Veröffentlichungen
zu Titho und der AG Fossoli
Übersicht:
2002
August 2002
-
Kontroverse zwischen Stadt und
Arbeitsgemeinschaft Fossoli
Juli
2002
Juni
2002
März
2002
Januar
2002
2001
Dezember
2001
-
Lippische Landes-Zeitung (Der
lokale Jahresrückblick), 31.12.2001:
Titho
und alte Pauline / Staatsschutz aktiv
November
2001
- Lippische Rundschau,
26.11.2001: Ausstellung über das Bozener Lager
- Lippische
Landes-Zeitung, 12.11.2001: Band zwischen Gestern und
Heute /
Symposium über
NS-Lager und Deportationen in Italien
-
Lippische Rundschau,
12.11.2001: Symposium „Von Italien nach Auschwitz“ /
Zeitzeuge berichtet
aus Lager in Bozen
- Lippische Landes-Zeitung,
10.11.2001: Gedenkfeier über Grenzen hinweg /
Fossoli und Bozen
waren präsent an der Alten Synagoge
-
Lippische Landes-Zeitung,
10.11.2001: Empfang als Zeichen der Verantwortung
-
Lippische Landes-Zeitung,
09.11.2001: Totengebet und das Lagerlied / Heute Gedenkstunden
-
Lippische Landes-Zeitung,
09.11.2001: Zeichen für Verantwortung setzen /
SPD-Ortsverein
Veldrom stellt Antrag für Opfer-Gedenktafel und Straßenumbenennung
Oktober
2001
- BürgerInnenantrag
an den Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg, 27.10.2001:
Ihre Anteilnahme zählt
-
Gesellschaft für Christlich-Jüdische
Zusammenarbeit in Lippe e.V. (u.a.), 22.10.2001:
Von Italien nach Auschwitz / Fossoli und
Bozen: Stationen der Deportation 1944/45 /
Symposium am 10. und 11. November 2001 im Nordrhein-Westfälischen
Staatsarchiv Detmold
-
Lippische Landes-Zeitung,
05.10.2001: Vergangenheit in Braun /
Symposium:
Von Italien nach Auschwitz
-
Lippische Rundschau,
05.10.2001:
Symposium
im Staatsarchiv befasst sich mit Durchgangslagern im Zweiten Weltkrieg /
Aufarbeitung eines
schwarzen Kapitels
-
Rechtsanwalt Günter Meyners,
02.10.2001: Presseinformation /
Staatsanwaltschaft
Detmold stellt Ermittlungsverfahren gegen zwei
Vorstandsmitglieder
der Kulturinitiative Detmold e.V. (alte Pauline) ein
September 2001
- La Memoria
(italienisch), 26.09.2001: Il Polizeiliches Durchgangslager di Bolzano
Juli 2001
-
Lippe aktuell, 25.07.2001: Landesregierung
weicht Fragen aus
-
Lippische Landes-Zeitung, 21.07.2001:
„Unsensibel und ausweichend“ /
Ute Koczy
kritisiert Landesregierung
- MdL Ute Koczy,
19.07.2001: Der Minister für Justiz / ... Durchsuchung der Kulturinitiative
...
-
Lippische Landes-Zeitung, 14.07.2001:
Zum Wochenende / Verantwortung
-
Lippische Landes-Zeitung, 13.07.2001:
Razzia in „Pauline“ illegal / Verfahren vor Einstellung
-
Lippische Rundschau, 13.07.2001: Anordnungen
waren abgelaufen /
Durchsuchung
der „Pauline“ rechtswidrig
-
Rechtsanwalt Günter Meyners, 11.07.2001:
Presseinformation /
Justiz stellt
Rechtswidrigkeit der am 06.04.2001 erfolgten Durchsuchung der alten Pauline
und der Privatwohnungen von zwei Vorstandsmitgliedern der Kulturinitiative
Detmold e.V. fest. /
Peinliche
Schlappe des Staatsschutzes beim juristischen Nachspiel im Fall Titho.
-
Landtag Nordrhein-Westfalen, 11.07.2001:
Staatsschutz
in Detmold auf Antrag eines ehemaligen NS-Verbrechers?
-
Landgericht Detmold, 05.07.2001: 4 Qs
126/01 / Beschluss / ... wegen übler Nachrede ...
-
Landgericht Detmold, 05.07.2001: 4 Qs
127, 128/01 / Beschluss /
... dass
die Beschwerden gegenstandslos geworden sind.
Juni 2001
-
Neue Westfälische, 25.06.2001: SS-Offizier
Titho in Lippe gestorben
-
Lippische Landes-Zeitung, 23.06.2001:
Titho verstorben / Stille Beisetzung
-
Lippische Landes-Zeitung, 23.06.2001:
Anzeige / Gedenke nicht der Sünden meiner Jugend
-
Lippische Landes-Zeitung, 23.06.2001:
Anzeige / Nachruf
-
L’Arena (italienisch), 22.06.2001: Era stato prosciolto per crimini di guerra
/
Il maresciallo Titho è morto in Germania
- Il Resto del
Carlino (italienisch), 22.06.2001: “Vogliono 5 milioni per il mio
gatto rapito”
-
Il Resto del
Carlino (italienisch), 22.06.2001:
Morto Titho, resta I´incubo di Fossoli
- Il Corriere della Sera (italienisch),
22.06.2001: Morto in Germania l’es SS Titho, il “boia di Fossoli”
-
Lippe aktuell,
06.06.2001: Kleine Anfrage von Ute Koczy: Durchsuchung der “alten
Pauline“
Mai 2001
-
Amtsgericht Detmold,
29.05.2001: 4 Gs 708/01 / Beschluss / ... für rechtswidrig erklärt.
-
Landtag Nordrhein-Westfalen, 28.05.2001:
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ute Koczy und Sybille Hausmann /
Staatsschutzaktion
in Detmold auf Antrag eines ehemaligen NS-Verbrechers?
-
Lippische Landes-Zeitung, 11.05.2001:
Schauplätze
unter dem Hakenkreuz / Historischer Stadtrundgang in Horn
-
Bundesjustizministerium, 09.05.2001:
... Auslieferung Deutscher
-
Das kritische Tagebuch, 07.05.2001:
... unter Verweis auf die Unabhängigkeit der Justiz
-
Lippische Landes-Zeitung, 07.05.2001:
Die Geschichte
vom Lagerleiter / Titho-Information in der Burgscheune
-
Lippische Landes-Zeitung, 07.05.2001:
„Ganz deutliche Verantwortung“ /
Informationsveranstaltung
über Karl Friedrich Titho in der Burgscheune
-
Lippische Landes-Zeitung, 05.05.2001:
Am Beispiel Karl Friedrich Titho
-
AG Fossoli, 04.05.2001: Wider dem Verdrängen
und Vergessen /
Einladung
zum Stadtrundgang / „Horn unterm Hakenkreuz“
-
Lippische Landes-Zeitung, 04.05.2001:
„Es war ein Verhängnis“ /
Karl Friedrich
Titho bekundet Bereitschaft zum Gespräch
- WDR, Lokalzeit
OWL, 04.05.2001: Karl Friedrich Titho – ehemaliger
Lagerleiter von Fossoli
-
Lippische Landes-Zeitung, 03.05.2001:
„Titho ist kein Thema“ /
Interview
mit dem italienischen Historiker Dr. Paolo Paoletti /
Vorbemerkungen der
AG Fossoli
-
Lippische Landes-Zeitung, 03.05.2001:
Titho als Beispiel /
Diskussion
über NS-Täter in der Burgscheune – Plakate verschwunden
-
Bielefelder StadtBlatt, 03.05.2001:
Nationalsozialismus / Späte Signale /
Einige NS-Verbrecher
werden jetzt von ihrer Vergangenheit eingeholt –
auch Karl
Friedrich Titho aus Horn in Lippe
-
WDR 2, 02.05.2001:
Karl Friedrich Titho – ehemaliger Lagerleiter von Fossoli
April 2001
-
Lippische Landes-Zeitung, 27.04.2001:
Grüne stärken Kulturinitiative den Rücken /
Scharfe Kritik
an CDU-Antrag zu „alter Pauline“, aber auch an „gewissen Rechtsorganen“
-
Rat der Stadt Detmold, 26.04.2001:
Die Grünen
distanzieren sich von den Durchsuchungen des Staatsschutzes in der alten Pauline!
/
Redebeitrag
der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
-
Lippische Landes-Zeitung, 26.04.2001:
Einigkeit über Plakat / Streit beigelegt
-
Lippische Landes-Zeitung, 25.04.2001:
Statt „Täter“ eine weiße Lücke /
Streit um Plakat für Titho-Veranstaltung geht
weiter
-
Kulturinitiative Detmold e.V., 25.04.2001:
Presseerklärung der Kulturinitiative Detmold e.V. /
Zu der CDU-Kampagne
gegen die alte Pauline
- Stadt
Horn-Bad Meinberg, 24.04.2001: Da ich Ihrem
Widerspruch nicht abhelfen kann ...
-
Lippische Landes-Zeitung, 24.04.2001:
„Verantwortung zeigen“ /
Veranstaltung
in der Burgscheune beschäftigt sich mit Karl Friedrich Titho
-
Lippische Landes-Zeitung, 24.04.2001:
Plakatieren verboten / Stadt sieht Straftatbestand
-
AG Fossoli, 23.04.2001: Widerspruch
zum Plakatierungsverbot
- AG Fossoli,
23.04.2001: In diesem Plakat haben wir lediglich das Wort „Täter“
entfernt.
-
Lippische Landes-Zeitung, 21.04.2001:
Titho bittet um Verzeihung /
Erklärung wird im italienischen Fernsehen
gesendet
-
CDU Detmold, 21.04.2001: (Dokumentation
der) Presseerklärung vom 21.04.2001 /
CDU besorgt
über Entwicklung um „alte Pauline“
-
Il Rest del Carlino (italienisch), 20.04.2001:
“Riaprite I´inchiesta
su Titho, è lui lo sterminatore di Fossoli”
-
Lippische Landes-Zeitung,
17.04.2001: Leserbrief: Normaler Vorgang? /
Durchsuchungsaktion in der „alten Pauline“ /
Fall Titho
-
Lippe aktuell,
14.04.2001: Verleumdungsanzeige war Vorwand / Recht peinliche Staatsschutzaktion
-
Lippische Rundschau,
13.04.2001: „Mitschuld an den Taten“
-
Lippische Landes-Zeitung,
12./13.04.2001: Justiz in Verzug? / Durchsuchungsaktion
-
Lippische Rundschau,
12.04.2001: Kritik an den Hausdurchsuchungen
-
Stadt Horn-Bad Meinberg, 12.04.2001:
... Tatbestand einer Straftat ...
-
WDR 2, Nachrichten aus OWL,
11.04.2001: Staatsanwaltschaft weist Vorwürfe zurück
-
Lippische Rundschau, 10.04.2001: Hausdurchsuchung
in der „alten Pauline“ /
Plakate und
Computer von Polizei beschlagnahmt
-
Bielefelder StadtBlatt, 10.04.2001:
Durchsuchungen / Nazi-Skandal
-
Lippische Landes-Zeitung“, 10.04.2001:
Nicht gegen Pauline / Durchsuchungsaktion
-
Lippische Landes-Zeitung, 09.04.2001:
Polizeiaktion in der „alten Pauline“ /
Ehemaliger
SS-Offizier stellt Strafanzeige wegen Verleumdung – Staatsschutz sucht nach
Beweisen
-
Lippische Landes-Zeitung, 09.04.2001:
Zielort Vernichtungslager /
Ermittlungen,
aber keine Anklage gegen Karl Friedrich Titho –
„Beweislage „extrem ungenau“
März
2001
-
AG Fossoli, 26.03.2001: Fossoli * Bozen
* Bergen-Belsen * Auschwitz / Ein Täter lebt in Horn /
Veranstaltung zu Karl Friedrich Titho
-
MdB Annelie Buntenbach, 14.03.2001:
... Änderung Art. 16 ...
- AG Fossoli,
06.03.2001: Veranstaltung zu Karl Friedrich Titho ... anmelden /
Anlage:
Zeitzeuginnen und Zeitzeugen gesucht
Februar
2001
-
Staatsanwaltschaft Dortmund, 02.02.2001:
... sind mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.
Januar 2001
-
Bundesarchiv, - Außenstelle Ludwigsburg
-, 26.01.2001: ... gegen T. ein
Ermittlungsverfahren führte ...
2000
Dezember 2000
-
Notiziario ANPI, 12.2000: AG Fossoli: Cercasi
testimoni
September 2000
-
Bielefelder StadtBlatt, 28.09.2000:
Geschichte / „Ich war ein anständiger Mensch“ /
In Horn lebt
der ehemalige NS-Lagerleiter Karl Friedrich Titho /
Antifaschisten wollen den Mann zur Rechenschaft ziehen und stören
den Kleinstadtfrieden
August 2000
-
Amtsgericht Detmold, 11.08.2000: 4 Gs
1095 / Beschluss / ... verleumderischen Inhalt ...
Juni 2000
-
AG Fossoli, 21.06.2000: Titho muss für
seine Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden /
Redebeitrag
auf der Kundgebung „Gemeinsam gegen Sonnenwendfeiern
von Neonazis“ /
Anlage: Flugblatt der Veranstalterin (01.06.2000) und Bewertungen des Staatsschutzes
2002
Kontroverse um Namensnennung
Horn-Bad Meinberg. Die Benennung einer Straße nach einem von den Nazis ermordeten Kind sorgt für Kontroversen zwischen der Stadt Horn-Bad Meinberg und der Arbeitsgemeinschaft Fossoli: Die AG wirft der Stadt mangelnde Sensibilität vor. >SEITE 21
Namen
mahnen
Straßenbennenung
nach Nazi-Opfern:
Kontroverse
zwischen Stadt und Arbeitsgemeinschaft Fossoli
Von Ulrich Pfaff
Horn-Bad Meinberg. Erinnerung, Gedenken, Mahnung - das sind die Beweggründe der Arbeitsgemeinschaft Fossoli, die Umbennenung einer Straße im Stadtkern von Horn zu fordern. Sie wollen daran erinnern, dass ein Hornscher Bürger während des Zweiten Weltkrieges in die Deportation italienischer Juden in die Gaskammern der Nazis verstrickt war. Aber in eben dieser geschichtlichen Dimension liegt der Stolperstein.
... insbesondere um die Vorgänge Karl Friedrich Titho und Fossoli ...
Stadt
Horn – Bad Meinberg
Der Bürgermeister
Organisation, Personal und Stadtmarketing
( ... )
Arbeitsgemeinschaft
Fossoli
Postfach 1309
32703 Detmold
07. August 2002
Offener Brief vom 17. Juli 2002
Sehr geehrter
Herr Zoremba,
sehr geehrter Herr Kuhlmann,
mit Bedauern habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie den Eindruck gewonnen haben, dass hier eine Diskussion über die Vergangenheit, insbesondere um die Vorgänge Karl Friedrich Titho und Fossoli, verhindert werden soll.
Neben Ihrem Antrag auf Straßenumbenennung liegen weitere Anträge auf öffentliche Würdigung von Opfern aus der vergangenen Zeit vor. Diese Anträge sind insgesamt dem Rat in den Sitzungen am 18.11.2001 und 14.02.2002 zur Kenntnis vorgelegt worden. Danach, nach weiteren Vorarbeiten durch die Verwaltung, hat sich zwischenzeitlich der Schul- und Kulturausschuss am 14.03.2002 mit der Angelegenheit befasst und wird sich hinsichtlich einer Straßenumbenennung in Kürze der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen ein Votum abgeben.
Konkret sind allerdings Beschlüsse zur Umsetzung vorgeschlagener Maßnahmen noch nicht gefasst worden. Angesichts der Bedeutung und der Tragweite soll zunächst zu dieser Thematik ein Arbeitskreis sich mit den verschiedenen Vorschlägen beschäftigen und darlegen, in welcher Weise die Verbrechen der Täter des Nationalsozialismus in Horn-Bad Meinberg verdeutlicht und wie den Schicksalen der Opfer in würdiger Weise öffentlich gedacht werden kann. Dieser Arbeitskreis soll nach der diesjährigen Sommerurlaubszeit gebildet und eingeladen werden.
Mit freundlichen
Grüßen
i.A. ( ... )
Juli 2002
AG Fossoli, 17.07.2002
Offener
Brief an den Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg
... Missachtung und Verhöhnung – auch
und gerade – dieser Menschen!
Rat der Stadt Horn-Bad
Meinberg
Marktplatz 4
32805 Horn-Bad Meinberg
„Bei Ihnen gab es die Opfer, der Täter lebte hier bei uns.“
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in Ihrer Stadt öffentlich darauf hingewiesen, dass der ehemalige Kommandant der Polizei- und Durchgangslager Fossoli und Bozen in Italien, Karl Friedrich Titho, seit 1953 nahezu unbehelligt in der Pfuhlstraße lebte.
Wir erinnerten daran, dass aus diesen beiden Lagern wenigstens 3.198 Jüdinnen und Juden sowie mindestens 2.470 politische Gefangene in die deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz, Bergen-Belsen, Buchenwald, Mauthausen und Ravensbrück deportiert wurden.
Am 21. Juni 2000 machten wir auf einer Kundgebung erstmals den Vorschlag, diesen Menschen Namen und Gesichter zu geben: Eine Straßenumbenennung sollte die Erinnerung an sie lebendig halten, eine Geste als Ausdruck des Respektes gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen. (1)
Damals waren mehr Mitglieder der Polizei und des Staatsschutzes vor dem Wohnhaus Tithos – als Kundgebungsteilnehmerinnen und -teilnehmer auf dem Marktplatz – versammelt.
Soweit es in der Folgezeit Auseinandersetzungen gab, waren sie vor allem von Schuldabwehr und massiven Anfeindungen geprägt.
Doch das Selbstbild des Täters Karl Friedrich Titho als 'nicht verantwortlicher Befehlsempfänger' war u.a. durch eine intensive Medienberichterstattung und unsere Veranstaltung am 04. Mai 2001 in der Burgscheune („Fossoli * Bozen * Bergen-Belsen * Auschwitz – Ein Täter lebt in Horn“) nicht länger haltbar. Die Chance, in Horn-Bad Meinberg sich nun öffentlich der eigenen Vergangenheit zu stellen und Zeichen zu setzen für die Opfer des Nationalsozialismus, sie wurde vertan.
Mit einer Ausnahme: Am 09. November 2001 empfing Herr Block in der Burg u.a. Zeitzeuginnen und -zeugen aus Fossoli und Bozen sowie den Bürgermeister von Carpi, Demos Malavasi. Herr Block betonte hierbei: „Bei Ihnen gab es die Opfer, der Täter lebte hier bei uns.“
Vor den italienischen Gästen mahnte Ihr Bürgermeister zu Recht: „Heute gilt es in der Stadt Horn-Bad Meinberg, sich der Verantwortung aus der Geschichte zu stellen.“
Auf dem Symposium „Von Italien nach Auschwitz – Fossoli und Bozen: Stationen der Deportation 1944/45“ am 10. und 11. November 2001 in Detmold, wurde unser Antrag auf eine Straßenbenennung unterstützt. Der Berliner Historiker Dr. Klaus Voigt schloss jedoch nicht aus, dass Gina Labi, die am 20. Mai 1944 aus Fossoli deportiert wurde, in Bergen-Belsen überlebt haben könnte.
Nach einer Recherche in Italien, die diese Vermutung bestätigte, informierten wir Sie darüber schriftlich am 07. Januar 2002 und schlugen Ihnen nunmehr den Namen Richard Silberstein vor. Die Herausgeberin des Gedenkbuches für die aus Italien deportierten Jüdinnen und Juden („Il libro della memoria. Gli ebrei deportati dall'Italia. 1943 – 1945“), Liliana Picciotto, teilte hierzu mit:
Richard Silberstein wurde am 29. März 1944 im Krankenhaus von Carpi geboren, am selben Tag in Fossoli gefangen genommen, aus dem Polizei- und Durchgangslager am 16. Mai deportiert und unmittelbar nach der Ankunft in Auschwitz am 23. Mai ermordet. Die entsprechenden Dokumente fügten wir unserem Brief – auch in deutscher Übersetzung – bei.
Am 09. März 2002 schrieb Ihnen Dr. Voigt:
„ ... von meinen Kollegen in Detmold erfuhr ich, dass die Stadt Horn-Bad Meinberg plant, eine Straße nach einem aus Fossoli bei Carpi deportierten Kind zu benennen. ( ... ) Die Initiative der Stadt Horn hat die Mitarbeiter des Jüdischen Dokumentationszentrums in Mailand sehr beeindruckt. Sie wird in Italien, vor allem in den Jüdischen Gemeinden, als Zeichen der Besinnung einer Stadt auf ihre Vergangenheit sehr positiv aufgenommen werden. Ich würde mir daher von Herzen wünschen, dass die Initiative, für die ich in Deutschland kein zweites Beispiel nennen kann, erfolgreich ist. ( ... )“
Leider haben wir inzwischen den Eindruck gewonnen, dass nach dem Tode des Karl Friedrich Titho viele von Ihnen darum bemüht sind, eine Diskussion um diesen Teil der eigenen Vergangenheit zu verhindern.
Die letzte öffentliche Äußerung der Stadt Horn-Bad Meinberg stammt vom 09. November 2001, als Herr Block in seiner oben zitierten Ansprache, unseren Antrag gegenüber den Gästen aus Italien erwähnte.
Wir fragen: Ist es mangelnde Sensibilität oder Geschichtsverantwortungslosigkeit, dass die Bitte, eine Straße nach dem kleinsten Kind, das aus Fossoli deportiert und in Auschwitz ermordet wurde, zu benennen, Ihnen seit über acht Monaten vorliegt, aber nicht beraten wird?
Ihre offensichtliche Weigerung, den Deportationsopfern aus Fossoli und Bozen ein Stück ihrer Würde zurückzugeben, ist das eine. Ihr Mehrheitsbeschluss vom 16. Mai 2002 aber, das NS-Wappen „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ wieder am Rathaus anzubringen, bedeutet eine Missachtung und Verhöhnung – auch und gerade – dieser Menschen!
(1)
Konkret schlugen wir vor, die Pfuhlstraße in „Gina Labi-Straße“
umzubenennen. Dies und das Folgende können Sie detailliert auf unserer
Hompage „www.agfossoli.de“ im Link „Veröffentlichungen“ nachlesen.
Für die Arbeitsgemeinschaft Fossoli: Dieter Zoremba / Diether Kuhlmann
Juni 2002
„Lippische Landes-Zeitung“, 22./23.06.2002
Feiern
nur ohne Glatzen
Kundgebung gegen rechte Aktivitäten an den Externsteinen
Horn-Bad Meinberg (Sam). Gekommen waren nicht viele. Aber die, die sich gestern auf dem Marktplatz Horn versammelten, machten deutlich, was ihnen stinkt: Nazis bei der Sonnenwendfeier an den Externsteinen.
Aufgerufen zu der Kundgebung hatte der Antifaschistische Arbeitskreis Detmold. In dessen Namen erklärte Volker Wiemann, dass die Sonnenwend-Aktivitäten der rechten Szene seit einigen Jahren wieder zunehmen. Wiemann: „Wir feiern nicht gemeinsam mit Menschen, die bereit sind, andere Menschen wegen ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihres Andersseins sogar zu ermorden. Wir kennen auch andere schöne Plätze, wo man ungestört feiern, lachen oder trommeln kann.“
Er rief dazu auf, eine Atmosphäre zu schaffen, in der menschenverachtendes Gedankengut keinen Platz habe. Dies werde möglich durch das „Einmischen, wenn jemand rassistische Sprüche äußert“, durch die Annäherung der unterschiedlichen Kulturen, durch die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit.
Sein Unverständnis darüber, dass der Ex-Kommandant des italienischen Polizei- und Durchgangslagers Fossoli, Karl Friedrich Titho, bis zu seinem Tod nahezu unbehelligt in Horn-Bad Meinberg leben konnte, brachte Dieter Zoremba (Arbeitsgemeinschaft Fossoli) zum Ausdruck: „So gehört es in Deutschland offensichtlich zur ganz normalen Auffassung, dass der Kommandant eines Lagers, aus dem Juden in die Vernichtung geschickt wurden, eigentlich gar nichts getan hat.“
Bildunterschrift:
Zumindest gabs vom Hessischen Rundfunk Resonanz auf die Kundgebung in Horn.
Ein Kamerateam aus Frankfurt war angereist, um über die Demo und die
Sonnenwendfeier an den Externsteinen zu berichten. Rechts im Bild: Volker
Wiemann.
AG Fossoli, 21.06.2002
... nach einem Deportationsopfer aus Fossoli zu bennenen ...
Redebeitrag der AG Fossoli auf der Kundgebung Gemeinsam
gegen
Sonnenwendfeiern von Neonazis in Horn-Bad Meinberg
Wir haben vor zwei Jahren an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass in dieser Stadt der Kommandant der Polizei- und Durchgangslager Fossoli und Bozen in Italien lebte.
Wir haben darauf hingewiesen, dass von diesen Lagern aus zahlreiche italienische Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer sowie mehrere tausend Jüdinnen und Juden in die deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert worden sind.
Wir haben darauf hingewiesen, dass der Kommandant dieser Lager Karl Friedrich Titho so wie die meisten Nazi-Schergen von der bundesrepublikanischen Justiz nie wirklich belangt worden sind.
Wir hatten gefordert, dass Titho für seine Verbrechen zur Verantwortung gezogen wird.
Wie kaum anders zu erwarten, sah sich die deutsche Justiz dazu nicht veranlasst. Gegen Täter, die nicht aus eigenem Antrieb gemordet oder einen Mord veranlasst haben, wird in der Regel ein Verfahren gar nicht erst eröffnet.
Uns so gehört es in Deutschland offensichtlich zur ganz normalen Auffassung, dass der Kommandant zweier Lager, von denen aus Jüdinnen und Juden in die Vernichtung geschickt wurden, eigentlich gar nichts getan hat und dann natürlich auch nicht gerichtlich zu belangen ist.
Mensch kann, wenn die Haltung der bundesrepublikanischen Justiz zugespitzt interpretiert wird, zu der Auffassung gelangen, dass der gesamte Vernichtungsapparat bestückt war mit einer Vielzahl von kleinen Lichtern. Getan hat eigentlich bis auf ganz wenige Nazi-Größen keine und keiner was. Verantwortung für seine Taten übernehmen, das muß dann auch keine und keiner.
Das ist genau jene Haltung, die wir heute allerorten antreffen, wenn Flüchtlinge in Folterstaaten abgeschoben werden. Dann sind allen Beteiligten von der Sachbearbeiterin bis zum Präsidenten des OVG irgendwie die Hände gebunden, alle führen irgendeine Vorschrift für ihr Tun an, alle beklagen sich, dass sie keine andere Möglichkeit hätten und letztendlich verantwortlich ist irgendwie auch keine und keiner. Dabei geht es in solchen Fällen einfach nur darum, dass bißchen Courage aufzubringen, was auf Hochglanzplakaten und sogenannten Runden Tischen für Mitmenschlichkeit und Toleranz in die Welt hinaus posaunt wird.
Der Kommandant
der Lager Fossoli und Bozen ist inzwischen gestorben:
Die deutsche Justiz hat ihn natürlich nicht mehr belangt.
Er selbst hat das Unrecht seines Tuns eigentlich nicht eingesehen.
Und in Horn ist mensch offensichtlich ganz froh, dass der Trubel um die Person
Titho vorbei ist.
Und in Horn ist mensch offensichtlich bemüht zu verhindern, dass irgend
etwas aus dieser Diskussion um die eigene Vergangenheit hängenbleibt.
Wie anders ist es zu verstehen, dass unser Antrag, eine Straße in Horn-Bad Meinberg nach einem Deportationsopfer aus Fossoli zu benennen, dem Rat der Stadt zwar seit über einem halben Jahr vorliegt, aber irgendwie nicht bearbeitet wird.
Dabei hatte der Historiker Klaus Voigt noch am 09. März diesen Jahres an den Bürgermeister geschrieben:
Die Idee, eine Straße in Horn nach einem aus Fossoli deportierten Kind zu benennen, ist von meinen Kollegen am jüdischen Dokumentationszentrum in Mailand sehr gut aufgenommen worden. Sie wird in Italien, vor allem in den jüdischen Gemeinden, als Zeichen der Besinnung einer Stadt auf ihre Vergangenheit sehr positiv aufgenommen werden. Ich würde mir daher von Herzen wünschen, dass die Initiative, für die ich in Deutschland kein zweites Beispiel nennen kann, erfolgreich ist.
Wir fordern die Kommunalpolitikerinen und -politiker in Horn-Bad Meinberg auf, diesem Wunsch endlich nachzukommen! - Oder will mensch in Horn wirklich verhindern, dass aus der Diskussion um Titho etwas hängen bleibt?
Lasst mir noch einen skeptischen Nachsatz:
Der Beschluss des Rates, dass der im Jahre 1934 im Rathaus angebrachte Spruch Gemeinnutz geht vor Eigennutz wieder an Ort und Stelle angebracht werden wird, macht hinsichtlich unseres Vorhabens nicht gerade Hoffnung.
März 2002
Klaus Voigt, 09.03.2002:
... Straße nach einem Opfer der Deportation benannt werden sollte.
An
den Bürgermeister
der Stadt Horn-Bad Meinberg
Herrn Eberhard Block
Berlin-Charlottenburg, am 9. März 2002
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
von meinen Kollegen in Detmold erfuhr ich, dass die Stadt Horn-Bad Meinberg plant, eine Straße nach einem aus Fossoli bei Carpi deportierten Kind zu benennen. Auf Bitten meiner Kollegen habe ich mich deshalb an das Jüdische Dokumentationszentrum in Mailand und die an ihm tätige Herausgeberin des Gedenkbuchs für die aus Italien deportierten Juden (Il libro della memoria. Gli ebrei deportati dall'Italia. 1943 1945) gewandt, die mir bei der Suche nach dem kleinsten aus Fossoli deportierten Kind behilflich war. Wir sind beide der Ansicht, dass die Straße nach einem Opfer der Deportation benannt werden sollte. Insofern käme Regina Labi, deren Eltern aus Libyen stammten, nicht in Betracht, denn sie hat in Bergen-Belsen überlebt. Frau Picciotto schlägt deshalb Richard Silberstein vor, der am 29. März 1944 im Krankenhaus von Carpi geboren und am 18. Mai 1944 mit seinen Eltern von Fossoli nach Auschwitz gebracht wurde. Die Eltern stammten aus Wien und waren wahrscheinlich nach der Übernahme der italienischen Besatzungszone Frankreichs im Herbst 1943 durch deutsche Truppen nach Italien geflohen.
Die Initiative der Stadt Horn hat die Mitarbeiter des Jüdischen Dokumentationszentrums in Mailand sehr beeindruckt. Sie wird in Italien, vor allem in den Jüdischen Gemeinden, als Zeichen der Besinnung einer Stadt auf ihre Vergangenheit sehr positiv aufgenommen werden. Ich würde mir daher von Herzen wünschen, dass die Initiative, für die ich in Deutschland kein zweiters Beispiel nennen kann, erfolgreich ist.
Ich beschäftige mich als Historiker besonders mit der Geschichte der jüdischen Flüchtlinge in Italien. In diesem Zusammenhang habe ich im November an dem in Detmold veranstalteten Symposium Von Italien nach Auschwitz teilgenommen und war ich zu Gast in Horn beim Empfang für Demos Malavasi, den Bürgermeister von Carpi. Vor kurzem habe ich in der Stadt Nonantola bei Carpi eine kleine Ausstellung Die jüdischen Kinder der Villa Emma durchgeführt, die Ende Januar 2003 auch in Detmold gezeigt werden wird.
Mit freundlichen Grüßen

WDR, 03.03. 2002
Die Ruhestörer
Vom Umgang mit der
Vergangenheit
Im Mai 2001 zieht eine Gruppe junger Leute durch den Ort und hängt Plakate auf: "Ein Täter lebt in Horn". Gemeint ist Karl Friedrich Titho, im 2. Weltkrieg Kommandant von SS-Lagern in Italien und nach dem Krieg in Holland zweimal wegen Kriegsverbrechen verurteilt. Seit 50 Jahren lebt er unbehelligt in Horn-Bad Meinberg, einer Kleinstadt im Lippischen.
Aber nun ist es nun vorbei mit der Ruhe in Horn. Die Gruppe fordert eine Diskussion
und setzt sich mit verschiedenen Aktionen dafür ein, dass sich Horn der
braunen Vergangenheit stellt. Der Täter soll sich bekennen, Verantwortung
übernehmen und seine Heimatstadt soll eine Straße umbenennen, ein
Zeichen setzen für ein Opfer des Nationalsozialismus. Aber Titho schweigt
und auch sonst mag kaum jemand in Horn über dieses Thema sprechen.
Stattdessen gibt es aber andere Reaktionen: die Plakate verschwinden über
Nacht, die Polizei durchsucht mit großem Aufgebot ein autonomes Kulturzentrum
und observiert die Teilnehmer eines Stadtrundgangs auf den Spuren des Nationalsozialismus.
Reaktionen auf eine Ruhestörung, die nicht bestellt war. Und als Karl
Friedrich Titho im Sommer 2001 im Alter von 90 Jahren stirbt, hoffen viele,
dass damit auch die Diskussion um die Vergangenheit beendet ist.
Uli Veith hat sich in Horn umgesehen und dokumentiert, was in einer kleinen
Stadt geschieht, wenn unliebsame, alte Geschichten nicht vergessen bleiben.
AG Fossoli, 07.01.2002
Straßenbennenung nach einem Deportationsopfer aus Italien
Stadt Horn-Bad
Meinberg
Bürgermeister Block
Marktplatz 4
32805 Horn-Bad Meinberg
Sehr geehrter Herr Block,
wie ich Ihnen schon im Dezember letzten Jahres am Telefon mitteilte, hat Gina Labi – anders als bisher von uns angenommen – die NS-Lager überlebt. Das ist natürlich eine gute Nachricht.
Wenn man sich bei einer Straßenbennenung jedoch für ein Opfer entscheiden will, dass Auschwitz nicht überlebt hat, sollte man den Vorschlag von Dr. Klaus Voigt (Historiker aus Berlin und Referent beim Detmolder Symposium „Von Italien nach Auschwitz“ vom November 2001) folgen, der uns schreibt:
„Die Idee, eine Straße in Horn nach einem aus Fossoli deportiertem Kind zu bennen, ist von meinen Kollegen am Jüdischen Dokumentationszentrum in Mailand sehr gut aufgenommen worden. Liliana Picciotto hat mir den Namen von Richard Silberstein genannt, dem kleinsten Kind, das aus Fossoli deportiert und in Auschwitz getötet worden ist. Seine Eltern stammen aus Wien und wurden mit ihm deportiert.“
Die von Liliana Picciotto mitgegebenen Informationen zu Richard Silberstein und seinen Eltern lege ich diesem Schreiben bei.
Es wäre ein gutes Zeichen lokaler Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit, wenn sich die Stadt Horn für die Bennenung einer Straße nach einem Deportationsopfer aus Italien entscheiden würde.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Zoremba
(Anlage:)
„Il libro della
memoria. Gli ebrei deportati dall'Italia. 1943 – 1945“
(Gedenkbuch für die aus Italien deportierten Jüdinnen und Juden)
HAHN EDITH,
nata a Vienna in Austria il 07.02.1911, figlia di Gyula e Weltmann Irma, coniugata
con Silberstein Walter. Ultima residenza: Firenze.
Arrestata a Firenze il 20.01.1944 da *** . Detenuta a Firenze, Fossoli campo.
Deportata da Fossoli il 16.05.1944 a Auschwitz.
Immatricolazione dubbia.
Deceduta in luogo e data ignoti.
Fonte 1a, convoglio 10
HAHN EDITH,
geboren in Wien / Österreich am 07.12.1911. Tochter von Gyula und Weltmann
Irma. Verheiratet mit Silberstein Walter. Letzter amtlicher Wohnort: Florenz.
Verhaftet am 20.01.1944, Ort unbekannt. Gefangen in Florenz, Lager Fossoli.
Deportiert von Fossoli am 16.05.1944 nach Auschwitz.
Die Eintragung ist zweifelhaft.
Datum und Ort des Todes unbekannt.
Quelle 1a, Transport 10
SILBERSTEIN RICHARD, nato a Carpi (MO) il 29.03.1944, figlio di Walter
e Hahn Edith. Ultima residenza nota: Modena.
Arrestato a Fossoli (MO) il 29.03.1944 da tedeschi. Detenuto a Fossoli campo.
Deportato da Fossoli il 16.05.1944 a Auschwitz.
Ucciso all'arrivo a Auschwitz il 23.05.1944.
Fonte 1a, convoglio 10
SILBERSTEIN
RICHARD, geboren in Carpi (MO) am 29.03.1944. Sohn von Walter und Hahn
Edith.
Letzter amtlicher Wohnort: Modena.
Gefangennahme in Fossoli (MO) am 29.03.1944 von Deutschen. Häftling im
Lager Fossoli.
Deportiert von Fossoli am 16.05.1944 nach Auschwitz.
Umgebracht nach der Ankunft in Auschwitz am 23.05.1944.
Quelle 1a, Transport 10
SILBERSTEIN WALTER, nato a Vienna in Austria il 14.07.1911, figlio
di Heinrich e Bruell Augusta Sara, coniugato con Hahn Edith. Ultima residenza
nota: Firenze.
Arrestato a Firenze il 20.01.1944 da *** . Detenuto a Firenze, Fossoli campo.
Deportato da Fossoli il 16.05.1944 a Auschwitz.
Matricola n. *** .
Deceduto in luogo ignoto dopo I'11.07.1944.
Fonte 1a, convoglio 10
SILBERSTEIN
WALTER, geboren in Wien / Österreich am 14.07.1911. Sohn von Heinrich
und Bruell Augusta Sara. Verheiratet mit Hahn Edith. Letzter amtlicher Wohnsitz:
Florenz.
Verhaftet in Florenz am 20.01.1944, Ort unbekannt. Gefangen in Florenz, Lager
Fossoli.
Deportiert von Fossoli am 16.05.1944 nach Auschwitz.
Registrier-Nr. unbekannt.
Verstorben nach dem 11.07.1944, Ort unbekannt.
Quelle 1a, Transport 10
2001
Dezember
2001
„Lippische
Landes-Zeitung“, 31.12.2001
(Der
lokale Jahresrückblick)
Titho
und alte Pauline
Staatsschutz aktiv
Die Öffentlichkeit
interessiert sich wieder für den ehemaligen SS-Offizier Karl Friedrich Titho
aus Horn-Bad Meinberg – im Zweiten Weltkrieg Kommandant des Polizeidurchgangslagers
Fossoli in der italienischen Provinz Modena. Die „Arbeitsgemeinschaft Fossoli“
organisiert dazu am 04. Mai in Horn eine Veranstaltung. Zuvor werden am 06.
April die „alte Pauline“ in Detmold und die Privatwohnungen von zwei
Mitgliedern des Vereins „Kulturinitiative Detmold“ von Beamten des
Staatsschutzes aus Bielefeld durchsucht. Grund: Titho hat Strafanzeige wegen
Beleidigung und übler Nachrede gestellt, da er auf einer Internetseite mit der
Adresse „alte Pauline“ als „Henker von Fossoli“ und „Nazimörder“ bezeichnet
wird. Am 18. Juni stirbt Karl Friedrich Titho im Alter von 90 Jahren. Zuvor
stellt am 29. Mai das Amtsgericht Detmold die Rechtswidrigkeit des Vorgehens
gegen die „alte Pauline“ fest. Gleiches stellt das Landgericht Detmold am 05.
Juli bezüglich der Durchsuchung der Privatwohnungen fest. In beiden Fällen
wurden keine Beweise gefunden.
November
2001
„Lippische
Rundschau“, 26.11.2001
Ausstellung
über das Bozener Lager
Detmold (LR). Die Ausstellung des Stadtarchivs Bozen ist auch
weiterhin im Staatsarchiv Detmold zu sehen. Bekanntlich befand sich in Bozen
von 1944 bis 45 ein polizeiliches Durchgangslager, dessen Kommandant der
inzwischen verstorbene Horner Bürger Karl Friedrich Titho war. Die Ausstellung
ist im Staatsarchiv, Willi-Hofmann-Straße, montags bis donnerstags, 8 bis 15.30
Uhr, sowie freitags, 8 bis 13 Uhr, zu sehen.
„Lippische
Landes-Zeitung“, 12.11.2001
Band
zwischen Gestern und Heute
Symposium über NS-Lager und Deportationen
in Italien
Detmold (upf). „Der Tod war unter den Nazis keine Bestrafung. Er
war eine Gewohnheit. Um die Feinde zu bestrafen, brauchte man etwas mehr als
den Tod.“ 180 Kalorien am Tag, bis ans Lebensende, das war die Bestrafung, die
Vittore Bochhetta im KZ Flossenbürg bekam, genau wie alle anderen. Er kam
trotzdem mit dem Leben davon. Der heute 83-jährige Literaturprofessor
schilderte am Wochenende in Detmold eindringlich das Grauen, das er in den
letzten beiden Kriegsjahren erlebte. Das Symposium im Staatsarchiv „Von Italien
nach Auschwitz“ beschäftigte sich insbesondere mit den Ereignissen in und den
Deportationen aus den italienischen Lagern Fossoli und Bozen in den Jahren 1944
und 1945.
Bildunterschrift: Eine Ausstellung über das SS-Durchgangslager
Bozen zeigt das Staatsarchiv anlässlich des Symposiums. Von links:
Bürgermeister Demos Malawasi, Professor Vittore Bochhetta, Ingrid Schäfer, Dr.
Jutta Prieur-Pohl und Andreas Mickel (Deutsch-Italienische Gesellschaft).
Vittore Bochhetta hat etwas zu sagen. Nicht nur in den Szenen,
die er aus dem Lager Hersbruck, einem Außenlager des KZ Flossenbürg, schildert.
Menschen, die so schwach sind, dass der Gang zu der primitiven Latrine schnell
zum Todesurteil werden kann. Leichen, die dort so liegen, wie die Häftlinge
gestorben sind – wer seine Notdurft verrichten will, muss über die Toten klettern.
Hersbruck war ein Arbeitslager. Und für den jungen Bochhetta hätte es den Tod
bedeutet, als ihm im Winter die Holzschuhe gestohlen wurden. Der Lagerarzt
schenkte ihm ein kaputtes, zu hohe Temperatur anzeigendes Thermometer, als er
vorgab krank zu sein – weil er sich an den Häftling erinnerte, der Französisch
sprach und Voltaire gelesen hatte. „Mein Leben war dieses Thermometer. Es war
natürlich auch nicht in gutem Zustand.“
„Mein Leben war dieses Thermometer“
VITTORE BOCHHETTA
Bochhettas grimmiger Humor täuscht nicht über das unglaubliche
Ausmaß des Schreckens hinweg, er macht es nur noch plastischer. Bochhetta
spricht nicht nur über die Lager und die Nazis, er spricht auch über Italien.
Als Antifaschist und Widerständler war er verhaftet, gefoltert, über das Lager
Bozen nach Flossenbürg deportiert worden. Als er 1945 nach Hause zurückkehrte,
glaubte er, er könne ein besseres Leben angehen, weil „ich das Schlimmste schon
erlebt hatte“. Aber der Umgang mit Partisanen im Nachkriegsitalien glich einem
Spießrutenlauf: „Man verheimlichte es besser, Partisan gewesen zu sein. Man
bekam keine Arbeit.“ Diese Beleidigung war schlimmer als die Lager. Bochhetta
verließ Italien und kehrte erst 1992 zurück. Seine Erkenntnis: „Demokrat sein
heißt nicht, Antifaschist sein.“ Und das gelte noch heute.
Bildunterschrift: Roberta Gibertoni leitete die Gedenkstätte
Fossoli.
Die SS-Durchgangslager in Fossoli bei Carpi und in Bozen wurden
von einem Offizier kommandiert, der aus Horn stammte: Karl Friedrich Titho. Als
er im Sommer dieses Jahres in seiner Heimatstadt starb, war das Symposium
längst geplant. Der Bezug zu Lippe bestehe aber auch in ihrem persönlichen
Kontakt zu den Familien italienischer Nazi-Opfer, sagte die Historikerin Ingrid
Schäfer, die die Veranstaltung mit organisiert hatte. So wurde Tithos Rolle bei
den Deportationen und der Erschießung von Gefangenen von den Referenten zwar
näher beleuchtet, aber im Laufe der Vorträge zeigte sich, dass die
italienischen Gäste nicht allein wegen der Darstellung der Vergangenheit nach
Detmold gekommen waren. Die Verbindung zwischen Gestern und Heute war ein
weiterer, gewichtiger Grund.
„Ein Volk das kein Verständnis für die Geschichte hat, ist
verdammt, sie wieder zu erleben“, stellte Demos Malawasi, Bürgermeister von Carpi,
fest. Der so genannte Schrank der Schande mit über 600 unbearbeiteten Akten aus
der Zeit nach der deutschen Besatzung Italiens zeige „die staatlichen
Anstrengungen, Aufklärung zu verhindern“. Bis Mitte der 90-er Jahre
schlummerten die Akten im Keller eines Amtsgebäudes, die Türen des Schranks
waren zur Wand gedreht. Auch Carpi sei aufgefordert, zu untersuchen, warum dies
geschehen sei, betonte Malawasi. „Es geht uns nicht um Rache, es geht um die
Stärkung der Demokratie.“
Bildunterschrift: Christiane Kohl berichtete über die Rolle der
Justiz.
Dass es da noch viel in Italien zu tun geben könnte, unterstrich
Giuseppe Paleari. Er hat einen Film produziert, der Schülern und Lehrern helfen
soll, an die Thematik Konzentrationslager heranzugehen – jährlich besuchen
Tausende von Schulklassen Gedenkstätten in Italien und Deutschland. Es heiße
immer seitens der Obrigkeit, die Aufarbeitung von Zeitdokumenten sei enorm
teuer, so Paleari, aber er halte dies für eine Schutzbehauptung. „Es kostet
nicht viel Geld, nur guten Willen.“ Über das Schicksal zigtausender
italienischer Opfer sei noch über 55 Jahre nach Kriegsende so gut wie nichts
bekannt. Für Paleari ein Versäumnis des italienischen Staates, ein bewusstes,
aber auch ein gefährliches.
Warum sowohl die deutsche als auch die italienische Justiz in
der Nachkriegszeit wenig Neigung verspürte, die Verbrechen aufzuklären,
versuchte die Journalistin Christiane Kohl dem Publikum zu verdeutlichen. In
den Jahren unmittelbar nach dem Krieg habe man in Italien befürchtet, bei
Ermittlungen und Prozessen gegen deutsche Kriegsverbrecher die eigene
unrühmliche Rolle wieder ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, in den
50-er Jahren sei es die Rücksicht auf den neuen Nato-Partner Deutschland
gewesen. Ermittlungen, die in Deutschland aufgrund von Aktenüberstellungen aus
Italien begonnen wurden, seien oft „nicht besonders nachhaltig geführt“ worden.
Erst mit dem Fall der Berliner Mauer und der Öffnung von Archiven in westlichen
Staaten sei ein neuer Schub entstanden.
NRW-Kultusministerin Gabriele Behler, die das Symposium am
Samstag eröffnete, ging auf die bedeutende Rolle ein, die der
Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit in den Schulen Nordrhein-Westfalens
eingeräumt werde. „Das ist immer noch eine Herausforderung. Es gibt immer noch
Fragen, was geleistet werden kann und welche Fehler gemacht wurden.“
Dr. Jutta Prieur-Pohl, Leitende Direktorin des Staatsarchivs,
zog eine positive Bilanz der gut besuchten Veranstaltung: „Es hat sich eine
menschliche Ebene ergeben, die für eine solche Tagung nicht selbstverständlich
ist.“ Der direkte Austausch zwischen Menschen aus der „Täter- und der
Opferregion“ sei bemerkenswert.
„Lippische
Rundschau“, 12.11.2001
Symposium „Von Italien nach Auschwitz“
Zeitzeuge
berichtet aus Lager in Bozen
Detmold (pr). Einem Kapitel dunkelster Geschichte Deutschlands
und ganz Europas hat sich am Wochenende ein Symposium in Detmold gewidmet:
Unter dem Titel „Von Italien nach Auschwitz – Fossoli und Bozen: Stationen der
Deportation 1944/45“ beleuchtete es die Geschehnisse in den beiden Lagern
Norditaliens, deren Leiter der inzwischen verstorbene Karl Friedrich Titho aus
Horn war. Zahlreiche Gäste waren eigens aus Italien angereist, um dabei zu
sein.
Die Detmolder Historikerin Ingrid Schäfer hatte gemeinsam mit
zehn lippischen Organisationen in das Staatsarchiv Detmold eingeladen. Das
Symposium stand unter der Schirmherrschaft des italienischen Konsulats in
Dortmund. „Persönliche Betroffenheit nach mehreren Besuchen in Fossoli und die
Tatsache, dass der Leiter des Lagers aus Lippe kam, haben mich dazu bewogen,
das Symposium ins Leben zu rufen“, erklärte Schäfer.
Das Kolloquium sei ein Novum im Bereich der geschichtlichen
Forschung in einem „Europa der Regionen“. Erstmals kämen Vertreter der Region
der Opfer mit Vertretern der Region der Täter zu einem Symposium zusammen, wie
die Historikerin erläuterte. Der Begriff Holocaust werde gemeinsam synonym zum
Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau gebraucht. Dass die NS-Verbrechen jedoch
in allen besetzten Gebieten Europas begangen wurden, sei von der Forschung
häufig nicht beachtet und der Öffentlichkeit nicht in einem angemessenen Rahmen
mitgeteilt worden.
Demos Malavasi, Bürgermeister der Stadt Carpi / Fossoli, rief
dazu auf, die Vergangenheit zu bewältigen, bevor man zukünftige Projekte in
Angriff nimmt. „Europa muss mit seiner Geschichte fertig werden, damit es sie
nicht noch einmal erlebt“, erläuterte Malavasi, der mit vielen weiteren Gästen
aus Italien der Veranstaltung beiwohnte.
So berichtete der 83 Jahre alte Zeitzeuge Professor Vittore
Bocchetta von seinen Erlebnissen im Lager Bozen. Dr. Carla Giacomozzi vom
Staatsarchiv Bozen präsentierte die Wanderausstellung „Lager in Bozen“, die am
Samstag eröffnet wurde und in der nächsten Zeit im Staatsarchiv zu sehen sein
wird. Gezeigt werden Fotos, Originaldokumente und Fundstücke aus dem Lager
Zahlreiche Vorträge als
Diskussionsbasis
Zahlreiche Vorträge boten den Teilnehmern am Symposium
Gelegenheit zur umfassenden Information und dienten als Diskussionsgrundlage.
Die Geschehnisse in den Lagern Norditaliens wurden erst Mitte der 90er Jahre
aufgedeckt, als der „Schrank der Schande“ mit 600 Akten entdeckt wurde,
erfuhren die Zuhörer.
5000 Menschen passierten das Durchgangslager Fossoli, 11.000
Menschen wurden in Bozen registriert, habe man bei deren Auswertung
herausgefunden. Viele von ihnen seien mit der Eisenbahn in Vernichtungslager
überführt worden.
Bildunterschrift: Die Detmolder Historikerin Ingrid Schäfer vor
der Wanderausstellung „Lager in Bozen“: Sie hatte zahlreiche
Fachwissenschaftler zu einem Symposium in das Staatsarchiv in Detmold
eingeladen. An beiden Tagen wurde den Besuchern umfangreiche Information
geboten.
„Lippische
Landes-Zeitung“, 10.11.2001
Gedenkfeier
über Grenzen hinweg
Fossoli und Bozen waren präsent an der
Alten Synagoge
Detmold (der). Nicht derart viele Menschen wie im vergangenen
Jahr, als etwa 350 Detmolder dicht gedrängt an der Gedenkstätte Alte Synagoge
der Opfer des Nationalsozialismus gedachten, kamen gestern an gleicher Stelle
bei der Gedenkfeier zur Reichspogromnacht des 9. November 1938 zusammen.
200, 250 Menschen gedachten im Jahr nach der Schändung des
Jüdischen Friedhofs in Detmold, gegen die die Menge damals ein Zeichen gesetzt
hatte, trotzdem in besonderer Art und Weise der Opfer über Grenzen hinweg.
Fossoli und Bozen waren gestern präsent. Der Grund: Mit der Geschichte der
beiden Konzentrationslager in Südtirol befasst sich dieses Wochenende ein
Symposium im Detmolder Staatsarchiv, an dem Gäste aus Bozen teilnehmen, die
gestern gleichfalls an der Gedenkstätte an der Exterstraße sprachen.
Dabei erinnerte die Historikerin Ingrid Schäfer in ihrer
Ansprache an die beiden Konzentrationslager, von denen das Lager Fossoli von
dem aus Lippe stammenden Karl Friedrich Titho kommandiert worden war: „Ich
möchte heute Abend eine besondere Opfergruppe in unsere Gedenken einbeziehen,
die Opfer aus den Lagern Fossoli und Bozen. In den beiden letzten Jahren ist
eine traurige Verknüpfung zwischen unserer Region hier und den beiden Lagern
bekannt geworden, eine Verknüpfung zwischen Tätern und Opfern.“ Der
Dachkammerchor Wöbbel unter Leitung von Theo Weddigen sang danach das
„Lagerlied von Bozen“, das unter den damaligen Gefangenen entstanden war.
Paul Shalom Herrlinger von der Jüdischen Gemeinde Herford sprach
zusammen mit Peter Wagner den Kaddisch, das jüdische Totengebet, Schüler des
Felix-Fechenbach-Berufskollegs stellten das Leben von acht der 162 Detmolder
Opfer vor, und die stellvertretenden Bürgermeister Gerd Röttgen und Johannes
Heumann legten den Kranz der Stadt Detmold nieder. Zuvor hatte die Evangelische
und Katholische Jugend in Lippe am Gedenkstein an der Lortzingstraße einen
Kranz niedergelegt. Und zum Ende spielte noch einmal der Bläserchor des CVJM
unter der Leitung von Wilhelm Kuhfuß. >WEITERER BERICHT
„Lippische
Landes-Zeitung“, 10.11.2001
Empfang
als Zeichen der Verantwortung
Horn-Bad Meinberg (upf). Drei Städte, die ein eher tragisches
und bedrückendes Band verbindet: Bei Carpi und in Bozen standen die SS-Lager,
in Horn lebte ihr früherer Kommandant. Grund genug für Bürgermeister Eberhard
Block (links), Vertreter beider Kommunen und auch Zeitzeugen – die heute und
morgen an einem Symposium in Detmold teilnehmen – gestern Abend zu einem
Empfang in die Burg einzuladen. „Bei Ihnen gab es die Opfer, der Täter lebte
hier bei uns“, stellte Block in seiner Ansprache fest. Heute gelte es in der
Stadt Horn-Bad Meinberg, sich der Verantwortung aus der Geschichte zu stellen,
so Block. Dazu gehört für ihn auch das gegenseitige Kennen lernen und der
Gedankenaustausch, „um gemeinsame Strategien gegen Intoleranz und
Fremdenfeindlichkeit zu finden.“ Demos Malavasi, Bürgermeister von Carpi, (4.
v. l.), betonte besonders die Rolle der Jugend bei der Schaffung eines „Europas
des Friedens und der Freundschaft“.
Es gelte noch immer, gegen die Wurzeln des Rassismus zu kämpfen,
aus denen der Zweite Weltkrieg entstanden sei – „eine harte und schwierige
Aufgabe“. Malavasi lud Block offiziell nach Carpi zum Gegenbesuch ein.
Historikerin Ingrid Schäfer (2. v. l.), die das Symposium mit
organisiert hat, nannte den Empfang einen „Ausdruck demokratischer
Aufrichtigkeit: Es ist der Bruch des Tabus, über Täterschaft zu reden. Das
erfordert Mut.“
„Lippische
Landes-Zeitung“, 09.11.2001
Totengebet
und das Lagerlied
Heute Gedenkstunden
Die Gedenkfeier zur Reichspogromnacht am 9. November 1938 steht
in Detmold in diesem Jahr im Zeichen zweier Orte in Südtirol: Fossoli und
Bozen. Mit der Geschichte der dortigen Konzentrationslager befasst sich am
Wochenende ein Symposium, zu dem auch Gäste aus Bozen erwartet werden. Sie
wirken bereits an der Gedenkfeier am Freitag, 9. November, mit.
Die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Lippe
lädt gemeinsam mit anderen Organisationen dazu ein. Beginn ist um 17.30 Uhr am
Gedenkstein Lortzingstraße, wo Vertreter der Evangelischen und der Katholischen
Jugend in Lippe einen Kranz niederlegen. Um 18 Uhr wird die Feier an der
Gedenkstätte Alte Synagoge Exterstraße mit der Kranzniederlegung der Stadt
Detmold fortgesetzt.
Die Historikerin Ingrid Schäfer geht in ihrer Ansprache auf die
beiden Konzentrationslager in Italien ein. Das Lager Fossoli wurde von einem
aus Lippe stammenden Leiter kommandiert. Der Dachkammerchor Wöbbel unter Leitung
von Theo Weddigen singt das „Lagerlied von Bozen“, das unter den Gefangenen
entstanden ist. Vor dem Grußwort der italienischen Gäste singt Paul Shalom
Herrlinger von der Jüdischen Gemeinde Herford den Kaddisch, das jüdische
Totengebet.
Weitere Gedenkstunden im Kreis Lippe gibt es heute in Barntrup,
Bad Salzuflen, Lage und Lemgo. >WEITERER BERICHT
„Lippische
Landes-Zeitung“, 09.11.2001
Zeichen
für Verantwortung setzen
SPD-Ortsverein Veldrom stellt Antrag für
Opfer-Gedenktafel und Straßenumbenennung
Horn-Bad Meinberg / Veldrom. Der SPD-Ortsverein Veldrom hat sich
auf einer Versammlung mit der NS-Vergangenheit in Horn-Bad Meinberg
auseinandergesetzt.
Zur Diskussion waren als Gäste Bürgermeister Eberhard Block und
zwei Mitglieder der AG Fossoli – Dieter Zoremba und Raphaela Kula eingeladen.
Im Laufe des Abends wurde auch die Frage nach dem Sinn einer Auseinandersetzung
mit dem Nationalsozialismus nach so einer langen Zeit gestellt. Hierbei wurden
speziell Begriffe wie Schuld, Mitschuld, allgemeine und persönliche
Verantwortung diskutiert. Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass es nicht
um die Person des früheren NS-Lagerleiters Karl Friedrich Titho aus Horn gehe,
sondern um die Verantwortung für die Zukunft, dass sich solche Dinge nicht
wiederholen können. Der Bürgermeister zeigte sich aufgeschlossen und
versicherte, er werde sich dafür einsetzen, dass Horn-Bad Meinberg sich ihrer
Verantwortung stelle und eine konstruktive Auseinandersetzung anstrebe.
Abschließend wurde vom Ortsverein einstimmig ein Antrag
beschlossen, der dem Bürgermeister übergeben wurde. Da es im Stadtgebiet weder
einen Hinweis auf die Opfer des NS-Regimes in Horn-Bad Meinberg noch auf die
von Titho kommandierten Lager Fossoli und Bozen gebe, soll als Zeichen der
Verantwortung eine Straße in der Innenstadt nach dem sechs Wochen alten
Säugling Gina Labi benannt werden – sie wurde aus Fossoli nach Bergen-Belsen
deportiert und ermordet. Auch soll an zentraler Stelle eine Tafel aufgestellt
werden, die an die Opfer des Nationalsozialismus in Horn-Bad Meinberg
namentlich erinnert.
Bildunterschrift: Die NS-Vergangenheit in Horn-Bad Meinberg
aufarbeiten: SPD-Ortsvereinvorsitzender Ditmar Ahrweiler, Dieter Zoremba und
Raphaela Kula (AG Fossoli) sowie Bürgermeister Eberhard Block.
Oktober
2001
BürgerInnenantrag
an den Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg, 27.10.2001
Ihre
Anteilnahme zählt
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Stadt Horn-Bad Meinberg,
sicherlich haben Sie in der Presse die Geschehnisse um Karl
Friedrich Titho, ein Bürger unserer Stadt, verfolgt. Titho war 1944/45
Kommandant der Durchgangslager Fossoli und Bozen in Norditalien. Von diesen
Lagern aus wurden Menschen aus dem Widerstand und Jüdinnen und Juden in die Vernichtungslager
(z.B. Auschwitz, Bergen-Belsen) zur Ermordung deportiert.
Karl Friedrich Titho wurde von der deutschen Justiz nicht zur Rechenschaft gezogen. Dies ist aber
kein Grund, die Geschichte in Vergessenheit geraten zu lassen, denn wir alle
wollen, dass sich die Verbrechen der Nazizeit nicht wiederholen.
Umso wichtiger ist es, Zeichen zu setzen, dass wir aus der
Geschichte lernen wollen und z.B. unseren Kindern andere Werte (Toleranz,
Zivilcourage etc.) mitgeben wollen.
Unser Rechtssystem ist so ausgelegt, dass wir Täterinnen und Täter, welche ihre Haftstrafe verbüßt haben, oder „Täter“ die, wie im Fall Titho durch die Rechtssprechung nicht belangt werden, in unserer Mitte leben dürfen. Dies ist ein tragender Grundwert unserer Gesellschaft, zu dem wir uns bekennen.
Die Resonanz auf die Vorwürfe an Karl Friedrich Titho lässt darauf schließen, dass es schwer fällt, sich am Beispiel der Person Titho mit der NS-Vergangenheit in Horn auseinander zu setzen.
Wenn auch Sie eine Auseinandersetzung um die NS-Vergangenheit
unserer Stadt für wünschenswert halten, so unterstützen Sie mit Ihrer
Unterschrift doch folgenden Antrag an
den Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg.
An den Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg
Hiermit beantragen die Unterschreibendes folgendes:
Im Stadtgebiet gibt es keinen Hinweis auf die Opfer des
NS-Regimes in unserer Stadt und schon gar keinen Hinweis auf die Lager Fossoli
und Bozen, deren Kommandant ein Bürger unserer Stadt war.
Um ein Zeichen zu setzen, dass Bürgerinnen und Bürger von
Horn-Bad Meinberg zu Ihrer Verantwortung stehen, schlagen wir vor:
1,
In der Innenstadt von Horn soll eine
Straße nach Gina Labi benannt werden
mit einer entsprechenden Hinweistafel
angeeigneter Stelle. Gina Labi war ein
6 Wochen alter Säugling und wurde aus
Fossoli nach Bergen-Belsen deportiert und ermordet.
2.
In der Stadt gibt es keinen öffentlichen Hinweis auf Menschen
aus Horn,
die durch Rassismus, Antisemitismus oder Verfolgung getötet
wurden. Daher soll an zentraler Stelle eine Tafel aufgestellt
werden,
die an diese Opfer namentlich erinnert.
Verantwortlich für den
BürgerInnenantrag: Ditmar Ahrweiler, Ingeborg Macke, Heinrich-Schacht-Weg 17,
32805 Horn-Bad Meinberg - Telefon:
05234 – 820811
E-Mail: jimmy-ahrweiler@owl-online.de
.
„Gesellschaft
für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Lippe e.V. (u.a.), 22.10.2001
Von Italien nach
Auschwitz
Fossoli und Bozen: Stationen der Deportation 1944/45
Symposium
am 10. und 11. November 2001
Im
Nordrhein-Westfälischen Staatsarchiv Detmold, Willi-Hofmann-Str. 2
Unter
der Schirmherrschaft des
Consolato di Italia, Dortmund
Ehrengäste:
Demos
Malavasi
Bürgermeister
der Stadt Carpi / Fossoli
Dr. Sandro
Repetto
Stadtrat für
Kultur, Bozen
Empfang:
Freitag, 09.
November
Durch den
Bürgermeister der Stadt Horn-Bad Meinberg im Rittersaal der Burg in Horn
x
Programm
11.00
– 20.00 h Samstag, 10. November
Begrüßung: Dr. Jutta Prieur-Pohl, Leitende Direktorin des NW-Staatsarchivs
Detmold
Eröffnung: Gabriele Behler, Ministerin für Schule,
Wissenschaft und Forschung NRW
Grußworte: Demos Malavasi, Bürgermeister der Stadt Carpi
Dr. Sandro Repetto, Stadtrat für Kultur der Stadt Bozen
• Ingrid Schäfer:
Warum dieses Thema in unserer Region? – Eine Einführung
• Dr. Klaus Voigt:
„Die Judenverfolgung im faschistischen Italien
vor und während der deutschen Besetzung“
Mittagspause (Imbiss im Staatsarchiv)
• Roberta Gibertoni:
„Fossoli – Station auf dem Weg in die
Vernichtung“
Bericht
über das ehemalige Polizei- und Durchgangslager Fossoli während der Besetzung
der Deutschen.
• Prof. Vittore Bocchetta:
„Inhaftiert in Bozen“ – Ein Zeitzeuge
berichtet.
Kaffeepause 16.30–17.00 h
• Giuseppe Paleari:
„Studienreise in ein KZ“
18.00 h • Dr. Hermann Niebuhr,
Staatsarchiv Detmold: Eröffnung der
Wanderausstellung „Lager in Bozen“
•Dr. Carla Giacomozzi:
„Bozen: Station auf dem Weg in die
Vernichtung“
Abendessen im Lippischen Hof
11.00 – 13.30 h Sonntag, 11. November
• Carlo Gentile:
„Politische Soldaten“ und „ganz normale Männer“:
Wehrmacht,
Polizei und SS in Italien 1943 – 1945“ Journalisten berichten
• Roberto Giardina:
“Warum Italien die Naziverbrecher nach 50
Jahren entdecken will“
• Christiane Kohl:
Als deutsche Journalistin in Italien: „Warum
Recherchen über Kriegsverbrechen immer noch aktuell sind“
Mittagessen im Napoli
Referenten und
Referentinnen
xx
Prof. Vittore Bocchetta
Verona,
ehemals Inhaftierter in Bozen und Flossenbürg
Carlo Gentile
Köln,
Historiker und Gutachter für italienische Militärstaatsanwaltschaften bei
Kriegsverbrecherprozessen.
Dr. Carla Giacomozzi
Stadtarchivarin
Bozen, Leiterin der Gedenkstättenarbeit des Lagers Bozen
Roberto Giardina
Berlin, Journalist und arbeitet für diverse
italienische Tageszeitungen.
Roberta Gibertoni
Carpi
bei Modena, leitete fast 10 Jahre die Gedenkstätten- und Museumsarbeit in
Fossoli/Carpi.
Christiane Kohl
Rom,
Italienkorrespondentin der Süddeutschen Zeitung und Autorin des Buches:
„Der
Jude und das Mädchen. Eine verbotene Freundschaft in Nazideutschland“
Ingrid Schäfer
Detmold,
Historikerin
Giuseppe Paleari
Leiter
der Biblioteca Civica Popolare in Nova Milanese/Italien, Arbeits- und
Forschungsschwerpunkt:
Zeitzeugenbefragung
der Überlebenden der Nazilager
Dr. Hermann Niebuhr
Detmold,
Historiker und Oberarchivrat Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv
Dr. Klaus Voigt
Berlin,
Historiker und Übersetzer sowie Autor des zweibändigen Werkes: „Zuflucht auf
Widerruf: Exil in Italien 1933 – 1945“
Moderation:
Dr.
Andreas Ruppert, Detmold, Historiker, Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv
Veranstalter und
Veranstalterinnen
• Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Lippe-Detmold e.V.
• Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv Detmold
• Deutsch-Italienische Gesellschaft Lippe
• Volkshochschule Detmold, Horn-Bad Meinberg, Schlangen
• Arbeitsgemeinschaft „Arbeit und Leben Detmold e.V.“
• Institut für Lippische Landeskunde, Lemgo
• Filmarchiv Lippe e.V.
• „Wege der Erinnerung“ Projekt:
Geschichte in OWL 1933–1945, Gütersloh/Paderborn
• Dietrich Bonhoeffer-Berufskolleg des Kreises Lippe
• Bildstelle des Kreises Lippe
•
Das Symposium wird gefördert von der Landeszentrale für politische Bildung des
Landes NRW, Düsseldorf
Unterstützt
durch die Firma Rolf Grote, Malerfachbetrieb GmbH, Detmold
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren!
Die Beispiele der beiden Lager Fossoli bei Carpi (Modena) und
Bozen, deren Leiter aus Lippe kam, stehen exemplarisch für die „Endlösung der
Judenfrage in Europa“.
Sie stehen allerdings auch für die Vernichtung von italienischen
Bürgern und Bürgerinnen nichtmosaischen Glaubens während der deutschen
Besatzung.
Der unmittelbare Zusammenhang zwischen den Geschehnissen in
diesen beiden italienischen Lagern und einer Person unserer Region, veranlasst
die Veranstalter zur Durchführung dieses Symposiums.
Bekannte Fachwissenschaftler, Zeitzeugen, die Leiterinnen der
Gedenkstättenarbeit der beiden Lager wie auch Journalisten aus Italien und Deutschland
werden zu Wort kommen.
Darüber hinaus wird am Samstag um 18.00 Uhr die
Wanderausstellung „Lager in Bozen“ eröffnet, die bis Ende des Jahres im
Nordrhein-Westfälischen Staatsarchiv Detmold zu sehen ist.
Wir erwarten reges Interesse und würden uns zusammen mit unseren
italienischen Gästen und Freunden über Ihre Teilnahme freuen.
Mit freundlichen Grüßen
die Veranstalter
i.A. Ingrid Schäfer
„Lippische
Landes-Zeitung“, 05.10.2001
Vergangenheit
in Braun
Symposium: Von Italien nach Auschwitz
Kreis Lippe (Sam). Die mörderische Allianz zwischen
Nazi-Deutschland und dem faschistischen Italien ist Thema eines Symposiums im
Staatsarchiv Detmold. Unter dem Titel „Von Italien nach Auschwitz – Fossoli und
Bozen: Stationen der Deportation 1944/45“ werden Historiker, Zeitzeugen und
Journalisten das traurigste Kapitel deutsch-italienischer Beziehungen
beleuchten. Auf den ersten Blick eine Veranstaltung ohne lokalen Bezug. Auf den
zweiten Blick schon: Der frühere Leiter des Polizei- und Durchgangslagers Fossoli,
Karl Friedrich Titho, war Lipper.
Mit dem Symposium (Wochenende 10./11. November) stellen die
Veranstalter die Vernichtung der Juden in Italien in den Zusammenhang der
„Endlösung der Judenfrage in Europa“. Das Symposium widmet sich aber ebenso dem
Schicksal von politisch Verfolgten. Welche Rolle dabei den Durchgangslagern
zugeteilt wurde, zeigt das Beispiel Fossoli. Dass der vor Monaten verstorbene
Ex-Lagerleiter Karl Friedrich Titho (Horn-Bad Meinberg) Teil der braunen
Vergangenheit Italiens ist, veranlasste die Organisatoren, das Symposium auf
die Beine zu stellen.
Historikerin Ingrid Schäfer stellte gestern das Programm vor.
Nach einer kurzen Einführung am Samstag um 10 Uhr wird der Historiker Dr. Klaus
Voigt über die Judenverfolgung in Italien sprechen. Roberta Gibertoni, früher
Leiterin der Fossoli-Gedenkstätte, schließt sich mit einem Referat über das
Titho-Lager an. Prof. Vittore Bochetta berichtet als ehemaliger Inhaftierter
über die Geschehnisse im Lager Bozen. Eine „Studienreise in ein KZ“ schildert
Giuseppe Paleari, Bibliothekar aus Nova Milanese. Um 18 Uhr wird eine
Ausstellung über das Bozener Lager von Dr. Hermann Niebuhr (Staatsarchiv)
eröffnet.
„Studienreise in ein KZ“
Am Sonntag geht es um 10 Uhr mit Vorträgen über Wehrmacht, SS und
Polizei in Italien (Historiker Carlo Gentile), die Pressearbeit in Italien zum
Fall Titho (SZ-Italienkorrespondentin Christiane Kohl) und die Aufarbeitung der
italienischen Nazi-Vergangenheit (Roberto Giardina, Berlin-Korrespondent für
italienische Zeitungen) weiter.
An dem Projekt arbeiten zahlreiche Organisationen mit – darunter
die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, die
Deutsch-Italienische Gesellschaft Lippe und die AG Arbeit und Leben Detmold.
Das Vorhaben wird unterstützt von der Landeszentrale für
politische Bildung in Düsseldorf. Auch die italienische Seite misst dem
Symposium große Bedeutung bei. Um dies zu dokumentieren, nehmen der
Bürgermeister von Carpi/Fossoli, Demos Malavasi, und der Bozener Stadtrat für
Kultur, Dr. Sandro Repetto, teil.
Lippische
Rundschau“, 05.10.2001
Symposium im Staatsarchiv befasst sich
mit Durchgangslagern im Zweiten Weltkrieg
Aufarbeitung
eines schwarzen Kapitels
Detmold (itz). Es geht um die Aufarbeitung eines schwarzen
Kapitels der deutsch-italienischen Geschichte – ein Kapitel, das mit den
grausamen Misshandlungen und brutalen Morden an Juden und Staatsfeinden im
Zweiten Weltkrieg in Verbindung steht. Es geht um die Polizei- und
Durchgangslager in Fossoli und Bozen, dessen Leiter der verstorbene Lipper Karl
Friedrich Titho war. In einem Symposium im Staatsarchiv Lippe wollen
Fachwissenschaftler und Zeitzeugen Hintergründe zu dem wenig erforschten Thema
liefern.
Vittore Bocchetta war ein Insasse des Durchgangslager Bozen. „Er
ist ein Überlebender“, sagte gestern die Historikerin Ingrid Schäfer von der
Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit. Der hochbetagte Professor
wird bei der Veranstaltung am 10. und 11. November als Gast erwartet. Er nimmt
die weite Reise von Italien nach Lippe auf sich, um in Detmold über seine
Erlebnisse in Bozen zu erzählen. Sein Bericht steht im Mittelpunkt der
Vortragsveranstaltung, die mit dem Titel „Von Italien nach Auschwitz – Fossoli
und Bozen: Stationen der Deportation 1944/45“ überschrieben ist.
Neben der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit
und dem Staatsarchiv gehören weitere Kooperationspartner zu den Organisatoren:
Das sind die Volkshochschule Detmold, die Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben,
die Deutsch-Italienische Gesellschaft in Lippe, das Institut für Lippische
Landeskunde, das Filmarchiv Lippe, das Dietrich-Bonhoeffer-Berufskolleg, die
Bildstelle des Kreises Lippe, die Aktion Sühnezeichen Friedensdienste Berlin
und das Projekt „Wege der Erinnerung“,
das sich mit der Geschichte von 1933 bis 1945 in Ostwestfalen-Lippe
auseinandersetzt.
Andreas Mickel von der Deutsch-Italienischen Gesellschaft und
Gertrud Wagner von der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit
betonen, dass das Thema bislang stiefmütterlich behandelt worden sei. Jürgen
Reithemeier, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben, stellte
klar, dass das Symposium nicht dazu dienen solle, Karl Friedrich Titho an den
Pranger zu stellen. „Es geht darum, sich das Geschehene klar zu machen und ein
kritisches Bewusstsein zu erhalten.“
Das Symposium startet am 9. November mit einem Empfang der
italienischen Gäste beim Horn-Bad Meinberger Bürgermeister Eberhard Block. Am
Samstag und Sonntag finden die Vorträge von 10 Uhr an statt. Zu den Referenten
gehört Dr. Klaus Voigt, Autor des Werkes „Zuflucht auf Widerruf – Exil in
Italien 1933 bis 45“. Weitere Gäste sind der Bürgermeister von Carpi/Fossoli
und der Stadtrat für Kultur aus Bozen.
Rechtsanwalt
Günter Meyners, 02.10.2001
Presseinformation
Staatsanwaltschaft Detmold stellt
Ermittlungsverfahren gegen
zwei Vorstandsmitglieder der
Kulturinitiative Detmold e.V. (alte Pauline) ein
Die Staatsanwaltschaft Detmold hat das gegen zwei
Vorstandsmitglieder der Kulturinitiative Detmold e.V. aufgrund einer
Strafanzeige des zwischenzeitlich verstorbenen Herrn Karl Friedrich Titho
eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede eingestellt. Im Rahmen
dieses Strafverfahrens waren am 06.04.2001 die alte Pauline und die
Privatwohnungen der zwei Vorstandsmitglieder durchsucht worden. Durch
Beschlüsse des Amtsgerichts und des Landgerichts waren diese Durchsuchungen
bereits vor längerer Zeit für rechtswidrig erklärt worden.
Auch die bei diesen rechtswidrigen Durchsuchungen
beschlagnahmten Unterlagen enthielten keinerlei Hinweise auf die
Verantwortlichkeit der zwei Vorstandsmitglieder für die der Strafanzeige des
Herrn Karl Friedrich Titho zugrundeliegendende Internetseite über Herrn Titho.
Da somit keine Beweise für die Urheberschaft der zwei Vorstandsmitglieder
vorliegen, hat die Staatsanwaltschaft Detmold die Ermittlungsverfahren gegen
beide Vorstandsmitglieder eingestellt. Die Einstellung des
Ermittlungsverfahrens zeigt nochmals, dass die damaligen
Durchsuchungsbeschlüsse hinsichtlich der alten Pauline und der Privatwohnungen
mehr auf Spekulationen als auf Tatsachen beruhten. Auch durch die Einstellung
des Ermittlungsverfahrens wird deutlich, dass die Durchsuchungen der alten
Pauline und der Privatwohnungen der zwei Vorstandsmitglieder von vielen Seiten zu
Recht als skandalös kritisiert wurden.
September 2001
„La Memoria“, 26.09.2001
Il Polizeiliches Durchgangslager di Bolzano
Oltre alla Risiera di San Sabba, vero
e proprio campo di sterminio, nel periodo dell’occupazione nazista funzionarono
in Italia due Polizeiliches Durchgangslager, campi di concentramento di
transito e smistamento gestiti dalle SS dove migliaia di ebrei, partigiani e
antifascisti vennero rinchiusi in attesa dell’organizzazione materiale della
loro deportazione nei lager oltralpe.
Alla fine del luglio 1944 l’avanzata
delle armate angloamericane portò alla chiusura del primo dei due campi,
ubicato a Fossoli di Carpi (Modena), e al trasferimento degli internati nel
nuovo campo aperto dal 1. agosto a Gries (Bolzano), sull’area dell’attuale
numero civico 80 di via Resia.
Più di 11.000 tra partigiani,
antifascisti e ebrei transitarono per il lager di Bolzano, e ancora 3.500 vi
erano rinchiusi all’arrivo delle truppe alleate.
Stime incomplete, e di certo
largamente inferiori alla realtà, fanno ammontare a 42 i casi di morte avvenuti
nel campo, ai quali sono da aggiungersi i ventitre fucilati del 12 settembre
1944.
Commandante e vicecommandante di
entrambi i campi furono l’SS-Obersturmführer (tenente) Karl Friedrich Titho,
già in servizio presso i due lager olandesi di Amersfoort, e
l’SS-Hauptscharführer (maresciallo) Hans Haage.
Risultando essere Titho prigioniero
degli alleati in quel di Bolzano, nel luglio 1946 la procura di Bologna ne
richiese il transferimento alle locali carceri militari, ricevendone in cambio
la risposta che nulla sapevano gli alleati della sorte di Titho e che,
essendo anche loro interessati all’ex SS, chiedevano, qualora fosse stato
catturato dagli italiani, di non condannarlo o di non rilasciarlo prima di averli
interpellati.
Dopo ulteriori e inascoltate
sollecitazioni della procura di Bologna in direzione della Commissione delle
Nazioni Unite e del procuratore generale militare Borsari, il 6 agosto 1947 gli
inglesi informarono che Titho era prigioniero degli americani e che
stava per essere consegnato agli olandesi, come di fatto avvenne, nonostante le
richieste italiane di estradizione.
Condannato a sei anni di reclusione
per i crimini da lui commessi in Olanda, Titho, in virtù del periodo di
carcerazione già scontata – negli anni in cui secondo gli alleati era
introvabile – il 30 marzo 1953 ritornò libero in Germania.
Un nuovo mandato di cattura, emesso
dalla procura bolognese il 10 giugno 1954, venne vanificato il 17 novembre 1954
da Michele De Pietro, Guardasigilli del primo monocolore democristiano, che
giudicò l’accusa di omicidio e strage addebitata a Titho “fatti
delittuosi di carattere politico”. Il caso fu così archiviato fino al 1996,
quando venne riaperto dalle procure militari di La Spezia e di Verona, in
seguito al rinvenimento dei fascicoli a carico di criminali di guerra nazisti
presso la procura generale di Roma.
Nel dicembre 1999, dopo una lunga
istruttoria per accertarne le responsabilità in merito alle violenze avvenute a
Gries, e alla fucilazione di ventitre prigionieri, la Procura militare di
Verona ha richiesto l’archiviazione delle imputazioni ascritte a Titho e
Haage essendo quest’ultimo nel frattempo deceduto e non avendo raccolto
sufficienti elementi probatori per il rinvio a giudizio di Titho.
Ugualmente archiviata per
unsufficienza di prove è stata l’istruttoria avviata dalla procura militare di
La Spezia per l’uccisione di 67 antifascisti, prelevati dal campo di Fossoli e
fucilati al poligono di Cibeno (Mo) il 16 luglio 1944.
Karl Friedrich Titho è deceduto
il 21 giugno 2001 a Horn-Bad Meinberg, nella regione tedesca della Westfalia
settentrionale.
Juli
2001
„Lippe
aktuell“, 25.07.2001
Landesregierung
weicht Fragen aus
Kreis Lippe.
„Ich bin überrascht, wie unsensibel sich die Landesregierung in der
Beantwortung meines Anliegens zeigt“ stellt die grüne Landtagsabgeordnete Ute
Kotczy aus Lippe nach Eingang der Antwort auf ihre Kleine Anfrage an die
Landesregierung NRW vom 9. Juli 2001 fest. In dieser Kleinen Anfrage ging es um
die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit von Karl Friedrich
Titho durch die zuständige Zentralstelle in Dortmund, wie auch um die
Hintergründe der Staatsschutzaktion in Detmold gegenüber denjenigen, die auf
diese Vergangenheit hingewiesen hatten. „Ohne das kleinste Anzeichen eines
Problembewusstseins wird die Handlungsweise der Dortmunder Zentralstelle
dargestellt. Die Landesregierung geht über das Thema hinweg, als ob schon die
Andeutung einer Kritik an der Zentralstelle überflüssig wäre“, moniert Kozcy.
„Daher habe ich einen Brief an den zuständigen Justizminister Jochen Diekmann
geschrieben, denn ich sehe in diesem Fall eine wichtige Chance vertan. Ich
finde es sehr bedauerlich, dass die Landesregierung nicht alles tut, um in der
Aufarbeitung des Nationalsozialismus und Auswirkungen auf heute politische
Zeichen zu setzen.“ Die Landesregierung führt in der Antwort
(Landtagsdrucksache 13/1272) aus, dass sie keinen Anlass habe, die
Sachbehandlung der Zentralstelle zum Gegenstand einer besonderen Überprüfung zu
machen. Im Fall der Staatsschutzaktion gegenüber Mitgliedern der
Kulturinitiative informiert die Landesregierung, dass das Verfahren auf eine
Strafanzeige des Rechtsanwalts von Karl Friedrich Titho zurückgegangen sei:
„Den Durchsuchungen lagen Gerichtsbeschlüsse zu Grunde. Sie wurden
ordnungsgemäß vollzogen. Zu weiteren Anmerkungen sieht sich die Landesregierung
nicht veranlasst.“ Vier Tage nach der Beantwortung wies die Presse in Lippe
darauf hin, dass das Amtsgericht Detmold die Durchsuchung der „alten Pauline“
für rechtswidrig erklärt hat.
„Lippische
Landes-Zeitung“, 21.07.2001
„Unsensibel
und ausweichend“
Pauline-Durchsuchung:
Ute Koczy kritisiert Landesregierung
Kreis Lippe.
Die Landesregierung wird die Durchsuchung der Detmolder Kulturinitiative „alte
Pauline“ nicht überprüfen. Dies teilte das Innenministerium der Lemgoer
Landtagsabgeordneten Ute Koczy (Bündnis 90/Die Grünen) auf deren Anfrage mit.
Am 6. April
hatte die Polizei aufgrund einer Anzeige des mittlerweile verstorbenen Karl
Friedrich Titho aus Horn Computer, Disketten und Flugblätter in dem
Kulturzentrum beschlagnahmt. Titho hatte sich beleidigt gefühlt, da er auf
einer Internetseite mit der Adresse der Alten Pauline als „Nazimörder“
beschimpft worden war. Unterdessen hat das Amtsgericht die Durchsuchung für
rechtswidrig erklärt – die LZ berichtete. Um so mehr wundert sich Kozcy, dass
die Landesregierung ihre Anfrage so „unsensibel und ausweichend“ beantwortet
hat.
Koczy bezieht
sich nicht nur auf die Staatsschutzaktion, sondern vor allem auf die Art und
Weise, in der die NRW-Zentralstelle für die Bearbeitung von
nationalsozialistischen Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund
den Fall Titho aufgearbeitet habe. Titho sei unbestritten Leiter des Polizeidurchgangslagers
in Fossoli gewesen. Doch die Zentralstelle habe kein Beweismaterial für die
aktive Rolle Tithos bei der Tötung von Häftlingen gefunden. „Da stellen sich
schon aus historischer Sicht viele Fragen“, so Ute Koczy. Doch sehe das Land
keinen Anlass, die Sachbehandlung zu überprüfen. „Diese Handlungsweise der
Zentralstelle wird ohne das kleinste Anzeichen des Problembewusstseins
dargestellt. Die Landesregierung geht über das Thema hinweg, als ob schon die
Andeutung einer kritischen Aufarbeitung überflüssig wäre. Ich finde es sehr
bedauerlich, dass die Landesregierung nicht alles tut, um in der Aufarbeitung
des Nationalsozialismus und Auswirkungen auf heute politische Zeichen zu
setzen.“
MdL
Ute Koczy, 19.07.2000
...
Durchsuchung der Kulturinitiative ...
Der Minister für Justiz
Herr Jochen Dieckmann
Martin-Luther-Platz 40
40 212 Düsseldorf
19.07.2001
LT-Drucksache 13/1272
Antwort auf die kleine
Anfrage 454 der Abgeordneten Ute Koczy und Sybille Haussmann (Grüne) vom
05.06.2001 mit Datum vom 9.Juli 2001
Sehr geehrter Herr Minister
Dieckmann,
im Einvernehmen mit dem
Innenministerium hatten Sie mir in Vertretung durch Herrn Schwanhold auf die
kleine Anfrage „Staatsschutzaktion in Detmold auf Antrag eines ehemaligen
NS-Verbrechers?“ geantwortet.
In dieser kleinen Anfrage
ging es um das Thema der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit
von Karl Friedrich Titho durch die Zentralstelle in Dortmund, wie auch um die
Hintergründe der Staatsschutzaktion in Detmold gegen diejenigen, die auf diese
Vergangenheit hingewiesen haben.
Ich bin überrascht, wie
unsensibel sich die Landesregierung in der Beantwortung dieser kleinen Anfrage
zeigt. Ohne das kleinste Anzeichen eines Problembewusstseins wird die Handlungsweise
der Zentralstelle in Dortmund dargestellt. Die Landesregierung geht über das
Thema hinweg, als ob schon die Andeutung einer kritischen Aufarbeitung der
Arbeit der Zentralstelle in Dortmund überflüssig wäre.
Im jüngst durch das
Justizministerium veröffentlichten Gutachten „Umgang der NRW-Justiz mit ihrer
nationalsozialistischen Vergangenheit“ wurde darauf hingewiesen, dass es eine
personelle Kontinuität der Justiz vor und nach der Nazi-Diktatur gegeben hat.
Dies hatte auch Auswirkungen in der Verfolgung von ehemaligen NS-Verbrechern.
Gerade der im Mai mit einer Verurteilung abgeschlossene Prozess gegen Anton
Malloth, dessen Verfahren in NRW mehrfach eingestellt wurde, legt nahe, dass
die Verstrickung der Justiz mit ihrer eigenen Vergangenheit bis in die heutige
Zeit ihre Spuren hinterlassen.
Karl Friedrich Titho ist
inzwischen gestorben, ohne dass es je zu einem Prozess in NRW kam. Doch
unbestritten ist, dass er Leiter eines Polizeidurchgangslagers in Fossoli und
später in Bozen war. Doch die Zentralstelle in Dortmund hat weder 1971 noch
1998 Beweismittel für die aktive Rolle von Titho bei der Tötung von Häftlingen
in Italien gefunden. Da stellen sich schon aus historischer Sicht viele Fragen.
Aber die Landesregierung hat gemäß Ihrer Antwort keinen Anlass, die
Sachbehandlung der Zentralstelle zum Gegenstand einer besonderen Überprüfung zu
machen.
Da sich die Landesregierung
bei der Beantwortung des zweiten Teil der kleinen Anfrage auf einen
juristischen Standpunkt zurückzieht, dass nämlich die Gerichtsbeschlüsse für
die Durchsuchungen der Kulturinitiative ordnungsgemäß vollzogen wurden, möchte
ich Sie darüber informieren, dass das Amtsgericht Detmold die Durchsuchung der
„alten Pauline“ vom 6.April 2001 am 13. Juli für rechtswidrig erklärt hat.
Ich finde es sehr
bedauerlich, dass die Landesregierung nicht alles tut, um in der Aufarbeitung
von Geschichte des Nationalsozialismus und Auswirkungen auf heute politische
Zeichen zu setzen. In diesem Fall ist eine wichtige Chance vertan worden.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Koczy
„Lippische
Landes-Zeitung“, 14.07.2001
Zum Wochenende
Verantwortung
Von Michael Dahl
Peinlich,
peinlich für Staatsschutz, Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht. Die in
Detmold aufgrund einer Anzeige des ehemaligen NS-Lagerleiters Karl Friedrich
Titho aus Horn Anfang April vorgenommenen Durchsuchungen waren nicht nur
rechtswidrig, sie haben auch nichts gebracht. Das nun jene sich bestärkt
fühlen, die von vornherein in der Razzia nur eine politisch motivierte Aktion
gegen unbequeme Zeitgenossen gesehen haben, müssen sich die Verantwortlichen
selbst zuschreiben. Allein schon der Zeitpunkt der Aktion – mitten in einer
gerade begonnenen politischen Diskussion um die Person Tithos – unterstützt
geradezu derartige Spekulationen.
Immerhin, das
Rechtssystem hat funktioniert, und so ist jetzt der Zeitpunkt erreicht, diese
Fußnote abzuhaken und zu den wirklich wichtigen Aspekten des Falles
zurückzukehren. Und diese notwendige Diskussion um Täter und Opfer im
Nationalsozialismus, um Schuld und Verantwortung, um Sühne und die Aufarbeitung
der eigenen Geschichte gehört nicht vor die Schranken des Gerichtes, sondern in
die breite Öffentlichkeit, in Diskussionsrunden und Schulen.
Und davor darf
sich keiner drücken, auch die Justiz nicht, die sich überall nicht gerade
leicht tut mit der eigenen Vergangenheit. Da steht noch einiges an
Nachforschungen aus, gerade wenn es um Nachkriegskarrieren oder den Umgang mit
Nazitätern geht. Auch 56 Jahre später ist es bitter notwendig, über Forschung
und Aufklärung dafür zu sorgen, dass sich die Gräuel der NS-Zeit nicht
wiederholen. Kein Deutscher, kein Lipper kann seine Geschichte entkommen, mögen
auch noch so viele nach Schluss der Debatte rufen.
Kein Zweifel,
die Justiz steht hier nur stellvertretend für viele Berufsgruppen – für Lehrer,
für Wissenschaftler, für Soldaten und natürlich auch für Journalisten.
„Lippische
Landes-Zeitung“, 13.07.2001
Razzia
in „Pauline“ illegal / Verfahren vor Einstellung
Detmold (da).
Die Durchsuchungen des „Autonomen Kultur- und Kommunikationszentrums alte
Pauline“ und der Privatwohnungen von zwei Vorstandsmitgliedern der
Kulturinitiative Detmold waren rechtswidrig. Das hat die Justiz in zwei
Beschlüssen festgestellt.
Bei der Razzia
am 6. April hatte die Polizei Computer, Datenträger und Flugblätter
beschlagnahmt. Staatsschutz und Staatsanwaltschaft waren aufgrund der Anzeige
des inzwischen verstorbenen ehemaligen NS-Lagerleiters und SS-Offiziers
Karl-Friedrich Titho aus Horn tätig geworden. Dieser hatte sich durch eine
Internetseite mit der Adresse der „alten Pauline“ beleidigt gefühlt, auf der
Titho als „Henker von Fossoli“ und „Nazimörder“ bezeichnet worden war.
Das seinerzeit
konfiszierte Material sei inzwischen zurückgegeben worden, sagte gestern
Oberstaatsanwalt Diethard Höbrink. Das damit in Zusammenhang stehende
Strafverfahren werde voraussichtlich in Kürze eingestellt. Es hätten sich keine
Erkenntnisse ergeben, dass die Betroffenen für die Inhalte der Internetseite
verantwortlich gemacht werden könnten.
Wie Rechtsanwalt
Günter Meyners berichtet, hat das Amtsgericht Detmold die Rechtswidrigkeit des
Vorgehens gegen die „alte Pauline“ bereits am 29. Mai bestätigt (Az.: 4 Gs
708/01). Begründung: Die Gültigkeit des Durchsuchungsbeschlusses war
abgelaufen.
Mit Beschluss
vom 5. Juli (Az.: 4 Qs 126/01) sei vom Landgericht bezüglich der Durchsuchung
der Privatwohnungen Gleiches festgestellt worden. Außerdem, so Meyners, habe in
diesen beiden Fällen der Durchsuchungsbeschluss nicht den gesetzlichen
Anforderungen genügt. Angesichts der verfassungsrechtlich garantierten
Unverletzlichkeit der Wohnung hätten der Rahmen, die Grenzen und der Zweck der
in Aussicht genommenen Durchsuchungen genauer umrissen werden müssen.
Für Meyners
sind die Beschlüsse „ein weiteres Glied in der Kette der Peinlichkeiten der
Aktionen des Staatsschutzes gegen die alte Pauline im Fall Titho“. Ihm,
Meyners, dränge sich der Eindruck auf, dass die Strafanzeige willkommener
Anlass gewesen sei zur Informationsbeschaffung über ein seit langem im Visier
des Staatsschutzes stehendes Objekt. Höbrink hatte Mutmaßungen, die Aktion sei
politisch motiviert, schon in der Vergangenheit mehrfach zurückgewiesen.
„Lippische
Rundschau“, 13.07.2001
Anordnungen
waren abgelaufen
Durchsuchung
der „Pauline“ rechtswidrig
Das
Amtsgericht Detmold hat die Durchsuchung der „alten Pauline“ am 6. April für
rechtswidrig erklärt. Das bestätigte gestern auf Anfrage dieser Zeitung
Gerichtssprecher Hanno Gerhardt. Auch die Durchsuchung der Privatwohnung von
zwei Vorstandsmitgliedern der Kulturinitiative Detmold sei nicht rechtens
gewesen. Dies habe das Landgericht festgestellt.
Zum
Hintergrund: Im Rahmen der Ermittlungen einer Verleumdungsklage des inzwischen
verstorbenen Karl Friedrich Titho hatte der Staatsschutz Bielefeld im April die
„alte Pauline“ und die Privatwohnung zweier Vorstandsmitglieder durchsucht und
Beweismittel sicher gestellt. Bei der Klage des 90-jährigen Horn-Bad
Meinbergers ging es vor allem um eine Internetseite, auf der der ehemalige
Kommandant eines Lagers in Italien unter anderem als „Nazi-Mörder“ bezeichnet
wurde (wir berichteten).
Die
Durchsuchung der „alten Pauline“ sei rechtswidrig gewesen, weil die zugrunde
liegenden Anordnungen vom 11. August 2000 am 6. April abgelaufen gewesen seien,
erläuterte Gerhardt. Am 11. Februar aber sei sie erloschen.
Ähnlich
urteilte das Landgericht Detmold über die Beschwerde der Vorstandsmitglieder,
deren Wohnungen durchsucht worden waren: Die Anordnungen seien aber nicht nur
abgelaufen gewesen. Hinzu komme, so das Landgericht laut Gerhardt, dass „keine
ausreichenden Angaben zum Inhalt des Tatvorwurfs“ gemacht worden seien, zudem
seien die Verdachtsgründe „nicht hinreichend bezeichnet“ worden.
In seiner
Ansicht bestätigt sieht sich durch die Feststellung der Gerichte der Detmolder
Rechtsanwalt Günter Meyners: Er hielt die Durchsuchungen von Anfang an nicht
für gerechtfertigt. „Ich gehe davon aus, dass nun nur noch die Einstellung des
Verfahrens gegen die Kulturinitiative und die Vorstandsmitglieder erfolgt –
auch wenn diese Sache nichts mit der Feststellung der Rechtswidrigkeit der
Durchsuchungen zu tun hat“, erklärte der Rechtsvertreter eines der betroffenen
Vorstandsmitglieder.
Er hoffe,
betont der Anwalt, „dass dieser Nebenkriegsschauplatz nun endlich abgeschlossen
ist und der Blick frei wird für die Diskussion um den Umgang der Justiz mit
Nazi-Tätern.“
Rechtsanwalt
Günter Meyners, 11.07.2001
Presseinformation
Justiz stellt Rechtswidrigkeit der am
06.04.2001 erfolgten Durchsuchung
der alten Pauline und der Privatwohnungen von zwei
Vorstandsmitgliedern
der Kulturinitiative Detmold e.V. fest.
Peinliche Schlappe des Staatsschutzes
beim juristischen Nachspiel im Fall Titho.
Bereits mit
einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 29.05.2001, Az.: 4 Gs
708/01, hat das Amtsgericht Detmold die am 06.04.2001 erfolgte
Durchsuchung der alten Pauline für rechtswidrig erklärt. Nach Ansicht
des Amtsgerichts lag der Durchsuchung kein wirksamer Durchsuchungsbeschluss
zugrunde. Die Wirkungsdauer des Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts
Detmold vom 11.08.2000 war auch nach Ansicht des Amtsgerichts zum Zeitpunkt der
Durchsuchung bereits abgelaufen. Die Gültigkeit des Beschlusses vom 11.08.2000
war auf die Dauer von 3 Monaten beschränkt. Mit Beschluss vom 16.01.2001
hat das Amtsgericht Detmold die Gültigkeitsdauer des Durchsuchungsbeschlusses
vom 11.08.2000 um 3 Monate verlängert. Die Gesamtgültigkeitsdauer des
Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Detmold vom 11.08.2000 betrug somit 6
Monate und war somit lediglich bis zum 11.02.2001 gültig. Die
polizeiliche Durchsuchung der alten Pauline erfolgte jedoch erst am 06.04.2001
und somit nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Durchsuchungsbeschlusses.
Die Durchsuchung der alten Pauline erfolgte somit ohne Rechtsgrundlage und war
daher rechtswidrig.
Mit Beschluss
vom 05.07.2001, Az.: Qs 126/01, hat das Landgericht Detmold auf
die von den Betroffenen eingelegten Beschwerden festgestellt, dass auch die
Durchsuchung der Privatwohnungen der Vorstandsmitglieder rechtswidrig
war. Nach Ansicht des Landgerichts genügten die der Durchsuchung
zugrundeliegenden Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts nicht den
gesetzlichen Anforderungen. Angesichts der verfassungsrechtlich garantierten
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) hätte das Amtsgericht den Rahmen,
die Grenzen und den Zweck der in Aussicht genommenen Durchsuchungen definieren
müssen, d.h. durch geeignete Formulierungen im Rahmen des Möglichen und
Zumutbaren sicherstellen müssen, dass der mit der Durchsuchung verbundene Grundrechtseingriff
auf das unbedingt Erforderliche begrenzt wird und zugleich messbar und
kontrollierbar bleibt. Die lediglich pauschalen Angaben des Amtsgerichts
Detmold in den Durchsuchungsbeschlüssen vom 11.08.2000 würden diesen
verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht.
Hinzu kommt,
dass nach Ansicht des Landgerichts die Gültigkeitsdauer der
Durchsuchungsbeschlüsse hinsichtlich der Privatwohnungen vom 11.08.2000
ebenfalls zum Zeitpunkt der Durchsuchung bereits abgelaufen waren. Die
Durchsuchungsbeschlüsse vom 11.08.2000 bezüglich der Privatwohnungen waren auf
eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten, somit bis zum 11.02.2001,
beschränkt. Auf diese Gültigkeitsdauer hat nach Ansicht des Landgerichts der
Verlängerungsbeschluss des Amtsgerichts Detmold vom 27.02.2001 keinerlei
Einfluss, zumal der Verlängerungsbeschluss erst nach Ablauf der
Gültigkeitsdauer der Durchsuchungsanordnung erging.
Die
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlüsse ist ein weiteres Glied in der
Kette der Peinlichkeiten der Aktion des Staatsschutzes gegen die „alte Pauline“
im Fall Titho. Dass der zwischenzeitlich verstorbene Herr Karl Friedrich Titho,
der 1951 von einem Gericht in Utrecht wegen Mitwirkung an der Erschießung von
70 sowjetischen Kriegsgefangenen zu 6 Jahren Haft verurteilt worden war, sich
durch die Bezeichnung „Nazi-Mörder“ und „Henker von Fossoli“ auf einer
Internetseite beleidigt und verleumdet fühlte, ist sicherlich kein Umstand, der
eine Hausdurchsuchung rechtfertigt. Da es sich bei der auf der Internetseite ebenfalls
enthaltenen Bemerkung, der Verfahrensbevollmächtigte des Herrn Titho sei
Mitglied der Waffen-SS, Leibstandarte Adolf Hitler gewesen, angesichts seines
Geburtsjahres 1944 um ein offensichtliches Versehen handelt, kann auch
diese irrtümliche Behauptung die Durchsuchungsaktion des Staatsschutzes nicht
rechtfertigen. Darüber hinaus sind auch die für eine Urheberschaft der
betroffenen Vorstandsmitglieder vom Staatsschutz genannten Anhaltspunkte zum
Teil unzutreffend und derart spekulativ, dass sich leider der Eindruck
aufdrängt, dass für den Staatsschutz Bielefeld die Strafanzeige des Herrn Titho
und das daraufhin eingeleitete Ermittlungsverfahren nicht der Grund, sondern
lediglich ein willkommener Anlass zur Informationsbeschaffung über ein seit
langem im Visier des Staatsschutzes stehendes Objekt war. Es ist nur zu
begrüßen, dass die Gerichte zumindest im Nachhinein die Informationsbeschaffung
in der erfolgten Art für rechtswidrig erklärt haben.
Landtag
Nordrhein-Westfalen, 11.07.2001
Staatsschutz
in Detmold auf Antrag eines ehemaligen NS-Verbrechers?
LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache
13.
Wahlperiode 13/1411
11.07.2001
Antwort
der
Landesregierung
auf die Kleine
Anfrage 454
der
Abgeordneten Ute Koczy und Sybille Hausßmann
GRÜNE
Drucksache
13/1272
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Landgericht
Detmold, 05.07.2001
...
wegen übler Nachrede ...
4 Qs 126/01 LG Detmold
4 Gs 1117/00 AG Detmold
4 Gs 320/01 AG Detmold
LANDGERICHT DETMOLD
BESCHLUSS
In dem Ermittlungsverfahren
g e g e n
…
w e g e n übler Nachrede u. a.
- Verteidiger:
Rechtsanwalt Meyners in Detmold –
Auf die
Beschwerde des Beschuldigten gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts vom 11.
August 2000 (4 Gs 1117/00) und vom 27. Februar
2001 (4 Gs 320/01) hat die Strafkammer I des Landgerichts Detmold am 5.
Juli 2001 durch
den Vorsitzenden Richter am
Landgericht Reineke
den Richter am Landgericht Dr.
Mertens und
den Richter am Landgericht
Pohlmeier
nach Anhörung
der Staatsanwaltschaft b e s c h l
o s s e n:
Es wird
festgestellt, dass die am 6. April 2001 vorgenommene Durchsuchung der Wohnung
sowie der Nebenwohnung des Beschuldigten rechtswidrig war.
Die
weitergehende Beschwerde wird verworfen.
Der
Beschuldigte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, jedoch werden die
Gerichtsgebühr um die Hälfte ermäßigt und die gerichtlichen und die notwendigen
Auslagen des Beschuldigten zur Hälfte der Staatskasse auferlegt.
G r ü n d e :
Durch den
Beschluss vom 11. August 2000 ordnete das Amtsgericht „in dem
Ermittlungsverfahren gegen“ den Beschwerdeführer „wegen übler Nachrede“ u. a.“
die Durchsuchung seiner Person, seiner Wohnung, seiner Fahrzeuge und „der
sonstigen von ihm benutzten Aufenthalts- und Geschäftsräume in seiner
Nebenwohnung ... , und in seiner Hauptwohnung ... in 32756 Detmold“ an, da zu
erwarten sei, dass die
Durchsuchung
zum Auffinden von Beweismitteln führen werde, nämlich „Datenträger auf
Festplatten, Schriftsätzen und Plakaten, die die Mitwirkung an dem Inhalt der
Internetseite belegen“ könnten. Weiter heißt es in der angefochtenen
Entscheidung:
„Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, bei der Fertigung von
Flugblättern und einer Internetseite mitgewirkt zu haben, die einen
verleumderischen Inhalt zum Nachteil der Zeugen Karl Titho und Rechtsanwalt
Arndt Kuhlmann aufweisen.“
Zugleich
ordnete das Amtsgericht die Beschlagnahme der vorgefundenen Beweisstücke an und
beschränkte die Gültigkeit seines Beschlusses auf sechs Monate. Durch den
weiteren Beschluss vom 27. Februar 2001 verlängerte es die Gültigkeit seiner
Durchsuchungsanordnung vom 11. August 2000 – ohne nähere Begründung – um drei
Monate.
Am Vormittag
des 6. April 2001 durchsuchten Beamte der Kriminalpolizei in Bielefeld die
Wohnung und die Nebenwohnung des Beschuldigten und beschlagnahmten dessen PC,
dessen Laptop, vier Disketten und sechs CD-Roms. Während sich die Disketten und
die CD-Roms nach wie vor im Gewahrsam der Kriminalpolizei befinden, wurden alle
weiteren beschlagnahmten Gegenstände dem Beschuldigten inzwischen wieder
zurückgegeben.
Mit seiner
Mitte April eingegangenen Beschwerde begehrt der Beschuldigte die Aufhebung der
angefochtenen Beschlüsse sowie die Feststellung, dass die Durchsuchung rechtswidrig
war. Er meint, dass gegen ihn kein hinreichender Tatverdacht der Verleumdung
bestanden habe. Der weitere Beschluss vom 27. Februar 2001 sei ebenfalls
rechtswidrig, da er erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der
Durchsuchungsanordnung vom 11. August 2000 ergangen sei.
Die Beschwerde
hat teilweise Erfolg.
Die
Durchsuchung der Wohnung und der Nebenwohnung des Beschuldigten vom 6. April
war rechtswidrig, weil sie einer ausreichenden rechtlichen Grundlage entbehrte.
Eine
Durchsuchung – sei es beim Verdächtigen (§ 102 StPO) oder bei anderen Personen
(§ 103 StPO) – bedarf nach § 105 Abs. 1 StPO grundsätzlich einer richterlichen
Anordnung, zumal eine solche Strafverfolgungsmaßnahme schon ihrer Natur nach
regelmäßig schwerwiegend in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des
Betroffenen, namentlich auch in das Grundrecht aus Art. 13 GG eingreift
(BVerfG, NJW 1992, Seite 551). Allerdings schafft nur ein richterlicher
Durchsuchungsbeschluss, der den Rahmen, die Grenzen und den Zweck der in
Aussicht genommenen Durchsuchung definiert, d. h. durch geeignete
Formulierungen im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherstellt, dass der
mit der Durchsuchung verbundene Grundrechtseingriff auf das unbedingt
Erforderliche begrenzt wird und zugleich messbar und kontrollierbar bleibt,
eine hinreichende rechtliche Grundlage für die konkrete Maßnahme (BVerfG,
Beschluss vom 27. Mai 1997 – 2 BvR 1992/92 – und Beschluss vom 5. Mai 2000 – 2
BvR 2212/99). Um rechtsstaatlichen Mindestanforderungen zu genügen, muss eine
Durchsuchungsanordnung folgerichtig den Tatvorwurf so eingrenzen, dass sowohl
die Durchsuchungsbeamten als auch der Betroffene klar erkennen können, worauf
die Durchsuchung zielt. Dazu reicht es nicht aus, nur den jeweiligen
Straftatbestand zu nennen. Vielmehr muss der dem Vorwurf zugrunde liegende
Lebenssachverhalt durch tatsächliche Angaben umrissen werden. In welchem Umfang
dies im Einzelfall zu geschehen hat, bestimmt sich nach der jeweiligen
Deliktsart und dem Stand der Ermittlungen im Zeitpunkt der Durchsuchungsanordnung.
Regelmäßig werden aber Angaben zum Tatopfer, zu Tatort und –zeit und zum
Tathergang dazugehören. Ferner müssen die den Tatverdacht begründenden
konkreten Anhaltspunkte benannt sein. Insoweit genügt allerdings eine nur
umrisshafte Darstellung, um den Ermittlungszweck nicht zu gefährden.
Schließlich sind die zu durchsuchenden Räumlichkeiten und gegebenenfalls die
aufzufindenden Beweismittel so genau wie möglich zu bezeichnen.
Die
Durchsuchungsanordnung vom 11. August 2000 wird diesen Anforderungen nicht
gerecht. Sie enthält keine zureichenden tatsächlichen Angaben zum Inhalt des
Tatvorwurfs. Obwohl es nach dem damaligen Ermittlungsstand ohne weiteres
möglich gewesen wäre, den Tatvorwurf näher zu konkretisieren, ist in dem
Beschluss nur ganz pauschal davon die Rede, dass der Beschuldigte „bei der
Fertigung von Flugblättern und einer Internetseite“ mit „verleumderischen Inhalt“ mitgewirkt habe.
Daneben enthält die Durchsuchungsanordnung nur noch den Hinweis „wegen übler
Nachrede u. a.“. Angaben zu dem „verleumderischen Inhalt“ der Flugblätter und
der Internetseite fehlen dagegen.
Weiter kommt
hier entscheiden hinzu, dass die Durchsuchungsanordnung schon nicht mehr gültig war, als die Wohnung
und die Nebenwohnung des Beschuldigten durchsucht wurden. Dies geschah am 6.
April 2001. Der Beschluss vom 11. August 2000 war aber nur sechs Monate, also
bis zum 11. Februar 2001 gültig. Daran vermochte auch der weitere Beschluss vom
27. Februar 2001 nichts mehr zu ändern, zumal er erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer
der Durchsuchungsanordnung erging.
Die Beschwerde
des Beschuldigten ist unbegründet, soweit sie sich gegen die am 6. April 2001
vorgenommene Beschlagnahme richtet. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen
besteht der begründete Verdacht, dass sich der Beschuldigte eines Vergehens der
üblen Nachrede nach § 186 StGB zum Nachteil des Rechtsanwalts Arnd Kuhlmann in
Detmold schuldig gemacht hat. In einem undatierten „Brief“, der sich mit dem
Vorleben eines seiner Mandanten befasst und der über das Internet verbreitet
wurde, wurde Rechtsanwalt Kuhlmann als „ehemaliges Mitglied der
SS-Leibstandarte Adolf Hitler“ bezeichnet. Diese ehrenrührige
Tatsachenbehauptung ist erwiesenermaßen unwahr. Rechtsanwalt Kuhlmann wurde
erst im Jahre 1944 geboren. Es bestehen überdies zureichende Anhaltspunkte
dafür, dass der Beschuldigte daran beteiligt war, den „Brief“ mit der
ehrenrührigen Behauptung zu verfassen und über das Internet zu verbreiten. Zwar
haben sich in dem „Brief“ dessen Verfasser und Absender nicht namentlich zu
erkennen gegeben. Sie haben darin aber ihre e-mail-Adresse mit dummefrage@alte-pauline.de
angegeben. Nach der Ermittlungen der Kriminalpolizei handelt es sich dabei um
die e-mail-Adresse der „Kulturinitiative Detmold e.V.“, dessen
Vorstands-Vorsitzende der Beschuldigte ist. Zugleich ist er nach den
Internetüberprüfung als Verantwortliche für die Hompage des Vereines mit den
Namen „alte-pauline.de“ anzusehen.
Im übrigen ist
die Beschlagnahme auch nicht unverhältnismäßig, ist die dem Beschuldigten zur
Last gelegte Tat doch mit Freiheitsstrafe bedroht.
Die
Kostenentscheidung folgt aus § 473 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4
StPO.
( ... )
Landgericht
Detmold, 05.07.2001
...
dass die Beschwerden gegenstandslos geworden sind.
4 Qs 127,
128/01 LG Detmold
4 Gs
1095/00 AG Detmold
4 Gs 56/01
AG Detmold
LANDGERICHT DETMOLD
BESCHLUSS
In dem Ermittlungsverfahren
g e g e n
1.)
…
2.)
…
w e g e n übler Nachrede u. a.
- Verteidiger
zu 1.) : Rechtsanwalt Meyners in Detmold
-
- Verteidiger
zu 2.) : Rechtsanwalt Robbers in Bielefeld -
weitere
Beschwerdeführerin:
Kulturinitiative
Detmold e.V. (alte Pauline), vertreten durch den Vereinsvorsitzenden ...
-
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Meyners in Detmold -
Auf die
Beschwerden der Beschuldigten und der weiteren Beschwerdeführerin gegen die
Beschlüsse des Amtsgerichts Detmold vom 11. August 2000 (4 Gs 1095/00) und vom
16. Januar 2001 (4 Gs 56/01) hat die Strafkammer I des Landgerichts Detmold am
5. Juli 2001 durch
den
Vorsitzenden Richter am Landgericht Reineke,
den
Richter am Landgericht Dr. Mertens und
den
Richter am Landgericht Pohlmeier
nach Anhörung
der Staatsanwaltschaft b e s c h l
o s s e n:
Es wird festgestellt, dass die Beschwerden gegenstandslos
geworden sind.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der
notwendigen Auslagen der Beschuldigten und der weiteren Beschwerdeführerin fallen der Staatskasse zur Last.
G r ü n d e :
Durch den
angefochtenen Beschluss vom 11. August 2000 ordnete das Amtsgericht „in dem
Ermittlungsverfahren gegen“ die beiden Beschuldigten „wegen übler Nachrede u.
a.“ die Durchsuchung der Vereinsräume der weiteren Beschwerdeführerin im Hause
Bielefelder Straße 3 in Detmold an, da zu erwarten sei, dass die Durchsuchung
zum Auffinden von Beweismitteln führen werde, nämlich „Datenträger auf
Festplatten, Schriftsätzen und Plakaten, die die Mitwirkung an dem Inhalt der
Internetseite belegen“ könnten. Weiter heißt es in der angefochtenen
Entscheidung:
„Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, bei der Fertigung von
Flugblättern und einer Internetseite mitgewirkt zu haben, die einen
verleumderischen Inhalt zum Nachteil der Zeugen Karl Titho und Rechtsanwalt
Arnd Kuhlmann aufweisen. Die Internetseite gibt den Verein als Adresse an,
weshalb die begründete Annahme besteht, dass die Durchsuchung der
Räumlichkeiten zur Auffindung von Beweismitteln führt.“
Zugleich
ordnete das Amtsgericht die Beschlagnahme der vorgefundenen Beweisstücke an und
beschränkte die Gültigkeit seines Beschlusses auf drei Monate. Durch den
weiteren Beschluss vom 16. Januar 2001 verlängerte es die Gültigkeit seiner
Durchsuchungsanordnung vom 11. August 2000 – ohne nähere Begründung – um drei
Monate.
Am Vormittag
des 6. April durchsuchten Beamte der Kriminalpolizei in Bielefeld die
Vereinsräume der weiteren Beschwerdeführerin und beschlagnahmten einen Ordner
mit Vereinsunterlagen und diverse Schriftstücke. Sämtliche beschlagnahmten
Gegenstände wurden Ende Mai an den Beschuldigten ... zurückgegeben.
Mit ihren
Mitte April und Mitte Mai eingelegten Beschwerden begehren sowohl die
Beschuldigten als auch die weitere Beschwerdeführerin die Aufhebung der beiden
angefochtenen Beschlüsse sowie die Feststellung, dass die Durchsuchung
rechtswidrig gewesen sei. Sie meinen, dass der Durchsuchungsbeschluss vom 11.
August 2000 schon nicht hinreichend erkennen lasse, welche Straftaten den Beschuldigten
überhaupt angelastet würden. Der weitere Beschluss vom 16. Januar 2001 sei
schon deshalb rechtswidrig, da er erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der
Durchsuchungsanordnung vom 11. August 2000 ergangen sei.
Durch
Beschluss vom 29. Mai 2001 hat das Amtsgericht den Beschwerden teilweise
abgeholfen und die Durchsuchung der Vereinsräume der weiteren
Beschwerdeführerin vom 6. April 2001 für rechtswidrig erklärt.
Die
weitergehenden Beschwerden sind gegenstandslos geworden.
Die
Beschuldigten und die weitere Beschwerdeführerin sind durch die in dem
Beschluss vom 11. August 2000 enthaltene Beschlagnahmeanordnung nicht länger
beschwert. Sämtliche der in den Vereinsräumen der weiteren Beschwerdeführerin
beschlagnahmten Gegenstände sind Ende Mai, also nach Rechtsmitteleinlegung dem
Beschuldigten ... zurückgegeben worden.
Für eine
Entscheidung der Kammer über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme vom 6. April
2001 besteht ansonsten kein Rechtsschutzinteresse mehr. Dass eine
Wiederholungsgefahr oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch die an sich
beendete Beschlagnahme besteht, ist von den Beschuldigten und der weiteren
Beschwerdeführerin weder dargetan noch sonst ersichtlich. Anders etwa als die
Durchsuchung gehört die Beschlagnahme auch nicht zu den Fällen tiefgreifender
Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angefochtenen
Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne
beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von
der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann, und in denen deshalb
nach der Beendigung des Grundrechtseingriffs stets von einem Fortbestand des
Rechtsschutzinteresses auszugehen ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 30.
April 1997 – 2 BvR 817/90).
Die Kostenentscheidung
beruht auf einer entsprechenden Anwendung des & 467 Abs. 1 stopp.
( ... )
Juni
2001
„Neue
Westfälische“, 25.06.2001
SS-Offizier
Titho in Lippe gestorben
Horn-Bad
Meinberg (dpa). Der frühere SS-Offizier und Leiter des Polizeidurchgangslagers
Fossoli bei Modena (Italien), Karl Friedrich Titho, ist tot. Er starb bereits
am vergangenen Montag nach langer, schwerer Krankheit im Alter von 90 Jahren in
seiner Heimatstadt Horn-Bad Meinberg (Kreis Lippe), hieß es in Familienkreisen.
Der Ex-Kommandant soll während des Zweiten Weltkriegs in Italien an Morden und
fortgesetzter Gewaltanwendung gegen Lagerinsassen beteiligt gewesen sein. Die
deutsche Justiz hatte Ermittlungen gegen Titho 1971 aus Mangel an Beweisen
eingestellt.
„Lippische
Landes-Zeitung, 23.06.2001
Titho
verstorben / Stille Beisetzung
Horn-Bad
Meinberg. Karl Friedrich Titho ist tot. Er verstarb im Alter von 90 Jahren am
vergangenen Montag und wird im Stillen beigesetzt.
Titho, der in
Horn-Bad Meinberg wohnte, hatte von April 1944 bis zum Ende des Zweiten
Weltkrieges das Polizeidurchgangslager in der Provinz Modena geleitet. In den
vergangenen Monaten hatte es eine öffentliche Diskussion über Tithos
Verantwortung gegeben, unter anderem hatte die Arbeitsgemeinschaft Fossoli
einen Informationsabend organisiert. >ANZEIGEN
„Lippische
Landes-Zeitung“, 23.06.2001
Anzeige
Gedenke
nicht der Sünden meiner Jugend
und
meiner Übertretungen;
Gedenke
aber mein nach deiner
Barmherzigkeit
um deiner Güte willen.
Psalm
25, 7
Karl
Titho
* 14. Mai 1911 t 18. Juni 2001
Wir haben in aller Stille Abschied
genommen.
Gudrun und Ernst
Gunter und Traudel
Enkelkinder und Urenkel
32805 Horn-Bad Meinberg, Pfuhlstraße 4
Auf Wunsch der Verstorbenen findet die
Urnenbei-
setzung zu einem späteren Zeitpunkt im
engsten
Familienkreis statt.
Bestattungen
Garnjost, Grüne Straße 16, 32805 Horn-Bad Meinberg
„Lippische
Landes-Zeitung“, 23.06.2001
Anzeige
Nachruf
Tief betroffen geben wir davon Kenntnis,
dass unser
Mitarbeiter
Karl
Titho
im Alter von
90 Jahren verstorben ist.
Während seiner langjährigen
Betriebszugehörigkeit haben
wir ihn als pflichtbewussten und
zuverlässigen Mitarbeiter
geschätzt.
Wir werden ihm ein ehrenvolles Andenken
bewahren.
Geschäftsleitung
Betriebsrat und Belegschaft der
Hornitex Werke, Horn-Bad Meinberg
Die Beisetzung fand in aller Stille statt
„l’Arena“, 22.06.2001
Era stato prosciolto per i crimini di guerra
Il maresciallo Titho è morto in Germania
È morto in Germania Karl Friedrich Titho, di 90
anni, ex ufficiale delle SS che fu indagato dalla magistratura militare
italiana per la strage di Fossoli nel Modenese e da quella militare veronese
per le violenze compiute nel lager di Bolzano. Lo ha confermato il procuratore
militare di Verona Bartolomeo Costantini, precisando di avere appreso la
notizia «da fonte degna di fede».
Titho è stato dal febbraio al luglio del 1944 comandante del campo di
prigionia di Fossoli, nel Modenese. Lo stesso dove furono uccisi 70 italiani,
di cui 67 trucidati per fucilazione come rappresaglia all'uccisione di sei
tedeschi il 19 giugno del '44 a via del Campo a Genova. Quando Fossoli fu
chiuso, Titho passò al comando del lager di Bolzano divenendo quindi
anche il superiore di Michael detto «Micha» Seifert, l'ex Ss residente in
Canada condannato all'ergastolo a Verona lo scorso autunno per uccisioni nel
campo bolzanino.
Indagini avviate in Italia sul conto dell'ex ufficiale delle SS sono state
archiviate alla fine del '99 dalla procura di La Spezia per insufficienza di
prove. Inchieste che invece hanno portato alla condanna all'ergastolo per
Seifert, suo sottoposto.
Titho è morto a Horn Bad Meinberg, nella regione tedesca del Nord Reno
Westfalia.
„ll Resto del Calino’“, 22.06.2001
“Vogliono 5 milioni per il mio gatto rapito”
È morto in Germania Karl Friedrich Titho, di anni (nella
foto), ex ufficiale delle SS che fu indagato dalla magistratura militare
italiana per la strage di Fossoli. Titho è stato dal febbraio al luglio del
1944 commandante del campo di prigionia presso Carpi, dove furono uccisi 70
italiani, di cui 67 trucidati per fucilazione come rappresaglia all´uccisione
di sei tedeschi a Genova. Le indagini in Italia sul conto dell´ex ufficiale
delle SS sono state archiviate alla fine del ´99 dalla procura di La Spezia per
insufficienza di prove. >WEITERER BERICHT
Morto Titho, resta l'incubo di Fossoli
di Cesare Pradella
Karl Titho, l'ex comandante del campo di concentramento di Fossoli
negli anni 44-45, è morto ieri in Germania all'età di 90 anni.
Si conclude così l'esistenza di questo ex ufficiale delle Ss che era stato di
recente nuovamente indagato per la strage di Cibeno di Carpi (67 fucilati nel
campo di Fossoli) e per altri delitti compiuti quando, dopo Fossoli, venne
destinato a comandare il campo di concentramento di Gries (Bolzano). Questi
episodi erano stati archiviati dalla magistratura militare italiana: quello di
Cibeno dal tribunale militare di La Spezia e i fatti di Bolzano dalla
magistratura di Verona.
Ma recentemente il Comune di Carpi e l'Aned, l'associazione nazionale dei
deportati, presieduta dall'avvocato Gianfranco Maris, hanno chiesto la
riapertura del 'caso'. Il perchè lo spiega lo stesso avvocato Maris: «Come
rappresaglia per una azione militare dei partigiani a Genova, le SS decisero di
fucilare 67 ostaggi più una spia (episodio immortalato dal film 'Il generale
Della Rovere' di De Sica). Li scelsero uno alla volta – spiega Maris – tra i
detenuti di Fossoli al cospetto del comandante Titho, con l'aiuto del
suo vice Hans Haage. Il giorno seguente all'alba (il 12 luglio del 1944),
vedemmo i camion lasciare il campo e dirigersi verso il poligono di tiro di
Cibeno dove dieci prigionieri ebrei erano stati incaricati di scavare profonde
fosse che dovevano contenere i corpi dei fucilati. Poco prima della fucilazione
ci fu una colluttazione con alcuni condannati che, con la forza della
disperazione, avevano cercato di reagire: nella confusione due di essi
riuscirono a fuggire e in seguito a raccontare il drammatico episodio» . Maris finì
anch'egli in un lager nazista, a Mauthausen, da dove uscì fortunosamente vivo e
ora difende la memoria dei deceduti su richiesta dei familiari.
Sulla base di queste ed altre testimonianze, si è dunque deciso di chiedere la
riapertura del caso e indurre l'autorità giudiziaria militare a riaprire il
fascicolo riguardante sia Karl Titho che il suo vice Hans Haage. Sia nei
fatti di Bolzano che per quelli di Cibeno-Fossoli, è l'opinione dei ricorrenti,
ci fu una partecipazione diretta dei due ufficiali nazisti e, sia il Comune di
Carpi che l'Aned, ritenevano giusto che essi fossero chiamati a rispondere dei
loro delitti. Per la partecipazione ad alcuni di questi, è stato invece
condannato all'ergastolo l'ex caporale delle Ss Michael Seifert, che si trova tuttavia
libero in Canada.
La morte di Titho ieri pomeriggio in Germania mette la parola fine ad
una e penosa querelle che ha riportato alla memoria il sacrificio di tanti
innocenti.
“Il Corriere della Sera”, 22.06.2001
Morto in Germania l’es SS Titho,
il “boia di Fossoli”
Berlino. E’ morto in Germania a 90 anni, Karl
Friedrich Titho, l’ex ufficale SS indagato dalla magistratura militare italiana
per la strage di Fossoli (Modena) e le violenze nel lager di Bolzano. Titho fu
per sei mesi, nel’ 44, commandante del campo di prigionia di Fossoli, dove
furono uccisi 70 italiani, 67 dei quali fucilati come rappresaglia
all’uccisione di sei tedeschi a Via del Campo, a Genova.
„Lippe
aktuell“, 06.06.2001
Kleine Anfrage von Ute Koczy:
Durchsuchung
der „alten Pauline“
Detmold. Am 6.
April wurden in Detmold das Autonome Kultur- und Kommunikationszentrum „alte
Pauline“ sowie Privatwohnungen von Mitgliedern Mitgliedern der
„Kulturinitiative Detmold“ durchsucht. Anlass war die Anzeige des früheren
SS-Offiziers Karl Friedrich Titho, der sich durch die Veröffentlichungen über
seine Vergangenheit und durch die Bezeichnung als „Nazi-Mörder“ und „Henker von
Fossoli“ verleumdet sieht. In einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung will
die lippische Abgeordnete Ute Koczy zusammen mit der Abgeordneten Sybille
Haussmann die Hintergründe dieser Aktion sowie die des Falles Karl Friedrich
Titho offen legen.
„Ich möchte
von der Landesregierung genau wissen“, so Ute Koczy, „wie sie auf den
entstandenen Eindruck reagiert, dass ehemalige NS-Täter mehr Unterstützung
durch die Justizbehörden erfahren, als die Aufklärungsarbeit durch engagierte
Bürgerinnen und Bürger. Mir ist auch völlig unklar“, so Koczy weiter „wieso
zwei gegen Titho im Jahre 1996 aufgenommene Verfahren wieder eingestellt worden
sind. Hier erwarte ich von der Landesregierung Aufklärung.“
Eine Antwort
auf die Kleine Anfrage wird in spätestens vier Wochen erwartet.
Mai
2001
Amtsgericht
Detmold, 29.05.2001
...
für rechtswidrig erklärt.
4 Gs 708/01
AMTSGERICHT DETMOLD
BESCHLUSS
In dem
Ermittlungsverfahren gegen
1. ...
2. ...
wegen übler
Nachrede u.a.
wird die am
06.04.2001 erfolgte Durchsuchung der Vereinsräume der Kulturinitiative Detmold
e.V. (alte Pauline), Bielefelder Str. 3, 32756 Detmold, für rechtswidrig
erklärt.
Gründe:
Die
Durchsuchung vom 06.04.2001 lag kein wirksamer Durchsuchungsbeschluss zugrunde.
Mit Beschluss
des Amtsgerichts Detmold vom 11.08.2000 (ursprüngliches Aktenzeichen: 4 Gs
1095/00) wurde die Durchsuchung der oben genannten Vereinsräume angeordnet. Die
Gültigkeit des Beschlusses wurde auf die Dauer von 3 Monaten beschränkt.
Mit Beschluss
des Amtsgerichts Detmold vom 16.01.2001 wurde die Gültigkeitsdauer des ersten
Durchsuchungsbeschlusses um 3 Monate verlängert. Der Durchsuchungsbeschluss des
Amtsgerichts Detmold war somit für 6 Monate und damit bis zum 11.02.2001
gültig. Die polizeiliche Durchsuchung erfolgte jedoch erst am 06.04.2001 und
somit nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Durchsuchungsbeschlusses.
Detmold, den
29.05.2001
Amtsgericht
Detmold
Hempel
Richterin am
Amtsgericht
Landtag
Nordrhein-Westfalen, 28.05.2001
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Koczy
und Sybille Haussmann
Staatsschutzaktion
in Detmold auf Antrag eines ehemaligen NS-Verbrechers?
Am
6. April wurden in Detmold das Autonome Kultur- und Kommunikationszentrum „alte
Pauline“ sowie Privatwohnungen von Mitgliedern der „Kulturinitiative Detmold“
durchsucht. Es wurden Computer, Datenträger, Vereinsunterlagen der K.I.D. e.V.
und Flugblätter beschlagnahmt. Anlass war die Anzeige des NS-Verbrechers Karl
Friedrich Titho, der sich durch die Veröffentlichungen über seine Vergangenheit
und durch die Bezeichnung als „Nazi-Mörder“ und „Henker von Fossoli“ verleumdet
sieht.
Karl
Friedrich Titho wurde in den Niederlanden wegen Misshandlungen im KZ
Herzogenbosch (Vught) und wegen der Mitwirkung an der Erschießung von mind. 65
sowjetischen Kriegsgefangenen verurteilt. Diese Verurteilungen beziehen sich
auf die Zeit zwischen 1942 und Herbst 1943. 1944 wurde der SS-Untersturmführer
Titho Lagerleiter des Polizeidurchgangslagers in Fossoli (Italien) und später
in Bozen. Von dort wurden Juden und Oppositionelle in die deutschen
Vernichtungslager deportiert. Er war an der Vorbereitung der Erschießung von 67
italienischen Gefangenen beteiligt.
Nach
seiner Verurteilung in den Niederlanden wurde Titho in den fünfziger Jahren
nach Deutschland abgeschoben. Seit dieser Zeit lebt er im lippischen Horn. In
den siebziger Jahren ermittelte zwar die „Zentrale Stelle im Land
Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen
Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund“, stellte das Verfahren
aber 1971 ein. In der Begründung der Staatsanwaltschaft wurde zwar
festgehalten, dass man seine Unkenntnis über das Schicksal der deportierten
Juden für „in hohem Maße unglaubhaft“ hält, dass man aber dem SS-Offizier
unterstellte, dass „die besondere Situation der Juden in Italien und das
nahende Kriegsende es für den Beschuldigten möglich erscheinen lassen konnte,
dass die aus Italien deportierten Juden nicht mehr getötet werden würden“. Auch
zwei im Jahre 1996 aufgenommene Verfahren stellte die Dortmunder Zentralstelle
1998 bzw. 1999 wieder ein.
Nachdem
es in den letzten Jahren zur verstärkter Aufmerksamkeit gegenüber ehemaligen
Naziverbrecher kam und auch die Vergangenheit von Carl Friedrich Titho
öffentlich hinterfragt wurde, reagierte er über seinen Rechtsanwalt. Wie uns
bekannt ist, waren die Durchsuchungsbefehle durch das Amtsgericht Detmold
bereits am 11. August 2000 ausgestellt worden.
Wir
fragen deshalb die Landesregierung:
Ute
Koczy, MdL; Sybille Haussmann, MdL
(Drucksache 13/1272, Landtag NRW, 13. Wahlperiode)
„Lippische Landes-Zeitung“, 11.05.2001
Schauplätze unter dem Hakenkreuz
Historischer
Stadtrundgang in Horn
Horn-Bad Meinberg. „Gegen Vergessen und Verdrängen“
richtet sich der Stadtrundgang mit dem Titel „Horn unterm Hakenkreuz“, den die
Arbeitsgemeinschaft Fossoli und der Antifaschistische Arbeitskreis Detmold am
Sonntag, 13. Mai, gemeinsam veranstalten. Ziel des Rundgangs, der um 15 Uhr auf
dem Marktplatz in Horn startet, ist der Besuch von historischen Orten, an denen
den Teilnehmern Leben und Alltag der Hornschen Bürger im Nationalsozialismus
von 1933 bis 1945 erläutert wird. Die Teilnahme ist kostenlos.
Bundesjustizministerium, 09.05.2001
... Auslieferung Deutscher
Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin MdB
Bundesministerin der Justiz
Jerusalemer Strasse 27
10117 Berlin
Telefon (030) 2025-9000
Telefax (030) 2025-9043
9. Mai 2001
An das
Mitglied des Deutschen Bundestages
Frau Annelie Buntenbach
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Sehr geehrte Frau Kollegin,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. März 2001, mit
dem Sie um nähere Angaben darüber bitten, wie und wann die tatsächlichen Voraussetzungen
für eine Auslieferung Deutscher an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
geschaffen werden.
Die von Ihnen angesprochene Grundgesetzänderung soll
neben einer Überstellung an Internationale Strafgerichtshöfe auch die
Auslieferung Deutscher an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
ermöglichen, um der erreichten und noch angestrebten europäischen Integration
Rechnung zu tragen.
Bereits das Auslieferungsübereinkommen zwischen den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 27. September 1996 sieht in seinem
Artikel 7 Absatz 1 vor, dass die Auslieferung nicht allein mit der Begründung
abgelehnt werden darf, bei dem Verfolgten handele es sich um einen eigenen Staatsangehörigen. Allerdings
ermöglicht Absatz 2 den Mitgliedstaaten die Einlegung eines zeitlich
befristeten Vorbehaltes, eigene Staatsangehörige nicht auszuliefern, was auch
Deutschland anlässlich der Ratifikation des Übereinkommens im Dezember 1998,
also vor der Änderung des Grundgesetzes, getan hat.
Das Übereinkommen ist bisher von einer Reihe
wichtiger Partnerstaaten wie Italien, Frankreich, Belgien und Schweden leider
immer noch nicht ratifiziert worden. Diejenigen Staaten, die es bisher
ratifiziert haben, lehnen entweder die Auslieferung eigener Staatsangehöriger
ab (Griechenland und Österreich) oder gestatten sie nach Maßgabe bestimmter
Kriterien, die nicht immer ganz eindeutig sind. Ich halte es für unerlässlich,
dass für die Auslieferung eigener Staatsangehöriger an die Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union im Wesentlichen gleiche Bedingungen gelten. Deshalb muss
nach der Ratifikation des Übereinkommens durch alle Mitgliedstaaten als
nächster Schritt dafür gesorgt werden, dass möglichst identische Bedingungen
für die Auslieferung eigener Staatsangehöriger in der Europäischen Union
geschaffen werden, damit dann auch deutsche Staatsangehörige an EU-Staaten
ausgeliefert werden können.
Die Strafverfolgung mutmaßlicher deutscher
NS-Straftäter in Deutschland statt im EU-Tatortstaat – falls die deutschen
Strafverfolgungsbehörden von etwaigen Verdachtsmomenten überhaupt Kenntnis
haben – ist sicherlich nur die zweitbeste Lösung. Solange allerdings wichtige
Partnerstaaten das Auslieferungsübereinkommen nicht ratifizieren und insofern
die Voraussetzungen zur Auslieferung eigener Staatsangehöriger nicht schaffen,
könnte Deutschland selbst dann, wenn das fragliche Ausführungsgesetz schon
erlassen wäre, wegen des Grundsatzes der Gegenseitigkeit deutsche
Staatsangehörige nicht ausliefern. Ihr Schreiben und der aus den Medien
bekannte Fall Engel hat mich veranlasst, eine europäische Initiative mit dem
Ziel anzustreben, endlich eine Ratifikation des Auslieferungsübereinkommens
durch alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
„Das kritische Tagebuch“ (WDR
3), 07.05.2001, 19.15 Uhr
... unter Verweis auf die Unabhängigkeit der
Justiz
Kommentar
von
Hans-Detlev von Kirchbach
„Es gab die Hausdurchsuchung in der alten Pauline und
bei Einzelpersonen. Wir lehnen das auf’s Schärfste ab und finden eigentlich
auch, dass Herr Titho die Klage zurücknehmen könnte und sich eigentlich einer
Auseinandersetzung um seine Verantwortung stellen könnte.“
Dieser Appell der Detmolder Arbeitsgemeinschaft
Fossoli wird wohl ungehört verhallen. Der 90-jährige Karl Friedrich Titho war
auch gar nicht zu gegen, als bei einer Veranstaltung am vergangenen Wochenende
in seiner Heimatgemeinde Horn-Bad Meinberg bei Detmold seine Rolle als
hochrangiger SS-Funktionär und KZ-Lagerleiter in den Niederlanden und in
Italien diskutiert wurde.
Weil er sich durch Begriffe wie „Nazi-Verbrecher“ und
„Henker von Fossoli“ auf einer Internet-Seite beleidigt fühlte, auf der seine
NS-Vergangenheit dargestellt wurde, erstattete er im August letzten Jahres
Strafanzeige wegen übler Nachrede gegen die Detmolder Kulturinitiative „alte
Pauline“ und zwei ihrer Vorstandsmitglieder. Daraufhin erließ das Amtsgericht
Detmold einen Durchsuchungsbefehl für die Vereinsräume der „alten Pauline“ und
die Privatwohnungen der Vereinsvorständler. Höchst ungewöhnlich bei einer Klage
wegen einer privaten Ehrverletzung, die ansonsten höchstens eine
Unterlassungsklage nach sich zieht.
Freilich geschah zunächst acht Monate nichts, bis
schließlich am 06. April 2001 etwa 50 Beamte des Bielefelder Staatsschutzes und
der Einsatzhundertschaft Bielefeld drei Detmolder Privatwohnungen und das
„Autonome Kultur- und Kommunikationszentrum alte Pauline“ durchsuchten. Die
Durchsuchung erklären sich die Betroffenen auch mit dem seit langem gespannten
Verhältnis zur Staatsschutzabteilung der Kriminalpolizei. Denn die linke
Kulturinitiative tritt seit langem den Verharmlosungen der regionalen
Neonazi-Szene entgegen, die es laut Staatsschutz – abgesehen von einzelnen
Verirrten – gar nicht gibt.
Karl Friedrich Titho, Mitglied der SS seit 1932,
wurde 1951 in den Niederlanden unter anderem wegen der Erschießung von etwa 70
sowjetischen Kriegsgefangenen im KZ Amersfoort zu sieben Jahren Haft
verurteilt. Als Leiter des Polizei- und Durchgangslagers Fossoli bei Modena in
Norditalien war er mitverantwortlich für die Deportation tausender Juden und
Antifaschisten in Vernichtungslager wie Bergen-Belsen und Auschwitz. Während
seiner Kommandantur wurden zudem 69 Gefangene als Vergeltungsaktion für einen
Angriff italienischer Partisanen erschossen. Die italienische Zeitung „Il Resto
del Carlino“ zitierte Zeitzeugen aus dem norditalienischen Städtchen Carpi in
der Nähe des ehemaligen Lagers. Als „Henker von Fossoli“ sei Titho berüchtigt
gewesen. Dieser schreckerfüllte Beiname, den Titho seiner Zeit am Ort seines
Wirkens genoss, war nun allerdings eine Begründung für die Beleidigungsklage
und die Durchsuchung.
Aus den Niederlanden wurde Titho bereits 1953 – nach
Verbüßung von zwei seiner sieben Jahre Haft – in die BRD abgeschoben. Die
deutsche Justiz belästigte ihn seither nicht weiter, wie die meisten der
willigen Helfer Hitlers. Ein italienischer Haftbefehl gegen Titho und seinen
Lager-Stellvertreter Haage aus dem Jahre 1954 wurde in Deutschland unter
Berufung auf das Auslieferungsverbot des Grundgesetzes nicht vollzogen. Ein
acht Jahre hingezogenes Ermittlungsverfahren schlug die Dortmunder
Zentralstelle 1971 nieder, da Titho nicht zu beweisen sei, von der Tötung der
deportierten jüdischen Opfer in den Vernichtungslagern gewusst zu haben.
Historische Tatsachen, die die Initiatoren der
Veranstaltung von der Detmolder „Arbeitsgemeinschaft Fossoli“ mit einer
umfangreichen Dokumentation belegten. Schließlich sollte auch den
zensurfreudigen Ortsbehörden kein Anlass gegeben werden, gegen die unbequeme
Geschichtsarbeit erneut einzuschreiten. Die lippische Provinz reagiert nämlich
mit Rage auf die Störer des lokalen Schweigegebotes. Nach der
Durchsuchungsaktion der eifrigen Staatschützer verbot dann auch die Stadt
Horn-Bad Meinberg den Aushang der Veranstaltungsplakate, weil darauf Karl
Friedrich Titho als „Täter“ bezeichnet wurde – denn in Deutschland sei Titho
nie gerichtlich als Täter verurteilt worden.
Das stimmt – aber in Holland! Auf Anraten seines
Anwaltes bat Titho im italienischen Fernsehen Opfer und Angehörige immerhin um
Verzeihung; allerdings erst als Reaktion auf die öffentliche Debatte.
Schließlich versuchte auch der für das Plakat-Verbot verantwortliche
CDU-Bürgermeister Block, die Wogen zu glätten und sich an die Spitze der
Bewegung zu stellen, um ihr gleichzeitig auch die Spitze abzubrechen:
„Die Frage,
in wie weit jemand Schuld hat oder nicht, müsste in einem konkreten Verfahren
festgestellt werden. Denn wir haben einen Grundsatz bei uns, der ist ein
rechtsstaatlicher Grundsatz, der natürlich nicht im Faschismus geherrscht hat:
keine Strafe ohne Schuld! Und ich halte es für richtig, dass man die Frage
stellt, ‚hat unsere Justiz richtig gehandelt?’ Das ist korrekt. Muss man auch!
Und ich bin selbst der Auffassung und entsetzt darüber, was fürchterliche
Juristen in der Nachkriegszeit in Deutschland angerichtet haben. Die
entscheidende Frage ist, ob wir Verantwortung insgesamt für unsere Geschichte
zeigen oder nicht. Und da halte ich es schon für richtig, dass wir auch
dementsprechende Symbole und Zeichen setzen.“
Um ein solches Zeichen zu setzen, will sich der
Bürgermeister für eine entsprechende Straßenbenennung in seiner Gemeinde
verwenden. Etwa nach dem wahrscheinlich jüngstem Opfer der Titho’schen
Lagerherrschaft in Fossoli: Gina Labi, geboren am 02. April 1944 wurde mit dem
Transport am 20. Mai 1944 von Fossoli nach Bergen-Belsen deportiert und dort
ermordet. Ein nie gesühnter Kindermord im deutschen Staatsauftrag.
Die Detmolder Justiz, die auch wegen der Beteiligung
an solchen Deportationen über ein halbes Jahrhundert hinweg nie zu einem
Anklageverfahren gegen Karl Friedrich Titho kam, hat ihr Zeichen mit dem
massiven Vorgehen gegen die unbequeme Aufklärungsinitiative freilich schon
gesetzt: Der Vizepräsident des Detmolder Landgerichtes wollte auf Anfrage nicht
erklären, warum bei einer privaten Beleidigungsklage eine Hausdurchsuchung
angeordnet wurde; unter Verweis auf die Unabhängigkeit der Justiz. Damit hat er
wohl recht – juristisch!
„Lippische Landes-Zeitung“, 07.05.2001
Die Geschichte vom Lagerleiter
Titho-Information
in der Burgscheune
Horn-Bad Meinberg (upf). Die Person Karl Friedrich
Tithos, seine Tätigkeit als SS-Offizier und Lagerleiter in Italien, der Umgang
der Justiz mit diesem Thema standen im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung
am Freitagabend in der Burgscheune in Horn.
Das Fazit: Titho habe als Chef der
Polizeidurchgangslager Fossoli und Bozen Mitverantwortung für die Deportation
von Juden und politischen Gefangenen, auch für die Erschießung von
Inhaftierten. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Fossoli, die zu der
Veranstaltung eingeladen hatte, nahmen auf dem Podium Tithos Werdegang als
NSDAP- und SS-Mitglied unter die Lupe, beleuchteten auch seine Beteiligung an
einem Erschießungskommando in Holland, wofür er nach dem Krieg zu einer
Haftstrafe verurteilt worden war. Dass die deutsche Justiz bisher keine Anklage
erhoben hat, wurde vom Podium als mangelndes Verfolgungsinteresse
interpretiert.
Die AG Fossoli versuchte in einer anschließenden
Diskussion, mögliche Formen der Aufarbeitung in der Öffentlichkeit zu
thematisieren, was allerdings durch teilweise stark ideologisch eingefärbte
Wortbeiträge beeinträchtigt wurde. >WEITERER BERICHT
„Lippische Landes-Zeitung“, 07.05.2001
„Ganz deutliche Verantwortung“
Informationsveranstaltung
über Karl Friedrich Titho in der Burgscheune
(Bildunterschrift:) Der frühere SS-Offizier und
Lagerleiter stand im Mittelpunkt der Informationsveranstaltung der AG Fossoli.
Dieter Zoremba, Raphaela Kula und Sanne Kaperlat gingen auf Tithos Biographie
sowie die verschiedenen Aspekte von Verantwortung und Täterschaft ein.
Horn-Bad Meinberg (upf). „Er ist Chef gewesen. Ein
Chef weiß, was passiert, er hat die Verantwortung“ – so lautet das Fazit von
Raphaela Kula über Karl Friedrich Titho. Die Person des früheren
SS-Lagerleiters stand im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung in der
Burgscheune Horn am Freitagabend. Viel Neues zu Titho, seiner mutmaßlichen
Beteiligung an NS-Verbrechen und dem heutigen Umgang damit förderte der von der
Arbeitsgemeinschaft Fossoli veranstaltete Abend jedoch nicht zu Tage.
Dieter Zoremba ging auf die Biographie des heute
89-jährigen ein. Tithos Eintritt in die SS 1932 – im Alter von 21 Jahren – sei
„ein sehr bewusster Schritt“ gewesen, ebenso die Übernahme von Ämtern und
Funktionen in der NSDAP, der er 1933 beigetreten sei. Ab 1937 ist Titho
Kraftfahrer beim Sicherheitsdienst (SD) in Frankfurt und Kassel, 1940 wird er
persönlicher Fahrer des SS-Standartenführers Wilhelm Harster, der ihn 1944 als
späterer Befehlshaber der Sicherheitskräfte in Verona zum Leiter des
Polizeidurchgangslagers Fossoli ernennt. Bereits 1942 war Titho nach Zorembas
Schilderungen im SS-Lager Amersfoort in Holland als Mitglied eines
Erschießungskommandos an der Ermordung von 70 sowjetischen Kriegsgefangenen
beteiligt. Zoremba: „Rein rechnerisch hat Titho 15 Gefangene durch Kopfschuss
getötet.“ Dafür sei er 1951 von einem Gericht in Utrecht zu sechs Jahren Haft
verurteilt worden. Zu Tithos Funktion als Lagerleiter in Fossoli und später in
Bozen sagte Zoremba: „In diesem Zusammenhang ist eine ganz deutliche
Verantwortung von Titho im Gesamtprozess der Vernichtung der italienischen
Juden festzustellen.“ Tithos Aussage in der Presse über seine Verstrickung
bezeichnete Zoremba als zynisch. Er wies darauf hin, dass Ende vergangenen
Jahres der frühere Bozen-Wachmann Michael Seifert von einem italienischen
Gericht wegen mehrfachen Mordes verurteilt worden sei.
Auf den Umgang der deutschen Justiz mit dem Fall
Titho ging Raphaela Kula ein, die kritisierte, es gebe „kein richtiges
Verfolgungsinteresse“. Titho habe als Lagerleiter gewusst, was mit den
Deportierten in den KZ`s geschehe, er
habe also auch Verantwortung. Den Hinweis der Zentralstelle Dortmund in den
Ermittlungsakten, Titho sei keine strafbare Förderung von Juden nachzuweisen,
da ihm nichts bekannt gewesen sei, kommentierte Kula: „Wenn ich das lese, macht
es mich nervös.“ Sie rief dazu auf, einen gesamtgesellschaftlichen Umgang mit
der Verantwortung Tithos zu finden, „das heißt aber nicht, gleich zu seinem
Haus zu gehen und die Fenster einzuschmeißen“.
Die Ereignisse im faschistischen Italien, die
schließlich in der deutschen Besetzung des ehemals verbündeten Landes und der
Errichtung von Lagern wie Fossoli mündeten, beschrieb Sanne Kaperlat in einem
ausführlichen Vortrag. Das faschistische Regime unter Mussolini habe bereits
1938 Rassegesetze erlassen, aufgrund derer Listen von Juden angelegt worden
seien: Diese hätten später der SS die Deportation wesentlich erleichtert. Das
Lager Fossoli, früher ein Gefangenenlager für alliierte Soldaten, habe unter
deutscher Leitung von Anfang an ein klares Ziel gehabt: Die Deportation von
Juden und politischen Gefangenen in die Konzentrationslager. „Titho ist für
diese Morde niemals verurteilt worden“, sagte Kaperlat. Die AG Fossoli wolle
sich dafür einsetzen, dass in Horn eine Straße nach dem Mädchen Gina Labi
benannt werde, das im Alter von sechs Wochen deportiert und ermordet wurde –
dies sei ein Vorschlag von noch lebenden Zeitzeugen, so Kaperlat.
Die anschließende Diskussion geriet zu einem
teilweise heftigen Schlagabtausch über politische Positionen: „Es ist nicht
sinnvoll, hier eine innerlinke Diskussion zu führen“, versuchte Dieter Zoremba
auf das eigentliche Thema des Abends zurückzukommen. Verschiedene Sprecher
nutzten die Gelegenheit, die Bevölkerung der Stadt Horn-Bad Meinberg und
Bürgermeister Eberhard Block anzugreifen, da sie Titho gesellschaftlich für
seine Taten nicht zur Rechenschaft zögen. Versöhnlicher gab sich eine Stimme
aus dem Publikum, die forderte, das Augenmerk auf die Umstände zu richten,
unter denen Titho zum Täter habe werden können.
„Lippische Landes-Zeitung“, 05.05.2001
Am Beispiel Karl Friedrich Titho
Horn-Bad Meinberg (bp). „Als wir anfingen, nach Titho
zu fragen, hieß es immer wieder, wir sollten den alten Mann doch in Ruhe
lassen“, erinnerte Raphaela Kula (Bild) an den Beginn der AG Fossoli. Dass es
doch Menschen gibt, denen die Aufarbeitung der Nazizeit wichtig ist, zeigte
gestern Abend ein Blick in die Burgscheune Horn. Rund 150 Menschen waren
gekommen, um von den Vorgängen in den deutschen Polizeidurchgangslagern in
Italien und Südtirol zu erfahren, die der in Horn lebende Karl Friedrich Titho
1944 und 1945 geleitet hatte. Dabei sollte der frühere SS-Offizier als Beispiel
für den Umgang von Justiz und Gesellschaft mit nationalsozialistischem Unrecht
dienen. Der 89-jährige Titho selbst war nicht zugegen. >WEITERER BERICHT AM
MONTAG (>07.05.2001)
AG Fossoli, 04.05.2001
Wider
dem Verdrängen und Vergessen
Einladung zum Stadtrundgang
„Horn
unterm Hakenkreuz“

Leben
und Alltag zwischen 1933 und 1945
Datum:
13. Mai 2001
Treffpunkt:
Marktplatz, 15.00 Uhr
Veranstalterin:
AG Fossoli, Postfach 1309, 32703 Detmold
E-Mail: agfossoli@freenet.de
„Lippische Landes-Zeitung“, 04.05.2001
„Es war ein Verhängnis“
Karl
Friedrich Titho bekundet Bereitschaft zum Gespräch
Horn-Bad Meinberg (upf). Er ist derjenige, der seit
Wochen im Zentrum der Diskussion um die Aufarbeitung nationalsozialistischer
Taten steht. Aber bisher, so sagt Karl Friedrich Titho, habe außer den Medien
mit ihm selbst noch niemand gesprochen. „Bei mir besteht nach wie vor die
Bereitschaft, in einem kleinen Kreis mit vernünftigen Leuten darüber zu reden“,
stellt der 89-jährige aus Horn fest.
Die Debatte über die mögliche Verantwortung des
früheren SS-Offiziers und Leiters zweier Polizeidurchgangslager in Italien und
Südtirol für Deportationen von Juden und die Erschießung von Inhaftierten soll
heute Abend in der Burgscheune in Horn weiter geführt werden (die LZ
berichtete).
Titho selbst, um dessen Vergangenheit sich alles
dreht, hofft darauf, dass es bei der Diskussionsrunde sachlich zugehen wird:
„Ich weiß nicht, wie viel Sachlichkeit wirklich möglich ist. Da ist ein Popanz
aufgebaut worden, gegen den man kaum ankommt.“ Dennoch halte er die Entwicklung
der vergangenen Wochen zumindest soweit für positiv, als er nicht mehr öffentlich
zum Beispiel auf einer Internet-Seite – wegen der die Kulturinitiative Detmold
vom Staatsschutz durchsucht worden war – als „Nazimörder“ oder „KZ-Kommandant“
bezeichnet werde.
Der Arbeitsgemeinschaft Fossoli – Ausrichter der
Veranstaltung in der Burgscheune – und der Kulturinitiative Detmold, die beide
in unterschiedlicher Form zur öffentlichen Auseinandersetzung mit Tithos
Vergangenheit aufrufen, steht der 89-jährige zwiespältig gegenüber. Er habe 60
Jahre lang in Horn gelebt und sich nichts zuschulden kommen lassen, „wie können
die jetzt glauben, dass die Hornschen mit Steinen auf mich werfen?“
Andererseits hatte Titho sich vor kurzem im italienischen Fernsehen für seine
Verstrickung in die Ereignisse bei Opfern und Angehörigen entschuldigt – was seitens
der AG Fossoli als erster von weiteren notwendigen Schritten zur persönlichen
Aufarbeitung seiner Schuld gewertet wurde.
Über die nationalsozialistischen Verbrechen sagt Karl
Friedrich Titho: „Es war ein Verhängnis. Und es wird immer unbegreiflicher. In
80 Jahren wird man noch weniger als heute begreifen können, was damals
geschehen ist.“
WDR, Lokalzeit OWL, 04.05.2001
Karl Friedrich Titho – ehemaliger Lagerleiter
von Fossoli
Silvia Bose
Anmoderation:
Karl Friedrich Titho lebt seit fast fünfzig
Jahren in Horn. Jetzt holt ihn seine Vergangenheit ein. Der ehemalige
SS-Offizier leitete 1944 das Polizeidurchgangslager Fossoli in Norditalien.
Dort wurden unter anderem Juden zusammengetrieben, in Vernichtungslager
deportiert und auch 67 Häftlinge erschossen. Dafür wurde Titho nicht
verurteilt, aber für seine Taten in den Niederlanden: Weil er an der
Erschießung von Kriegsgefangenen beteiligt war und Häftlinge misshandelt hat,
wurde er 1951 verurteilt. Zwei von sieben Jahren Gefängnis hat er verbüßt, dann
wurde er nach Deutschland abgeschoben. Seitdem lebt Karl Friedrich Titho wieder
in seiner lippischen Heimat. Angestoßen von der Detmolder „Arbeitsgemeinschaft
Fossoli“ diskutieren die Horner Bürger nun die Vergangenheit ihres Nachbarn –
und den Umgang unserer Gesellschaft mit NS-Tätern. Heute diskutieren die Bürger
in einer Veranstaltung die Vergangenheit des ehemaligen SS-Offiziers: Titho
leitete 1944 das Polizeidurchgangslager Fossoli in Norditalien. Gegenüber dem
italienischen Fernsehsender RAI hat er jetzt erstmals eine Teilschuld
eingeräumt.
Bild und Ton von Karl Friedrich Titho:
„Ich bin mir im Klaren darüber, dass
ich als damaliges Mitglied der SS eine Mitschuld an den Taten habe, die von der
SS in meinem Tätigkeitsumfeld verübt wurden. Dies belastet mich seit
Jahrzehnten und ich möchte auf diesem Weg Opfer und Angehörige um Verzeihung
bitten.“
Bilder von Fossoli (1944 und 2001),
Moderation:
Fossoli 1944 - als Karl Friedrich Titho das Lager in Norditalien leitete,
wurden mehr als 3.000 Juden in Vernichtungslager deportiert und 67 Gefangene
erschossen. Deutsche Staatsanwälte ermittelten zwar, stellten aber 1971 das
Verfahren ein. Kein Einzelfall, weiß die Detmolder „Arbeitsgemeinschaft
Fossoli“:
Bild und Ton von Dieter Zoremba, AG
Fossoli:
„Nach dem Nationalsozialismus in
Deutschland hat man ein paar Nazigrößen belangt – von Militärgerichten und
einige wenige auch von deutschen Gerichten. Man hat sich mit der Aburteilung
einiger Größen dieser Geschichte entledigt. Man hat sich nicht mehr um Menschen
gekümmert, die auf anderen Ebenen Täter waren. Insofern ist der Fall Titho sehr
typisch.“
Bilder der Innenstadt von Horn,
Moderation:
Im lippischen Horn will die
„Arbeitsgemeinschaft Fossoli“ den Fall Titho juristisch neu aufarbeiten. Und
eine Diskussion über den Umgang mit NS-Tätern anstoßen. Die Horner Bürger sind
im Fall Titho durchaus unterschiedlicher Meinung.
Bilder der Innenstadt von Horn,
Umfrage:
Ein Mann: „Wenn da jemand ist, der so eine Verantwortung hatte, dann
sollte er sie auch so lange behalten, bis er dafür gerade steht.“ Ein Mann: „Lassen ´se mich damit in Ruhe. Das
ist ein alter Mann. Der hat genauso seine Pflicht getan wie jeder andere auch.“
Eine Frau: „Das ist doch schon
lange her, das sollte doch mal vergessen sein. So ist das eigentlich ein
lieber, netter Mann gewesen.“
Bilder der Innenstadt von Horn,
Moderation:
An der Horner Stadtverwaltung sind die
Diskussionen nicht spurlos vorüber gegangen. Die Stadt will in ihren Mauern
eine Straße nach dem aus Fossoli deportierten und ermordeten Mädchen Gina Labi
benennen. Und die Stadt Horn erwägt, in Fossoli einen Gedenkstein zu errichten.
Bild und Ton von Eberhard Block,
Bürgermeister von Horn-Bad Meinberg:
„Um ein Signal zu setzen. Ein Signal
für die Bevölkerung vor Ort, aber auch um der italienischen Bevölkerung zu
zeigen: Wir stellen uns der Verantwortung, auch wenn wir keine Schuld tragen.
Wir sind uns aber natürlich im Klaren, dass wir in gewissem Maße damit zu tun
haben, weil das nun einmal ein Bürger unserer Stadt ist – auch wenn der
unmittelbare Zusammenhang mit dem Gemeinwesen natürlich nicht besteht.“
Bilder vom Rathaus,
Moderation:
In Horn werden sich Bürger noch länger
mit dem Fall Titho beschäftigen. Demnächst sollen hier Fossoli-Überlebende ihre
Geschichte erzählen.
„Lippische Landes-Zeitung“, 03.05.2001
„Titho ist kein Thema“
Interview
mit dem italienischen Historiker Dr. Paolo Paoletti
Vorbemerkungen der AG Fossoli:
Paolettis Aussage - „Titho ist
überhaupt kein Thema im Moment“ – entspricht nicht den Fakten:
Der Bürgermeister von Carpi, Demos
Malavasi, hat keinesfalls am 21.04. gesagt: „Für uns bleibt er der Henker von
Fossoli.“
Die Titho-Dokumentation des staatlichen
Fernsehsenders RAI, ausgestrahlt im Vorfeld des offiziellen italienischen
Feiertags zum Gedenken an die Befreiung vom Faschismus (25. April), löste
zahlreiche empörte Reaktionen aus.
In nahezu allen Tageszeitungen war
zudem um den 20. April die Forderung von Gianfranco Maris, Präsident des
A.N.E.D., wiedergegeben, Titho solle
u.a. erneut zu dem Massaker vom 12.07.1944 vernommen werden.
*
* * * * * *
Horn-Bad Meinberg. Die Diskussion um den früheren
SS-Offizier Karl Friedrich Titho beschäftigt auch Italien, wo der heute
89-jährige während des Zweiten Weltkrieges ein Polizeidurchgangslager geleitet
hatte. Mit dem Historiker Dr. Paolo Paoletti, der zu Recherchen nach Horn
gereist war, sprach LZ-Redakteur Ulrich Pfaff über die italienische Sicht der
Dinge.
Wie geht man in Italien mit dem Thema Titho um?
Dr. Paolo Paoletti: Titho ist überhaupt kein Thema im
Moment. Das Thema ist Michael Seifert, ein früherer Wachmann in den von Titho
geleiteten Lagern Fossoli und Bozen, der im vergangenen Jahr wegen mehrerer
Morde in Italien verurteilt wurde. Der lebt in Kanada. Titho ist eher ein
negativer Mythos: Nach 1945 haben alle gesagt, er war verantwortlich. Er ist in
Italien immer der „Henker von Fossoli“ gewesen.
Und die Öffentlichkeit beschäftigt sich wirklich
nicht mit ihm?
Dr. Paoletti: 1996 haben italienische Journalisten
herausgefunden, dass er in Horn lebt. Es gab eine Menge Zeitungsartikel, die
seine Auslieferung forderten, aber das war nur die Meinung der Medien. Sicher,
Titho wird in Büchern immer wieder belastet, zum Beispiel soll er
verantwortlich gewesen sein für die Erschießung der 67 Inhaftierten, aber
tatsächlich war das ein SS-Sturmscharführer namens Karl Müller. Es gibt
Dokumente, die nachweisen, dass Titho nicht beteiligt war.
Um welche Dokumente handelt es sich dabei?
Dr. Paoletti: Englische Dokumente,
Vernehmungsprotokolle und Auswertungen der „War Crimes Group“ (Stelle zur
Untersuchung von Kriegsverbrechen, Anm. d. Red.) unmittelbar nach Kriegsende,
die auch Profile von verantwortlichen Offizieren erstellt hat. Diese Dokumente
besagen, dass zum Beispiel für das Massaker Tithos Vorgesetzte beim
Befehlshaber der Sicherheitskräfte in Verona – Harster und Kranebitter –
verantwortlich sind. Die Briten haben Titho nicht verdächtigt, er war für sie
ein kleiner Fisch.
Wie reagiert die Öffentlichkeit auf diese Dokumente?
Dr. Paoletti: Gar nicht. Der Bürgermeister von Carpi,
der Gemeinde, zu der Fossoli gehört, sagte am 21. April: „Für uns bleibt er der
Henker von Fossoli.“ So ist die Meinung der Lokalpolitiker. Die Wahrheit ist
anders: Nach meinen Erkenntnissen war er gar nicht an den Erschießungen beteiligt.
Diesen Schluss haben ja auch die Staatsanwälte gezogen und die Verfahren gegen
Titho eingestellt.
Welche Rolle haben diese Dokumente dabei gespielt?
Dr. Paoletti: Eigentlich keine. Die deutsche und die
italienische Justiz hat sie noch nicht gefunden, ihre Existenz ist diesen
Behörden nicht bekannt. Ich habe sie bei meinen Recherchen in London gesichtet.
Aber wenn die Ermittler daran interessiert wären, wäre es kein Problem, diese
Dokumente auch zu bekommen. > WEITERER BERICHT
„Lippische Landes-Zeitung“, 03.05.2001
Titho als Beispiel
Diskussion
über NS-Täter in der Burgscheune – Plakate verschwunden
Horn-Bad Meinberg (upf). Nationalsozialistische
Täter, der juristische und gesellschaftliche Umgang mit ihnen im
Nachkriegsdeutschland bis zur Gegenwart stehen am Freitag, 4. Mai in der
Burgscheune Horn im Mittelpunkt. Als Beispiel soll dabei die Vergangenheit des
früheren Lagerleiters Karl Friedrich Titho dienen.
Mit dieser Veranstaltung will die Arbeitsgemeinschaft
Fossoli zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit vor allem in Horn beitragen, wo
der 89-jährige Titho lebt. Er hatte während des Zweiten Weltkriegs als Offizier
der SS so genannte Durchgangslager im italienischen Fossoli und Bozen geleitet.
Im Vorfeld der Veranstaltung hatte es zwischen der AG
Fossoli und der Stadt Horn-Bad Meinberg Differenzen um die Plakatierung
gegeben: Erst nachdem die darauf verwendete Bezeichnung „Täter“ durch den
Zusatz „verurteilt in Utrecht 1951“ präzisiert worden war, hatte die Stadt die
Plakatierung genehmigt. Allerdings sind von den 30 aufgehängten Plakaten
während des vergangenen Wochenendes 25 spurlos verschwunden, wie AG-Mitarbeiter
Dieter Zoremba gestern der LZ mitteilte. „Wir sind empört. Wir wollen die
Plakate wieder haben“, meinte Zoremba. Hinweise, wer die Plakate entfernt haben
könnte, gebe es nicht – es handele sich aber wohl um eine geplante Aktion, da
die Plakate fast alle und mit entsprechenden Werkzeug entfernt worden seien.
Zoremba: „Die Leute sollen die Plakate einfach wieder hinhängen, sonst werden
wir rechtliche Schritte unternehmen“. Statt Plakate abzunehmen, sollten die
Verantwortlichen lieber in der Burgscheune mit diskutieren. Für Störungen der
Veranstaltung durch linke oder rechte Gruppen gebe es zur Zeit keine
Anhaltspunkte, so Zoremba.
Neben drei Vorträgen von Dieter Zoremba über Tithos
Biografie, Sanne Kaperlat über das Lager Fossoli und Raphaela Kula soll es im
Verlaufe des Abends auch Gelegenheit zur Diskussion geben. Die Veranstaltung
beginnt um 19.30 Uhr.
„Bielefelder StadtBlatt“, 03.05.2001
Nationalsozialismus / Späte Signale
Einige
NS-Verbrecher werden jetzt von ihrer Vergangenheit eingeholt
-
auch Karl Friedrich Titho aus Horn in Lippe
Silvia
Bosse
56 Jahre haben die Opfer gewartet. In der vergangenen
Woche hat sich der ehemalige SS-Offizier Karl Friedrich Titho endlich
entschuldigt. „Ich bin mir darüber im Klaren, dass ich als damaliges Mitglied
der SS eine Mitschuld an den Taten habe, die von der SS in meinem
Tätigkeitsfeld verübt wurden“, sagte der 89-Jährige dem italienischen
Fernsehsender RAI. „Dies belastet mich seit Jahrzehnten und ich möchte auf
diesem Weg Opfer und Angehörige um Verzeihung bitten“.
Titho leitete das norditalienische
Polizeidurchgangslager Fossoli, später Bozen-Gries. Während seiner Leitung
wurden allein aus Fossoli mehr als dreitausend Juden deportiert und 67
Gefangene als Vergeltungsakt für einen Partisanenanschlag auf deutsche Soldaten
erschossen. Schuld daran will Titho nicht sein. „Die gesamte bürokratische
Koordination ging von der Zentrale BdS (Befehlshaber der Sicherheitskräfte, d.
Red.) in Verona aus“, sagt er.
Verurteilt wurde er aber 1951 von niederländischen
Gerichten zu insgesamt sieben Jahren Haft, weil er Anfang der 40er Jahre in KZs
an der Erschießung von sowjetischen Kriegsgefangenen beteiligt war und
Häftlinge misshandelt hat. Nach zwei Jahren haben ihn die Niederlande
abgeschoben, seitdem lebt er wieder im lippischen Horn. In den siebziger Jahren
ermittelte zwar die Dortmunder „Zentralstelle im Lande NRW für die Bearbeitung
von nationalsozialistischen Massenverbrechen“, stellte das Verfahren aber 1971
ein. Dass Titho von den Massenmorden an Juden nichts gewusst habe, hielt die
Staatsanwaltschaft zwar für „in hohem Maße unglaubhaft“. Trotzdem hielt sie dem
ehemaligen SS-Offizier zugute, dass „das nahende Kriegsende es für den
Beschuldigten möglich erscheinen lassen konnte, dass die aus Italien
deportierten Juden nicht mehr getötet werden würden“.
Kollektives Beschweigen
Solche Einschätzungen waren an der Tagesordnung –
unter anderem, weil acht Staatsanwälte braunen Dreck am Stecken hatten.
Zwischen 1961 und 1995 hat die Zentralstelle in nur 55 von fast 1.300 Verfahren
Anklage erhoben, dabei ging es 158 von rund 25.000 Beschuldigten ans Leder.
Seit dieser Bilanz ist lediglich eine Anklage dazu gekommen. Dass die
„Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen in mancher Hinsicht nicht
befriedigend war“, räumte kürzlich auch der NRW-Justizminister Jochen Diekmann
ein, verwies aber gleichzeitig auf die „historische Bedingtheit“. „Den Erfolg
dieser Arbeit nur in Anklagen, Verurteilungen und Strafmaßen zu messen, greift
zu kurz“, erklärte der Minister und lobte: „Die Arbeit der Zentralstellen hat
wesentlich dazu beigetragen, die Phase des kollektiven Beschweigens zu beenden
und die Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit in der Bundesrepublik
voranzutreiben“.
Viele teilen dieses Lob nicht. „Man hat sich mit der
Aburteilung einiger weniger Größen diesem Teil der deutschen Geschichte
entledigt“, sagt etwa Dieter Zoremba von der Arbeitsgemeinschaft Fossoli, die
den Fall Titho recherchiert hat und nun eine öffentliche Diskussion fordert.
„Täter auf anderen Ebenen ließ man unbehelligt. Insofern ist Titho
exemplarisch“.
Unbehelligt blieb auch Anton Malloth, der zur
Wachmannschaft in der „Kleinen Festung Theresienstadt“ gehörte und den 1948 ein
tschechisches Gericht in Abwesenheit zum Tode verurteilte. Gegen den Mann
ermittelte die Dortmunder Zentralstelle mehrere Male, stellte die Verfahren
aber in gewohnter Manier ein. Malloth hat unter anderem einen Gefangenen mit
dem Gummiknüppel derart verprügelt, dass er an seinen Verletzungen starb.
„Sichere Rückschlüsse auf einen bedingten Tötungsvorsatz“ konnte die Dortmunder
Staatsanwaltschaft darin nicht erkennen. Die Verwendung eines Gummiknüppels
„spricht eher gegen einen solchen Vorsatz“, heißt es in der 186 Seiten dicken
Einstellungsverfügung. Also kein Mord; und Totschlag ist verjährt.
Seit vergangener Woche steht der 89-jährige Malloth
in München vor Gericht – wegen Mordes in drei Fällen. Übrigens: Den Platz im
Pullacher Altersheim vermittelte Gudrun Burwitz, Tochter von Heinrich Himmler,
im Auftrag der „Stillen Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte“ – einem
Verein, der sich der finanziellen und juristischen Unterstützung von alten und neuen
Nazis verschrieben hat. Laut Süddeutsche
Zeitung ist auch
Malloths Anwalt Klaus Goebel Aktivist der „Stillen Hilfe“. Goebel hat die
Verteidigung seines Mandanten jetzt abgetreten, hat aber noch das Mandat inne.
Malloth ist nicht der einzige NS-Täter, den seine
Vergangenheit einholt. Anfang April verurteilte das Landgericht Julius Viel
wegen Mordes an sieben KZ-Häftlingen zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe. Der
Journalist und Bundesverdienstkreuzträger Viel hatte unbehelligt gelebt bis im
vergangenen Jahr sein ehemaliger Untergebener Adalbert Lallier sich aus Kanada
und gegen ihn aussagte.
Vor allem Kriegsverbrecher, die in Italien gewütet
haben, stehen im Mittelpunkt. Der Grund: Als in den fünfziger Jahren die NATO
geschmiedet wurde, bremste die Politik – deutsche Militärs auf der Anklagebank
hätten die Kritik an der Wiederbewaffnung Deutschlands gestärkt. Enrico
Santacroce, Chef der militärischen Anklagebehörde, ließ 1960 Akten über mehr
als zweitausend Verbrechen archivieren und wegschließen. Einige wurden Mitte
der sechziger Jahre an deutsche Staatsanwaltschaften übergeben. Aber die
wichtigsten Akten, knapp siebenhundert Ermittlungsverfahren, blieben unter
Verschluss. Sie wurden erst Mitte der neunziger Jahre im sogenannten Schrank
der Schande wiederentdeckt und an Militärgerichte weitergeleitet.
Als erstes wurde der 1998 der von Argentinien
ausgelieferte ehemalige SS-Mann Erich Priebke wegen der Ermordung von 335
Geiseln zu „Lebenslang“ verurteilt – mit ihm der SS-Sturmbannführer Karl Hass.
Ins Gefängnis muss Priebke wegen seines hohen Alters nicht. Er steht unter
Hausarrest und empfängt unter anderem Gesinnungsgenossen von „Der Freiwillige“.
Das Naziblatt berichtet begeistert vom Besuch, geißelt das dem „uralten
Kameraden“ angetane „Unrecht“ und lobt den „aufrechten und disziplinierten
Offizier der alten Schule“.
Auslieferung zukünftig möglich
Nach Priebke ging es auch Theodor Saevecke an den
Kragen. Er war Mitglied einer SS-Einsatztruppe, die von Judenräten in Tunesien
fünfzig Millionen France und 43 Kilogramm Gold erpresste. Als er später
Polizeichef von Mailand war, wurden 1.200 Juden und fast genauso viele
Widerständler in deutsche Vernichtungslager deportiert und 15 Partisanen
erschossen. Für letzteres verurteilte das Militärgericht Turin Saevecke zu
lebenslanger Haft – in Abwesenheit. Der Rentner genoss derweil in Bad
Rothenfelde seine Pension, die er sich beim Bundeskriminalamt unter anderem
verdient hat mit der Durchsuchung der Spiegelredaktion 1962 wegen angeblichen
Landesverrats. Nach dem Schuldspruch nahm die Osnabrücker Staatsanwaltschaft
die Ermittlungen auf; zur Anklage kam es nicht mehr – Saevecke ist vor wenigen
Monaten gestorben.
In Abwesenheit verurteilt wurde im vergangenen Jahr
auch der in Kanada lebende Michael Seifert. Im Lager Bozen-Gries, das von dem
in Horn lebenden Karl Friedrich Titho geleitet wurde, hat Seifert Gefangene
vergewaltigt, gefoltert und ermordet. Gegen Titho selbst ermittelte das
Militärgericht La Spezia, stellte das Verfahren aber 1999 wegen Mangel an
Beweisen ein. Beweise könnten jedoch durch neue Zeugen noch auftauchen, wenn
der Fall Titho öffentlich diskutiert wird. Dafür sorgen derzeit italienische
Medien und in Horn der Arbeitskreis Fossoli. Wenn es zur Anklageerhebung käme,
könnte die Verhandlung sogar in Anwesenheit des Beschuldigten stattfinden.
Um mutmaßliche Täter vor den Internationalen
Gerichtshof stellen zu können, wurde im vergangenen Jahr das Grundgesetz
geändert, damit auch die Bundesrepublik deutsche Staatsbürger ausliefern kann.
Allein das Ausführungsgesetz fehle noch, erklärt Marita Strasser vom
Bundesjustizministerium. Das werde aber beschlossen, sobald das 1996
vereinbarte Auslieferungsabkommen der Europäischen Union von fast allen
Mitgliedsstaaten ratifiziert sei. Vorangetrieben wird die Diskussion um
Auslieferung derzeit durch den Fall des Hamburger Friedrich Engel. Den
ehemaligen SS-Chef von Genua verurteilte das Turiner Militärgericht 1999 wegen
246-fachen Mordes. „Damit der Gerechtigkeit im Sinne der Opfer genüge getan
wird“, dränge Italien jetzt auf Konsequenzen, so Strasser.
Auch ein Schuldspruch im Fall Titho wäre ein Signal
für die Opfer und ihre Angehörigen. Selbst wenn es dazu nicht kommt, ist schon
einiges erreicht: Dank der AG Fossoli wird das Thema jetzt öffentlich
diskutiert und die Stadt Horn ist bereit, Verantwortung zu übernehmen. Sie
stellt für eine Veranstaltung der AG Räumlichkeiten zur Verfügung, will eine
Straße nach dem sechs Wochen alten, deportierten und ermordeten Mädchen Gina
Labi benennen und denkt darüber nach, einen Gedenkstein in Fossoli zu
errichten. „Das wäre ein Signal für die Bevölkerung vor Ort“, erklärt
Bürgermeister Eberhard Block (SPD). „Und wir würden der italienischen
Bevölkerung zeigen: Wir stellen uns der Verantwortung, auch wenn wir selbst
keine Schuld tragen“.
Info:
Am Freitag, 4. Mai informiert die AG Fossoli in der
Horner Burgscheune ab 19.30 Uhr über Karl Friedrich Titho und den Umgang mit
NS-Tätern. Kontakt über agfossoli@freenet.de
Bildunterschrift: Opfer der Naziverbrecher warten bis
heute auf Zeichen der Reue und Entschädigung
WDR 2, 02.05.2001
Karl Friedrich Titho – ehemaliger Lagerleiter
von Fossoli
Silvia Bose
Anmoderation:
Karl Friedrich Titho lebt fast fünfzig
Jahre im lippischen Horn – unbehelligt. Jetzt holt ihn seine Vergangenheit ein.
Der ehemalige SS-Offizier leitete ab März 1944 das Polizeidurchgangslager
Fossoli in Norditalien, später das Lager in Bozen-Gries. Dort wurden unter
anderem Juden zusammengetrieben und in Vernichtungslager deportiert,
Häftlinge misshandelt und erschossen.
Angestoßen von der „Arbeitsgemeinschaft Fossoli“ diskutieren Bürger nun die
Vergangenheit ihres Nachbarn – und den Umgang unserer Gesellschaft mit
NS-Tätern. In Horn hat sich Silvia Bose umgehört.
Umfrage:
„Kennen Sie einen Herrn Titho?“
Eine Frau: „Das ist mein früherer Arbeitskollege. So ist er
eigentlich ein lieber, netter Mann gewesen.“
Ein Mann: „Lassen ´se mich damit in Ruhe. Das
ist ein alter Mann. Der hat genauso seine Pflicht getan wie jeder andere auch.“
Ein Mann: „Wenn da jemand ist, der so eine hohe
Verantwortung hatte, dann sollte er sie auch so lange behalten, bis er dafür
gerade steht.“
Moderation:
Geradestehen musste
der ehemalige SS-Offizier Karl Friedrich Titho für seine Taten in Italien
nicht. Fakt ist: Als Titho das Polizeidurchgangslager Fossoli leitete, wurden
mehr als 3.000 Juden in Vernichtungslager wie Auschwitz oder Bergen-Belsen
deportiert und 67 Gefangene erschossen. Deswegen ermittelte in den sechziger
Jahren die Dortmunder „Zentralstelle für die Verfolgung von NS-Verbrechen“
gegen Titho, stellte aber die Ermittlungen ein. Kein Einzelfall, weiß Dieter
Zoremba von der „Arbeitsgemeinschaft Fossoli“:
Dieter Zoremba, AG Fossoli:
„Nach dem
Nationalsozialismus in Deutschland hat man ein paar wenige Nazigrößen belangt.
Man hat sich nicht mehr um Menschen gekümmert, die auf anderen Ebenen Täter
waren. Insofern ist der Fall Titho sehr typisch.“
Moderation:
Schuldig gesprochen
wurde Titho in den Niederlanden, weil er an der Erschießung von
Kriegsgefangenen beteiligt war und KZ-Häftlinge misshandelt hat. Zwei von
sieben Jahren Gefängnis hat Titho verbüßt, 1953 wurde er nach Deutschland
abgeschoben. Seitdem lebt er wieder in seiner Heimat Lippe – unbehelligt von
Gerichten und auch von Fragen seiner Mitbürger. Deshalb fordert Dieter Zoremba
...
Dieter Zoremba, AG Fossoli:
“ … die
Auseinandersetzung und das Anerkennen, dass es in der deutschen Gesellschaft
eine ganze Reihe von Tätern gegeben hat, die unter ganz normalen Verhältnissen
weitergelebt haben – und auch noch leben.”
Moderation:
Das Engagement der
Arbeitsgemeinschaft hat sich gelohnt. Am Freitag werden die Horner Bürger
erstmals den Fall Titho und den gesellschaftlichen Umgang mit NS-Tätern
öffentlich diskutieren. Und: Die Stadt Horn will eine Straße nach dem sechs
Wochen alten, deportierten und ermordeten Mädchen Gina Labi benennen. Zudem
erwägt die Verwaltung, einen Gedenkstein in Fossoli zu errichten.
Bürgermeister Eberhard
Block:
„Um ein Signal zu
setzen. Ein Signal für die Bevölkerung vor Ort, aber auch um der italienischen
Bevölkerung zu zeigen: Wir stellen uns der Verantwortung, auch wenn wir keine
Schuld tragen. Wir sind uns aber natürlich klar, dass wir im gewissen Maße
damit zu tun haben, weil das nun einmal ein Bürger unserer Stadt ist.“
Moderation:
Die Diskussionen sind
auch an Karl Friedrich Titho nicht spurlos vorbei gegangen. Bisher hatte er
immer betont, nur der Verwalter der Lager gewesen zu sein. Jetzt räumte er
erstmals eine Mitschuld ein und bat in einer schriftlichen Erklärung Opfer und
Angehörige um Verzeihung. Nach 56 Jahren – eine späte Reue.
April 2001
„Lippische Landes-Zeitung“, 27.04.2001
Grüne stärken Kulturinitiative den Rücken
Scharfe
Kritik an CDU-Antrag zu „alter Pauline“,
aber
auch an „gewissen Rechtsorganen“
Detmold (da). Die Fraktion der Grünen im Stadtrat hat
sich von der polizeilichen Durchsuchung im „Autonomen Kultur- und
Kommunikationszentrum alte Pauline“ am 6. April distanziert. Gleichzeitig übte
ihr Ratsmitglied Wulf-Dieter Hermann scharfe Kritik an der CDU-Fraktion, die in
einer Presseerklärung eine Überprüfung der Förderpraxis dieser Einrichtung
durch die Stadt gefordert hatte.
Herrmann sprach im Zusammenhang mit der erfolgten
Beschlagnahme von Computern, Datenträgern und Flugblättern in der „alten
Pauline“ von einer „politischen Aktion“. Wörtlich weiter: „Man wird das Gefühl
nicht los, dass es eine Solidarisierung zwischen Herrn Titho und gewissen
Rechtsorganen gibt.“ Staatsanwaltschaft und Polizei waren bekanntlich auf Grund
einer Strafanzeige tätig geworden, die der in Horn lebende Karl Friedrich Titho
bereits im August wegen Beleidigung und übler Nachrede gestellt hatte. Der
ehemalige SS-Offizier war im Zweiten Weltkrieg Kommandant des
Polizeidurchgangslagers Fossoli in Italien, von dem aus Juden in
Vernichtungslager deportiert und in dem 67 Gefangene als Reaktion auf einen
Partisanenanschlag erschossen worden waren (die LZ berichtete ausführlich).
Dass die die „Kulturinitiative Detmold“ als Trägerin
der „alten Pauline“ nicht zur Klientel der CDU gehöre – im Übrigen auch nicht
zu der der Grünen -, rechtfertige nicht diesen „verbalen Anschlag“ der Union,
fuhr Hermann gestern vor dem Rat fort. Für diese Einrichtung gebe es in Detmold
keine Alternative, und im Übrigen seien dort auch keine Kriminellen am Werk.
Eine „provozierende Art zu denken“ reiche nicht aus, die dort verkehrenden
Menschen vor die Tür zu setzen. Den von der CDU angestellten Vergleich mit der
Förderung anderer Kulturvereine mochte der Grüne nicht gelten lassen. Wenn man
schon vergleiche, dann bitte mit Landestheater oder Museen, sagte er.
CDU-Fraktionschef Jürgen von Olberg verteidigte
ausdrücklich das Begehren seiner Partei. Es sei das gute Recht der CDU,
angesichts des äußeren Erscheinungsbildes des Hauses mit seinen verzimmerten
Fenstern, roten Fahnen, Lenin-Bildnissen und linksextremistischen Parolen die
Förderung mit immerhin rund 25000 Mark im Jahr zu hinterfragen.
Dies soll nun in dem zuständigen Ausschuss geschehen,
sobald der entsprechende CDU-Antrag bei der Stadt eingetroffen ist.
Rat der Stadt Detmold,
26.04.2001
Die Grünen distanzieren sich von den
Durchsuchungen des Staatsschutzes in der alten
Pauline!
Redebeitrag
der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
Die Grünen distanzieren sich von den Durchsuchungen
des Staatsschutzes in der alten Pauline!
Sie sehen dieses Eindringen als eine politische
Aktion an, denn ein halbes Jahr nach einer unterstellten strafbaren Handlung
noch Beweismittel sicherstellen zu wollen, ist nicht glaubwürdig. Man wird das
Gefühl nicht los, dass es eine Solidarisierung zwischen Herrn Titho und
gewissen Rechtsorganen gibt.
Hierzu gesellt sich nun auch die Detmolder CDU: Sie
nutzt die Gelegenheit zu einem weiteren Versuch, der alten Pauline die
Existenzgrundlage zu entziehen, indem sie ihr die Förderungswürdigkeit
abspricht.
Die Besucher und Aktiven der Alten Pauline sind zwar
nicht die Klientel und Wähler der CDU. (Sie sind übrigens auch nicht die Wähler
der GRÜNEN und beschimpfen diese ebenso oder noch deutlicher wie die anderen
Parteien.) Das rechtfertigt aber nicht diesen verbalen Anschlag der CDU, es sei
denn, man akzeptiert, dass sie primitiv Gleiches mit Gleichem beantworten
wollen.
Für die Pauline gibt es keine Alternative. Sie steht
dieser Gruppe junger Detmolder Bürger rechtmäßig zu, denn es sind keine
Kriminellen, sondern ebenso Steuer zahlende Arbeitnehmer (oder Kinder von
Steuernzahlern), wie es sie in anderen Bevölkerungsgruppen auch gibt. Ihre
andere, oft provozierende Art zu denken, sich zu äußern sowie ihr anderes
Kulturverständnis reichen nicht aus, sie buchstäblich auf die Straße zu setzen.
Die Umsetzungen solcher Vorstellungen wäre für alle Seiten kontraproduktiv, im
Ergebnis auch für die CDU.
Dieses Haus – die alte Pauline – steht ihnen zu wie
anderen das Theater, die Philharmonie oder die verschiedenen Museen. Und wenn
man die Zuschüsse für diese Initiative in eine Relation setzen will, dann
sollte man es gefälligst in Bezug auf diese „anerkannten“ Institutionen tun und
die Zuschusshöhe ebenso regelmäßig anheben!
„Lippische Landes-Zeitung“, 26.04.2001
Horn-Bad Meinberg (upf). Der
Streit zwischen der Arbeitsgemeinschaft Fossoli und der Stadt Horn-Bad Meinberg
um das Plakat zur Veranstaltung über Karl Friedrich Titho ist beigelegt. Die
Stadt genehmigt das Plakat mit Änderungen.
In einem Gespräch gestern
Morgen zwischen Vertretern der AG und Bürgermeister Eberhard Block wurde
vereinbart, den strittigen Begriff „Täter“ weiter zu verwenden, aber einen
Hinweis auf Tithos Verurteilungen vor einem holländischen Gericht 1951
aufzunehmen. „Dies wurde uns nachgewiesen“, bestätigte Block auf Anfrage –
somit handele es sich nicht um eine falsche Tatsachenbehauptung auf dem Plakat,
die zunächst zu dessen Ablehnung durch das städtische Ordnungsamt geführt
hatte.
Nach dem Ausräumen der
Missverständnisse äußerte sich Block anerkennend über das Anliegen der AG
Fossoli: „Bei dieser Veranstaltung soll exemplarisch anhand der Verstrickung
von Personen aufgearbeitet werden, was damals von Deutschen ausgelöst wurde.“
Block begrüßte ausdrücklich, dass die AG Fossoli auch den Umgang der deutschen
Nachkriegsjustiz mit mutmaßlichen NS-Tätern thematisieren wolle.
Er habe zunächst befürchtet, die Veranstaltung solle dazu dienen, gegen den früheren SS-Offizier und L