziert worden. Diejenigen Staaten, die es bisher ratifiziert haben, lehnen entweder die Auslieferung eigener Staatsangehöriger ab (Griechenland und Österreich) oder gestatten sie nach Maßgabe bestimmter Kriterien, die nicht immer ganz eindeutig sind. Ich halte es für unerlässlich, dass für die Auslieferung eigener Staatsangehöriger an die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Wesentlichen gleiche Bedingungen gelten. Deshalb muss nach der Ratifikation des Übereinkommens durch alle Mitgliedstaaten als nächster Schritt dafür gesorgt werden, dass möglichst identische Bedingungen für die Auslieferung eigener Staatsangehöriger in der Europäischen Union geschaffen werden, damit dann auch deutsche Staatsangehörige an EU-Staaten ausgeliefert werden können.

 

Die Strafverfolgung mutmaßlicher deutscher NS-Straftäter in Deutschland statt im EU-Tatortstaat – falls die deutschen Strafverfolgungsbehörden von etwaigen Verdachtsmomenten überhaupt Kenntnis haben – ist sicherlich nur die zweitbeste Lösung. Solange allerdings wichtige Partnerstaaten das Auslieferungsübereinkommen nicht ratifizieren und insofern die Voraussetzungen zur Auslieferung eigener Staatsangehöriger nicht schaffen, könnte Deutschland selbst dann, wenn das fragliche Ausführungsgesetz schon erlassen wäre, wegen des Grundsatzes der Gegenseitigkeit deutsche Staatsangehörige nicht ausliefern. Ihr Schreiben und der aus den Medien bekannte Fall Engel hat mich veranlasst, eine europäische Initiative mit dem Ziel anzustreben, endlich eine Ratifikation des Auslieferungsübereinkommens durch alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erreichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

„Das kritische Tagebuch“ (WDR 3), 07.05.2001, 19.15 Uhr

 

... unter Verweis auf die Unabhängigkeit der Justiz

 

Kommentar von Hans-Detlev von Kirchbach

 

„Es gab die Hausdurchsuchung in der alten Pauline und bei Einzelpersonen. Wir lehnen das auf’s Schärfste ab und finden eigentlich auch, dass Herr Titho die Klage zurücknehmen könnte und sich eigentlich einer Auseinandersetzung um seine Verantwortung stellen könnte.“

Dieser Appell der Detmolder Arbeitsgemeinschaft Fossoli wird wohl ungehört verhallen. Der 90-jährige Karl Friedrich Titho war auch gar nicht zu gegen, als bei einer Veranstaltung am vergangenen Wochenende in seiner Heimatgemeinde Horn-Bad Meinberg bei Detmold seine Rolle als hochrangiger SS-Funktionär und KZ-Lagerleiter in den Niederlanden und in Italien diskutiert wurde.

 

Weil er sich durch Begriffe wie „Nazi-Verbrecher“ und „Henker von Fossoli“ auf einer Internet-Seite beleidigt fühlte, auf der seine NS-Vergangenheit dargestellt wurde, erstattete er im August letzten Jahres Strafanzeige wegen übler Nachrede gegen die Detmolder Kulturinitiative „alte Pauline“ und zwei ihrer Vorstandsmitglieder. Daraufhin erließ das Amtsgericht Detmold einen Durchsuchungsbefehl für die Vereinsräume der „alten Pauline“ und die Privatwohnungen der Vereinsvorständler. Höchst ungewöhnlich bei einer Klage wegen einer privaten Ehrverletzung, die ansonsten höchstens eine Unterlassungsklage nach sich zieht.

 

Freilich geschah zunächst acht Monate nichts, bis schließlich am 06. April 2001 etwa 50 Beamte des Bielefelder Staatsschutzes und der Einsatzhundertschaft Bielefeld drei Detmolder Privatwohnungen und das „Autonome Kultur- und Kommunikationszentrum alte Pauline“ durchsuchten. Die Durchsuchung erklären sich die Betroffenen auch mit dem seit langem gespannten Verhältnis zur Staatsschutzabteilung der Kriminalpolizei. Denn die linke Kulturinitiative tritt seit langem den Verharmlosungen der regionalen Neonazi-Szene entgegen, die es laut Staatsschutz – abgesehen von einzelnen Verirrten – gar nicht gibt.

 

Karl Friedrich Titho, Mitglied der SS seit 1932, wurde 1951 in den Niederlanden unter anderem wegen der Erschießung von etwa 70 sowjetischen Kriegsgefangenen im KZ Amersfoort zu sieben Jahren Haft verurteilt. Als Leiter des Polizei- und Durchgangslagers Fossoli bei Modena in Norditalien war er mitverantwortlich für die Deportation tausender Juden und Antifaschisten in Vernichtungslager wie Bergen-Belsen und Auschwitz. Während seiner Kommandantur wurden zudem 69 Gefangene als Vergeltungsaktion für einen Angriff italienischer Partisanen erschossen. Die italienische Zeitung „Il Resto del Carlino“ zitierte Zeitzeugen aus dem norditalienischen Städtchen Carpi in der Nähe des ehemaligen Lagers. Als „Henker von Fossoli“ sei Titho berüchtigt gewesen. Dieser schreckerfüllte Beiname, den Titho seiner Zeit am Ort seines Wirkens genoss, war nun allerdings eine Begründung für die Beleidigungsklage und die Durchsuchung.

 

Aus den Niederlanden wurde Titho bereits 1953 – nach Verbüßung von zwei seiner sieben Jahre Haft – in die BRD abgeschoben. Die deutsche Justiz belästigte ihn seither nicht weiter, wie die meisten der willigen Helfer Hitlers. Ein italienischer Haftbefehl gegen Titho und seinen Lager-Stellvertreter Haage aus dem Jahre 1954 wurde in Deutschland unter Berufung auf das Auslieferungsverbot des Grundgesetzes nicht vollzogen. Ein acht Jahre hingezogenes Ermittlungsverfahren schlug die Dortmunder Zentralstelle 1971 nieder, da Titho nicht zu beweisen sei, von der Tötung der deportierten jüdischen Opfer in den Vernichtungslagern gewusst zu haben.

 

Historische Tatsachen, die die Initiatoren der Veranstaltung von der Detmolder „Arbeitsgemeinschaft Fossoli“ mit einer umfangreichen Dokumentation belegten. Schließlich sollte auch den zensurfreudigen Ortsbehörden kein Anlass gegeben werden, gegen die unbequeme Geschichtsarbeit erneut einzuschreiten. Die lippische Provinz reagiert nämlich mit Rage auf die Störer des lokalen Schweigegebotes. Nach der Durchsuchungsaktion der eifrigen Staatschützer verbot dann auch die Stadt Horn-Bad Meinberg den Aushang der Veranstaltungsplakate, weil darauf Karl Friedrich Titho als „Täter“ bezeichnet wurde – denn in Deutschland sei Titho nie gerichtlich als Täter verurteilt worden.

Das stimmt – aber in Holland! Auf Anraten seines Anwaltes bat Titho im italienischen Fernsehen Opfer und Angehörige immerhin um Verzeihung; allerdings erst als Reaktion auf die öffentliche Debatte. Schließlich versuchte auch der für das Plakat-Verbot verantwortliche CDU-Bürgermeister Block, die Wogen zu glätten und sich an die Spitze der Bewegung zu stellen, um ihr gleichzeitig auch die Spitze abzubrechen:

 

 „Die Frage, in wie weit jemand Schuld hat oder nicht, müsste in einem konkreten Verfahren festgestellt werden. Denn wir haben einen Grundsatz bei uns, der ist ein rechtsstaatlicher Grundsatz, der natürlich nicht im Faschismus geherrscht hat: keine Strafe ohne Schuld! Und ich halte es für richtig, dass man die Frage stellt, ‚hat unsere Justiz richtig gehandelt?’ Das ist korrekt. Muss man auch! Und ich bin selbst der Auffassung und entsetzt darüber, was fürchterliche Juristen in der Nachkriegszeit in Deutschland angerichtet haben. Die entscheidende Frage ist, ob wir Verantwortung insgesamt für unsere Geschichte zeigen oder nicht. Und da halte ich es schon für richtig, dass wir auch dementsprechende Symbole und Zeichen setzen.“

 

Um ein solches Zeichen zu setzen, will sich der Bürgermeister für eine entsprechende Straßenbenennung in seiner Gemeinde verwenden. Etwa nach dem wahrscheinlich jüngstem Opfer der Titho’schen Lagerherrschaft in Fossoli: Gina Labi, geboren am 02. April 1944 wurde mit dem Transport am 20. Mai 1944 von Fossoli nach Bergen-Belsen deportiert und dort ermordet. Ein nie gesühnter Kindermord im deutschen Staatsauftrag.

 

Die Detmolder Justiz, die auch wegen der Beteiligung an solchen Deportationen über ein halbes Jahrhundert hinweg nie zu einem Anklageverfahren gegen Karl Friedrich Titho kam, hat ihr Zeichen mit dem massiven Vorgehen gegen die unbequeme Aufklärungsinitiative freilich schon gesetzt: Der Vizepräsident des Detmolder Landgerichtes wollte auf Anfrage nicht erklären, warum bei einer privaten Beleidigungsklage eine Hausdurchsuchung angeordnet wurde; unter Verweis auf die Unabhängigkeit der Justiz. Damit hat er wohl recht – juristisch!

 

 

 

 

 

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 07.05.2001

 

Die Geschichte vom Lagerleiter

Titho-Information in der Burgscheune

 

Horn-Bad Meinberg (upf). Die Person Karl Friedrich Tithos, seine Tätigkeit als SS-Offizier und Lagerleiter in Italien, der Umgang der Justiz mit diesem Thema standen im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung am Freitagabend in der Burgscheune in Horn.

 

Das Fazit: Titho habe als Chef der Polizeidurchgangslager Fossoli und Bozen Mitverantwortung für die Deportation von Juden und politischen Gefangenen, auch für die Erschießung von Inhaftierten. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Fossoli, die zu der Veranstaltung eingeladen hatte, nahmen auf dem Podium Tithos Werdegang als NSDAP- und SS-Mitglied unter die Lupe, beleuchteten auch seine Beteiligung an einem Erschießungskommando in Holland, wofür er nach dem Krieg zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Dass die deutsche Justiz bisher keine Anklage erhoben hat, wurde vom Podium als mangelndes Verfolgungsinteresse interpretiert.

 

Die AG Fossoli versuchte in einer anschließenden Diskussion, mögliche Formen der Aufarbeitung in der Öffentlichkeit zu thematisieren, was allerdings durch teilweise stark ideologisch eingefärbte Wortbeiträge beeinträchtigt wurde. >WEITERER BERICHT

 

 

 

 

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 07.05.2001

 

„Ganz deutliche Verantwortung“

Informationsveranstaltung über Karl Friedrich Titho in der Burgscheune

 

(Bildunterschrift:) Der frühere SS-Offizier und Lagerleiter stand im Mittelpunkt der Informationsveranstaltung der AG Fossoli. Dieter Zoremba, Raphaela Kula und Sanne Kaperlat gingen auf Tithos Biographie sowie die verschiedenen Aspekte von Verantwortung und Täterschaft ein.

 

Horn-Bad Meinberg (upf). „Er ist Chef gewesen. Ein Chef weiß, was passiert, er hat die Verantwortung“ – so lautet das Fazit von Raphaela Kula über Karl Friedrich Titho. Die Person des früheren SS-Lagerleiters stand im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung in der Burgscheune Horn am Freitagabend. Viel Neues zu Titho, seiner mutmaßlichen Beteiligung an NS-Verbrechen und dem heutigen Umgang damit förderte der von der Arbeitsgemeinschaft Fossoli veranstaltete Abend jedoch nicht zu Tage.

 

Dieter Zoremba ging auf die Biographie des heute 89-jährigen ein. Tithos Eintritt in die SS 1932 – im Alter von 21 Jahren – sei „ein sehr bewusster Schritt“ gewesen, ebenso die Übernahme von Ämtern und Funktionen in der NSDAP, der er 1933 beigetreten sei. Ab 1937 ist Titho Kraftfahrer beim Sicherheitsdienst (SD) in Frankfurt und Kassel, 1940 wird er persönlicher Fahrer des SS-Standartenführers Wilhelm Harster, der ihn 1944 als späterer Befehlshaber der Sicherheitskräfte in Verona zum Leiter des Polizeidurchgangslagers Fossoli ernennt. Bereits 1942 war Titho nach Zorembas Schilderungen im SS-Lager Amersfoort in Holland als Mitglied eines Erschießungskommandos an der Ermordung von 70 sowjetischen Kriegsgefangenen beteiligt. Zoremba: „Rein rechnerisch hat Titho 15 Gefangene durch Kopfschuss getötet.“ Dafür sei er 1951 von einem Gericht in Utrecht zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Zu Tithos Funktion als Lagerleiter in Fossoli und später in Bozen sagte Zoremba: „In diesem Zusammenhang ist eine ganz deutliche Verantwortung von Titho im Gesamtprozess der Vernichtung der italienischen Juden festzustellen.“ Tithos Aussage in der Presse über seine Verstrickung bezeichnete Zoremba als zynisch. Er wies darauf hin, dass Ende vergangenen Jahres der frühere Bozen-Wachmann Michael Seifert von einem italienischen Gericht wegen mehrfachen Mordes verurteilt worden sei.

 

Auf den Umgang der deutschen Justiz mit dem Fall Titho ging Raphaela Kula ein, die kritisierte, es gebe „kein richtiges Verfolgungsinteresse“. Titho habe als Lagerleiter gewusst, was mit den Deportierten in den KZ`s  geschehe, er habe also auch Verantwortung. Den Hinweis der Zentralstelle Dortmund in den Ermittlungsakten, Titho sei keine strafbare Förderung von Juden nachzuweisen, da ihm nichts bekannt gewesen sei, kommentierte Kula: „Wenn ich das lese, macht es mich nervös.“ Sie rief dazu auf, einen gesamtgesellschaftlichen Umgang mit der Verantwortung Tithos zu finden, „das heißt aber nicht, gleich zu seinem Haus zu gehen und die Fenster einzuschmeißen“.

 

Die Ereignisse im faschistischen Italien, die schließlich in der deutschen Besetzung des ehemals verbündeten Landes und der Errichtung von Lagern wie Fossoli mündeten, beschrieb Sanne Kaperlat in einem ausführlichen Vortrag. Das faschistische Regime unter Mussolini habe bereits 1938 Rassegesetze erlassen, aufgrund derer Listen von Juden angelegt worden seien: Diese hätten später der SS die Deportation wesentlich erleichtert. Das Lager Fossoli, früher ein Gefangenenlager für alliierte Soldaten, habe unter deutscher Leitung von Anfang an ein klares Ziel gehabt: Die Deportation von Juden und politischen Gefangenen in die Konzentrationslager. „Titho ist für diese Morde niemals verurteilt worden“, sagte Kaperlat. Die AG Fossoli wolle sich dafür einsetzen, dass in Horn eine Straße nach dem Mädchen Gina Labi benannt werde, das im Alter von sechs Wochen deportiert und ermordet wurde – dies sei ein Vorschlag von noch lebenden Zeitzeugen, so Kaperlat.

Die anschließende Diskussion geriet zu einem teilweise heftigen Schlagabtausch über politische Positionen: „Es ist nicht sinnvoll, hier eine innerlinke Diskussion zu führen“, versuchte Dieter Zoremba auf das eigentliche Thema des Abends zurückzukommen. Verschiedene Sprecher nutzten die Gelegenheit, die Bevölkerung der Stadt Horn-Bad Meinberg und Bürgermeister Eberhard Block anzugreifen, da sie Titho gesellschaftlich für seine Taten nicht zur Rechenschaft zögen. Versöhnlicher gab sich eine Stimme aus dem Publikum, die forderte, das Augenmerk auf die Umstände zu richten, unter denen Titho zum Täter habe werden können.

 

 

 

 

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 05.05.2001

 

Am Beispiel Karl Friedrich Titho

 

Horn-Bad Meinberg (bp). „Als wir anfingen, nach Titho zu fragen, hieß es immer wieder, wir sollten den alten Mann doch in Ruhe lassen“, erinnerte Raphaela Kula (Bild) an den Beginn der AG Fossoli. Dass es doch Menschen gibt, denen die Aufarbeitung der Nazizeit wichtig ist, zeigte gestern Abend ein Blick in die Burgscheune Horn. Rund 150 Menschen waren gekommen, um von den Vorgängen in den deutschen Polizeidurchgangslagern in Italien und Südtirol zu erfahren, die der in Horn lebende Karl Friedrich Titho 1944 und 1945 geleitet hatte. Dabei sollte der frühere SS-Offizier als Beispiel für den Umgang von Justiz und Gesellschaft mit nationalsozialistischem Unrecht dienen. Der 89-jährige Titho selbst war nicht zugegen. >WEITERER BERICHT AM MONTAG (>07.05.2001)

 

 

 

 

 

 

AG Fossoli, 04.05.2001

 

Wider dem Verdrängen und Vergessen

Einladung zum Stadtrundgang

„Horn unterm Hakenkreuz“

Leben und Alltag zwischen 1933 und 1945

Datum: 13. Mai 2001

Treffpunkt: Marktplatz, 15.00 Uhr

Veranstalterin: AG Fossoli, Postfach 1309, 32703 Detmold

E-Mail: agfossoli@freenet.de

 

 

 

 

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 04.05.2001

 

„Es war ein Verhängnis“

Karl Friedrich Titho bekundet Bereitschaft zum Gespräch

 

Horn-Bad Meinberg (upf). Er ist derjenige, der seit Wochen im Zentrum der Diskussion um die Aufarbeitung nationalsozialistischer Taten steht. Aber bisher, so sagt Karl Friedrich Titho, habe außer den Medien mit ihm selbst noch niemand gesprochen. „Bei mir besteht nach wie vor die Bereitschaft, in einem kleinen Kreis mit vernünftigen Leuten darüber zu reden“, stellt der 89-jährige aus Horn fest.

 

Die Debatte über die mögliche Verantwortung des früheren SS-Offiziers und Leiters zweier Polizeidurchgangslager in Italien und Südtirol für Deportationen von Juden und die Erschießung von Inhaftierten soll heute Abend in der Burgscheune in Horn weiter geführt werden (die LZ berichtete).

 

Titho selbst, um dessen Vergangenheit sich alles dreht, hofft darauf, dass es bei der Diskussionsrunde sachlich zugehen wird: „Ich weiß nicht, wie viel Sachlichkeit wirklich möglich ist. Da ist ein Popanz aufgebaut worden, gegen den man kaum ankommt.“ Dennoch halte er die Entwicklung der vergangenen Wochen zumindest soweit für positiv, als er nicht mehr öffentlich zum Beispiel auf einer Internet-Seite – wegen der die Kulturinitiative Detmold vom Staatsschutz durchsucht worden war – als „Nazimörder“ oder „KZ-Kommandant“ bezeichnet werde.

Der Arbeitsgemeinschaft Fossoli – Ausrichter der Veranstaltung in der Burgscheune – und der Kulturinitiative Detmold, die beide in unterschiedlicher Form zur öffentlichen Auseinandersetzung mit Tithos Vergangenheit aufrufen, steht der 89-jährige zwiespältig gegenüber. Er habe 60 Jahre lang in Horn gelebt und sich nichts zuschulden kommen lassen, „wie können die jetzt glauben, dass die Hornschen mit Steinen auf mich werfen?“ Andererseits hatte Titho sich vor kurzem im italienischen Fernsehen für seine Verstrickung in die Ereignisse bei Opfern und Angehörigen entschuldigt – was seitens der AG Fossoli als erster von weiteren notwendigen Schritten zur persönlichen Aufarbeitung seiner Schuld gewertet wurde.

 

Über die nationalsozialistischen Verbrechen sagt Karl Friedrich Titho: „Es war ein Verhängnis. Und es wird immer unbegreiflicher. In 80 Jahren wird man noch weniger als heute begreifen können, was damals geschehen ist.“

 

 

 

 

 

WDR, Lokalzeit OWL, 04.05.2001

 

Karl Friedrich Titho – ehemaliger Lagerleiter von Fossoli

 

Silvia Bose

 

Anmoderation:

Karl Friedrich Titho lebt seit fast fünfzig Jahren in Horn. Jetzt holt ihn seine Vergangenheit ein. Der ehemalige SS-Offizier leitete 1944 das Polizeidurchgangslager Fossoli in Norditalien. Dort wurden unter anderem Juden zusammengetrieben, in Vernichtungslager deportiert und auch 67 Häftlinge erschossen. Dafür wurde Titho nicht verurteilt, aber für seine Taten in den Niederlanden: Weil er an der Erschießung von Kriegsgefangenen beteiligt war und Häftlinge misshandelt hat, wurde er 1951 verurteilt. Zwei von sieben Jahren Gefängnis hat er verbüßt, dann wurde er nach Deutschland abgeschoben. Seitdem lebt Karl Friedrich Titho wieder in seiner lippischen Heimat. Angestoßen von der Detmolder „Arbeitsgemeinschaft Fossoli“ diskutieren die Horner Bürger nun die Vergangenheit ihres Nachbarn – und den Umgang unserer Gesellschaft mit NS-Tätern. Heute diskutieren die Bürger in einer Veranstaltung die Vergangenheit des ehemaligen SS-Offiziers: Titho leitete 1944 das Polizeidurchgangslager Fossoli in Norditalien. Gegenüber dem italienischen Fernsehsender RAI hat er jetzt erstmals eine Teilschuld eingeräumt.

 

Bild und Ton von Karl Friedrich Titho:

„Ich bin mir im Klaren darüber, dass ich als damaliges Mitglied der SS eine Mitschuld an den Taten habe, die von der SS in meinem Tätigkeitsumfeld verübt wurden. Dies belastet mich seit Jahrzehnten und ich möchte auf diesem Weg Opfer und Angehörige um Verzeihung bitten.“

 

Bilder von Fossoli (1944 und 2001),

Moderation:

Fossoli 1944  - als Karl Friedrich Titho das Lager in Norditalien leitete, wurden mehr als 3.000 Juden in Vernichtungslager deportiert und 67 Gefangene erschossen. Deutsche Staatsanwälte ermittelten zwar, stellten aber 1971 das Verfahren ein. Kein Einzelfall, weiß die Detmolder „Arbeitsgemeinschaft Fossoli“:

 

Bild und Ton von Dieter Zoremba, AG Fossoli:

„Nach dem Nationalsozialismus in Deutschland hat man ein paar Nazigrößen belangt – von Militärgerichten und einige wenige auch von deutschen Gerichten. Man hat sich mit der Aburteilung einiger Größen dieser Geschichte entledigt. Man hat sich nicht mehr um Menschen gekümmert, die auf anderen Ebenen Täter waren. Insofern ist der Fall Titho sehr typisch.“

 

Bilder der Innenstadt von Horn,

Moderation:

Im lippischen Horn will die „Arbeitsgemeinschaft Fossoli“ den Fall Titho juristisch neu aufarbeiten. Und eine Diskussion über den Umgang mit NS-Tätern anstoßen. Die Horner Bürger sind im Fall Titho durchaus unterschiedlicher Meinung.

 

Bilder der Innenstadt von Horn,

Umfrage:

Ein Mann: „Wenn da jemand ist, der so eine Verantwortung hatte, dann sollte er sie auch so lange behalten, bis er dafür gerade steht.“ Ein Mann: „Lassen ´se mich damit in Ruhe. Das ist ein alter Mann. Der hat genauso seine Pflicht getan wie jeder andere auch.“ Eine Frau: „Das ist doch schon lange her, das sollte doch mal vergessen sein. So ist das eigentlich ein lieber, netter Mann gewesen.“

 

Bilder der Innenstadt von Horn,

Moderation:

An der Horner Stadtverwaltung sind die Diskussionen nicht spurlos vorüber gegangen. Die Stadt will in ihren Mauern eine Straße nach dem aus Fossoli deportierten und ermordeten Mädchen Gina Labi benennen. Und die Stadt Horn erwägt, in Fossoli einen Gedenkstein zu errichten.

 

Bild und Ton von Eberhard Block,

Bürgermeister von Horn-Bad Meinberg:

„Um ein Signal zu setzen. Ein Signal für die Bevölkerung vor Ort, aber auch um der italienischen Bevölkerung zu zeigen: Wir stellen uns der Verantwortung, auch wenn wir keine Schuld tragen. Wir sind uns aber natürlich im Klaren, dass wir in gewissem Maße damit zu tun haben, weil das nun einmal ein Bürger unserer Stadt ist – auch wenn der unmittelbare Zusammenhang mit dem Gemeinwesen natürlich nicht besteht.“

 

Bilder vom Rathaus,

Moderation:

In Horn werden sich Bürger noch länger mit dem Fall Titho beschäftigen. Demnächst sollen hier Fossoli-Überlebende ihre Geschichte erzählen.

 

 

 

 

 

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 03.05.2001

 

„Titho ist kein Thema“

Interview mit dem italienischen Historiker Dr. Paolo Paoletti

 

 

Vorbemerkungen der AG Fossoli:

Paolettis Aussage - „Titho ist überhaupt kein Thema im Moment“ – entspricht nicht den Fakten:

Der Bürgermeister von Carpi, Demos Malavasi, hat keinesfalls am 21.04. gesagt: „Für uns bleibt er der Henker von Fossoli.“

Die Titho-Dokumentation des staatlichen Fernsehsenders RAI, ausgestrahlt im Vorfeld des offiziellen italienischen Feiertags zum Gedenken an die Befreiung vom Faschismus (25. April), löste zahlreiche empörte Reaktionen aus.

In nahezu allen Tageszeitungen war zudem um den 20. April die Forderung von Gianfranco Maris, Präsident des A.N.E.D.,  wiedergegeben, Titho solle u.a. erneut zu dem Massaker vom 12.07.1944 vernommen werden.

 

* * * * * * *

 

Horn-Bad Meinberg. Die Diskussion um den früheren SS-Offizier Karl Friedrich Titho beschäftigt auch Italien, wo der heute 89-jährige während des Zweiten Weltkrieges ein Polizeidurchgangslager geleitet hatte. Mit dem Historiker Dr. Paolo Paoletti, der zu Recherchen nach Horn gereist war, sprach LZ-Redakteur Ulrich Pfaff über die italienische Sicht der Dinge.

 

Wie geht man in Italien mit dem Thema Titho um?

Dr. Paolo Paoletti: Titho ist überhaupt kein Thema im Moment. Das Thema ist Michael Seifert, ein früherer Wachmann in den von Titho geleiteten Lagern Fossoli und Bozen, der im vergangenen Jahr wegen mehrerer Morde in Italien verurteilt wurde. Der lebt in Kanada. Titho ist eher ein negativer Mythos: Nach 1945 haben alle gesagt, er war verantwortlich. Er ist in Italien immer der „Henker von Fossoli“ gewesen.

 

Und die Öffentlichkeit beschäftigt sich wirklich nicht mit ihm?

Dr. Paoletti: 1996 haben italienische Journalisten herausgefunden, dass er in Horn lebt. Es gab eine Menge Zeitungsartikel, die seine Auslieferung forderten, aber das war nur die Meinung der Medien. Sicher, Titho wird in Büchern immer wieder belastet, zum Beispiel soll er verantwortlich gewesen sein für die Erschießung der 67 Inhaftierten, aber tatsächlich war das ein SS-Sturmscharführer namens Karl Müller. Es gibt Dokumente, die nachweisen, dass Titho nicht beteiligt war.

 

Um welche Dokumente handelt es sich dabei?

Dr. Paoletti: Englische Dokumente, Vernehmungsprotokolle und Auswertungen der „War Crimes Group“ (Stelle zur Untersuchung von Kriegsverbrechen, Anm. d. Red.) unmittelbar nach Kriegsende, die auch Profile von verantwortlichen Offizieren erstellt hat. Diese Dokumente besagen, dass zum Beispiel für das Massaker Tithos Vorgesetzte beim Befehlshaber der Sicherheitskräfte in Verona – Harster und Kranebitter – verantwortlich sind. Die Briten haben Titho nicht verdächtigt, er war für sie ein kleiner Fisch.

 

Wie reagiert die Öffentlichkeit auf diese Dokumente?

Dr. Paoletti: Gar nicht. Der Bürgermeister von Carpi, der Gemeinde, zu der Fossoli gehört, sagte am 21. April: „Für uns bleibt er der Henker von Fossoli.“ So ist die Meinung der Lokalpolitiker. Die Wahrheit ist anders: Nach meinen Erkenntnissen war er gar nicht an den Erschießungen beteiligt. Diesen Schluss haben ja auch die Staatsanwälte gezogen und die Verfahren gegen Titho eingestellt.

 

Welche Rolle haben diese Dokumente dabei gespielt?

Dr. Paoletti: Eigentlich keine. Die deutsche und die italienische Justiz hat sie noch nicht gefunden, ihre Existenz ist diesen Behörden nicht bekannt. Ich habe sie bei meinen Recherchen in London gesichtet. Aber wenn die Ermittler daran interessiert wären, wäre es kein Problem, diese Dokumente auch zu bekommen. > WEITERER BERICHT

 

 

 

 

 

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 03.05.2001

 

Titho als Beispiel

Diskussion über NS-Täter in der Burgscheune – Plakate verschwunden

 

Horn-Bad Meinberg (upf). Nationalsozialistische Täter, der juristische und gesellschaftliche Umgang mit ihnen im Nachkriegsdeutschland bis zur Gegenwart stehen am Freitag, 4. Mai in der Burgscheune Horn im Mittelpunkt. Als Beispiel soll dabei die Vergangenheit des früheren Lagerleiters Karl Friedrich Titho dienen.

 

Mit dieser Veranstaltung will die Arbeitsgemeinschaft Fossoli zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit vor allem in Horn beitragen, wo der 89-jährige Titho lebt. Er hatte während des Zweiten Weltkriegs als Offizier der SS so genannte Durchgangslager im italienischen Fossoli und Bozen geleitet.

 

Im Vorfeld der Veranstaltung hatte es zwischen der AG Fossoli und der Stadt Horn-Bad Meinberg Differenzen um die Plakatierung gegeben: Erst nachdem die darauf verwendete Bezeichnung „Täter“ durch den Zusatz „verurteilt in Utrecht 1951“ präzisiert worden war, hatte die Stadt die Plakatierung genehmigt. Allerdings sind von den 30 aufgehängten Plakaten während des vergangenen Wochenendes 25 spurlos verschwunden, wie AG-Mitarbeiter Dieter Zoremba gestern der LZ mitteilte. „Wir sind empört. Wir wollen die Plakate wieder haben“, meinte Zoremba. Hinweise, wer die Plakate entfernt haben könnte, gebe es nicht – es handele sich aber wohl um eine geplante Aktion, da die Plakate fast alle und mit entsprechenden Werkzeug entfernt worden seien. Zoremba: „Die Leute sollen die Plakate einfach wieder hinhängen, sonst werden wir rechtliche Schritte unternehmen“. Statt Plakate abzunehmen, sollten die Verantwortlichen lieber in der Burgscheune mit diskutieren. Für Störungen der Veranstaltung durch linke oder rechte Gruppen gebe es zur Zeit keine Anhaltspunkte, so Zoremba.

 

Neben drei Vorträgen von Dieter Zoremba über Tithos Biografie, Sanne Kaperlat über das Lager Fossoli und Raphaela Kula soll es im Verlaufe des Abends auch Gelegenheit zur Diskussion geben. Die Veranstaltung beginnt um 19.30 Uhr.

 

 

 

 

 

 

„Bielefelder StadtBlatt“, 03.05.2001

 

Nationalsozialismus / Späte Signale

Einige NS-Verbrecher werden jetzt von ihrer Vergangenheit eingeholt

-         auch Karl Friedrich Titho aus Horn in Lippe

 

Silvia Bosse

 

56 Jahre haben die Opfer gewartet. In der vergangenen Woche hat sich der ehemalige SS-Offizier Karl Friedrich Titho endlich entschuldigt. „Ich bin mir darüber im Klaren, dass ich als damaliges Mitglied der SS eine Mitschuld an den Taten habe, die von der SS in meinem Tätigkeitsfeld verübt wurden“, sagte der 89-Jährige dem italienischen Fernsehsender RAI. „Dies belastet mich seit Jahrzehnten und ich möchte auf diesem Weg Opfer und Angehörige um Verzeihung bitten“.

 

Titho leitete das norditalienische Polizeidurchgangslager Fossoli, später Bozen-Gries. Während seiner Leitung wurden allein aus Fossoli mehr als dreitausend Juden deportiert und 67 Gefangene als Vergeltungsakt für einen Partisanenanschlag auf deutsche Soldaten erschossen. Schuld daran will Titho nicht sein. „Die gesamte bürokratische Koordination ging von der Zentrale BdS (Befehlshaber der Sicherheitskräfte, d. Red.) in Verona aus“, sagt er.

 

Verurteilt wurde er aber 1951 von niederländischen Gerichten zu insgesamt sieben Jahren Haft, weil er Anfang der 40er Jahre in KZs an der Erschießung von sowjetischen Kriegsgefangenen beteiligt war und Häftlinge misshandelt hat. Nach zwei Jahren haben ihn die Niederlande abgeschoben, seitdem lebt er wieder im lippischen Horn. In den siebziger Jahren ermittelte zwar die Dortmunder „Zentralstelle im Lande NRW für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen“, stellte das Verfahren aber 1971 ein. Dass Titho von den Massenmorden an Juden nichts gewusst habe, hielt die Staatsanwaltschaft zwar für „in hohem Maße unglaubhaft“. Trotzdem hielt sie dem ehemaligen SS-Offizier zugute, dass „das nahende Kriegsende es für den Beschuldigten möglich erscheinen lassen konnte, dass die aus Italien deportierten Juden nicht mehr getötet werden würden“.

 

Kollektives Beschweigen

 

Solche Einschätzungen waren an der Tagesordnung – unter anderem, weil acht Staatsanwälte braunen Dreck am Stecken hatten. Zwischen 1961 und 1995 hat die Zentralstelle in nur 55 von fast 1.300 Verfahren Anklage erhoben, dabei ging es 158 von rund 25.000 Beschuldigten ans Leder. Seit dieser Bilanz ist lediglich eine Anklage dazu gekommen. Dass die „Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen in mancher Hinsicht nicht befriedigend war“, räumte kürzlich auch der NRW-Justizminister Jochen Diekmann ein, verwies aber gleichzeitig auf die „historische Bedingtheit“. „Den Erfolg dieser Arbeit nur in Anklagen, Verurteilungen und Strafmaßen zu messen, greift zu kurz“, erklärte der Minister und lobte: „Die Arbeit der Zentralstellen hat wesentlich dazu beigetragen, die Phase des kollektiven Beschweigens zu beenden und die Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit in der Bundesrepublik voranzutreiben“.

 

Viele teilen dieses Lob nicht. „Man hat sich mit der Aburteilung einiger weniger Größen diesem Teil der deutschen Geschichte entledigt“, sagt etwa Dieter Zoremba von der Arbeitsgemeinschaft Fossoli, die den Fall Titho recherchiert hat und nun eine öffentliche Diskussion fordert. „Täter auf anderen Ebenen ließ man unbehelligt. Insofern ist Titho exemplarisch“.

 

Unbehelligt blieb auch Anton Malloth, der zur Wachmannschaft in der „Kleinen Festung Theresienstadt“ gehörte und den 1948 ein tschechisches Gericht in Abwesenheit zum Tode verurteilte. Gegen den Mann ermittelte die Dortmunder Zentralstelle mehrere Male, stellte die Verfahren aber in gewohnter Manier ein. Malloth hat unter anderem einen Gefangenen mit dem Gummiknüppel derart verprügelt, dass er an seinen Verletzungen starb. „Sichere Rückschlüsse auf einen bedingten Tötungsvorsatz“ konnte die Dortmunder Staatsanwaltschaft darin nicht erkennen. Die Verwendung eines Gummiknüppels „spricht eher gegen einen solchen Vorsatz“, heißt es in der 186 Seiten dicken Einstellungsverfügung. Also kein Mord; und Totschlag ist verjährt.

 

Seit vergangener Woche steht der 89-jährige Malloth in München vor Gericht – wegen Mordes in drei Fällen. Übrigens: Den Platz im Pullacher Altersheim vermittelte Gudrun Burwitz, Tochter von Heinrich Himmler, im Auftrag der „Stillen Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte“ – einem Verein, der sich der finanziellen und juristischen Unterstützung von alten und neuen Nazis verschrieben hat. Laut Süddeutsche Zeitung ist auch Malloths Anwalt Klaus Goebel Aktivist der „Stillen Hilfe“. Goebel hat die Verteidigung seines Mandanten jetzt abgetreten, hat aber noch das Mandat inne.

 

Malloth ist nicht der einzige NS-Täter, den seine Vergangenheit einholt. Anfang April verurteilte das Landgericht Julius Viel wegen Mordes an sieben KZ-Häftlingen zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe. Der Journalist und Bundesverdienstkreuzträger Viel hatte unbehelligt gelebt bis im vergangenen Jahr sein ehemaliger Untergebener Adalbert Lallier sich aus Kanada und gegen ihn aussagte.

 

Vor allem Kriegsverbrecher, die in Italien gewütet haben, stehen im Mittelpunkt. Der Grund: Als in den fünfziger Jahren die NATO geschmiedet wurde, bremste die Politik – deutsche Militärs auf der Anklagebank hätten die Kritik an der Wiederbewaffnung Deutschlands gestärkt. Enrico Santacroce, Chef der militärischen Anklagebehörde, ließ 1960 Akten über mehr als zweitausend Verbrechen archivieren und wegschließen. Einige wurden Mitte der sechziger Jahre an deutsche Staatsanwaltschaften übergeben. Aber die wichtigsten Akten, knapp siebenhundert Ermittlungsverfahren, blieben unter Verschluss. Sie wurden erst Mitte der neunziger Jahre im sogenannten Schrank der Schande wiederentdeckt und an Militärgerichte weitergeleitet.

 

Als erstes wurde der 1998 der von Argentinien ausgelieferte ehemalige SS-Mann Erich Priebke wegen der Ermordung von 335 Geiseln zu „Lebenslang“ verurteilt – mit ihm der SS-Sturmbannführer Karl Hass. Ins Gefängnis muss Priebke wegen seines hohen Alters nicht. Er steht unter Hausarrest und empfängt unter anderem Gesinnungsgenossen von „Der Freiwillige“. Das Naziblatt berichtet begeistert vom Besuch, geißelt das dem „uralten Kameraden“ angetane „Unrecht“ und lobt den „aufrechten und disziplinierten Offizier der alten Schule“.

 

Auslieferung zukünftig möglich

 

Nach Priebke ging es auch Theodor Saevecke an den Kragen. Er war Mitglied einer SS-Einsatztruppe, die von Judenräten in Tunesien fünfzig Millionen France und 43 Kilogramm Gold erpresste. Als er später Polizeichef von Mailand war, wurden 1.200 Juden und fast genauso viele Widerständler in deutsche Vernichtungslager deportiert und 15 Partisanen erschossen. Für letzteres verurteilte das Militärgericht Turin Saevecke zu lebenslanger Haft – in Abwesenheit. Der Rentner genoss derweil in Bad Rothenfelde seine Pension, die er sich beim Bundeskriminalamt unter anderem verdient hat mit der Durchsuchung der Spiegelredaktion 1962 wegen angeblichen Landesverrats. Nach dem Schuldspruch nahm die Osnabrücker Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf; zur Anklage kam es nicht mehr – Saevecke ist vor wenigen Monaten gestorben.

 

In Abwesenheit verurteilt wurde im vergangenen Jahr auch der in Kanada lebende Michael Seifert. Im Lager Bozen-Gries, das von dem in Horn lebenden Karl Friedrich Titho geleitet wurde, hat Seifert Gefangene vergewaltigt, gefoltert und ermordet. Gegen Titho selbst ermittelte das Militärgericht La Spezia, stellte das Verfahren aber 1999 wegen Mangel an Beweisen ein. Beweise könnten jedoch durch neue Zeugen noch auftauchen, wenn der Fall Titho öffentlich diskutiert wird. Dafür sorgen derzeit italienische Medien und in Horn der Arbeitskreis Fossoli. Wenn es zur Anklageerhebung käme, könnte die Verhandlung sogar in Anwesenheit des Beschuldigten stattfinden.

 

Um mutmaßliche Täter vor den Internationalen Gerichtshof stellen zu können, wurde im vergangenen Jahr das Grundgesetz geändert, damit auch die Bundesrepublik deutsche Staatsbürger ausliefern kann. Allein das Ausführungsgesetz fehle noch, erklärt Marita Strasser vom Bundesjustizministerium. Das werde aber beschlossen, sobald das 1996 vereinbarte Auslieferungsabkommen der Europäischen Union von fast allen Mitgliedsstaaten ratifiziert sei. Vorangetrieben wird die Diskussion um Auslieferung derzeit durch den Fall des Hamburger Friedrich Engel. Den ehemaligen SS-Chef von Genua verurteilte das Turiner Militärgericht 1999 wegen 246-fachen Mordes. „Damit der Gerechtigkeit im Sinne der Opfer genüge getan wird“, dränge Italien jetzt auf Konsequenzen, so Strasser.

 

Auch ein Schuldspruch im Fall Titho wäre ein Signal für die Opfer und ihre Angehörigen. Selbst wenn es dazu nicht kommt, ist schon einiges erreicht: Dank der AG Fossoli wird das Thema jetzt öffentlich diskutiert und die Stadt Horn ist bereit, Verantwortung zu übernehmen. Sie stellt für eine Veranstaltung der AG Räumlichkeiten zur Verfügung, will eine Straße nach dem sechs Wochen alten, deportierten und ermordeten Mädchen Gina Labi benennen und denkt darüber nach, einen Gedenkstein in Fossoli zu errichten. „Das wäre ein Signal für die Bevölkerung vor Ort“, erklärt Bürgermeister Eberhard Block (SPD). „Und wir würden der italienischen Bevölkerung zeigen: Wir stellen uns der Verantwortung, auch wenn wir selbst keine Schuld tragen“.

 

Info:

Am Freitag, 4. Mai informiert die AG Fossoli in der Horner Burgscheune ab 19.30 Uhr über Karl Friedrich Titho und den Umgang mit NS-Tätern. Kontakt über agfossoli@freenet.de

 

Bildunterschrift: Opfer der Naziverbrecher warten bis heute auf Zeichen der Reue und Entschädigung

 

 

 

 

 

 

WDR 2, 02.05.2001

 

Karl Friedrich Titho – ehemaliger Lagerleiter von Fossoli

 

Silvia Bose

 

 

Anmoderation:

Karl Friedrich Titho lebt fast fünfzig Jahre im lippischen Horn – unbehelligt. Jetzt holt ihn seine Vergangenheit ein. Der ehemalige SS-Offizier leitete ab März 1944 das Polizeidurchgangslager Fossoli in Norditalien, später das Lager in Bozen-Gries. Dort wurden unter anderem Juden zusammengetrieben und in Vernichtungslager deportiert, Häftlinge  misshandelt und erschossen. Angestoßen von der „Arbeitsgemeinschaft Fossoli“ diskutieren Bürger nun die Vergangenheit ihres Nachbarn – und den Umgang unserer Gesellschaft mit NS-Tätern. In Horn hat sich Silvia Bose umgehört.

 

Umfrage:

„Kennen Sie einen Herrn Titho?“

Eine Frau: „Das ist mein früherer Arbeitskollege. So ist er eigentlich ein lieber, netter Mann gewesen.“

Ein Mann: „Lassen ´se mich damit in Ruhe. Das ist ein alter Mann. Der hat genauso seine Pflicht getan wie jeder andere auch.“

Ein Mann: „Wenn da jemand ist, der so eine hohe Verantwortung hatte, dann sollte er sie auch so lange behalten, bis er dafür gerade steht.“

 

Moderation:

Geradestehen musste der ehemalige SS-Offizier Karl Friedrich Titho für seine Taten in Italien nicht. Fakt ist: Als Titho das Polizeidurchgangslager Fossoli leitete, wurden mehr als 3.000 Juden in Vernichtungslager wie Auschwitz oder Bergen-Belsen deportiert und 67 Gefangene erschossen. Deswegen ermittelte in den sechziger Jahren die Dortmunder „Zentralstelle für die Verfolgung von NS-Verbrechen“ gegen Titho, stellte aber die Ermittlungen ein. Kein Einzelfall, weiß Dieter Zoremba von der „Arbeitsgemeinschaft Fossoli“:

 

Dieter Zoremba, AG Fossoli:

„Nach dem Nationalsozialismus in Deutschland hat man ein paar wenige Nazigrößen belangt. Man hat sich nicht mehr um Menschen gekümmert, die auf anderen Ebenen Täter waren. Insofern ist der Fall Titho sehr typisch.“

 

Moderation:

Schuldig gesprochen wurde Titho in den Niederlanden, weil er an der Erschießung von Kriegsgefangenen beteiligt war und KZ-Häftlinge misshandelt hat. Zwei von sieben Jahren Gefängnis hat Titho verbüßt, 1953 wurde er nach Deutschland abgeschoben. Seitdem lebt er wieder in seiner Heimat Lippe – unbehelligt von Gerichten und auch von Fragen seiner Mitbürger. Deshalb fordert Dieter Zoremba ...

 

Dieter Zoremba, AG Fossoli:

“ … die Auseinandersetzung und das Anerkennen, dass es in der deutschen Gesellschaft eine ganze Reihe von Tätern gegeben hat, die unter ganz normalen Verhältnissen weitergelebt haben – und auch noch leben.”

 

Moderation:

Das Engagement der Arbeitsgemeinschaft hat sich gelohnt. Am Freitag werden die Horner Bürger erstmals den Fall Titho und den gesellschaftlichen Umgang mit NS-Tätern öffentlich diskutieren. Und: Die Stadt Horn will eine Straße nach dem sechs Wochen alten, deportierten und ermordeten Mädchen Gina Labi benennen. Zudem erwägt die Verwaltung, einen Gedenkstein in Fossoli zu errichten.

 

Bürgermeister Eberhard Block:

„Um ein Signal zu setzen. Ein Signal für die Bevölkerung vor Ort, aber auch um der italienischen Bevölkerung zu zeigen: Wir stellen uns der Verantwortung, auch wenn wir keine Schuld tragen. Wir sind uns aber natürlich klar, dass wir im gewissen Maße damit zu tun haben, weil das nun einmal ein Bürger unserer Stadt ist.“

 

Moderation:

Die Diskussionen sind auch an Karl Friedrich Titho nicht spurlos vorbei gegangen. Bisher hatte er immer betont, nur der Verwalter der Lager gewesen zu sein. Jetzt räumte er erstmals eine Mitschuld ein und bat in einer schriftlichen Erklärung Opfer und Angehörige um Verzeihung. Nach 56 Jahren – eine späte Reue.

 

 

 

 

 

 

April 2001

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 27.04.2001

 

Grüne stärken Kulturinitiative den Rücken

Scharfe Kritik an CDU-Antrag zu „alter Pauline“,

aber auch an „gewissen Rechtsorganen“

 

Detmold (da). Die Fraktion der Grünen im Stadtrat hat sich von der polizeilichen Durchsuchung im „Autonomen Kultur- und Kommunikationszentrum alte Pauline“ am 6. April distanziert. Gleichzeitig übte ihr Ratsmitglied Wulf-Dieter Hermann scharfe Kritik an der CDU-Fraktion, die in einer Presseerklärung eine Überprüfung der Förderpraxis dieser Einrichtung durch die Stadt gefordert hatte.

Herrmann sprach im Zusammenhang mit der erfolgten Beschlagnahme von Computern, Datenträgern und Flugblättern in der „alten Pauline“ von einer „politischen Aktion“. Wörtlich weiter: „Man wird das Gefühl nicht los, dass es eine Solidarisierung zwischen Herrn Titho und gewissen Rechtsorganen gibt.“ Staatsanwaltschaft und Polizei waren bekanntlich auf Grund einer Strafanzeige tätig geworden, die der in Horn lebende Karl Friedrich Titho bereits im August wegen Beleidigung und übler Nachrede gestellt hatte. Der ehemalige SS-Offizier war im Zweiten Weltkrieg Kommandant des Polizeidurchgangslagers Fossoli in Italien, von dem aus Juden in Vernichtungslager deportiert und in dem 67 Gefangene als Reaktion auf einen Partisanenanschlag erschossen worden waren (die LZ berichtete ausführlich).

 

Dass die die „Kulturinitiative Detmold“ als Trägerin der „alten Pauline“ nicht zur Klientel der CDU gehöre – im Übrigen auch nicht zu der der Grünen -, rechtfertige nicht diesen „verbalen Anschlag“ der Union, fuhr Hermann gestern vor dem Rat fort. Für diese Einrichtung gebe es in Detmold keine Alternative, und im Übrigen seien dort auch keine Kriminellen am Werk. Eine „provozierende Art zu denken“ reiche nicht aus, die dort verkehrenden Menschen vor die Tür zu setzen. Den von der CDU angestellten Vergleich mit der Förderung anderer Kulturvereine mochte der Grüne nicht gelten lassen. Wenn man schon vergleiche, dann bitte mit Landestheater oder Museen, sagte er.

 

CDU-Fraktionschef Jürgen von Olberg verteidigte ausdrücklich das Begehren seiner Partei. Es sei das gute Recht der CDU, angesichts des äußeren Erscheinungsbildes des Hauses mit seinen verzimmerten Fenstern, roten Fahnen, Lenin-Bildnissen und linksextremistischen Parolen die Förderung mit immerhin rund 25000 Mark im Jahr zu hinterfragen.

 

Dies soll nun in dem zuständigen Ausschuss geschehen, sobald der entsprechende CDU-Antrag bei der Stadt eingetroffen ist.

 

 

 

 

 

 

Rat der Stadt Detmold,  26.04.2001

 

Die Grünen distanzieren sich von den

Durchsuchungen des Staatsschutzes in der alten Pauline!

Redebeitrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen

 

Die Grünen distanzieren sich von den Durchsuchungen des Staatsschutzes in der alten Pauline!

 

Sie sehen dieses Eindringen als eine politische Aktion an, denn ein halbes Jahr nach einer unterstellten strafbaren Handlung noch Beweismittel sicherstellen zu wollen, ist nicht glaubwürdig. Man wird das Gefühl nicht los, dass es eine Solidarisierung zwischen Herrn Titho und gewissen Rechtsorganen gibt.

 

Hierzu gesellt sich nun auch die Detmolder CDU: Sie nutzt die Gelegenheit zu einem weiteren Versuch, der alten Pauline die Existenzgrundlage zu entziehen, indem sie ihr die Förderungswürdigkeit abspricht.

 

Die Besucher und Aktiven der Alten Pauline sind zwar nicht die Klientel und Wähler der CDU. (Sie sind übrigens auch nicht die Wähler der GRÜNEN und beschimpfen diese ebenso oder noch deutlicher wie die anderen Parteien.) Das rechtfertigt aber nicht diesen verbalen Anschlag der CDU, es sei denn, man akzeptiert, dass sie primitiv Gleiches mit Gleichem beantworten wollen.

 

Für die Pauline gibt es keine Alternative. Sie steht dieser Gruppe junger Detmolder Bürger rechtmäßig zu, denn es sind keine Kriminellen, sondern ebenso Steuer zahlende Arbeitnehmer (oder Kinder von Steuernzahlern), wie es sie in anderen Bevölkerungsgruppen auch gibt. Ihre andere, oft provozierende Art zu denken, sich zu äußern sowie ihr anderes Kulturverständnis reichen nicht aus, sie buchstäblich auf die Straße zu setzen. Die Umsetzungen solcher Vorstellungen wäre für alle Seiten kontraproduktiv, im Ergebnis auch für die CDU.

 

Dieses Haus – die alte Pauline – steht ihnen zu wie anderen das Theater, die Philharmonie oder die verschiedenen Museen. Und wenn man die Zuschüsse für diese Initiative in eine Relation setzen will, dann sollte man es gefälligst in Bezug auf diese „anerkannten“ Institutionen tun und die Zuschusshöhe ebenso regelmäßig anheben!

 

 

 

 

 

 

„Lippische Landes-Zeitung“, 26.04.2001

 

Einigkeit über Plakat / Streit beigelegt

 

Horn-Bad Meinberg (upf). Der Streit zwischen der Arbeitsgemeinschaft Fossoli und der Stadt Horn-Bad Meinberg um das Plakat zur Veranstaltung über Karl Friedrich Titho ist beigelegt. Die Stadt genehmigt das Plakat mit Änderungen.

 

In einem Gespräch gestern Morgen zwischen Vertretern der AG und Bürgermeister Eberhard Block wurde vereinbart, den strittigen Begriff „Täter“ weiter zu verwenden, aber einen Hinweis auf Tithos Verurteilungen vor einem holländischen Gericht 1951 aufzunehmen. „Dies wurde uns nachgewiesen“, bestätigte Block auf Anfrage – somit handele es sich nicht um eine falsche Tatsachenbehauptung auf dem Plakat, die zunächst zu dessen Ablehnung durch das städtische Ordnungsamt geführt hatte.

 

Nach dem Ausräumen der Missverständnisse äußerte sich Block anerkennend über das Anliegen der AG Fossoli: „Bei dieser Veranstaltung soll exemplarisch anhand der Verstrickung von Personen aufgearbeitet werden, was damals von Deutschen ausgelöst wurde.“ Block begrüßte ausdrücklich, dass die AG Fossoli auch den Umgang der deutschen Nachkriegsjustiz mit mutmaßlichen NS-Tätern thematisieren wolle.

 

Er habe zunächst befürchtet, die Veranstaltung solle dazu dienen, gegen den früheren SS-Offizier und L